DE19510555A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Sterilisierung von Teilen einer Verpackungsmaschine - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Sterilisierung von Teilen einer VerpackungsmaschineInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einem Verfahren zum Sterilisieren
von Teilen einer Verpackungsmaschine nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 und einer Vorrichtung zum Durchführen dieses
Verfahrens nach dem Oberbegriff des Anspruchs 4. Bei einem
aus der EP 0 232 943 B1 bekannten Verfahren dieser Art wird
Sterilisiermittel innerhalb zweier Füllrohre einer als
Schlauchbeutelmaschine ausgebildeten Verpackungsmaschine
umgewälzt, indem deren Füllrohrenden mittels eines
deckelförmigen, zweiteiligen Verbindungselements miteinander
verbunden werden. Dabei wird das Verbindungselement nach
Öffnen des die Füllrohre umgebenden
Schlauchbeutelbodenabschnitts auf das äußere der beiden
Füllrohrenden montiert. Nach der Sterilisierung der
Füllrohre wird das Verbindungselement in einem separaten
Schlauchbeutel vom Füllrohrende wieder entfernt. Nachteilig
bei dem bekannten Verfahren ist, daß die Montage des
Verbindungselements manuell erfolgt und somit einen
zusätzlichen Personalaufwand erforderlich macht. Weiterhin
müssen durch das Öffnen des Schlauchbeutelendabschnitts zur
Montage des Verbindungselements und den damit verbundenen
Zutritt der (unsterilen) Umgebungsluft sowohl die
Füllrohraußenseite als auch die Schlauchbeutelinnenseite
stets zusätzlich sterilisiert werden. Um die Montage des
Verbindungselements am Füllrohrende sicherzustellen, muß
dessen Geometrie angepaßt, d. h. in der Regel verkleinert
werden, so daß der Schlauch ungehindert über das
Füllrohrende abgezogen werden kann. Dadurch können keine
optimalen Füllquerschnitte ermöglicht werden. Außerdem muß
beim bekannten Verfahren durch den Überdruck des
Sterilisiermittels eine Sicherung des Verbindungselements an
dem äußeren Füllrohrende, bsw. in Form eines Haltebolzens,
angeordnet sein. Dies bedeutet erhöhten konstruktiven
Aufwand bzw. zusätzlichen Handhabungsaufwand und erhöht die
Gefahr einer Beschädigung des Schlauches während des
normalen Füllbetriebs.
Das erfindungsgemäße Verfahren zum Sterilisieren von Teilen
einer Verpackungsmaschine mit den kennzeichnenden Merkmalen
des Anspruchs 1 hat demgegenüber den Vorteil, daß der
Sterilisiervorgang automatisch und somit ohne zusätzlichen
Handhabungsaufwand erfolgen kann.
Weitere Vorteile und vorteilhafte Weiterbildungen des
erfindungsgemäßen Verfahrens ergeben sich aus den
Unteransprüchen und der Beschreibung. Besonders vorteilhaft
ist es, daß das Schlauchbeutelende zur Sterilisierung der
Füllrohrinnenseiten verschlossen bleiben kann. Dadurch ist
es bsw. bei einem Produktwechsel möglich, lediglich die
Füllrohrinnenseiten zu sterilisieren, ohne gleichzeitig
deren Außenbereiche sterilisieren zu müssen.
Die Vorrichtung zum Durchführen des erfindungsgemäßen
Verfahrens mit den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 4
hat den Vorteil, daß durch die Anordnung der für die
Sterilisation notwendigen Bauteile innerhalb des Außenrohrs
das Außenrohr auf den Schlauchbeutel optimiert, d. h.
