DE19506575A1 - Aufhängungsvorrichtung für ein Raupenfahrzeug - Google Patents
Aufhängungsvorrichtung für ein RaupenfahrzeugInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Aufhängungsvorrichtung zur
Verwendung in einem Raupenfahrzeug, das lenkbare
Vorderräder mit Reifen und hintere Antriebsräder aufweist,
um die Raupenbänder herumgeschlungen sind.
Die japanische Gebrauchsmusteroffenlegungsschrift Nr. 3-
129 580 zeigt eine Aufhängungsvorrichtung zur Verwendung in
einem Raupenfahrzeug, um dessen hintere Antriebsräder
Raupenbänder herumgeschlungen sind.
Die bekannte Aufhängungsvorrichtung hat ein Paar
Schwingarme, die jeweils um ihren Längsmittelabschnitt
herum schwenkbar durch eine Aufhängung an einem hinteren
Teil des Fahrzeugkörpers angebracht sind. Ein Laufrad mit
einem Reifen und ein Antriebsrad mit einem Reifen sind an
jeweiligen vorderen und hinteren Endabschnitten der beiden
Schwingarme drehbar angebracht. Ein Raupenband ist um das
Laufrad und das Antriebsrad herumgeschlungen. Vorderräder
mit Reifen sind an einem Vorderteil der Fahrzeugkörper
drehbar angebracht. Ein Raupenfahrzeug mit der bekannten
Aufhängungsvorrichtung kann sowohl auf befestigten Strafen
als auch im rauhen Gelände fahren.
Damit ein Fahrzeug mit vier Rädern, d. h. zwei Vorderrädern
und zwei Hinterrädern mit hoher Geschwindigkeit stabil
geradeaus fahren kann, sollte der Abstand zwischen den
Vorderrädern und Hinterrädern bevorzugt so grob wie möglich
sein. Diese Anforderung trifft auch auf Raupenfahrzeuge vom
oben beschriebenen Typ zu. An Raupenfahrzeugen sollte der
Abstand zwischen der Achse, um die die Vorderräder drehbar
sind, und der Achse, um die die Schwingarme schwenkbar sind,
so grob wie möglich sein.
Raupenfahrzeuge sollten auch auf weichem Boden wie etwa
schlammigen oder verschneiten Strafen gut manövrierfähig
sein und eine gute Vortriebskraft haben. Dieser Anforderung
kann man nachkommen, wenn die Raupenbandabschnitte unter
den Laufrädern auf dem weichen Boden fahren, und die
Raupenbandabschnitte unter den Antriebsrädern den weichen
Boden zugunsten höherer Vortriebskräfte verdichten.
Ziel der Erfindung ist es daher, eine Aufhängungsvorrichtung
Verwendung in einem Raupenfahrzeug anzugeben, mit der
das Raupenfahrzeug mit hoher Geschwindigkeit stabil
geradeaus fahren kann.
Ein weiteres Ziel der Erfindung ist es, eine Aufhängungs
vorrichtung zur Verwendung in einem Raupenfahrzeug
anzugeben, mit der das Raupenfahrzeug mit erhöhten
Vortriebskräften auf weichem Boden fahren kann.
Erfindungsgemäß wird eine Aufhängungsvorrichtung in einem
Raupenfahrzeug angegeben, umfassend: einen Fahrzeugkörper
mit einem vorderen Abschnitt und einem hinteren Abschnitt;
ein Paar von Schwingarmen, die mit Abstand zueinander
parallel an dem hinteren Abschnitt des Fahrzeugkörpers
durch eine Aufhängung um eine im wesentlichen in ihrer
Längsmitte angeordnete erste Achse im Winkel beweglich
angebracht sind, wobei jeder der Schwingarme einen vorderen
Abschnitt und einen hinteren Abschnitt aufweist; ein
hinteres Laufrad, das an dem vorderen Abschnitt jedes der
Schwingarme um eine zweite Achse drehbar gehaltert ist; ein
hinteres Antriebsrad, das an dem hinteren Abschnitt jedes
der Schwingarme um eine dritte Achse drehbar gehaltert ist;
ein Raupenband, das um das hintere Laufrad und das hintere
Antriebsrad herumgeschlungen ist; ein Vorderrad, das an dem
vorderen Abschnitt des Fahrzeugkörpers drehbar angebracht
ist; wobei ein erster Abstand von der zweiten Achse zu der
ersten Achse größer als ein zweiter Abstand von der dritten
Achse zu der ersten Achse ist.
