DE19510351C1 - Meßanordnung zur Bestimmung der Fließgrenze einer Substanz - Google Patents
Meßanordnung zur Bestimmung der Fließgrenze einer SubstanzInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Meßanordnung zur Bestimmung der
Fließgrenze einer Substanz gemäß Anspruch 1.
Zur Bestimmung der Fließkurve einer Substanz,
beispielsweise von einem Fett oder einer verdickten
Flüssigkeit, werden Viskosimeter verwendet, die automatisch
und kontinuierlich Fließkurven aufzeichnen, um das
Schergefälle zu erfassen. Das Viskosimeter kann eine
kegeltellerförmige Scheibe aufweisen, die auf einer
Substanz mit vorgegebenem Abstand auf liegt. Zur Bestimmung
der Fließgrenze der Substanz läßt man an der Scheibe eine
Kraft angreifen, mit der die Scheibe in Drehung versetzt
werden soll. Diese Kraft wird so lange erhöht, bis sich die
Scheibe aus der Ruheposition in Drehung versetzt. Die beim
Übergang vom Ruhezustand in den Bewegungszustand wirksame
Kraft dient zur Bestimmung der Schubspannung an der
Fließgrenze, wobei die Schubspannung definiert ist als τ =
Kraft/Fläche. Aus der Fließkurve, die die Schubspannung in
Abhängigkeit von dem Schergefälle darstellt, liegt die
Fließgrenze dort, wo die Schubspannung gerade so groß ist,
daß sich ein mit der Substanz in Berührung befindlicher
Körper in Bewegung setzt.
Mit den bekannten Viskosimetern läßt sich die Fließgrenze
nicht sehr genau feststellen, da die Kräfte im Bereich der
Fließgrenze sehr klein sein können, und das Fließen über
die Detektion einer relativen Bewegung oder Geschwindig
keit, die sehr klein sein kann, erfaßt wird. Die Genauig
keit der bisherigen Systeme ist weiterhin stark von der
Geometrie der Platten, der Abstände und der Eigenreibung
der Systeme abhängig, weshalb der Erfindung die Aufgabe
zugrunde liegt, ein Verfahren zur Bestimmung der
Fließgrenze anzugeben, bei dem die Fließgrenze einfach und
mit hoher Genauigkeit bestimmt werden kann.
Die AT-PS 16 33 74 offenbart ein Viskosimeter für zähe
Massen, bei dem ein oder zwei pendelartig aufgehängte
Körper durch eine äußere, einstellbare Kraft gleichmäßig
durch die Masse hindurchbewegt werden und die Bewegung des
oder der Körper auf eine Meßeinrichtung abgelesen wird.
Aus Industrial Laboratory, Vol. 33, Nr. 8, 1967, S. 1213-1215
ist ein Pendelviskosimeter bekannt, das an einem Stab
zwei Gewichte, ein stationäres Gewicht und ein bewegtes
Gewicht, aufweist. Außerdem ist eine dünne Platte, die
durch einen Stift an der Stange befestigt ist, vorgesehen,
die in die zu testende Flüssigkeit abgesenkt werden kann.
Zusätzlich sind noch entsprechende Federn sowie
elektromagnetische Sensoren vorgesehen, so daß aus dem Maß
der Auslenkung ein Signal ermittelt werden kann, das
Rückschlüsse auf die Viskosität erlaubt.
Aus der US-PS 2 747 399 ist eine Vorrichtung und ein
Verfahren zum Messen des statischen Schmelzpunktes bekannt.
Dazu wird am einen Ende eine Wiegevorrichtung eine
Stahlplatte in die zu untersuchende Unterflüssigkeit
getaucht, wobei das Gefäß in dem sich die zu untersuchende
Flüssigkeit befindet, erwärmt werden kann. Die
Wiegevorrichtung wird mittels einer Gewichtspfanne, die am
anderen Ende der Wiegevorrichtung angeordnet ist,
ausbalanciert und die Bewegung der Stahlplatte in der Probe
wird durch elektrische Steuereinrichtungen, die auch eine
Zeitschaltuhr umfassen, erfaßt, wobei die Zeitschaltuhr
angehalten wird, nachdem der Stahlplatte in der Probe
erlaubt wurde, sich eine vorbestimmte Distanz zu bewegen.
