DE19504022C2 - Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitshelms als Kopfschutz gegen Schlag und Aufprall, sowie ein nach diesem Verfahren hergestellter Sicherheitshelm - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitshelms als Kopfschutz gegen Schlag und Aufprall, sowie ein nach diesem Verfahren hergestellter SicherheitshelmInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung
eines Sicherheitshelms als Kopfschutz gegen Schlag
und/oder Aufprall mit den im Oberbegriff des Anspruches 1
angegebenen Verfahrensschritten sowie einen nach diesem
Verfahren hergestellten Sicherheitshelm.
Aus der DE 43 05 745 A1 ist ein gattungsgemäßes Verfahren
bekannt, nach welchem ein Fahrradsturzhelm aus Kunststoff
im Blasverfahren hergestellt ist. Der Helm selbst ist
dabei doppelwandig ausgebildet und weist in einer der
Wände, bevorzugt an der Außenseite, eine oder mehrere
Luftaustrittsöffnungen auf. Diese Luftaustrittsöffnungen
können mit Ventilen versehen sein, um den Luftdurchlaß
einstellen zu können. Weiterhin ist es aus der
Druckschrift bekannt, den Hohlraum zwischen den beiden
Wänden mit einem Kunststoff auszuschäumen oder mit
Teilchen, insbesondere Kugeln, aus einem geschäumten
Kunststoff zu füllen. Zum Herstellungsverfahren wird ein
Schlauch in eine Form eingelegt und ausgeblasen, so daß
die Schlauchwände den Hohlraum aus füllen, wodurch der
Fahrradsturzhelm in Form gebracht wird.
Der Fahrradsturzhelm weist darüber hinaus
Befestigungseinrichtungen auf, an denen
Befestigungsgurte, nämlich Kinngurte, angebracht sind.
Diese können insbesondere auch in Befestigungsschlitze
eingezogen werden, die im Fertigungsverfahren einteilig
hergestellt werden.
Darüber hinaus sind Fahrradsturzhelme aus geschäumtem
Kunststoff bekannt und solche, die Außen- und/oder
Innenseitenteile aufweisen, die im Tiefziehverfahren
ausgeformt sind, wobei der Zwischenraum ausgeschäumt ist.
Die Ausschäumung des Hohlkörpers des Sicherheitshelms
erfolgt bei allen bekannten Ausführungen durch einen
weiteren Arbeitsgang, in welchem das mit Treibgas
aufgeschäumte Kunststoffmaterial in den Hohlraum
eingespritzt wird. Durch das Treibgas geht der Kunststoff
in bekannter Weise auf und füllt den Hohlraum vollständig
aus. Je nach Kunststoffsorte und spezifischem Gewicht
sind mehr oder minder große mechanische
Dämpfungseigenschaften zu erzielen, um den
Sicherheitshelm bestimmungsgemäß verwenden zu können, so
daß der Kopf der den Sicherheitshelm tragenden Person
gegen Schlag oder Aufprall geschützt ist.
Ausgehend von dem gattungsgemäßen Stand der Technik, nach
welchem im Blasverfahren ein Sicherheitshelm hergestellt
wird, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die
Herstellung eines Sicherheitshelms unter Meidung eines
gesonderten Arbeitsganges zum Ausschäumen des Hohlraumes
weiter zu verbilligen und die Fertigungszeiten niedrig zu
halten.
Die Aufgabe löst die Erfindung durch die im Anspruch 1
angegebenen Verfahrensschritte.
Die im Anspruch 1 angegebenen Verfahrensschritte sind
insbesondere durch die Verwendung eines
Blas-Schäumverfahrens gekennzeichnet, um einen
Sicherheitshelm aus einer mehrschichtigen, mindestens
aber zwei Schichten aufweisenden Schlauchfolie herstellen
zu können. Die innere Schicht dieses Schlauches, die
während des Extrudierverfahrens an der Innenseite des
äußeren Schlauches aufgezogen wird, besteht dabei aus
aufschäumbarem Kunststoff, der durch Zusatz oder
Einschluß von Treibgas nach dem Blasvorgang zur
Verformung des Sicherheitssitzes in der Form automatisch
ein Aufschäumen bewirkt, derart, daß der gesamte Hohlraum
von Schaum ausgefüllt wird. Ein gesonderter Arbeitsgang
zum Einbringen des Schaumstoffes ist dabei nicht
erforderlich. Vielmehr erfolgt dies in einem einzigen
Herstellungsprozeß.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Verfahrenslehre gemäß
Anspruch 1 sind in den Unteransprüchen 2 bis 10
angegeben.