Jeder der Schwingarme hat ein Vorderende und ein Hinterende.
Die zweite Achse kann an dem Vorderende angeordnet sein, und
die dritte Achse kann zwischen der ersten Achse und dem
Hinterende angeordnet sein.
Der erste Abstand und der zweite Abstand können ein
Verhältnis von etwa 2 : 1 haben.
Erfindungsgemäß wird ferner eine Aufhängungsvorrichtung in
einem Raupenfahrzeug angegeben, umfassend: einen
Fahrzeugkörper mit einem vorderen Abschnitt und einem
hinteren Abschnitt; ein Paar von Schwingarmen, die mit
Abstand zueinander parallel an dem hinteren Abschnitt des
Fahrzeugkörpers um eine im wesentlichen in ihrer Längsmitte
angeordnete Achse im Winkel beweglich angebracht sind,
wobei jeder der Schwingarme ein Vorderende und ein
Hinterende aufweist; ein hinteres Laufrad, das an dem
Vorderende jedes der Schwingarme drehbar gehaltert ist; ein
hinteres Antriebsrad, das an jedem der Schwingarme zwischen
der Achse und dem Hinterende jedes der Schwingarme drehbar
gehaltert ist; ein Raupenband, das um das hintere Laufrad
und das hintere Antriebsrad herumgeschlungen ist; und ein
Vorderrad, das an dem Vorderabschnitt des Fahrzeugkörpers
drehbar angebracht ist.
Das hintere Antriebsrad kann an jedem der Schwingarme im
wesentlichen in der Mitte zwischen der Achse und dem
Hinterende jedes der Schwingarme drehbar gehaltert sein.
Weil der Abstand von der ersten Achse zu der zweiten Achse
größer als der Abstand von der ersten Achse zu der dritten
Achse ist, kann das Raupenfahrzeug mit hoher Geschwindigkeit
außerordentlich stabil geradeaus fahren.
Eine auf die erste Achse wirkende Last teilt sich in eine
höhere Lastkomponente, die auf die dritte Achse, das ist die
Drehachse des hinteren Antriebsrads, wirkt, und eine
geringere Lastkomponente, die auf die zweite Achse, d. h. die
Drehachse des hinteren Laufrads wirkt.
Wenn somit das Raupenfahrzeug auf weichem Boden wie etwa
schlammigen oder verschneiten Straßen fährt, fahren die
Raupenbandabschnitte, die sich unter den hinteren Laufrädern
befinden, auf die die geringere Lastkomponente wirkt, über
den weichen Boden, und die Raupenbandabschnitte, die unter
den hinteren Antriebsrädern angeordnet sind, auf die die
höhere Lastkomponente wirkt, verdichten den weichen Boden,
so daß die Raupenbänder erhöhte Vortriebskräfte erzeugen
können.
Die obigen und andere Ziele, Details und Vorteile der
Erfindung werden aus der folgenden detaillierten Beschreibung
einer bevorzugten Ausführung in Verbindung mit den
beigefügten Zeichnungen ersichtlich.
Fig. 1 ist eine Seitenansicht eines Raupenfahrzeugs, das
eine erfindungsgemäße Aufhängungsvorrichtung enthält;
Fig. 2 ist eine schematische Seitenansicht eines
Antriebsstrangs und von Aufhängungen des Raupenfahrzeugs;
Fig. 3 ist eine Draufsicht auf den Antriebsstrang und die
Aufhängungen des Raupenfahrzeugs;
Fig. 4 ist eine Querschnittsansicht entlang Linie IV-IV in
Fig. 3;
Fig. 5 ist eine Perspektivansicht von Schwingarmen der
Aufhängungsvorrichtung;
Fig. 6 zeigt im Diagramm Fahrcharakteristiken eines
erfindungsgemäßen Fahrzeugs und eines Vergleichsfahrzeugs.
