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DE19506575A1 - Aufhängungsvorrichtung für ein Raupenfahrzeug - Google Patents

Aufhängungsvorrichtung für ein Raupenfahrzeug

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DE19506575A1
DE19506575A1 DE19506575A DE19506575A DE19506575A1 DE 19506575 A1 DE19506575 A1 DE 19506575A1 DE 19506575 A DE19506575 A DE 19506575A DE 19506575 A DE19506575 A DE 19506575A DE 19506575 A1 DE19506575 A1 DE 19506575A1
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DE
Germany
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axis
swing arms
wheel
distance
vehicle
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DE19506575A
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Kouichi Uchibaba
Naoki Matsumoto
Hajime Yoshimura
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Honda Motor Co Ltd
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Honda Motor Co Ltd
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description

Die Erfindung betrifft eine Aufhängungsvorrichtung zur Verwendung in einem Raupenfahrzeug, das lenkbare Vorderräder mit Reifen und hintere Antriebsräder aufweist, um die Raupenbänder herumgeschlungen sind.
Die japanische Gebrauchsmusteroffenlegungsschrift Nr. 3- 129 580 zeigt eine Aufhängungsvorrichtung zur Verwendung in einem Raupenfahrzeug, um dessen hintere Antriebsräder Raupenbänder herumgeschlungen sind.
Die bekannte Aufhängungsvorrichtung hat ein Paar Schwingarme, die jeweils um ihren Längsmittelabschnitt herum schwenkbar durch eine Aufhängung an einem hinteren Teil des Fahrzeugkörpers angebracht sind. Ein Laufrad mit einem Reifen und ein Antriebsrad mit einem Reifen sind an jeweiligen vorderen und hinteren Endabschnitten der beiden Schwingarme drehbar angebracht. Ein Raupenband ist um das Laufrad und das Antriebsrad herumgeschlungen. Vorderräder mit Reifen sind an einem Vorderteil der Fahrzeugkörper drehbar angebracht. Ein Raupenfahrzeug mit der bekannten Aufhängungsvorrichtung kann sowohl auf befestigten Strafen als auch im rauhen Gelände fahren.
Damit ein Fahrzeug mit vier Rädern, d. h. zwei Vorderrädern und zwei Hinterrädern mit hoher Geschwindigkeit stabil geradeaus fahren kann, sollte der Abstand zwischen den Vorderrädern und Hinterrädern bevorzugt so grob wie möglich sein. Diese Anforderung trifft auch auf Raupenfahrzeuge vom oben beschriebenen Typ zu. An Raupenfahrzeugen sollte der Abstand zwischen der Achse, um die die Vorderräder drehbar sind, und der Achse, um die die Schwingarme schwenkbar sind, so grob wie möglich sein.
Raupenfahrzeuge sollten auch auf weichem Boden wie etwa schlammigen oder verschneiten Strafen gut manövrierfähig sein und eine gute Vortriebskraft haben. Dieser Anforderung kann man nachkommen, wenn die Raupenbandabschnitte unter den Laufrädern auf dem weichen Boden fahren, und die Raupenbandabschnitte unter den Antriebsrädern den weichen Boden zugunsten höherer Vortriebskräfte verdichten.
Ziel der Erfindung ist es daher, eine Aufhängungsvorrichtung Verwendung in einem Raupenfahrzeug anzugeben, mit der das Raupenfahrzeug mit hoher Geschwindigkeit stabil geradeaus fahren kann.
Ein weiteres Ziel der Erfindung ist es, eine Aufhängungs­ vorrichtung zur Verwendung in einem Raupenfahrzeug anzugeben, mit der das Raupenfahrzeug mit erhöhten Vortriebskräften auf weichem Boden fahren kann.