Ein unter Verwendung gemäß einem oder mehrerer in den
Ansprüchen 1 bis 10 angegebener Verfahrensschritte
gefertigter Sicherheitshelm ist im Anspruch 11 angegeben.
Vorteilhafte Weiterbildungen dieses Sicherheitshelmes
sind in den Unteransprüchen 12 bis 28 angegeben.
Aus US 4,075,717 ist ein doppelwandiger Helmkörper mit
ausgeschäumtem Zwischenraum bekannt, bei beim in einen aus
einer aus Kunststoff bestehenden Außen- und Innenwand
gebildeten Hohlraum selbstexpandierender Kunststoff eingebracht
wird. Dies erfolgt bei gleichzeitiger Herstellung der Außen- und
Innenwand. Der Helmkörper ist dabei aus Kunststoff
gegossen. Eine Anregung, einen solchen Hohlkörper im Sinne der
Erfindung aus einem Kunststoffschlauch in Blastechnik
herzustellen, ist der Druckschrift nicht zu entnehmen.
Bei der Verwendung eines Schlauches, der aus mehreren
Schichten aufgebaut ist, z. B. aus drei Schichten, wobei
die mittlere-Schicht die aufschäumbare ist, ist darüber
hinaus die Möglichkeit gegeben, innerhalb des Hohlraumes,
der durch die Außen- und Innenseite des Helme gebildet
ist, zusätzlich zu den geschäumten Kammern Luftkammern
einzubringen, beispielsweise, indem während des
Ausschäumvorganges in den mittleren Schlauch noch Luft
eingeblasen wird oder während des Ausschäumvorganges in
dem Zwischenraum die Luft kontrolliert aus dem inneren
Zwischenraum abgelassen wird, bis der Schäumvorgang
abgeschlossen ist, so daß immer noch eine Luftrestkammer
zwischen den beiden Schlauchhälften nach dem
Ausformungsvorgang und dem Schäumvorgang gegeben ist. Ein
nach diesem Verfahren hergestellter Sicherheitshelm hat
den Vorteil, daß er neben der Schlagabsorption durch den
geschäumten Kammerteil zusätzlich eine gleichmäßige
Druckverteilung durch die Luftkammer beim Schlag auf den
Sicherheitshelm gewährleistet. Die Schlagabsorption bzw.
die Energieverteilung der Aufprallenergie kann durch
Ventile oder durch die Größe der Löcher, durch die Luft aus
den Kammern entweichen kann, zusätzlich reguliert werden.
Der Kunststoffhohlkörper, der durch die Blasformung
gebildet ist, füllt sich gemäß der Lehre der Erfindung
automatisch mit einem Kunststoffschaum, der im
Herstellungsprozeß bereits eingebracht ist, und zwar
durch die zweite bzw. mittlere Schicht. Dieser
Kunststoffhohlkörper kann zudem auch in Kammern
unterteilt werden, wobei bei Verwendung eines
dreischichtigen Schlauches auch die Luftkammern
gleichzeitig mitgebildet werden können. Dies erfolgt
beispielsweise im Werkzeug durch Werkzeugschieber, die
beim Zusammenfahren die Einbuchtungen automatisch
einbringen, die zur Bildung der Kammern notwendig sind.
Die Kammern können aber auch nachträglich durch
Tiefziehstempel eingebracht werden, indem diese in die
Oberflächen eingedrückt werden, bis sie aneinanderstoßen
und das zwischengefügte Material der äußeren Schicht und
der geschäumten Schicht miteinander verbinden. Die
Einzugstellen verstärken zudem die Festigkeit des
Sicherheitshelms. Um nun derartige Einzugstellen als
Belüftungsschlitze verwenden zu können, können diese auch
flächenmäßig eingezogen sein oder Durchbrüche aufweisen,
so daß Luft in den Innenraum des Sicherheitshelms von
außen gelangen kann bzw. eine Luftzirkulation gegeben
ist, wie diese auch bei anderen Sicherheitshelmen
sichergestellt ist. Beim Blasen selbst können auch
Befestigungszapfen für Anbauteile, wie Visier,
Gurtschlösser und Gurte, z. B. Kinngurt, angespritzt bzw.
ausgeformt sein. Auch hierfür ist kein weiterer
Arbeitsgang notwendig.