In der nicht vorveröffentlichten deutschen Patentanmeldung
mit dem Aktenzeichen P 43 42 179 wird ein Verfahren und
eine Einrichtung zur Bestimmung der Fließgrenze einer
Substanz vorgeschlagen, wobei ein Meßkörper schwenkbar in
einer Substanz steht. Der Meßkörper wird zur Bestimmung der
Fließgrenze aus seiner Ruhelage ausgelenkt, bis er bei
Erreichen einer Grenzposition aufgrund seines Eigengewichts
sich selbsttätig weiter in der Substanz neigt. Der zur
Grenzposition zugehörige Schwenkwinkel gibt dabei in
Verbindung mit weiteren Meßparametern ein Maß für die
Fließgrenze der Substanz an.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine möglichst
einfache Meßanordnung zur Bestimmung der Fließgrenze einer
Substanz anzugeben, die auch zur Bestimmung sehr niedriger
Fließgrenzen geeignet ist.
Die Lösung dieser Aufgabe erhält man durch die im Anspruch
1 angegebenen Merkmale. Zur Bestimmung der Fließgrenze wird
ein in die Substanz tauchendes Meßelement verwendet, das
sich mit stetig abnehmendem Drehmoment um eine Schwenkachse
dreht, bis das Drehmoment so klein ist, daß sich das
Meßelement nicht mehr weiterdreht. Das Meßelement dreht
sich dabei immer langsamer in Richtung der Grenzposition,
wo sich das Kräftegleichgewicht zwischen Drehmoment und der
von der Substanz auf das Meßelement ausgeübten Gegenkraft
einstellt. Die Grenzposition wird somit in der Endphase
langsam und dadurch auch sehr exakt erreicht.
Einen besonders einfachen Aufbau für die Meßanordnung
erhält man dadurch, daß das Meßelement als Stab mit einem
in die Substanz eintauchenden Meßkörper ausgebildet ist,
wobei der Stab um eine horizontale Schwenkachse gelagert
wird. Befindet sich der Schwerpunkt des Meßelements
unterhalb der Schwenkachse, so erzeugt die Schwerkraft ein
auf das Meßelement wirkendes Drehmoment, welches von der
Winkelposition und vom Abstand des Schwerpunktes von der
Schwenkachse abhängig ist. Durch ein verstellbares Gewicht
oder durch andere Justiereinrichtungen kann der Abstand des
Schwerpunktes von der Schwenkachse verändert werden, um
unterschiedliche Empfindlichkeiten für die Meßanordnung zu
erhalten.
Das Meßelement besteht vorzugsweise aus einem Stab mit
einem an seinem unteren Ende angebrachten Meßkörper. Als
Meßkörper kann eine Kugel, ein Doppelkegel oder
beispielsweise eine Meßplatte Verwendung finden. Die Form
und Größe des Meßkörpers kann dabei an die Beschaffenheit
der jeweiligen Substanz angepaßt sein.
Ist der Meßkörper als Meßplatte ausgebildet, so ist diese
vorzugsweise dünnwandig und kann eine Fläche von einigen
Quadratzentimetern haben. Die Meßplatte kann aus einem
leichten Material, beispielsweise aus Aluminium, bestehen.
Am oberen Ende des Meßkörpers kann ein Zeiger abstehen, der
in Verbindung mit einer Meßskala den Schwenkwinkel bei
Erreichen der Grenzposition anzeigt.
Besonders vorteilhaft ist es, die Meßanordnung mit einer
optoelektronischen Meßeinrichtung auszustatten. Eine
motorgetriebene Schwenkeinrichtung kann dabei das
Meßelement mit dem Meßkörper in eine Ausgangsposition
verschwenken und langsam in Richtung Grenzposition
zurückschwenken. Bei oder vor Erreichen der Grenzposition
löst sich die Schwenkeinrichtung von dem Meßelement, so daß
sich dieses gegebenenfalls noch selbsttätig in die
endgültige Grenzposition verschwenken kann. Nach einer
gewissen Zeit kann dann mittels der optoelektronischen
Meßeinrichtung der Schwenkwinkel in der Grenzposition
bestimmt werden.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von zwei in der
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen näher
erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 die Seitenansicht der Meßanordnung und
Fig. 2 eine um 90° gedrehte Ansicht des Meßkörpers von
Fig. 1 mit horizontaler Schwenkachse und
Fig. 3 eine Meßanordnung mit einer motorgetriebenen
Schwenkeinrichtung.
