DE19505143C2 - Meißelhalter - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Meißelhalter mit einem in eine Bohrung eingesetzten
Meißel, dessen Schaft eine Nut zur Aufnahme von zwei Schenkeln einer aus
plattenartigem Material bestehenden Sicherung aufweist, die sich mittelbar oder
unmittelbar gegen den Meißelhalter abstützt und zwei Werkzeugaufnahmen für
darin formschlüssig abstützbare Wirkelemente eines Werkzeuges aufweist,
wobei die Schenkel über ein gemeinsames, einstückiges Übergangsteil mit ei
nem Kopfteil verbunden sind, das auf seiner Oberseite eine flache Druckfläche
aufweist.
Derartige Meißelhalter werden beispielsweise bei Schrämmaschinen zum Ab
tragen von Gestein oder bei Straßenfräsen eingesetzt. Die Meißelhalter sind
hierbei auf einen Walzenkörper aufgesetzt. Die von dem Meißelhalter getrage
nen Meißel kommen bei rotierendem Walzenkörper mit dem abzutragenden Ma
terial in Berührung. Nach einer gewissen Einsatzdauer sind die Meißel ver
schlissen und müssen gegen neue Meißel ausgetauscht werden. Hierzu muß die
Sicherung aus der Nut entfernt werden.
Das US-Prospekt "Kennametal construction tooling systems" von 1987 zeigt auf S. 15 bei
spielsweise eine aus plattenartigem Material bestehende, im wesentlichen
ringförmige Sicherung, die einen schmalen Schlitz aufweist (Typ KR-112 snap
ring). Die an dem Schlitz sich gegenüberliegenden Enden sind an der Außen
kontur aufgeweitet und tragen jeweils eine Werkzeugaufnahme. Zum Einsetzen
in die Nut eines Schaftes werden in die Werkzeugaufnahmen Wirkelemente in
Form von seitlich abgekanteten Spitzen einer Zange eingesetzt, um den
Innendurchmesser der Ringsicherung zumindest auf die Weite des Schaftquer
schnittes zu bringen. Die Sicherung muß zum Einsetzen oder Abnehmen in
axialer Richtung über den Schaft geführt werden. Dadurch ist die Handhabung
insbesondere bei der erforderlichen Haltekraft und Materialstärke von
Meißelsicherungen schwierig.
In der US-PS 895 842 sind allgemein Sicherungen z. B. für Bolzen angegeben,
denen allen ein gebogener Funktionsbereich an einem oberen Abschnitt gemein
sam ist, um das federnde Auseinanderbewegen der seitlichen Schenkel zu
unterstützen. Weitere Kurvenabschnitte der Sicherung dienen der Anpassung
der Federeigenschaften an unterschiedliche Anforderungen. Sämtliche Siche
rungen sind aus einem drahtförmigen Material gebogen, der runden, quadra
tischen oder rechteckigen Querschnitt besitzen kann. Große Kräfte, wie sie bei
einem in einem Meißelhalter gehaltenen Meißel auftreten, können durch derar
tige Sicherungen kaum aufgenommen werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Meißelhalter
mit einer Sicherung des Meißels derart weiterzubilden, daß bei stabiler Ausbil
dung der Sicherung entsprechend den Anforderungen bei einem Meißelhalter ein
kontrolliertes Einsetzen und Lösen der Sicherung ermöglicht wird.
Diese Aufgabe wird mit den in dem Patentanspruch 1 angegebenen Merkmalen
gelöst.
Erfindungsgemäß ist also vorgesehen, daß die Schenkel der Sicherung an einem
gemeinsamen, einstückigen Übergangsteil angebunden und über dieses mit
einem Kopfteil verbunden sind. Durch diese Anbindung der Schenkel wird die
Federwirkung der Schenkel im wesentlichen im Bereich der Anbindungsstellen
gebildet. Mittels der flachen Druckfläche auf der Oberseite des Kopfteiles kann
die Sicherung auch bei einer stabilen Ausführung und großen Federkräften der
Schenkel definiert in die Nut eingedrückt oder eingeschlagen werden, ohne Ge
fahr, daß die Sicherung abspringt. Über das Kopfteil und das Übergangsteil
werden dabei die Kräfte definiert eingeleitet, so daß eine eindeutige Führung der
Sicherung beim Eindrücken gewährleistet ist. Die seitlich an dem Übergangsteil
angeordneten Ausbrechungen des plattenförmigen Materials, die seitlich zu
gänglich sind, wobei zum Kopfteil jeweils ein Anschlag und zu den Schenkeln
jeweils eine Formschräge gebildet ist, ermöglichen es, auch ein stabiles Werk
zeug definiert in die Werkzeugaufnahmen einzuführen und darin anzusetzen, so
daß die Sicherung auch beim Herausziehen eindeutig und kontrolliert geführt ist
und nach dem Herausziehen entnommen werden kann. Dadurch wird ein unkon
trolliertes Abspringen vermieden. Die Sicherung kann wiederholt verwendet
werden und geht nicht verloren.
