DE19511645A1 - Verfahren und Einrichtung zur Reinigung von schadstoffhaltigen Abgasen durch chemische Umsetzung in einer Flamme und an heißen Oberflächen - Google Patents
Verfahren und Einrichtung zur Reinigung von schadstoffhaltigen Abgasen durch chemische Umsetzung in einer Flamme und an heißen OberflächenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Einrichtung zur Reinigung von Abgasen mit
unterschiedlichen, vorzugsweise fluorhaltigen Schadstoffen, insbesondere aus Anlagen zum
Abscheiden und Abtragen durch Plasmaprozesse und durch chemische Dampfphasenabscheidung.
Derartige Prozesse spielen ein Rolle bei der Herstellung von Halbleiterschaltkreisen. Die Abgase
enthalten Schadstoffe unterschiedlicher, chemischer Zusammensetzung. Wichtige Gruppen dieser
Schadstoffe sind Hydride, z. B. Silane. Häufig fallen Fluorkohlenwasserstoffe und andere
Fluorverbindungen an. Die Schadstoffe oder deren Reaktionsprodukte wirken toxisch bzw.
fördern aufgrund ihrer schädlichen Wirkung in der Atmosphäre die Ozonzerstörung und den
Treibhauseffekt.
Zur Abgasreinigung sind eine ganze Reihe von Verfahren bekannt.
Sehr häufig erfolgt die Reinigung durch Sorption der Schadgase aus dem Abgas, in dem dieses
z. B. durch oxidierende, wässerige Lösungen geführt wird (DE 33 42 816 A1). Dabei entstehende,
wasserlösliche Verbindungen können in einer zweiten Prozeßstufe, z. B. durch basische Lösungen
ausgefällt werden. Flüchtige Schadstoffe oder Sekundärprodukte werden in einer dritten
Prozeßstufe, z. B. mittels Aktivkohlefiltern, aus dem Abgas beseitigt.
Eine andere Gruppe von Reinigungsverfahrten arbeitet mittels Feststoffreaktionen mit indirekt
elektrisch oder induktiv beheizten Materialien. Nicht-organische Halide und Hydride, sowie
metall- organische Verbindungen lassen sich an beheizten Metallkatalysatoren zersetzen (Europ.
Pat. 0384803 A1). Um Unterschiedliche chemischen Reaktionen für die Beseitigung der Schadstoffe
zu nutzen oder/und Schadstoffe in Prozeßfolgen zu beseitigen, werden die reaktiven
Materialien in einer indirekt beheizten Kolonne geschichtet angeordnet
(WO89/11905, WO91/08041). Auf diese Weise wurden z. B. Halogene und Hydride chemisch
umgesetzt und in feste Verbindungen umgesetzt. Die Wirksamkeit einer derartigen
Verfahrensweise wird aber unter Umständen durch eine mit der Prozeßzeit fortschreitenden
Versiegelung der Oberflächen durch die festen Verbindungen drastisch verringert. Der
Reinigungsprozeß erfordert eine periodische Erneuerung der reaktiven Materialien.
In einer Kombination eines indirekt beheizten thermischen Feststoffreaktors mit einer anschließen
den Einrichtung zur Hydrolyse bzw. Neutralisation in hydroxidischer Lösung werden z. B.
flüchtige Fluorverbindungen aus dem Abgas beseitigt. C₂F₆, SiF₄, COF₂ und andere Stoffe werden
an heißen Siliziumoxid- Oberflächen zunächst in flüchtige Siliziumfluoride umgesetzt und
anschließend als feste Fluorverbindungen, z. B. als CaF₂ in den wässerigen Lösungen ausgefällt.
Eine Vergiftung der reaktiven Oberflächen im Feststoffreaktor (z. B. durch Kohle oder Karbide)
kann durch Sauerstoffzusatz zum Abgas verringert werden (DD 2 21 088 A1). Problematisch sind
die begrenzten Reaktionsflächen der reaktiven Materialien und der damit beschränkte Durchsatz
an schadstoffhaltigen Abgasen.
Eine Vielzahl von Abgasreinigungsverfahren basieren auf der thermischen Zersetzung oder Oxida
tion der Schadstoffe in einer Brennkammer. Sind die Schadstoffe selbst nicht brennbar oder sind
sie nur Bestandteile von Abgasen mit hohem Inertgasanteil, so werden sie zur chemischen Umset
zung in eine Brenngasflamme, z. B. aus einem Erdgas/Sauerstoff- oder Wasserstoff-
Sauerstoffgemisch, eingeführt (US 5 183 646). Schädliche Sekundärstoffe der Umwandlung
werden anschließend, z. B. durch Sorptions- oder Waschprozesse, aus dem Abgas beseitigt (US-A
288 9002).
Die Abgasreinigung ist also in der Regel ein mehrstufiger Prozeß, bei dem ein oder mehrere der
folgenden Teilprozesse, wie thermische Zersetzung oder Oxidation, Kühlung, Sorption, Hydrolyse
und Neutralisation, ablaufen (034 689 3 B1). Dazu wird das Abgas nacheinander z. B. durch eine
Einrichtung mit einer Brennkammer und mindestens eine weitere Einrichtung, z. B. eine solche, die
nach dem Waschprinzip wirkt, geleitet.
Es sind auch Einrichtungen zur Reinigung von Abgas vorgeschlagen worden, bei denen das Abgas
nacheinander durch eine Brennkammer zur Verbrennung der Schadstoffe und eine Waschkammer
geleitet wird, die konstruktiv zu einer Einheit zusammengefaßt sind (EP 89 110 875). Ein mehr
stufiger Reinigungsprozeß wurde auch in einer einzigen Reaktionskammer realisiert, in dem das
verbrannte Abgas durch eine feinverteilte Flüssigkeit (Sorptions- bzw. Kühlmittel) geführt wird
oder mit einem solchen Flüssigkeitsfilm an den Wandflächen der Brennkammer in Kontakt ge
bracht wird (DE 43 20 044).
