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DE19504451A1 - Antriebseinrichtung für mobile Arbeitsgeräte - Google Patents

Antriebseinrichtung für mobile Arbeitsgeräte

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DE19504451A1
DE19504451A1 DE19504451A DE19504451A DE19504451A1 DE 19504451 A1 DE19504451 A1 DE 19504451A1 DE 19504451 A DE19504451 A DE 19504451A DE 19504451 A DE19504451 A DE 19504451A DE 19504451 A1 DE19504451 A1 DE 19504451A1
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drive device
disc brake
drive
hydraulic motor
disc
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DE19504451A
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Peter Dr Wuesthof
Sinclair Cunningham
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Bosch Rexroth AG
Original Assignee
Mannesmann Rexroth AG
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Publication date
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Publication of DE19504451A1 publication Critical patent/DE19504451A1/de
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Publication of DE19504451B4 publication Critical patent/DE19504451B4/de
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Description

Die Erfindung betrifft eine Antriebseinrichtung für mo­ bile Arbeitsgeräte, wie z. B. Rüttelwalzen-Fahrzeuge, Gabel­ stapler und dgl., mit einem Hydromotor, insbesondere einem Radialkolben-Mehrhub-Hydromotor, einer hydraulischen Lamel­ lenbremse und einem Lager für eine Antriebswelle, die mit dem anzutreibenden Teil, wie z. B. der Rüttelwalze bzw. dem Antriebsrad des Arbeitsgeräts verbunden ist.
Es sind eine Vielzahl von Antriebseinrichtungen für mo­ bile Arbeitsgeräte bekannt. Sie weisen in der Regel einen Hydromotor 1 (siehe die Fig. 3 und 4) auf und können mit einer Trommelbremse bzw. einer trocken oder in Öl laufenden Lamellenbremse 2 (vgl. Fig. 5) ausgestattet sein. Hierbei ist die Trommelbremse (siehe Fig. 7) in den herkömmlichen Antriebseinrichtungen in der Regel abtriebseitig angeord­ net, während die Lamellenbremse (siehe Fig. 5) auf der dem Abtrieb gegenüberliegenden Seite am Hydromotor angebracht ist. Aus der Anordnungsweise der Lamellenbremse ergibt sich aber zwangsläufig eine größere axiale Baulänge der An­ triebseinrichtung.
Anwendung finden solche Antriebseinrichtungen z. B. in Rüttelwalzen-Fahrzeugen, wie sie zum Verdichten und Glätten von Erdreich, Asphalt, Kies, Schotter und dgl. verwendet werden. Da der Antrieb einer Rüttelwalze nur seitlich ange­ ordnet werden kann, ergibt sich aus dessen axialer Baulän­ ge, daß das Rüttelwalzen-Fahrzeug einen entsprechend großen Abstand zu hohen Randsteinen oder Abgrenzungen einhalten muß, um eine Kollision zu vermeiden. Ein weiterer Nachteil ist, daß die Lamellenbremse seitlich über das Rüttelwalzen- Fahrzeug hinausragt, da der Fahrzeugrahmen am Anschluß­ flansch des Hydromotors (siehe Fig. 5) befestigt ist. Ein Überstand über den Fahrzeugrahmen hinaus ist aber aus Si­ cherheitsgründen problematisch und sollte vermieden werden.
Weitere Anwendungsmöglichkeiten finden diese Antriebs­ einrichtungen z. B. für einen Gabelstapler. Hier werden in der Regel zwei mittig unter dem Fahrzeug angeordnete Hydro­ motoren (siehe Fig. 7) eingesetzt, von denen eine zweige­ teilte Antriebswelle nach außen zu den Antriebsrädern des Gabelstaplers führt. Dort wird das Fahrwerk des Gabelstap­ lers auch am Fahrzeugrahmen befestigt. Hieraus ergibt sich, daß das Antriebsrad und der Hydromotor auf gegenüberliegen­ den Seiten des Fahrzeugrahmens angeordnet sind.