glattflächig gestaltet werden kann. Dadurch können optimal
(große) Füllquerschnitte verwirklicht werden. Außerdem ist
die Beschädigung des Schlauches ausgeschlossen. Durch die
Anlage des Ventilschiebers am Boden des Außenrohrs können
hohe Sterilisiermitteldrücke ohne zusätzlichen Zuhaltedruck
aufgebaut werden, so daß eine besonders gründliche
Sterilisierung ermöglicht wird. Besonders hohe Drücke können
insbesondere dann erzielt werden, wenn zwischen dem
Ventilschieber und dem Boden des Außenrohrs ein Dichtsitz
ausgebildet ist. Die Wartung der Verpackungsmaschine wird
erleichtert, wenn das Außen- und das Füllrohr, sowie der
Ventilschieber teilbar ausgebildet sind. Eine besonders gute
Führung von Ventilschieber und Füllrohr wird durch
Führungsrippen erzielt.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und wird in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert. Es zeigen
Fig. 1 einen Teil einer
Schlauchbeutelmaschine in einer vereinfachten schematischen
Ansicht, Fig. 2 die Füll- und Sterilisiereinrichtung der
Schlauchbeutelmaschine nach Fig. 1 im Längsschnitt, sowie
die Fig. 3 und 4 Längsschnitte durch den Auslaßbereich
der Teil der Füll- und Sterilisiereinrichtung nach Fig. 2
während verschiedener Abfüllphasen.
Mit 10 ist in der Fig. 1 eine an sich bekannte
Schlauchbeutelmaschine bezeichnet. Von der
Schlauchbeutelmaschine 10 werden aus einer zumindest
einseitig heißsiegelbaren Packstoffbahn 1 Schlauchbeutel 2
hergestellt. Dazu hat die Schlauchbeutelmaschine 10 eine
Formschulter 4 und ein mit ihr verbundenes Formrohr 5,
mittels derer die Packstoffbahn 1 zu einem endlosen Schlauch
6 geformt wird. Zum Bilden von Längs- und Quernähten ist
seitlich bzw. unterhalb des Formrohrs 5 eine Längsnaht- 7
bzw. Quernahtsiegeleinrichtung 8 angeordnet. In der
Quernahtsiegeleinrichtung 8 ist eine Trenneinrichtung 9 zum
Abtrennen des Schlauchbeutels 2 vom Schlauch 6 integriert.
Jeweils nach Abgeben einer bestimmten Menge von Füllgut,
bsw. eines Liters Milch, wird der Schlauch 6 um eine
jeweilige Beutellänge nach unten abgezogen. Dies kann
entweder mittels einer am Formrohr 5 angeordneten, nicht
dargestellten Bandabzugseinrichtung geschehen, oder durch
eine am Quernahtbackengestell angeordnete, auf- und
abbewegbare Quernahtsiegeleinrichtung. Zum Abgeben der
jeweiligen Füllgutmenge besitzt die Schlauchbeutelmaschine
10 eine Fülleinrichtung 15, die in dem Formrohr 5 angeordnet
ist.
Wie Fig. 2 genauer zeigt, hat die Fülleinrichtung 15 ein
starres Außenrohr 16, dessen unterer Endabschnitt 17 aus dem
Formrohr 5 ragt. Der untere Endabschnitt 17 ist
beispielsweise mittels einer Gewindeverbindung 18 mit dem im
wesentlichen im Innern des Formrohrs 5 angeordnete
Außenrohrinnenstück 19 lösbar verbunden. Die
Innendurchmesser des unteren Endabschnitts 17 und des
Außenrohrinnenstücks 19 sind identisch.
Der untere Endabschnitt 17 hat an seinem unteren Ende einen
nach innen ragenden Boden 22, in dem eine zentrisch
angeordnete Durchlaßbohrung 23 für das Füllgut ausgebildet
ist. Der Boden 22 weißt im Innern des Endabschnitts 17 eine
an die Rohrinnenwand 24 senkrecht anschließende, ebene und
ringförmige Anschlagfläche 26 auf. In der Anschlagfläche 26
ist eine umlaufende Nut 27 ausgebildet, in der ein Dichtring
28 angeordnet ist. Von der Anschlagfläche 26 geht ein
konischer Bereich 29 aus, der in der Durchlaßbohrung 23
mündet.
Das Außenrohrinnenstück 19 ist in seinem oberen Ende mit
einem im wesentlichen ringförmig ausgebildeten Flansch 32
verbunden. Der Flansch 32 ist oberhalb des Formrohrs 5 und
der mit dem Formrohr 5 verbundenen Formschulter 4 angeordnet
und überragt diese im Durchmesser. Im Flansch 32 ist eine
rechtwinklig zum Außenrohrinnenstück 19 angeordnete
Auslaßbohrung 33 ausgebildet. Fluchtend mit dem Außenrohr 16
ist in dem Flansch 32 eine Durchgangsbohrung 34 ausgebildet.