Die Umsetzung der Schadstoffe in einer Brenngasflamme hat jedoch für unterschiedliche Schad
stoffe eine unterschiedliche Effizienz in der Reinigungswirkung. So ist die Effizienz der Reini
gungswirkung z. B. für fluorierte Kohlenwasserstoffe und andere Fluorverbindungen nicht ausrei
chend, um geforderte Standards einzuhalten. Bei vertretbarem Verbrauch von Brenngas enthalten
die gereinigten Abgase noch kritisch hohe Anteile an Schadstoffen. Eine Verbesserung der Effizi
enz der Reinigung in Richtung eines niedrigen Schadstoffgehaltes im gereinigten Abgas, kann zwar
in gewissem Umfang durch Erhöhung der Brenngasmenge relativ zur Menge des zugeführten
Abgases erzielt werden, führt jedoch wegen der Erhöhung des Brenngasverbrauches zu einer
kritischen Verschlechterung der Ökonomie der Abgasreinigung.
Da in der Brenngasflamme mit Abgaszufuhr im allgemeinen mehrere Reaktionen ablaufen, deren
wichtigste Ergebnisse die Verbrennung des Brenngases (z. B. Erdgas oder Wasserstoff) unter der
Einwirkung des mit zugeführten Sauerstoffes zum Zwecke der thermischen Aktivierung der
Schadgase und die chemische Umsetzung der Schadgase in hydrolisierbare und absorbierbare bzw.
unschädliche feste und flüchtige Verbindungen sind, ist aufgrund der Reaktionskinetik nicht zu
erwarten, daß die gewünschte Umsetzung der Schadgase in der Flamme der Brennkammer voll
ständig erfolgt. Infolge des Inertgasanteiles im Schadgas wird die Reaktionskinetik ungünstig
beeinflußt und damit die Umsetzung der Schadgase in der Flamme anteilmäßig weiter verringert.
Die Reinigung von fluorhaltigen Abgasen in einer Brennkammer mit einer Brenngasflamme erfor
dert spezifische Verfahrensweise und Einrichtungsausführung, wenn sie sowohl mit hoher Effizi
enz der Schadstoffumsetzung als auch mit günstiger Ökonomie erfolgen soll. Die Ergebnisse sind
bei Einsatz einer Einrichtung nicht für alle Schadstoffe gleich befriedigend. So ist die Effizienz der
Umsetzung z. B. für Tetrafluormethan in einer Brenngasflamme ungünstig.
Darüberhinaus werden die derzeitig stets wachsenden, hohen Anforderungen an die Reinigungsver
fahren häufig nicht erfüllt, da in der Praxis der Reinigung von Abgasen aus CVD- und Plasmapro
zessen Abgase mit unterschiedlichen Schadstoffen gleichzeitig anfallen. Eine Anpassung ein und
derselben Abgasreinigungseinrichtung mit einer Brenngasflamme an derart unterschiedliche Schad
gase allein durch Einstellung der Prozeßparameter führt zu keinen befriedigenden technischen
Lösungen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei der Beseitigung von Schadstoffen, insbesondere
von Fluorverbindungen, aus nicht brennbaren Abgasen in einer Brennkammer mit einer Brenngas
flamme die Effizienz der Reinigung zu erhöhen. Bei der Reinigung in der Brennkammer soll der
Zersetzungsgrad von Verbindungen, die thermisch zersetzbar sind, verbessert werden und der
Grad der chemischen Umsetzung anderer Schadstoffe erhöht werden, für Schadstoffe die mit
Komponenten der Brenngasflamme reagieren. Insbesondere soll gewährleistet werden, daß eine
hohe Reinigungswirkung erzielt wird, wenn das Abgas unterschiedliche, toxische Bestandteile
enthält. Die Ökonomie des Reinigungsverfahrens ist durch Verringerung des
Brenngasverbrauches und durch längere ununterbrochene Betriebszeiten zu verbessern.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch ein Verfahren nach Anspruch 1 bis 8 und eine
Einrichtung nach Anspruch 9 bis 14 gelöst.
Bei dem Verfahren wird davon ausgegangen, daß in einer Brennkammer ein Brenngasgemisch,
vorzugsweise ein Wasserstoff/Sauerstoffgemisch oder ein Methan/Sauerstoffgemisch mit Hilfe
eines Brenners verbrannt wird und daß in die Flamme das schadstoffhaltige Abgas eingespeist
wird. Die Abgase sind nicht selbst brennbar, auch wenn sie brennbare Komponenten, z. B.
Hydride, enthalten, da sie in der Regel zu über 90% aus nichtbrennbaren inerten Gasen, z. B. N₂
oder Ar, bestehen. Sollen die Schadstoffe in der Flamme für eine thermische Zersetzung nur
aktiviert werden, werden die Komponenten des Brenngasgemisches stöchiometrisch zugeführt.
Soll eine Umwandlung von Schadstoffen durch chemische Reaktionen in der Flamme erfolgen, so
wird die wasserstoffhaltige Komponente oder der Wasserstoff im Überschuß zugeführt, wenn dies
durch Reduktion geschieht bzw. es wird Luft oder Sauerstoff im Überschuß zugeführt, wenn eine
Oxidation erreicht werden soll. Durch genaue Dosierung und/oder durch getrennte bzw.
zusätzliche Zufuhr von Komponenten wird die Effizienz der Schadstoffumsetzung in der Flamme
eingestellt. Eine Erhöhung der Effizienz der Schadstoffumsetzung in der Flamme wird mit
speziellen Brennerkonstruktionen bzw. Vorrichtungen zur Verwirbelung der Gasströme und zur
getrennten Zufuhr der Komponenten des Brenngasgemisches erreicht.
