DE19503199C1 - Vorrichtung für das seitliche Be- und Entladen von Fahrzeugen - Google Patents
Vorrichtung für das seitliche Be- und Entladen von FahrzeugenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für das seitliche
Be- und Entladen von Fahrzeugen mit palettierten
Ladeeinheiten. Sie besteht aus einem Verschiebewagen mit
einem drehbaren Lastaufnahmemittel mit einer Gabel.
Die Vorrichtung ist vor allem geeignet zur automatischen
seitlichen Ent- und Beladung von Lastkraftwagen mit
palettierten Ladeeinheiten im Warenverkehr zwischen
Getränkeabfüllbetrieben und Großhandelsketten sowie im
Umfeld von Fertigungsbetrieben und Distributionszentren
und Hochregallagern. Anwendbar ist die erfindungsgemäße
Vorrichtung aber auch im innerbetrieblichen Warenverkehr,
bei dem Shuttlefahrzeuge und fahrerlose Transportsysteme
ent- und beladen werden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung
ist auch geeignet für die Ent- und Beladung von
Eisenbahnwaggons.
Mit einer modifizierten Einheit im Sinne der Erfindung
ist auch das Be- und Entladen anderer Ladeeinheiten wie
Fässer, verpacktes Langgut oder von Rechteckpaletten
möglich.
Zum Be- und Entladen von palettiertem Ladegut auf
beziehungsweise von Lastkraftwagen sind heute
unterschiedliche Verfahren üblich.
Bei niedrigen Anforderungen an die Umschlagleistung wird
die Ladefläche des zu entladenden Lastkraftwagens von
hinten über eine Rampe mit einem manuell oder elektrisch
angetriebenen Gabelhubwagen durch eine Bedienperson befahren. Mit
den Zinken den Gabelhubwagens, bestehend aus einer Grundkonsole mit
Fahrwerk und einem relativ zur Grundkonsole nach oben beweglichen,
nach unten geöffneten U-Profil, wird in die genormten und für diese
Zwecke vorgesehenen Freiräume der auf der Ladeplattform ruhenden
Palette eingefahren. Das nach unten geöffnete U-Profil wird in der
Regel hydraulisch über ein Übertragungsgestänge angehoben. Die
Palette steht jetzt auf den Zinken des Gabelhubwagens und kann nach
hinten aus dem Lastkraftwagen gezogen werden. Im Anschluß daran kann
das Ladegut in einem Blocklager abgestellt werden oder über eine
geeignet ausgebildete Aufsetzstation in einen beliebigen
Förderkreislauf eingeschleust werden.
Für die Be- und Entladung eines Lastkraftwagens von hinten sind über
das oben geschilderte zeit- beziehungsweise personalintensive
Verfahren hinaus eine Reihe weiterer automatischer Systeme am Markt
bekannt.
Aus DE 41 40 454 A1 (D1) ist eine Beladevorrichtung für
Lastkraftwagen bekannt, bei der ein Gerüst auf Schienen beiderseits
des Lastkraftwagens parallel zum Lastkraftwagen verfahrbar ist,
wobei ein Hubsystem mit Gabel zur Entladung vorhanden ist. Die
Vorrichtung funktioniert automatisch und bewegt die Ladeeinheiten
nur geradlinig. Diese Lösung erfordert Baufreiheit beiderseitig
und/oder über dem zu entladenden Fahrzeug, was nicht überall möglich
ist. Ein Nachrüsten von vorhandenen Laderampen mit dieser
Vorrichtung ist problematisch.
DE 43 09 338 A1 (D2) beschreibt eine Ladeplattform, mit der
Lastkraftwagen oder Anhänger heckseitig entladen werden können,
wobei Paletten nach dem Hubgabelprinzip übernommen werden und danach
der Abtransport der Palette in ein Lager erfolgt. Diese Lösung setzt
vor allem bei langen Kraftfahrzeugen einen erhöhten apparativen
Aufwand für die Ladevorrichtung voraus. Außerdem sind damit
Fahrzeuge nur heckseitig entladbar, was vor allem bei
Hängerfahrzeugen ungünstig ist.