Erfindungsgemäß wird eine Aufhängungsvorrichtung in einem Raupenfahrzeug angegeben, umfassend: einen Fahrzeugkörper mit einem vorderen Abschnitt und einem hinteren Abschnitt; ein Paar von Schwingarmen, die mit Abstand zueinander parallel an dem hinteren Abschnitt des Fahrzeugkörpers durch eine Aufhängung um eine im wesentlichen in ihrer Längsmitte angeordnete erste Achse im Winkel beweglich angebracht sind, wobei jeder der Schwingarme einen vorderen Abschnitt und einen hinteren Abschnitt aufweist; ein hinteres Laufrad, das an dem vorderen Abschnitt jedes der Schwingarme um eine zweite Achse drehbar gehaltert ist; ein hinteres Antriebsrad, das an dem hinteren Abschnitt jedes der Schwingarme um eine dritte Achse drehbar gehaltert ist; ein Raupenband, das um das hintere Laufrad und das hintere Antriebsrad herumgeschlungen ist; ein Vorderrad, das an dem vorderen Abschnitt des Fahrzeugkörpers drehbar angebracht ist; wobei ein erster Abstand von der zweiten Achse zu der ersten Achse größer als ein zweiter Abstand von der dritten Achse zu der ersten Achse ist.
Jeder der Schwingarme hat ein Vorderende und ein Hinterende. Die zweite Achse kann an dem Vorderende angeordnet sein, und die dritte Achse kann zwischen der ersten Achse und dem Hinterende angeordnet sein.
Der erste Abstand und der zweite Abstand können ein Verhältnis von etwa 2 : 1 haben.
Erfindungsgemäß wird ferner eine Aufhängungsvorrichtung in einem Raupenfahrzeug angegeben, umfassend: einen Fahrzeugkörper mit einem vorderen Abschnitt und einem hinteren Abschnitt; ein Paar von Schwingarmen, die mit Abstand zueinander parallel an dem hinteren Abschnitt des Fahrzeugkörpers um eine im wesentlichen in ihrer Längsmitte angeordnete Achse im Winkel beweglich angebracht sind, wobei jeder der Schwingarme ein Vorderende und ein Hinterende aufweist; ein hinteres Laufrad, das an dem Vorderende jedes der Schwingarme drehbar gehaltert ist; ein hinteres Antriebsrad, das an jedem der Schwingarme zwischen der Achse und dem Hinterende jedes der Schwingarme drehbar gehaltert ist; ein Raupenband, das um das hintere Laufrad und das hintere Antriebsrad herumgeschlungen ist; und ein Vorderrad, das an dem Vorderabschnitt des Fahrzeugkörpers drehbar angebracht ist.
Das hintere Antriebsrad kann an jedem der Schwingarme im wesentlichen in der Mitte zwischen der Achse und dem Hinterende jedes der Schwingarme drehbar gehaltert sein.
Weil der Abstand von der ersten Achse zu der zweiten Achse größer als der Abstand von der ersten Achse zu der dritten Achse ist, kann das Raupenfahrzeug mit hoher Geschwindigkeit außerordentlich stabil geradeaus fahren.
Eine auf die erste Achse wirkende Last teilt sich in eine höhere Lastkomponente, die auf die dritte Achse, das ist die Drehachse des hinteren Antriebsrads, wirkt, und eine geringere Lastkomponente, die auf die zweite Achse, d. h. die Drehachse des hinteren Laufrads wirkt.
Wenn somit das Raupenfahrzeug auf weichem Boden wie etwa schlammigen oder verschneiten Straßen fährt, fahren die Raupenbandabschnitte, die sich unter den hinteren Laufrädern befinden, auf die die geringere Lastkomponente wirkt, über den weichen Boden, und die Raupenbandabschnitte, die unter den hinteren Antriebsrädern angeordnet sind, auf die die höhere Lastkomponente wirkt, verdichten den weichen Boden, so daß die Raupenbänder erhöhte Vortriebskräfte erzeugen können.
Die obigen und andere Ziele, Details und Vorteile der Erfindung werden aus der folgenden detaillierten Beschreibung einer bevorzugten Ausführung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen ersichtlich.
Fig. 1 ist eine Seitenansicht eines Raupenfahrzeugs, das eine erfindungsgemäße Aufhängungsvorrichtung enthält;
Fig. 2 ist eine schematische Seitenansicht eines Antriebsstrangs und von Aufhängungen des Raupenfahrzeugs;
Fig. 3 ist eine Draufsicht auf den Antriebsstrang und die Aufhängungen des Raupenfahrzeugs;
Fig. 4 ist eine Querschnittsansicht entlang Linie IV-IV in Fig. 3;
Fig. 5 ist eine Perspektivansicht von Schwingarmen der Aufhängungsvorrichtung;
Fig. 6 zeigt im Diagramm Fahrcharakteristiken eines erfindungsgemäßen Fahrzeugs und eines Vergleichsfahrzeugs.
