DE19502800A1 - Vorrichtung zur mechanischen Reinigung von Flüssigkeiten - Google Patents
Vorrichtung zur mechanischen Reinigung von FlüssigkeitenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur mechanischen Reinigung von Flüssigkeiten,
insbesondere von einem Wärmetauscher zuzuführendem Kühlwasser, die in einer
Rohrleitung strömen, mit einem rotationssymmetrischen, kegelförmigen Siebkörper im
wesentlichen in der Größe des Rohrdurchmessers sowie einer gleichachsigen, auf der
angeströmten Seite des Siebkörpers angeordneten Absaugvorrichtung, die drehbar
gelagert, mit Hilfe eines Antriebes für die Dauer eines Reinigungsintervalls
kontinuierlich oder mit Unterbrechungen verschwenkbar und mit einer Eintrittsdüse
versehen ist und während des Reinigungsintervalles nach und nach die gesamte
Fläche des Siebkörpers auf der Anströmseite absaugt, wobei der Siebkörper in
Bereiche eingeteilt ist, die Eintrittsdüse der Absaugvorrichtung jeden Bereich
abdecken kann und in jedem Bereich der eigentlichen Siebfläche und der
Absaugvorrichtung ein Hohlraum zur vorübergehenden Aufnahme von
Verunreinigungen vorhanden ist, wobei der Siebkörper auf der Anströmseite durch im
wesentlichen radiale, die Hohlräume bildende Stege in einzelne, die Bereiche
bildende Sektoren unterteilt ist, die Eintrittsdüse der Absaugvorrichtung eine solche
Form hat, daß sie zu dem Zeitpunkt, zu dem die Eintrittsdüse gerade einen Sektor
überdeckt, benachbarte Sektoren im wesentlichen frei läßt, und der Spalt zwischen
den freien Stegkanten und den Kanten der Eintrittsdüse der Absaugvorrichtung durch
flexible Dichtlippen von mindestens der Höhe des Spaltes überbrückt ist.
Eine derartige Vorrichtung ist aus der EP 0 268 752 B1 bereits bekannt.
Es ist bei Kühlwasserfiltern von Vorteil, eine große Speicherkapazität für abgelagerten
Schmutz zu erreichen, damit das Sieb bei plötzlichem großen Schmutzanfall
mechanisch nicht überlastet wird und der Kühlwasserstrom zum Kondensator nicht
stark reduziert oder gar unterbrochen wird. Eine derartige Unterbrechung ist beim
Betrieb von Kraftwerken untragbar.
Eine relativ große Schmutzkapazität erreicht man durch ein kegelförmiges Sieb, wie
es in der Fig. 6 der europäischen Patentschrift beispielsweise dargestellt ist. Durch die
Abstumpfung dieses Kegelsiebes verringert sich die insgesamt erreichbare
Siebfläche. Man kann zwar die Siebfläche vergrößern, indem man den Kegelstumpf
spitzer zulaufen läßt, jedoch werden in der Kegelspitze die Segmente dann so eng,
daß Grobverschmutzungen wie Holz, Steine, Muscheln sich zwischen den Stegen
verklemmen können und dann nicht mehr abgesaugt werden. Andererseits können
aus kraftwerktechnischen Gründen die Segmente und damit die
Wasserabsaugmenge nicht beliebig groß gewählt werden, weil das abgesaugte
Wasser nicht in beliebiger Höhe dem Kühlprozeß entzogen werden kann.
Aufgabe der Erfindung ist es, die bekannte Vorrichtung dahingehend auszugestalten,
daß diese Nachteile vermieden werden. Gelöst wird die Aufgabe dadurch, daß die
Kegelspitze keine Stege aufweist und die Stirnseiten der im übrigen Bereich
angeordneten Stege an keine Begrenzung anschließen, so daß trichterförmige
Rutschen entstehen, die an- und abstromseitig offen sind, so daß harte
Verunreinigungen wie Steine, Muscheln die Siebfläche entlang in die stegfreie
Kegelspitze rutschen und dort von der im Absaugrotor vorhandenen Öffnung
abgesaugt werden.
Eine vorteilhafte Ausführung besteht darin, daß der kegelförmige Siebkörper im
Bereich der stegfreien Kegelspitze keine Sieböffnungen aufweist. Dadurch wird eine
verbesserte Abführung der in der Kegelspitze angesammelten Verunreinigung
erreicht. Durch das Sammeln der harten Verunreinigungen in der Kegelspitze bleibt
der Siebkörper längere Zeit sauber, so daß die Spülintervalle verlängert werden
können und es zu Wasserersparnis kommt.