Da die Lamellenbremse in den herkömmlichen Antriebsein­ richtungen aber auf der dem Abtrieb gegenüberliegenden Seite des Hydromotors angeordnet ist, befindet sie sich mittig unter dem Fahrzeug und innerhalb des Fahrzeugrah­ mens. Dies birgt den großen Nachteil in sich, daß für Repa­ raturen und Wartungszwecke jeweils der gesamte Antriebsbe­ reich demontiert werden muß. Deshalb werden in diesem An­ wendungsfalle entgegen den Wünschen einiger Kunden in der Regel nur Trommelbremsen verwendet, die abtreibsseitig wie in der Fig. 7 dargestellt an den Antriebsrädern befestigt sind.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Antriebseinrichtung für mobile Arbeitsgeräte zu schaffen, die bei einer geringen axialen Ausdehnung eine gute Zugäng­ lichkeit für Wartungsarbeiten erlaubt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Lamellenbremse das Lager wenigstens teilweise axial überdeckt.
Durch diese Anordnung der Lamellenbremse wird ein be­ stehender, bisher brachliegender Freiraum zwischen dem Hy­ dromotor und dem Wellenflansch der Antriebswelle genutzt. Hieraus ergibt sich der Vorteil, daß sich die axiale Bau­ länge der Antriebseinrichtung wesentlich verkürzt.
Damit wird es ermöglicht, mit Rüttelwalzen-Fahrzeugen näher an hohe Bordsteinkanten und Abgrenzungen, wie z. B. Mauern u.ä., heranzufahren. Der zu verdichtende bzw. zu glättende Untergrund kann somit besser bearbeitet werden. Ferner wird ein störender Überstand des Antriebsbereiches über den Fahrzeugrahmen hinaus vermieden.
Diese Anordnung erlaubt zudem auch weiterhin einen ein­ fachen Zugriff für Wartungsarbeiten, da zur Demontage der Lamellenbremse lediglich der Antrieb vom anzutreibenden Teil, z. B. der Rüttelwalze des Arbeitsgerätes, getrennt werden muß.
Beim Anwendungsfall des Gabelstaplers ergibt sich aus dieser Anordnung, daß die Lamellenbremse erfindungsgemäß auf der Abtriebsseite nämlich bei den Rädern angeordnet werden kann. Damit wird erreicht, daß sie bereits nach De­ montage eines Teils der zweiteiligen Antriebswelle abgezo­ gen werden kann, ohne daß der Antrieb ebenfalls demontiert werden muß. Der Wartungs- und Reparaturaufwand für die La­ mellenbremse verringert sich somit wesentlich.
Mit der festen Verbindung eines Bestandteils der Lamel­ lenbremse mit dem Wellenflansch kann ein einfacher, kompak­ ter Aufbau der Antriebseinrichtung erreicht werden. Mit we­ nigen Bestandteilen wird der vorhandene Raum optimal aus ge­ nutzt, und die Lamellenbremse kann ihre Wirkung auf einer günstigen Umfangslage mit geringerer Beanspruchung der Bremsenanordnung direkt auf den Abtriebsflansch bzw. Wel­ lenflansch aufbringen.
Eine Anordnung der Lamellenbremse hinter dem Wellen­ flansch ermöglicht einen kompakten Aufbau der Antriebsein­ richtung bei einer gleichzeitig geringen radialen Ausdeh­ nung. Der hinter dem Wellenflansch vorhandene Freiraum wird so sinnvoll genutzt, und es kann ein günstiges Maß an Bo­ denfreiheit für das mobile Arbeitsgerät erreicht werden.
Durch eine einstückige Ausbildung eines Bestandteils der Lamellenbremse mit dem Wellenflansch kann ein weiteres Bauelement eingespart und die Antriebseinrichtung noch kom­ pakter und einfacher gestaltet werden. Die Wirkung der La­ mellenbremse kann so direkt auf den Antrieb übertragen wer­ den.