Fig. 1 zeigt ein die erfindungsgemäße Aufhängungsvorrichtung aufweisendes Raupenfahrzeug 1 in Form eines leichten Lastwagens, der einen Fahrzeugkörper 4 mit einer Kabine 2 und einer Ladepritsche 3 aufweist. Das Raupenfahrzeug 1 hat ein Paar vordere lenkbare Antriebsräder 5, ein Paar hintere Antriebsräder 6 und ein Paar hintere Laufräder 7, die zwischen den vorderen lenkbaren Antriebsrädern 5 und den hinteren Antriebsrädern 6 angeordnet sind. Jedes der Räder 5, 6, 7 ist an dem Fahrzeugkörper 4 drehbar gehalten und weist einen Gummiluftreifen auf.
Endlose Raupenbänder 8 sind um jeweilige Sätze der hinteren Antriebs- und Laufräder 6, 7 an jeder Seite des Fahrzeugkörpers 4 herumgeschlungen. Die Raupenbänder sind aus einem flexiblen und elastischen Material wie etwa Gummi hergestellt. Jedes der Raupenbänder 8 hat an seiner einen Seite eine Mehrzahl aufeinanderfolgender Seitenführungszähne 8a und an seiner anderen Seite eine Mehrzahl aufeinanderfolgender Seitenführungszähne 8b.
Wie in Fig. 2 gezeigt, trägt der Fahrzeugkörper 4 eine hintere Aufhängung 10, ein vordere Aufhängung 20 und eine Lenkvorrichtung 30.
Die hintere Aufhängung 10 enthält zwei identische Anordnungen zum Tragen der jeweiligen Sätze der hinteren Antriebs- und Laufräder 6, 7. Jede der Anordnungen umfaßt hauptsächlich eine Blattfeder und ein Paar hydraulische Dämpfer 17, die gemeinsam einen Schwingarm 61 an einem Hinterabschnitt des Fahrzeugkörpers 4, d. h. der Ladepritsche 3 tragen, wobei der Schwingarm 61 um seinen Längsmittelabschnitt herum schwenkbar ist.
Die hintere Aufhängung 10 wird nachfolgend anhand einer seiner zwei identischen Anordnungen im näheren Detail beschrieben. Eine Federhalterung 11 und eine Bügelhalterung 12 sind an einer unteren Fläche der Ladepritsche 3 angebracht. Eine Blattfeder 13 ist mit ihrem Vorderende an die Federhalterung 11 gekoppelt und mit ihrem Hinterende durch einen Bügel 18 an die Bügelhalterung 12 gekoppelt. Die Blattfeder 13 trägt an ihrer unteren Fläche eine an ihr feste Schwenkhalterung 14. Der Schwingarm 61 ist mit der Schwenkhalterung 14 durch eine Schwenkwelle 15 zur Schwenkbewegung um eine Achse O schwenkbar verbunden, die mit der Schwenkwelle 15 an dem Längsmittelabschnitt des Schwingarms 61 fluchtet.
Der Schwingarm 61 ist an seinen Vorder- und Hinterenden jeweils mit Unterenden der hydraulischen Dämpfer 17 verbunden, der Oberenden mit jeweiligen Dämpferhalterungen 16 verbunden sind, die an der unteren Fläche der Ladepritsche 3 befestigt sind.
Das hintere Laufrad 7 hat eine Achse 7a, die an dem Vorderende des Schwingarms 61 durch einen Nabenträger 62 angebracht ist. Die hinteren Antriebsräder 6 haben eine Achse 6a, die an dem Schwingarm 61 zwischen dessen Hinterende und der Schwenkwelle 15, bevorzugt im wesentlichen in der Mitte zwischen diesen angebracht. Daher sind das hintere Laufrad 7 und das hintere Antriebsrad 6 an dem Schwingarm 61 drehbar angebracht. Das hintere Laufrad 7 ist um eine Achse F herum drehbar, die mit der Achse 7a fluchtet, und das hintere Antriebsrad 6 ist um eine Achse R herum drehbar, die mit der Achse 6a fluchtet.