Die hier zum Einsatz gelangende Blas-Schäumtechnik ist
grundsätzlich bekannt. Sie ermöglicht den kontrollierten
Aufbau einer Schaumstruktur mit präzise eingestellter
Dichte. Bei Verwendung eines dreischichtigen Aufbaus mit
blasgeschäumtem Kern ist dieser zwischen zwei
konventionelle PE-Schichten z. B. HDPE, eingebettet und
erzeugt während des Extrusionsvorgangs bei
vergleichsweise kleinen Wanddicken eine hervorragende
Steifigkeit. Ein solches Verfahren wird z. B. für die
Herstellung blasgeformter Paletten mit geschäumtem Kern
eingesetzt, wie dies aus der Fachzeitschrift
"PLASTVERARBEITER", 45. Jahrgang, 1994, Nr. 12, Seiten 15
und 16, bekannt ist. Weiterhin ist das erfindungsgemäß
zum Einsatz kommende Verfahren aus der Firmenschrift der
Firma BASF "Extrusionsblasformen", Seite 64, bekannt.
Die Erfindung macht sich das bekannte Verfahren zu Nutze,
um hiermit einen Sicherheitshelm herzustellen, wobei
durch den kontrollierten Aufbau der Schaumstruktur eine
optimale Absorption der Schlagkräfte erfolgt und bei
Verwendung mehrschichtiger Schläuche zur Herstellung zudem
die Bildung von zusätzlichen Luftkammern ermöglicht wird,
wodurch auch eine Schlagenergieverteilung in optimaler
Weise möglich ist. Durch vorgesehene Kammerbildungen
durch Rippen oder Einzüge kann auch bei relativ geringer
Tiefe des Hohlraumes zwischen Außen- und Innenseite des
Sicherheitshelms eine hohe Sicherheit gegen Schlag bzw.
Aufprall erzielt werden. Wenn darüber hinaus
Luftaustrittsöffnungen oder Ventile ein dosiertes
Ablassen der Luft aus den Luftkammern bei dreischichtiger
Ausführung ermöglichen, so ist quasi eine geregelte
Energieabsorption möglich, ohne daß der Schlag auf den
Kopf übertragen wird. Die Dämpfung des Schlages durch die
Luftkomprimierung und den geregelten Luftaustritt weist
gegenüber Sicherheitshelmen nur aus Schaumkunststoff
wesentliche energetische Vorteile auf. Für den
Normalverbrauch reicht es aber völlig aus, wenn nur eine
Ausschäumung gegeben ist.
Versuche haben gezeigt, daß insbesondere durch seitlichen
Aufschlag Luftkammern allein keinen befriedigenden Schutz
gewährleisten. Ein optimaler Schutz ist bereits gegeben,
wenn der Hohlraum nur ausgeschäumt ist. Verbesserte
Eigenschaften sind jedoch in der Kombination Ausschäumung
und Luftkammer gegeben.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den
Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele eines
Fahrradsicherheitshelms ergänzend erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 einen Sicherheitshelm im Längsschnitt;
Fig. 2 den in Fig. 1 dargestellten Sicherheitshelm in
der Draufsicht;
Fig. 3 den in den Fig. 1 und 2 dargestellten
Sicherheitshelm im Querschnitt, jedoch aus
einem Schlauch mit drei Schichten gefertigt,
wobei die Zwischenschicht eine Schicht aus
kontrolliert aufschäumendem Kunststoff ist,
und
Fig. 4 einen Teilquerschnitt durch einen Schlauch mit
einer Innenbeschichtung.
Der in den Figuren dargestellte Sicherheitshelm besteht
im wesentlichen aus einem Vollkunststoffhohlkörper mit
einer Oberseite 1 und einer Unterseite 2 sowie unten
durchgehenden Kantenbereichen 3a und 3b, die die
Überbrückungselemente zwischen der Innenseite und der
Außenseite bilden. Der gesamte Kunststoffkörper ist hohl
und wird beispielsweise in Blastechnik aus einem zwei
Schichten aufweisenden Kunststoffschlauch hergestellt.