Die radial außenseitige Verbreiterung des Wellenflan­ sches und die Ausbildung einer Mitnehmerverzahnung für die antriebsseitigen Lamellenscheiben ermöglicht es, eine aus­ reichende Anzahl von Lamellenscheiben formschlüssig auf dem Wellenflansch anzuordnen. Die Bremswirkung läßt sich so op­ timieren und sicherstellen.
Durch die Ausbildung einer Dichtungsfläche auf der Ver­ breiterung des Wellenflansches für eine in einer ersten Ge­ häusehälfte der Lamellenbremse aufgenommene Dichtung, kann der Bremsenraum gegenüber äußeren Einflüssen abgedichtet werden. Das Eindringen von Schmutz, Flüssigkeiten etc. kann so zum einen wirkungsvoll verhindert werden. Zum anderen wird ein Ausdringen von Öl bei einem Einsatz einer in Öl laufenden Lamellenbremse vermieden.
Die Ausbildung der Antriebseinrichtung mit einem Deckelteil, das axial abziehbar an einer weiteren Gehäuse­ hälfte befestigbar ist, ermöglicht eine einfache Demontage der Lamellenbremse für Wartungs- bzw. Reparaturzwecke.
Dadurch daß die weitere Gehäusehälfte Bestandteil des Hydromotorgehäuses ist, wird die Bauweise kompakter und die Anzahl der Bestandteile der Antriebseinrichtung verringert sich weiter.
Durch die Ausbildung von Kammern zur Aufnahme von Rück­ stellfedern der Lamellenbremse in der weiteren Gehäuse­ hälfte, wird eine geführte Druckbeaufschlagung auf die La­ mellenbremse sichergestellt. Ferner wird ungenutzter Bauraum des Hydromotors zugunsten einer kompakten Ausführungsform sinnvoll verwendet.
Dadurch, daß die Hydraulik-Kolbenanordnung der Lamel­ lenbremse mit der Druckkammer im wesentlichen axial fluch­ tend mit den Lamellenscheiben angeordnet ist, kann eine wirkungsvolle Druckbeaufschlagung auf die Lamellen bei ge­ ringen Abmessungen erreicht werden. Die Hydraulik-Kolbenan­ ordnung weist erfindungsgemäß nur eine geringe radiale Aus­ dehnung über die Lamellenscheiben hinaus auf. Die radiale Ausdehnung der Antriebseinrichtung kann somit gering gehal­ ten werden und die Bodenfreiheit des mobilen Arbeitsgeräts wird nicht weiter eingeschränkt.
Da sich ein Betätigungsabschnitt der Hydraulik-Kolben­ anordnung abgedichtet durch eine Abtrennung in die Druck­ kammer hinein erstreckt, kann die Kraft der Rückstellfeder­ anordnung wirkungsvoll auf die Lamellenscheiben aufgebracht werden, ohne daß Fluide oder Fremdkörper in die Druckkammer hinein oder aus der Druckkammer heraus gelangen können.
Durch die Ausbildung der Hydraulik-Kolbenanordnung in Form einer Ringscheibe, die in gleichmäßigem Umfangsabstand zueinander mehrere Stellzapfen trägt, die sich durch ent­ sprechende Ausnehmungen der Abtrennung hindurch erstrecken, kann die Hydraulik-Kolbenanordnung sicher geführt und die Druckkraft der Rückstellfederanordnung wirkungsvoll auf die Lamellenscheiben aufgebracht werden. Ein weiterer Vorteil dieser Anordnung besteht darin, daß die Abtrennung aus ei­ nem Stück bestehen kann.
Die Ausbildung der Hydraulik-Kolbenanordnung als eine Ringscheibe, die einen Stellring trägt, der sich abgedich­ tet durch eine zweiteilig ausgebildete Abtrennung hindurch erstreckt, ermöglicht eine gleichmäßige Druckbeaufschlagung durch die Rückstellfederanordnung. Die Bremswirkung wird dabei optimiert, da der Bremsdruck auf einer geschlossenen Kreisringfläche der Lamellenscheiben zur Wirkung kommt.
