DE19503622A1 - Bremsanlage - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Bremsanlage gemäß dem
Oberbegriff des Hauptanspruchs, die zur Verwirklichung von
Antiblockier(ABS)-, Antriebsschlupf(ASR)- und von
Fahrdynamik(FDR)-Regelungen vorgesehen ist. Bei derartigen
Regelungen wird der Bremsflüssigkeitsdruck in
Radbremszylindern einzelner Räder bei bestimmten
Fahrzuständen abgesenkt oder erhöht.
Zum Absenken des Bremsflüssigkeitsdrucks in einem
Radbremszylinder ist es durch die US-PS 5 275 476 bekannt,
ein Einlaßventil, das in einer von einem Hauptbremszylinder
zu dem Radbremszylinder führenden Bremsleitung angeordnet
ist, zu schließen und ein Auslaßventil zu öffnen. Zur
Druckerhöhung wird dem Radbremszylinder mit einer
Rückförderpumpe Bremsflüssigkeit zugeführt, die zuvor durch
das geöffnete Auslaßventil aus dem Radbremszylinder
ausgeströmt ist. Dabei ist das Einlaßventil geöffnet und
das Auslaßventil geschlossen.
Damit ein Bremsflüssigkeitsdruckaufbau auch bei nicht
betätigtem Hauptbremszylinder erfolgen kann - dies ist zur
Verwirklichung der Antriebsschlupf- und der Fahrdynamik
regelung notwendig -, muß mit einem Absperrventil ein
Rückströmen von mit der Rückförderpumpe geförderter
Bremsflüssigkeit in den Hauptbremszylinder und von diesem
in einen Bremsflüssigkeitsbehälter verhindert werden. In
diesem Fall saugt die Rückförderpumpe Bremsflüssigkeit
durch ein zwischen ihrer Einlaßseite und dem
Hauptbremszylinder befindliches weiteres Absperrventil
hindurch aus dem Hauptbremszylinder an.
Diese bekannte Bremsanlage hat den Nachteil, daß die
Rückförderpumpe beim automatischen Bremsen Bremsflüssigkeit
selbst ansaugen muß, weswegen der Bremsflüssigkeits
druckaufbau mittels der Rückförderpumpe Zeit beanspruchen
kann. Insbesondere bei niedrigen Temperaturen und infolge
dessen zäher Bremsflüssigkeit kann das Ansaugverhalten der
Rückförderpumpe zu Funktionsproblemen der Bremsanlage beim
ASR-Betrieb führen. Ein FDR-Betrieb setzt ein sehr
schnelles Ansprechen der Radbremsen des Fahrzeugs voraus.
Dies ist mit der bekannten Bremsanlage nicht ausreichend
sichergestellt.
Weiterhin ist es aus der US-PS 5 078 457 bekannt, den
Hauptbremszylinder mit einem Hauptbremszylindermotor zu
versehen, damit der Hauptbremszylinder auch zum Bremsdruck
aufbau beispielsweise beim ASR-Betrieb betätigbar ist, wenn
ein Bremspedal zur manuellen Betätigung des Hauptbrems
zylinders nicht (per Fuß) getreten wird. Zu diesem Zweck
ist ein pneumatischer Bremskraftverstärker als Hauptbrems
zylindermotor ausgebildet. Der Bremskraftverstärker weist
zwei Unterdruckkammern auf, die durch eine verschiebbare
Wand voneinander getrennt sind. Bei nicht betätigter Bremse
herrscht in beiden Unterdruckkammern ein niedrigerer Druck
als der Umgebungsdruck. Wird ein Bremspedal betätigt, so
wird in eine der beiden Unterdruckkammern Umgebungsluft
eingelassen. Der dadurch an der verschiebbaren Wand
wirkende Druckunterschied bewirkt eine Kraft auf diese
Wand, welche zum Verschieben eines Hauptbremszylinder-
Kolbens verwendet wird und auf diese Weise die Betätigung
des Bremspedals unterstützt.