Der heiße Gasstrom am Ende des wirksamen Bereichs der Flamme besteht dann aus dem
verbrannten Brenngasgemisch (meist CO₂ und H₂O), aus erhitzten inerten Gasen (meist N₂ und
Ar) und entweder aus den Produkten der thermischen Zersetzung in O₂-Atmosphäre (z. B. SiO₂
und Wasserdampf) oder aus Produkten der chemischen Umsetzung ( z. B. Fluorwasserstoff,
Siliziumfluorid, Kohlendioxid und Wasserdampf bei der Verbrennung von Silan und
Tetrafluormethan in einer Knallgasflamme). Feste Reaktionsprodukte schlagen sich an Bauteilen
der Brennkammer nieder, z. B. SiO₂).
Die heißen Gase am Ausgang der Brennkammer werden einer Einrichtung zur weiteren Behand
lung zugeführt. Dabei erfolgen in der Regel ein oder mehrere Teilprozesse wie Abkühlen, Hydro
lisieren, Neutralisieren und Auswaschen. Derartige Teilprozesse werden z. B. in Sprühwäschern
oder Kolonnen ausgeführt. Der derart behandelte, d. h. weitgehend von toxischen Schadstoffen
befreite, Gasstrom wird nun mit Hilfe einer Absaugung dem Abluftkanal zugeführt.
Auch nach Ausführung der beschriebenen Verfahrensweise, nach dem derzeitig günstigsten Stand
der Technik, befinden sich in der Abluft wegen der Unvollständigkeit der beschriebenen Reaktio
nen noch Anteile primärer Schadstoffe des Abgases und im geringen Umfang sekundäre Schad
stoffe, die in der Flamme entstehen. Der Schadstoffanteil in der Abluft ist noch besonders hoch,
wenn im Abgas Schadstoffe enthalten sind, die sich in der Flamme nicht bzw. nur schwer
thermisch zersetzen oder chemisch umsetzen lassen.
Erfindungsgemäß wird innerhalb der Brennkammer, wärmeisoliert gegenüber der Umhüllung
derselben, ein für den heißen Gasstrom durchlässiger Körper bzw. durchlässiges Material mit
großer innerer Oberfläche im heißen Gasstrom angeordnet und auf diese Weise auf Temperaturen
über 500°C, vorzugsweise im Bereich von 700°C bis 1400°C, erhitzt. Der thermische Energiein
halt der Flamme wird zunächst, wie bekannt, genutzt, um das Abgas zu erhitzen und auf diese
Weise im Volumen der Flamme, die für die Behandlung in einer Brenngasflamme typischen
Effekte zu bewirken. Das sind die thermische Zersetzung von Schadstoffen und die chemische
Umsetzung in thermisch stimulierten Reaktionen zwischen Komponenten des Brenngasgemisches
und den Schadstoffen. Der Energieinhalt des heißen Gasstromes wird nun außerdem benutzt, um
besagten Körper bzw. Material auf hohe Temperaturen zu bringen. Werden in oder um die
Brennkammer im Bereich zwischen der Flamme und dem Ende der Brennkammer
Wärmestrahlungsschutzbleche, gegebenenfalls zusätzliche, wärmeisolierende Stoffe eingebracht, so
wird der Energieinhalt des heißen Gasstromes effizient zur Heizung des Körpers ausgenutzt.
Das besagte Gas wird durch diesen Körper (bzw. durch dieses Material) geführt und mit den
Oberflächen desselben in innigen Kontakt gebracht. Besagter Körper besteht aus einem Werkstoff
oder Werkstoffgemisch, das bei der angegebenen Temperatur mit einem der primären Schadstoffe
und/oder sekundären Stoffe der Verbrennung flüchtige Verbindungen bildet und/oder eine
zusätzliche Aktivierung bewirkt und/oder katalytisch wirksam wird.
Durch den innigen Kontakt zwischen den inneren Oberflächen und dem Gasstrom wird der
Körper (bzw. die Materialien) bei der gegebenen Wärmeisolation nahezu die Temperatur
annehmen, die in der Flamme beim Eintritt der heißen Gase in den Körper gegeben ist. Eine
geringe Differenz ergibt sich in radialer und in Ausbreitungsrichtung des Gasstromes durch
unvermeidliche, aber geringe Wärmeverluste. Insgesamt kann aber durch Temperaturregelung
über die Steuerung der Zufuhr der Komponenten des Brenngasgemisches erreicht werden, daß der
Körper auf eine für den thermischen Reinigungsprozeß erforderliche Temperatur eingestellt wird.
Diese Temperatur ist auch etwa die des jeweiligen, durch den Körper strömenden Gases.
Im inneren Volumen des durchlässigen Körpers (bzw. Materials) werden somit ähnliche Bedin
gungen wie in der Flamme geschaffen d. h. innerhalb des Körpers finden auch die Reaktionen
thermische Zersetzung und chemische Umsetzung statt. Auf diese Weise werden diese Reaktionen
über den Bereich der Flamme hinaus fortgesetzt, finden also in einem größeren Volumen bzw. auf
einer längeren Wegstrecke als ohne besagten Körper (bzw. Material) statt. Entsprechend dieser
Vergrößerung bzw. Verlängerung verbessert sich der Grad, in dem die Schadstoffe zersetzt bzw.
chemisch umgesetzt werden.