Ein weiterer Vorteil ist, daß die Sicherung durch Stanzen oder Laserschneiden
aus einem gewünschten Material und einer gewünschten Plattenstärke leicht
hergestellt werden kann.
Hierbei ist es vorteilhaft, wenn zusätzlich vorgesehen ist, daß die Bolzen
aufnahme mittels einer Ausbrechung erweitert ist, die zwischen den Anbin
dungsstellen der Schenkel aus dem Übergangsteil ausgenommen ist, und daß
die Erstreckung der Ausbrechung quer zur Mittellängsachse des Meißels kleiner
gewählt ist als der Durchmesser des Schaftes des Meißels im Nutgrund. Mit der
Ausbrechung wird ein sanfter Übergang der Schenkel in das Übergangsteil ge
bildet. Hierdurch sind schädliche Kerbspannungen verhindert, die bei häufigem
Aufsetzen und Abnehmen der Sicherung ein Abbrechen eines Schenkels bewir
ken könnten.
Das Anbringen der Sicherung auf dem Schaft des Meißels wird erleichtert, wenn
vorgesehen ist, daß die Schenkel auf den einander zugekehrten Seiten im Be
reich ihrer freien Enden mit geschrägten Seitenflächen versehen sind, wobei die
Seitenflächen eine, sich in Richtung auf die Bolzenaufnahmen verjüngende Nut
bilden, und daß der lichte Abstand der Nut am freien Ende der Schenkel größer
und in dem der Bolzenaufnahme zugekehrten Bereich kleiner ist als der Durch
messer der Nut des Schaftes des Meißels im Nutgrund.
Beim Aufsetzen der Sicherung auf den Schaft liegen zunächst die geschrägten
Seitenflächen auf dem Nutgrund auf. Beim Eindrücken der Sicherung werden die
Schenkel mittels der Seitenflächen nach außen gelenkt und somit gespreizt. Je
nach Wahl des Schrägungswinkels kann die Kraft, die erforderlich ist zum Ein
drücken der Sicherung, eingestellt werden.
Ist vorgesehen, daß das Kopf- oder das Übergangsteil zumindest eine Wirkstelle
aus ferromagnetischem Material aufweist, die mit einem Magneten des Werk
zeuges zusammenarbeitet, dann ist die Handhabung wesentlich erleichtert. Die
Sicherung kann einmal an dem Magneten des Werkzeuges festgemacht und
hierdurch in Position gehalten werden. Der Benutzer kann dann beliebig mit dem
Werkzeug hantieren, ohne daß die Sicherung verloren geht.
Ist es vorgesehen, daß die Sicherung mit einer Druckfläche versehen ist, an der ein
Gegenelement eines Eindrückwerkzeuges formschlüssig anliegt, dann ist eine
einfache Montage der Sicherung auf dem Schaft des Meißels möglich. Vorteilhaft
ist das Werkzeug zum Ausziehen der Sicherung aus der Nut mit dem
Eindrückwerkzeug zu einer Einheit kombiniert.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 in Frontansicht eine Sicherung und
Fig. 2 die Sicherung gemäß Fig. 1 in Seitendarstellung.
Die Fig. 1 zeigt eine Sicherung 10, die aus einem plattenförmigen Material
ausgestanzt ist. Diese Sicherung weist einen Kopfteil 11 auf, an dem ein
Übergangsteil 11.1 angeschlossen ist. Von dem Übergangsteil 11.1 erstrecken sich
abwärts gerichtet zwei Schenkel 12.1, 12.2; die Schenkel 12.1, 12.2 sind
zueinander beabstandet angeordnet. Auf den einander zugekehrten Innenseiten
sind die Schenkel 12.1, 12.2 teilkreisförmig ausgenommen und bilden so eine
Bolzenaufnahme 16. Die Bolzenaufnahme 16 weist einen Durchmesser D auf. Der
Durchmesser D ist auf den Durchmesser einer Nut abgestimmt, die in einen Schaft
eines Meißels eingebracht ist.
