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DE19500303A1 - Heftpflaster - Google Patents

Heftpflaster

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Publication number
DE19500303A1
DE19500303A1 DE19500303A DE19500303A DE19500303A1 DE 19500303 A1 DE19500303 A1 DE 19500303A1 DE 19500303 A DE19500303 A DE 19500303A DE 19500303 A DE19500303 A DE 19500303A DE 19500303 A1 DE19500303 A1 DE 19500303A1
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DE
Germany
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adhesive plaster
strip
adhesive
skin
lancing device
Prior art date
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Application number
DE19500303A
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English (en)
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DE19500303C2 (de
Inventor
Juergen Hoefer
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE19500303A1 publication Critical patent/DE19500303A1/de
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Publication of DE19500303C2 publication Critical patent/DE19500303C2/de
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61HPHYSICAL THERAPY APPARATUS, e.g. DEVICES FOR LOCATING OR STIMULATING REFLEX POINTS IN THE BODY; ARTIFICIAL RESPIRATION; MASSAGE; BATHING DEVICES FOR SPECIAL THERAPEUTIC OR HYGIENIC PURPOSES OR SPECIFIC PARTS OF THE BODY
    • A61H39/00Devices for locating or stimulating specific reflex points of the body for physical therapy, e.g. acupuncture
    • A61H39/04Devices for pressing such points, e.g. Shiatsu or Acupressure
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F13/00Bandages or dressings; Absorbent pads
    • A61F13/02Adhesive bandages or dressings
    • A61F13/023Adhesive bandages or dressings wound covering film layers without a fluid retention layer
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61FFILTERS IMPLANTABLE INTO BLOOD VESSELS; PROSTHESES; DEVICES PROVIDING PATENCY TO, OR PREVENTING COLLAPSING OF, TUBULAR STRUCTURES OF THE BODY, e.g. STENTS; ORTHOPAEDIC, NURSING OR CONTRACEPTIVE DEVICES; FOMENTATION; TREATMENT OR PROTECTION OF EYES OR EARS; BANDAGES, DRESSINGS OR ABSORBENT PADS; FIRST-AID KITS
    • A61F13/00Bandages or dressings; Absorbent pads
    • A61F13/02Adhesive bandages or dressings
    • A61F13/0246Adhesive bandages or dressings characterised by the skin-adhering layer
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61HPHYSICAL THERAPY APPARATUS, e.g. DEVICES FOR LOCATING OR STIMULATING REFLEX POINTS IN THE BODY; ARTIFICIAL RESPIRATION; MASSAGE; BATHING DEVICES FOR SPECIAL THERAPEUTIC OR HYGIENIC PURPOSES OR SPECIFIC PARTS OF THE BODY
    • A61H39/00Devices for locating or stimulating specific reflex points of the body for physical therapy, e.g. acupuncture
    • A61H39/08Devices for applying needles to such points, i.e. for acupuncture ; Acupuncture needles or accessories therefor

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Description

Heftpflaster, vorzugsweise aber nicht ausschließlich verwendet als Schulterblattpflaster, bestehend aus einem Heftpflasterstreifen und Stechwerkzeugen bzw. Druckkörpern oder einer Stechvorrichtung, welches dem Anwender ermöglicht, bei Bedarf mittels unauffälliger Körper- (Schulter-) Bewegungen mäßige Reiz- bzw. Schmerzimpulse auf die Haut auszuüben, ohne das Pflaster oder die Stechwerkzeuge, Druckkörper oder die Stechvorrichtung zu berühren, vorzugsweise um Streßfaktoren abzuleiten oder um zu vermeiden, daß eine ungesunde Schulterhaltung eingenommen wird.
Stand der Technik
Bekannt sind diverse Akupressur-Vorrichtungen wie beispielsweise die folgenden: Aus DE 84 35 371 U1 ist eine Einlegesohle für Schuhe mit nach einem vorbestimmten Raster angeordneten akupressorisch wirksamen Elementen bekannt. In DE 81 33 861 U1 wird ein magnetisches Heilpflaster mit tablettenförmigen Ferritplättchen vorgeschlagen, mit welchem die erfolgreiche Behandlung diverser Leiden erfolgt. Pflaster mit akupressorisch wirksamen Druckkörpern verschiedener Ausbildung werden in DE 79 34 840 U1, DE-GM 76 17 093 und DE 73 16 097 vorgestellt. Schließlich wird in DE 42 40 952 ein Verband mit akupressorisch wirksamen Druckkörpern vorgestellt.
Kritik des Standes der Technik
Die Therapiewirkung aller vorerwähnten Pflaster sowie des Verbandes und der Einlegesohle ergibt sich aus der ununterbrochenen Einwirkung auf einen oder mehrere Akupunktur- oder Akupressurpunkte für die Zeitdauer, während welcher diese Pflaster auf der Haut aufgeklebt bzw. der Verband auf der Haut aufgelegt bzw. die Einlegesohle in einem Schuh eingelegt ist.
Die vorerwähnten bekannten Heilmittel üben sämtlich einen Druckreiz auf die Haut aus, wobei dieser Druckreiz nur mäßig ist, aber konstant und nicht variabel während des gesamten Anwendungszeitraum ausgeübt wird.
Es erfolgt durch die bekannten Heilmittel auch keine Ausübung von Schmerzen auf die Haut und auch keine Steuerung einer Reizausübung - und schon gar nicht einer Schmerzreizaus­ übung - durch Bewegungen oder auf andere Art. Im Gegensatz zu allen bisher bekannten Pflastern übt das Pflaster dieser Anmeldung keine Reizimpulse aus, solange nicht eine Schulter-nach-vorn- Bewegung erfolgt. Da die bekannten Akupressurpflaster einen konstanten Druckreiz ausüben, darf dieser nur mäßig sein und darf nicht in Schmerzen ausarten, da er sonst vom Anwender nicht längere Zeit ausgehalten würde. Wären die vom Pflaster dieser Anmeldung ausgeübten Schmerzreize konstanter Natur, so könnten diese vom normal empfindenden Anwender ebenfalls auf Dauer nicht ausgehalten werden. Daher ermöglicht das Pflaster dieser Anmeldung dem Anwender, nur dann auf unauffällige Art und Weise Schmerzreizimpulse auszuüben, wenn ihm dies - z. B. beim Auftreten von Streß­ situationen - notwendig erscheint. Durch das Ausmaß seiner unauffälligen Schulterbewegungen kann der Anwender die Intensität und Dauer der Reiz- bzw. Schmerzimpulse und damit das Ausmaß der Ableitung von Streßfaktoren über die Haut steuern.
Bei den bekannten Akupressurpflastern werden die Druckkörper durch die Anpreßkraft des Klebepflasters auf die Haut gedrückt. Beim Pflaster dieser Anmeldung hingegen wird auf die Stechwerkzeuge bzw. die Stechvorrichtung keine Klebepflaster- Anpreßkraft ausgeübt. Die Anpreßkraft und damit die Schmerzimpulsausübung wird nicht durch die Klebekraft des Pflasters, sondern vielmehr nur dann durch Umwandlung einer bei einer - z. B. Schulter-nach-vorn - Bewegung ausgeübten Zugkraft in eine Druckkraft in der hier beschriebenen Art und Weise herbeigeführt, wenn dies vom Anwender gewünscht wird. Bei einer normalen - z. B. Schulter-nach-hinten - Stellung hingegen wird keine Zugkraft und damit keine Anpreßkraft und somit auch keine Reizausübung bewirkt.
Die groben Stechwerkzeuge sollen die Haut nur anstechen, um kurzzeitige, unauffällig steuerbare Schmerzimpulse auszuüben, nicht jedoch durchstechen, wie dies bei Akupunkturnadeln der Fall ist.
Hintergrund der Erfindung
Der Anmelder wendet das hier beschriebene Heftpflaster selbst an und kann aus eigener Erfahrung bezeugen, daß bei ihm beim Auftreten von Streßfaktoren durch in diesem Moment ausgelöste Reiz- bzw. Schmerzimpulse auf das Hautareal am oberen, der Wirbelsäule zugewandten, Rand des linken Schulterblattes diese Streßfaktoren sofort über die Haut abgeleitet werden. Erwähntes Hautareal stellt ganz offenbar eine Reflexzone dar, die im Moment der Reizung zur Ableitung von Streßfaktoren führt. Hierbei werden die mäßigen Reiz- bzw. Schmerzimpulse durch die Umsetzung in Streßlösungsimpulse weitgehend oder vollständig kompensiert, so daß eine Schmerzempfindung - in Abhängigkeit von dem Grad dieser Umsetzung - sehr gering oder ganz aufgehoben ist. Die Ursache liegt offenbar darin, daß im Falle der gleichzeitigen Existenz sowohl negativer (Schmerzen) als auch positiver (Streßlösung) Empfindungen, überwiegend die positiven Empfindungen bewußt werden. Angemerkt sei, daß im Ausführungsbeispiel Schmerzimpulse auf ein Hautareal ausgeübt werden, welches sich nicht am Rand des linken, sondern des rechten Schulterblattes befindet. Dies geschah bewußt, da es einerseits wahrscheinlich ist, daß die Schmerzimpulse bei verschiedenen Personen auch auf verschiedene Hautareale auszuüben sind, um eine Streßableitung zu erreichen, und sich andererseits das erfindungsgemäße Heftpflaster in dieser Position auch gut als Pflaster zur Aufrechterhaltung einer gesunden Körperhaltung verwenden läßt.
Aufgabe
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, die normalerweise, d. h. bei einer normalen Körperhaltung, keinerlei Reizimpulse ausübt, aber dem Anwender ermöglicht, durch unauffällige Schulterbewegungen mäßige Reiz- bzw. Schmerzimpulse auf ein bestimmtes - vorzugsweise, aber nicht ausschließlich, am Rand eines Schulterblattes befindliches - Hautareal auszuüben, ohne die Notwendigkeit, dieses Hautareal, das Pflaster oder die Stechwerkzeuge, Druckkörper oder Stechvorrichtung zu berühren, und zwar beim Schulterblattpflaster in dem Moment, wenn bestimmte Streßzustände auftreten, damit hierdurch eine Ableitung der Streßfaktoren über die Haut bewirkt wird. Ferner liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Heftpflaster zu schaffen, das in dem Moment einer bestimmten Schulterfehlhaltung je nach Ausmaß der Fehlhaltung Reiz- oder auch Schmerzimpulse ausübt, die den Anwender veranlassen, die Fehlhaltung aufzugeben. Nicht zuletzt ist eine Anwendung dieses erfindungsgemäßen Pflasters auch an anderen Körperstellen möglich, an denen durch Bewegung eine Zugkraft ausgewirkt wird, beispielsweise an Ellenbogen- und Kniegelenken, wobei hierdurch eine neuartige, durch den Anwender steuerbare Impulstherapie gegen Rheumaschmerzen ermöglicht wird.
Lösung
Die vorerwähnte Aufgabe wird durch den kennzeichnenden Teil der Ansprüche 1 bis 5 +36 gelöst.
Das erfindungsgemäße Heft-(Klebe-) Pflaster (im folgenden als Heftpflaster erwähnt) besteht in einer vorzugsweisen Ausbildung aus einem Heftpflasterstreifen (Streifen "A"), welcher in Abhängigkeit von den individuellen Bedürfnissen beliebig breit und lang sein kann. Vorzugsweise sollte dieser Streifen "A" aber eine Mindestlänge von 10 cm haben, damit schon durch geringe (Schulter-) Bewegungen eine feingesteuerte Impulsausübung erfolgt. Die Steuerung der Impulsausübung ist um so leichter möglich, je länger der Streifen "A" ist, insbesondere der in Richtung auf die Schulter auf der Haut des Schulterblattes aufgeklebte Teil des Streifens "A", auf welchen bei einer Schulter-nach-vorn- Bewegung eine Zugkraft ausgeübt wird. Derjenige Teil des Streifens "A", welcher in Richtung auf die Wirbelsäule auf der Haut aufgeklebt ist und lediglich den Zweck der Fixierung auf der Haut erfüllt, muß nur so groß sein, daß er der Zugkraft des anderen Teils des Streifens "A" widerstehen kann. Er muß also zumindest soviel Haftfläche haben, daß er sich nicht von der Haut löst.