DD 271 889 AS (D3) beschreibt eine Verladestation für die
automatische, heckseitige Be- und Entladung von Lastkraftwagen oder
Anhängern und Containern, bei der ein drehbares Hubsystem verwendet
wird, um ein schnelleres "Einfädeln" der Transporteinheiten zu
ermöglichen. Nachteile, die mit dem Entladen vor allem von längeren
Fahrzeugen über die Heckseite verbunden sind, werden mit dieser
Vorrichtung nicht beseitigt. Ein seitliches Entladen von Fahrzeugen
ist mit dieser Entladevorrichtung nicht möglich, da ein Fahrweg der
Vorrichtung parallel zum Fahrzeug nicht vorhanden ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu
entwickeln, die von einem Fahrzeug Ladeeinheiten ab- beziehungsweise
auflädt, wobei bei einer hohen Umschlagsleistung nur geringe
Personal- und/oder Personalkosten entstehen.
Diese Aufgabe wird durch eine Erfindung mit den Merkmalen
des ersten Patentanspruches gelöst. Die Ansprüche 2 bis
10 geben vorteilhafte Ausführungen der Erfindung wieder.
Die erfindungsgemäße Lösung zum seitlichen Be- und
Entladen von Fahrzeugen stellt eine automatische
Vorrichtung dar, mit der zunächst die Ladeeinheit oder
die Position des Fahrzeuges mittels einer Meßvorrichtung
ermittelt wird. Parallel zum Fahrzeug sind mindestens
zwei Schienen angeordnet, auf denen sich ein in
Fahrzeuglängsachse verfahrbarer Verschiebewagen befindet.
Mit dem Verschiebewagen ist über einen Kugeldrehkranz ein
waagerechtes Linearführungssystem verbunden, in dem ein
Schlitten läuft, an dessen einem Ende ein senkrecht
stehendes Linearführungssystem angebracht ist. In diesem
Linearführungssystem kann in vertikaler Richtung ein
Gabelzinkenpaar verstellt werden. Das
Linearführungssystem mit Schlitten und Hubsystem mit
Gabel ist um den Kugeldrehkranz drehbar. Damit wird
erreicht, daß die Ladeeinheit mittels Gabel,
Linearführungssystem und Schlitten von der Ladefläche
abhebbar ist beziehungsweise auf dieser abgestellt werden
kann und nach Abheben eine Drehung um den Kugeldrehkranz
möglich wird mit dem Ziel, die Ladeeinheit auf der
anderen Seite des Verschiebewagens abzusetzen,
beispielsweise auf einem weiterfördernden System. Das
Fahrwerk des Verschiebewagens ist über Gegendruckrollen
und seitliche Führungsrollen an mindestens einer Schiene
so gesichert, daß es nicht zum Kippen der Vorrichtung
kommen kann.
Geeignet als Meßeinrichtung zum Erfassen der Position des
Lastkraftwagens oder der Ladeeinheit sind
Ultraschallmeßsystem, Bildverarbeitungssysteme oder
mehrdimensionale Laserscanner. Für den Transport von
Paletten eignen sich zweizinkige Gabeln. Um die
Transportkapazität der Vorrichtung zu erhöhen, ist es von
Vorteil, die Länge der Gabel so zu bemessen, daß
gleichzeitig zwei Paletten mit der Gabel erfaßbar sind.
Statt der Gabel können auch Vorrichtungen Anwendung
finden, die geeignet sind, Ladeeinheiten wie Fässer,
verpacktes Ladegut oder Rechteckpaletten zu erfassen und
zu transportieren.
Für die Auf- und Abbewegung der Gabel sind Hubzylinder
beziehungsweise Kettenförderer geeignet.
Es ist vorteilhaft, daß die Lastaufnahme mittels einer
Gabel erfolgt, die sich an einem Bauteil des
Verschiebewagens in Art eines Kragarmes abstützt.
