DE19503266C2 - Zerkleinerungsvorrichtung zum Einbau in Rohrleitungen - Google Patents
Zerkleinerungsvorrichtung zum Einbau in RohrleitungenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Zerkleinerungsvorrichtung zum Einbau in Rohrleitungen.
In der Klärtechnik, der Gülletechnik und der Kompostiertechnik fallen mehr oder
weniger dickflüssige Medien an, die organische Weich- oder Feststoffe aber auch
nichtorganische Fremdstoffe enthalten. Für die Weiterverarbeitung solcher Medien ist
es wichtig, die enthaltenen Fest- bzw. Fremdstoffe zu zerkleinern.
Zu diesem Zweck ist bei Güllerührwerken schon vorgeschlagen worden, dem
Flügelrad einen mitlaufenden Zerkleinerungsring vorzuschalten, der Schneidorgane
aufweist, um langfaseriges Material zu zerkleinern. Der Zweck ist hier die
Schwimmdeckenbildung in Lagerbehältern zu minimieren, um eine möglichst
homogene Gülle zu erhalten.
Aus der US 36 58 262 ist eine Zerkleinerungsvorrichtung für Klärschlamm zum Einbau
in Rohrleitungen bekannt, nach der ein Rohrleitungsstück einen in dieses unter einem
Winkel von 90° mündenden Stutzen mit Endflansch aufweist, an dem eine
Montageplatte befestigt ist, an welcher koaxial ein Antriebsmotor befestigt ist, dessen
Motorwelle mit einer zu dieser koaxialen, in den Stutzen und in das Rohrstück
eingreifenden Antriebswelle einstückig ausgebildet ist. Zum Ausbau des
Schneidorgans ist eine vollständige Demontage der Zerkleinerungsvorrichtung
notwendig.
Aus der US 37 86 996 ist ebenfalls eine Zerkleinrungsvorrichtung bekannt. Der Aufbau
der gezeigten Zerkleinerungsvorrichtung ist vergleichsweise kompliziert and
aufwendig.
Beim Pumpen oder Durchsaugen solcher verunreinigter Medien durch Rohrleitungen
kann es zu Verstopfungen kommen. Um dies zu verhindern wäre denkbar, in die
Rohrleitung ein motorisch angetriebenes Schneidwerk einzubauen, allerdings würde
das Schneidwerk den Durchflußquerschnitt reduzieren, sodaß die Pumpleistung
vergrößert werden müßte. Außerdem müßte das gesamte Schneidwerk in
Tauchmotortechnik ausgebildet sein, was wiederum kostenmäßig nachteilig wäre.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Zerkleinerungsvorrichtung zum Einbau in
Rohrleitungen vorzuschlagen, die einen einfachen Aufbau hat, geringe
Herstellungskosten bedingt und bei hoher Effektivität leicht gewartet werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Zerkleinerungsvorrichtung zum
Einbau in Rohrleitungen gelöst, wobei ein Rohrstück einen in dieses unter einem
Winkel mündenden Schrägstutzen mit Endflansch aufweist, an dem eine
Montageplatte unter Zwischenlage eines Dichtringes befestigt ist, an welcher koaxial
ein Antriebsmotor befestigt ist, dessen Motorwelle mit einer zu dieser koaxialen, in den
Schrägstutzen und in das Rohrstück eingreifenden Antriebswelle gekuppelt ist oder mit
dieser einstückig ausgebildet ist, wobei am Ende der Antriebswelle ein Schneidorgan
befestigt ist, dessen Außendurchmesser nicht größer und höchstens etwa 10% kleiner
als der Innendurchmesser des Schrägstutzens ist und wobei der Durchmesser des
Schrägstutzens größer als der Durchmesser des Rohrstückes ist und wenigstens
angenähert der Gleichung D = k.d/cosa genügt, wobei D der Durchmesser des
Schrägstutzens, d der Durchmesser des Rohrstückes, a der spitze Winkel zwischen
den Achsen des Schrägstutzens und des Rohrstückes sind und k eine Konstante bildet, die
im Bereich von 0,8 bis 2,0 liegt. Weiterbildungen der Erfindung bestehen darin,
daß der Winkel a des Schrägstutzens im Bereich von etwa 30° und etwa 45° liegt, daß
die Konstante k etwa 1,25 beträgt und daß das Schneidorgan als Propeller mit
mindestens zwei, vorzugsweise drei Flügeln ausgebildet ist.
