DE19503723A1 - Kochplatte mit einem Gußköprer und Verfahren zu ihrer Herstellung - Google Patents
Kochplatte mit einem Gußköprer und Verfahren zu ihrer HerstellungInfo
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Description
Elektrokochplatten mit einem Gußkörper und einer oberen meist
ringförmigen, eine Mittelzone umgebenden Kochfläche sind mit
einer graphitartig aussehenden Farbschicht überzogen, die bei
der ersten Inbetriebnahme ihre nicht wärmebeständigen Bin
demittelanteile verliert. Sie gibt der Oberfläche ein gleich
mäßiges Aussehen und ist in beschränktem Umfange korrosions
schützend.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Gußkochplatte herzustel
len, die korrosionsgeschützt ist und sich der Küchengestal
tung gut anpassen läßt.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß zumindest die Kochflä
che vollständig von einer Emailleschicht überzogen ist.
Bisher ist eine Emaillierung von Kochplatten allgemein
abgelehnt worden, weil die Kochplatten mit Kontakt-Wärme
übertragung arbeiten und dabei die Emailleschicht als störend
und dazu auch noch bruch- und wärmerißgefährdet angesehen
wurde. Es ist jetzt festgestellt worden, daß diese befürchte
ten Nachteile nicht in dem Maße ins Gewicht fallen. Dagegen
überwiegen die Vorteile. Man erhält eine Kochplatte mit einer
korrosionsbeständigen, säurefesten, harten und kratzfesten
Oberfläche mit einem sehr guten Langzeitverhalten. Die
Beschichtung ist physiologisch unbedenklich. Eine Geruchs
bildung und Rauchentwicklung bei der ersten Inbetriebnahme
wie bei bisherigen Kochplattenoberflächen entfällt. Ferner
kann im Gegensatz zur bisherigen ausschließlich anthrazitfar
bigen Beschichtung eine fast unbegrenzte Farbwahl getroffen
werden, so daß sich ein breites Spektrum der Anwendung dieser
sehr zuverlässigen und gebrauchstüchtigen Kochplatte auch bei
besonderem Küchen-Design ergibt.
Um eine möglichst gleichmäßige und vollständige Emaille
schicht zu erreichen, sollte der Kochplattenkörper im email
lierten Bereich ausschließlich gerundete Kanten aufweisen.
Mit der Emailleschicht überzogen können die Kochfläche und
der Außenrand sein, während die von dem Außenrand umgebene
Unterseite der Kochplatte, an der die Heizkörpereinbettung
vorgenommen ist, ohne Emaillierung bleibt.
Augenmerk sollte auch auf die Schichtdicke der Emailleschicht
gerichtet werden. Sie sollte unter 250 µm, vorzugsweise bei
ca. 100 µm sein. Dabei spielen zwei Faktoren eine Rolle,
nämlich einerseits die unterschiedlichen Ausdehnungskoef
fizienten der Materialien des Gußkörpers und der Beschichtung
sowie der Wärmedurchgang der Beschichtung, um ausreichenden
Kontaktwärmeübergang sicherstellen zu können. Die Emaille
schicht muß wegen der hohen Temperaturwechselbelastung im
Wertebereich der Materialausdehnungen des Gußkörpers und
ihrer selbst stets elastisch bleiben und den Dehnungen des
Materials folgen, ohne zu reißen. Dies wird durch eine
ausreichend dünne Haut sichergestellt. Dies hat auch den
positiven Effekt, daß die Beschichtung die Wärmeabfuhr nicht
behindert und damit den Wirkungsgrad des Kochsystems nicht
negativ beeinflußt.
Zur Gebrauchstauglichkeit einer Kochplatte gehört es auch,
daß Kochgefäße, die nicht immer präzise der Form der Kochflä
che angepaßt sein können, so sicher auf der Kochplatte
stehen, daß sie beispielsweise beim Umrühren im Kochgefäß
nicht verrutschen oder sich drehen. Daher ist es zweckmäßig,
daß die Oberfläche der Emailleschicht Rauhigkeitswerte Rz
(nach DIN 4768) von 10 µm bis 40 µm, vorzugsweise 15 bis 25
µm, aufweist. Dieser Rauhigkeitsbereich stellt sicher, daß
die Emailleschicht nicht zu glatt ist und einen gewissen Rei
bungswiderstand bietet, andererseits aber nicht zu rauh ist,
um Wärmeübertragung und eine einfache Reinigung zu behindern.