Entscheidend für die qualitative Verbesserung aber ist, daß durch die Auswahl des Werkstoffes für
besagten Körper (bzw. Material), dieser zusätzlich als oberflächenaktiver, thermischer Reaktor in
nerhalb der Brennkammer wirksam wird. Die Auswahl des Werkstoffes wird der Art der zu ent
sorgenden Schadstoffe angepaßt. Es kann zweckmäßig sein, daß durch zusätzliche Festkörperre
aktionen die gleichen Schadstoffe wie in der Flamme und sekundäre, in der Flamme erzeugte
Schadstoffe in flüchtige Produkte umgewandelt werden.
Erfindungsgemäß wird Siliziumdioxid als Werkstoff eingesetzt. Ist z. B. Hexafluormethan als
Schadgas zu entsorgen, so wird dieses bekannterweise in der Wasserstoff und Sauerstoff enthal
tenden Flamme weitgehend in Kohlendioxid und Fluorwasserstoff umgesetzt. Für die gültigen
strengen Umweltforderungen ist der Grad der Umsetzung jedoch nicht vollkommen ausreichend.
Erfindungsgemäß erfolgt die weitere Umsetzung der Schadstoffe, im Beispiel die von Hexafluor
methan, durch Volumenreaktion in dem für Gas durchlässigen durch die Flamme beheizten
Körper (bzw. Material), was den Schadstoffanteil entscheidend weiter verringert. Extrem niedrige
Schadstoffanteile aber werden erreicht, da im heißen Körper zusätzlich Oberflächenreaktionen mit
Siliziumdioxid wirksam werden. Auf diese Weise wird restliches Hexafluormethan in flüchtiges
Siliziumfluorid umgewandelt.
Eine wesentliche, weitere Auswirkung der Nutzung des zusätzlich in der Brennkammer für die
Brenngasflamme wirksamen Oberflächenreaktors besteht darin, daß nicht nur der primäre
Schadstoff (im Beispiel Hexafluormethan) chemisch umgesetzt wird, sondern daß in der Flamme
und im Inneren des durchlässigen Körpers (bzw. Materials) durch thermische Zersetzung und
chemische Umsetzung entstehende, häufig auch toxische Sekundärprodukte durch
Oberflächenreaktionen auch noch chemisch umgesetzt werden. Beispielsweise entstehen bei der
Umsetzung von Hexafluormethan in der Flamme und im Volumen des besagten Körpers neben
flüchtigem Fluorwasserstoff und Kohlendioxid verschiedene Abbauprodukte des
Fluorhexamethans, wie CHF₃ u. a., die mit Siliziumdioxid ebenfalls flüchtige Siliziumverbindungen
eingehen, wobei sich außerdem noch unschädliche inerte Gase bilden.
Die Oberflächenreaktionen der primären und im besagten Sinne sekundären Schadstoffe finden unter
Anwesenheit von Wasserstoff und Sauerstoff im heißen Gasstrom statt. Die chemische Umsetzung
dieser Schadstoffe läßt sich weiter günstig beeinflussen, wenn in den Brenner zur Erzeugung der
Brenngasflamme Sauerstoff oder Luft im Überschuß eingespeist wird. An den Oberflächen des
durchlässigen Körpers (bzw. Materials) finden auf diese Weise die Reaktionen unter Anwesenheit
eines Überschusses von Sauerstoff statt. Das verbessert die Schadstoffumsetzung an den Oberflä
chen, in dem weitere flüchtige Zwischenprodukte, z. B. SiOF₂, gebildet werden. Die Anwesenheit
von Sauerstoff bei der Reaktion primärer oder sekundärer Schadstoffe mit dem eingebrachten
Werkstoff hat außerdem den Vorteil, daß die Abscheidung fester Stoffe, z. B. Siliziumkarbid oder
Kohle, vermieden wird. Auf diese Weise wird eine "Vergiftung" der Oberflächen für die beabsich
tigte Umsetzung in gasförmige Stoffe vermieden. Die zusätzliche Einspeisung von Sauerstoff oder
Luft kann auch im Bereich des Eintritts der heißen Gase in den durchlässigen Körper (bzw.
Material) erfolgen. Auf diese Weise können die Oberflächenreaktionen hinsichtlich der
erforderlichen Menge an Sauerstoff unabhängig von den Volumenreaktionen in der Flamme
optimal eingestellt werden.
Eine weitere, entscheidende Auswirkung der erfindungsgemäßen Verfahrensweise besteht darin,
daß Schadstoffe, die in der Brenngasflamme nur schwer oder nicht thermisch zersetzt oder
chemisch umgesetzt werden, durch die Oberflächenreaktion in der Brennkammer doch noch
chemisch umgesetzt werden. So kann ein hoher Grad der Umsetzung auch für solche Schadstoffe
wie z. B. SF₆, CHF₃ und CF₄ erreicht werden. Da in der Brennkammer mit der Volumenreaktion,
vorwiegend in der Brenngasflamme, und der Oberflächenreaktion im durchlässigen Körper (bzw.
Material) zwei verschiedene Mechanismen wirksam gemacht werden, ist das Verfahren für die
Reinigung von Abgasen, die verschiedene Schadstoffe enthalten, gut geeignet. Enthält das Abgas
z. B. NF₃ und CF₄, so wird NF₃ vorwiegend in der Brenngasflamme umgesetzt, während der
überwiegende Anteil von CF₄ an den Oberflächen des heißen, durchlässigen Körpers (bzw.
Materials) umgesetzt wird.
Die Auswahl des Werkstoffes für besagten Körper (bzw. Material) wird also einerseits durch
chemische Anforderungen hinsichtlich der zu entsorgenden Schadstoffe bestimmt, andererseits
durch Gesichtspunkte der Sicherung der Durchlässigkeit für den heißen Gasstrom und der
Ausbildung großer innerer Oberflächen bei geringem Strömungswiderstand für das heiße Gas.
