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DE19503199C1 - Vorrichtung für das seitliche Be- und Entladen von Fahrzeugen - Google Patents

Vorrichtung für das seitliche Be- und Entladen von Fahrzeugen

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DE19503199C1
DE19503199C1 DE1995103199 DE19503199A DE19503199C1 DE 19503199 C1 DE19503199 C1 DE 19503199C1 DE 1995103199 DE1995103199 DE 1995103199 DE 19503199 A DE19503199 A DE 19503199A DE 19503199 C1 DE19503199 C1 DE 19503199C1
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fork
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unloading
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Peter Lambrecht
Michael Scheiner
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SSI Schaefer Noell GmbH Lager und Systemtechnik
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GG Noell GmbH
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für das seitliche Be- und Entladen von Fahrzeugen mit palettierten Ladeeinheiten. Sie besteht aus einem Verschiebewagen mit einem drehbaren Lastaufnahmemittel mit einer Gabel.
Die Vorrichtung ist vor allem geeignet zur automatischen seitlichen Ent- und Beladung von Lastkraftwagen mit palettierten Ladeeinheiten im Warenverkehr zwischen Getränkeabfüllbetrieben und Großhandelsketten sowie im Umfeld von Fertigungsbetrieben und Distributionszentren und Hochregallagern. Anwendbar ist die erfindungsgemäße Vorrichtung aber auch im innerbetrieblichen Warenverkehr, bei dem Shuttlefahrzeuge und fahrerlose Transportsysteme ent- und beladen werden. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist auch geeignet für die Ent- und Beladung von Eisenbahnwaggons.
Mit einer modifizierten Einheit im Sinne der Erfindung ist auch das Be- und Entladen anderer Ladeeinheiten wie Fässer, verpacktes Langgut oder von Rechteckpaletten möglich.
Zum Be- und Entladen von palettiertem Ladegut auf beziehungsweise von Lastkraftwagen sind heute unterschiedliche Verfahren üblich.
Bei niedrigen Anforderungen an die Umschlagleistung wird die Ladefläche des zu entladenden Lastkraftwagens von hinten über eine Rampe mit einem manuell oder elektrisch angetriebenen Gabelhubwagen durch eine Bedienperson befahren. Mit den Zinken den Gabelhubwagens, bestehend aus einer Grundkonsole mit Fahrwerk und einem relativ zur Grundkonsole nach oben beweglichen, nach unten geöffneten U-Profil, wird in die genormten und für diese Zwecke vorgesehenen Freiräume der auf der Ladeplattform ruhenden Palette eingefahren. Das nach unten geöffnete U-Profil wird in der Regel hydraulisch über ein Übertragungsgestänge angehoben. Die Palette steht jetzt auf den Zinken des Gabelhubwagens und kann nach hinten aus dem Lastkraftwagen gezogen werden. Im Anschluß daran kann das Ladegut in einem Blocklager abgestellt werden oder über eine geeignet ausgebildete Aufsetzstation in einen beliebigen Förderkreislauf eingeschleust werden.
Für die Be- und Entladung eines Lastkraftwagens von hinten sind über das oben geschilderte zeit- beziehungsweise personalintensive Verfahren hinaus eine Reihe weiterer automatischer Systeme am Markt bekannt.
Aus DE 41 40 454 A1 (D1) ist eine Beladevorrichtung für Lastkraftwagen bekannt, bei der ein Gerüst auf Schienen beiderseits des Lastkraftwagens parallel zum Lastkraftwagen verfahrbar ist, wobei ein Hubsystem mit Gabel zur Entladung vorhanden ist. Die Vorrichtung funktioniert automatisch und bewegt die Ladeeinheiten nur geradlinig. Diese Lösung erfordert Baufreiheit beiderseitig und/oder über dem zu entladenden Fahrzeug, was nicht überall möglich ist. Ein Nachrüsten von vorhandenen Laderampen mit dieser Vorrichtung ist problematisch.