Dieser Streifen "A" - ebenso wie die anderen in dieser Anmeldung erwähnten Streifen - kann aus beliebigem - vorzugsweise dehnbarem - Material mit einer Klebefläche beliebiger chemischer Zusammensetzung gefertigt sein. Das für die Streifen verwendete Material kann beispielsweise aus Kautschuk oder Kunststoff bestehen. Sowohl die Breite als auch die Länge des Streifens "A" können beliebig gewählt werden, und zwar in Abhängigkeit von sowohl der benötigten Schmerzintensität als auch des Ausmaßes der erforderlichen Schmerzsteuerung, wobei dieses Ausmaß auch abhängig ist von der Breite und Länge desjenigen ersten Teilstückes des Streifens "A", auf welches die durch Schulterbewegungen verursachten Hautbewegungen einwirken. Aber auch die Breite und Länge desjenigen zweiten Teilstückes des Streifens "A" - vom ersten Teilstück getrennt durch durch das mittlere Teilstück mit aufliegender(n) Stechvorrichtung, Stechwerkzeugen bzw. Druckkörpern - auf welches keine Hautbewegungen einwirken, ist nicht unwichtig. Dieses zweite Teilstück ist lediglich auf der unbewegten Haut fixiert (festgeklebt). Je größer dieses zweite Teilstück ist, um so mehr kann es naturgemäß der Zugwirkung des ersten Teilstückes entgegenwirken, das heißt eine passive Zugkraft entwickeln, da ein der Größe des zweiten Teilstückes entsprechendes Hautsegment dem Zug des ersten Teilstückes entgegenwirkt.
In beiden Fällen wird durch die zwei auseinanderstrebenden, gegenseitig wirkenden Kräfte Zug ausgeübt, wobei die Zugkraft aufgrund des zwischen den beiden Teilen des Streifens "A" als Schenkel und dem mittleren Streifenteil mit aufliegender(n) Stechvorrichtung, Stechwerkzeugen oder Druckkörpern als Drehpunkt (Scheitel) gebildeten - meist stumpfen - Winkels in eine auf die Stechvorrichtung bzw. die Stechwerkzeuge oder Druckkörper ausgeübte Druckkraft (Anpreßkraft) umgewandelt wird. Die Stärke dieser Druckkraft ist abhängig vom Ausmaß der Schulterbewegungen, der Größe des Winkels und der Länge des Heftpflasterstreifens, auf welche die Hautbewegungen als Folge dieser Schulterbewegungen übertragen werden. Allerdings ist auch die Größe des Winkels von großer Bedeutung. Je spitzer der Winkel ist, um so kleiner muß die Zugkraft sein, um dennoch eine für eine Schmerzausübung ausreichende Druckkraft zu erhalten. Um einen wesentlichen Teil der Zugkraft in eine Druckkraft umwandeln zu können, ist es erforderlich, daß die Stechvorrichtung, Stechwerkzeuge oder Druckkörper auf einem Hautareal aufliegt(en), welches sich im Augenblick der die Zugkraft ausübenden Schulterbewegung wölbt. Dies ist bei der Ausübung von Schmerzimpulsen über dem Schulterblattrand der Fall, da der über dem Schulterblattrand aufliegende Teil des Heftpflasters, auf welchem die Stechvorrichtung, Stechwerkzeuge oder Druckkörper befestigt ist/sind, bei normaler Schulterposition, bei welcher die Brust herausgestreckt wird, mit den angrenzenden Teilen des Streifens "A" auf einer Ebene liegt. Bei einer Schulter­ nach-vorn- Bewegung resultieren zwei Auswirkungen, die zusammen die Ausübung von Reiz- bzw. Schmerzimpulsen bewirken, und zwar resultiert einerseits eine Zugkraft, welche andererseits durch die gleichzeitig eintretende Wölbung des Hautareals über dem Schulterblattrand in eine durch die Stechvorrichtung, Stechwerkzeuge oder Druckkörper ausgeübte Druckkraft (Anpreßkraft) umgesetzt wird. Normalerweise kann gesagt werden, daß die Reiz- bzw. Schmerzausübungs- und Schmerzsteuerungs- Wirkung dieses erfindungsgemäßen Heftpflasters um so größer ist, je größer sowohl die beiden Teilstücke des Streifens "A" als auch die Stechvorrichtung bzw. um so zahlreicher und schärfer die Stechwerkzeuge bzw. Druckkörper sind.
Um die bei einer Bewegung der Schulter nach vorn eintretende Umsetzung der gleichzeitig hierdurch entstehenden Zugkraft in eine durch die Stechvorrichtung, Stechwerkzeuge oder Druckkörper ausgeübte Druckkraft zu verstärken, kann die Dicke des Streifens 11 im Bereich des Streifenteils, auf welchem die Stechvorrichtung, Stechwerkzeuge oder Druckkörper befestigt ist/sind, größer sein als die Dicke des übrigen Flächenteils des Streifens 11. Dies kann entweder dadurch erreicht werden, daß im vorerwähnten Streifenteilbereich das Material des Streifens 11 eine größere Dicke aufweist als das Material der übrigen Fläche des Streifens 11 oder dadurch, daß in diesem Bereich ein oder mehrere zusätzliche Heftpflasterstreifen oder eine oder mehrere andere Auflage(n) aus beliebigem Material - aus vorzugsweise flächige(r)n, ebene(r)n Schicht(en) - wie z. B. andere Streifen, Folien, Platten oder auch nicht ebene Auflageteile beliebiger Form (im Anspruchsteil zusammenfassend als "Auflage(n)" bezeichnet) aus beliebigem Material, z. B. aus Kunststoff, Gummi, Glas, Keramik, Gewebe, Papier, Pappe, Metall usw. aufgeklebt bzw. beliebig befestigt wird (werden), auf welchen wiederum die Stechvorrichtung, Stechwerkzeuge oder Druckkörper aufgeklebt bzw. beliebig befestigt wird/werden.
Es kann vorgesehen sein, daß bei einer beliebigen Anzahl der vorerwähnten zusätzlichen Heftpflasterstreifen die Befestigung der zusätzlichen Heftpflasterstreifen untereinander und an dem Streifen 11 so bewerkstelligt wird, daß zwischen diesen Streifen nicht mit einander verklebte bzw. befestigte Stellen existieren, so daß in den dann an diesen nicht miteinander befestigten Stellen existierenden Zwischenräumen zwischen zwei oder mehr zusätzlichen Heftpflasterstreifen oder zwischen einem zusätzlichen Heftpflasterstreifen und dem Streifen 11 die Plazierung einer beliebigen Anzahl von Einlagen ermöglicht wird, d. h. an denjenigen freien Stellen zwischen den Streifen welche - mit entsprechend viel Spiel, um das Einlegen von Einlagen zu ermöglichen - lose aneinander liegen, erfolgt die Plazierung von Einlagen. Das Aneinanderkleben der Streifen kann an beliebigen Stellen entweder dadurch verhindert werden, daß an diesen Stellen keine Klebefläche existiert oder dadurch, daß an diesen Stellen die Klebefläche mit einer Abdeckung bedeckt ist.
Hierdurch ist das Ausmaß der Umsetzung der Zugkraft in eine Reiz- bzw. Schmerzimpulse auslösende Druckkraft durch Erzielung einer Winkeländerung veränderbar.
Das im vorhergehenden Absatz hinsichtlich der zusätzlichen Heftpflasterstreifen und Auflagen Erwähnte - insbesondere auch mit Hinsicht auf die Plazierung von Einlagen kann ebenso sinngemäß auch Anwendung finden auf die weiter unten erwähnten auf dem Streifen "B" (erster Streifen 2 bzw. erster Streifenteil der aus Heftpflaster gebildeten Stechvorrichtungen) befestigten Zusatzheftstreifen bzw. Auflagen. Der Streifen "B" hat hier die Funktion des vorerwähnten Streifens 11 im Bereich des Streifenteils, auf welchem die Stechvorrichtung, Stechwerkzeuge oder Druckkörper befestigt ist/sind.
Es kann auch vorgesehen sein, daß eine beliebige Anzahl der vorerwähnten Auflagen - ggfs. teilweise - nicht durchgehend aneinander befestigt ist, so daß in den hierdurch entstehenden Zwischenräumen entweder zwischen zwei oder mehr Auflagen oder zwischen einer Auflage und dem Streifen 11 die Plazierung einer beliebigen Anzahl von Einlagen ermöglicht wird.
Sowohl die vorerwähnten zusätzlichen Heftpflasterstreifen als auch die vorerwähnten Auflagen können an beliebigen Flächenteilen aneinander auf beliebige Weise - vorzugsweise an zwei gegenüberliegenden Endstücken durch Klebe - befestigt sein.
Die Schmerzausübung erfolgt durch die vorerwähnte Stechvorrichtung, welche in einer vorgezogenen Alternative aus zwei weiteren Streifen Heftpflaster aus beliebigem Material und einer beliebigen Anzahl von Reiz- bzw. Schmerzimpulse auslösenden Stechwerkzeugen beliebiger Ausbildung besteht.
Die Stechvorrichtung ist - im Gegensatz zum vorerwähnten "Streifen "A"" 11, auf welchem sie aufgeklebt ist - in der bevorzugten Ausführung zur häufigen Wiederverwendung vorgesehen, während der Streifen "A" normalerweise nur für eine einmalige - zumeist nur einen Tag dauernde - Verwendung vorgesehen ist. Die meist nur einmalige Verwendung des Streifens "A" ist die Konsequenz aus der Tatsache, daß bei den normalen marktgängigen Heftpflastern die Fähigkeit, nach dem Ablösen von der Haut erneut fest auf der Haut zu haften, sehr stark nachläßt, so daß eine nochmalige Verwendung meist ausgeschlossen ist.
Um eine ausreichende Haftung auf der Haut sicherzustellen, wird ein Anwender eine von den individuellen Bedürfnissen abhängige Länge Heft streifen mit einer ausreichenden Breite für Streifen "A" verwenden.
Auf dem ersten Streifen (Streifen "B") 2 der beiden weiteren Streifen Heftpflaster (Streifen "B" 2 + "C" 3), aus welchem die Stechvorrichtung in einer bevorzugten Ausführungsform besteht, wird der Kopf von geeigneten Stechwerkzeugen aufgeklebt. Naturgemäß eignen sich als Stechwerkzeuge nur solche mit einem möglichst großen flachen Kopf, so daß - nicht zuletzt auch mit Hilfe des zweiten Stückes Heftpflaster der Stechvorrichtung (Streifen "C") - eine stabile Befestigung dieser Stechwerkzeuge in der Form ermöglicht wird, daß besagte Stechwerkzeuge in einer auf rechten Position auf dem Streifen "B" fixiert bleiben.
Ein zweites Stück Heftpflaster (Streifen "C" 3), welches zweckmäßigerweise etwa die gleiche Größe wie Streifen "B" hat, wird so auf den Streifen "B" aufgeklebt, daß die Spitzen der auf dem Streifen "B" auf geklebten Stechwerkzeuge durch die Klebefläche des Streifens "C" hindurchstechen, wobei diese Klebefläche sodann fest auf den unteren Kopfteil der Stechwerkzeuge aufgedrückt wird. Hierdurch erfolgt eine feste stabile Fixierung der Stechwerkzeuge, da der Kopf derselben einerseits mit ihrem oberen Teil auf der Klebefläche des Streifens "B" aufklebt und andererseits der untere Teil des Kopfes auf der Klebefläche des Streifens "C" aufklebt. Aus der Tatsache, daß die freien - das heißt nicht bereits mit dem unteren Kopfteil der Stechwerkzeuge beklebten - Klebeflächen der Streifen "B" + "C" fest aneinander kleben, ergibt sich eine stabile Fixierung der Stechwerkzeuge. Aufgrund der erläuterten Anordnung ist es zweckmäßig, die freien Klebeflächen besonders in der Umgebung der Köpfe der Stechwerkzeuge fest aufeinander zu drücken, so daß sich eine stabile Befestigung der Köpfe ergibt.