Fig. 1 zeigt eine Meßanordnung zur Bestimmung der
Fließgrenze einer in einem Gefäß 1 befindlichen Substanz 2.
Am Rand 3 des Gefäßes 1 liegt ein Lagerelement 4 auf,
welches nach oben spitz zuläuft. Das Lagerelement 4 bildet
eine Spitzenlagerung für ein um die Schwenkachse 5 (Fig.
2) schwenkbar gelagertes Meßelement 6. Die Spitzenlagerung
7 bildet dabei ein nahezu reibungsloses Schwenklager.
Das Meßelement 6 besteht im wesentlichen aus einem Stab 8
und einem an seinem unteren Ende angeordneten Meßkörper 9,
der hier als Meßplatte ausgebildet ist. Der Stab 8 ist im
Bereich der Spitzenlagerung eingekerbt. An seinem nach oben
abstehenden Ende besitzt er ein Außengewinde 10, auf das
ein Gewicht 11 zur Schwerpunktverstellung aufgeschraubt
ist. Das Außengewinde 10 und das Gewicht 11 bilden somit
eine Justiereinrichtung für die Schwerpunktposition.
Am oberen freien Ende des Stabes 8 ragt ein Zeiger 12 ab,
der in Verbindung mit einer Meßskala 13 den jeweiligen
Schwenkwinkel und insbesondere den Schwenkwinkel angibt,
den das Meßelement 6 bei Erreichen der Grenzposition
einnimmt. Im dargestellten Ausführungsbeispiel beträgt der
Schwenkwinkel α annähernd 40° gegenüber der Vertikalen.
Befindet sich die Grenzposition beispielsweise bei 30°, so
würde sich der Meßkörper aufgrund seines Eigengewichts in
Richtung Grenzposition um die Schwenkachse 5 verschwenken,
da der Schwerpunkt S des Meßelements unterhalb der
Schwenkachse 5 liegt.
In Fig. 2 ist insbesondere ersichtlich, daß der als
Meßplatte ausgebildete Meßkörper 9 verhältnismäßig
großflächig ist, jedoch kann dessen Fläche 14 auch
entsprechend kleiner oder größer gewählt werden, je nachdem
wie die Substanz beschaffen ist, deren Fließgrenze bestimmt
werden soll.
In Fig. 3 ist eine Meßanordnung vereinfacht dargestellt,
die eine motorgetriebene Schwenkeinrichtung 15, bestehend
aus einem Schrittmotor 16 und einem Schwenkarm 17, besitzt.
Am oberen Ende des Schwenkarmes 17 ist ein elektrischer
Sensor 18 angeordnet, der bei Anliegen an dem Stab 8 ein
Signal an eine Ansteuer- und Meßeinrichtung AME abgibt.
Die Ansteuer- und Meßeinrichtung AME steuert einerseits den
Schrittmotor 16 und mißt dabei in ans ich bekannter Weise
den Schwenkwinkel des Schwenkarmes 17, bezogen auf die
Schwenkachse 5. Berührt der Stab 8 den Sensor 18 so kann
die Ansteuer- und Meßeinrichtung den zugehörigen
Schwenkwinkel messen und gegebenenfalls zur Anzeige
bringen.