Zum Betrieb dieses pneumatischen Bremskraftverstärkers als
Hauptbremszylindermotor wird Umgebungsluft in die eine
Unterdruckkammer eingelassen, wodurch sich die die beiden
Unterdruckkammern trennende Wand und mit ihr der
Hauptbremszylinder-Kolben verschiebt, ohne daß das
Bremspedal getreten wird. Es wird Bremsflüssigkeitsdruck im
Hauptbremszylinder der Bremsanlage aufgebaut, der beim ASR-
Betrieb zum Bremsen angetriebener Fahrzeugräder mittels
Ventilen veränderbar ist.
Bei der erfindungsgemäßen Bremsanlage mit den Merkmalen des
Hauptanspruchs ist die Einlaßseite der Rückförderpumpe
nicht nur über das Auslaßventil an den Radbremszylinder
angeschlossen, sondern über ein zweites Absperrventil auch
mit dem Hauptbremszylinder verbunden. Dies hat den Vorteil,
daß bei betätigtem Hauptbremszylinder die Bremsflüssigkeit
an der Einlaßseite der Rückförderpumpe unter Druck steht,
wodurch die Bremsflüssigkeit der Rückförderpumpe schnell in
ausreichender Menge zuströmt. Dies ist auch unter
ungünstigen Bedingungen der Fall, also insbesondere bei
kalter und infolgedessen zähflüssiger Bremsflüssigkeit. Das
Förderverhalten der Rückförderpumpe ist dadurch
entscheidend verbessert, es wird ein sehr schneller
Druckaufbau durch die Rückförderpumpe erzielt.
Weitere Vorteile der Erfindung sind, daß auf selbstsaugende
Rückförderpumpen verzichtet werden kann, wodurch die
Auswahl verwendbarer Pumpen größer ist und auf
preisgünstigere Pumpen zurückgegriffen werden kann. Auch
das Betriebsgeräusch der erfindungsgemäßen Bremsanlage
während des ABS-, ASR- oder FDR-Betriebs ist geringer als
bei vergleichbaren, bekannten Bremsanlagen.
Die Unteransprüche betreffen vorteilhafte Weiterbildungen
und Verbesserungen der im Hauptanspruch angegebenen,
erfindungsgemäßen Bremsanlage.
Die erfindungsgemäße Bremsanlage kann gemäß Anspruch 10 mit
einer Hindernisabstandsmeßeinrichtung ausgestattet sein,
mittels derer die Bremsanlage die Fahrzeugbremsen
automatisch betätigt, wenn ein Auffahren auf ein Hindernis
droht. Ein Hindernis kann sowohl ein feststehendes
Hindernis als auch ein vorausfahrendes oder ein auf
derselben Fahrbahn entgegenkommendes Fahrzeug sein. Der
Fahrzeugführer wird auf diese Weise wirkungsvoll unter
stützt, insbesondere wenn er ein Hindernis nicht oder erst
spät zu erkennen in der Lage ist. Die Hindernisabstands
meßeinrichtung kann mit Radar, mit Sonar und/oder mit einem
optischen Meßsystem arbeiten. Ein solches optisches
Meßsystem kann eine Videokamera aufweisen, an die eine
Bildverarbeitung angeschlossen ist, wie es beispielsweise
die US-PS 5 234 071 oder die US-PS 5 197 562 offenbaren.
Gemäß Anspruch 11 läßt sich die erfindungsgemäße
Bremsanlage auch zur Einhaltung einer vorwählbaren
Fahrgeschwindigkeit verwenden. Dies ist insbesondere zur
Unterstützung eines sog. Tempostaten vorgesehen, wenn
dessen die Motorleistung beeinflussende Wirkung nicht
ausreicht, eine vorgewählte Geschwindigkeit nicht zu
überschreiten.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor,
das Bremspedal mit einem Sensor zu versehen, der einen der
Bremspedalstellung oder der Brempedalkraft entsprechenden
Signalwert liefert. Auf diese Weise ist es möglich, daß die
erfindungsgemäße Bremsanlage das Abbremsen des Fahrzeugs
abhängig von der Bremspedalbetätigung durch den
Fahrzeugführer unterstützt. Mit dem Bremspedalsensor läßt
sich insbesondere eine vom Fahrzeugführer beabsichtigte
Vollbremsung, die normalerweise mit einer vergleichsweise
schnellen und kräftigen Betätigung des Bremspedals
einhergeht, erkennen und wirkungsvoll durch Ingangsetzen
des Hauptbremszylindermotors, des Pumpenmotors und
Ansteuern der Ventile unterstützen. Eine derartige
Erkennung einer Vollbremsung ist in der DE 42 08 496 C1
beschrieben.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher
erläutert.