Um durch einen spitzeren Winkel eine bessere Umsetzung der Zugkraft in eine Druckkraft zu erreichen, kann der Streifen "B" eine größere Dicke aufweisen als der Streifen "C". Dies kann entweder dadurch erreicht werden, daß für den Streifen "B" Material verwendet wird, welches dicker ist als das Material des Streifens "C" oder dadurch, daß auf der zur Befestigung auf dem Streifen "A" vorgesehenen Fläche des Streifens "B" eine beliebige Anzahl von Zusatzheftstreifen vorzugsweise gleicher Größe aufgeklebt bzw. beliebig befestigt wird oder eine beliebige Anzahl von beliebig geformten - vorzugsweise flächigen, ebenen - Auflageschichten aufgeklebt bzw. beliebig befestigt wird/werden. Die vorerwähnten Zusatzheftstreifen und Auflageschichten können aneinander und/oder auf dem Streifen "B" an beliebigen Flächen­ stellen - vorzugsweise jedoch an zwei gegenüberliegenden End­ stücken - befestigt sein.
Die resultierenden zwei oder mehr zusammenhängenden Streifen (Streifen "B" plus eine beliebige Anzahl von Zusatzstreifen) bzw. die Auflageschicht(en) und der Streifen "B" bilden sodann eine Einheit. Die Köpfe der Stechwerkzeuge können in diesem Fall entweder - wie vorerwähnt - auf der Klebefläche des Streifens "B" oder alternativ auch auf der Klebefläche eines der zusammenhängenden Streifen kleben oder auf einer der Auflageschichten (im Anspruchsteil als "Auflagen" bezeichnet) beliebig befestigt sein, oder sie können zwischen zwei Streifen (2 Zusatzstreifen oder 1 Zusatzstreifen und dem Streifen "B") oder 2 Auflagen oder 1 Auflage und dem Streifen "B" stecken.
Alternativ kann eine beliebige Anzahl von Zusatzstreifen oder Auflagen statt auf den Streifen "B" auch auf derjenigen Fläche des Streifens "A" befestigt werden, auf welcher die Stechvorrichtung aufliegt. In diesem Fall bilden die resultierenden zwei oder mehr zusammenhängenden Streifen (Streifen "A" plus ein oder mehrere Zusatzstreifen) bzw. die Auflagen und der Streifen "A" sodann eine Einheit.
Bei einer anderen Ausführungsform einer Stechvorrichtung werden nicht zwei Streifen (nämlich Streifen "B" + "C"), sondern es wird nur ein Streifen Heftpflaster (Streifen "D") verwendet, welcher - vorzugsweise in seiner Mitte - geknickt wird, so daß der erste Teil des Streifens "D" die Funktion des Streifens "B", und der zweite Teil des Streifens "D" die Funktion des Streifens "C" wahrnimmt. Selbstredend wäre auch die Alternative denkbar, daß ein in sich geschlossener endloser Streifen verwendet wird, so daß entweder die beiden Enden des Streifens "D" miteinander fest verbunden sind oder daß der Streifen "D" aus einem Stück besteht. Aber auch bei den beiden letztgenannten Alternativen ist die Verwendung von zwei Teilstreifenlängen, die die Funktionen der Streifen "B" + "C" wahrnehmen, notwendig.
Die Streifen "B", "C" und "D" und die Auflagen können entweder aus Heftpflastermaterial oder alternativ aus einem beliebigen anderen Material (z. B. Gummi, Kunststoff, Papier, Pappe, Gewebe etc.) bestehen, wobei die Streifen "B", "C" und "D" über je eine Klebefläche verfügen.
Sofern ein Heftpflaster gemäß Anspruch 2 zur Anwendung kommt, dessen Innenfläche auf der Auflagefläche der Stechvorrichtung nicht über eine Klebefläche verfügt, kann vorgesehen sein, daß der Streifen "B" nicht nur eine einzige Haft- oder Klebefläche hat, sondern außerdem auf der Fläche, die auf der Stechvorrichtung aufliegt, ebenfalls über eine Haft- oder Klebefläche verfügt. Die Haftung kann beliebig erfolgen, beispielsweise durch Klettenhaftung oder durch ein Klebemittel.
Um dem Anwender zu ermöglichen, das Ausmaß der vorerwähnten Umsetzung der Zugkraft in eine Druckkraft beliebig zu verändern, ohne den Heftpflasterstreifen 11 von der Haut zu lösen, kann vorgesehen sein, daß die Stechvorrichtung nur an einigen beliebigen Stellen auf der Innenfläche des Streifens 11 beliebig befestigt wird. Vorzugsweise sind nur die beiden Streifen- Endstücke der Stechvorrichtung auf der Innenfläche des Heftpflasterstreifens "A" auf beliebige Weise befestigt. Die Stechvorrichtung ist in diesem Fall nur mit zwei gegenüberliegenden Endstücken auf dem Streifen "A" befestigt, während die übrige der Innenfläche des Streifens "A" zugewandte Fläche der Stechvorrichtung dieser Innenfläche lose aufliegt, sofern keine Einlagen zwischen dieser Innenfläche und der Stechvorrichtung plaziert sind. Der Streifen "A" hat entweder im Auflagebereich der Stechvorrichtung eine Innenfläche ohne Klebefläche gemäß Anspruch 2, oder es befindet sich auf der Klebefläche des Streifens "A" im Auflagebereich der Stechvorrichtung eine Abdeckfolie oder ein Abdeckstreifen (im Anspruchsteil zusammenfassend "Abdeckung" genannt). Die der Innenfläche des Streifens "A" 11 zugewandte Streifenfläche der Stechvorrichtung ist hierbei folglich - mit Ausnahme einiger beliebiger Stellen oder vorzugsweise der Streifenend­ stücke - nicht an dieser Innenfläche befestigt. Daher ist es dem Anwender möglich, Einlagen beliebiger Dicke zwischen die Innenfläche des Streifens "A" und der dieser Innenfläche zugewandten Streifenfläche der Stechvorrichtung zu plazieren. Hierdurch kann der Anwender den Grad der Umsetzung der Zug­ kraft in eine Reiz- bzw. Schmerzimpulse auslösende Druckkraft durch Veränderung des durch die Schenkel (die beiden Teil­ stücke des Streifens "A" 11) und dem Drehpunkt (Teil des Streifens "A" 11, auf welchem die Stechvorrichtung aufliegt) gebildeten Winkels beliebig zu verändern. Je mehr Einlagen - beliebiger Ausbildung, vorzugsweise mit einer flächigen Form - eingelegt werden, um so spitzer wird dieser Winkel. Bei einer weiteren Alternative sind geeignete Stechwerkzeuge mit einem sehr großen Kopf - wie z. B. Dreizackstifte mit einem großen Kopf und drei Stiften (Spitzen) - direkt auf den mittleren Teil des Streifens "A" aufgeklebt. Eine ausreichende Haftung ist bei dieser Alternative allein durch den großen Kopf, der direkt auf der Klebefläche des Streifens "A" aufklebt, gewährleistet. Eine Folie aus beliebigem Material kann auf diejenige Klebefläche des Streifens aufgebracht werden, auf denen die Köpfe der Stechwerkzeuge aufgeklebt sind, wobei die Spitzen der Stechwerkzeuge durch diese Folie durchstechen, und wobei die Folie auf dem unteren Teil der Köpfe aufliegt. Hierdurch wird das Ankleben des betreffenden Klebeflächenteils auf der Haut verhindert.
Diese Alternative hat den Vorzug für den Produzenten, daß Streifen "B" + "C" bzw. "D" überflüssig werden, aber den Nachteil für den Anwender, daß keine separate Stechvorrichtung existiert, die einfach vom alten von der Haut abgelösten Streifen "A" abgenommen und auf einen frischen, neu auf die Haut aufzuklebenden, Streifen "A" aufgeklebt werden kann. Der Anwender hat nur die Alternative, entweder die Stechwerkzeuge einzeln vom alten Streifen "A" zu lösen und - ggfs. nach Desinfektion - wieder einzeln auf einen neuen Streifen "A" aufzukleben oder einen neuen bereits mit Stechwerkzeugen versehenen Streifen "A" zu verwenden.
Als Stechwerkzeuge verwendet werden können vorzugsweise solche mit relativ stumpfer Spitze, beispielsweise Nägel, Schrauben, Heftzwecken oder Stifte - insbesondere Reißbrettstifte und Dreizackstifte - und Nadeln mit stumpferer Spitze mit einem besonders großen, flachen Kopf und kurzem Schaft, die eigentlich zum Verbinden von Teilen vorgesehen sind, aber auch gut für eine Schmerzauslösung geeignet sind und aufgrund ihrer stumpferen Spitze bei Daueranwendung hautverträglich.
Die Stechwerkzeuge - hierunter sind in dieser Anmeldung Nägel, Stifte, Zwecken, Schrauben, Nadeln und sonstige Werkzeuge oder Vorrichtungen gemeint, die mit einer Spitze oder auch mit beliebig vielen Spitzen, wie z. B. beim Dreizackstift mit einem sehr großen flachen Kopf und drei am Kopfrand befindlichen Spitzen, versehen sind - können aus beliebigem Material gefertigt sein. Alle Stechwerkzeuge sollten vorzugsweise einen möglichst großen und flachen Kopf und einen möglichst kurzen Schaft haben, damit eine größtmögliche stabile Fixierung der Stechwerkzeuge ermöglicht wird. Da es jedoch nicht auf die Beschaffenheit des Schaftes ankommt, sind auch Schrauben verwendbar. Schrauben haben oftmals eine relativ stumpfe Spitze und sind daher meist recht hautverträglich. Die Stechwerkzeuge sollen die Haut vorzugsweise nur anstechen, um Schmerzimpulse auszuüben, nicht jedoch durchstechen. Ein Vergleich sei erlaubt mit dem Nagelbrett, auf welchem sich ein Fakir niederläßt. Diese Nägel stechen die Haut ebenfalls an, durchstechen sie jedoch nicht.
Es sind aber auch Stechwerkzeuge denkbar, die zwar über eine Spitze oder mehrere Spitzen verfügen, aber keinen Kopf (Basis) haben. Es wäre beispielsweise vorstellbar, daß eine Kunststoffplatte Verwendung findet, deren auf der Haut aufliegende Oberfläche mit - ggfs. unterschiedlich scharfen und spitzen - punktförmigen Erhebungen (z. B. Kunststoffspitzen) versehen ist, oder in die nicht aus Kunststoff produzierte Spitzen eingeschmolzen werden.
Die Stechvorrichtung kann alternativ auch aus einer Platte oder einem Gewebe aus beliebigem Material bestehen, auf der eine beliebige Anzahl von Köpfen von Stechwerkzeugen befestigt sind. Die Art der Befestigung der Stechwerkzeuge auf oder an der Platte bzw. dem Gewebe kann beliebig sein, in Abhängigkeit von der von einem bestimmten Material vorgegebenen Zweckmäßigkeit. Handelt es sich beispielsweise um eine Kunststoffplatte, so wäre ein Einschmelzen der Köpfe in die Kunststoffplatte zweckmäßig. Bei Gewebe könnte die Befestigung durch Einweben der Köpfe in die Gewebeschichten realisiert werden.
Anstelle von Stechwerkzeugen können auch Druckkörper - mit oder ohne Stechwerkzeuge bzw. mit oder ohne mehr oder weniger spitzen Erhebungen - Verwendung finden.
Während die Druckkörper dieser Anmeldung nicht durch ein Heftpflaster fest auf der Haut auf geklebt sind und daher erst dann einen Druck ausüben, wenn durch eine Bewegung der Schulter nach vorn eine Zugkraft ausgeübt wird, die auf die in dieser Anmeldung erläuterte Art und Weise in eine auf die Druckkörper ausgeübte Druckkraft (Anpreßkraft) umgesetzt wird, wird von den Druckkörpern, die von den Akupressur- Pflastern bekannt sind, eine Druckkraft ausgeübt, die aus der Klebe-Anpreßkraft resultiert und dauerhaft ist, aber in dem Maße nachläßt wie die Klebekraft nachläßt. Der Akupressur-Klebepflasterstreifen wird auf die Haut aufgepreßt, wobei die vom Druckkörper anschließend auf die Haut ausgeübte Druckkraft abhängig ist von der beim Anpreßvorgang ausgeübten Druckkraft. Diese Druckkraft ist - anders als die von den Druckkörpern dieser Anmeldung ausgeübte Druckkraft - nicht steuerbar und nicht - in Abhängigkeit vom Ausmaß einer Schulterbewegung - dosierbar. Ferner verfügen die bekannten Druckkörper nicht über Stechwerkzeuge. Diese haben folglich auch nicht die Funktion, Schmerzimpulse auszuüben. Dies ist auch plausibel, da sonst ein Schmerz dauerhaft, aber nicht steuerbar und dosierbar wie beim Druckkörper dieser Anmeldung, ausgeübt würde. Die dauerhafte und nicht steuer- oder dosierbare Schmerzausübung ist aber für den in dieser Anmeldung separat erwähnten Anwendungszweck unpraktisch.