Fig. 1 zeigt ein die erfindungsgemäße Aufhängungsvorrichtung
aufweisendes Raupenfahrzeug 1 in Form eines leichten
Lastwagens, der einen Fahrzeugkörper 4 mit einer Kabine 2
und einer Ladepritsche 3 aufweist. Das Raupenfahrzeug 1 hat
ein Paar vordere lenkbare Antriebsräder 5, ein Paar hintere
Antriebsräder 6 und ein Paar hintere Laufräder 7, die
zwischen den vorderen lenkbaren Antriebsrädern 5 und den
hinteren Antriebsrädern 6 angeordnet sind. Jedes der Räder
5, 6, 7 ist an dem Fahrzeugkörper 4 drehbar gehalten und
weist einen Gummiluftreifen auf.
Endlose Raupenbänder 8 sind um jeweilige Sätze der hinteren
Antriebs- und Laufräder 6, 7 an jeder Seite des
Fahrzeugkörpers 4 herumgeschlungen. Die Raupenbänder sind
aus einem flexiblen und elastischen Material wie etwa Gummi
hergestellt. Jedes der Raupenbänder 8 hat an seiner einen
Seite eine Mehrzahl aufeinanderfolgender
Seitenführungszähne 8a und an seiner anderen Seite eine
Mehrzahl aufeinanderfolgender Seitenführungszähne 8b.
Wie in Fig. 2 gezeigt, trägt der Fahrzeugkörper 4 eine
hintere Aufhängung 10, ein vordere Aufhängung 20 und eine
Lenkvorrichtung 30.
Die hintere Aufhängung 10 enthält zwei identische
Anordnungen zum Tragen der jeweiligen Sätze der hinteren
Antriebs- und Laufräder 6, 7. Jede der Anordnungen umfaßt
hauptsächlich eine Blattfeder und ein Paar hydraulische
Dämpfer 17, die gemeinsam einen Schwingarm 61 an einem
Hinterabschnitt des Fahrzeugkörpers 4, d. h. der
Ladepritsche 3 tragen, wobei der Schwingarm 61 um seinen
Längsmittelabschnitt herum schwenkbar ist.
Die hintere Aufhängung 10 wird nachfolgend anhand einer
seiner zwei identischen Anordnungen im näheren Detail
beschrieben. Eine Federhalterung 11 und eine Bügelhalterung
12 sind an einer unteren Fläche der Ladepritsche 3
angebracht. Eine Blattfeder 13 ist mit ihrem Vorderende an
die Federhalterung 11 gekoppelt und mit ihrem Hinterende
durch einen Bügel 18 an die Bügelhalterung 12 gekoppelt. Die
Blattfeder 13 trägt an ihrer unteren Fläche eine an ihr
feste Schwenkhalterung 14. Der Schwingarm 61 ist mit der
Schwenkhalterung 14 durch eine Schwenkwelle 15 zur
Schwenkbewegung um eine Achse O schwenkbar verbunden, die
mit der Schwenkwelle 15 an dem Längsmittelabschnitt des
Schwingarms 61 fluchtet.
Der Schwingarm 61 ist an seinen Vorder- und Hinterenden
jeweils mit Unterenden der hydraulischen Dämpfer 17
verbunden, der Oberenden mit jeweiligen Dämpferhalterungen
16 verbunden sind, die an der unteren Fläche der
Ladepritsche 3 befestigt sind.