Die Figur zeigt das Schema einer erfindungsgemäßen
Bremsanlage.
In der Figur ist eine erfindungsgemäße Bremsanlage für
einen Kraftwagen dargestellt, mit der ABS-, ASR- und FDR-
Regelungen verwirklicht sind. Mit FDR ist das gezielte,
automatische Bremsen bestimmter Fahrzeugräder während
kritischer Fahrzustände des Kraftwagens gemeint, um ein
Schleudern, insbesondere ein unkontrolliertes Drehen des
Fahrzeugs um seine Hochachse zu vermeiden.
Die Bremsanlage weist zwei voneinander getrennte
Bremskreise auf, sie wird nachfolgend anhand des in der
Figur rechts dargestellten Bremskreises erläutert. Der
links dargestellte Bremskreis ist gleich wie der rechts
dargestellte Bremskreis aufgebaut, die Bezugszeichen
entsprechender Komponenten sind mit einem versehen.
Die erfindungsgemäße Bremsanlage weist einen
Hauptbremszylinder 10 mit einem Bremsflüssigkeits-
Vorratsbehälter 12 sowie einem Bremskraftverstärker 14 auf.
Die Betätigung des Hauptbremszylinders 10 erfolgt über ein
Bremspedal 16. Am Bremspedal 16 befindet sich ein Weggeber
als Bremspedalstellungssensor 15 zur Messung des Pedalwegs
sowie ein Kraftmeßsensor 17 zur Messung der am Bremspedal
16 aufgebrachten Kraft.
Der Hauptbremszylinder 10 ist beispielsweise in an sich
bekannter Weise als pneumatisch betätigbarer Hauptbrems
zylindermotor ausgebildet, er weist eine Ventilanordnung 19
zu seiner Steuerung auf. Mit ihm läßt sich der Hauptbrems
zylinder 10 auch betätigen, wenn das Bremspedal 16 nicht
getreten wird. Wahlweise verwendbar ist auch ein
hydraulisch betätigbarer Hauptbremszylindermotor.
An den Hauptbremszylinder 10 ist eine Hauptbremsleitung 18
für den in der Figur rechts dargestellten Bremskreis
angeschlossen. In ihr ist ein erstes Absperrventil 20
angeordnet, das, wie auch alle übrigen, noch zu
beschreibenden Ventile der erfindungsgemäßen Bremsanlage,
elektromagnetisch gegen eine Federkraft betätigbar ist. In
seiner Ruhestellung ist das Absperrventil 20 auf Durchlaß
geschaltet. Es weist vorzugsweise ein integriertes
Druckbegrenzungsventil 22 auf, welches ein Rückströmen von
Bremsflüssigkeit in den Hauptbremszylinder 10 ermöglicht,
wenn sich das Absperrventil 20 in seiner Sperrstellung
befindet und die Druckdifferenz am Absperrventil 20 einen
Grenzwert übersteigt. Ein derartiges Druckbegrenzungsventil
offenbart die US-PS 5 275 476, und zwar wahlweise in
Integralbauweise als auch als separates Bauteil.
Dem Absperrventil 20 ist ein Rückschlagventil 24 parallel
geschaltet, das Bremsflüssigkeit vom Hauptbremszylinder 10
bei gesperrtem ersten Absperrventil 20 durchläßt, wenn der
Bremsflüssigkeitsdruck auf der Hauptbremszylinder-Seite des
ersten Absperrventils 20 größer als auf dessen anderer
Seite ist.