Es kann eine beliebige Anzahl von Druckkörpern Anwendung finden, oder es können auch mehrere verschieden ausgebildete Druckkörper in Kombination mit einander, angewendet werden.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Fig. 1 zeigt eine Stechvorrichtung bestehend aus zwei separaten Klebe-(Heft-)Streifen und Stechwerkzeugen.
Fig. 2 zeigt eine Stechvorrichtung bestehend aus einem geknickten Klebe-(Heft-)Streifen und Stechwerkzeugen.
Fig. 3 zeigt eine Stechvorrichtung bestehend aus einem Endlos-Klebe-(Heft-)Streifen und Stechwerkzeugen.
Fig. 4 + 5 zeigen eine Stechvorrichtung bestehend aus einer Platte mit Stechwerkzeugen.
Fig. 6 zeigt eine Stechvorrichtung bestehend aus einer Platte deren Oberfläche punktförmige Erhebungen hat.
Fig. 7 zeigt eine Stechvorrichtung bestehend aus einer Platte mit Stechwerkzeugen und Verdickungen beliebiger Ausbildung.
Fig. 8-11 zeigen Druckkörper mit Stechwerkzeugen.
Fig. 12 zeigt einen Druckkörper mit punktförmigen Erhebungen.
Fig. 13 zeigt ein mit einer Stechvorrichtung versehenes erfindungsgemäßes Klebe- (Heft-)Pflaster.
Fig. 14 zeigt ein mit Stechwerkzeugen versehenes erfindungsgemäßes Klebe- (Heft-)Pflaster.
Fig. 15 zeigt ein mit einer Stechvorrichtung versehenes erfindungsgemäßes Klebe- (Heft-)Pflaster in Schmerzimpulse ausübender Funktion.
Fig. 16 zeigt diverse Stechwerkzeuge und ihre Anwendbarkeit für die Erfindung.
Fig. 17 zeigt ein auf einem Hautareal auf dem Rücken aufgeklebtes erfindungsgemäßes Klebe- (Heft-) Pflaster in Grundposition.
Fig. 18 zeigt ein auf einem Hautareal auf dem Rücken aufgeklebtes erfindungsgemäßes Klebe- (Heft-) Pflaster in Schmerzimpulse ausübender Position.
Fig. 19 zeigt ein Klebe- (Heft-) Pflaster, mit welchem das Ausmaß der Umsetzung der Zugkraft in eine Schmerzimpulse auslösende Druckkraft beliebig verändert werden kann.
Ausführungsbeispiele
Fig. 1 zeigt eine Stechvorrichtung bestehend aus zwei separaten Klebe-(Heft-)Streifen und Stechwerkzeugen
Bei dieser vorzugsweisen Ausbildung einer Stechvorrichtung erfolgt die Schmerzausübung durch eine Stechvorrichtung 1, welche aus zwei separaten Streifen 2+3 aus beliebigem Material mit je einer Klebefläche - vorzugsweise aus zwei Heftpflasterstreifen - und einer beliebigen Anzahl von Schmerzimpulse auslösenden Stechwerkzeugen 4 besteht. Die Stechvorrichtung 1 ist - im Gegensatz zum Heftpflasterstreifen 11 in Fig. 13+15, auf welchem sie aufgeklebt wird - zur häufigen Wiederverwendung vorgesehen, während vorerwähnter Heftpflasterstreifen 11 normalerweise nur für eine einmalige - zumeist einen Tag dauernde - Verwendung vorgesehen ist. Auf der Klebefläche 5 des ersten Streifens 2 wird die obere Kopffläche 6 von geeigneten Stechwerkzeugen 4 aufgeklebt. Naturgemäß eignen sich hierfür besonders Stechwerkzeuge mit einem möglichst großen flachen Kopf, so daß - nicht zuletzt auch mit Hilfe des zweiten Streifens 3 - eine stabile Befestigung dieser Stechwerkzeuge 4 in der Form ermöglicht wird, daß besagte Stechwerkzeuge 4 in einer aufrechten Position auf dem ersten Streifen 2 fixiert bleiben.
Ein zweiter Streifen 3, welcher zweckmäßigerweise, aber nicht notwendigerweise, etwa die gleiche Größe wie der erste Streifen 2 hat - in diesem Beispiel ist der erste Streifen 2 etwas kürzer als der zweite Streifen 3, um die Klebeflächen 5+8 anschaulicher darzustellen - wird so auf den ersten Streifen 2 aufgeklebt, daß die Spitzen 7 der auf dem ersten Streifen 2 aufgeklebten Stechwerkzeuge 4 durch den zweiten Streifen 3 hindurchstechen, wonach die Klebefläche 8 dieses zweiten Streifens 3 sodann fest auf den unteren Kopfteil 9 der Stechwerkzeuge 4 und auf die Klebefläche 5 aufgedrückt wird. Hierdurch erfolgt eine stabile Fixierung der Stechwerkzeuge 4, da die obere Kopffläche 6 derselben einerseits auf der Klebefläche 5 des ersten Streifens 2 aufklebt und andererseits der untere Kopfteil 9 auf der Klebefläche 8 des zweiten Streifens 3 aufklebt. Aus der Tatsache, daß die freien - das heißt nicht bereits mit den Köpfen 6 der Stechwerkzeuge 4 beklebten - Klebeflächen 5+8 des ersten 2 und des zweiten Streifens 3 fest aneinander kleben, ergibt sich eine stabile Fixierung der Stechwerkzeuge 4. Aufgrund der erläuterten Anordnung ist es zweckmäßig, die freien Klebeflächen 10 besonders in der Umgebung der Köpfe der Stechwerkzeuge 4 fest aufeinander zu drücken, so daß sich eine stabile Befestigung der Köpfe ergibt. Um die Umsetzung der Zugkraft in eine durch die Stechvorrichtung bzw. die Stechwerkzeuge ausgeübte Druckkraft (Anpreßkraft) nicht allein von der am Schulterblattrand bei einer Schulter-nach-vorn- Bewegung eintretenden Wölbung abhängig zu machen, kann vorgesehen sein, daß die erwähnte Umsetzung dadurch verstärkt wird, daß entweder der Streifen 2 oder der Streifen 3 eine größere Dicke aufweist als Streifen 3 bzw. 2 oder als der Heftpflasterstreifen 11. Selbstredend kann auch vorgesehen sein, daß beide Streifen 2+3 dicker sind als Heftpflasterstreifen 11. Entweder ist die ganze Fläche des Streifens 2 bzw. 3 dicker oder es weisen nur Teile des Streifens - vorzugsweise nur derjenige Bereich, auf welchem Stechwerkzeuge aufkleben - Verdickungen auf.
Sofern ein Heftpflaster gemäß Anspruch 2 zur Anwendung kommt, dessen der Haut zugewandte Innenfläche im Auflagebereich der Stechvorrichtung nicht über eine Klebefläche verfügt, kann vorgesehen sein, daß der erste Streifen 2 nicht nur eine innere Klebefläche 5, sondern außerdem auf der Fläche 42, die auf dem Heftpflasterstreifen 11 aufliegt, ebenfalls über eine Haft- oder Klebefläche verfügt. Die Haftung kann beliebig erfolgen, beispielsweise durch Klettenhaftung oder durch ein auf der Fläche 42 aufgebrachtes Klebemittel.
Fig. 2 zeigt eine Stechvorrichtung bestehend aus einem geknickten Klebe-(Heft-) Streifen und Stechwerkzeugen.
Bei dieser Ausbildung besteht die Stechvorrichtung 1 aus nur einem Streifen mit einer Klebefläche, welcher an einer Seite geknickt ist. Das erste Teilstück 29 nimmt hier die Funktionen des Streifens 2 und das zweite Teilstück 30 die Funktionen des Streifens 3 aus Fig. 1 wahr. Entsprechend hat das Teilstück 29 die Klebefläche 5 und das Teilstück 30 die Klebefläche 8. Folglich entspricht diese Stechvorrichtung 1 derjenigen in Fig. 1 gezeigten Stechvorrichtung 1 mit der einzigen Ausnahme, daß nur ein einziger - hier bei 31 - geknickter Streifen zur Anwendung kommt.
Sofern ein Heftpflaster gemäß Anspruch 2 zur Anwendung kommt, dessen Innenfläche im Auflagebereich der Stechvorrichtung nicht über eine Klebefläche verfügt, kann die Haftung wie in der Erläuterung zu Fig. 1 dargestellt erfolgen.
Fig. 3 zeigt eine Stechvorrichtung bestehend aus einem Endlos-Klebe-(Heft-) Streifen und Stechwerkzeugen.
Bei dieser Ausbildung besteht die Stechvorrichtung 1 aus nur einem in sich geschlossenen Endlosstreifen mit einer inneren Klebefläche. Dieser Streifen hat keine Enden, da entweder die ursprünglich vorhandenen Enden aneinander auf beliebige Art befestigt wurden, oder da dieser Streifen nur aus einem Stück besteht. Dieser Endlosstreifen ist bei 33 + 34 geknickt. Auf der inneren, dem Heftpflasterstreifen 11 abgewandten, Klebefläche 5 des ersten Teilstückes 31 ist eine beliebige Anzahl von Stechwerkzeugen 4 mit ihrer oberen Kopffläche 6 aufgeklebt. Das Teilstück 31 nimmt hier die Funktionen des Streifens 2 und das Teilstück 32 die Funktionen des Streifens 3 aus Fig. 1 wahr.
Sofern ein Heftpflaster gemäß Anspruch 2 zur Anwendung kommt, dessen Innenfläche im Bereich der Auflagefläche der Stechvorrichtung 1 auf dem Heftpflasterstreifen 11 nicht über eine Klebefläche verfügt, kann die Haftung wie in der Erläuterung zu Fig. 1 dargestellt erfolgen.
Fig. 4 + 5 zeigen eine Stechvorrichtung bestehend aus einer Platte mit Stechwerkzeugen.
Bei dieser Ausbildung besteht die Stechvorrichtung aus einer beliebig dicken Platte aus beliebigem Material, an deren der Haut zugewandten Seite 47 die Köpfe 45 von Stechwerkzeugen auf beliebige Art befestigt sind. Je nach Art des für die Platte gewählten Materials und der erwünschten Befestigungs-Stabilität der Stechwerkzeuge 4 können die Köpfe 45 der Stechwerkzeuge 4 auf der der Haut zugewandten Oberfläche 47 auf beliebige Art befestigt oder in diese Oberfläche 47 eingelassen werden. Die Befestigung des Kopfes 45 kann zum Beispiel wie in Fig. 5 gezeigt auf der Oberfläche 47 durch ein Haft- oder Klebmittel oder - sofern das Plattenmaterial wie in der Abbildung Fig. 4 beispielsweise Kunststoff ist - durch das Einschmelzen der Köpfe 45 der Stechwerkzeuge 4 in die Plattenoberfläche 47 erfolgen.
Sofern ein Heftpflaster gemäß Anspruch 2 zur Anwendung kommt, dessen der Haut zugewandte Innenfläche im Auflagebereich der Stechvorrichtung 1 nicht über eine Klebefläche 12 verfügt, kann die Haftung der Platte auf der Innenfläche des Heftpflasters entweder dadurch erfolgen, daß sich an der Unterseite der Platte 46 eine Klebefläche befindet oder die Plattenunterseite 46 mit einem beliebigen Befestigungsmittel an dem nicht mit einer Klebefläche versehenen Teilstück des Heftpflasters befestigt ist.
Fig. 6 zeigt eine Stechvorrichtung bestehend aus einer Platte, deren Oberfläche punktförmige Erhebungen hat.