Dadurch, daß die Abtrennung die Form einer Ringscheibe aufweist, ergibt sich ein einfacher Aufbau der Hydraulik- Kolbenanordnung, bei einer gleichzeitig guten Demontierbar­ keit der Anordnung.
Indem die Abtrennung einen Außendurchmesser hat, der nicht über den Außendurchmesser der Hydraulik-Kolbenanord­ nung hinausragt, wird es ermöglicht, die Lamellenbremse vom Gehäuse des Hydromotors für Reparaturen, Wartungsarbeiten etc. abzuziehen.
Die Erfindung wird nachstehend in Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen Vollschnitt einer erfindungsgemäßen Antriebs­ einrichtung bei einer Verwendung insbesondere für ein Rüttelwalzen-Fahrzeug;
Fig. 2 die obere Hälfte eines schematisierten Vollschnitts durch eine erfindungsgemäße Antriebseinrichtung bei einer Verwendung z. B. für einen Gabelstapler;
Fig. 3 einen Querschnitt durch einen Hydromotor;
Fig. 4 einen Vollschnitt durch einen Hydromotor mit An­ triebswelle und Lager entlang der Linie I-I in der Fig. 3;
Fig. 5 eine Seitenansicht einer herkömmlichen Antriebsein­ richtung z. B. für ein Rüttelwalzen-Fahrzeug mit ei­ ner sich axial nach außen erstreckenden Lamellen­ bremse und der angedeuteten Befestigung am Rahmen;
Fig. 6 eine Draufsicht einer herkömmlichen Antriebsein­ richtung nach Fig. 5;
Fig. 7 eine Seitenansicht einer herkömmlichen Antriebsein­ richtung z. B. für einen Gabelstapler mit mit je ei­ ner abtriebseitig angeordneten Trommelbremse und der angedeuteten Befestigung am Rahmen;
Fig. 8 eine Draufsicht einer herkömmlichen Antriebsein­ richtung nach Fig. 7.
Zunächst wird die Erfindung anhand eines Ausführungs­ beispiels erläutert, das z. B. in Rüttelwalzen-Fahrzeugen Anwendung findet.
Die Antriebseinrichtung weist einen Hydromotor 1, eine hydraulische Lamellenbremse 2 und ein Lager 3 für eine An­ triebswelle 4 auf.
Der Hydromotor 1 ist als Radialkolben-Mehrhub-Hydromo­ tor ausgeführt und besteht aus zwei Gehäuseteilen 5 und 6 und einer in einem Hubring 7 untergebrachten Rotor-Kolben­ gruppe 8, die im Detail in Fig. 3 dargestellt ist. Diese besteht aus einer Rotorscheibe 9 und sternförmig nach außen gerichteten Kolben 10. Die Rotorscheibe 9 ist durch eine Verzahnung 11 mit der Antriebswelle 4 verbunden. Die Kolben 10 sind radial in der Rotorscheibe 9 angeordnet und stützen sich über Rollen 12 auf der Kurvenbahn 13 des Hubrings 7 ab.
Die mit der Rotorscheibe 9 verzahnte Antriebswelle 4 wird über das Lager 3 abgestützt und weist einen Wellen­ flansch bzw. Flanschabschnitt 14 auf.
Der Flanschabschnitt 14 der Antriebswelle 4 ist mit Be­ festigungsgewinden 17 für eine nicht dargestellte Rüttel­ walze versehen.
Das Lager 3 besteht entsprechend herkömmlicher An­ triebseinrichtungen aus zwei Kegelrollenlagerungen 15 und 16, die im zweiten Gehäuseteil 6 des Hydromotors 1 unterge­ bracht sind.
Die Lamellenbremse 2 wird erfindungsgemäß derart ange­ ordnet, daß sie das Lager 3 wenigstens teilweise axial überdeckt. Sie befindet sich im Bereich zwischen dem Flan­ schabschnitt 14 der Antriebswelle 4 und dem zweiten Gehäu­ seteil 6 des Hydromotors 1 und nutzt somit den dort brach­ liegenden Freiraum. Damit trägt sie nicht zur axialen Bau­ länge der Antriebseinrichtung bei.
