DE19500303A1 - Heftpflaster - Google Patents
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Description
Heftpflaster, vorzugsweise aber nicht ausschließlich verwendet
als Schulterblattpflaster, bestehend aus einem
Heftpflasterstreifen und Stechwerkzeugen bzw. Druckkörpern
oder einer Stechvorrichtung, welches dem Anwender
ermöglicht, bei Bedarf mittels unauffälliger Körper-
(Schulter-) Bewegungen mäßige Reiz- bzw. Schmerzimpulse auf
die Haut auszuüben, ohne das Pflaster oder die Stechwerkzeuge,
Druckkörper oder die Stechvorrichtung zu berühren,
vorzugsweise um Streßfaktoren abzuleiten oder um zu vermeiden,
daß eine ungesunde Schulterhaltung eingenommen wird.
Bekannt sind diverse Akupressur-Vorrichtungen wie
beispielsweise die folgenden: Aus DE 84 35 371 U1 ist eine
Einlegesohle für Schuhe mit nach einem vorbestimmten Raster
angeordneten akupressorisch wirksamen Elementen bekannt.
In DE 81 33 861 U1 wird ein magnetisches Heilpflaster mit
tablettenförmigen Ferritplättchen vorgeschlagen, mit welchem
die erfolgreiche Behandlung diverser Leiden erfolgt.
Pflaster mit akupressorisch wirksamen Druckkörpern
verschiedener Ausbildung werden in DE 79 34 840 U1, DE-GM
76 17 093 und DE 73 16 097 vorgestellt. Schließlich wird
in DE 42 40 952 ein Verband mit akupressorisch wirksamen
Druckkörpern vorgestellt.
Die Therapiewirkung aller vorerwähnten Pflaster sowie des
Verbandes und der Einlegesohle ergibt sich aus der
ununterbrochenen Einwirkung auf einen oder mehrere Akupunktur-
oder Akupressurpunkte für die Zeitdauer, während welcher
diese Pflaster auf der Haut aufgeklebt bzw. der Verband auf
der Haut aufgelegt bzw. die Einlegesohle in einem Schuh
eingelegt ist.
Die vorerwähnten bekannten Heilmittel üben sämtlich einen
Druckreiz auf die Haut aus, wobei dieser Druckreiz nur mäßig
ist, aber konstant und nicht variabel während des gesamten
Anwendungszeitraum ausgeübt wird.
Es erfolgt durch die bekannten Heilmittel auch keine Ausübung
von Schmerzen auf die Haut und auch keine Steuerung einer
Reizausübung - und schon gar nicht einer Schmerzreizaus
übung - durch Bewegungen oder auf andere Art. Im Gegensatz zu allen
bisher bekannten Pflastern übt das Pflaster dieser Anmeldung
keine Reizimpulse aus, solange nicht eine Schulter-nach-vorn-
Bewegung erfolgt. Da die bekannten Akupressurpflaster einen
konstanten Druckreiz ausüben, darf dieser nur mäßig sein
und darf nicht in Schmerzen ausarten, da er sonst vom Anwender
nicht längere Zeit ausgehalten würde. Wären die vom Pflaster
dieser Anmeldung ausgeübten Schmerzreize konstanter Natur,
so könnten diese vom normal empfindenden Anwender ebenfalls
auf Dauer nicht ausgehalten werden. Daher ermöglicht das
Pflaster dieser Anmeldung dem Anwender, nur dann auf
unauffällige Art und Weise Schmerzreizimpulse auszuüben,
wenn ihm dies - z. B. beim Auftreten von Streß
situationen - notwendig erscheint. Durch das Ausmaß seiner unauffälligen
Schulterbewegungen kann der Anwender die Intensität und Dauer
der Reiz- bzw. Schmerzimpulse und damit das Ausmaß der
Ableitung von Streßfaktoren über die Haut steuern.
Bei den bekannten Akupressurpflastern werden die Druckkörper
durch die Anpreßkraft des Klebepflasters auf die Haut
gedrückt. Beim Pflaster dieser Anmeldung hingegen wird auf
die Stechwerkzeuge bzw. die Stechvorrichtung keine
Klebepflaster- Anpreßkraft ausgeübt. Die Anpreßkraft und
damit die Schmerzimpulsausübung wird nicht durch die
Klebekraft des Pflasters, sondern vielmehr nur dann durch
Umwandlung einer bei einer - z. B. Schulter-nach-vorn - Bewegung
ausgeübten Zugkraft in eine Druckkraft in der hier
beschriebenen Art und Weise herbeigeführt, wenn dies vom
Anwender gewünscht wird. Bei einer normalen -
z. B. Schulter-nach-hinten - Stellung hingegen wird keine
Zugkraft und damit keine Anpreßkraft und somit auch keine
Reizausübung bewirkt.