DE 43 09 338 A1 (D2) beschreibt eine Ladeplattform, mit der Lastkraftwagen oder Anhänger heckseitig entladen werden können, wobei Paletten nach dem Hubgabelprinzip übernommen werden und danach der Abtransport der Palette in ein Lager erfolgt. Diese Lösung setzt vor allem bei langen Kraftfahrzeugen einen erhöhten apparativen Aufwand für die Ladevorrichtung voraus. Außerdem sind damit Fahrzeuge nur heckseitig entladbar, was vor allem bei Hängerfahrzeugen ungünstig ist.
DD 271 889 AS (D3) beschreibt eine Verladestation für die automatische, heckseitige Be- und Entladung von Lastkraftwagen oder Anhängern und Containern, bei der ein drehbares Hubsystem verwendet wird, um ein schnelleres "Einfädeln" der Transporteinheiten zu ermöglichen. Nachteile, die mit dem Entladen vor allem von längeren Fahrzeugen über die Heckseite verbunden sind, werden mit dieser Vorrichtung nicht beseitigt. Ein seitliches Entladen von Fahrzeugen ist mit dieser Entladevorrichtung nicht möglich, da ein Fahrweg der Vorrichtung parallel zum Fahrzeug nicht vorhanden ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu entwickeln, die von einem Fahrzeug Ladeeinheiten ab- beziehungsweise auflädt, wobei bei einer hohen Umschlagsleistung nur geringe Personal- und/oder Personalkosten entstehen.
Diese Aufgabe wird durch eine Erfindung mit den Merkmalen des ersten Patentanspruches gelöst. Die Ansprüche 2 bis 10 geben vorteilhafte Ausführungen der Erfindung wieder.
Die erfindungsgemäße Lösung zum seitlichen Be- und Entladen von Fahrzeugen stellt eine automatische Vorrichtung dar, mit der zunächst die Ladeeinheit oder die Position des Fahrzeuges mittels einer Meßvorrichtung ermittelt wird. Parallel zum Fahrzeug sind mindestens zwei Schienen angeordnet, auf denen sich ein in Fahrzeuglängsachse verfahrbarer Verschiebewagen befindet. Mit dem Verschiebewagen ist über einen Kugeldrehkranz ein waagerechtes Linearführungssystem verbunden, in dem ein Schlitten läuft, an dessen einem Ende ein senkrecht stehendes Linearführungssystem angebracht ist. In diesem Linearführungssystem kann in vertikaler Richtung ein Gabelzinkenpaar verstellt werden. Das Linearführungssystem mit Schlitten und Hubsystem mit Gabel ist um den Kugeldrehkranz drehbar. Damit wird erreicht, daß die Ladeeinheit mittels Gabel, Linearführungssystem und Schlitten von der Ladefläche abhebbar ist beziehungsweise auf dieser abgestellt werden kann und nach Abheben eine Drehung um den Kugeldrehkranz möglich wird mit dem Ziel, die Ladeeinheit auf der anderen Seite des Verschiebewagens abzusetzen, beispielsweise auf einem weiterfördernden System. Das Fahrwerk des Verschiebewagens ist über Gegendruckrollen und seitliche Führungsrollen an mindestens einer Schiene so gesichert, daß es nicht zum Kippen der Vorrichtung kommen kann.
Geeignet als Meßeinrichtung zum Erfassen der Position des Lastkraftwagens oder der Ladeeinheit sind Ultraschallmeßsystem, Bildverarbeitungssysteme oder mehrdimensionale Laserscanner. Für den Transport von Paletten eignen sich zweizinkige Gabeln. Um die Transportkapazität der Vorrichtung zu erhöhen, ist es von Vorteil, die Länge der Gabel so zu bemessen, daß gleichzeitig zwei Paletten mit der Gabel erfaßbar sind. Statt der Gabel können auch Vorrichtungen Anwendung finden, die geeignet sind, Ladeeinheiten wie Fässer, verpacktes Ladegut oder Rechteckpaletten zu erfassen und zu transportieren.
