DE19505159C2 - Vorrichtung zum Befestigen eines Wischerlagers für eine Wischerwelle eines Scheibenwischers - Google Patents
Vorrichtung zum Befestigen eines Wischerlagers für eine Wischerwelle eines ScheibenwischersInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Befestigen eines Wi
scherlagers für eine Wischerwelle eines Scheibenwischers an ei
nem karosseriefesten Halteteil eines Kraftfahrzeugs, wobei ein
Lagergehäuse des Wischerlagers teilweise durch eine Öffnung in
dem Halteteil axial hindurchragt und durch Stütz- und Befesti
gungselemente in der Öffnung fixiert ist, die sich von gegen
überliegenden Seiten der Öffnung her an dem Halteteil axial ab
stützen.
Es sind Scheibenwischeranordnungen für Windschutzscheiben von
Kraftfahrzeugen bekannt, bei denen die Wischerwelle für jeden
Scheibenwischer in einem Wischerlager gelagert ist. Jedes dieser
Wischerlager ist in einem Karosserieblechteil unterhalb der
Windschutzscheibe gehalten, wobei jedes Wischerlager durch eine
entsprechende Öffnung in dem Karosserieblechteil hindurchragt.
Das Lagergehäuse jedes Wischerlagers wird mit Hilfe von einer
oder mehreren Schrauben oder Muttern mit dem Karosserieblechteil
fest verbunden. Die Lagergehäuse der Wischerlager werden als
Leichtmetalldruckgußteile hergestellt und nach dem Gießen durch
das Anbringen von Gewinden oder Gewindebohrungen bearbeitet.
Aus der DE-GM 19 45 096 ist es bekannt, eine Wischerwelle eines
Scheibenwischers mittels einer gehäuseartigen Lagerbüchse aus
Kunststoff mittels eines Gegenringes und einer Befestigungsmut
ter in einer Öffnung eines karosseriefesten Halteteiles zu fi
xieren. Dabei ist die Lagerbüchse mit geringem radialen Spiel in
der Öffnung des Halteteiles angeordnet, um ein einfaches Einset
zen und Herausnehmen der Lagerbüchse zu gewährleisten.
Es ist auch bekannt (DE-AS 28 06 351), eine Wischerwelle direkt
in einem Kunststofftragteil drehbar zu lagern, das sich über die
Breite der Windschutzscheibe unterhalb der Windschutzscheibe des
Kraftfahrzeugs erstreckt und karosseriefest verschraubt ist. Bei
dieser Scheibenwischeranordnung ist daher zur Lagerung der
Wischerwelle ein aufwendig gestaltetes Kunststofftragteil
vorgesehen, das in entsprechende Karosserieausnehmungen
unterhalb der Windschutzscheibe eingepaßt werden muß.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung der eingangs
genannten Art zu schaffen, die eine einfache und schnelle
Montage des Wischerlagers an einem entsprechenden
karosseriefesten Halteteil des Kraftfahrzeugs ermöglicht.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß das Lagergehäuse mit
radialem Spiel in der Öffnung angeordnet ist, daß Mittel zum
radialen Zentrieren des Lagergehäuses in der Öffnung vorgesehen
sind, und daß an dem Lagergehäuse ein radial über die Öffnung
hinausragender Stützflansch angeformt ist, der durch einen sich
auf der gegenüberliegenden Seite des Halteteiles abstützenden
Schnellspannverschluß axial gegen das Halteteil im Randbereich
der Öffnung verspannbar ist.
Durch die erfindungsgemäße Lösung ist eine schnelle und
funktionssichere Montage und Demontage des Wischerlagers an dem
karosseriefesten Halteteil ermöglicht. Durch die Zentriermittel
wird eine exakte Positionierung des Wischerlagers relativ zur
Karosserie erzielt. Dadurch, daß das Lagergehäuse sich auf einer
Seite des Halteteils mittels eines Stützflansches abstützt und
lediglich durch ein axiales Verspannen mittels des auf der
anderen Seite angeordneten Schnellspannverschlusses fixierbar
ist, ist eine einfache Montage und Demontage möglich. Das Öffnen
und Schließen des Schnellspannverschlusses erfolgt von einer
Seite her, wobei die entsprechend besser zugängliche Seite für
die Anordnung des Schnellspannverschlusses gewählt werden kann.