Weiter ist es vorteilhaft, die flexible Dichtung als flexibler Hohlkörper vorzugsweise als
Schlauch auszubilden und zusätzlich mit Blechen abzustützen. Die Abdichtung mit
Schlauch hat den Vorteil, daß Fertigungsungenauigkeiten besser ausgeglichen
werden können bei entsprechend hoher Steifigkeit gegen den Unterdruck beim
Absaugen.
Die erfindungsgemäße Anordnung ermöglicht es, ein kegelförmiges Sieb
verhältnismäßig spitz auszuführen, so daß die durch die Abstumpfung des Kegels
sich ergebende Siebflächenverringerung relativ klein bleibt.
Die kegelförmige Siebausbildung hat erhebliche Kostenvorteile gegenüber allen
anderen Ausführungen. Diese Form ist einfach in der Herstellung, auch bei großer
Siebfläche, und kann die Druck- und Strömungskräfte ohne zusätzliche, teure
Stützkonstruktionen, wie sie der Stand der Technik schildert, aufnehmen. Da die
Kühlwasserfilter meist bei Meerwasserkühlung eingesetzt werden, müssen dort
hochkorrosionsfeste teure Sondermetalle angewandt werden. Durch den Wegfall der
Stützkonstruktion, wie sie der Stand der Technik für erforderlich hält, reduziert sich
der Material- und Fertigungsaufwand um mindestens 50%.
Die erfindungsgemäße Anordnung vermeidet auch, trotz der relativ spitzen Kegelform,
daß durch Ansammlung von Steinen, Holz, Muscheln usw. die Absaugdüse während
der Drehbewegung blockiert wird und die Siebfläche nicht mehr abgesaugt werden
kann. Diese Gefahr besteht noch beim Stand der Technik, da diese zweite
Absaugung für den Siebboden fehlt.
Meist wird man die Stege so anordnen, daß sie mit ihrer Längsachsenverlängerung
durch die Symmetrieachse des Siebkörpers hindurchlaufen, jedoch ist auch eine
solche Anordnung möglich, bei der die Mittelpunkte der von den Stegen gebildeten
Zentriwinkel außerhalb dieser Symmetrieachse liegen, beispielsweise auf einem um
diese Symmetrieachse herum angeordneten Kreis.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert,
die in den Zeichnungen dargestellt sind.
Es zeigt:
Fig. 1 in einer axialen Schnittansicht die grundlegende Form einer Vorrichtung;
Fig. 2 eine Ansicht entlang der Schnittlinie A-A der Fig. 1;
Fig. 3 eine Schnittansicht entlang der Schnittlinie B-B gemäß der Fig. 1 zur
Erläuterung einer verbesserten Ausführungsform;
Fig. 4 eine Schnittansicht entlang der Schnittlinie B-B gemäß der Fig. 1 zur
Erläuterung einer weiteren verbesserten Ausführungsform;
Fig. 5 eine Schnittansicht entlang der Schnittlinie B-B gemäß der Fig. 1 zur
Erläuterung einer weiteren verbesserten Ausführungsform;
Fig. 6 eine Schnittansicht entlang der Schnittlinie B-B gemäß der Fig. 1 zur
Erläuterung einer weiteren verbesserten Ausführungsform;
Fig. 7 eine perspektivische Darstellung der Rutsche.
Aus der Fig. 1 ist eine Kühlwasserzuführungsleitung 10 zu erkennen, die
vorzugsweise zu einem Wärmetauscher oder zu einem Kondensator eines
Kraftwerkes führt, des weiteren ein kegelförmiger Siebkörper 12, der innerhalb eines
an dem Flansch 14 der Kühlwasserzuführungsleitung 10 angebrachten Rohrstücks 16
angeordnet ist. Das Kühlwasser durchströmt das Rohrstück 16 und anschließend die
Kühlwasserzufuhrleitung 10 in Richtung des Pfeiles 18. Auf der Anströmseite des
Siebkörpers 12 ist eine Absaugvorrichtung 20 mit einer dem Siebkörper 12
gegenüberstehenden Absaugdüse 22 zu erkennen, die mit einem zur Rohrleitung 10
bzw. Rohrstück 16 koaxialen Stutzen 24 verbunden und über eine Antriebswelle 30
entweder direkt oder über ein Getriebe 28 mit einem außerhalb des Rohrstücks 16
angeordneten Motor 26 rotierend angetrieben ist. An den drehbaren Stutzen 24
schließt sich ein feststehender Rohrbogen 32 an, der die Wand des Rohrstücks 16
radial nach außen durchdringt und z. B. über einen hier nicht dargestellten Schieber
an eine nicht näher dargestellte Absaugleitung angeschlossen ist.