Die Durchgangsbohrung 34 hat zwei Bohrungsabschnitte 36, 37.
Der eine, dem Außenrohr 16 zugewandte Bohrungsabschnitt 36
besitzt denselben Bohrungsdurchmesser wie der
Innendurchmesser des Außenrohrs 16. Der andere, dem
Außenrohr 16 abgewandte Bohrungsabschnitt 37 besitzt einen
etwas geringeren Durchmesser.
Im Bohrungsabschnitt 37 ist ein bsw. pneumatisch oder
hydraulisch auf- und abbewegbares Füllrohr 40 gleitend
geführt, das zentrisch im Außenrohr 16 angeordnet ist. Somit
ist im übrigen Bereich zwischen dem Füllrohr 40 und dem
Außenrohr 16 ein ringförmiger Raum 41 ausgebildet. Zur
Abdichtung ist im Bereich des Bohrungsabschnitts 37 in der
Außenwand des Füllrohres 40 eine umlaufende Nut 42
ausgebildet, in der ein Dichtring 43 angeordnet ist.
Das Füllrohr 40 besteht aus einem oberen Rohrabschnitt 44
und einem unteren Rohrabschnitt 45. Die beiden
Rohrabschnitte 44, 45 sind mittels einer Gewindeverbindung
46 lösbar miteinander verbunden, die in Höhe der
Gewindeverbindung 18 des Außenrohrs 16 angeordnet ist. Das
Füllrohr 40 ist zumindest zwischen zwei Positionen auf- und
abbewegbar. In der angehobenen Position entsteht zwischen
der der Quernahtsiegeleinrichtung 8 zugewandten Stirnfläche
47 des Füllrohrs 40 und dem ihr gegenüber in der
Anschlagfläche 26 des Außenrohrs 16 angeordneten Dichtring
28 ein Überströmbereich 48. In der abgesenkten Position
schließt die Stirnfläche 47 des Füllrohrs 40 mit dem
Dichtring 28 in der Anschlagfläche 26 ab und bildet einen
Dichtsitz.
Der obere Rohrabschnitt 44 hat an seinem Außenumfang in Höhe
der Auslaßbohrung 33 des Flansches 32 eine den Bereich der
Auslaßbohrung 33 überdeckende, umlaufende Nut 49.
Der untere Rohrabschnitt 45 besitzt am Außenumfang seines
unteren, dem Boden 22 des Außenrohrs 16 zugewandten Endes
beispielsweise vier schmale Führungsrippen 51. Die
Führungsrippen 51 sind vorteilhafterweise in gleichmäßigen
Winkelabständen am Umfang des Füllrohrs 40 angeordnet, und
stellen durch Anlagekontakt mit der Innenseite des
Außenrohrs 16 eine zentrische Führung des Füllrohrs 40 im
Außenrohr 16 sicher.
Der oberhalb des Flansches 32 aus dem Außenrohr 16
herausragende Abschnitt 52 des Füllrohrs 40 hat ebenfalls
einen Flansch 53. Mittels einer am Flansch 53 angreifenden
Schraubverbindung 54 ist das Füllrohr 40 mit einem bsw. aus
Gußmaterial bestehenden Anschlußstück 55 verbindbar.
Im Anschlußstück 55 ist eine fluchtend mit dem
Innendurchmesser des Füllrohrs 40 angeordnete, das
Anschlußstück 55 längs durchdringende Ausnehmung 56
ausgebildet. Die Ausnehmung 56 ist in ihrem mittleren
Bereich 57 im Durchmesser erweitert. Auf der der
Auslaßbohrung 33 gegenüberliegenden Seite ist an dem
Anschlußstück 55 ein Stutzen 58 angeordnet. Dieser kann
jedoch je nach den Gegebenheiten auch an einer anderen
Stelle angeordnet sein. In dem Stutzen 58 ist ein
Einlaßkanal 59 ausgebildet, der in den Bereich 57 der
Ausnehmung 56 mündet. Der Einlaßkanal 59 ist einem nicht
dargestellten Vorratsbehälter für das Füllgut verbunden ist.