Ansonsten sind vorteilhafte Ausgestaltungen in den Unteransprüchen beschrieben.
Die Erfindung bringt viele Vorteile. Das Schneidwerk mit Antriebsmotor und
Schneidorgan bildet eine Baueinheit, die eine Montageplatte aufweist, mit welcher die
Baueinheit am Schrägstutzen angeflanscht ist. Durch Lösen der Flanschschrauben
kann die Baueinheit aus dem Rohrstück abgezogen, gereinigt und gewartet und
schnell wieder montiert werden. Das Rohrstück selbst braucht dabei nicht aus der
Rohrleitung entnommen zu werden. Der Antriebsmotor befindet sich außerhalb des
mediendurchflossenen Rohrstückes, sodaß Standardmotoren verwendbar sind. Die
Baueinheit behindert den Durchfluß des Pumpmediums nicht, da lediglich das
Schneidorgan in den Strömungsweg des Mediums hineinragt. Auch wenn - worin eine
weitere Ausgestaltung der Erfindung zu sehen ist - der vorzugsweise verwendete
Propeller nur eine geringe Steigung aufweist, wirkt der Propeller mit einer
Bewegungskomponente in Pumprichtung, was insbesondere bei dickflüssigen Medien
von Vorteil ist, weil dadurch jegliche Komprimierung des Mediums im Bereich der
Schneidzone vermieden wird. Bei eher dünnflüssigen Medien liegt es ausdrücklich im
Rahmen der Erfindung, den Propeller so anzutreiben, daß seine Förderkomponente
entgegen der Strömung des Mediums gerichtet ist. Dadurch wird die Verweilzeit des zu
zerkleinernden Mediums in der Schneidzone vergrößert und die Zerkleinerungswirkung
erhöht. Die letztere Betriebsweise läßt sich erkennbar dadurch realisieren, daß ein
Propeller mit entgegengesetzter Steigung verwendet wird oder der Motor in
Gegenrichtung angetrieben wird.
Ein großer Vorteil der Erfindung resultiert aus der Tatsache, daß der wirksame
Durchmesser des Schneidwerkes größer ist als der Durchmesser des Rohrstückes. Im
Fall des vorzugsweise verwendeten Propellers läuft dieser also sowohl im gesamten
Querschnitt des Rohrstückes und ragt in den Schrägstutzen hinein und, aufgrund
dieses mit Bezug auf den Durchmesser des Rohrstückes größeren Durchmessers des
Schneidorgans, hat dieses eine hohe Umfangsgeschwindigkeit, auf der nicht zuletzt
eine sehr wirksame Zerkleinerung von Fremdstoffen beruht. Da das Schneidorgan mit
seinem Außendurchmesser dem Innendurchmesser des Schrägstutzens angepaßt ist,
besteht im Bereich des Schrägstutzens nur ein enger Laufspalt, der eine Bypass-
Strömung verhindert. Die Axialstellung des Schneidwerkes wird nun erfindungsgemäß
so gewählt, daß etwa derselbe Laufspalt auch im gegenüberliegenden Mantelbereich
des Rohrstückes vorhanden ist, sodaß auch hier jegliche Fremdstoffe im
Pumpmedium vom Schneidwerk erfaßt werden.