Bei dieser Ausbildung besteht die Stechvorrichtung aus einer beliebig dicken Platte aus beliebigem Material, vorzugsweise aus Kunststoff oder Glas, wobei die für das Aufliegen auf der menschlichen Haut bestimmte Plattenoberfläche punktförmige, harte Erhebungen beliebiger Größe und Schärfe 48 hat, die mehr oder weniger spitz sind. In diesem Fall wird die Stechfunktion nur von den Erhebungen 48 wahrgenommen. Stechwerkzeugköpfe existieren nicht. Die Erhebungen 48 können beispielsweise aus der erhitzten Kunststoffoberfläche der Platte gezogen werden. In diesem Fall sind die Platte und die Erhebungen 48 ein zusammenhängendes Stück. Es ist aber auch möglich, daß mit Spitzen versehene Schäfte ohne Köpfe in eine Platte - beispielsweise aus Metall oder Glas - eingeschmolzen werden. In diesem Fall wird die Einheit von Schäften und Platte erst durch das Einschmelzen erzeugt.
Sofern ein Heftpflaster gemäß Anspruch 2 zur Anwendung kommt, dessen Innenfläche im Auflagebereich der Stechvorrichtung nicht über eine Klebefläche 12 verfügt, kann die Haftung der Platte auf der Innenfläche des Heftpflasters so erfolgen, wie in der Erläuterung zu Fig. 4 + 5 erwähnt.
Fig. 7 zeigt eine Stechvorrichtung bestehend aus einer Platte mit Stechwerkzeugen und Verdickungen beliebiger Ausbildung.
Das Stechvermögen der Stechwerkzeuge 4 ist bei dieser Ausbildung durch Erhebungen 50 auf der der Haut zugewandten Seite 47 durch das hierdurch resultierende Hervorstehen der Stechwerkzeuge 4 erhöht. Um die Umsetzung der Zugkraft in eine Druckkraft zu erhöhen, ohne daß hervorstehende Stechwerkzeuge verwendet werden müssen, kann auch die der Haut abgewandte Seite 46 der Platte Verdickungen, Ausbuchtungen bzw. Erhebungen beliebiger Form (im Anspruchsteil zusammenfassend als "Ausbuchtungen" bezeichnet) aufweisen, wie beispielsweise die hier dargestellte konvexe Ausbuchtung, die durch die gestrichelte Linie 44 verdeutlicht ist. Auf der Platte können statt Stechwerkzeugen 4 auch Druckkörper gemäß Fig. 8-12 mit Stechwerkzeugen oder punktförmigen Erhebungen befestigt sein.
Es kann auch vorgesehen sein, daß auf der Platte auf der den Stechwerkzeugen bzw. Druckkörpern abgewandten Seite die im vorhergehenden Beschreibungsteil detaillierten Zusatzheftstreifen bzw. Auflagen befestigt sind, so daß (zusätzlich) auch hier die Plazierung von Einlagen ermöglicht wird.
Fig. 8-11 zeigen Druckkörper mit Stechwerkzeugen.
Diese Druckkörper haben eine auf dem Heftpflasterstreifen 11 haftende bzw. beliebig befestigte Fläche 46 und eine der Haut zugewandte Fläche 47 mit Stechwerkzeugen 4. Die Fläche 46 muß genügend groß sein, um eine ausreichende Haftung/ Befestigung auf dem Streifen 11 zu gewährleisten. Die Druckkörper gemäß Fig. 8-12 können auch zunächst auf einen weiteren Streifen aufgeklebt bzw. beliebig befestigt werden, welcher seinerseits auf den Streifen 11 aufgeklebt bzw. beliebig befestigt wird, oder sie können auf den(m) obersten Streifen einer beliebigen Anzahl weiterer - aufeinander beliebig befestigter - Streifen aufgeklebt bzw. beliebig befestigt werden, wobei der unterste dieser Streifen auf den Streifen 11 aufgeklebt bzw. beliebig befestigt wird.
Sofern die Druckkörper mit einem Heftpflaster gemäß Anspruch 2 verwendet werden, ist die Fläche 46 mit einer Haft- oder Klebeauflage versehen.
Die Form dieser Druckkörper kann ansonsten beliebig sein, d. h. entweder die Form der Gesamtgestalt derselben oder Wölbungen, Verdickungen, Ausbuchtungen etc. derselben - im Anspruchsteil zusammenfassend unter dem Begriff "Ausbuchtungen" erwähnt - können eine konvexe oder konkave Form bzw. eine Kegel-, Würfel-, Quader-, Parallelotop-, Zylinder- oder Pyramidenform aufweisen oder die vorerwähnten Formen nur in etwa annehmen. Beispielsweise kann der Druckkörper entweder wie in Fig. 9 nur auf der der Haut zugewandten Seite 47 konvex gewölbt sein oder die konvexe Wölbung kann - wie in Fig. 8 gezeigt - sowohl auf der der Haut zugewandten Seite 47 als auch auf der der Haut abgewandten Seite 46 bestehen. Ferner kann die Form wie in Fig. 10 in etwa kegelstumpfförmig ausgebildet sein. Ferner sind auch andere beliebige Kegelformen - wie z. B. gerader oder schiefer spitzer oder stumpfer Kreiskegel oder beliebige Zylinderformen, z. B. mit einer nach innen (wie z. B. in Fig. 11) oder nach außen oder nicht gekrümmten Verbindungsfläche zwischen Flächen 46 + 47 - anwendbar, die im Anspruchsteil unter dem Gesamtbegriff "kegelförmig" zusammengefaßt sind.
Der Druckkörper kann - im Gegensatz zum Parallelotopen - aber auch eine Körperform aufweisen, die von drei Paaren nicht paralleler Ebenen begrenzt wird.
Anstatt auf dem Heftpflasterstreifen 11 befestigt zu sein, kann auch vorgesehen sein, daß eine beliebige Anzahl von Druckkörpern beliebiger Ausbildung zwischen zwei separaten Heftpflasterstreifen mit je einer zum Aufkleben auf die Haut vorgesehenen Klebefläche beliebig befestigt ist. Dieses erfindungsgemäße Heftpflaster (siehe Anspruch 36) stellt somit eine Parallele zum im Anspruch 3 berücksichtigten Heftpflaster dar, bei welchem lediglich anstelle einer beliebigen Anzahl von Druckkörpern eine Stechvorrichtung zwischen zwei separaten Heftpflasterstreifen befestigt ist.
Fig. 12 zeigt einen Druckkörper mit punktförmigen Erhebungen.
Dieser Druckkörper weist - als Parallele zu der in Fig. 6 gezeigten Platte - auf der der Haut zugewandten Seite punktförmige, harte und mehr oder wenig spitze Erhebungen 48 beliebiger Schärfe auf.
Sofern der Druckkörper mit einem Heftpflaster gemäß Anspruch 2 Verwendung findet, kann die Haftung der Fläche 46 des Druckkörpers auf der Innenfläche des Heftpflasters so erfolgen, wie in der Erläuterung zu Fig. 4+5 erwähnt.
Fig. 13 zeigt ein mit einer Stechvorrichtung versehenes erfindungsgemäßes Heftpflaster.
Das erfindungsgemäße Heftpflaster besteht in dieser vorzugsweisen Ausbildung aus einem Heftpflasterstreifen 11 (Streifen "A"), dessen Klebefläche 12 sowohl der Befestigung des Heftpflasterstreifens 11 auf der Haut 13 als auch der Befestigung einer Stechvorrichtung 1 dient, das heißt die Klebefläche 12 klebt auf der Haut 13, mit Ausnahme des Klebeflächenteiles, auf welchem der erste Streifen 2 (Streifen "B") der Stechvorrichtung 1 aufgeklebt ist. Beim Aufkleben der Klebefläche 12 auf der Haut 13 liegen die Stechwerkzeuge 4 der Stechvorrichtung 1 auf der Haut 13 auf.
Um die bei einer Bewegung der Schulter nach vorn eintretende Umsetzung der Zugkraft in eine durch die Stechvorrichtung, Stechwerkzeuge oder Druckkörper ausgeübte Druckkraft zu verstärken, kann die Dicke des Streifens 11 im Bereich des Streifenteils, auf welchem die Stechvorrichtung, Stechwerkzeuge oder Druckkörper aufklebt(en), größer sein (nicht abgebildet) als die Dicke des übrigen Flächenteils des Streifens 11. Dies kann entweder dadurch erreicht werden, daß im vorerwähnten Streifenteilbereich das Material des Streifens 11 eine größere Dicke aufweist als das Material der übrigen Fläche des Streifens 11 oder dadurch, daß in diesem Bereich ein oder mehrere Heftpflasterstreifen oder eine oder mehrere andere Auflage(n) - aus vorzugsweise flächige(r)n, ebene(r)n Schicht(en) - aus beliebigem Material, wie z. B. andere Streifen, Folien, Platten oder auch nicht ebene Teile beliebiger Form (im Anspruchsteil zusammenfassend als "Auflage(n)" bezeichnet) aus beliebigem Material, z. B. aus Kunststoff, Gummi, Glas, Keramik, Gewebe, Papier, Pappe, Metall usw., aufgeklebt bzw. befestigt wird (werden), auf welchen wiederum die Stechvorrichtung, Stechwerkzeuge oder Druckkörper aufgeklebt bzw. befestigt wird/werden.
In dieser Grundstellung erfolgt keine Ausübung einer Zugkraft durch Hautbewegungen auf die Stechvorrichtung 1, die die Teilstücke 15+16 desselben Heftpflasterstreifens 11 (Streifen "A") von einander trennt. Die Teilstücke 15+16 und das Teilstück 41 mit der auf geklebten Stechvorrichtung 1 bilden in der Grundposition normalerweise einen gestreckten Winkel 17 oder sogar einen überstumpfen Winkel. Folglich wird in dieser Grundposition auch keine Druckkraft auf das Teilstück 41 mit der Stechvorrichtung 1 ausgeübt, und daher werden in dieser Grundposition keine Schmerzimpulse ausgeübt.
Gezeigt wird hier eine Stechvorrichtung, wie sie in Fig. 1 erläutert wird. Es können jedoch Stechvorrichtungen beliebiger Ausbildung Anwendung finden.
Fig. 14 zeigt ein mit Stechwerkzeugen versehenes erfindungsgemäßes Heftpflaster.
Das erfindungsgemäße Heftpflaster besteht in dieser Ausbildungsalternative aus einem Heftpflasterstreifen 11 (Streifen "A"), dessen Klebefläche 12 sowohl der Befestigung des Heftpflasterstreifens 11 auf der Haut als auch der Befestigung von Stechwerkzeugen 21 dient, das heißt die Klebefläche 12 klebt auf der Haut, mit Ausnahme des Klebeflächenbereiches 29, auf welchem die Köpfe von Stechwerkzeugen 21 aufgeklebt sind. Beim Aufkleben der Klebefläche 12 auf der Haut liegen die Spitzen 7 der Stechwerkzeuge 21 auf der Haut auf. In dieser Grundstellung erfolgt keine Ausübung einer Zugkraft auf den Teil des Heftpflasterstreifens 11, auf dessen Klebefläche 12 die Köpfe der Stechwerkzeuge 21 aufgeklebt sind. Die hier abgebildeten Stechwerkzeuge sind Dreizackstifte 21 mit besonders großer Kopffläche, welche sowohl eine einwandfreie Haftung auf der Klebefläche 12 ohne Zuhilfenahme zusätzlicher Hilfsmittel ermöglicht, als auch gewährleistet, daß der Dreizackstift 21 nicht seitlich verrutscht. Der Klebeflächenbereich 29, auf welchem die Köpfe der Stechwerkzeuge 21 aufgeklebt sind, ist mit einer Folie oder einem Streifen 30 aus beliebigem Material (z. B. Kunststoff, Papier oder Tuch (Gewebe)) belegt, um ein Anhaften der menschlichen Haut an dieser Stelle zu vermeiden.
Sofern Druckkörper anstelle von Stechwerkzeugen verwendet werden, wird der nicht mit Druckkörpern besetzte Teil des Heftpflasterstreifens 11 vorzugsweise ebenfalls mit einer Folie oder einem Streifen bedeckt.
Die Teilstücke 15+16 und das Teilstück 41 mit den Dreizackstiften 21 bilden in der Grundposition normalerweise einen gestreckten Winkel oder sogar einen überstumpfen Winkel. Folglich wird in dieser Grundposition auch keine Druckkraft auf die Dreizackstifte 21 ausgeübt, und daher werden in dieser Grundposition auch keine Schmerzimpulse ausgeübt.
Fig. 15 zeigt ein mit einer Stechvorrichtung versehenes erfindungsgemäßes Heftpflaster in Schmerzimpulse ausübender Position.