Der Abstand A von der Achse O zu der Achse F ist länger als der Abstand B von der Achse O zu der Achse R. Bevorzugt haben die Abstände A, B ein Verhältnis von etwa 2 : 1 (A:B = 2 : 1).
Demzufolge ist die Achse O mit größerem Abstand hinter dem Vorderrad 5 angeordnet, als es der Fall wäre, wenn die Abstände A, B ein Verhältnis von 1 : 1 hätten (A:B = 1:1).
Die vordere Aufhängung 20 umfaßt auch zwei identische Anordnungen zum Tragen der jeweiligen Vorderräder 5 um eine Achse P. Jede der Anordnungen umfaßt hauptsächlich einen hydraulischen Dämpfer 21, durch den das Vorderrad 5 und einem Vorderabschnitt des Fahrzeugkörpers 4, d. h. der Kabine 2 drehbar gehaltert ist.
Die Lenkvorrichtung 30 ist in einem vorderen unteren Bereich der Kabine 2 angeordnet. Die Lenkvorrichtung 30 umfaßt eine Lenkwelle 31, an deren Oberende ein Lenkrad 37 angebracht ist, ein Getriebe 32, das mit einem Unterende der Lenkwelle 31 verbunden ist, ein Paar von Lenkstangen 33 (siehe auch Fig. 3) , die mit dem Getriebe 32 verbunden sind, ein Paar von Spurstangen 34, die mit den jeweiligen Lenkstangen 33 verbunden sind, und ein Paar von Achsschenkeln 35, die mit den jeweiligen Spurstangen 34 verbunden sind und die jeweiligen Vorderräder 5 tragen. Von dem Lenkrad 37 übertragene Kräfte werden durch die Lenkwelle 31, das Getriebe 32, die Lenkstangen 33, die Spurstangen 34 und die Achsschenkel 35 auf die Vorderräder 5 übertragen.
Wie in Fig. 3 gezeigt, sind eine Hinterradantriebs­ vorrichtung 40 und eine Maschine 41 unter der Ladepritsche 3 angeordnet. Die Hinterradantriebsvorrichtung 40 umfaßt ein Differential 43 und ein Paar von Hinterradantriebs­ wellen 44, die hinter der Maschine 41 angeordnet sind. Das Differential 43 ist mit einem mit der Maschine 41 kombinierten Getriebe (nicht gezeigt) betriebsmäßig verbunden, und die Hinterradantriebswellen 44 sind mit ihren Innenenden mit dem Differential 43 und mit ihren Außenenden mit den jeweiligen Achsen 6a der hinteren Antriebsräder 6 verbunden. Drehantriebskraft von dem Getriebe wird daher durch die Hinterradantriebsvorrichtung 40 auf die hinteren Antriebsräder 6 übertragen.
Eine Vorderradantriebsvorrichtung 50 ist unter der Kabine 2 angeordnet. Die Vorderradantriebsvorrichtung 50 umfaßt eine Antriebswelle 52, die sich von dem Getriebe nach vorne erstreckt, ein Differential 53, das mit einem Vorderende der Antriebswelle 52 verbunden ist, und ein Paar von Vorderradantriebswellen 54, deren Innenenden mit dem Differential 53 und deren Außenenden mit jeweiligen Achsen 5a (siehe Fig. 2) der Vorderräder 5 verbunden sind. Daher wird eine Drehantriebskraft von dem Getriebe durch die Vorderradantriebsvorrichtung 50 auf die Vorderräder 5 übertragen. Jedes der Vorderräder 5 ist um eine Achse P drehbar, die mit der Achse 5a fluchtet.
Wie in Fig. 4 gezeigt, stehen die Seitenführungszähne 8a, 8b von den entgegengesetzten Seiten jedes der Raupenbänder 8 in die ringförmige Endloskonfiguration der Raupenbänder 8 vor. Die Seitenführungszähne 8a, 8b verhindern, daß die Raupenbänder von den Reifen der Antriebsräder 6 und der Laufräder 7 abrutschen.