An die Bolzenaufnahme 16 ist eine nach unten hin offene Nut 17.1 angeschlossen.
Im Bereich der freien Enden der Schenkel 12.1, 12.2 ist die Nut mittels
Seitenflächen 17 erweitert. Damit kann die Sicherung 10 auf einen Schaft eines
Meißels aufgeschoben werden. Die Sicherung 10 wird hierzu zunächst auf den
Schaft aufgesetzt und anschließend in die Nut eingedrückt. Hierzu weist die
Sicherung 10 an ihrem Kopfteil 11 eine Druckfläche 19 auf, über die eine Kraft
eines Werkzeuges einleitbar ist. Beim Eindrücken der Sicherung 10 werden über die
Seitenflächen 17 die Schenkel 12.1, 12.2 nach außen gespreizt. Nachdem der
Schaft des Meißels die Seitenflächen 17 passiert hat, gleitet der Nutgrund an
Kanten 16.1 der Bolzenaufnahme 16 vorbei. Schließlich schlägt der Schaft in
seinem Nutgrund an weiteren Kanten 16.2 der Bolzenaufnahme 16 an, so daß die
Einsetzbewegung begrenzt ist. Beim Anschlagen an den weiteren Kanten 16.2
federn die Schenkel 12.1, 12.2 elastisch zurück, so daß die Bolzenaufnahme 16
den Schaft an seiner Nut umfaßt.
Der Nut 17.1 abgekehrt ist aus dem Übergangsteil 11.1 zwischen den
Anwendungsstellen der Schenkel 12.1, 12.2 eine Ausbrechung 15 ausgenommen.
Die Ausbrechung 15 verhindert, daß Kerbspannungen auftreten, die bei einem
häufigen Spreizen der Schenkel 12.1, 12.2 zu Materialrissen und damit zum Ausfall
der Sicherung 10 führen würden.
Zum Abziehen einer in eine Nut eingesetzten Sicherung sind Werkzeugaufnahmen
13 in die Sicherung 10 eingebracht. Die Werkzeugaufnahmen 13 sind als
Ausbrechungen ausgebildet, die seitlich aus dem Übergangsteil 11.1
ausgenommen sind. Die Ausbrechungen sind durch einen Anschlag 18 und eine
Formschräge 14 begrenzt. Der Anschlag 18 begrenzt die Werkzeugaufnahme 13
zum Kopfteil hin. Die Formschräge 14 ist im Winkel zu dem flächen Anschlag 18
angeordnet. Die Werkzeugaufnahmen 13 dienen zur Aufnahme von Wirkelementen
eines Werkzeuges. Das Einsetzen der Wirkelemente, die beispielsweise als Ansätze
ausgebildet sind, wird mittels der Formschrägen 14 leichter. Demgemäß gleiten
also die Wirkelemente über die Formschrägen 14, bis sie in ihrer
Bestimmungsposition angelangt, an den Anschlägen 18 anschlagen. Zum
Ausziehen der Sicherung 10 aus der Nut kann nun über das Werkzeug eine Kraft
in die Wirkelemente eingeleitet werden, so daß sie sich formschlüssig an den
Anschlägen 18 abstützen.
Die Sicherung ist vorzugsweise aus einem Stahl mit elastischen Eigenschaften
gebildet. Es ist aber auch möglich, eine Sicherung 10 aus Kunststoff auszubilden,
wobei der Kunststoff hinsichtlich Temperaturbeständigkeit und Festigkeit
entsprechende Eigenschaften aufweist. In jedem Fall ist es vorteilhaft, wenn die
Sicherung 10 Wirkstellen 20 aufweist, die ferromagnetische Eigenschaften
besitzen. Diese Wirkstellen können dann mit Magneten des Werkzeuges in
Verbindung gebracht werden. Die Sicherung 10 kann dann einfach an den
Magneten des Werkzeuges festgelegt und gehalten werden.
Die Fig. 2 zeigt die Sicherung 10 gemäß Fig. 1 in Seitendarstellung. Wie aus dieser
Darstellung ersichtlich ist, ist die Sicherung 10 aus einem plattenförmigen Material
mit durchgehend gleicher Dicke gebildet.