Die Höhe des Hohlkörpers beträgt ca. 1 bis ca. 2 cm,
wobei die Höhe bzw. der Abstand zwischen Oberseite 1
und Unterseite 2 partiell und insgesamt den
Anforderungen an den Einsatz angepaßt sein müssen. Durch
Ausformung können beim Blasen bereits Lüftungsschlitze 5,
6, 7 und 8 eingebracht werden. In der Draufsicht in
Fig. 2 ist ersichtlich, daß die Belüftungsschlitze 5a und
5b paarig, die Belüftungsschlitze 6 dreifach in Reihe (6a, 6b, 6c) und
die Belüftungsschlitze 7 wieder paarig (7a, 7b) sowie die
Belüftungsschlitze 8a und 8b ebenfalls paarig angeordnet
sind. Die Belüftungsschlitze können aber auch
nachträglich eingebracht werden, indem die Oberseite 1
und die Unterseite 2 an der Stelle, an der die
Belüftungsschlitze eingebracht werden sollen,
Vertiefungen geprägt und diese miteinander verschweißt
werden, zu welchem Zweck die beiden Seiten
aufeinanderzugedrückt werden, indem Formstempel auf die
eine oder andere Seite aufgedrückt werden. Durch Erhitzen
wird ein Verschweißen der beiden Seiten erzielt, so daß
der mittlere Raum freigeschnitten werden kann, um in
gewünschter Weise die Belüftungsschlitze zu bilden. Es
ist aber auch möglich, mit dieser Technologie den
gesamten Sicherheitshelm wabenförmig in einzelne Kammern
aufzuteilen. Es versteht sich dabei von selbst, daß die
Höhe der Luftkammern, die aus der einzigen Kammer
gebildet werden, nicht x-beliebig groß ausgebildet sein
kann, da andernfalls beim Einziehen der beiden Seiten und
die Material stärken der Ober- und Unterwand abnehmen
würden. Bei Ausformung im Werkzeug bestehen keine
derartigen Einschränkungen. Der für den Sicherheitsschutz
notwendige Hohlraum muß also in den einzelnen Kammern 4a,
4b, 4c stets sichergestellt sein. Eine Abtrennung bei dem
Ausführungsbeispiel ist eigentlich nicht vorgesehen.
Gleichwohl ist zur Verdeutlichung möglicher Varianten die
einzige Hohlkammer in Abschnitte 4a, 4b und 4c
eingezeichnet. Diese Hohlkammern werden nun automatisch während
der Blasverformung mit
geschäumtem Kunststoff 24 ausgefüllt. Der schäumbare
Kunststoff ist als Schlauchinnenschicht eingebracht. Wie
aus der Draufsicht in Fig. 2 insbesondere ersichtlich,
können durch die paarigen Belüftungsschlitze 5a und 5b
sowie 8a und 8b in bekannter Weise Gurte 16 und 17
hindurchgezogen werden, die dann, wie aus der Darstellung
in Fig. 1 ersichtlich, an einem Schloßband
Zusammengeführt werden, um mit den auf der anderen Seite
herausgeführten Enden verbunden werden zu können. Die
Verbindung ist in Fig. 3 über das Schloß 19 dargestellt,
das an den Enden der Gurte 16 und 17 über die
Halteschlaufe 18 befestigt ist.
Während im Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 ein Schlauch
mit einer Innenbeschichtung mit schäumbarem Kunststoff,
z. B. ein PE-Schlauch mit schäumbarer
PE-Innenbeschichtung, für das Herstellungsverfahren
verwendet wird, wird in Fig. 3 ein dreischichtiger
Schlauch verwendet, der innen und außen aus herkömmlichen
Kunststoffolien, z. B. PE-Folien, besteht, zwischen denen
eine Schicht aus schäumbarem Kunststoff eingelagert ist.
Beim Ausformungsprozeß in der Form bilden sich durch das
kontrollierte Aufschäumen des Kunststoffes 24 in den
Kammern 4a, 4a′, 4b, 4b′ und 4c, 4c′ zwischen den
Innenschichten des Schlauches Luftkammern 25a, 25b und
25c. Je nachdem, mit welchem Druck dem Ausschäumprozeß
entgegengewirkt wird, sind die Luftkammern breiter oder
schmaler und können darüber hinaus auch kontrolliert
verformt werden, wenn die Beschichtung der mittleren
Schicht 24 des aufschäumenden Kunststoffes in
unterschiedlichen Stärken aufgetragen wird.