Ein umständliches Montieren durch Montagegriffe auf beiden
Seiten der Öffnung, wie es bei der Verschraubung des
Lagergehäuses entsprechend dem Stand der Technik notwendig ist,
entfällt.
In Ausgestaltung der Erfindung ist das Lagergehäuse mittels
einer Verdrehsicherung in der Öffnung gehalten. Dadurch wird
eine definierte Einbauposition für das Wischerlager geschaffen,
die einen zu Funktionsstörungen führenden falschen Einbau
verhindert.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist an dem Lagergehäuse
ein achsparallel zur Drehachse der Wischerwelle durch eine - auf
eine Mittellängsachse der Öffnung bezogen - exzentrische
Aussparung in dem Halteteil hindurchragender Sicherungszapfen
angeformt. Dies ist eine besonders einfache und wirksame
Verdrehsicherung.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist der Stützflansch
wenigstens drei gleichmäßig über seinen Umfang verteilte
Auflagenoppen auf, die axial zum Halteteil hin abragen. Dadurch
haben Unebenheiten der Auflagefläche am Halteteil keine
Auswirkung auf die Positionierung des Wischerlagers.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der Schnellspannver
schluß als bajonettartiger Drehverschluß ausgebildet. Diese
Ausgestaltung ist vorteilhaft, da somit für den
Schnellspannverschluß lediglich eine geringe Bauhöhe benötigt
wird.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist der bajonettartige
Drehverschluß eine axial federelastisch nachgiebige
Verschlußscheibe auf. Durch diese axial federelastisch
nachgiebige Verschlußscheibe wird die axiale Verspannung des
Lagergehäuses relativ zum karosseriefesten Halteteil erzielt.
Selbstverständlich ist eine relativ steife Federcharakteristik
vorgesehen, um Bewegungen des Wischerlagers relativ zum
Halteteil im Betrieb der Scheibenwischanlage zu verhindern.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist am Lagergehäuse ein
Anschlag zum Begrenzen der Drehbewegung des Drehverschlusses in
der fixierten Position des Lagergehäuses vorgesehen. Dadurch
wird eine definierte Endposition erzielt, die eine sichere und
dauerhafte Arretierung des Wischerlagers am Halteteil
gewährleistet.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist der durch das
Halteteil hindurchragende Sicherungszapfen als Anschlag für die
Verschlußscheibe des Drehverschlusses ausgebildet. Dadurch weist
der Sicherungszapfen eine Doppelfunktion auf, in dem er sowohl
als Verdrehsicherung als auch als Drehbegrenzung für den
Drehverschluß dient.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung sind an der
Verschlußscheibe Griffelemente für ein manuelles Verdrehen
vorgesehen. Dadurch wird eine Einhandbetätigung der
Befestigungsvorrichtung bei der Montage und bei der Demontage
erleichtert, ohne daß entsprechende Montage- oder
Demontagewerkzeuge benötigt werden.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung weisen die Mittel zum
Zentrieren einen elastisch nachgiebigen, konischen Zentrierring
auf, und die Öffnung in dem Halteteil ist mit einem
korrespondierend konisch geformten Rand versehen. Dadurch wird
eine einfache und wirksame Zentrierung für das Lagergehäuse in
der Öffnung des Halteteiles geschaffen.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen sowie aus der nachfolgenden Beschreibung eines
bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung, das anhand der
Zeichnungen dargestellt ist.
Fig. 1 zeigt einen Schnitt durch eine bevorzugte
Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Befestigungsvorrichtung für das Wischerlager, wobei das
Lagergehäuse aus Kunststoff hergestellt ist,
Fig. 2 einen Ausschnitt der Befestigungsvorrichtung nach Fig.