Im Füllrohr 40 bzw. im Anschlußstück 55 ist ein ebenfalls
bsw. pneumatisch oder hydraulisch auf- und abbewegbarer
Ventilschieber 60 angeordnet. Der Ventilschieber 60 besteht
im wesentlichen aus drei miteinander verbundenen Teilen 61,
62, 63. Der im wesentlichen in der Ausnehmung 56 des
Anschlußstücks 55 angeordnete Ventilschieberanschluß 61
tritt in der dem Außenrohr 16 abgewandten Seite des
Anschlußstücks 55 in die Ausnehmung 56 ein. Zur Abdichtung
gegen die Bewegungseinheit des Ventilschiebers 60 ist der
Ventilschieberanschluß 61 mit einem Balg 64 verbunden, der
wiederum im Anschlußstück 55 befestigt ist. In der
Unterseite des mit seitlichem Spiel in der Ausnehmung 56
geführten Ventilschieberanschlusses 61 ist das
Ventilschieberdistanzrohr 62 eingeschraubt. Der
Außendurchmesser des Ventilschieberdistanzrohrs 62 ist
derart bemessen, daß zwischen dem Innendurchmesser des
Füllrohrs 40 und dem Ventilschieberdistanzrohr 62 ein
ringförmiger Zuführraum 65 für das Füllgut entsteht.
Am Ventilschieberdistanzrohr 62 ist ein Zapfen 67 angeformt,
der in eine entsprechende Nut der Ventilschieberspitze 63
eingreift. Die Anordnung des Zapfens 67 ist unterhalb der
beiden Gewindeverbindungen 18, 46 des Außen- 16 bzw.
Füllrohrs 40. Dadurch wird die Demontage der
Ventilschieberspitze 63 bei entferntem unteren Endabschnitt
17 des Außenrohrs 16 und des unteren Rohrabschnitts 45 des
Füllrohrs 40 ermöglicht.
In der Ventilschieberspitze 63 sind zwei radial umlaufende
Dosiernuten 68, 69 mit schräg verlaufenden Flanken 71 bis 74
ausgebildet. Die Dosiernuten 68, 69 wirken mit zwei an der
Innenwand 76 des Füllrohrs 40 ausgebildeten, ebenfalls
radial umlaufenden Steuerkanten 77, 78 zusammen. Je nach
Stellung des auf- und abbeweglichen Ventilschiebers 60 bzw.
der Ventilschieberspitze 63 ergeben sich somit
unterschiedliche Durchflußquerschnitte für das Füllgut
zwischen dem Füllrohr 40 und dem Ventilschieber 60. In
seiner unteren, abgesenkten Position setzt das Ende 79 der
Ventilschieberspitze 63 auf dem konischen Bereich 29 des
Bodens 22 des Außenrohrs 16 dichtend auf. Der Dichtsitz wird
dabei von einem in der Ventilschieberspitze 63 angeordneten
Dichtring 81 sichergestellt. Zur radialspielfreien Führung
der Ventilschieberspitze 63 im Füllrohr 40 hat die
Ventilschieberspitze 63 weiterhin beispielsweise drei,
jeweils um 120° zueinander versetzt angeordnete
Führungsrippen 82. Die Führungsrippen 82 gleiten auf den
Steuerkanten 77, 78 des Füllrohrs 40 entlang.
Das Sterilisieren von Teilen der oben beschriebenen
Verpackungsmaschine funktioniert wie folgt während des
Abfüllbetriebs der Schlauchbeutelmaschine 10 ist das
Füllrohr 40 in seiner abgesenkten Position und bildet
zusammen mit dem Dichtring 28 der Anschlagfläche 26 einen
Dichtsitz (Fig. 3 und 4), so daß der Raum 41
abgeschlossen ist. Es ist somit möglich, ggf. den Raum 41
zwischen der Außenseite des Füllrohrs 40 und der Innenseite
des Außenrohrs 16 bsw. mit Sterilluft zu durchströmen.