Die Messung der Fließgrenze erfolgt bei der Anordnung gemäß
Fig. 3 in der Weise, daß zunächst mittels der
motorgetriebenen Schwenkeinrichtung 15 das Meßelement 6 mit
dem als Kugel ausgebildeten Meßkörper 9 in eine
Ausgangsposition verschwenkt wird. Die Ausgangsposition
wird dabei so gewählt, daß sich das Meßelement 6 mit dem
Meßkörper 9 selbsttätig um die Schwenkachse 5 in Richtung
Grenzposition verschwenken kann. Damit dieser
Schwenkvorgang in Richtung Grenzposition stattfinden kann,
wird der Schwenkarm 17 langsam in Richtung Grenzposition
und darüber hinaus verschwenkt. Der Stab 8 löst sich dabei
in dem Moment von dem Sensor 18, wo die
Schwenkgeschwindigkeit des Sensors 18 größer ist als die
des Stabes 8. Nach einer gewissen Zeitspanne erreicht dann
das Meßelement 6 die Grenzposition, so daß der Schwenkarm
17 mit dem Sensor 18 zur Anlage am Stab 8 verschwenkt
werden kann, um den Schwenkwinkel α in der Grenzposition zu
messen.
Auf eine detailliertere Darstellung der Ansteuer- und
Meßelektronik wurde hier verzichtet, weil es an sich
bekannt ist, mittels Schrittmotoren definierte Dreh- oder
Schwenkwinkel zu realisieren.
Claims (9)
1. Meßanordnung zur Bestimmung der Fließgrenze einer
Substanz, bei der ein in die Substanz eintauchendes, um
eine Schwenkachse (5) verschwenkbares Meßelement (6) in
einer Grenzposition, wo das auf das Meßelement (6) wirkende
Drehmoment im Kräftegleichgewicht ist mit der von der
Substanz (2) auf das Meßelement (6) wirkenden Gegenkraft,
einen Schwenkwinkel (α) einnimmt, der ein Maß für die
Fließgrenze angibt, wobei das Meßelement (6) mit einem
Schwenkwinkel (α), der größer ist als der Schwenkwinkel (α)
bei der Grenzposition, in die Substanz (2) taucht und daß
das Meßelement (6) sich mit stetig abnehmendem Drehmoment
um die Schwenkachse (5) dreht, bis es die Grenzposition
erreicht hat.
2. Meßanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Meßelement (6) ein Stab (8) mit an seinem unteren
Ende befindlichem Meßkörper (9) ist und daß der Stab (8)
oberhalb seines Schwerpunktes (S) um eine horizontale
Schwenkachse (5) gelagert ist.
3. Meßanordnung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schwenkachse (5) oberhalb der
Substanz (2) verläuft.
4. Meßanordnung nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß an dem Meßelement (6) eine
Justiereinrichtung zum Verstellen seiner
Schwerpunktposition angeordnet ist.
5. Meßanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß am oberen Ende des Meßelements (6), welches über die
Schwenkachse (5) hinausragt, ein auf ein Außengewinde (10)
aufgeschraubtes, verstellbares Gewicht (11) als
Justiereinrichtung angebracht ist.
6. Meßanordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Abstand zwischen Gewicht (11) und Schwenkachse (5)
einstellbar ist.
7. Meßanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Meßkörper eine dünnwandige
Meßplatte ist und eine Fläche (14) hat, die parallel zur
Schwenkachse (5) ausgerichtet ist und von dieser radial
absteht.
8. Meßanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß an dem Meßelement ein Zeiger
(12) absteht, der in Verbindung mit einer Meßskala (13) den
Neigungswinkel der Grenzposition anzeigt.
9. Meßanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß eine motorgetriebene
Schwenkeinrichtung zur Auslenkung des Meßelements (6) in
eine Ausgangsposition vorgesehen ist, daß die
Schwenkeinrichtung aus der Ausgangsposition langsam in
Richtung Grenzposition und darüber hinaus verschwenkbar ist
und daß die Schwenkeinrichtung mit einer optoelektronischen
Meßeinrichtung ausgestattet ist, die den Schwenkwinkel (α)
des Meßelements (6) in der Grenzposition mißt.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE1995110351 DE19510351C1 (de) | 1995-03-22 | 1995-03-22 | Meßanordnung zur Bestimmung der Fließgrenze einer Substanz |
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Publications (1)
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|---|---|
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| DE1995110351 Expired - Fee Related DE19510351C1 (de) | 1995-03-22 | 1995-03-22 | Meßanordnung zur Bestimmung der Fließgrenze einer Substanz |
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| DE (1) | DE19510351C1 (de) |
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1995
- 1995-03-22 DE DE1995110351 patent/DE19510351C1/de not_active Expired - Fee Related
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