1, gesehen in Richtung des Pfeiles II in Fig. 4,
Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie III-III in Fig. 1, wobei
aus Übersichtlichkeitsgründen das als Halteteil
dienende Karosserieteil weggelassen wurde und
Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV in Fig. 1, wobei die
Befestigungsvorrichtung in ihrer fixierten Endposition
zusammen mit dem als Halteteil dienenden Karosserieteil
dargestellt ist.
Eine Scheibenwischanlage für ein Kraftfahrzeug ist unterhalb
einer Windschutzscheibe (3) karosseriefest angeordnet. Die
Scheibenwischanlage weist in nicht dargestellter Weise zwei
Scheibenwischer auf, die jeweils auf einer Wischerwelle (5)
montiert sind. Die Wischerwelle (5) ist in einem Wischerlager um
eine Wischerachse (23) drehbar gelagert. Das Wischerlager weist
ein im wesentlichen rotationssymmetrisches, z. B. als
Leichtmetalldruckgußteil hergestelltes Lagergehäuse (4) auf, das
die Wischerwelle (5) koaxial umschließt. Die Wischerwelle (5)
ragt aus dem Lagergehäuse (4) zu einer Außenseite und zu einer
Innenseite hin heraus, wobei auf dem nach außen ragenden
Stirnende der Wischerwelle (5) der Wischerarm des
Scheibenwischers aufgebracht wird. An seinem auf der Innenseite
aus dem Lagergehäuse (4) herausragenden Stirnende ist die
Wischerwelle (5) mit einem quer abragenden Übertragungshebel (6)
verbunden, der an seinem freien Ende einen Gelenkkopf (7) trägt.
Der Gelenkkopf (7) wird in an sich bekannter Weise mit einem
Wischermotor der Scheibenwischanlage verbunden.
Das Lagergehäuse (4) ragt durch eine Öffnung in einem
karosseriefesten Halteteil (1, 2) in einen Bereich unterhalb der
Windschutzscheibe (3) nach außen hindurch. Beim
Ausführungsbeispiel sind als karosseriefestes Halteteil zwei
Fortsätze zweier Karosserieblechteile (1, 2) vorgesehen, die im
Bereich der Öffnung für das Lagergehäuse (4) zu einem
plattenartigen Haltebereich zusammengefügt sind. Wie aus Fig. 4
erkennbar ist, weist dieser aus den beiden Karosserieblechteilen
(1, 2) gebildete plattenartige Haltebereich in der Draufsicht
die Form eines laschenartigen Fortsatzes auf. Der
Durchtrittsbereich durch das so gebildete karosseriefeste
Halteteil (1, 2), der die Öffnung für das Lagergehäuse (4)
definiert, wird zum einen durch einen kreisförmigen Ausschnitt
in dem in Fig. 1 unteren Karosserieblechteil (2) und zum anderen
durch einen Durchzug (13) im darüberliegenden
Karosserieblechteil (1) gebildet, wobei der Ausschnitt und der
Durchzug (13) koaxial zueinander angeordnet sind. Der Durchzug
(13) weist einen sich konisch zur Außenseite hin verjüngenden
Rand auf, der als stegartig umlaufende Kante ausgebildet ist.
Der Durchmesser der Öffnung verringert sich daher von innen nach
außen konisch.