Für die Auf- und Abbewegung der Gabel sind Hubzylinder beziehungsweise Kettenförderer geeignet.
Es ist vorteilhaft, daß die Lastaufnahme mittels einer Gabel erfolgt, die sich an einem Bauteil des Verschiebewagens in Art eines Kragarmes abstützt.
Denkbar ist aber auch eine Lösung, bei der die Lastaufnahme vom Fahrzeug mittels einer Gabel erfolgt, die sich zum einen auf einem Bauteil des Verschiebewagens abstützt und zu anderen mit an ihrer Spitze angebrachten Rollen auf der Ladefläche des Fahrzeuges abrollt.
Es ist weiterhin vorteilhaft, die Höheneinstellung der Gabel mittels eines Ketten- oder Zahnradtriebes oder mittels eines Spindeltriebes oder eines hydraulischen Zylinders zu realisieren.
Die Fahrbewegung des Gabelschlittens erfolgt mittels eines Ketten- oder Zahnradtriebes, kann aber auch mittels eines Spindeltriebes oder eines hydraulischen Zylinders erfolgen.
Möglich ist es, mehrere Gabeln auf einem Verschiebewagen anzuordnen, die gleichzeitig oder nacheinander betrieben werden. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn Fahrzeuge besonders rasch abgeladen werden müssen.
Eine erhöhte Ladeleistung kann auch erreicht werden, indem mehrere Verschiebewagen zur seitlichen Be- und Entladung eines Fahrzeuges eingesetzt werden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung wird anstelle oder an einer Laderampe für die Entladung von Fahrzeugen stationiert und übergibt die entladenen Ladeeinheiten in der Regel auf eine Transporteinrichtung, die für den Weitertransport der Ladeeinheiten sorgt. Die Vorrichtung ist nicht nur für die Entladung von Kraftfahrzeugen mit Paletten, beispielsweise in der Getränkeindustrie, geeignet, sondern auch zur Ent- und Beladung von im innerbetrieblichen Warenverkehr eingesetzten Shuttle-Fahrzeugen, fahrerlosen Transportsystemen und Eisenbahnwagen.
Statt der Gabel können auch Vorrichtungen Anwendung finden, die geeignet sind, Ladeeinheiten wie Fässer, verpacktes Ladegut oder Rechteckpaletten zu erfassen und zu transportieren.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von drei Figuren und einem Ausführungsbeispiel näher erklärt. Die Figuren zeigen:
Fig. 1 Erfindungsgemäße Vorrichtung bei der Entladung eines LKW
Fig. 2 Erfindungsgemäße Vorrichtung aus Fig. 2 in Draufsicht
Fig. 3 Erfindungsgemäße Vorrichtung beim Transport einer Palette in Seitenansicht.
Wesentlicher Bestandteil der Vorrichtung zum automatischen Handling von palettierten Ladeeinheiten ist ein auf zwei Schienen 1 parallel zur LKW-Längsachse verfahrbarer Verschiebewagen 2. Mit dem Verschiebewagen 2 ist über einen Kugeldrehkranz 3 ein Linearführungssystem 4 verbunden. In diesem Linearführungssystem 4 läuft in waagerechter Richtung ein über eine Kette 5 vom Schlittenantriebsmotor 6 angetriebener Schlitten 7, an dessen einem Ende eine senkrecht stehende Linearführung 8 angebracht ist. In diesem Linearführungssystem 8 stützt sich die über einen Hubzylinder 9 in senkrechter Richtung verstellbare, aus einem Zinkenpaar gebildete Gabel 10 ab. Das Fahrwerk des Verschiebewagens 2 ist mit seitlichen Führungsrollen 11 und zur Abstützung abhebender Kräfte mit Gegendruckrollen 12 versehen. An der Seite des Verschiebewagens 2, die zu dem auf der Rampe 100 stehenden Lastkraftwagen 101 hin zeigt, ist eine Meßvorrichtung 13 angebracht, die die für das automatische Be- und Entladen erforderlichen Positionsdaten des Lastkraftwagens 101 und der darauf befindlichen Paletten 102 ermittelt.