Das hintere Laufrad 7 hat eine Achse 7a, die an dem
Vorderende des Schwingarms 61 durch einen Nabenträger 62
angebracht ist. Die hinteren Antriebsräder 6 haben eine
Achse 6a, die an dem Schwingarm 61 zwischen dessen
Hinterende und der Schwenkwelle 15, bevorzugt im
wesentlichen in der Mitte zwischen diesen angebracht. Daher
sind das hintere Laufrad 7 und das hintere Antriebsrad 6 an
dem Schwingarm 61 drehbar angebracht. Das hintere Laufrad 7
ist um eine Achse F herum drehbar, die mit der Achse 7a
fluchtet, und das hintere Antriebsrad 6 ist um eine Achse R
herum drehbar, die mit der Achse 6a fluchtet.
Der Abstand A von der Achse O zu der Achse F ist länger als
der Abstand B von der Achse O zu der Achse R. Bevorzugt
haben die Abstände A, B ein Verhältnis von etwa 2 : 1 (A:B
= 2 : 1).
Demzufolge ist die Achse O mit größerem Abstand hinter dem
Vorderrad 5 angeordnet, als es der Fall wäre, wenn die
Abstände A, B ein Verhältnis von 1 : 1 hätten (A:B = 1:1).
Die vordere Aufhängung 20 umfaßt auch zwei identische
Anordnungen zum Tragen der jeweiligen Vorderräder 5 um eine
Achse P. Jede der Anordnungen umfaßt hauptsächlich einen
hydraulischen Dämpfer 21, durch den das Vorderrad 5 und
einem Vorderabschnitt des Fahrzeugkörpers 4, d. h. der
Kabine 2 drehbar gehaltert ist.
Die Lenkvorrichtung 30 ist in einem vorderen unteren Bereich
der Kabine 2 angeordnet. Die Lenkvorrichtung 30 umfaßt eine
Lenkwelle 31, an deren Oberende ein Lenkrad 37 angebracht
ist, ein Getriebe 32, das mit einem Unterende der Lenkwelle
31 verbunden ist, ein Paar von Lenkstangen 33 (siehe auch
Fig. 3) , die mit dem Getriebe 32 verbunden sind, ein Paar
von Spurstangen 34, die mit den jeweiligen Lenkstangen 33
verbunden sind, und ein Paar von Achsschenkeln 35, die mit
den jeweiligen Spurstangen 34 verbunden sind und die
jeweiligen Vorderräder 5 tragen. Von dem Lenkrad 37
übertragene Kräfte werden durch die Lenkwelle 31, das
Getriebe 32, die Lenkstangen 33, die Spurstangen 34 und die
Achsschenkel 35 auf die Vorderräder 5 übertragen.
Wie in Fig. 3 gezeigt, sind eine Hinterradantriebs
vorrichtung 40 und eine Maschine 41 unter der Ladepritsche
3 angeordnet. Die Hinterradantriebsvorrichtung 40 umfaßt
ein Differential 43 und ein Paar von Hinterradantriebs
wellen 44, die hinter der Maschine 41 angeordnet sind. Das
Differential 43 ist mit einem mit der Maschine 41
kombinierten Getriebe (nicht gezeigt) betriebsmäßig
verbunden, und die Hinterradantriebswellen 44 sind mit
ihren Innenenden mit dem Differential 43 und mit ihren
Außenenden mit den jeweiligen Achsen 6a der hinteren
Antriebsräder 6 verbunden. Drehantriebskraft von dem
Getriebe wird daher durch die Hinterradantriebsvorrichtung
40 auf die hinteren Antriebsräder 6 übertragen.
Eine Vorderradantriebsvorrichtung 50 ist unter der Kabine 2
angeordnet. Die Vorderradantriebsvorrichtung 50 umfaßt eine
Antriebswelle 52, die sich von dem Getriebe nach vorne
erstreckt, ein Differential 53, das mit einem Vorderende der
Antriebswelle 52 verbunden ist, und ein Paar von
Vorderradantriebswellen 54, deren Innenenden mit dem
Differential 53 und deren Außenenden mit jeweiligen Achsen
5a (siehe Fig. 2) der Vorderräder 5 verbunden sind. Daher
wird eine Drehantriebskraft von dem Getriebe durch die
Vorderradantriebsvorrichtung 50 auf die Vorderräder 5
übertragen. Jedes der Vorderräder 5 ist um eine Achse P
drehbar, die mit der Achse 5a fluchtet.