Das zylinderartige Lagergehäuse weist etwa auf halber Höhe einen
ringartig umlaufenden Stützbund (8) auf, der sich radial über
den Durchmesser der Öffnung im karosseriefesten Halteteil (1, 2)
hinaus nach außen erstreckt. Der Stützbund (8) wird nach innen
durch mehrere dreieckförmige Stützrippen (9) versteift, die sich
am Mantel des Lagergehäuses (4) abstützen. Das Lagergehäuse (4),
der Stützbund (8) sowie die Stützrippen (9) sind als
einstückiges Bauteil hergestellt, d. h. der Stützbund (8) und die
Stützrippen (9) sind am Lagergehäuse (4) angeformt. Der
Stützbund (8) weist auf seiner zum karosseriefesten Halteteil
(1, 2) hin gewandten Oberseite drei über seinen Umfang verteilte
Auflagenoppen (10) (Fig. 3 und 4) auf, die vom Stützbund (8)
getrennte, jedoch fest mit diesem verbundene Bauteile
darstellen. Bei einem nicht dargestellten erfindungsgemäßen
Ausführungsbeispiel sind die Auflagenoppen (10) einstückig an
dem Stützbund (8) angeformt. Mittels dieser Auflagenoppen (10)
liegt der Stützbund (8) nicht direkt an der Innenseite des
karosseriefesten Halteteiles (1, 2) an, sondern bildet eine
Auflagefläche mit dem unteren Karosserieblechteil (2) des
Halteteiles (1, 2) lediglich im Bereich der Auflagenoppen (10)
Die Auflagenoppen (10) liegen im unmittelbar an den Ausschnitt
des Karosserieblechteiles (2) anschließenden Randbereich an dem
Karosserieblechteil (2) an. Der Abstand jedes Auflagenoppens
(10) zur Wischerachse (23) ist daher größer als der Radius des
Ausschnittes im Karosserieblechteil (2). Die Auflagenoppen (10)
sind aus einem stabilen, nicht nachgiebigen Werkstoff
hergestellt. Die Auflagenoppen (10) weisen Scheibenform auf und
bilden so eine relativ große Auflagefläche. Durch diese
Auflagenoppen (10) liegt der Stützbund (8) jedoch nicht über
seinen gesamten Umfang durchgehend an der Innenseite des
Halteteiles (1, 2) an, so daß sich Unebenheiten in der
Anlagefläche des Halteteiles (1, 2) nicht negativ auf die
Positionierung des Lagergehäuses (4) auswirken.
Um die Auflagenoppen (10) und damit auch den Stützflansch (8)
gegen die Innenseite des Halteteiles (1, 2) gedrückt zu halten
und so eine stabile Position des Lagergehäuses (4) zu erzielen,
greift an dem nach außen aus dem Halteteil (1, 2) herausragenden
Teil des Lagergehäuses (4) ein Schnellspannverschluß in Form
eines bajonettartigen Drehverschlusses (15, 16, 17, 18) an.
Dieser Drehverschluß (15, 16, 17, 18) sichert zum einen das
Lagergehäuse (4) axial formschlüssig und bildet damit das
Gegenstück zu dem Stützflansch (8) . Zusätzlich weist der
Drehverschluß eine gewisse axiale Elastizität auf, durch die der
Stützbund (8) von innen gegen das Halteteil (1, 2) axial
gespannt wird. Im einzelnen weist der Drehverschluß (15, 16, 17,
18) drei am Lagergehäuse (4) angeformte und etwa radial nach
außen abragende Haltenocken (16) auf, die in einer Draufsicht
von oben (Fig. 3 und 4) jeweils ein kreisbogenartiges Profil
aufweisen.
Unterhalb der drei Haltenocken (16) ist eine umlaufende
Radialnut gebildet. Die Zwischenräume zwischen den Haltenocken
(16) sind bis zur Stirnseite des Lagergehäuses (4) hin
ausgespart, so daß die Haltenocken (16) sich axial zwischen dem
äußeren Stirnende des Lagergehäuses (4) und der umlaufenden
Radialnut unterhalb der Haltenocken (16) erstrecken. An ihrer
Unterseite sind die Haltenocken (16) jeweils mit einer
Kurvenführung (18) versehen, die einen radialen mittleren
Bereich und zwei seitliche, in entgegengesetzten
Umfangsrichtungen entsprechend einer schiefen Ebene ansteigende
seitliche Bereiche aufweist. Diese Kurvenführung (18) trägt zur
bajonettartigen Funktion des Drehverschlusses bei. Der
Drehverschluß weist außerdem eine ringförmige und aus einem
Federstahl hergestellte Verschlußscheibe (15) auf, die an ihrem
inneren Ringumfang mit drei radial nach innen ragenden
Führungslaschen (17) versehen ist (Fig. 2). Jede der
Führungslaschen (17) weist ein etwa kreisbogenförmiges Profil
auf (Fig. 3 und 4), wobei die Länge jeder Führungslasche (17) in
Umfangsrichtung etwas geringer ist als der Abstand zwischen zwei
benachbarten Haltenocken (16) des Lagergehäuses (4). Der freie
Innendurchmesser der Verschlußscheibe (15) ist auf Höhe der
Führungslaschen (17) etwas größer als der Durchmesser des Lager
gehäuses (4) auf Höhe der Radialnut sowie im Bereich der
Zwischenräume zwischen den Haltenocken (16). Im Bereich zwischen
den Führungslaschen (17) ist der freie Innendurchmesser der
Verschlußscheibe (15) größer als der Außendurchmesser des
Lagergehäuses auf Höhe der Haltenocken (16).