Im praktischen Einsatz sollte der Durchmesser des Rohrstückes demjenigen der
Rohrleitung entsprechen. Unterschiedliche Durchmesser der Rohrstücke erfordern
auch entsprechend angepaßte Durchmesser des Schrägstutzens, jedenfalls für das
minimale Durchmesserverhältnis D/d. Dieses beträgt bei einem Achswinkel a des
Schrägstutzens von 45° etwa 1,4. Die Schneidzone befindet sich dann nahezu
vollständig im Rohrstück und dringt kaum in den Schrägstutzen ein. Vergrößert man
dieses Durchmesserverhältnis, so taucht der Schneidpropeller entsprechend mehr in
den Schrägstutzen ein, d. h. der Abstand zum Endflansch des Schrägstutzens wird
geringer. Daher liegt es im Rahmen der Erfindung für Rohrstücke in einem gewissen
Durchmesserbereich, Schrägstutzen gleicher Größe zu verwenden, sodaß auch
Schneidwerke desselben Typs eingesetzt werden können. Es ist dann lediglich
erforderlich, den Abstand des Schneidpropellers von der Montageplatte der Baueinheit
zu verändern. Dies läßt sich gemäß einer weiteren Ausgestaltung dadurch sehr
einfach erreichen, daß das Schneidorgan auf der Antriebswelle längsverstellbar
befestigt ist.
Anhand der Zeichnung, die ein Ausführungsbeispiel darstellt, wird die Erfindung näher
beschrieben.
Die einzige Figur zeigt einen Axialschnitt durch die neuartige
Zerkleinerungsvorrichtung.
Die Zerkleinerungsvorrichtung 10 weist ein Rohrstück 12 auf, das mit einem
Schrägstutzen 14 versehen ist, dessen Achswinkel a mit der Rohrstückachse in
diesem Ausführungsbeispiel 45° beträgt. Größere Winkel als 45° haben sich weniger
bewährt. Die untere Grenze für den Winkel a beträgt etwa 30°. Der Schrägstutzen 14
hat einen Außenflansch 16, an dem mittels eines nicht dargestellten Dichtringes eine
Montageplatte 18 von außen angeschraubt ist. Diese Montageplatte 18 ist Bestandteil
einer Baueinheit, die einen Antriebsmotor 20, eine Antriebswelle 22 und einen
zweiflügeligen Schneidpropeller 24 umfaßt. Die Antriebswelle 22 ist in einem
konischen Gehäuse 26 gelagert, das seinerseits innenseitig an der Montageplatte 18
festgeschraubt ist. Der Antriebsmotor 20 ist auf der Außenseite der Montageplatte 18
festgeschraubt.
Der Durchmesser des Schrägstutzens 14 ist in jedem Fall größer als derjenige des
Rohrstückes 12. Das kleinste Verhältnis D/d beträgt etwa 1/cosa. Im
Ausführungsbeispiel ist der Innendurchmesser des Schrägstutzens 14 also etwa 40%
größer als der Innendurchmesser des Rohrstückes 12. Der Außendurchmesser des
Schneidpropellers 24 ist gleich der Differenz des Innendurchmessers D des
Schrägstutzens 14 und der doppelten Laufspaltbreite, sowie einem geringfügigen
Abzug, der sich aufgrund der Axialerstreckung des Propellers und der damit
verbundenen Flügelkontur ergibt. In der Praxis ist der Außendurchmesser des
Propellers 24 etwa 5% kleiner als der Innendurchmesser D des Schrägstutzens 14.
Die Axialstellung des Propellers 24 längs der Achse des Schrägstutzens 14 ist dadurch
definiert, daß der Laufspalt des Propellers 24 im Bereich des Schrägstutzens 14 gleich
dem diametral gegenüberliegenden Laufspalt am Rohrstück 12 ist.
Derselbe Schrägstutzen 14 ließe sich auch bei einem Rohrstück mit der nächst
niedrigeren Nennweite einsetzen, und es könnte dieselbe Baueinheit, bestehend aus
Antriebsmotor 20, Antriebswelle 22 und Schneidpropeller 24 verwendet werden, wenn
letzterer auf der Antriebswelle 22 axial in Richtung der Montageplatte 18 verstellt wird.
Umgekehrt könnte die Baueinheit auch für die nächst größere Nennweite des
Rohrstückes 12 verwendet werden, wenn man den Abstand des Schneidpropellers 24
von der Montageplatte 18 vergrößert.