Außer besagtem Siliziumdioxid ist es erfindungsgemäß, Siliziumdioxid als Gemisch mit Silizium
oder/und mit anderen siliziumhaltige Verbindungen als Werkstoff zu verwenden. Schadstoffe, wie
z. B. Chlorobenzene reagieren bei Temperaturen über 600°C leicht mit dem Silizium in einem
solchen Gemenge. Die durchlässigen Körper können als Sinterkörper oder als gesinterte
Keramikkörper ausgeführt sein, die Al₂O₃ oder/und andere sinterfähige Werkstoffe neben
Siliziumoxid oder den anderen, besagten Stoffen enthalten.
Ist für die Abgasreinigung nach der Behandlung in der Flamme nur die zusätzliche Aktivierung
zum Zwecke der weiteren thermischen Zersetzung oder/und chemischen Umsetzung in dem
erhitzten, durchlässigen Körper (bzw. Material) ausreichend, so kann dieser auch aus nicht an der
Reaktion beteiligten Werkstoffen, wie z. B. Al₂O₃ oder einer Keramik, bestehen.
Um den besagten heißen Körper katalytisch wirksam zu machen, kann es zweckmäßig sein, die
Oberflächen des besagten, durchlässigen Körpers partiell mit Metallen oder Metalloxiden zu
beschichten (z. B. mit Cu, CuO u. a.) oder in den Sinterkörper einzubauen.
Eine weitere erfindungsgemäße Verfahrensweise besteht darin, daß der Werkstoff für den durch
lässigen Körper (bzw. Material) entsprechend dem Verbrauch durch die chemischen Reaktionen in
den heißen Bereich der Flamme des Brenners nachgefüttert wird. Auf diese Weise wird gesichert,
daß der Reinigungsprozeß in der Brennkammer kontinuierlich über lange Zeiten durchgeführt
werden kann.
Ein zusätzliches, erfinderisches Merkmal besteht darin, daß die Infrarot-Strahlung des erhitzten
Werkstoffes in der Brennkammer mit Hilfe eines Sensors registriert wird, und daß das Meßsignal
dieses Sensors zur Steuerung des Prozesses benutzt wird. So kann z. B. die Temperatur der
chemisch reagierenden Oberflächen des Körpers (bzw. Materials) durch Steuerung der Flüsse des
Brenngasgemisches geregelt werden. Auf diese Weise lassen sich optimale Reaktionsbedingungen
im Volumen und an den Oberflächen des eingebrachten Werkstoffes einstellen. Außerdem läßt sich
das Sensorsignal nutzen, um in Form einer Entpunktkontrolle die Einrichtungen zur Nachfütterung
zu steuern.
Der aus dem durchlässigen Körper (bzw. Material) austretende, heiße Gasstrom wird am Ausgang
der Brennkammer einer Einrichtung zur weiteren, ein- oder mehrstufigen Behandlung zugeführt
und anschließend gereinigt in die Abluft abgegeben.
Es war bereits daraufhingewiesen worden, daß für diesen Teil des Gesamtverfahrens zur Abgasrei
nigung bekannte Teilprozesse angewendet werden können. Das im Ergebnis der Abgasreinigung in
die Abluft abgegebene Gas enthält extrem geringe Anteile an Schadstoffen.
In der erfindungsgemäßen Einrichtung zur Ausführung des Verfahrens wird im Inneren der
Brennkammer ein durchlässiger Körper bzw. durchlässiges Material in einem Abstand vom
Ringbrenner, der die Ausbildung der Brenngasflamme nicht behindert , angeordnet. Im Bereich
dieses Körpers (bzw. Materials) sind zwischen diesem und der Brennerwand ein oder mehrere,
vorzugsweise zylindrische Strahlungsschutzbleche angeordnet. Zwischen der Brennerwand und
der Umhüllung der Brennkammer sind außerdem wärmeisolierende, temperaturbeständige
Dämmstoffe angeordnet.
Aus den Werkstoffen für den besagten Körper werden im einfachsten Fall ein grobes Granulat, ein
gesinterter Körper oder eine Vielzahl gesinterter Körper, zum Beispiel in Form von Ringen, oder
gesinterte, im Fall der Benutzung von Siliziumdioxid auch geschmolzene, Rohre geformt oder
benutzt. Durch diese Formen wird in dem Körper (bzw. Material) einerseits eine große Oberfläche
für den Kontakt bzw. für die Reaktion mit dem heißen Gas gewährleistet. Andererseits wird auf
diese Weise eine hohe Durchlässigkeit für das strömende heiße Gas erreicht. Bei der Verwendung
von Rohren wirken deren inneren und äußeren Mantelflächen als Reaktionsflächen.
Der gesinterte Körper kann mit entsprechenden Halterungen direkt in die Brennkammer eingesetzt
werden. Das Granulat, bzw. Füllkörper werden in in einem netzartigen, korbförmigen Vorratsge
fäß eingesetzt. Werden gesinterte oder erschmolzene Rohre als durchlässige Körper benutzt, so
werden sie durch Halterungen zu einem Bündel zusammengefaßt in der Brennkammer derart
angeordnet, daß deren Längsrichtung mit der Strömungsrichtung der heißen Gase durch die
Brennkammer übereinstimmt.
Der durchlässige Körper (bzw. das durchlässige Material) werden ausgetauscht, wenn es durch
Reaktionen mit einer entsprechenden Durchflußmenge von Schadstoffen verbraucht ist. Entspre
chend dem Verbrauch an Werkstoff durch die Reaktionen mit den Schadgasen kann es aber auch
im Interesse langer, ununterbrochener Betriebszeiten der Reinigungsanlage zweckmäßig sein,
wenn die Werkstoffe, z. B. Granulat oder Füllkörper z. B. mit einer Schwingfördereinrichtung,
nachgefüttert werden.