Hinter dem ersten Absperrventil 20 verzweigt sich die
Hauptbremsleitung 18 und führt über je ein Einlaßventil 26,
28 zu je einem Radbremszylinder 30, 32 jeweils eines
Fahrzeugrades. (Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind
an den beschriebenen Bremskreis die beiden Vorderräder
angeschlossen. Die Zuordnung der Fahrzeugräder an die
Bremskreise kann bei anderen Ausführungsformen der
Erfindung auch auf andere Weise erfolgen). Die Einlaß
ventile 26, 28 sind in ihrer Ruhestellung ebenfalls auf
Durchlaß geschaltet. Ihnen sind Rückschlagventile 34, 36
parallel geschaltet, die ein Ausströmen von Bremsflüssigkeit
aus dem jeweiligen Radbremszylinder 30, 32 bei
geschlossenem Einlaßventil 26, 28 ermöglichen, wenn der
Bremsflüssigkeitsdruck im Radbremszylinder 30, 32 größer
als auf der dem Hauptbremszylinder 10 zugewandten Seite der
Einlaßventile 26, 28 ist.
An jeden Radbremszylinder 30, 32 ist ein Auslaßventil 38,
40 angeschlossen, die beide an eine gemeinsame
Rückführleitung 42 angeschlossen sind, welche zu einer
Rückförderpumpe 44 führt. Die beiden Auslaßventile 38, 40
sperren in ihrer Ruhestellung. An die Rückführleitung 42
ist ein Bremsflüssigkeits-Speicherbehälter 46
angeschlossen. Sie weist weiterhin ein Rückschlagventil 48
auf, das Bremsflüssigkeit nur in der vorgesehenen Richtung
von den Radbremszylindern 30, 32 zur Rückförderpumpe 44
durch die Rückführleitung 42 strömen läßt und eine
entgegengesetzte Strömung unterbindet.
Es können mehrere der beschriebenen Ventile zu einem Ventil
zusammengefaßt werden, das deren Funktion vollständig
übernimmt. So können beispielsweise ein Einlaßventil 26, 28
und ein Auslaßventil 38, 40, die im dargestellten
Ausführungsbeispiel 2/2-Ventile sind, durch ein 3/3-Ventil
ersetzt werden.
Der Antrieb der Rückförderpumpe 44 erfolgt mittels eines
elektrischen Pumpenmotors 50, der auch eine Rückförderpumpe
44′ des in der Figur links dargestellten Bremskreises
antreibt. Eine Druckseite der Rückförderpumpe 44 ist unter
Zwischenschaltung einer Dämpferkammer 52 mit der
Hauptbremsleitung 18 zwischen dem ersten Absperrventil 20
und den Einlaßventilen 26, 28 verbunden.
Unter Zwischenschaltung eines zweiten Absperrventils 54,
das in seiner Ruhestellung sperrt, ist die Einlaßseite der
Rückförderpumpe 54 unmittelbar an den Hauptbremszylinder 10
angeschlossen.
Das Umschalten der Einlaßventile 26, 28, der Auslaßventile
38, 40 sowie des ersten und des zweiten Absperrventils 20,
54 erfolgt mittels eines gemeinsamen Steuergeräts 56, das
auch die Ventile des in der Figur links dargestellten
Bremskreises steuert. Weiterhin steuert das Steuergerät 56
den als pneumatischen Motor ausgebildeten Bremskraft
verstärker 14 sowie den Pumpenmotor 50. Es erhält Signale
von Raddrehsensoren 58, 60, vom Bremsstellungssensor 15 und
vom Kraftmeßsensor 17.