Die äußeren Seitenführungszähne 8a haben eine größere Höhe als die Höhe normaler Straßenbordsteine, um zu verhindern, daß beim Aufprall auf die Bordsteine die Raupenbänder von den Reifen der Antriebsräder 6 und der Laufräder 7 abrutschen.
Wie in den Fig. 3 und 4 gezeigt, sind die Raupenbänder 8 im wesentlichen innerhalb der Breite oder Querabmessung der Fahrzeugkörper 4 angeordnet.
Die Schwingarme 61 der jeweiligen hinteren Aufhängungs­ anordnungen sind in Fig. 5 gezeigt. Die Schwingarme 61, die in Querrichtung voneinander beabstandet sind und parallel zueinander verlaufen, sind mit ihren Hinterenden durch einen Achsarm (torsionsfreie Verbindungsstange) 63 quer fest miteinander verbunden. An jeweiligen Vorderenden der Schwingarme 61 sind Halterungen 64 angebracht und durch eine Stange 65 quer miteinander verbunden, die mit Abstand vor dem Achsarm 63 angeordnet ist und zu diesem parallel verläuft.
Die Stange 65 weist in ihren jeweiligen entgegengesetzten Enden Anbringungslöcher 66 auf, deren jeweilige Achsen in Längsrichtungen des Fahrzeugs 1 verlaufen, d. h. parallel zu den Schwingarmen 61. Gummibuchsen 67 sind jeweils in die Anbringungslöcher 66 eingesetzt. Die Gummibuchsen 67 sind an jeweiligen Halterungen 68 durch Bolzen (nicht gezeigt) befestigt. Die Halterungen 68 sind an den jeweiligen Anbringungen 64 durch Bolzen (nicht gezeigt) befestigt.
Die Stange 65 hat einen mittleren Abschnitt 65a, der von ihrem entgegengesetzten Enden hochsteht, um eine Störung mit der Antriebswelle 52 zu vermeiden (siehe auch Fig. 4).
Die Schwingarme 61, der Achsarm 63, der die Hinterenden der Schwingarme 61 verbindet, und die Stange 65, die deren Vorderenden verbindet, bilden gemeinsam ein geschlossenen rechteckigen Rahmen. Daher ist die Querfestigkeit der Schwingarme 61 durch den Achsarm 63 und die Stange 65 erhöht, die an den Schwingarmen 61 in zu den geschlossenen rechteckigen Rahmen befestigt sind. Wenn das Fahrzeug 1 auf rauhem Boden oder mit hoher Geschwindigkeit fährt, sind die Schwingarme 61 im hohen Male gegen Ablenkung oder Orientierung in unterschiedliche Richtungen resistent. Dies verhindert, daß sich die Sätze der Hinterräder 6, 7 an den entgegengesetzten Seiten des Fahrzeugs 1 zwangsweise unabhängig voneinander ausrichten, so daß das Fahrezug 1 auf rauhem Boden oder mit hoher Geschwindigkeit geradeaus fahren kann.
Exzentrische Nabenträger 62 sind jeweils mit den Schwingarmen 61 unmittelbar hinter deren Vorderenden durch jeweilige Stifte 62b schwenkbar verbunden. In den Nabenträgern 62, die um die jeweiligen Stifte 62b herum im Winkel beweglich sind, sind fern von den Stiften 62b jeweilige Löcher 62a gebildet. Die Achsen 7a (siehe Fig. 2) der jeweiligen hinteren Laufräder 7 sind in die Löcher 62a der Nabenträger 62 eingesetzt und sind von diesen gehalten. Die Spannung der um die Hinterräder 6, 7 herumgeschlungenen Raupenbänder 8 lädt sich durch Winkelbewegung der Nabenträger 62 um die Stifte 62b herum einstellen.
Ein Torsionsdämpfer 69 ist in der Mitte an dem Achsarm 69 angebracht, um auf den Achsarm übertragene Drehmomente zu beseitigen. In Längsmittelabschnitten der Schwingarme 61 sind jeweilige Löcher 71 gebildet, und die Schwenkwellen 15 (siehe Fig. 2) sind jeweils in die Löcher 71 eingesetzt. In den Schwingarmen 61 sind auch zwischen deren Hinterenden und den Löchern 71 Löcher 72 gebildet, und die Achsen 6a (siehe Fig. 2), sind jeweils in die Löcher 72 eingesetzt.