Wird ein Bündel Rohre als durchlässiger, reaktiver Körper benutzt, so kann der Abbrand derselben
infolge der Reaktionen durch Längsbewegung der Halterungen entgegen der Strömungsrichtung
der heißen Gase kompensiert werden. Als Vorrat für eine zu erzielende, ununterbrochene
Betriebszeit dient in diesem Fall eine aus reichende Länge des Rohrbündels. Durch den Vorschub
der Halterung läßt sich, trotz des Abbrandes, ein konstanter Abstand der Rohre zur Flamme, und
damit eine konstante Temperatur auf den Reaktionsflächen, erreichen.
Mit Hilfe des beschriebenen Sensors zur Temperaturregelung läßt sich außerdem, auf dem Wege
einer Endpunktkontrolle, eine gesteuerte Nachfütterung der reaktiven Werkstoffe durch Eingriff in
die Schwingfördereinrichtung oder in den Vorschub der Halterung der Rohre erzielen.
Eine weitere zweckmäßige Vorrichtung sind Öffnungen oder Einlaßrohre an der Brennkammer im
Bereich des Eintritts der heißen Gase in den durchlässigen Körper. Durch sie läßt sich die besagte
zusätzliche Einspeisung von Sauerstoff oder Luft bewirken. Dadurch wird einerseits die Optimie
rung der Bedingungen in der Flamme mit Rücksicht auf die Umsetzung eines der Schadstoffe, z. B.
durch Einstellung eines Wasserstoffüberschusses im Brenngasgemisch, gewährleistet, andererseits
die Optimierung der Bedingungen im Körper (bzw. Material) für die Umsetzung eines anderen
Schadstoffes durch einen Sauerstoffüberschuß an den heißen Reaktionsflächen.
Eine andere zweckmäßige Vorrichtung für die Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens ist
ein Baffie in unmittelbarer Nähe des durchlässigen Körpers (bzw. Materials). Auf den Flächen die
ses Baffle werden beim Auftreffen der heißen Gase die festen, sekundären Produkte abgeschieden,
die durch Volumenreaktion in der Flamme anfallen. Sie werden damit daran gehindert sich an den
Oberflächen des besagten, heißen Körpers abzuscheiden und dessen Oberflächen für die Reaktion
mit anderen Schadstoffbestandteilen zu vergiften.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Verfahrensbeispiels und anhand der, in Fig. 1
dargestellten, bevorzugten Ausführungsform der Einrichtung näher erläutert. Die Fig. 1 zeigt
einen schematischen Längsschnitt.
Die erfindungsgemäße Einrichtung besteht im wesentlichen aus einer zylindrischen Brennkam
mer (1) aus korrosionsbeständigem Material. Sie hat 18 cm Durchmesser und ist 80 cm hoch.
Diese Brennkammer ist in einer äußeren Umhüllung (2) thermisch isoliert aufgestellt. Im Bereich
einer Stirnfläche (3) der Brennkammer (1) ist ein Ringbrenner (4) angeordnet, dem das
Brenngasgemisch aus Wasserstoff und Sauerstoff über eine Zufuhr (5) zugeführt wird. Der Ring
brenner (4) hat einen Durchmesser von 25 mm. Über dem Ringkanal (6) bildet sich die Brenn
gasflamme (7) aus. Das Abgas mit Schadstoffen unterschiedlicher Zusammensetzung wird dem
Brenner (4) über die zentrale Zufuhr (8) zugeführt. Es tritt durch die Bohrung (9) zentral in die
Brenngasflamme (7) ein.
In einem Abstand von 40 cm zum Brenner ist ein korbartiges Behältnis (10) aus
korrosionsbeständigem Drahtgeflecht mit einer Maschenweite von 2 mm und einer
Durchlässigkeit von ca. 55% angeordnet. Zwischen der Zylinderfläche dieses Behältnisses und der
Zylinderwand der Brennkammer sind zwei zylindrische Strahlungsschutzbleche (11) mit einem
radialen Abstand von 3mm untereinander und zur Innenfläche der Brennkammer angebracht. An
der Stirnfläche des Behältnisses sind plattenförmige Strahlenschutzbleche (11) angeordnet. Im
Bereich des korbartigen Behältnisses ist zwischen Brennkammerwand und Umhüllung (2) eine
etwa 4 cm dicke Wärmeisolation (12) aus Steinwolle eingesetzt. Das korbartige Behältnis ist mit
Füllkörpern (13) aus Quarzringen (Durchmesser 4 mm, Wandstärke 1mm, Länge 4mm) angefüllt.
Durch eine Bohrung (14) in der Brennkammerwand und in der Umhüllung ist ein IR-Sensor (15)
mit seiner Empfängerfläche auf die heißen Füllkörper gerichtet. Versetzt dazu sind am Umfang der
Brennkammer drei Bohrungen für untereinander verbundene Einlaßrohre (16), durch die Luft oder
Sauerstoff in den Bereich des Eintritts der heißen Gase in die Quarzfüllkörper eingelassen wird.
Im Bereich zwischen dem Ausbreitungsraum für die Flamme ist in unmittelbarer Nähe des
korbartigen Behältnisses ein flaches Baffle (17) aus korrosionsbeständigem Stahlblech mit einer
Länge von 4 cm (in Richtung der strömenden Gase) angeordnet.
Aus der Brenngasflamme (7) strömen die heißen Gase zunächst in Pfeilrichtung (18) durch das
Baffie, danach durch die Füllkörper (13) und anschließend in Pfeilrichtung (19) durch die Öffnung
(20) und dann durch die Sprühwascheinrichtung (21).