Wie in Fig. 4 gezeigt, stehen die Seitenführungszähne 8a, 8b
von den entgegengesetzten Seiten jedes der Raupenbänder 8 in
die ringförmige Endloskonfiguration der Raupenbänder 8 vor.
Die Seitenführungszähne 8a, 8b verhindern, daß die
Raupenbänder von den Reifen der Antriebsräder 6 und der
Laufräder 7 abrutschen.
Die äußeren Seitenführungszähne 8a haben eine größere Höhe
als die Höhe normaler Straßenbordsteine, um zu verhindern,
daß beim Aufprall auf die Bordsteine die Raupenbänder von
den Reifen der Antriebsräder 6 und der Laufräder 7
abrutschen.
Wie in den Fig. 3 und 4 gezeigt, sind die Raupenbänder 8 im
wesentlichen innerhalb der Breite oder Querabmessung der
Fahrzeugkörper 4 angeordnet.
Die Schwingarme 61 der jeweiligen hinteren Aufhängungs
anordnungen sind in Fig. 5 gezeigt. Die Schwingarme 61, die
in Querrichtung voneinander beabstandet sind und parallel
zueinander verlaufen, sind mit ihren Hinterenden durch
einen Achsarm (torsionsfreie Verbindungsstange) 63 quer
fest miteinander verbunden. An jeweiligen Vorderenden der
Schwingarme 61 sind Halterungen 64 angebracht und durch
eine Stange 65 quer miteinander verbunden, die mit Abstand
vor dem Achsarm 63 angeordnet ist und zu diesem parallel
verläuft.
Die Stange 65 weist in ihren jeweiligen entgegengesetzten
Enden Anbringungslöcher 66 auf, deren jeweilige Achsen in
Längsrichtungen des Fahrzeugs 1 verlaufen, d. h. parallel zu
den Schwingarmen 61. Gummibuchsen 67 sind jeweils in die
Anbringungslöcher 66 eingesetzt. Die Gummibuchsen 67 sind an
jeweiligen Halterungen 68 durch Bolzen (nicht gezeigt)
befestigt. Die Halterungen 68 sind an den jeweiligen
Anbringungen 64 durch Bolzen (nicht gezeigt) befestigt.
Die Stange 65 hat einen mittleren Abschnitt 65a, der von
ihrem entgegengesetzten Enden hochsteht, um eine Störung mit
der Antriebswelle 52 zu vermeiden (siehe auch Fig. 4).
Die Schwingarme 61, der Achsarm 63, der die Hinterenden der
Schwingarme 61 verbindet, und die Stange 65, die deren
Vorderenden verbindet, bilden gemeinsam ein geschlossenen
rechteckigen Rahmen. Daher ist die Querfestigkeit der
Schwingarme 61 durch den Achsarm 63 und die Stange 65
erhöht, die an den Schwingarmen 61 in zu den geschlossenen
rechteckigen Rahmen befestigt sind. Wenn das Fahrzeug 1 auf
rauhem Boden oder mit hoher Geschwindigkeit fährt, sind die
Schwingarme 61 im hohen Male gegen Ablenkung oder
Orientierung in unterschiedliche Richtungen resistent. Dies
verhindert, daß sich die Sätze der Hinterräder 6, 7 an den
entgegengesetzten Seiten des Fahrzeugs 1 zwangsweise
unabhängig voneinander ausrichten, so daß das Fahrezug 1 auf
rauhem Boden oder mit hoher Geschwindigkeit geradeaus
fahren kann.
Exzentrische Nabenträger 62 sind jeweils mit den
Schwingarmen 61 unmittelbar hinter deren Vorderenden durch
jeweilige Stifte 62b schwenkbar verbunden. In den
Nabenträgern 62, die um die jeweiligen Stifte 62b herum im
Winkel beweglich sind, sind fern von den Stiften 62b
jeweilige Löcher 62a gebildet. Die Achsen 7a (siehe Fig. 2)
der jeweiligen hinteren Laufräder 7 sind in die Löcher 62a
der Nabenträger 62 eingesetzt und sind von diesen gehalten.