Die Erfindung beschreibt ferner ein Verfahren zur Herstellung
einer Kochplatte, bei dem das die Emailleschicht bildende
Material vorzugsweise nach dem Anbringen der Heizelemente
durch Aufspritzen aufgebracht und danach bei Temperaturen
zwischen 1000 und 1100 K, vorzugsweise bei ca. 1050 K,
gebrannt wird. Besonders bevorzugt erfolgt das Einbrennen
zusammen mit einer Trocknung bzw. Sinterung einer Einbett
masse für die Heizelemente der Kochplatte. Dies hat den
Vorteil, daß eine ohnehin notwendige Wärmebehandlung der
Kochplatte genutzt wird, um auch die entsprechenden Einbrenn
temperaturen für die Emailleschicht zu erreichen. Während
bisher Kochplatten sehr viel längere Zeit wärmebehandelt
wurden, ist es jetzt möglich, diesen zugleich die Einbett
masse behandelnden Wärmebehandlungsvorgang auf eine Zeit
zwischen 10 und 20 Minuten, beispielsweise 15 Minuten,
abzusenken.
Ein üblicher Überfallrand in Form eines den Kochplattenkörper
umgebenden Blechringes kann man vorzugsweise nach dem Brennen
mit einem Preßsitz aufbringen. Dadurch wird sichergestellt,
daß die Emailleschicht unter ihm geschlossen ist, so daß auch
in diesem Bereich Korrosionsfreiheit sichergestellt werden
kann.
Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen
auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei
die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu
mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausfüh
rungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht
sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführun
gen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird.
Die einzige Zeichnungsfigur zeigt einen vertikalen
Schnitt durch einen Kochplattenkörper.
Die Zeichnung zeigt einen Kochplattenkörper 11 einer Elektro
kochplatte. Er besteht aus Gußmaterial auf Eisenbasis und
hat die Grundform einer im wesentlichen scheibenförmigen,
meist kreisrunden Platte mit einer oberen Kochfläche 12, die
als ein ebener ringförmiger Bereich um eine etwas abgesenkte
Mittelzone 13 herum ausgebildet ist. Sie endet außen in einem
abgerundetem überstehenden Randflansch 14, an den sich unten
mit einer Stufe ein im wesentlichen zylinderförmiger, nach
unten ragender Außenrand 15 anschließt.
Der Außenrand 15 umgibt die Unterseite 16 der Kochplatte, die
in dem ringförmigen beheizten Bereich, der oben die Kochflä
che 12 bildet, eine elektrische Beheizung 17 in Form von in
spiralförmige Nuten 18 an der Unterseite 16 des Kochplat
tenkörpers eingelegten wendelförmigen Heizwiderständen trägt.
Sie sind von einer verdichteten Einbettmasse 25 umgeben, die
die elektrische Isolierung sicherstellt und gleichzeitig die
Wärme an den Kochplattenkörper gut überleitet.
Die durch relativ dünne Rippen 19 unterbrochenen Nuten 18
enden an einem kleineren Innenrand 20, der die nach unten
durchgewölbte Mittelzone 13 umgibt. In der Mitte ist ein
Zapfen 21 mit einer Aufnahmebohrung für die Kochplattenbe
festigung vorgesehen.
Während die meisten Flächen auf der Unterseite gußrauh
bleiben, ist die Oberseite der Kochplatte zur Herstellung der
Ebenheit abgedreht. Das gleiche gilt für die Mittelzone 13
und den Flansch 14 sowie den oberen Teil 22 des Außenrandes
15, der zur Aufnahme eines Überfallrandes 23 ausgebildet ist.
Dieser stützt sich an der Unterseite des Randflansches 14 ab,
sitzt im Preßsitz auf der im wesentlichen zylindrischen
Fläche 22 und hat einen schräg, beispielsweise unter 45° nach
außen verlaufenden abgeschrägten Bereich. Mit der nach unten
gerichteten Außenkante sitzt er normalerweise auf dem Rand
einer Einbauöffnung einer nicht dargestellten Einbaumulde
auf.
Die gesamte Außenoberfläche, d. h. der Bereich der Kochfläche
12, der Mittelzone 13, des Randflansches 14 und des Außenran
des 15 sind mit einer Emailleschicht 26 überzogen, die eine
Schichtdicke von 250 µm, vorzugsweise etwa 100 µm, hat. Sie
ist durch entsprechende Behandlung bzw. Materialwahl so
ausgebildet, daß sie Rauhigkeitswerte RZ nach DIN 4768
zwischen 10 bis 14 µm, vorzugsweise 15 bis 25 µm, aufweist.
Diese Werte können je nach den unterschiedlichen Ausdeh
nungswerten von Emaille und Guß unter gleichzeitiger Berück
sichtigung der in ihnen auftretenden unterschiedlichen
Temperaturen variieren. Es wird eine Emaille bevorzugt, deren
Ausdehnungsverhalten dem des Gußkörpers möglichst nahekommt.