Rohrbogen 32 und Stutzen 24 sind über eine nicht näher ausgeführte, eine
gegenseitige Verdrehung zulassende Lagerkupplung 34 verbunden. Wie z. B. aus der
Ansicht von oben auf den Siebkörper 12 (Ansicht A-A der Fig. 1, entsprechend auch
Fig. 2) und Fig. 3, dem Schnitt entlang der Schnittlinie B-B der Fig. 1, einer die
Abwicklung der Siebfläche in vergrößertem Maßstab, hervorgeht, sind anströmseitig
auf dem Siebkörper 12 radiale, entgegen der Strömungsrichtung (Pfeil 18 in Fig. 1)
abragende Stege 36 vorgesehen, die die Siebfläche 12 in einzelne, gemäß Fig. 2
gleich große Bereiche 37, 38, 39 unterteilt. Eine Absaugdüse 22 ist in gleicher Weise
wie die Bereiche 37, 38, 39 ausgebildet, wobei die beiden radialen Seidenwände 40
und 42 der Düse 22 hier den gleichen Zentriwinkel 60 zueinander haben, wie die
Bereiche 37, 38, 39 bildenden Stege 36.
Fig. 3 läßt erkennen, daß die Enden der radialen Seitenwände 40, 42 der
Absaugdüse 22 zu den Stegen 36 einen Abstand bilden und damit einen Spalt a
freilassen. Dieser Spalt a wird nach der in Fig. 3 dargestellten Ausführungsform durch
flexible Dichtlippen 44 überbrückt, die an den Enden der Wände 40, 42 in geeigneter
Weise befestigt sind, wobei diese Dichtlippen bei der dargestellten Ausführungsform
etwas länger sind, als es der Spaltbreite a entspricht, so daß es bei der dargestellten
Drehrichtung, Pfeil 46 dazu kommt, daß sich die freien Enden der Dichtlippen 44
seitlich an die Stege 36 anlegen, bei weiterer Bewegung in Richtung des Pfeiles 46
sich elastisch wegbiegen, wie in Fig. 3 auch bereits zu erkennen ist, und bei noch
weiterer Bewegung in Richtung des Pfeiles 46 so stark weggebogen werden, daß sie
mit ihrer Stirnfläche 48 an der Stirnfläche 50 der Stege 36 vorbeigleiten können und
so freikommen. Während des Zeitraums, während dem sich die Dichtlippen 44 an die
Stege 36 anlegen und an diesen anliegend verbleiben, bildet die Absaugdüse 22 über
dem Bereich 38 des Siebkörpers 12 einen vor den angrenzenden Bereichen 37, 39
strömungsmäßig abgetrennten Raum.
Auf der Anströmseite des Siebkörpers 12 im Laufe der Betriebszeit
niedergeschlagene Verunreinigungen, beispielsweise Gras, Blätter, Plastik, vereinzelt
auch Steine, Muscheln, Holzreste und dgl., die innerhalb des Bereichs 38 liegen,
werden während dieses Zeitraumes
durch die Wirkung von in der Absaugleitung 22 erzeugte Rückströmung 54 von der
Anströmseite 56 des Siebkörpers 12 zurück in den Bereich 38 und von dort in die
Absaugdüse 22 transportiert, und von dort schließlich über den Stutzen 24, den
Rohrbogen 32 in z. B. einen Sumpf transportiert.
Infolge der Abdichtung des Spaltes a durch die Lippe 44 (und ggf. entsprechende
Lippen an quer dazu liegenden Bereichswänden, hier nicht dargestellt) werden die
Strömungskraft beeinträchtigende Nebenschlußwege unterbrochen.
Die Bewegung der auf der angeströmten Seite des Siebkörpers 12 angeordneten
Absaugvorrichtung 20 kann entweder kontinuierlich sein, wobei während des
Anliegens der Dichtlippen 24 an den Stegen 36 eine kurz andauernde Rückströmung
entsteht, oder aber auch mit Unterbrechungen, um beispielsweise taktweise die
einzelnen Bereiche anzufahren und durch besonders lange Rückspülungsvorgänge
das Sieb besonders intensiv zu reinigen.
Nach einer vollständigen, über 360° verlaufenden Drehbewegung kann man somit die
gesamte Fläche des Siebkörpers 12 auf der Anströmseite absaugen. Die
Drehrichtung kann dann umgedreht werden, was der gleichmäßigen Belastung und
Abnutzung der Dichtlippen zugute kommt.
Die Stege 36 lassen aufgrund ihres über die Siebfläche 56 vorstehenden Stegmaßes
Aufnahmeräume für abgelagertes Material 52 entstehen, so daß ggf. der
Reinigungsvorgang erst nach einer größeren Zeitperiode notwendig wird, während
welcher Zeit sich der Sektor mit Abfallmaterial füllen kann. Dieser Zeitraum ist
abhängig von der Höhe der Stege 36 und von der noch zulässigen, den
Strömungswiderstand erhöhenden Menge an abgelagertem Material.