Denkbar ist aber auch eine Lösung, bei der die
Lastaufnahme vom Fahrzeug mittels einer Gabel erfolgt,
die sich zum einen auf einem Bauteil des Verschiebewagens
abstützt und zu anderen mit an ihrer Spitze angebrachten
Rollen auf der Ladefläche des Fahrzeuges abrollt.
Es ist weiterhin vorteilhaft, die Höheneinstellung der
Gabel mittels eines Ketten- oder Zahnradtriebes oder
mittels eines Spindeltriebes oder eines hydraulischen
Zylinders zu realisieren.
Die Fahrbewegung des Gabelschlittens erfolgt mittels
eines Ketten- oder Zahnradtriebes, kann aber auch mittels
eines Spindeltriebes oder eines hydraulischen Zylinders
erfolgen.
Möglich ist es, mehrere Gabeln auf einem Verschiebewagen
anzuordnen, die gleichzeitig oder nacheinander betrieben
werden. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn Fahrzeuge
besonders rasch abgeladen werden müssen.
Eine erhöhte Ladeleistung kann auch erreicht werden,
indem mehrere Verschiebewagen zur seitlichen Be- und
Entladung eines Fahrzeuges eingesetzt werden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird anstelle oder an
einer Laderampe für die Entladung von Fahrzeugen
stationiert und übergibt die entladenen Ladeeinheiten in
der Regel auf eine Transporteinrichtung, die für den
Weitertransport der Ladeeinheiten sorgt. Die Vorrichtung
ist nicht nur für die Entladung von Kraftfahrzeugen mit
Paletten, beispielsweise in der Getränkeindustrie,
geeignet, sondern auch zur Ent- und Beladung von im
innerbetrieblichen Warenverkehr eingesetzten Shuttle-Fahrzeugen,
fahrerlosen Transportsystemen und
Eisenbahnwagen.
Statt der Gabel können auch Vorrichtungen Anwendung
finden, die geeignet sind, Ladeeinheiten wie Fässer,
verpacktes Ladegut oder Rechteckpaletten zu erfassen und
zu transportieren.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von drei Figuren
und einem Ausführungsbeispiel näher erklärt. Die Figuren
zeigen:
Fig. 1 Erfindungsgemäße Vorrichtung bei der Entladung
eines LKW
Fig. 2 Erfindungsgemäße Vorrichtung aus Fig. 2 in
Draufsicht
Fig. 3 Erfindungsgemäße Vorrichtung beim Transport
einer Palette in Seitenansicht.
Wesentlicher Bestandteil der Vorrichtung zum
automatischen Handling von palettierten Ladeeinheiten ist
ein auf zwei Schienen 1 parallel zur LKW-Längsachse
verfahrbarer Verschiebewagen 2. Mit dem Verschiebewagen 2
ist über einen Kugeldrehkranz 3 ein Linearführungssystem
4 verbunden. In diesem Linearführungssystem 4 läuft in
waagerechter Richtung ein über eine Kette 5 vom
Schlittenantriebsmotor 6 angetriebener Schlitten 7, an
dessen einem Ende eine senkrecht stehende Linearführung 8
angebracht ist. In diesem Linearführungssystem 8 stützt
sich die über einen Hubzylinder 9 in senkrechter Richtung
verstellbare, aus einem Zinkenpaar gebildete Gabel 10 ab.
Das Fahrwerk des Verschiebewagens 2 ist mit seitlichen
Führungsrollen 11 und zur Abstützung abhebender Kräfte
mit Gegendruckrollen 12 versehen. An der Seite des
Verschiebewagens 2, die zu dem auf der Rampe 100
stehenden Lastkraftwagen 101 hin zeigt, ist eine
Meßvorrichtung 13 angebracht, die die für das
automatische Be- und Entladen erforderlichen
Positionsdaten des Lastkraftwagens 101 und der darauf
befindlichen Paletten 102 ermittelt.