Die Spannung der um die Hinterräder 6, 7 herumgeschlungenen
Raupenbänder 8 lädt sich durch Winkelbewegung der
Nabenträger 62 um die Stifte 62b herum einstellen.
Ein Torsionsdämpfer 69 ist in der Mitte an dem Achsarm 69
angebracht, um auf den Achsarm übertragene Drehmomente zu
beseitigen. In Längsmittelabschnitten der Schwingarme 61
sind jeweilige Löcher 71 gebildet, und die Schwenkwellen 15
(siehe Fig. 2) sind jeweils in die Löcher 71 eingesetzt. In
den Schwingarmen 61 sind auch zwischen deren Hinterenden
und den Löchern 71 Löcher 72 gebildet, und die Achsen 6a
(siehe Fig. 2), sind jeweils in die Löcher 72 eingesetzt.
Der Betrieb des Raupenfahrzeugs 1 wird nachfolgend anhand
von Fig. 2 beschrieben.
Wie oben beschrieben ist der Abstand A von der Achse O zu
der Achse F länger als der Abstand B von der Achse O zu der
Achse R. Demzufolge ist die Achse O mit größerem Abstand
hinter dem Vorderrad angeordnet als es der Fall wäre, wenn
die Abstände A, B ein Verhältnis von 1 : 1 hätten (A:B = 1:1).
Weil der Abstand C von der Vorderachse P zu der Achse O
vergrößert ist, ist die Stabilität des Raupenfahrzeugs 1 bei
Geradeausfahrt mit hoher Geschwindigkeit verbessert.
Auf die jeweiligen Achsen F, R wirkende Lasten sind
Komponenten einer auf die Achse O wirkenden Last, die
umgekehrt proportional zu dem Verhältnis der Abstände A, B
sind. Die Last auf die Achse R, d. h. die Antriebsräder 6,
ist größer als die Last auf die Achse F, d. h. die Laufräder
7. Wenn daher das Raupenfahrzeug 1 auf weichem Boden wie etwa
schlammigen oder verschneiten Strafen fährt, fahren die
Raupenbandabschnitte unter den Laufrädern 7, auf die eine
relativ geringe Last wirkt, über den weichen Boden, und die
Raupenbandabschnitte unter den Antriebsrädern 6, auf die
eine relativ hohe Last wirkt, verdichten den weichen Boden,
so daß die Raupenbänder 8 erhöhte Vortriebskräfte erzeugen
können.
Nachfolgend wird ein Experiment beschrieben, in dem das
Raupenfahrzeug 1 über schlammigen Boden fuhr.
Fig. 6 zeigt Charakteristiken eines erfindungsgemäßen
Raupenfahrzeugs und eines herkömmlichen Raupenfahrzeugs. In
Fig. 6 bezeichnet die Horizontalachse die Geschwindigkeit
(km/h) der Raupenfahrzeuge, und die Vertikalachse
bezeichnet die Traktionskräfte (kgf) der Raupenfahrzeuge.
In dem herkömmlichen Raupenfahrzeug, ist der Abstand
(entsprechend dem Abstand A in Fig. 2) von der Achse, um
die die Schwingarme herum schwenkbar sind, zu der Achse, um
die die hinteren Laufräder drehbar sind, und der Abstand
(entsprechend dem Abstand B in Fig. 2) von der Achse, um
die die Schwingarme schwenkbar sind, zu der Achse, um die
die hinteren Antriebsräder drehbar sind, im wesentlichen
zueinander gleich.