Es wird deutlich werden, daß insbesondere dann, wenn keine zu starken
Verunreinigungen auftreten oder ein taktweiser Betrieb vorgesehen ist, die Dichtlippen
48 auch nur so lang zu sein brauchen, wie es dem Spaltmaß a entspricht, d. h. daß sie
sich dann nicht an die Stege 36 anlegen.
Bei Fig. 4 und Fig. 5 ist die flexible Dichtung als flexibler Hohlkörper vorzugsweise als
Schlauch 68 ausgebildet und an den Wänden 40 und 42 befestigt, wobei noch
weitere Abstützflächen 69 angeordnet werden können.
Bei Fig. 6 ist die flexible Dichtung aus einem Dichtprofil 70 mit konvexer Begrenzung
oder mit schräger Fläche zum Steg 36 ausgebildet. Ein elastisches Element 71
erzeugt die nötige Dichtkraft.
Fig. 7 zeigt eine Rutsche 63 mit Siebkörper 12 und Stegen 36, mit Eintrittsbereich 66
und Austrittsbereich 67.
Claims (7)
1. Vorrichtung zur mechanischen Reinigung von Flüssigkeiten, insbesondere von
einem Wärmetauscher zuzuführendem Kühlwasser, die in einer Rohrleitung
(10) strömen, mit einem rotationssymmetrischen, kegelförmigen Siebkörper
(12) im wesentlichen in der Größe des Rohrdurchmessers sowie einer
gleichachsigen, auf der angeströmten Seite des Siebkörpers (12)
angeordneten Absaugvorrichtung (20), die drehbar gelagert, mit Hilfe eines
Antriebes (26, 28, 30) für die Dauer eines Reinigungsintervalls kontinuierlich
oder mit Unterbrechungen verschwenkbar und mit einer Eintrittsdüse (22)
versehen ist und während des Reinigungsintervalles nach und nach die
gesamte Fläche des Siebkörpers (12) auf der Anströmseite absaugt, wobei der
Siebkörper (12) in Bereiche (37, 38, 39) eingeteilt ist, die Eintrittsdüse (z. B. 22)
der Absaugvorrichtung (20) jeden Bereich abdecken kann und in jedem
Bereich der eigentlichen Siebfläche und der Absaugvorrichtung ein Hohlraum
zur vorübergehenden Aufnahme von Verunreinigungen (52) vorhanden ist,
wobei der Siebkörper (12) auf der Anströmseite durch im wesentlichen radiale,
die Hohlräume bildende Stege (z. B. 36) in einzelne, die Bereiche bildende
Sektoren unterteilt ist, die Eintrittsdüse (z. B. 22) der Absaugvorrichtung (20)
eine solche Form hat, daß sie zu dem Zeitpunkt, zu dem die Eintrittsdüse
gerade einen Bereich überdeckt (z. B. 38), benachbarte Bereiche (z. B. 37, 39)
im wesentlichen frei läßt, und der Spalt (a) zwischen den freien Stegkanten
(50) und den Kanten der Eintrittsdüse (z. B. 22) der Absaugvorrichtung (z. B.
20) durch flexible Dichtlippen (z. B. 44) von mindestens der Höhe des Spaltes
überbrückt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Kegelspitze (61) keine Stege
(36) aufweist, so daß Rutschen (63) entstehen und der Stutzen (24) im Bereich
der Kegelspitze (61) eine Öffnung (62) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die flexiblen
Dichtungslippen (44) sich über die Spalterstreckung (a) so weit
hinauserstrecken, daß sie sich während der Bewegung der Lippen bezüglich
der Stege an diese zunächst seitlich anlegen, sich zunehmend verbiegen und
schließlich in gebogenem Zustand über die Stegkante gleiten.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die flexible
Dichtung als flexibler Hohlkörper vorzugsweise als Schlauch (68) ausgebildet
ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schlauch (68) sich außer an den Befestigungswänden (40 und 42) an weiteren
ein oder mehreren Flächen (69) abstützt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der
Eintrittsbereich (66) und der Austrittsbereich (67) der Rutsche (63) von der
Eintrittsdüse (22) abgedeckt werden.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
kegelförmige Siebkörper (12) im Bereich der stegfreien Kegelspitze (61) keine
Sieböffnungen (65) aufweist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Dichtung, die den Spalt (a) abdeckt aus einem konvexgeformten Dichtprofil
(70) und einem elastischen Element (71) besteht, geführt von einer Halterung
(73).
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