Die Sprühwascheinrichtung hat den gleichen Durchmesser wie die Brennkammer. Sie ist 30 cm
lang. Sie ist gemeinsam mit der Brennkammer in die Umhüllung integriert. Zwischen Haltesieben
(22) sind im mittleren Bereich der Sprühwascheinrichtung Waschringe (23) angeordnet. Über die
Zufuhr (24) wird eine ein-prozentige, wässerige Kaliumhydroxid-Lösung eingelassen und mittels
der Sprüheinrichtung (25) in die Wascheinrichtung versprüht (Pfeilrichtung 26). Der heiße
Gasstrom und die wässerige Lösung durchströmen die Waschringe in Pfeilrichtung (27). Der
gereinigte und abgekühlte Gasstrom sammelt sich im Raum (28) und wird über einen rohrförmigen
Anschluß (29) abgesaugt und der Abluft zugeführt. Im unteren Teil des Raumes (28) sammelt
sich die wässerige Lösung und wird über den Anschluß (30) der Wiederaufbereitung zugeführt.
In einer Plasma-CVD-Beschichtungsanlage fällt bei der Abscheidung von Siliziumdioxid auf
Halbleiterscheiben 60 l/min Abgas an. Das Abgas besteht aus 30 l/min Stickstoff und 3 l/min Silan
als vorwiegendem Schadstoff. In einer anderen Anlage mit einem parallel ablaufenden
technologischen Prozeß wird die Beschichtungskammer einer Plasma-CVD-Beschichtungsanlage
durch einen Plasmaätzprozeß gesäubert. Dieser Prozeß wird mit einem Gemisch von
Tetrafluormethan und Sauerstoff als Prozeßgas durchgeführt. Das dabei entstehende Abgas
besteht außer aus 30 l/min N₂, 1 l/min N₂O und 2 l/min Tetrafluormethan aus einigen Zehntel
l/min Siliumtetrafluorid als hauptsächlichste Schadstoffe, neben geringen Mengen von Fluor und
anderen Stoffen der Zersetzung von Tetafluormethan, z. B. CHF₃, in Anwesenheit von SiO₂ im
Plasma.
Beide Abgase gelangen gemischt über die Abgasleitung in die Abgasreinigungseinrichtung.
Am Brenner (4) der Brennkammer (1) wird durch Einlassen von 20 l/min Wasserstoff und 10 l/min
Sauerstoff in die Zufuhr (5) die Brenngasflamme (7) aufrechterhalten. Das Abgas, also insgesamt
ca. 85 l/min, wird über die Zufuhr (8) in den Ringbrenner (4) und damit in die Brenngasflamme
eingeführt.
In dem ausgewählten Beispiel erfolgt die Schadstoffumsetzung weitgehend nach zwei
unterschiedlichen Reaktionsprinzipien, die durch die angeführten, hauptsächlichen Schadstoffe,
nämlich Silan und Tetrafluormethan, bestimmt sind. In der Wasserstoff/Sauerstoffflamme wird im
Volumen hauptsächlich das Silan zu Siliziumdioxid und Wasserdampf umgesetzt. Siliziumdioxid
setzt sich an den Wänden der Brennkammer und an den flammenseitigen Oberflächen des Baffles
(18) ab. Von diesen Flächen läßt es sich leicht mit an sich bekannten Vorrichtungen,
gegebenenfalls auch unter Betriebsbedingungen, beseitigen.
Im bestimmten Umfang wird im Volumen auch Tetrafluormethan chemisch umgesetzt, hauptsäch
lich zu Fluorwasserstoff und Kohlendioxid. Daneben entstehen in der Flamme eine Reihe von
Zwischenprodukten, wie z. B. CHF₃.
In den heißen Körper (13) aus Quarzringen gelangen also hauptsächlich Tetrafluormethan,
Kohlendioxid, Wasserdampf, flüchtige sekundäre Schadstoffe, wie z. B. SiF₄, F₂, CHF₃ und HF.
Der Körper ist durch die durch ihn strömenden heißen Gase auf etwa 1300°C erhitzt. Die
Schadstoffe kommen mit den Oberflächen der heißen Quarzfüllkörper in innigen Kontakt. Die
vorherrschende Oberflächenreaktion ist die von Tetrafluormethan zu ebenfalls flüchtigem
Siliziumtetrafluorid. Weiter im heißen Gasstrom enthaltene Schadstoffe, wie z. B. Fluorwasserstoff
und Fluor werden teilweise an den heißen Oberflächen zu flüchtigem Siliziumtetrafluorid
umgesetzt. Spuren von Silanen, die im Volumen der Flamme noch nicht umgesetzt worden sind,
werden im Volumen des durchlässigen, heißen Körpers zersetzt bzw. mit dem gleichzeitig noch
anwesendem′ Sauerstoff chemisch zu Siliziumdioxid umgesetzt.
Die heißen Gase mit den sekundären und tertiären Reaktionsprodukten treten durch den Spalt (20)
in die Sprühwascheinrichtung (21) ein, in der das wässerige Absorptionsmittel wirksam ist. Die
heißen Gase werden auf etwa 50°C abgekühlt. Der Fluorwasserstoff und das Siliziumfluorid
werden durch die basisch wirksamen Bestandteile der Lösung, z. B. durch KOH oder K₂CO₃,
absorbiert.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß ein hoher Anteil des Tetratrafluormethans bereits im
Volumen der Flamme chemisch umgesetzt wird und daß der Anteil an primär im Schadgas
enthaltenen Siliziumfluorids relativ gering ist, werden pro Stunde ca. 60 g Massen der Quarzringe
um gesetzt, d. h. verbraucht. Eine entsprechende Menge wird nachgefüttert.