Die Verschlußscheibe (15) weist zur Erhöhung ihrer Stabilität
ein teller- oder schüsselartiges Profil auf (Fig. 1), dessen
Tiefe derart an die Abmessungen des Lagergehäuses (4) angepaßt
ist, daß im montierten Zustand der Verschlußscheibe (15) die
Führungslaschen (17) die Haltenocken (16) unter Spannung axial
hintergreifen. Das Aufsetzen der Verschlußscheibe (15) erfolgt
in einfacher Weise dadurch, daß die Verschlußscheibe (15) so
ausgerichtet wird, daß die Führungslaschen (17) mit den
Zwischenräumen zwischen den Haltenocken (16) des Lagergehäuses
(4) axial fluchten. Wie aus Fig. 2 erkennbar ist, weist jede
Führungslasche (17) ein in Umfangsrichtung bogenförmig
gekrümmtes Profil auf, das als Gegenstück zu der Kurvenführung
(18) der Haltenocken (16) dient. Wie insbesondere aus Fig. 2
deutlich wird, liegt die Verschlußscheibe (15) nach dem
Aufsetzen auf das Lagergehäuse (4) zunächst lose auf der
Außenseite des Halteteils (1, 2) auf. Durch ein Verdrehen in
Richtung des Pfeiles (S) (Fig. 3 und 4) gerät jede
Führungslasche (17) mit der schiefen Ebene der Kurvenführung
(18) des zugeordneten Haltenockens (16) in Anlage, wobei
aufgrund der schiefen Ebene bei einem weiteren Verdrehen eine
axiale Verspannung der Verschlußscheibe (15) und damit auch eine
axiale Belastung auf das Lagergehäuse (4) nach außen ausgeübt
wird. Durch diese axiale Belastung nach außen wird der Stützbund
(8) gegen die Innenseite des Halteteiles (1, 2) gezogen, wodurch
die Auflagenoppen (10) fest gegen die Innenseite des unteren
Karosserieblechteiles (2) gedrückt werden. Die arretierte
Endposition der Verschlußscheibe (15) und der Führungslaschen
(17) ist erreicht, sobald die Führungslaschen (17) sich in
Umfangsrichtung auf Höhe der radialen Bereiche der
Kurvenführungen (18) der Haltenocken (16) befinden.
Um die Drehbewegung der Verschlußscheibe (15) zu begrenzen und
zum einen die Demontageposition der Verschlußscheibe (15) zu
definieren, in der die Verschlußscheibe (15) axial von dem
Lagergehäuse (4) abgezogen werden kann, und um die arretierte
Endposition (Fig. 2) zu definieren, ist der äußere Rand der
Verschlußscheibe (15) mit einer kreisbogenförmigen
Kulissenführung (19) versehen. Diese Kulissenführung (19) wirkt
mit einem als Anschlag dienenden Sicherungszapfen (11) zusammen,
der achsparallel zur Wischerachse (23) lotrecht von dem
Halteteil (1, 2) nach außen abragt. Beim dargestellten
Ausführungsbeispiel weist der Sicherungszapfen (11) neben seiner
Funktion als Begrenzungsanschlag für die Verschlußscheibe (15)
noch die Funktion einer Verdrehsicherung für das Lagergehäuse
(4) auf, in dem der Sicherungszapfen (11) direkt an dem
Stützflansch (8) angeformt ist und durch eine zur Öffnung im
Halteteil (1, 2) exzentrische Aussparung (12) nach außen
hindurchragt. Einer der Auflagenoppen (10) ist auf Höhe des
Sicherungszapfens (11) vorgesehen und umschließt diesen
konzentrisch. Die Aussparung (12) weist einen größeren
Durchmesser aus als der Sicherungszapfen (11), so daß radiale
Toleranzen des Lagergehäuses (4) ausgeglichen werden können.