Sie weist ein Deckelteil 18, innere und äußere Lamel­ lenscheiben 19 und 20, eine Hydraulik-Kolbenanordnung 21 und einen Anschluß 22 für ein Druckfluid auf. Die Hydrau­ lik-Kolbenanordnung 21 besteht aus einer Ringscheibe 23, die einen Stellring 24 trägt, sowie einer zweiteilig ausge­ bildeten Abtrennung 25. Der Stellring 24 ragt durch die Ab­ trennung 25 in einen Bremsenraum 26, in dem sich die inne­ ren und äußeren Lamellenscheiben 19 und 20 befinden. Die Hydraulik-Kolbenanordnung 21 wird durch eine im zweiten Ge­ häuseteil 6 des Hydromotors 1 untergebrachte Rückstellfe­ deranordnung 27 vorgespannt.
Die Ringscheibe 23 der Hydraulik-Kolbenanordnung 21 kann anstelle des Stellrings 24 auch eine Anzahl von Stellzapfen tragen, die auf einem gemeinsamen Radius auf der Ringscheibe 23 angeordnet sind. Diese ragen dann durch Bohrungen in der nun einteiligen Abtrennung 25 in den Brem­ senraum 26.
Die inneren, antriebsseitigen Lamellenscheiben 19 sind auf einer radial außenseitigen Verbreiterung 28 des Flan­ schabschnitts 14 angeordnet, wobei eine Mitnehmerverzahnung 29 für eine formschlüssige Verbindung zu den inneren Lamel­ lenscheiben 19 sorgt. Weitere, äußere Lamellenscheiben 20, die abwechselnd zu den an der Verbreiterung 28 des Flan­ schabschnitts 14 angeordneten inneren Lamellenscheiben 19 angeordnet sind, befinden sich auf einer Mitnehmerverzah­ nung 30 auf der Innenseite des Deckelteils 18 der Lamellen­ bremse 2. Diese sind dort formschlüssig mit dem Deckelteil 18 verbunden und im Betrieb feststehend im Gegensatz zu den auf der Verbreiterung 28 des Flanschabschnitts 14 der An­ triebswelle 4 angeordneten Lamellenscheiben 19.
Im Betrieb werden die Kolben 10 der Rotor-Kolbengruppe 8 mittels einem Druckfluid derart angesteuert, daß die Ro­ torscheibe 9 zu einer Drehbewegung veranlaßt wird. Die Drehrichtung wird durch die Ansteuerungsweise gewählt. Die Kolben 10 werden hierdurch nach außen gedrückt und stützen sich über die Rollen 12 auf der Kurvenbahn 13 des Hubrings 7 ab (siehe Fig. 3). Über die Verzahnung 11 der Rotor­ scheibe 9 wird die Drehbewegung auf die Antriebswelle 4 übertragen. Diese stützt sich über die Kegelrollenlagerun­ gen 15 und 16 des Lagers 3 ab. Eine hier nicht dargestellte Rüttelwalze, die über die Befestigungsgewinde 17 mit dem Flanschabschnitt 14 der Antriebswelle 4 verbunden ist, wird somit angetrieben und in Drehung versetzt.
Die Lamellenbremse 2 ist im Betriebszustand über den Anschluß 22 und eine Druckkammer 31 mit Druckfluid beauf­ schlagt. Der anliegende Druck bewirkt ein Zurückgleiten der Ringscheibe 23 der Hydraulik-Kolbenanordnung 21 entgegen der Spannkraft der Rückstellfederanordnung 27. Somit ist die Bremse gelöst und im Falle einer Störung oder eines plötzlichen Druckabfalls im System wird die Antriebsein­ richtung automatisch gebremst, indem die Hydraulik-Kolben­ anordnung 21 durch die Vorspannkraft der Rückstellfederan­ ordnung 27 gegen die inneren und äußeren Lamellenscheiben 19 und 20 drückt. Die außen am Deckelteil 18 befestigten äußeren Lamellenscheiben 20 und die innen auf der Verbrei­ terung 28 des Flanschabschnitts 14 angeordneten inneren La­ mellenscheiben 19 werden gegeneinander gepreßt und bremsen durch die Reibung an ihren Oberflächen das Fahrzeug. Zum Lösen der Lamellenbremse 2 wird die Hydraulik-Kolbenanord­ nung 21 wieder mit Druckfluid beaufschlagt.