Damit kann es einfach mittels eines Stanzvorganges aus einem Blech oder dgl.
ausgestanzt werden.
Claims (4)
1. Meißelhalter mit einem in eine Bohrung eingesetzten Meißel, dessen Schaft
eine Nut zur Aufnahme von zwei Schenkeln einer aus plattenartigem
Material bestehenden Sicherung aufweist, die sich mittelbar oder unmittelbar
gegen den Meißelhalter abstützt und zwei Werkzeugaufnahmen (13) für
darin formschlüssig abstützbare Wirkelemente eines Werkzeuges aufweist,
wobei die Schenkel (12.1, 12.2) über ein gemeinsames, einstückiges Übergangsteil (11.1) mit einem Kopfteil (11) verbunden sind, das auf seiner Oberseite eine flache Druckfläche (19) aufweist,
wobei die Werkzeugaufnahmen (13) als seitlich an dem Übergangsteil (11.1) angeordnete Ausbrechungen des plattenförmigen Materials seitlich zugänglich ausgebildet sind, die zum Kopfteil (11) jeweils von einem Anschlag (18) und zu den Schenkeln (12.1, 12.2) und dem Übergangsteil (11.1) hin jeweils von einer Formschräge (14) begrenzt sind.
wobei die Schenkel (12.1, 12.2) über ein gemeinsames, einstückiges Übergangsteil (11.1) mit einem Kopfteil (11) verbunden sind, das auf seiner Oberseite eine flache Druckfläche (19) aufweist,
wobei die Werkzeugaufnahmen (13) als seitlich an dem Übergangsteil (11.1) angeordnete Ausbrechungen des plattenförmigen Materials seitlich zugänglich ausgebildet sind, die zum Kopfteil (11) jeweils von einem Anschlag (18) und zu den Schenkeln (12.1, 12.2) und dem Übergangsteil (11.1) hin jeweils von einer Formschräge (14) begrenzt sind.
2. Meißelhalter nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bolzenaufnahme (16) mittels einer Ausbrechung (15) erweitert ist, die zwischen den Anbindungsstellen der Schenkel (12.1, 12.2) aus dem Übergangsteil (11.1) ausgenommen ist, und
daß die Erstreckung der Ausbrechung quer zur Mittellängsachse des Meißels kleiner gewählt ist als der Durchmesser des Schaftes des Meißels im Nutgrund.
daß die Bolzenaufnahme (16) mittels einer Ausbrechung (15) erweitert ist, die zwischen den Anbindungsstellen der Schenkel (12.1, 12.2) aus dem Übergangsteil (11.1) ausgenommen ist, und
daß die Erstreckung der Ausbrechung quer zur Mittellängsachse des Meißels kleiner gewählt ist als der Durchmesser des Schaftes des Meißels im Nutgrund.
3. Meißelhalter nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schenkel (12.1, 12.2) auf den einander zugekehrten Seiten im Bereich ihrer freien Enden mit geschrägten Seitenflächen (17) versehen sind, wobei die Seitenflächen (17) eine sich in Richtung auf die Bolzenaufnahmen (16) verjüngende Nut (17.1) bilden, und
daß der lichte Abstand der Nut (17.1) am freien Ende der Schenkel (12.1, 12.2) größer und in dem der Bolzenaufnahme zugekehrten Bereich (17.1) kleiner ist als der Durchmesser der Nut des Schaftes des Meißels im Nutgrund.
daß die Schenkel (12.1, 12.2) auf den einander zugekehrten Seiten im Bereich ihrer freien Enden mit geschrägten Seitenflächen (17) versehen sind, wobei die Seitenflächen (17) eine sich in Richtung auf die Bolzenaufnahmen (16) verjüngende Nut (17.1) bilden, und
daß der lichte Abstand der Nut (17.1) am freien Ende der Schenkel (12.1, 12.2) größer und in dem der Bolzenaufnahme zugekehrten Bereich (17.1) kleiner ist als der Durchmesser der Nut des Schaftes des Meißels im Nutgrund.
4. Meißelhalter nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Kopf oder das Übergangsteil (11 oder 11.1) zumindest eine
Wirkstelle (20) aus ferromagnetischem Material aufweist, die mit einem
Magneten des Werkzeuges zusammenarbeitet.
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