Durch den Sicherungszapfen (11) wird außerdem eine Codierung
geschaffen, die eine exakte Einbauposition des Lagergehäuses (4)
gewährleistet. In seiner Funktion als Begrenzungsanschlag wirkt
der Sicherungszapfen (11) mit zwei Stirnenden (20, 21) der
Kulissenführung (19) der Verschlußscheibe (15) zusammen, wobei
die in Drehrichtung (S) vordere Stirnkante (21) die die
Verschlußscheibe (15) axial freigebende Demontageposition und
die in Drehrichtung (S) dahinterliegende Stirnkante (20) die
arretierte Endposition der Verschlußscheibe (15) definiert (Fig.
4).
Das Lagergehäuse (4) wird in der konischen Öffnung radial durch
einen konischen Zentrierring (14) zentriert, dessen
Außenabmessungen an den konischen Rand des Durchzuges (13)
angepaßt sind. Durch diese Maßnahme wird eine mittige
Ausrichtung des Lagergehäuses (4) relativ zu der Öffnung in dem
Halteteil (1, 2) erreicht. Der konische Zentrierring (14)
besteht aus einem elastischen Werkstoff, durch den der
Zentrierring (14) eine zusätzliche Dichtfunktion hat. Der
Zentrierring (14) liegt auf einem umlaufenden, nicht näher
bezeichneten Auflagebund des Lagergehäuses (4) etwa auf Höhe des
Stützflansches (8) auf und wird bei der Montage axial auf das
Lagergehäuse (4) aufgeschoben. Das Aufschieben erfolgt unter
einer gewissen Spannung, so daß der Zentrierring (14) das
Lagergehäuse (4) in seiner durch den Auflagebund axial
definierten Position klemmend umschließt.
Um das manuelle Verdrehen der Verschlußscheibe (15) zu
vereinfachen, sind am Außenrand der Verschlußscheibe (15) zwei
Grifflaschen (22) auf gegenüberliegenden Seiten nach oben
abgestellt. Dadurch wird eine Einhandbedienung der
Verschlußscheibe (15) ermöglicht.
Zur Montage des Wischerlagers wird in einfacher Weise das
Lagergehäuse (4) von innen durch die Öffnung in dem Halteteil
(1, 2) hindurchgeschoben, bis die Auflagenoppen (10) an der
Innenseite des Halteteils (1, 2) anliegen. Anschließend wird von
außen auf das Lagergehäuse (4) die Verschlußscheibe (15)
aufgeschoben, bis ihr unterer Rand auf der Oberfläche des
Halteteiles (1, 2) aufliegt. Anschließend wird die
Verschlußscheibe (15) durch das Angreifen einer Hand an den
Grifflaschen (22) in Richtung des Pfeiles (S) verdreht, wobei
die Führungslaschen (17) unter die Haltenocken (16) des
Lagergehäuses (4) greifen. Sobald die Stirnkante (20) der
Kulissenführung (19) der Verschlußscheibe (15) an dem
Sicherungszapfen (11) anschlägt, ist die arretierte Endposition
der Verschlußscheibe (15) erreicht. Da der Abstand der
Führungslaschen (15) im unbelasteten Zustand zur Oberfläche des
Halteteiles (1, 2) etwas größer ist als der Abstand der
Unterseiten der korrespondierenden Haltenocken (16), werden die
Führungslaschen (17) beim Hintergreifen der Haltenocken (16) um
gewisse Beträge elastisch biegebelastet. Da die axialen
Ausweichmöglichkeiten des Lagergehäuses (4) durch das Anliegen
der Auflagenoppen (10) des Stützbundes (8) an der Innenseite des
Halteteiles (1, 2) begrenzt sind, ergibt sich eine Verspannung
und Klemmung des Lagergehäuses (4). Dadurch wird mit einfachen
Mitteln eine schnelle und sichere Festigung des Lagergehäuses
(4) an dem karosseriefesten Halteteil (1, 2) erzielt.