Während der eigentlichen Dosier- bzw. Abfüllphase oder
während der Quernahtsiegelphasen des Schlauches 6, d. h. wenn
kein Füllgut in den Schlauch 6 abgegeben werden soll,
befindet sich der Ventilschieber 60 in seiner abgesenkten
Position (Fig. 3). Dabei wird durch den Dichtsitz zwischen
dem Ventilschieber 60 und dem Außenrohr 16 am Dichtring 81
die Abgabe von Füllgut vermieden. Während der Abfüllphase
(Fig. 4) ist der Ventilschieber 60 in seiner angehobenen
Position, so daß entsprechend der Lage der Dosiernuten 68,
69 zu den Steuerkanten 77, 78 ein definierter
Durchflußquerschnitt für das Füllgut freigegeben wird. Der
Strömungsweg des Füllguts innerhalb der Fülleinrichtung 15
wird dabei gebildet von dem Einlaßkanal 59 sowie dem
ringförmigen Zuführraum 65 sowie der Durchlaßbohrung 23.
Vor der Inbetriebnahme, nach der Produktion oder bei einem
Produktwechsel ist zumindest der Bereich des Füllrohrs 40
von anhaftendem Produkt zu reinigen bzw. diesen Bereich zu
sterilisieren. Dazu ist der Einlaßkanal 59 bzw. der nicht
dargestellte Vorratsbehälter für das Füllgut mit einem
ebenfalls nicht dargestellten Reinigungs- bzw.
Sterilisierbehälter verbunden. Dieser Behälter ist mittels
Leitungen und Ventilen in bekannter Weise mit der
Schlauchbeutelmaschine 10 gekoppelt. Während der
Reinigungs- und Sterilisierphase befindet sich der
Ventilschieber 60 grundsätzlich in seiner abgesenkten, das
Außenrohr 16 nach außen abdichtenden Position. Dagegen
befindet sich das Füllrohr 40 in seiner angehobenen
Position, so daß zwischen dem Boden 22 des Außenrohrs 16 und
der Stirnfläche 47 des Füllrohrs 40 der Überstrombereich 48
ausgebildet ist (Fig. 2). Zur Reinigung bzw. Sterilisation
kann nun entsprechend Medium, zum Beispiel Wasser,
Wasserdampf oder H₂O₂ in den Einlaßkanal 59 eingebracht
werden. Das Medium durchströmt den Bereich zwischen dem
Füllrohr 40 und dem Ventilschieber 60 wie normales Füllgut,
und reinigt bzw. sterilisiert dabei die durchströmten
Bereiche. Anschließend tritt das Reinigungs- bzw.
Sterilisiermittel jedoch nicht durch die Durchlaßbohrung 23
des Außenrohrs 16 aus, sondern wird über den
Überströmbereich 48 und den Raum 41 zwischen dem Füllrohr 40
und dem Außenrohr 16 zur Auslaßbohrung 33 geleitet. Von der
Auslaßbohrung 33 kann das Reinigungs- bzw. Sterilisiermittel
in bekannter Weise wieder zum Einlaßkanal 59 zurückgeführt
werden, so daß sich ein geschlossener Strömungsweg ergibt.
Dadurch, daß das Reinigungs- bzw. Sterilisiermittel den
Ventilschieber 60 so mit Druck belastet, daß dieser mit
einer zusätzlichen Kraft in Richtung der Anschlagfläche 26
gedrückt wird, ist es möglich und auch sinnvoll, sehr hohe
Drücke für das Reinigungs- bzw. Sterilisiermittel zu
verwenden. Dies beschleunigt bzw. intensiviert den
Reinigungs- bzw. Sterilisiervorgang.