Die Betrachtung von Fig. 6 zeigt, daß die Traktionskraft
(Vortriebskraft) des erfindungsgemäßen Raupenfahrzeugs
(durchgehende Linie) mit steigender Fahrgeschwindigkeit
nicht wesentlich abnahm und im Fahrgeschwindigkeitsbereich
von 2 bis 5 km/h relativ grob blieb. Andererseits fiel die
Traktionskraft des herkömmlichen Raupenfahrzeugs
(strichpunktierte Linie) stark mit steigender
Geschwindigkeit, insbesondere im Fahrgeschwindigkeits
bereich von 2 bis 5 km/h.
Obwohl die erfindungsgemäße Aufhängungsvorrichtung als
Teil eines Raupenfahrzeugs in Form eines leichten Lastwagens
beschrieben wurde, sind die Prinzipien der Erfindung auch an
einem leichten Raupenfahrzeug in Form eines einteiligen
Kastenfahrzeugs oder bei jedem anderen Typ von
Raupenfahrzeug anwendbar.
Eine Aufhängungsvorrichtung in einem Raupenfahrzeug mit
einem Fahrzeugkörper umfaßt ein Paar Schwingarme 61, die
mit parallelem Abstand an einem hinteren Abschnitt des
Fahrzeugkörpers 4 durch eine Aufhängung 14, 15 um eine im
wesentlichen in ihrer Längsmitte angeordnete erste Achse O
im Winkel beweglich angebracht sind, ein hinteres Laufrad
7, das an einem vorderen Abschnitt jedes der Schwingarme 61
um eine zweite Achse F drehbar gehaltert ist, ein hinteres
Antriebsrad 6, das an einem hinteren Abschnitt jedes der
Schwingarme 61 um eine dritte Achse R herum drehbar
gehaltert ist, ein Raupenband 8, das um das hintere Laufrad
7 und das hintere Antriebsrad 6 herum geschlungen ist, und
ein Vorderrad 5, das an einem vorderen Abschnitt des
Fahrzeugkörpers 4 drehbar angebracht ist. Der Abstand A von
der zweiten Achse F zu der ersten Achse O ist größer als
der Abstand B von der ersten Achse O zu der dritten Achse
R. Die zweite Achse F ist an einem Vorderende jedes der
Schwingarme 61 angeordnet, und die dritte Achse R ist
zwischen der ersten Achse O und einem Hinterende jedes der
Schwingarme 61 angeordnet. Bevorzugt hat der Abstand A von
der zweiten Achse F zu der ersten Achse O zu dem Abstand B
von der ersten Achse O zu der dritten Achse R ein
Verhältnis von etwa 2 : 1.
Claims (5)
1. Aufhängungsvorrichtung in einem Raupenfahrzeug, umfassend:
einen Fahrzeugkörper (4) mit einem vorderen Abschnitt und einem hinteren Abschnitt;
ein Paar von Schwingarmen (61), die mit Abstand zueinander parallel an dem hinteren Abschnitt des Fahrzeugkörpers (4) durch eine Aufhängung (14, 15) um eine im wesentlichen in ihrer Längsmitte angeordnete erste Achse (O) im Winkel beweglich angebracht sind, wobei jeder der Schwingarme (61) einen vorderen Abschnitt und einen hinteren Abschnitt aufweist;
ein hinteres Laufrad (7), das an dem vorderen Abschnitt jedes der Schwingarme (61) um eine zweite Achse (F) drehbar gehaltert ist;
ein hinteres Antriebsrad (6), das an dem hinteren Abschnitt jedes der Schwingarme (61) um eine dritte Achse (R) drehbar gehaltert ist;
ein Raupenband (8), das um das hintere Laufrad (7) und das hintere Antriebsrad (6) herumgeschlungen ist;
ein Vorderrad (5), das an dem vorderen Abschnitt des Fahrzeugkörpers (4) drehbar angebracht ist;
wobei ein erster Abstand (A) von der zweiten Achse (F) zu der ersten Achse (Q) größer als ein zweiter Abstand (B) von der dritten Achse (R) zu der ersten Achse (O) ist.