Claims (12)
1. Vorrichtung zum Befestigen eines Wischerlagers für eine
Wischerwelle eines Scheibenwischers an einem karosseriefesten
Halteteil eines Kraftfahrzeugs, wobei ein Lagergehäuse des
Wischerlagers teilweise durch eine Öffnung in dem Halteteil
axial hindurchragt und durch Stütz- und Befestigungselemente
in der Öffnung fixiert ist, die sich von gegenüberliegenden
Seiten der Öffnung her an dem Halteteil axial abstützen,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Lagergehäuse (4) mit radialem Spiel in der Öffnung
angeordnet ist, daß Mittel (13, 14) zum radialen Zentrieren
des Lagergehäuses (4) in der Öffnung vorgesehen sind und daß
an dem Lagergehäuse (4) ein radial über die Öffnung
hinausragender Stützbund (8) angeformt ist, der durch einen
sich auf der gegenüberliegenden Seite des Halteteiles (1, 2)
abstützenden Schnellspannverschluß (15, 16, 17, 18) axial
gegen das Halteteil (1, 2) im Randbereich der Öffnung
verspannbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Lagergehäuse (4) mittels einer Verdrehsicherung (11) in
der Öffnung gehalten ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
an dem Lagergehäuse (4) ein achsparallel zur Drehachse (23)
der Wischerwelle (5) durch eine - auf die Mittellängsachse
(23) der Öffnung bezogen - exzentrische Aussparung (12) in
dem Halteteil (1, 2) hindurchragender Sicherungszapfen (11)
angeformt ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Stützbund (8) wenigstens drei gleichmäßig über seinen
Umfang verteilte Auflagennoppen (10) aufweist, die axial zum
Halteteil (1, 2) hin abragen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 und 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Sicherungszapfen (11) konzentrisch von einem
Auflagenoppen (10) abragt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Schnellspannverschluß als bajonettartiger Drehverschluß
(15, 16, 17, 18) ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
der bajonettartige Drehverschluß (15, 16, 17, 18) eine axial
federelastisch nachgiebige Verschlußscheibe (15) aufweist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Verschlußscheibe (15) aus Federstahl hergestellt ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
am Lagergehäuse (4) ein Anschlag (11) zum Begrenzen der
Drehbewegung des Drehverschlusses (15, 16, 17, 18) in der
fixierten Position des Lagergehäuses (4) vorgesehen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 3 und 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
der durch das Halteteil (1, 2) hindurchragende
Sicherungszapfen (11) als Anschlag für die Verschlußscheibe
(15) des Drehverschlusses (15, 16, 17, 18) ausgebildet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
an der Verschlußscheibe (15) Griffelemente (22) für ein
manuelles Verdrehen vorgesehen sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Mittel zum Zentrieren einen elastisch nachgiebigen,
konischen Zentrierring (14) aufweisen und daß die Öffnung in
dem Halteteil (1, 2) mit einem korrespondierend konisch
geformten Rand an einem Durchzug (13) versehen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19505159A DE19505159C2 (de) | 1995-02-16 | 1995-02-16 | Vorrichtung zum Befestigen eines Wischerlagers für eine Wischerwelle eines Scheibenwischers |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19505159A DE19505159C2 (de) | 1995-02-16 | 1995-02-16 | Vorrichtung zum Befestigen eines Wischerlagers für eine Wischerwelle eines Scheibenwischers |
Publications (2)
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