Der Betrieb des Raupenfahrzeugs 1 wird nachfolgend anhand von Fig. 2 beschrieben.
Wie oben beschrieben ist der Abstand A von der Achse O zu der Achse F länger als der Abstand B von der Achse O zu der Achse R. Demzufolge ist die Achse O mit größerem Abstand hinter dem Vorderrad angeordnet als es der Fall wäre, wenn die Abstände A, B ein Verhältnis von 1 : 1 hätten (A:B = 1:1). Weil der Abstand C von der Vorderachse P zu der Achse O vergrößert ist, ist die Stabilität des Raupenfahrzeugs 1 bei Geradeausfahrt mit hoher Geschwindigkeit verbessert.
Auf die jeweiligen Achsen F, R wirkende Lasten sind Komponenten einer auf die Achse O wirkenden Last, die umgekehrt proportional zu dem Verhältnis der Abstände A, B sind. Die Last auf die Achse R, d. h. die Antriebsräder 6, ist größer als die Last auf die Achse F, d. h. die Laufräder 7. Wenn daher das Raupenfahrzeug 1 auf weichem Boden wie etwa schlammigen oder verschneiten Strafen fährt, fahren die Raupenbandabschnitte unter den Laufrädern 7, auf die eine relativ geringe Last wirkt, über den weichen Boden, und die Raupenbandabschnitte unter den Antriebsrädern 6, auf die eine relativ hohe Last wirkt, verdichten den weichen Boden, so daß die Raupenbänder 8 erhöhte Vortriebskräfte erzeugen können.
Nachfolgend wird ein Experiment beschrieben, in dem das Raupenfahrzeug 1 über schlammigen Boden fuhr.
Fig. 6 zeigt Charakteristiken eines erfindungsgemäßen Raupenfahrzeugs und eines herkömmlichen Raupenfahrzeugs. In Fig. 6 bezeichnet die Horizontalachse die Geschwindigkeit (km/h) der Raupenfahrzeuge, und die Vertikalachse bezeichnet die Traktionskräfte (kgf) der Raupenfahrzeuge.
In dem herkömmlichen Raupenfahrzeug, ist der Abstand (entsprechend dem Abstand A in Fig. 2) von der Achse, um die die Schwingarme herum schwenkbar sind, zu der Achse, um die die hinteren Laufräder drehbar sind, und der Abstand (entsprechend dem Abstand B in Fig. 2) von der Achse, um die die Schwingarme schwenkbar sind, zu der Achse, um die die hinteren Antriebsräder drehbar sind, im wesentlichen zueinander gleich.
Die Betrachtung von Fig. 6 zeigt, daß die Traktionskraft (Vortriebskraft) des erfindungsgemäßen Raupenfahrzeugs (durchgehende Linie) mit steigender Fahrgeschwindigkeit nicht wesentlich abnahm und im Fahrgeschwindigkeitsbereich von 2 bis 5 km/h relativ grob blieb. Andererseits fiel die Traktionskraft des herkömmlichen Raupenfahrzeugs (strichpunktierte Linie) stark mit steigender Geschwindigkeit, insbesondere im Fahrgeschwindigkeits­ bereich von 2 bis 5 km/h.
Obwohl die erfindungsgemäße Aufhängungsvorrichtung als Teil eines Raupenfahrzeugs in Form eines leichten Lastwagens beschrieben wurde, sind die Prinzipien der Erfindung auch an einem leichten Raupenfahrzeug in Form eines einteiligen Kastenfahrzeugs oder bei jedem anderen Typ von Raupenfahrzeug anwendbar.