Zur Abstandsüberwachung zu einem voraus fahrenden oder einem
entgegenkommenden Fahrzeug oder zu einem feststehenden
Hindernis ist die erfindungsgemäße Bremsanlage mit einer
Hindernisabstandsmeßeinrichtung ausgestattet, die über eine
Radarmeßeinrichtung 61, eine Sonarmeßeinrichtung 63
und/oder ein optisches Entfernungsmeßsystem, das eine
Videokamera 65 mit einem an sie angeschlossenen
Bildverarbeitungssystem 67 aufweist, wie es beispielsweise
in der US-PS 5 234 071 oder der US-PS 5 197 562 offenbart
ist. Dadurch kann ein Sicherheitsabstand zu einem
vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden und, falls
notwendig, eine Notbremsung vor einem feststehenden
Hindernis -auf der Fahrbahn durchgeführt werden.
Die erfindungsgemäße Bremsanlage funktioniert wie folgt:
Beim normalen Bremsen wird der Hauptbremszylinder 10 durch
Treten des Bremspedals 16 betätigt, wobei der Bremskraft
verstärker 14 die am Bremspedal 16 aufgebrachte Pedalkraft
verstärkt. Durch das auf Durchlaß stehende erste
Absperrventil 20 und die beiden ebenfalls auf Durchlaß
stehenden Einlaßventile 26, 28 werden die beiden
Radbremszylinder 30, 32 mit Bremsflüssigkeit beaufschlagt,
es erfolgt ein Druckaufbau und die zugehörigen
Fahrzeugräder werden gebremst. Die Auslaßventile 38, 40 der
beiden Radbremszylinder 30, 32 sind geschlossen.
Die ABS-Regelung wird auf folgende Weise bewerkstelligt:
Bei Blockiergefahr eines Fahrzeugrades, die vom Steuergerät
56 über einen der Raddrehsensoren 58, 60 festgestellt wird,
wird das diesem Fahrzeugrad zugeordneten Einlaßventil 26,
28 geschlossen, der Radbremszylinder 30, 32 des betroffenen
Rades also vom Hauptbremszylinder abgetrennt. Das
Auslaßventil des betroffenen Rades 38, 40 wird kurzzeitig
geöffnet, Bremsflüssigkeit strömt aus dem Radbremszylinder
30, 32 aus, der Bremsflüssigkeitsdruck in diesem
Radbremszylinder 30, 32 und damit dessen Bremswirkung
verringert sich. Zugleich schaltet das Steuergerät 56 den
Pumpenmotor 50 an, wodurch die Rückförderpumpe 44 aus dem
Radbremszylinder 30, 32 ausgetretene Bremsflüssigkeit in
die Hauptbremsleitung 18 fördert. Durch erneutes Öffnen des
Einlaßventils 26, 28 des Radbremszylinders 30, 32 kann
dessen Bremswirkung wieder vergrößert werden. Das Absenken,
Halten und Erhöhen des Bremsflüssigkeitsdrucks im
Radbremszylinder 30, 32 erfolgt in schneller Folge in an
sich bekannter Weise.
Die Antriebsschlupfregelung erfolgt auf nachfolgend
beschriebene Weise: Beginnt ein angetriebenes Fahrzeugrad
beim Beschleunigen des Kraftwagens durchzudrehen, was das
Steuergerät 56 über den diesem Fahrzeugrad zugeordneten
Raddrehsensor 58, 60 erkennt, wird der Pumpenmotor 50
eingeschaltet und dadurch die Rückförderpumpe 44 in Gang
gesetzt. Die Einlaßventile 26, 28 der nicht angetriebenen
und der nicht zum Durchdrehen neigenden Fahrzeugräder
werden geschlossen, so daß der Radbremszylinder 30, 32 des
zum Durchdrehen neigenden Rades mit Bremsflüssigkeit
beaufschlagt wird und es abbremst und das Durchdrehen
verhindert. Zugleich wird das erste Absperrventil 20
geschlossen, damit von der Rückförderpumpe 44 geförderte
Bremsflüssigkeit nicht in den Hauptbremszylinder 10 strömt.