Die Druckkammer 31 der Hydraulik-Kolbenanordnung 21 ist nach außen abgedichtet, so daß kein Druckfluid in den Brem­ senraum 26, in dem sich die Lamellenscheiben 19 und 20 be­ finden, austreten kann. Ferner ist der Bremsenraum 26 ge­ genüber dem Flanschabschnitt 14 der Antriebswelle 4 abge­ dichtet, um ein Eindringen von Schmutzpartikeln zu vermei­ den. Die Lamellenbremse 2 kann trocken oder in Öl laufen, wobei durch die Abdichtungen ein Austreten von Öl verhin­ dert wird. Ferner sind auch die Kegelrollenlagerungen 15 und 16 gegenüber den umliegenden Bereichen abgedichtet, um eine Beschädigung durch Verschmutzung zu vermeiden.
Die Gehäuseteile 5 und 6 und der Hubring 7 sind in die­ ser Ausführungsform durch eine Schraubverbindung miteinan­ der angedichtet verbunden. Das Deckelteil 18 der Lamellen­ bremse 2 ist abgedichtet am zweiten Gehäuseteil 6 des Hy­ dromotors 1 befestigt.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Lamellenbremse 2 ermöglicht eine einfache Demontage für Wartungsarbeiten. Hierzu muß die Antriebseinrichtung lediglich von der hier nicht dargestellten Rüttelwalze gelöst werden und anschlie­ ßend kann das Deckelteil 18 abtriebseitig abgezogen werden. Dies wird dadurch ermöglicht, daß weder die Abtrennung 25 noch die Ringscheibe 23 einen größeren Durchmesser aufwei­ sen, als der Verbindungsabschnitt des Deckelteils 18 zum zweiten Gehäuseteil 6 des Hydromotors 1.
Die erfindungsgemäße Antriebseinrichtung ermöglicht durch die axial das Lager 3 überdeckende Lamellenbremse 2 einen kompakten Aufbau bei einer gleichzeitig guten Zu­ griffsmöglichkeit für Wartungsarbeiten. Die axiale Baulänge des ersten Ausführungsbeispiels eines Rüttelwalzen-Fahr­ zeugs kann auf diese Weise von 301 mm auf 190 mm verkürzt werden, womit ein näheres Heranfahren auf hohe Randsteine und Abgrenzungen ermöglicht wird. Auch ein Überstand über einen Fahrzeugrahmen 33 des Rüttelwalzen-Fahrzeugs kann hiermit vermieden werden. Gleichzeitig wird dabei die Bo­ denfreiheit des Fahrzeugs nicht eingeschränkt. Der Demonta­ geaufwand für Wartungsarbeiten wird gering gehalten und die Antriebseinrichtung weist eine einfache Bauweise auf, wobei in großem Maße weiterhin Standardteile der herkömmlichen Antriebseinrichtungen verwendet werden können.
Im folgenden wird die Erfindung anhand eines zweiten Ausführungsbeispiels, wie es z. B. bei Gabelstaplern Anwen­ dung findet, beschrieben.
Die Antriebseinrichtung weist hier einen nicht darge­ stellten Hydromotor 1, eine dadurch angetriebene Antriebs­ welle 50 mit einem bereits bekannten Lager 3 und einer in dieser Ausführungsform vom Hydromotor getrennt angeordne­ ten, auf der anderen Seite eines Rahmens 51 vorgesehenen Lamellenbremse 2 auf.