In einem Probelauf der erfindungsgemäßen Zerkleinerungsvorrichtung 10 mit einem
Rohrdurchmesser des Rohrstückes 12 von 100 mm, einer Antriebsdrehzahl des
Motors 20 von 3000/min und einem dreiflügeligen Schneidpropeller 24, wurde bei
einem verschmutzen Abwasser, das Papierreste und Küchenabfälle enthielt, ein
Zerkleinerungsergebnis von unter 4 mm Korngröße erzielt. Dabei wurde ein Propeller
24 verwendet, dessen Flügelkanten geschliffen waren und zwar mit einem
Kantenschliff von 14°. Dieser Kantenschliff wird als besonders vorteilhaft für die
Erfindung angesehen.
Bei dieser Versuchsanlage wurde als vorteilhafte Ausgestaltung vorgesehen, daß das
dem Einlaufende des Rohrstückes 12 benachbarte Ende der hier nicht dargestellten
Rohrleitung mit einem Absperrschieber versehen war. Bei dieser Versuchsanlage
wurde statt einer Förderpumpe für das zu zerkleinernde Medium ein Hochbehälter
verwendet. Dank des Absperrschiebers konnte die Rohrleitung zum Ausbau der
Zerkleinerungs-Baueinheit 10 abgesperrt werden. Nach Herausnahme der
Zerkleinerungseinheit zeigte sich, daß der Schneidpropeller 24 völlig frei von jeglichen
Fremdstoffen war.
Das Rohrstück 12 war übrigens beidseitig mit Endflanschen versehen und konnte so
sehr einfach an die beiden Enden der Rohrleitung angeflanscht werden.
Claims (10)
1. Zerkleinerungsvorrichtung zum Einbau in Rohrleitungen, wobei ein Rohrstück
(12) einen in dieses unter einem Winkel (a) mündenden Schrägstutzen (14) mit
Endflansch (16) aufweist, an dem eine Montageplatte (18) unter Zwischenlage
eines Dichtringes befestigt ist, an welcher koaxial ein Antriebsmotor (20)
befestigt ist, dessen Motorwelle mit einer zu dieser koaxialen, in den
Schrägstutzen (14) und in das Rohrstück (12) eingreifenden Antriebswelle (22)
gekuppelt ist oder mit dieser einstückig ausgebildet ist, wobei am Ende der
Antriebswelle (22) ein Schneidorgan (24) befestigt ist, dessen
Außendurchmesser nicht größer und höchstens etwa 10% kleiner als der
Innendurchmesser des Schrägstutzens (14) ist und wobei der Durchmesser (D)
des Schrägstutzens (14) größer als der Durchmesser (d) des Rohrstückes (12)
ist und wenigstens angenähert der Gleichung D = k.d/cosa genügt, wobei a der
spitze Winkel zwischen den Achsen des Schrägstutzens (14) und des
Rohrstückes (12) ist und k eine Konstante bildet, die im Bereich von 0,8 bis 2,0
liegt.
2. Zerkleinerungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das
Schneidorgan (24) aus einem Propeller besteht.
3. Zerkleinerungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens die Vorderkanten des Propellers messerartig geschärft sind.
4. Zerkleinerungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Einlaufende des Rohrstückes (12) oder das diesem
Einlaufende benachbarte Ende der Rohrleitung mit einem Absperrschieber
versehen ist.
5. Zerkleinerungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Enden des Rohrstückes (12) mit Außenflanschen
versehen sind.
6. Zerkleinerungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Winkel (a) des Schrägstutzens (14) im Bereich von
etwa 30° bis etwa 45° liegt.
7. Zerkleinerungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Propeller (24) mindestens zwei, vorzugsweise drei,
Flügel aufweist.
8. Zerkleinerungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Antriebswelle (22) in einem konischen Gehäuse (26)
gelagert ist, das motorseitig einen Außenflansch aufweist, mit dem das Gehäuse
(26) innenseitig an der Montageplatte (18) angeschraubt ist.
9. Zerkleinerungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Konstante (k) etwa 1,25 beträgt.
10. Zerkleinerungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das Schneidorgan (24) auf der Antriebswelle (22)
längsverstellbar befestigt ist.
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Publications (2)
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