Eine Aufhängungsvorrichtung in einem Raupenfahrzeug mit einem Fahrzeugkörper umfaßt ein Paar Schwingarme 61, die mit parallelem Abstand an einem hinteren Abschnitt des Fahrzeugkörpers 4 durch eine Aufhängung 14, 15 um eine im wesentlichen in ihrer Längsmitte angeordnete erste Achse O im Winkel beweglich angebracht sind, ein hinteres Laufrad 7, das an einem vorderen Abschnitt jedes der Schwingarme 61 um eine zweite Achse F drehbar gehaltert ist, ein hinteres Antriebsrad 6, das an einem hinteren Abschnitt jedes der Schwingarme 61 um eine dritte Achse R herum drehbar gehaltert ist, ein Raupenband 8, das um das hintere Laufrad 7 und das hintere Antriebsrad 6 herum geschlungen ist, und ein Vorderrad 5, das an einem vorderen Abschnitt des Fahrzeugkörpers 4 drehbar angebracht ist. Der Abstand A von der zweiten Achse F zu der ersten Achse O ist größer als der Abstand B von der ersten Achse O zu der dritten Achse R. Die zweite Achse F ist an einem Vorderende jedes der Schwingarme 61 angeordnet, und die dritte Achse R ist zwischen der ersten Achse O und einem Hinterende jedes der Schwingarme 61 angeordnet. Bevorzugt hat der Abstand A von der zweiten Achse F zu der ersten Achse O zu dem Abstand B von der ersten Achse O zu der dritten Achse R ein Verhältnis von etwa 2 : 1.

Claims (5)

1. Aufhängungsvorrichtung in einem Raupenfahrzeug, umfassend:
einen Fahrzeugkörper (4) mit einem vorderen Abschnitt und einem hinteren Abschnitt;
ein Paar von Schwingarmen (61), die mit Abstand zueinander parallel an dem hinteren Abschnitt des Fahrzeugkörpers (4) durch eine Aufhängung (14, 15) um eine im wesentlichen in ihrer Längsmitte angeordnete erste Achse (O) im Winkel beweglich angebracht sind, wobei jeder der Schwingarme (61) einen vorderen Abschnitt und einen hinteren Abschnitt aufweist;
ein hinteres Laufrad (7), das an dem vorderen Abschnitt jedes der Schwingarme (61) um eine zweite Achse (F) drehbar gehaltert ist;
ein hinteres Antriebsrad (6), das an dem hinteren Abschnitt jedes der Schwingarme (61) um eine dritte Achse (R) drehbar gehaltert ist;
ein Raupenband (8), das um das hintere Laufrad (7) und das hintere Antriebsrad (6) herumgeschlungen ist;
ein Vorderrad (5), das an dem vorderen Abschnitt des Fahrzeugkörpers (4) drehbar angebracht ist;
wobei ein erster Abstand (A) von der zweiten Achse (F) zu der ersten Achse (Q) größer als ein zweiter Abstand (B) von der dritten Achse (R) zu der ersten Achse (O) ist.
2. Aufhängungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der Schwingarme (61) ein Vorderende und ein Hinterende aufweist, wobei die zweite Achse (F) an dem Vorderende angeordnet ist und wobei die dritte Achse (R) zwischen der ersten Achse (O) und dem Hinterende angeordnet ist.
3. Aufhängungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Abstand (A) und der zweite Abstand (B) ein Verhältnis von etwa 2 : 1 haben.
4. Aufhängungsvorrichtung für ein Raupenfahrzeug, umfassend:
einen Fahrzeugkörper (4) mit einem vorderen Abschnitt und einem hinteren Abschnitt;
ein Paar von Schwingarmen (61), die mit Abstand zueinander parallel an dem hinteren Abschnitt des Fahrzeugkörpers (4) um eine im wesentlichen in ihrer Längsmitte angeordnete Achse (O) im Winkel beweglich angebracht sind, wobei jeder der Schwingarme (61) ein Vorderende und ein Hinterende aufweist;
ein hinteres Laufrad (7), das an dem Vorderende jedes der Schwingarme (61) drehbar gehaltert ist;
ein hinteres Antriebsrad (6), das an jedem der Schwingarme (61) zwischen der Achse (Q) und dem Hinterende jedes der Schwingarme (61) drehbar gehaltert ist;
ein Raupenband (8), das um das hintere Laufrad (7) und das hintere Antriebsrad (6) herumgeschlungen ist; und
ein Vorderrad (5), das an dem Vorderabschnitt des Fahrzeugkörpers drehbar angebracht ist.
5. Aufhängungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das hintere Antriebsrad (6) an jedem der Schwingarme (61) im wesentlichen in der Mitte zwischen der Achse (O) und dem Hinterende jedes der Schwingarme (61) drehbar gehaltert ist.
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