Die Emaille kann in verschiedenen Farben, ggf. auch mit
unterschiedlicher Tönung in unterschiedlichen Bereichen der
Kochplatte, beispielsweise mit farblich abgesetzter Mittel
zone, hergestellt werden.
Der Kochplattenkörper wird in seiner Grundform aus Eisen-
Gußmaterial hergestellt. Dabei ist insbesondere schon die
Unterseite mit den spiralförmig verlaufenden Nuten und sehr
engen Zwischenrippen 19 sehr präzise hergestellt und braucht
nicht nachbearbeitet zu werden. Nach dem Plandrehen der
Kochfläche 13 und dem Drehen der übrigen Flächen 13, 14 und
22 wird die Kochplatte mit der Beheizung versehen. Dazu wird
in die Nuten 18 eine Einbettmasse 25 aus mineralischem
Schüttgut, und die Heizwendeln 17 eingebracht und das Ma
terial danach verdichtet. Herausstehende Anschlußstifte 24
dienen zum elektrischen Anschluß.
Anschließend wird die Außenfläche (Kochfläche 12, Mittelzone
13, Flanschbereich 14 und Außenseite des Außenrandes 15)
durch Aufspritzen mit einem Emaille-Grundmaterial überzogen.
Danach wird die Kochplatte einer Wärmebehandlung bei einer
Temperatur von 1000 bis 1100 K (bevorzugt 1050 K) unterzogen.
Die Wärmebehandlung, die nur zwischen 10 und 20 Minuten,
vorzugsweise 15 Minuten, zu dauern braucht, kann entweder als
eigener Brennvorgang vorgesehen werden oder vorzugsweise
gleichzeitig zum Trocknen bzw. Sintern der Einbettmasse 25 in
den Nuten 18 dienen. Somit kann die Emaille-Beschichtung der
Oberfläche ohne zusätzliche Verfahrensschritte gut in den
Herstellungsprozeß eingegliedert werden.
Nach dem Brennen wird der aus rostfreiem Stahlblech geformte
Überfallrand 23 mit seinem im wesentlichen zylinderringförmi
gen Innenrand auf die Außenseite des Außenrandes 25 aufge
preßt. Er liegt dann mit seiner Oberseite an der unteren
Flanschkante des Außenflansches 14 an.
Daran anschließend wird die Kochplatte fertigmontiert, indem
die elektrischen Anschlüsse angebracht werden und ein un
teres, die Unterseite der Kochplatte abdeckendes, nicht
dargestelltes Abdeckblech angebracht wird.
Claims (9)
1. Elektrokochplatte mit einem Gußkörper, der eine obere
Kochfläche (12) bildet, dadurch gekennzeichnet, daß
zumindest die Kochfläche (12) vollständig von einer
Emailleschicht (26) überzogen ist.
2. Kochplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kochfläche eine ihr gegenüber vertiefte Mittelzone
(13) ringförmig umgibt, die auch mit der Emailleschicht
(26) überzogen ist.
3. Kochplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß der Kochplattenkörper (11) im emaillierten
Bereich ausschließlich gerundete Kanten aufweist.
4. Kochplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kochfläche und ein
abwärtsgerichteter Außenrand (15) außen mit der
Emailleschicht (26) überzogen sind, während eine elek
trische Heizelemente (17) aufnehmende Unterseite (16)
des Kochplattenkörpers (11) im wesentlichen ohne
Emailleüberzug bleibt.
5. Kochplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schichtdicke der
Emailleschicht unter 250 µm, vorzugsweise bei ca.
100 µm, liegt.
6. Kochplatte nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Oberfläche der
Emailleschicht (26) Rauhigkeitswerte Rz (nach DIN 4768)
von 10 µm bis 40 µm, vorzugsweise 15 bis 25 µm, auf
weist.
7. Verfahren zur Herstellung einer Kochplatte nach einem
der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das die Emailleschicht (26) bildende Material
vorzugsweise nach dem Anbringen der Heizelemente (17)
durch Aufspritzen aufgebracht und danach bei 1000 bis
1100 K, vorzugsweise bei ca. 1050 K, gebrannt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
das Einbrennen zusammen mit einer Trocknung und Sinte
rung der Einbettmasse (25) für die Heizelemente (17) der
Kochplatte erfolgt.
9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeich
net, daß nach dem Brennen ein Überfallrand (23) in Form
eines den Kochplattenkörper (22) umgebenden Blechringes
vorzugsweise mit Preßsitz über die Emailleschicht
aufgebracht wird.
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