Als Besonderheit ist bei der Ausführungsform gemäß Fig. 3
ferner vorgesehen, daß Luftaustrittsöffnungen 22 mit den
Luftkammern 25a, 25b, 25c verbunden sind. Die
Austrittsöffnung 22 ist dabei jeweils so klein gewählt,
daß beim Aufschlag auf den Sicherheitshelm zunächst die
Luft komprimiert wird und sodann über die
Austrittsöffnung dosiert entweicht, wodurch eine
geregelte Energieabsorption erzielbar ist. Dies kann
durch weitere Luftaustrittslöcher beschleunigt oder
unterstützt werden. Auf keinen Fall dürfen die Löcher
jedoch so groß sein, daß beim Aufschlag eine
Komprimierung der Luft in den Luftkammern 25a, 25b, 25c
vermieden wird.
Die Kombination zwischen Luftkammern und mittels Schaum
gefüllter Kammern gemäß Fig. 3 stellt eine optimale
Ausführungsform dar, da sowohl eine Energieverteilung
beim Aufschlag erfolgt und andererseits auch die
notwendige Festigkeit gegeben ist, um eine
Schlagkraftabsorption vornehmen zu können.
Um nun eine individuelle Anpassung und zugleich auch
einen angenehmen weichen Sitz des nach der Erfindung
ausgebildeten Sicherheitshelms am Kopf zu gewährleisten,
sind an der Innenseite verteilt Haftverschlußelemente 9,
10, 11 vorgesehen, auf denen mittels entsprechender
Gegenhaftschlußelemente oder mittels einer Haftfläche
aufgesetzte Schaumstoffpolster 13, 14, 15, 20, 21
befestigt sind. Die Stärke des Schaumstoffpolsters kann
dabei variiert werden, so daß eine optimale Anpassung an
die Kopfform möglich ist.
Aus Fig. 4 ist ein Schlauch ersichtlich, wie er für die
Herstellung eines Sicherheitshelmes gemäß Fig. 1 Anwendung
findet. Der Schlauch besteht auf der einen Hälfte aus der
Außenseite 1 und auf der anderen Hälfte aus der
Innenseite 2. Auf die Innenseite des Schlauches ist eine
Kunststoffschicht 24 aufgebracht, die aus ausschäumbarem
Kunststoff, vorzugsweise einem aufschäumbaren gleichen
Kunststoff wie die Außenhaut besteht. Nach der Verformung
schäumt dieses Material automatisch auf und füllt von
beiden Seiten gemäß den Pfeilen 23 angedeutet den
Hohlraum vollständig. Wird nun eine weitere Innenschicht,
die nicht ausschäumbar ist, eingebracht, so ist der Helm
gemäß Fig. 3 herstellbar.
Der nach der Erfindung ausgebildete Sicherheitshelm läßt
sich insbesondere wirtschaftlich preisgünstig durch
Blastechnik herstellen. Die gewählte Wandstärke ist
darüber hinaus geeignet, um beispielsweise auch Gurte
direkt daran befestigen zu können, z. B. mittels eines
Schwenkgelenkhalters, der angenietet oder angeschraubt
wird.