Dieses Heftpflaster ist ausgebildet wie bereits in Fig. 13 erläutert. Beide Teilstücke 15+16 des Heftpflasterstreifens 11 (Streifen "A") werden in diesem Ausführungsbeispiel voneinander wegbewegt, wobei die Bewegungen der Teilstücke 15+16 den durch Schulterbewegungen resultierenden Bewegungen der Haut 13 entsprechen. Alternativ ist es auch denkbar, daß Zugkräfte dadurch resultieren, daß entweder nur das erste 15 oder nur das zweite Teilstück 16 von dem jeweils anderen Teilstück wegbewegt wird. Die Stärke der Zugkräfte ist abhängig von der Intensität der Schulterbewegungen und der Breite und Länge desjenigen Teilstückes (erstes 15 oder zweites Teilstück 16 oder erstes und zweites Teilstück 15+16), auf welches die durch Schulterbewegungen verursachten Hautbewegungen einwirken. Sofern beispielsweise durch Schulterbewegungen verursachte Hautbewegungen eine Bewegung in Pfeilrichtung nur auf das erste Teilstück 15 auswirken, so ist auch die Breite und Länge des zweiten Teilstückes 16 - vom ersten Teilstück 15 getrennt durch das Teilstück 41 mit der Stechvorrichtung 1 - von Bedeutung. In diesem Fall bleibt das zweite Teilstück 16 lediglich auf der unbewegten Haut fixiert (festgeklebt). Je größer dieses zweite Teilstück 16 ist, um so mehr kann es naturgemäß der Zugwirkung des ersten Teilstückes 15 entgegenwirken, da ein der Größe des zweiten Teilstückes 16 entsprechendes Hautsegment dem Zug des ersten Teilstückes 15 entgegenwirkt.
Unabhängig davon, ob eine vom Teilstück 41 mit der Stechvorrichtung 1 wegführende Bewegung nur durch eines der beiden Teilstücke (15 oder 16) oder durch beide Teilstücke 15+16 erfolgt, wird in beiden Fällen durch die zwei gegenseitig wirkenden Kräfte Zug ausgeübt, wobei die Zugkraft aufgrund des zwischen den beiden Teilstücken 15+16 desselben Heftpflasterstreifens 11 (Streifen "A") und dem Teilstück 41 mit der Stechvorrichtung 1 als Drehpunkt (Scheitel) gebildeten Winkels 18 in eine auf die Stechvorrichtung 1 ausgeübte Druckkraft 19 umgewandelt wird. Die Stärke dieser Druckkraft 19 ist abhängig vom Ausmaß der Schulterbewegungen, der Größe des Winkels 18 und der Länge des Heftpflasterstückes, auf welche die Hautbewegungen als Folge der Schulterbewegungen übertragen werden. Insbesondere ist die Größe des Winkels 18 von großer Bedeutung, bei welchem es sich in der Regel und in diesem Beispiel um einen stumpfen Winkel 18 handelt. Je spitzer der Winkel 18 ist, um so weniger Zugkraft ist erforderlich, um dennoch eine für eine Schmerzausübung ausreichende Druckkraft 19 zu erhalten.
Sofern keine Stechvorrichtung vorhanden ist, sondern - wie in Fig. 14 dargestellt - nur direkt auf der Klebefläche 12 des Heftpflasterstreifens 11 aufgeklebte Stechwerkzeuge 21 existieren, erfolgt die Schmerzimpulsausübung wie vorerwähnt, jedoch mit der einzigen Ausnahme, daß auf dem Teilstück 41 auf der der Haut zugewandten Klebefläche nicht eine Stechvorrichtung, sondern nur Stechwerkzeuge 21 mit ihrem oberen Kopfteil aufgeklebt sind, deren Spitzen 7 die Schmerzimpulse ausüben.
Gezeigt wird hier eine Stechvorrichtung, wie sie in Fig. 1 erläutert wird. Es können jedoch Stechvorrichtungen beliebiger Ausbildung Anwendung finden.
Fig. 16 zeigt diverse Stechwerkzeuge und ihre Anwendbarkeit für die Erfindung.
Als Stechwerkzeuge verwendet werden können Nadeln, jedoch besser Nägel, Schrauben, Zwecken oder Stifte - insbesondere Reißbrettstifte 23 und Dreizackstifte 21 - mit einem besonders großen, flachen Kopf und kurzem Schaft - die eigentlich zum Verbinden von Teilen vorgesehen sind, aber auch gut für eine Schmerzimpulsauslösung geeignet sind und aufgrund ihrer stumpferen Spitze(n) bei Daueranwendung hautverträglicher sind als Nadeln. Auch die Verwendung von Schrauben ist möglich. Da keine Drehung der Schrauben erfolgt, sondern nur eine Druckausübung, ist die Art des Gewindes unerheblich. Es hängt vielmehr nur von der Beschaffenheit des Kopfes und der Spitze ab, ob Schrauben für eine Schmerzausübung verwendet werden können. Die Stechwerkzeuge sollten vorzugsweise einen möglichst großen und flachen Kopf bzw. mehrere derart ausgestaltete Köpfe und einen möglichst kurzen Schaft bzw. mehrere kurze Schäfte haben, damit eine größtmögliche stabile Fixierung der Stechwerkzeuge ermöglicht wird. Von den abgebildeten Stechwerkzeugen 21-28 eignen sich folglich der Dreizackstift 21 und der Nagel bzw. Stift 23 am besten. Da der Dreizackstift 21 nicht verrutscht, kann dieser gemäß Fig. 8 auch direkt - ohne Notwendigkeit der Verwendung in einer Stechvorrichtung gemäß Fig. 1-3 - auf den Streifen 11 aufgeklebt werden.
Allerdings sind auch die anderen abgebildeten Stechwerkzeuge in Abhängigkeit von der Art der Befestigung bedingt verwendbar. Sofern beispielsweise bei Verwendung einer Kunststoffplatte als Stechvorrichtung die Stechwerkzeuge in die Platte eingeschmolzen werden, können ggfs. auch Stechwerkzeuge mit kleinerem oder weniger flachem Kopf aufgrund stabilerer Befestigungsmethoden verwendet werden.
Fig. 17 zeigt ein auf einem Hautareal auf dem Rücken aufgeklebtes erfindungsgemäßes Heftpflaster in Grundposition.
Die Erfindung kann auch verwendet werden, um die Einhaltung einer gesunden Körperhaltung zu erzwingen, nämlich einer Haltung bei welcher die Brust herausgestreckt wird, wodurch eine eingefallene Brust und schlaffe Brustmuskeln sowie Haltungsfehler vermieden und eine tiefe gleichmäßige Atmung ermöglicht wird. Zu diesem Zweck ist das Heftpflaster auf einen Hautbereich, der sich auf dem linken oder dem rechten Schulterblatt und dem Areal zwischen Schulterblattrand und der Wirbelsäule befindet, aufzukleben. Bei einer Schulter-nach-vorn-Bewegung sollte die Stechvorrichtung 1 (bzw. nur die Stechwerkzeuge bei alleiniger Verwendung derselben gemäß Fig. 14) vorzugsweise auf die dann gewölbte Hautfläche über dem Schulterblattrand angepreßt werden. In diesem Beispiel ist der Heftpflasterstreifen 11 des erfindungsgemäßen Heftpflasters auf einer Hautfläche auf dem rechten Schulterblatt aufgeklebt. Ein Teil des Heftpflasterstreifens 11 ist auf dem Hautareal zwischen dem Rand 20 des rechten Schulterblattes und der Wirbelsäule aufgeklebt.
Der Anwender hat vor dem Aufkleben des Heftpflasterstreifens 11 die Brust herauszustrecken und die rechte Schulter nach hinten durchzustrecken, so daß die beiden Teilstücke 15+16 desselben Heftpflasterstreifens 11 und die Stechvorrichtung 1 - von hinten nicht sichtbar und daher hier durch eine unterbrochene Linie aufgezeigt - beim möglichst straffen Aufkleben auf die Haut einen gestreckten oder eventuell sogar einen überstumpfen Winkel bilden. In dieser Grundstellung erfolgt keine Ausübung einer Zugkraft durch Schulterbewegungen. Folglich werden in dieser Grundposition keine Schmerzimpulse ausgeübt.
Fig. 18 zeigt ein auf einem Hautareal auf dem Rücken aufgeklebtes erfindungsgemäßes Heftpflaster in Schmerzimpulse ausübender Position.
Die Abbildung zeigt den Moment, in welchem der Anwender nicht mehr die Brust herausstreckt, sondern die rechte Schulter nach vorne fallen läßt. In diesem Moment wird das zweite Teilstück 16 des Heftpflasterstreifens 11 in Pfeilrichtung nach oben rechts bewegt. Das erste Teilstück 15 bleibt lediglich auf der Haut fixiert (festgeklebt), ohne daß es seinerseits ebenfalls vom zweiten Teilstück 16 durch von Schulterbewegungen verursachte Hautbewegungen wegbewegt wird. Das festgeklebte erste Teilstück 15 wirkt dem Zug des festgeklebten zweiten Teilstückes 16 jedoch entgegen. In diesem Beispiel wird ein Teilstück vom anderen Teilstück - welches auf der Haut fixiert ist - wegbewegt. Sofern - wie hier - sich durch Schulterbewegungen verursachte Hautbewegungen nur das zweite Teilstück 16 vom ersten Teilstück 15 wegbewegt, ist auch die Breite und Länge des ersten Teilstückes 15 - vom zweiten Teilstück 16 getrennt durch die Stechvorrichtung 1 - von Bedeutung. In diesem Fall bleibt das erste Teilstück 15 lediglich auf der Haut fixiert (festgeklebt). Je größer dieses erste Teilstück 15 ist, um so mehr kann es naturgemäß der Zugwirkung des zweiten Teilstückes 16 entgegenwirken, da eine der Größe des ersten Teilstückes 15 entsprechende Hautfläche dem Zug des zweiten Teilstückes 16 entgegenwirkt, das heißt es wird von der Hautfläche ein Widerstand ausgeübt. Dieser Widerstand resultiert in einer passiven Zugkraft, die der von dem Teilstück 16 ausgeübten aktiven Zugkraft entgegenwirkt. Aufgrund des zwischen den beiden Teilstücken 15 + 16 und der Stechvorrichtung 1 über dem Rand 20 des rechten Schulterblattes gebildeten stumpfen Winkels wird diese Zugkraft in eine durch die Stechvorrichtung 1 ausgeübte Druckkraft umgewandelt, wodurch Schmerzimpulse ausgeübt werden, deren Intensität unter anderem von dem Ausmaß der Bewegung des rechten Schulterblattes nach vorne abhängig ist.
Fig. 19 zeigt ein Heftpflaster, mit welchem das Ausmaß der Umsetzung der Zugkraft in eine Schmerzimpulse auslösende Druckkraft beliebig verändert werden kann.
Um dem Anwender zu ermöglichen, das Ausmaß der Umsetzung der Zugkraft in eine Schmerzimpulse auslösende Druckkraft durch eine beliebige Anzahl von Einlagen 53 + 54 beliebig zu verändern, ohne die Notwendigkeit, den Heftpflasterstreifen 11 von der Haut zu lösen, kann vorgesehen sein, daß die beiden Endstücke 50 - oder alternativ nur beliebige andere Flächenteile - der Stechvorrichtung 1 auf der Innenfläche 51 - oder alternativ anderen beliebigen Innenflächenteilen - des Heftpflasterstreifens 11 auf beliebige Weise befestigt sind. Die Stechvorrichtung 1 ist vorzugsweise nur mit ihren beiden Endstücken 50 auf der Innenfläche 51 befestigt, während die übrige der Innenfläche des Streifens 11 zugewandte Fläche 2 der Stechvorrichtung 1 dem nicht mit einer Klebefläche versehenen Teil 55 der Innenfläche lose aufliegt, sofern keine Einlagen 53+54 zwischen der Fläche 2 und dem Innenflächenteil 55 plaziert sind. Dies wird entweder dadurch bewerkstelligt, daß der Streifen 11 einen Innenflächenteil 55 ohne Klebefläche gemäß Anspruch 2 hat oder dadurch, daß auf die Klebefläche des Streifens 11 im - dem Innenflächenteil 55 entsprechenden - Auflagebereich der Stechvorrichtung 1 eine Abdeckung (Abdeckfolie oder ein Abdeckstreifen, nicht abgebildet) aufgebracht ist. Die dem Innenflächenteil 55 des Streifens 11 zugewandte Streifenfläche 2 der Stechvorrichtung 1 ist hierbei folglich - mit Ausnahme der Streifenendstücke 50 - dicht an diesem Innenflächenteil 55 befestigt, sondern liegt lose an der Einlage 54 an.