An einem Flanschabschnitt 52 der Antriebswelle 50 ist ein Anschlußteil 53 befestigt, an dem ein nicht dargestell­ tes Antriebsrad eines Arbeitsgeräts angeordnet ist. Dieses Anschlußteil 53 stellt das Gegenlager zu einem fest mit dem Rahmen 51 verbundenen, feststehenden Rohr 54 dar. Die Ke­ gelrollenlagerungen 15 und 16 des Lagers 3 sind zwischen dem feststehenden Rohr 54 und dem Anschlußteil 53 angeord­ net.
Die Lamellenbremse 2 besteht wiederum aus einem Deckel­ teil 55, den inneren und äußeren Lamellenscheiben 19 und 20, der Hydraulik-Kolbenanordnung 21 und dem Anschluß 22 für ein Druckfluid. Die antriebseitigen, inneren Lamellen­ scheiben 19 sind in diesem Ausführungsbeispiel über eine auf dem Anschlußteil 53 angeordnete Verzahnung 56 form­ schlüssig mit dem Anschlußteil 53 verbunden. Die äußeren Lamellenscheiben 20 befinden sich wiederum auf einer Mit­ nehmerverzahnung 57 auf der Innenseite des Deckelteils 55 und sind im Gegensatz zu den inneren Lamellenscheiben 19 feststehend angeordnet.
Der Aufbau und die Funktionsweise des Hydromotors 1 und der Hydraulik-Kolbenanordnung 21 der Lamellenbremse 2 ent­ spricht dem vorhergehenden Beispiel.
Die Lamellenbremse 2 trägt zudem wiederum nicht zur axialen Baulänge der Antriebseinrichtung bei, da sie das Lager 3 teilweise überdeckt. Aufgrund der abtriebsseitigen Anordnungsweise der Lamellenbremse 2 ist ferner ein leich­ ter Zugriff, z. B. für Wartungsarbeiten, möglich.
Zur Demontage wird die in der Mitte des Fahrzeugs zwei­ geteilte Antriebswelle 50 abtriebseitig nach außen abgezo­ gen. Auch die Lamellenbremse 2 läßt sich dann nach außen vom Rahmen 51 abziehen. Dies ist möglich, da die Hydraulik- Kolbenanordnung 21 wie auch die Abtrennung 25 keinen größe­ ren Durchmesser aufweisen, als der Verbindungsabschnitt des Deckelteils 55 der Lamellenbremse 2 zum Rahmen 51.
Somit ist der Zugriff auf die Lamellenbremse 2 auf ein­ fache Weise möglich. Bei herkömmlichen Antriebseinrichtun­ gen, in denen die Lamellenbremse 2 innerhalb des Rahmens 51 im Bereich des Hydromotors 1 angeordnet war, gestaltete sich eine Demontage dagegen wesentlich aufwendiger, da der gesamte Antriebsbereich entfernt werden mußte.
In den Fig. 3 bis 8 sind bekannte Konstruktionen von Antriebseinrichtungen und Bremsen gezeigt, in denen ver­ gleichbare Bauteile mit den in Fig. 1 und 2 verwendeten Be­ zugszeichen versehen sind.
Die Erfindung schafft somit eine Antriebseinrichtung für mobile Arbeitsgeräte, bei der die Lamellenbremse im Bereich des Lagers für die Antriebswelle angeordnet ist. Dadurch ist eine Verringerung der axialen Baulänge der Antriebseinrichtung möglich und den Wartungsaufwand kann gering gehalten werden.
Wie anhand der aufgezeigten Ausführungsbeispiele er­ sichtlich ist, kann die Erfindung eine Reihe von anwen­ dungsspezifischen Abwandlungen erfahren. Eine andere Aus­ bildung der Gehäuseteile und der Systemanschlüsse wird je nach Verwendung notwendig sein. Ferner kann z. B. die Hy­ draulik-Kolbenanordnung 21 einstückig ausgebildet sein, an­ statt der hier aufgezeigten Verschraubung der Ringscheibe 23 und des Betätigungsabschnittes 24.