Claims (28)
1. Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitshelms als
Kopfschutz gegen Schlag und/oder Aufprall, aus
Kunststoff, wobei der doppelwandige Helmkörper innerhalb
einer Form aus einem Kunststoffschlauch so geblasen wird,
daß der Schlauch sich innerhalb eines Hohlraumes der Form
sich zu einem den Helmkörper bildenden Hohlkörper formt,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Helmkörper im Blas-Schäumverfahren hergestellt ist, wobei
in einem Arbeitsgang bei gleichzeitiger Herstellung der
Außen- und Innenwand der Zwischenraum ausgeschäumt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Kunststoffschlauch
mindestens zwei Schichten aufweist, wobei die innere
Schicht eine mittels Treibmittel aufschäumbare Schicht
ist, die den Zwischenraum beim oder nach dem Blasen
desselben Körpers im Hohlraum der Form zur Formgebung
oder zum Zwecke des Formvorgangs den Zwischenraum
ausschäumend ausfüllt.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schlauch drei
Schichten aufweist, wobei die mittlere Schicht aus
aufschäumbarem Kunststoff besteht und beim
Schäumungsvorgang zwischen den einander
gegenüberliegenden Seiten der Innenschicht Luftpolster
durch gesteuerte Entlüftung des inneren Hohlraumes beim
Schäumungsvorgang nach der Blasverformung gebildet
werden.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Doppelform zur
gleichzeitigen Herstellung zweier Helmkörper verwendet
wird.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
Verbindungsrippen zwischen Ober- und Unterseite des
Helmkörpers durch in der Form vorgesehene in den Hohlraum
vorstehende Werkzeugschieber ausgeformt werden, und daß
in diesem Bereich die Schäumungsschicht mit den anderen
Schichten während der Ausformung verschmilzt, verschweißt
oder verklebt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß Kammern
durch Verschweißen der Ober- und Unterschicht mittels das
Material aufwärmender Verformungsstempel bei
gleichzeitiger Verklebung bzw. Verschweißung der
Zwischenschicht durch Eindrücken nach der Entnahme aus
der Form gebildet werden, die von der Schaumschicht
ausgefüllt sind.
7. Verfahren nach Anspruch 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Eindruckstellen
Durchtrittsöffnungen als Lüftungsdurchbrüche aufweisen.
8. Verfahren nach einem der vorgehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
Schlauchschichten aus thermoplastischem Kunststoff
verwendet werden.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Schlauch aus
Polyethylen (PE), Polypropylen (PP) oder ABS verwendet wird.
10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schäumungsschicht
aus dem gleichen Kunststoff besteht wie die innere oder
äußere Schicht, jedoch durch Treibmittel
aufgeschäumt wird.
11. Sicherheitshelm nach dem Verfahren gemäß einem oder
mehrerer der Ansprüche 1 bis 10 aus Kunststoff, dessen
Helmkörper als Hohlkörper mit zwei Wänden aus geblasenem
Kunststoff mit im Blas-Schäumverfahren eingeschlossenem
Schaumkern ausgebildet ist.
12. Sicherheitshelm nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der ausgeschäumte
Hohlkörper zwischen der Ober- und Unterseite (1, 2)
Trennrippen zur Bildung mehrerer Kammern (4a, 4b, 4c)
aufweist.
13. Sicherheitshelm nach Anspruch 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Hohlkörper auf der Oberfläche verteilt einen oder
mehrere Lüftungsdurchbrüche oder -schlitze (5, 6, 7, 8)
aufweist, wobei die Lüftungsdurchbrüche oder -schlitze
(5, 6, 7, 8) durch Zwischenwände zwischen der Unterseite
(2) und der Oberseite (1) oder durch miteinander
verschweißte, Durchgänge aufweisende Vertiefungen in der
Oberseite (1) und Unterseite (2) gebildet sind.
14. Sicherheitshelm nach einem der Ansprüche 11 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Kunststoffhohlkörper oder die gebildeten Kammern (4a, 4b, 4c) ein oder
verschiedene Abstandsmaße zwischen Ober- (1) und
Unterseite (2) aufweisen.
15. Sicherheitshelm nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lüftungsschlitze (5,
6, 7, 8) paarweise (a, b) angeordnet sind, daß mindestens
ein vorderes (5a, 5b) und ein hinteres Paar (8a, 8b) am
vorderen und hinteren Ende des Sicherheitshelms
vorgesehen sind, und daß durch diese Lüftungsschlitze
hindurch jeweils ein Gurt (16, 17) zur Befestigung des
Sicherheitshelms am Kopf gezogen ist, wobei der Gurt (16,
17) über den Verbindungsteil zwischen den
Lüftungsschlitzen (5a, 5b; 8a, 8b) an der Oberseite (1)
des Helms verläuft und die Gurtenden aus der Unterseite
(2) hervortreten.
16. Sicherheitshelm nach einem der Ansprüche 11 bis 15,
hergestellt nach dem Verfahren nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Luftkammer luftdicht abgeschlossen ist oder mindestens
eine Luftaustrittsöffnung aufweist, die die Luft in einem
bestimmten Durchsatz beim Aufprall oder Schlag auf den
Sicherheitshelm entweichen läßt.