Daher ist es dem Anwender möglich, eine beliebige Anzahl von Einlagen (z. B. 53+54) beliebiger Dicke und Form zwischen dem Innenflächenteil 55 des Streifens 11 und der diesem Innenflächenteil 55 zugewandten Streifenfläche 2 der Stechvorrichtung 1 zu plazieren. Um ein Verrutschen der Einlagen 53+54 zu vermeiden, sollten diese an dem Innenflächenteil 55 und/oder der Streifenfläche 2 auf beliebige Art - vorzugsweise jedoch durch eine Befestigungsart, die keine Klebebefestigung ist, um das problemlose Auswechseln der Einlagen zu ermöglichen - befestigt werden (beispielsweise durch Klettenhaftung).
Die in dieser Abbildung erläuterte Anwendung ist nicht nur möglich bei allen Stechvorrichtungen, die einen oder mehrere Streifen haben, sondern sie kann sinngemäß auch Verwendung finden (nicht abgebildet) bei anderen Stechvorrichtungen, die nicht aus Streifen, sondern aus anderen Elementen, wie z. B. Platten, bestehen, sofern nur die jeweilige Form der Stechvorrichtung die Anwendung dieser Ausbildung als zweckmäßig erscheinen läßt. In diesen Fällen werden sinngemäß vorzugsweise nur die Endstücke - oder alternativ nur beliebige andere Flächenteile dieser anderen Stechvorrichtungen auf dem Innenflächenteil 51 - oder alternativ auf (einem) anderen beliebigen Innenflächenteil(en) - des Streifens 11 befestigt, während die übrige Fläche lose auf dem Innenflächenteil 55 aufliegt, solange keine Einlagen plaziert sind.
Ferner ist die Verwendung auch möglich bei Heftpflastern mit Stechwerkzeugen oder Druckkörpern gemäß Anspruch 4 bzw. 5, indem ein zusätzlicher Heftpflasterstreifen oder eine Auflage auf die nicht mit einer Klebefläche versehene, der Haut abgewandte, Außenfläche der Heftpflaster gemäß Anspruch 4 bzw. 5 aufgeklebt bzw. beliebig befestigt wird, wobei der vorerwähnte zusätzliche Heftpflasterstreifen bzw. die erwähnte Auflage über dem Bereich, auf welchem auf dem Heftpflaster gemäß Anspruch 4 bzw. 5 auf der der Haut zugewandten Seite Stechwerkzeuge bzw. Druckkörper befestigt sind, nur an beliebigen Stellen oder vorzugsweise an zwei Endstücken auf der vorerwähnten nicht mit einer Klebefläche versehenen Außenfläche befestigt ist.
Zum besseren Verständnis angemerkt werden sollte noch, daß in Fig. 19 nur derjenige Teil des Streifens 11 gezeigt ist, der auf der Stechvorrichtung 1 aufliegt, während die links und rechts anschließenden auf der Haut aufklebenden Teilstücke 15+16 (siehe Fig. 13) nicht dargestellt sind.

Claims (53)

1. Heftpflaster dadurch gekennzeichnet, daß auf der zum Aufkleben auf der Haut bestimmten Klebefläche (12) des Heftpflasterstreifens (11) eine Stechvorrichtung (1) befestigt ist, wobei durch geeignete Bewegungen verursachte Hautbewegungen das eine auf der Haut auf geklebte Teilstück (15) des Heftpflasterstreifens (11) vom anderen, durch das mittlere Teilstück mit der Stechvorrichtung (1) getrennten, auf der Haut (13) aufgeklebten Teilstück (16) desselben Heftpflasterstreifens (11) wegbewegt wird, wodurch durch die zwei gegenseitig wirkenden Kräfte Zug ausgeübt wird, wobei die Zugkraft im Falle eines zwischen den beiden erwähnten Teilstücken (15+16) als Schenkel und dem mittleren Teilstück des Streifens (11) mit der Stechvorrichtung (1) als Drehpunkt gebildeten stumpfen, rechten oder spitzen Winkels in eine durch die Stechvorrichtung (1) auf die Haut (13) ausgeübte Reiz- bzw. Schmerzimpulse hervorrufene Druckkraft umgewandelt wird.
2. Heftpflaster dadurch gekennzeichnet, daß eine Stechvorrichtung (1) auf der der Haut (13) zugewandten Fläche des Heftpflasterstreifens (11) auf beliebige Weise befestigt ist, wobei diese Fläche - außer auf der Auflagefläche der Stechvorrichtung (1) - über eine Klebefläche verfügt, wobei durch geeignete Bewegungen verursachte Hautbewegungen das eine auf der Haut aufgeklebte Teilstück (15) des Heftpflasterstreifens (11) vom anderen, durch das mittlere Teilstück mit der Stechvorrichtung (1) getrennten, auf der Haut (13) aufgeklebten Teilstück (16) desselben Heftpflasterstreifens (11) wegbewegt wird, wodurch durch die zwei gegenseitig wirkenden Kräfte Zug ausgeübt wird, wobei die Zugkraft im Falle eines zwischen den beiden erwähnten Teilstücken (15+16) als Schenkel und dem mittleren Teilstück als Drehpunkt gebildeten stumpfen, rechten oder spitzen Winkels in eine durch die Stechvorrichtung (1) auf die Haut (13) ausgeübte Reiz- bzw. Schmerzimpulse hervorrufene Druckkraft umgewandelt wird.
3. Heftpflaster dadurch gekennzeichnet, daß zwischen zwei separaten Heftpflasterstreifen eine Stechvorrichtung befestigt ist, wobei durch geeignete Bewegungen verursachte Hautbewegungen der erste auf der Haut aufgeklebte Heftpflasterstreifen vom zweiten separaten auf der Haut aufgeklebten Heftpflasterstreifen wegbewegt wird, wodurch durch die zwei gegenseitig wirkenden Kräfte Zug ausgeübt wird, wobei die Zugkraft im Falle eines zwischen den beiden erwähnten Heftpflasterstreifen als Schenkel und der Stechvorrichtung als Drehpunkt gebildeten stumpfen, rechten oder spitzen Winkels in eine durch die Stechvorrichtung auf die Haut ausgeübte Reiz- bzw. Schmerzimpulse hervorrufene Druckkraft umgewandelt wird.
4. Heftpflaster dadurch gekennzeichnet, daß auf der zum Aufkleben auf die Haut bestimmten Klebefläche (12) des Heftpflasterstreifens (11) die Köpfe (7) von Stechwerkzeugen (4)(21) befestigt sind, wobei durch geeignete Bewegungen verursachte Hautbewegungen das eine auf die Haut aufgeklebte Teilstück (15) des Heftpflasterstreifens (11) vom anderen, durch die mit Stechwerkzeugen (4)(21) besetzte Fläche (41) getrennten, auf der Haut aufgeklebten Teilstück (16) desselben Heftpflasterstreifens (11) wegbewegt wird, wodurch durch die zwei gegenseitig wirkenden Kräfte Zug ausgeübt wird, wobei die Zugkraft im Falle eines zwischen den genannten beiden Teilstücken (15+16) als Schenkel und der Fläche (41), auf welcher die Stechwerkzeuge (4)(21) aufgeklebt sind, als Drehpunkt gebildeten stumpfen, rechten oder spitzen Winkels in eine durch die Stechwerkzeuge (4)(21) auf die Haut ausgeübte Reiz- bzw. Schmerzimpulse hervorrufene Druckkraft umgewandelt wird.
5. Heftpflaster dadurch gekennzeichnet, daß auf der zum Aufkleben auf die Haut bestimmten Klebefläche (12) des Heftpflasterstreifens (11) Druckkörper beliebiger Form befestigt sind, wobei durch geeignete Bewegungen verursachte Hautbewegungen das eine auf der Haut aufgeklebte Teilstück (15) des Heftpflasterstreifens (11) vom anderen, durch die mit Druckkörpern besetzte Fläche (41) getrennten, auf der Haut auf geklebten Teilstück (16) desselben Heftpflasterstreifens (11) wegbewegt wird, wodurch durch die zwei gegenseitig wirkenden Kräfte Zug ausgeübt wird, wobei die Zugkraft im Falle eines zwischen den genannten beiden Teilstücken (15+16) als Schenkel und der Fläche (41), auf welcher die Druckkörper befestigt sind, als Drehpunkt gebildeten stumpfen, rechten oder spitzen Winkels in eine durch die Druckkörper auf die Haut ausgeübte Reiz- bzw. Schmerzimpulse hervorrufene Druckkraft umgewandelt wird.
6. Heftpflaster gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Teil der Heftpflasterklebefläche (41), auf welcher Köpfe (7) von Stechwerkzeugen (4)(21) befestigt sind, eine Schutzfolie (30) oder ein Schutzstreifen aus beliebigem Material aufgeklebt ist, wodurch die menschliche Haut davor geschützt wird, auf der Heftpflasterklebefläche (41) anzuhaften.
7. Heftpflaster gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Teil der Heftpflasterklebefläche (41), auf welcher Druckkörper befestigt sind, eine Schutzfolie (30) oder ein Schutzstreifen aus beliebigem Material aufgeklebt ist, wodurch die menschliche Haut davor geschützt wird, auf der Heftpflasterklebefläche (41) anzuhaften.
8. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 1+2, dadurch gekennzeichnet, daß der Heftpflasterstreifen (11) in dem Bereich (41), auf welchem die Stechvorrichtung (1) befestigt ist, Verdickungen beliebiger Größe und Form hat.
9. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 4+5, dadurch gekennzeichnet, daß der Heftpflasterstreifen (11) in dem Bereich (41), auf welchem die Stechwerkzeuge (4)(21) bzw. Druckkörper befestigt sind, Verdickungen beliebiger Größe und Form hat.
10. Heftpflaster gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Klebeinnenfläche des Heftpflasterstreifens (11) in dem Bereich (41), auf welchem die Stechvorrichtung (1) befestigt ist, eine Abdeckung aufgebracht ist, wobei die Stechvorrichtung (1) nur mit zwei Endstücken (50) auf der Innenfläche (51) beliebig befestigt ist, während die übrige der Innenfläche des Streifens (11) zugewandte Fläche der Stechvorrichtung (1) der aufgrund vorerwähnter Abdeckung nicht klebenden Innenfläche lose aufliegt, wobei zwischen der Innenfläche (55) und der dieser Innenfläche (55) zugewandten Fläche der Stechvorrichtung (1) eine beliebige Anzahl von Einlagen beliebiger Form plaziert ist.
11. Heftpflaster gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der mit einer Klebefläche versehenen Innenfläche des Heftpflasterstreifens (11) in dem Bereich (41), auf welchem die Stechvorrichtung (1) befestigt ist, eine Abdeckung aufgebracht ist, wobei die Stechvorrichtung (1) nicht durchgehend, sondern nur an einigen beliebigen Stellen auf dieser Innenfläche beliebig befestigt ist, während die übrige dieser Innenfläche zugewandte Fläche der Stechvorrichtung (1) dieser aufgrund vorerwähnter Abdeckung nicht klebenden Innenfläche (55) lose aufliegt, wobei zwischen der Innenfläche (55) und der dieser Innenfläche (55) zugewandten Fläche der Stechvorrichtung (1) eine beliebige Anzahl von Einlagen beliebiger Form plaziert ist.
12. Heftpflaster gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stechvorrichtung (1) nur mit zwei Endstücken (50) beliebig auf der Innenfläche (51) des Streifens (11) befestigt ist, während die übrige der Innenfläche zugewandte Fläche der Stechvorrichtung (1) der nicht mit einer Klebefläche versehenen Innenfläche (55) lose aufliegt, wobei zwischen der Innenfläche (55) und der dieser Innenfläche (55) zugewandten Fläche der Stechvorrichtung (1) eine beliebige Anzahl von Einlagen beliebiger Form plaziert ist.