Die Funktionsweise der Vorrichtung soll im folgenden am
Beispiel einer Auslagerung beschrieben werden:
Der Lastkraftwagen 101 fährt, mit Paletten 102 beladen,
auf die Rampe 100. Eine Positionierhilfe in beliebiger
Art, vorzugsweise eine mit Lichtschranken verbundene
Lichtzeichenanlage, hilft dem Fahrer des Lastkraftwagens
101 beim groben Auffinden der Entladeposition. Der
Verschiebewagen 2 fährt vor dem Beginn der eigentlichen
Be- oder Entladung in einer sogenannten Lernfahrt in
Längsrichtung am Lastkraftwagen 101 entlang. Die
Meßvorrichtung 13, vorzugsweise bestehend aus einem
Bildverarbeitungssystem oder einem mehrdimensionalen
Lasertaster oder einem Ultraschallmeßsystem, ermittelt
die genaue Entfernung und Winkellage der Ladefläche und
der darauf befindlichen Paletten 102 in Bezug auf den
Verschiebewagen. Während des Lasthandlings werden die
Messung fortgesetzt und die entsprechenden Positionsdaten
sukzessive aktualisiert.
Nach erfolgter Positionserfassung positioniert der
Verschiebewagen 2 vor dem ersten zu entladenden,
hintereinanderstehenden Palettenpaar 102. Der Schlitten 7
mit der Gabel 10 wird durch den Schlittenantriebsmotor 6
ausgefahren. Die Gabel 10 taucht dabei in den genormten
Freiraum in der Palette 102 ein. Die in der Endstellung
angekommene Gabel 10 wird gestoppt. Mit dem Hubzylinder 9
wird das Zinkenpaar 10 so lange angehoben, bis es die
darauf befindlichen Paletten 102 von der Ladefläche des
Lastkraftwagens 101 abgehoben hat. Danach wird der
Gabelschlitten 7 mit dem Zinkenpaar 10 und der darauf
befindlichen Last 102 ganz zurückgefahren. Über den
Kugeldrehkranz 3 und einen entsprechenden Antrieb wird
der obere Teil des Verschiebewagens mit der Last 102 um
180° gedreht. Gleichzeitig fährt der Verschiebewagen 2 in
Längsrichtung parallel zur Lastkraftwagenachse, bis er an
einer geeignet ausgebildeten Fördertechnik angekommen
ist. Nach erfolgter Positionierung, die mit Hilfe von
Lichtschranken oder einer anderen geeigneten
Positionierhilfe auf einfache Art erfolgen kann, wird das
Zinkenpaar 10 erneut ausgefahren und die Last 102 auf der
Fördertechnik abgesetzt. Nach erfolgter Lastabgabe fährt
der Verschiebewagen mit Hilfe der bei der oben
geschilderten Lernfahrt gewonnenen Daten, unter
nochmaligem Drehen des oberen Teiles in die nächste
Entladeposition, um den Entladevorgang fortzusetzen.
Die Position der Ladeeinheiten auf der Gabel und der
Beladungszustand der Gabel kann mittels Lichttastern
beziehungsweise Lichtschranken auf einfache Weise
erfolgen.
Eine Beladung erfolgt sinngemäß.
Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen
insbesondere darin, daß
- - alle handelsüblichen Paletten sowie ähnlich ausgebildete Ladungsträger vollautomatisch seitlich von einem LKW entladen werden können, und ein LKW seitlich mit ihnen beladen werden kann,
- - bei einem vollautomatischen Lasthandling mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung handelsübliche Lastkraftwagen ohne besondere Gestaltung der Ladefläche verwendet werden können,
- - mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung Paletten von einem Lastkraftwagen entladen werden können, die an anderer Stelle mit einem Hubmaststapler oder Gabelhubwagen aufgesetzt wurden. Dadurch muß die vollautomatische Be- und Entladevorrichtung nicht wie bei allen anderen vollautomatischen Verfahren an beiden Enden der Logistikkette vorhanden sein,
- - die Entladezeiten durch die Anordnung von mehr als einer Gabel auf einem Verschiebewagen noch deutlich gesenkt werden können,
- - die für das Rangieren eines Hubmaststaplers erforderliche Grundfläche durch den Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung anderweitig genutzt werden kann,
- - die für das Befahren der Ladefläche eines Lastkraftwagens mit einem Gabelhubwagen erforderliche Rampe nicht benötigt wird,
- - mit der erfindungsgemäßen Handlingsvorrichtung Lastkraftwagen entladen werden können, auf denen die Ladung während des Transportes verrutscht ist oder vor dem Transport ungenau aufgesetzt wurde.
Claims (10)
1. Vorrichtung für das seitliche Be- und Entladen von Fahrzeugen,
vorzugsweise von Lastkraftwagen, mit palettierten
Ladeeinheiten, bestehend aus einem Verschiebewagen mit einem
Lastaufnahmemittel mit einer Gabel, wobei
zur automatischen Be- und Entladung des Fahrzeuges die Position
des Fahrzeuges (101) und/oder der Ladeeinheit (102) mittels
einer Meßvorrichtung (13) ermittelt wird, dadurch
gekennzeichnet, daß
das Be- und Entladen des Fahrzeuges (101) mittels einem
parallel zum Fahrzeug (101) auf mindestens zwei Schienen (1)
verfahrbaren Verschiebewagenfahrwerk (2) mit einem
Kugeldrehkranz (3), einem Linearführungssystem (4) mit
Schlitten (7) und einem Hubsystem (9) mit Gabel (10) erfolgt,
wobei das Linearführungssystem (4) mit Schlitten (7) und
Hubsystem (9) mit Gabel (10) um den Kugeldrehkranz (3) drehbar
ist, die Schienen (1) sich nur auf einer Seite des Fahrzeuges
(101) befinden
und das Fahrwerk des Verschiebewagens über Gegendruckrollen
(11) und seitliche Führungsrollen (12) an mindestens zwei
Schienen (1) verfügt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Meßeinrichtung (13) zur Erfassung der
Position des Lastkraftwagens (101) und der auf ihm
befindlichen Ladeeinheiten (102) ein
Ultraschallmeßsystem oder ein Bildverarbeitungssystem
oder einen mehrdimensionalen Laserscanner darstellt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das Lastaufnahmemittel eine zweizinkige Gabel
(10) mit einem Hubzylinder (9) darstellt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lastaufnahme mittels einer Gabel (10)
erfolgt, die sich an einem Bauteil des
Verschiebewagenfahrwerkes (2) in Art eines Kragarmes
abstützt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Lastaufnahme vom Fahrzeug (101) mittels einer
Gabel (10) erfolgt, die sich zum einen an einem
Bauteil des Verschiebewagenfahrwerkes (2) abstützt
und zum anderen mit an ihrer Spitze angebrachten
Rollen auf der Ladefläche des Fahrzeuges
entlangrollt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Höheneinstellung der Gabel (10) mittels eines
Ketten- oder Zahnriementriebes oder mittels eines
Spindeltriebes oder eines hydraulischen Zylinders
erfolgt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Fahrbewegung des Gabelschlittens (7) mittels
eines Ketten- oder Zahnriementriebes oder mittels
eines Spindeltriebes oder eines hydraulischen
Zylinders erfolgt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere Gabeln (10) auf einem Verschiebewagen (2)
angeordnet sind, die gleichzeitig oder nacheinander
betrieben werden.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere Verschiebewagen (2) zur seitlichen Be- und
Entladung eines Fahrzeuges (101) eingesetzt
werden.
10. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 9, durch die
Verwendung zur Ent- und Beladung von im
innerbetrieblichen Warenverkehr eingesetzten
Shuttlefahrzeuge, fahrerlosen Transportsystemen und
Eisenbahnwagen gekennzeichnet.
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