17. Sicherheitshelm nach einem der Ansprüche 11 bin 16,
dadurch gekennzeichnet, daß an dem
vorderen und/oder hinteren Bereich des Sicherheitshelms
an der Innenseite Gurte für eine Befestigungseinrichtung
zum Befestigen am Kopf angeschraubt oder angenietet sind.
18. Sicherheitshelm nach Anspruch 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Belüftungsschlitze
in bestimmten Längs- und/oder Quermustern und/oder
Diagonalmustern verteilt angeordnet sind.
19. Sicherheitshelm nach Anspruch 16, dadurch
gekennzeichnet, daß mehrere Luftkammern (4a, 4b, 4c)
gegeneinander abgeriegelt vorgesehen sind.
20. Sicherheitshelm nach Anspruch 12 oder 19,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Kammern und/oder Luftkammern (4a, 4b, 4c) durch netzförmige
Verschweißung des Oberteils mit dem Unterteil gebildet
sind.
21. Sicherheitshelm nach einem der Ansprüche 11 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Sicherheitshelm ein Fahrradsicherheitshelm ist.
22. Sicherheitshelm nach einem der Ansprüche 11 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Sicherheitshelm ein Motorradsicherheitshelm ist.
23. Sicherheitshelm nach einem der Ansprüche 11 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Sicherheitshelm ein Arbeitsschutzhelm ist.
24. Sicherheitshelm nach einem der Ansprüche 11 bis 23,
dadurch gekennzeichnet, daß an der
Unterseite Haftelemente (9, 10, 11) zum Befestigen von
Schaumstoffpolstern (13, 14, 15, 20, 21) vorgesehen sind.
25. Sicherheitshelm nach Anspruch 24, dadurch
gekennzeichnet, daß die Haftelemente (9, 10,
11) Kletthaftverbinder sind, die mit
Gegenkletthaftverbindern oder Gegenkletthaftflächen (13,
14, 15, 20, 21) der Polsterung korrespondieren.
26. Sicherheitshelm nach Anspruch 17, dadurch
gekennzeichnet, daß Vertiefungen an der
Ober- (1) und/oder Unterseite (2) vorgesehen sind und
miteinander verschweißt sind, in denen Bohrungen für die
Niete oder die Schrauben vorgesehen sind.
27. Sicherheitshelm nach einem der Ansprüche 11 bis 26,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Wandstärken der Innen- und Außenwand ca. 0,5 bis ca. 2 mm
betragen und der Zwischenraum ca. 8 bis ca. 20 mm
beträgt.
28. Sicherheitshelm nach einem der Ansprüche 11 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß Zapfen
für die Befestigung eines Visiers vorgesehen sind.
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|---|---|---|---|
| DE19504022A DE19504022C2 (de) | 1994-02-08 | 1995-02-07 | Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitshelms als Kopfschutz gegen Schlag und Aufprall, sowie ein nach diesem Verfahren hergestellter Sicherheitshelm |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4403819 | 1994-02-08 | ||
| DE19504022A DE19504022C2 (de) | 1994-02-08 | 1995-02-07 | Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitshelms als Kopfschutz gegen Schlag und Aufprall, sowie ein nach diesem Verfahren hergestellter Sicherheitshelm |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19504022A1 DE19504022A1 (de) | 1995-08-10 |
| DE19504022C2 true DE19504022C2 (de) | 1996-05-30 |
Family
ID=6509710
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE19504022A Expired - Fee Related DE19504022C2 (de) | 1994-02-08 | 1995-02-07 | Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitshelms als Kopfschutz gegen Schlag und Aufprall, sowie ein nach diesem Verfahren hergestellter Sicherheitshelm |
Country Status (1)
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|---|---|
| DE (1) | DE19504022C2 (de) |
Families Citing this family (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
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Family Cites Families (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| US4075717A (en) * | 1975-02-28 | 1978-02-28 | Lemelson Jerome H | Helmate |
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| DE4305745C2 (de) * | 1993-02-25 | 1995-02-09 | Gerhard Sperber | Verfahren zur Herstellung eines Fahrradsturzhelmes aus Kunststoff, sowie nach diesem Verfahren hergestellter Fahrradsturzhelm |
-
1995
- 1995-02-07 DE DE19504022A patent/DE19504022C2/de not_active Expired - Fee Related
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19504022A1 (de) | 1995-08-10 |
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