Es ist jedoch auch möglich, die Schlauchbeutelmaschine 10
bsw. bei Beginn einer Arbeitsschicht oder nach Austausch
z. B. der Ventilschieberspitze 62 komplett zu reinigen und zu
sterilisieren. In diesem Fall kann das Schlauchbeutelende
aufgetrennt werden, um in einem ersten Reinigungsschritt bei
angehobenem Ventilschieber 60 und abgesenktem Füllrohr 40
das Füllrohrinnere zu reinigen, wobei das Reinigungsmittel
aus dem Schlauchbeutelende austritt und von dort abgeführt
werden kann. Anschließend kann es sinnvoll sein,
insbesondere den den Ventilsitz bildenden Bereich des
Dichtsitzes zwischen der Ventilschieberspitze 63 und dem
konischen Bereich 29 im Boden 22 zu sterilisieren. Dies kann
bsw. (bei weiterhin angehobenem Ventilschieber 60 und
abgesenktem Füllrohr 40) durch Einleitung von H₂O₂ in den
Einlaßkanal 59 geschehen. Dabei ist das Schlauchbeutelende
beispielsweise bereits wieder verschlossen, so daß das
Sterilisiermittel dann in einem oder mehreren
Schlauchbeuteln 2 abgeführt wird. Nach der Sterilisation des
Ventilsitzes erfolgt das oben beschiebene Sterilisieren der
Füllrohrinnenseite bei angehobenem Füllrohr 40 und
abgesenktem Ventilschieber 60.
Ergänzend wird bemerkt, daß beim Ausführungsbeispiel das
Füllrohr 40 auf- und abbeweglich, das Außenrohr 16 hingegen
starr ausgebildet ist. Es ist jedoch ebenso möglich, das
Füllrohr 40 starr, das Außenrohr 16 hingegen beweglich
anzuordnen.
Weiterhin besitzt die Schlauchbeutelmaschine 10 lediglich
ein Füllrohr 40. Es sind jedoch auch Schlauchbeutelmaschinen
denkbar, die bsw. zwei parallel zueinander angeordnete
Schlauchformeinrichtungen mit entsprechenden Formschultern
und Formrohren aufweisen. In diesem Fall arbeiten die beiden
Schlauchformeinrichtungen vorteilhafterweise synchron, so
daß durch eine Kopplung bsw. der beiden Füllrohre der
Reinigungs- bzw. Sterilisiervorgang durch wenige
Betätigungsorgane gesteuert werden kann, die dann jeweils
bsw. beide Füllrohre entsprechend synchron bewegen.
Zuletzt ist es auch denkbar, in einem Form- bzw. Außenrohr
auch mehr als ein Füllrohr anzuordnen. Dies kann bsw. dann
erforderlich sein, wenn gleichzeitig zwei verschiedenartige
Füllgüter in einen Schlauchbeutel 2 abgepackt werden sollen.
In diesem Fall ist jedes der Füllrohre beweglich anzuordnen,
so daß das oben beschriebene Verfahren auch hier angewendet
werden kann. Alternativ ist es bei zwei verschiedenartigen
Füllgütern auch denkbar, beim Ausführungsbeispiel das zweite
Füllgut auch über die Auslaßbohrung 33 zwischen der
Innenseite des Außenrohrs 16 und der Außenseite des
Füllrohrs 40 einzubringen. In diesem Fall ist
selbstverständlich ein zweiter, mit der Auslaßbohrung 33
verbundener Vorratsbehälter für das zweite Füllgut
vorzusehen. Zusätzlich müssen durch entsprechende Leitungen
bzw. Ventile die entsprechenden Strömungswege für die
Füllgüter bzw. die Reinigungs- und Sterilisiermittel
ausgebildet werden können.
Claims (10)
1. Verfahren zum Sterilisieren von Teilen einer
Verpackungsmaschine (10) des Typs, bei dem mittels
wenigstens einer Schlauchformeinrichtung (4, 5) ein
Packstoffschlauch (6) geformt, in den abgedichteten
Endabschnitt des Schlauchs (6) Füllgut durch wenigstens ein
Füllrohr (40) eingebracht, der Schlauch (6) vorgezogen und
der Endabschnitt abgeteilt sowie abgetrennt wird, wobei vor
der Inbetriebnahme zumindest die Innenseite des Füllrohrs
(40) mittels eines in einem geschlossenen Strömungsweg
durchströmenden Mediums sterilisiert wird, dadurch
gekennzeichnet, daß zur Bildung des geschlossenen
Strömungswegs ein im Füllrohr (40) angeordneter
Ventilschieber (60) gegen den Boden (22) eines Außenrohres
(16) abgesenkt wird, und daß gleichzeitig das Füllrohr (40)
vom Boden (22) des Außenrohrs (16), einen Durchlaß (48)
bildend, abgehoben wird, so daß der Strömungsweg im
wesentlichen durch das Füllrohr (40) und den Durchlaß (48),
sowie den Raum (41) zwischen der Außenseite des Füllrohrs
(40) und der Innenseite des Außenrohrs (16) gebildet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
während des Sterilisiervorgangs der Innenseite des Füllrohrs
(40) der das Außenrohr (16) umgebende Schlauchendabschnitt
geschlossen ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß zum Sterilisieren des Dichtbereichs zwischen der
Ventilschieberspitze (63) des Ventilschiebers (60) und des
Bodens (22) des Außenrohrs (16) sich der Ventilschieber (60)
in einer angehobenen Position befindet.