13. Heftpflaster gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stechvorrichtung (1) nur an einigen beliebigen Stellen auf der Innenfläche des Streifens (11) beliebig befestigt ist, während die übrige dieser Innenfläche zugewandte Fläche der Stechvorrichtung (1) der nicht mit einer Klebefläche versehenen Innenfläche (55) lose aufliegt, und daß zwischen der Innenfläche (55) und der dieser Innenfläche (55) zugewandten Fläche der Stechvorrichtung (1) eine beliebige Anzahl von Einlagen beliebiger Form plaziert ist.
14. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 1+2 sowie 4+5, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Bereich (41), in welchem gemäß vorerwähnter Ansprüche die Stechvorrichtung (1) bzw. Stechwerkzeuge (4)(21) oder Druckkörper direkt auf dem Heftpflasterstreifen (11) befestigt ist/sind, zunächst eine beliebige Anzahl von zusätzlichen Heftpflasterstreifen auf dem Heftpflasterstreifen (11) befestigt ist, worauf die Stechvorrichtung (1) bzw. Stechwerkzeuge (4)(21) oder Druckkörper ihrerseits befestigt ist/sind.
15. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 1+2 sowie 4+5, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Bereich (41), in welchem gemäß vorerwähnter Ansprüche die Stechvorrichtung (1) bzw. Stechwerkzeuge (4)(21) oder Druckkörper direkt auf dem Heftpflasterstreifen (11) befestigt ist/sind, zunächst eine beliebige Anzahl von Auflagen auf dem Heftpflasterstreifen (11) befestigt ist, worauf die Stechvorrichtung (1) bzw. Stechwerkzeuge (4)(21) oder Druckkörper ihrerseits befestigt ist/sind.
16. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 14, 24, 25+52, dadurch gekennzeichnet, daß eine beliebige Anzahl der zusätzlichen Heftpflasterstreifen an beliebigen Stellen nicht mit einer Klebefläche versehen ist, und daß an diesen Stellen eine beliebige Anzahl von Einlagen zwischen diesen zusätzlichen Heftpflasterstreifen oder zwischen einem dieser zusätzlichen Heftpflasterstreifen und dem Heftpflasterstreifen (11) plaziert ist.
17. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 14, 24, 25+52, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebefläche(n) einer beliebigen Anzahl der zusätzlichen Heftpflasterstreifen an beliebigen Stellen mit einer Abdeckung bedeckt ist/sind, und daß an diesen Stellen eine beliebige Anzahl von Einlagen zwischen diesen zusätzlichen Heftpflasterstreifen oder zwischen einem dieser zusätzlichen Heftpflasterstreifen und dem Heftpflasterstreifen (11) plaziert ist.
18. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 15, 26, 27+53, dadurch gekennzeichnet, daß eine beliebige Anzahl der Auflagen an beliebigen Stellen nicht aneinander bzw. an dem Heftpflasterstreifen (11) befestigt ist, und daß an diesen Stellen eine beliebige Anzahl von Einlagen zwischen diesen Auflagen oder zwischen einer Auflage und dem Heftpflasterstreifen (11) plaziert ist.
19. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stechvorrichtung (1) aus zwei beliebig dicken Streifen (2+3) aus beliebigem Material mit je einer Klebefläche (5+8) besteht, wobei auf der Klebefläche (5) des ersten Streifens (2) eine beliebige Anzahl von Köpfen (7) von Stechwerkzeugen (4) aufgeklebt ist, wobei die Klebefläche (8) des zweiten Streifens (3) auf der Klebefläche (5) des ersten Streifens (2) aufgeklebt ist.
20. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stechvorrichtung (1) aus zwei beliebig dicken Streifen aus beliebigem Material besteht, wobei nur der erste Streifen eine Klebefläche hat, auf welcher eine beliebige Anzahl von Köpfen von Stechwerkzeugen auf geklebt ist, wobei der zweite Streifen auf der Klebefläche des ersten Streifens klebt.
21. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stechvorrichtung (1) aus einem beliebig dicken Endlosstreifen aus beliebigem Material mit einer klebenden Schicht (5) auf der der Haut abgewandten Innenfläche besteht, wobei auf dieser klebenden Schicht (5) eines ersten Teilstückes (31) dieses Endlosstreifens eine beliebige Anzahl von Köpfen (7) von Stechwerkzeugen (4) aufgeklebt ist, wobei die Spitzen (7) der Stechwerkzeuge (4) durch die Klebefläche (8) desjenigen Teilstückes (32) des Endlosstreifens hindurchstechen, welches auf der mit Köpfen von Stechwerkzeugen (4) besetzten Klebefläche (5) des Teilstückes (31) des Endlosstreifens aufgeklebt wird.
22. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stechvorrichtung (1) aus nur einem beliebig dicken Streifen aus beliebigem Material mit einer Innenfläche mit einer klebenden Schicht besteht, welcher durch Knicken in zwei Teilstücke (29+30) aufgeteilt ist, wobei auf der Klebefläche (5) des ersten Teilstückes (29) Köpfe von Stechwerkzeugen (4) aufgeklebt sind, wobei das zweite Teilstück (30) desselben Streifens auf die Klebefläche (5) des ersten Teilstückes (29) aufgeklebt ist.
23. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 19-22 + 34+35, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die die Stechvorrichtung bildende(n) Streifen, an beliebigen Stellen Verdickungen beliebiger Größe und Ausbildung hat/haben.
24. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 19-22, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem ersten Streifen bzw. dem ersten Streifenteilstück auf der den Stechwerkzeugen abgewandten Seite eine beliebige Anzahl von zusätzlichen Heftpflaster- (Klebe-) Streifen befestigt ist.
25. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 34+35, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Streifen der Stechvorrichtung auf der den Stechwerkzeugen bzw. Druckkörpern abgewandten Seite eine beliebige Anzahl von zusätzlichen Heftpflaster- (Klebe-) Streifen befestigt ist.
26. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 19-22, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem ersten Streifen bzw. dem ersten Streifenteilstück auf der den Stechwerkzeugen abgewandten Seite eine beliebige Anzahl von Auflagen befestigt ist.
27. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 34+35, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Streifen der Stechvorrichtung auf der den Stechwerkzeugen bzw. Druckkörpern abgewandten Seite eine beliebige Anzahl von Auflagen befestigt ist.
28. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 19-22 + 34+35, dadurch gekennzeichnet, daß zwecks Verwendung mit dem Heftpflaster gemäß Anspruch 2 die Stechvorrichtung im Bereich der Streifenfläche, die auf dem Heftpflaster aufliegt, beidseitig eine Klebefläche hat.
29. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 19-22 + 34+35, dadurch gekennzeichnet, daß die Stechvorrichtung oder Teile hiervon nicht über die erwähnten Klebeflächen verfügen, wobei die Befestigung durch beliebige Befestigungsmittel sichergestellt wird.
30. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stechvorrichtung aus einer Platte aus beliebigem Material besteht, auf deren der Haut zugewandten Seite (47) eine beliebige Anzahl von Köpfen von Stechwerkzeugen (4) auf beliebige Art befestigt ist.
31. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stechvorrichtung aus einer Platte aus beliebigem Material besteht, auf deren der Haut zugewandten Seite (47) eine beliebige Anzahl von Druckkörpern beliebiger Form auf beliebige Art befestigt ist.
32. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stechvorrichtung aus einer Platte 12 aus beliebigem Material besteht, deren der Haut zugewandte Seite mehr oder weniger spitze Erhebungen hat.
33. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 30-32, dadurch gekennzeichnet, daß zwecks Verwendung mit dem Heftpflaster gemäß Anspruch 2 die Plattenunterseite mit einem beliebigen Befestigungsmittel an dem nicht mit einer Klebefläche versehenen Teilstück der Heftpflasterinnenfläche befestigt ist.
34. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stechvorrichtung aus einem Streifen besteht, auf dessen der Haut zugewandten Seite eine beliebige Anzahl von Druckkörpern beliebiger Ausbildung aus beliebigem Material auf beliebige Art befestigt ist.
35. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stechvorrichtung aus einem Streifen besteht, auf dessen der Haut zugewandten Seite eine beliebige Anzahl von Stechwerkzeugen 4 auf beliebige Art befestigt ist.
36. Heftpflaster dadurch gekennzeichnet, daß zwischen zwei separaten Heftpflasterstreifen eine beliebige Anzahl von Druckkörpern befestigt ist, wobei durch geeignete Bewegungen verursachte Hautbewegungen der erste auf der Haut aufgeklebte Heftpflasterstreifen vom zweiten separaten auf der Haut aufgeklebten Heftpflasterstreifen wegbewegt wird, wodurch durch die zwei gegenseitig wirkenden Kräfte Zug ausgeübt wird, wobei die Zugkraft im Falle eines zwischen den beiden erwähnten Heftpflasterstreifen als Schenkel und dem/den Druckkörper(n) als Drehpunkt gebildeten stumpfen, rechten oder spitzen Winkels in eine durch den/die Druckkörper auf die Haut ausgeübte Reiz- bzw. Schmerzimpulse hervorrufene Druckkraft umgewandelt wird.
37. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 5, 31, 34+36, dadurch gekennzeichnet, daß die der Haut zugewandte und/oder abgewandte Seite des/der Druckkörper(s) eine in etwa konvexe Form hat oder in etwa konvexe Ausbuchtungen hat.
38. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 5, 31, 34+36, dadurch gekennzeichnet, daß die der Haut zugewandte und/oder abgewandte Seite des/der Druckkörper(s) eine in etwa konkave Form hat oder in etwa konkave Ausbuchtungen hat.
39. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 5, 31, 34+36, dadurch gekennzeichnet, daß der/die Druckkörper in etwa kegelförmig ist/sind und/oder Ausbuchtungen hat/haben, die in etwa oder teilweise kegelförmig sind.
40. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 5, 31, 34+36, dadurch gekennzeichnet, daß der/die Druckkörper in etwa eine Würfelform hat/haben und/oder Ausbuchtungen hat/haben, die in etwa oder teilweise würfelförmig sind.
41. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 5, 31, 34+36, dadurch gekennzeichnet, daß der/die Druckkörper in etwa eine Quaderform hat/haben und/oder Ausbuchtungen hat/haben, die in etwa oder teilweise quaderförmig sind.
42. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 5, 31, 34+36, dadurch gekennzeichnet, daß der/die Druckkörper in etwa eine Parallelotopform hat/haben oder Ausbuchtungen hat/haben, die in etwa oder teilweise parallelotopförmig sind.
43. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 5, 31, 34+36, dadurch gekennzeichnet, daß der/die Druckkörper in etwa eine Pyramidenform hat/haben oder Ausbuchtungen hat/haben, die in etwa oder teilweise pyramidenförmig sind.
44. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 5, 31, 34+36, dadurch gekennzeichnet, daß der/die Druckkörper eine Körperform hat/haben, die von drei Paaren nicht paralleler Ebenen begrenzt wird oder Ausbuchtungen hat/haben, die in etwa oder teilweise eine Körperform haben, die von nicht parallelen Ebenen begrenzt wird.
45. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 5, 31, 34+36, dadurch gekennzeichnet, daß der/die Druckkörper auf der der Haut zugewandten Seite mehr oder weniger spitze Erhebungen hat/haben.
46. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 5, 31, 34+36, dadurch gekennzeichnet, daß der/die Druckkörper auf der der Haut zugewandten Seite mit Stechwerkzeugen versehen ist/sind.
47. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 4, 19-22, 30, 35+45, dadurch gekennzeichnet, daß die Stechwerkzeuge Nadeln sind.
48. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 4, 19-22, 30, 35+45, dadurch gekennzeichnet, daß die Stechwerkzeuge Nägel sind.
49. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 4, 19-22, 30, 35+45, dadurch gekennzeichnet, daß die Stechwerkzeuge Stifte sind.
50. Heftpflaster gemäß Anspruch 49, dadurch gekennzeichnet, daß die Stifte Dreizackstifte sind.
51. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 4, 19-22, 30, 35+45, dadurch gekennzeichnet, daß die Stechwerkzeuge Schrauben sind.
52. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 30-32, dadurch gekennzeichnet, daß auf der den Stechwerkzeugen bzw. Druckkörpern abgewandten Seite der Platte eine beliebige Anzahl von zusätzlichen Heftpflaster-(Klebe-)Streifen befestigt ist.
53. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 30-32, dadurch gekennzeichnet, daß auf der den Stechwerkzeugen bzw. Druckkörpern abgewandten Seite der Platte eine beliebige Anzahl von Auflagen befestigt ist.
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