Die Funktionsweise der Vorrichtung soll im folgenden am Beispiel einer Auslagerung beschrieben werden:
Der Lastkraftwagen 101 fährt, mit Paletten 102 beladen, auf die Rampe 100. Eine Positionierhilfe in beliebiger Art, vorzugsweise eine mit Lichtschranken verbundene Lichtzeichenanlage, hilft dem Fahrer des Lastkraftwagens 101 beim groben Auffinden der Entladeposition. Der Verschiebewagen 2 fährt vor dem Beginn der eigentlichen Be- oder Entladung in einer sogenannten Lernfahrt in Längsrichtung am Lastkraftwagen 101 entlang. Die Meßvorrichtung 13, vorzugsweise bestehend aus einem Bildverarbeitungssystem oder einem mehrdimensionalen Lasertaster oder einem Ultraschallmeßsystem, ermittelt die genaue Entfernung und Winkellage der Ladefläche und der darauf befindlichen Paletten 102 in Bezug auf den Verschiebewagen. Während des Lasthandlings werden die Messung fortgesetzt und die entsprechenden Positionsdaten sukzessive aktualisiert.
Nach erfolgter Positionserfassung positioniert der Verschiebewagen 2 vor dem ersten zu entladenden, hintereinanderstehenden Palettenpaar 102. Der Schlitten 7 mit der Gabel 10 wird durch den Schlittenantriebsmotor 6 ausgefahren. Die Gabel 10 taucht dabei in den genormten Freiraum in der Palette 102 ein. Die in der Endstellung angekommene Gabel 10 wird gestoppt. Mit dem Hubzylinder 9 wird das Zinkenpaar 10 so lange angehoben, bis es die darauf befindlichen Paletten 102 von der Ladefläche des Lastkraftwagens 101 abgehoben hat. Danach wird der Gabelschlitten 7 mit dem Zinkenpaar 10 und der darauf befindlichen Last 102 ganz zurückgefahren. Über den Kugeldrehkranz 3 und einen entsprechenden Antrieb wird der obere Teil des Verschiebewagens mit der Last 102 um 180° gedreht. Gleichzeitig fährt der Verschiebewagen 2 in Längsrichtung parallel zur Lastkraftwagenachse, bis er an einer geeignet ausgebildeten Fördertechnik angekommen ist. Nach erfolgter Positionierung, die mit Hilfe von Lichtschranken oder einer anderen geeigneten Positionierhilfe auf einfache Art erfolgen kann, wird das Zinkenpaar 10 erneut ausgefahren und die Last 102 auf der Fördertechnik abgesetzt. Nach erfolgter Lastabgabe fährt der Verschiebewagen mit Hilfe der bei der oben geschilderten Lernfahrt gewonnenen Daten, unter nochmaligem Drehen des oberen Teiles in die nächste Entladeposition, um den Entladevorgang fortzusetzen. Die Position der Ladeeinheiten auf der Gabel und der Beladungszustand der Gabel kann mittels Lichttastern beziehungsweise Lichtschranken auf einfache Weise erfolgen.
Eine Beladung erfolgt sinngemäß.
Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, daß
  • - alle handelsüblichen Paletten sowie ähnlich ausgebildete Ladungsträger vollautomatisch seitlich von einem LKW entladen werden können, und ein LKW seitlich mit ihnen beladen werden kann,
  • - bei einem vollautomatischen Lasthandling mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung handelsübliche Lastkraftwagen ohne besondere Gestaltung der Ladefläche verwendet werden können,
  • - mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung Paletten von einem Lastkraftwagen entladen werden können, die an anderer Stelle mit einem Hubmaststapler oder Gabelhubwagen aufgesetzt wurden. Dadurch muß die vollautomatische Be- und Entladevorrichtung nicht wie bei allen anderen vollautomatischen Verfahren an beiden Enden der Logistikkette vorhanden sein,
  • - die Entladezeiten durch die Anordnung von mehr als einer Gabel auf einem Verschiebewagen noch deutlich gesenkt werden können,
  • - die für das Rangieren eines Hubmaststaplers erforderliche Grundfläche durch den Einsatz der erfindungsgemäßen Vorrichtung anderweitig genutzt werden kann,
  • - die für das Befahren der Ladefläche eines Lastkraftwagens mit einem Gabelhubwagen erforderliche Rampe nicht benötigt wird,
  • - mit der erfindungsgemäßen Handlingsvorrichtung Lastkraftwagen entladen werden können, auf denen die Ladung während des Transportes verrutscht ist oder vor dem Transport ungenau aufgesetzt wurde.

Claims (10)

1. Vorrichtung für das seitliche Be- und Entladen von Fahrzeugen, vorzugsweise von Lastkraftwagen, mit palettierten Ladeeinheiten, bestehend aus einem Verschiebewagen mit einem Lastaufnahmemittel mit einer Gabel, wobei zur automatischen Be- und Entladung des Fahrzeuges die Position des Fahrzeuges (101) und/oder der Ladeeinheit (102) mittels einer Meßvorrichtung (13) ermittelt wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Be- und Entladen des Fahrzeuges (101) mittels einem parallel zum Fahrzeug (101) auf mindestens zwei Schienen (1) verfahrbaren Verschiebewagenfahrwerk (2) mit einem Kugeldrehkranz (3), einem Linearführungssystem (4) mit Schlitten (7) und einem Hubsystem (9) mit Gabel (10) erfolgt, wobei das Linearführungssystem (4) mit Schlitten (7) und Hubsystem (9) mit Gabel (10) um den Kugeldrehkranz (3) drehbar ist, die Schienen (1) sich nur auf einer Seite des Fahrzeuges (101) befinden und das Fahrwerk des Verschiebewagens über Gegendruckrollen (11) und seitliche Führungsrollen (12) an mindestens zwei Schienen (1) verfügt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßeinrichtung (13) zur Erfassung der Position des Lastkraftwagens (101) und der auf ihm befindlichen Ladeeinheiten (102) ein Ultraschallmeßsystem oder ein Bildverarbeitungssystem oder einen mehrdimensionalen Laserscanner darstellt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Lastaufnahmemittel eine zweizinkige Gabel (10) mit einem Hubzylinder (9) darstellt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lastaufnahme mittels einer Gabel (10) erfolgt, die sich an einem Bauteil des Verschiebewagenfahrwerkes (2) in Art eines Kragarmes abstützt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lastaufnahme vom Fahrzeug (101) mittels einer Gabel (10) erfolgt, die sich zum einen an einem Bauteil des Verschiebewagenfahrwerkes (2) abstützt und zum anderen mit an ihrer Spitze angebrachten Rollen auf der Ladefläche des Fahrzeuges entlangrollt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Höheneinstellung der Gabel (10) mittels eines Ketten- oder Zahnriementriebes oder mittels eines Spindeltriebes oder eines hydraulischen Zylinders erfolgt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Fahrbewegung des Gabelschlittens (7) mittels eines Ketten- oder Zahnriementriebes oder mittels eines Spindeltriebes oder eines hydraulischen Zylinders erfolgt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Gabeln (10) auf einem Verschiebewagen (2) angeordnet sind, die gleichzeitig oder nacheinander betrieben werden.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Verschiebewagen (2) zur seitlichen Be- und Entladung eines Fahrzeuges (101) eingesetzt werden.
10. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 9, durch die Verwendung zur Ent- und Beladung von im innerbetrieblichen Warenverkehr eingesetzten Shuttlefahrzeuge, fahrerlosen Transportsystemen und Eisenbahnwagen gekennzeichnet.
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