4. Vorrichtung zum Durchführen des Verfahrens nach einem der
Ansprüche 1 bis 3 in einer Verpackungsmaschine (10) mit
wenigstens einer Schlauchformeinrichtung (4, 5) mit einem
Formrohr (5), und mit wenigstens einem Füllrohr (40),
entlang denen ein Packstoffschlauch (6) abschnittsweise
vorgeschoben wird, mit einer Quernahtsiegeleinrichtung (8)
zum Abteilen des jeweiligen Endabschnitts des Schlauchs (6),
dadurch gekennzeichnet, daß größtenteils im Formrohr (5) ein
Außenrohr (16) angeordnet ist, innerhalb dessen das auf- und
abbewegbare Füllrohr (40), sowie innerhalb des Füllrohrs
(40), ein auf- und abbewegbarer Ventilschieber (60)
angeordnet sind, und daß der Ventilschieber (60) und das
Füllrohr (40) gegen einen Boden (22) des Außenrohrs (16)
verfahrbar sind und dabei jeweils einen Dichtsitz bilden.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen dem Außenrohr (16) und dem Füllrohr (40), sowie
zwischen dem Füllrohr (40) und dem Ventilschieber (60)
jeweils ein ringförmiger Raum (41, 65) für das
Sterilisiermittel ausgebildet ist, die mittels eines
Durchlasses (48) miteinander verbunden sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Füllrohr (40) mit einem
Anschlußstück (53) verbunden ist, in dem ein Einlaßkanal
(59) ausgebildet ist, und daß das Außenrohr (16) mit einem
anderen Anschlußstück (32) verbunden ist, in dem eine
Auslaßbohrung (33) ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß sowohl das Außenrohr (16), als auch das
Füllrohr (40) und der Ventilschieber (60) mehrteilig
ausgebildet sind, und daß die jeweiligen Teile (17, 19, 44,
45, 62, 63) lösbar miteinander verbunden sind, wobei die
Trennelemente (18, 46) des Außenrohrs (16) und des Füllrohrs
(40) oberhalb des Trennelements (67) des Ventilschiebers
(60) angeordnet sind.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß auf in der dem Boden (22) des Außenrohrs
(16) zugewandten Seite des Ventilschiebers (60) ein
Dichtring (81) angeordnet ist, der zusammen mit einem
konischen Bereich (29) des Bodens (22) einen Dichtsitz
bildet.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Außenseite des Füllrohrs (40)
wenigstens eine Führungsrippe (51) angeordnet ist, die an
der Innenseite des Außenrohrs (16) entlanggleitet.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß an dem Ventilschieber (60) weitere
Führungsrippen (82) angeordnet sind, die an der Innenfläche
(76) des Füllrohrs (40) ausgebildeten Steuerkanten (77, 78)
entlanggleiten.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995110555 DE19510555A1 (de) | 1995-03-23 | 1995-03-23 | Verfahren und Vorrichtung zur Sterilisierung von Teilen einer Verpackungsmaschine |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1995110555 DE19510555A1 (de) | 1995-03-23 | 1995-03-23 | Verfahren und Vorrichtung zur Sterilisierung von Teilen einer Verpackungsmaschine |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19510555A1 true DE19510555A1 (de) | 1996-02-29 |
Family
ID=7757463
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1995110555 Ceased DE19510555A1 (de) | 1995-03-23 | 1995-03-23 | Verfahren und Vorrichtung zur Sterilisierung von Teilen einer Verpackungsmaschine |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19510555A1 (de) |
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