In der vorangegangenen Beschreibung ist das Verhalten jeweils nur für prozeßtypische, hauptsäch
lich anfallende Stoffe beschrieben.
Das Verfahren hat für sich chemisch sehr unterschiedlich verhaltende Schadstoffe eine hohe
Reinigungswirkung. Insbesondere wird der Schadstoffgehalt an fluorhaltigen, sehr toxisch
wirkenden Verbindungen in der Abluft der Abgasreinigungseinrichtung auf wenige ppm verringert.
Claims (14)
1. Verfahren zur Beseitigung von Schadstoffen, insbesondere von Fluorverbindungen, aus nicht
brennbaren Abgasen in einer Brennkammer mit einer Brenngasflamme, die der Erhitzung und/
oder der chemischen Umsetzung der Schadstoffe dient, und mit einer Einrichtung zur Behandlung
des heißen Gasstromes aus der Brenngasflamme, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb der
Brennkammer, wärmeisoliert gegenüber der Umhüllung der Brennkammer, ein für den heißen
Gasstrom durchlässiger Körper bzw. durchlässiges Material mit großer innerer Oberfläche im
heißen Gasstrom angeordnet und auf diese Weise auf Temperaturen über 500°C, vorzugsweise im
Bereich von 700°C bis 1400°C, erhitzt wird, daß das besagte Gas durch diesen Körper bzw.
Material geführt und mit den Oberflächen desselben in innigen Kontakt gebracht wird, daß besagte
Körper bzw. Material aus einem Werkstoff oder Werkstoffgemisch besteht, das bei der
angegebenen Temperatur mit einem der primären Schadstoffe und/oder sekundären Stoffe der
Verbrennung flüchtige Verbindungen bildet und/oder eine zusätzliche Aktivierung bewirkt und/
oder katalytisch wirksam wird, und daß der aus dem durchlässigen Körper bzw. durchlässigen
Material austretende heiße Gasstrom am Ausgang der Brennkammer einer ein- oder mehrstufig
wirkenden Einrichtung zur weiteren Behandlung zugeführt und anschließend gereinigt in die
Abluft abgegeben wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Werkstoff für den durchlässigen
Körper (bzw. durchlässige Material) Siliziumdioxid verwendet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Werkstoff für den durchlässigen
Körper (bzw. durchlässige Material) ein Gemenge von Siliziumdioxid, von Siliziumdioxid mit
Silizium oder von Siliziumdioxid mit siliziumhaltigen Legierungen und mit Aluminiumoxid
verwendet wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Werkstoff für den durchlässigen
Körper (bzw. durchlässige Material) ein Gemenge von Siliziumdioxid, von Siliziumdioxid mit
Silizium oder von Siliziumdioxid mit siliziumhaltigen Legierungen und mit sinterfähigen
keramischen Stoffen verwendet wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in den Brenner zur Erzeugung
der Brenngasflamme Sauerstoff oder Luft im Überschuß eingespeist wird.
6. Verfahren nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß in die Flamme im Bereich des
Eintritts der heißen Gase in den durchlässigen Körper (bzw. durchlässige Material) zusätzlich
vorgeheizter Sauerstoff oder vorgeheizte Luft eingespeist wird.
7. Verfahren nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Werkstoff für den
durchlässigen Körper (bzw. durchlässige Material) in den heißen Bereich der Flamme
nachgefüttert wird.
8. Verfahren nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Infrarotstrahlung des
erhitzten Werkstoffes in der Brennkammer mit Hilfe eines Sensors registriert, und daß das
Meßsignal dieses Sensors zur Steuerung des Prozesses genutzt wird.
9. Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 bis 8 mit einer Brennkammer
und mit einem Brenner zur Erzeugung einer Brenngasflamme, dadurch gekennzeichnet, daß ein
grobes Granulat, ein gesinterter Körper oder eine Vielzahl gesinterter Körper, zum Beispiel in
Form von Ringen oder, im Fall der Benutzung von Siliziumdioxid auch geschmolzener, Rohre
eingesetzt werden.
10. Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 bis 8 mit einer Brennkammer
und mit einem Brenner zur Erzeugung einer Brenngasflamme, dadurch gekennzeichnet, daß zur
Nachfütterung von Granulat oder Füllkörpern in das korbartige Vorratsgefäß eine
Schwingfördereinrichtung vorgesehen ist.
11. Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 bis 8 mit einer Brennkammer
und mit einem Brenner zur Erzeugung einer Brenngasflamme, dadurch gekennzeichnet, daß die
Halterung des Bündels gesinterter oder geschmolzener Rohre in Längsrichtung verschoben werden
kann.
12. Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 bis 8 mit einer Brennkammer
und mit einem Brenner zur Erzeugung einer Brenngasflamme, dadurch gekennzeichnet, daß in der
Wand der Brennkammer im Bereich zwischen Flamme und durchlässigem Körper (bzw. Material)
eine Öffnung bzw. ein Fenster für einen IR-Sensor vorgesehen ist.
13. Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 bis 8 mit einer Brennkammer
und mit einem Brenner zur Erzeugung einer Brenngasflamme, dadurch gekennzeichnet, daß in der
Wand der Brennkammer im Bereich des Eintritts des heißen Gasstromes in den durchlässigen
Körper (bzw. Material) Öffnungen oder Einlaßrohre angeordnet sind.
14. Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 bis 8 mit einer Brennkammer
und mit einem Brenner zur Erzeugung einer Brenngasflamme, dadurch gekennzeichnet, daß
innerhalb der Brennkammer im Bereich zwischen dem Brenner und dem durchlässigen Körper
(bzw. Material), unmittelbar in der Nähe desselben eine Vorrichtung vorgesehen ist, die für den
heißen Gasstrom als Baffle wirkt.
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