Desweiteren wird der als pneumatischer Motor ausgebildete
Bremskraftverstärker 14 in Gang gesetzt, der den
Hauptbremszylinder 10 betätigt. Das zweite Absperrventil 54
des Bremskreises, an welchen das durchdrehende Fahrzeugrad
angeschlossen ist, wird geöffnet, wodurch unter Druck
stehende Bremsflüssigkeit vom Hauptbremszylinder 10 zur
Einlaßseite der Rückförderpumpe 44 gelangt und die
Rückförderpumpe 44 wirkungsvoll unterstützt wird. Der
Druckaufbau im Radbremszylinder 30, 32 erfolgt sehr
schnell.
Zur Fahrdynamikregelung werden Radbremszylinder 30, 32 der
Fahrzeugräder abhängig vom Fahrzustand des Kraftwagens wie
vorstehend für die Antriebsschlupfregelung beschrieben
abgebremst, um ein Schleudern des Kraftwagens, insbesondere
eine Drehung um seine Hochachse zu verhindern. So kann
beispielsweise beim Untersteuern des Personenwagens das
kurveninnere Hinterrad gebremst werden, beim Übersteuern
kann das kurvenäußere Vorderrad abgebremst werden. Zum
Erkennen kritischer Fahrzustände weist die erfindungsgemäße
Bremsanlage zusätzliche Sensoren für Drehgeschwindigkeit um
eine Hochachse, Querbeschleunigung, Lenkwinkel und
Bremsflüssigkeitsdruck auf, die in der Figur unter
Bezugsziffer 62 zusammengefaßt dargestellt sind und deren
Signale das Steuergerät 56 verarbeitet.
Gerade für die FDR-Funktion der erfindungsgemäßen
Bremsanlage ist ein schnelles Ansprechen der einzelnen
Bremsen unabdingbar, weswegen der Rückförderpumpe 44
Bremsflüssigkeit unter Druck vom Hauptbremszylinder 10 über
das zweite Absperrventil 54 zugeführt so daß der
Bremsflüssigkeitsdruckaufbau sehr schnell erfolgt. Da das
Bremspedal 16 beim Auftreten kritischer Fahrzustände nur
manchmal getreten ist, wird der Hauptbremszylinder 10 beim
Ansprechen der FDR-Funktion in jedem Fall über den als
pneumatischen Motor ausgebildeten Bremskraftverstärker 14
betätigt, so daß auch bei nicht getretenem Bremspedal 16
unter Druck stehende Bremsflüssigkeit der Einlaßseite der
Rückförderpumpe 44 zugeführt wird. Weil der Rückförderpumpe
44 Bremsflüssigkeit infolge des im Hauptbremszylinder 10
erzeugbaren Drucks zuführbar ist, kann man, wie dies die
Beschreibungseinleitung bereits andeutet, die Rückförder
pumpe 44 als sogenannte Freikolbenpumpe ausbilden.
Claims (13)
1. Bremsanlage für ein Fahrzeug mit einem
Hauptbremszylinder, mit mindestens einem Radbremszylinder,
mit einem ersten, steuerbaren Absperrventil, das dem
Hauptbremszylinder und dem Radbremszylinder
zwischengeschaltet ist, mit einem steuerbaren Einlaßventil,
das dem ersten Absperrventil und dem Radbremszylinder
zwischengeschaltet ist, mit einem steuerbaren Auslaßventil,
das dem Radbremszylinder und einer Rückförderpumpe auf
deren Einlaßseite zwischengeschaltet ist, wobei eine
Druckseite der Rückförderpumpe an eine vom
Hauptbremszylinder zum Radbremszylinder führende
Bremsleitung zwischen dem ersten Absperrventil und dem
Einlaßventil angeschlossen ist, mit einem zweiten,
steuerbaren Absperrventil, das dem Hauptbremszylinder und
der Rückförderpumpe auf deren Einlaßseite
zwischengeschaltet ist, mit einem Raddrehsensor an einem
mit dem Radbremszylinder bremsbaren Fahrzeugrad und mit
einem Steuergerät, dem Signale des Raddrehsensors
zugeleitet werden und das die Ventile und einen Pumpenmotor
zum Antrieb der Rückförderpumpe steuert, dadurch
gekennzeichnet, daß der Hauptbremszylinder (10) einen
Hauptbremszylindermotor (14) aufweist, der mittels des
Steuergeräts (56) steuerbar ist.
2. Bremsanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
der Hauptbremszylinder (10) per Muskelkraft betätigbar ist.
3. Bremsanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Hauptbremszylindermotor (14)
pneumatisch oder hydraulisch betrieben wird.
4. Bremsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Hauptbremszylinder (10) einen
Bremskraftverstärker (14) aufweist, der als
Hauptbremszylindermotor ausgebildet ist.
5. Bremsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß sie ein Rückschlagventil (48, 48′)
aufweist, das zwischen der Einlaßseite der Rückförderpumpe
(44, 44′) und dem Auslaßventil (26, 26′, 28, 28′)
angeordnet und das in Richtung der Rückförderpumpe (44,
44′) durchströmbar ist.
6. Bremsanlage nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß dem ersten Absperrventil (20, 20′) ein
Druckbegrenzungsventil (22, 22′) parallel geschaltet ist.
7. Bremsanlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
das Druckbegrenzungsventil (22, 22′) in das erste
Absperrventil (20, 20′) integriert ist.
8. Bremsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß sie Sensoren (62) zur Messung
von beispielsweise einer Drehbeschleunigung um eine
Hochachse des Fahrzeugs und/oder einer Querbeschleunigung
des Fahrzeugs und/oder eines Lenkeinschlagwinkels und/oder
eines Bremsflüssigkeitsdrucks aufweist, deren Signale dem
Steuergerät (56) zur Auswertung und zur Ansteuerung der
Ventile (20, 20′, 26, 26′, 28, 28′, 38, 38′, 40, 40′, 54,
54′), des Pumpenmotors (50) und des
Hauptbremszylindermotors (14) zugeführt werden.
9. Bremsanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß sie mehrere Radbremszylinder
(30, 30′, 32, 32′) mit je einem steuerbaren Einlaßventil
(26, 26′, 28, 28′) und einem steuerbaren Auslaßventil (38,
38′, 40, 40′) aufweist.
10. Bremsanlage nach einem der Ansprüche 1, 4, 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bremsanlage eine mit Radar
(61), Sonar (63), mit einem optischen Meßsystem (65, 67)
oder dgl. arbeitende Hindernisabstandsmeßeinrichtung
aufweist, und daß die Steuerung der Ventile (20, 20′, 26,
26′, 28, 28′, 38, 38′, 40, 40′, 54, 54′), des Pumpenmotors
(50) und des Hauptbremszylindermotors (14) mittels des
Steuergeräts (56) in Abhängigkeit des Abstands des
Fahrzeugs von einem Hindernis und/oder in Abhängigkeit von
der gefahrenen Geschwindigkeit erfolgt.
11. Bremsanlage nach einem der Ansprüche 1, 4, 8, 9 oder 10
dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerung der Ventile (20,
20′, 26, 26′, 28, 28′, 38, 38′, 40, 40′, 54, 54′), des
Pumpenmotors (50) und des Hauptbremszylindermotors (14)
mittels des Steuergeräts (56) in Abhängigkeit von einer
vorwählbaren Geschwindigkeit erfolgt.
12. Bremsanlage nach Anspruch 11 dadurch gekennzeichnet,
daß das Steuergerät (56) die Fahrgeschwindigkeit aus den
Signalen der Raddrehsensoren (58, 58′, 60, 60′) ermittelt.
13. Bremsanlage nach einem der Ansprüche 1, 4, 8, 9 oder 11
dadurch gekennzeichnet, daß ein Bremspedal (16) einen
Sensor (15, 17) aufweist, dessen Signale dem Steuergerät
(56) zugeleitet werden, das aufgrund dieser Signale den
Hauptbremszylindermotor (14) ansteuert, um einen
Bremsflüssigkeitsdruck zu erhöhen.
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