einen Fahrzeugkörper (4) mit einem vorderen Abschnitt und einem hinteren Abschnitt;
ein Paar von Schwingarmen (61), die mit Abstand zueinander parallel an dem hinteren Abschnitt des Fahrzeugkörpers (4) durch eine Aufhängung (14, 15) um eine im wesentlichen in ihrer Längsmitte angeordnete erste Achse (O) im Winkel beweglich angebracht sind, wobei jeder der Schwingarme (61) einen vorderen Abschnitt und einen hinteren Abschnitt aufweist;
ein hinteres Laufrad (7), das an dem vorderen Abschnitt jedes der Schwingarme (61) um eine zweite Achse (F) drehbar gehaltert ist;
ein hinteres Antriebsrad (6), das an dem hinteren Abschnitt jedes der Schwingarme (61) um eine dritte Achse (R) drehbar gehaltert ist;
ein Raupenband (8), das um das hintere Laufrad (7) und das hintere Antriebsrad (6) herumgeschlungen ist;
ein Vorderrad (5), das an dem vorderen Abschnitt des Fahrzeugkörpers (4) drehbar angebracht ist;
wobei ein erster Abstand (A) von der zweiten Achse (F) zu der ersten Achse (Q) größer als ein zweiter Abstand (B) von der dritten Achse (R) zu der ersten Achse (O) ist.
2. Aufhängungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß jeder der Schwingarme (61) ein Vorderende
und ein Hinterende aufweist, wobei die zweite Achse (F) an
dem Vorderende angeordnet ist und wobei die dritte Achse
(R) zwischen der ersten Achse (O) und dem Hinterende angeordnet
ist.
3. Aufhängungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der erste Abstand (A) und der zweite
Abstand (B) ein Verhältnis von etwa 2 : 1 haben.
4. Aufhängungsvorrichtung für ein Raupenfahrzeug, umfassend:
einen Fahrzeugkörper (4) mit einem vorderen Abschnitt und einem hinteren Abschnitt;
ein Paar von Schwingarmen (61), die mit Abstand zueinander parallel an dem hinteren Abschnitt des Fahrzeugkörpers (4) um eine im wesentlichen in ihrer Längsmitte angeordnete Achse (O) im Winkel beweglich angebracht sind, wobei jeder der Schwingarme (61) ein Vorderende und ein Hinterende aufweist;
ein hinteres Laufrad (7), das an dem Vorderende jedes der Schwingarme (61) drehbar gehaltert ist;
ein hinteres Antriebsrad (6), das an jedem der Schwingarme (61) zwischen der Achse (Q) und dem Hinterende jedes der Schwingarme (61) drehbar gehaltert ist;
ein Raupenband (8), das um das hintere Laufrad (7) und das hintere Antriebsrad (6) herumgeschlungen ist; und
ein Vorderrad (5), das an dem Vorderabschnitt des Fahrzeugkörpers drehbar angebracht ist.
einen Fahrzeugkörper (4) mit einem vorderen Abschnitt und einem hinteren Abschnitt;
ein Paar von Schwingarmen (61), die mit Abstand zueinander parallel an dem hinteren Abschnitt des Fahrzeugkörpers (4) um eine im wesentlichen in ihrer Längsmitte angeordnete Achse (O) im Winkel beweglich angebracht sind, wobei jeder der Schwingarme (61) ein Vorderende und ein Hinterende aufweist;
ein hinteres Laufrad (7), das an dem Vorderende jedes der Schwingarme (61) drehbar gehaltert ist;
ein hinteres Antriebsrad (6), das an jedem der Schwingarme (61) zwischen der Achse (Q) und dem Hinterende jedes der Schwingarme (61) drehbar gehaltert ist;
ein Raupenband (8), das um das hintere Laufrad (7) und das hintere Antriebsrad (6) herumgeschlungen ist; und
ein Vorderrad (5), das an dem Vorderabschnitt des Fahrzeugkörpers drehbar angebracht ist.
5. Aufhängungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das hintere Antriebsrad (6) an jedem
der Schwingarme (61) im wesentlichen in der Mitte zwischen
der Achse (O) und dem Hinterende jedes der Schwingarme (61)
drehbar gehaltert ist.
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