Claims (15)

1. Antriebseinrichtung für mobile Arbeitsgeräte, wie z. B. Rüttelwalzen-Fahrzeuge, Gabelstapler und dgl., mit ei­ nem Hydromotor (1), insbesondere einem Radialkolben- Mehrhub-Hydromotor, einer hydraulischen Lamellenbremse (2), und einem Lager (3) für eine Antriebswelle (4), die mit dem anzutreibenden Teil, wie z. B. der Rüttel­ walze bzw. dem Antriebsrad des Arbeitsgeräts verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Lamellenbremse (2) das Lager (3) wenigstens teilweise axial überdeckt.
2. Antriebseinrichtung nach Anspruch 1, bei der die An­ triebswelle (4) über einen Wellenflansch (14) mit dem anzutreibenden Teil verbunden ist, dadurch gekennzeich­ net, daß der Wellenflansch (14) fest mit einem Bestand­ teil der Lamellenbremse (2) verbunden ist.
3. Antriebseinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Lamellenbremse (2) hinter dem Wellen­ flansch (14) liegt.
4. Antriebseinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Wellenflansch (14) Bestandteil der Lamellenbremse (2) ist.
5. Antriebseinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Wellenflansch (14) radial außenseitig verbreitert (28) ist und eine Mitnehmerverzahnung (29) für die antriebsseitigen Lamellenscheiben (19) ausbil­ det.
6. Antriebseinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Verbreiterung des Wellenflansches (28) eine Dichtungsfläche für eine in einer ersten Ge­ häusehälfte (18) der Lamellenbremse (2) aufgenommene Dichtung (32) ausbildet.
7. Antriebseinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß ein Deckelteil (18) der Lamellenbremse (2) axial abziehbar an einer weiteren Gehäusehälfte (6) befestigbar ist.
8. Antriebseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die weitere Gehäusehälfte (6) Bestandteil des Gehäuses des Hydromotors (1) ist.
9. Antriebseinrichtung nach Anspruch 7 oder 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die weitere Gehäusehälfte (6) Kammern zur Aufnahme von Rückstellfedern (27) der Lamellenbrem­ se (2) ausbildet.
10. Antriebseinrichtung insbesondere nach einem der Ansprü­ che 1 bis 9, mit einer gegen die Kraft einer Rückstell­ federanordnung (27) arbeitenden Lamellenbremse (2), de­ ren Lamellenscheiben (19, 20) durch die Rückstellfeder­ anordnung (27) gegeneinander drückbar und mittels einer Hydraulik-Kolbenanordnung (21) außer Funktionseingriff bringbar sind, indem eine Druckkammer (31) mit Druck­ fluid beaufschlagt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckkammer (31) der Hydraulik-Kolbenanordnung (21) im wesentlichen axial fluchtend zu den Lamellenscheiben (19, 20) angeordnet ist.
11. Antriebseinrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß sich die von der Rückstellfederanordnung (27) beaufschlagte Hydraulik-Kolbenanordnung (21) mit einem Betätigungsabschnitt (24) abgedichtet durch eine Abtrennung (25) hindurch erstreckt, die die Druckkammer (31) begrenzt.
12. Antriebseinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Hydraulik-Kolbenanordnung (21) von einer Ringscheibe (23) gebildet ist, die in gleichmäßi­ gem Umfangsabstand zueinander mehrere Stellzapfen (24) trägt, die sich durch entsprechende Ausnehmungen der Abtrennung (25) hindurch erstrecken.
13. Antriebseinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Hydraulik-Kolbenanordnung (21) von einer Ringscheibe (23) gebildet ist, die einen Stell­ ring (24) trägt, der sich abgedichtet durch eine zwei­ teilig ausgebildete Abtrennung (25) hindurch erstreckt.
14. Antriebseinrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Abtrennung (25) Ring­ scheibenform hat.
15. Antriebseinrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Abtrennung (25) einen Außendurchmesser hat, der nicht über den Außendurchmes­ ser der Hydraulik-Kolbenanordnung (21) hinaus ragt.
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