Die groben Stechwerkzeuge sollen die Haut nur anstechen,
um kurzzeitige, unauffällig steuerbare Schmerzimpulse
auszuüben, nicht jedoch durchstechen, wie dies bei
Akupunkturnadeln der Fall ist.
Der Anmelder wendet das hier beschriebene Heftpflaster selbst
an und kann aus eigener Erfahrung bezeugen, daß bei ihm beim
Auftreten von Streßfaktoren durch in diesem Moment ausgelöste
Reiz- bzw. Schmerzimpulse auf das Hautareal am oberen, der
Wirbelsäule zugewandten, Rand des linken Schulterblattes
diese Streßfaktoren sofort über die Haut abgeleitet werden.
Erwähntes Hautareal stellt ganz offenbar eine Reflexzone
dar, die im Moment der Reizung zur Ableitung von Streßfaktoren
führt. Hierbei werden die mäßigen Reiz- bzw. Schmerzimpulse
durch die Umsetzung in Streßlösungsimpulse weitgehend oder
vollständig kompensiert, so daß eine Schmerzempfindung -
in Abhängigkeit von dem Grad dieser Umsetzung - sehr gering
oder ganz aufgehoben ist. Die Ursache liegt offenbar darin,
daß im Falle der gleichzeitigen Existenz sowohl negativer
(Schmerzen) als auch positiver (Streßlösung) Empfindungen,
überwiegend die positiven Empfindungen bewußt werden.
Angemerkt sei, daß im Ausführungsbeispiel Schmerzimpulse
auf ein Hautareal ausgeübt werden, welches sich nicht am
Rand des linken, sondern des rechten Schulterblattes befindet.
Dies geschah bewußt, da es einerseits wahrscheinlich ist,
daß die Schmerzimpulse bei verschiedenen Personen auch auf
verschiedene Hautareale auszuüben sind, um eine
Streßableitung zu erreichen, und sich andererseits das
erfindungsgemäße Heftpflaster in dieser Position auch gut
als Pflaster zur Aufrechterhaltung einer gesunden
Körperhaltung verwenden läßt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
zu schaffen, die normalerweise, d. h. bei einer normalen
Körperhaltung, keinerlei Reizimpulse ausübt, aber dem Anwender
ermöglicht, durch unauffällige Schulterbewegungen mäßige
Reiz- bzw. Schmerzimpulse auf ein bestimmtes - vorzugsweise,
aber nicht ausschließlich, am Rand eines Schulterblattes
befindliches - Hautareal auszuüben, ohne die Notwendigkeit,
dieses Hautareal, das Pflaster oder die Stechwerkzeuge,
Druckkörper oder Stechvorrichtung zu berühren, und zwar beim
Schulterblattpflaster in dem Moment, wenn bestimmte
Streßzustände auftreten, damit hierdurch eine Ableitung der
Streßfaktoren über die Haut bewirkt wird. Ferner liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Heftpflaster zu schaffen,
das in dem Moment einer bestimmten Schulterfehlhaltung je
nach Ausmaß der Fehlhaltung Reiz- oder auch Schmerzimpulse
ausübt, die den Anwender veranlassen, die Fehlhaltung
aufzugeben. Nicht zuletzt ist eine Anwendung dieses
erfindungsgemäßen Pflasters auch an anderen Körperstellen
möglich, an denen durch Bewegung eine Zugkraft ausgewirkt
wird, beispielsweise an Ellenbogen- und Kniegelenken, wobei
hierdurch eine neuartige, durch den Anwender steuerbare
Impulstherapie gegen Rheumaschmerzen ermöglicht wird.
Die vorerwähnte Aufgabe wird durch den kennzeichnenden Teil
der Ansprüche 1 bis 5 +36 gelöst.
Das erfindungsgemäße Heft-(Klebe-) Pflaster (im folgenden
als Heftpflaster erwähnt) besteht in einer vorzugsweisen
Ausbildung aus einem Heftpflasterstreifen (Streifen "A"),
welcher in Abhängigkeit von den individuellen Bedürfnissen
beliebig breit und lang sein kann. Vorzugsweise sollte dieser
Streifen "A" aber eine Mindestlänge von 10 cm haben, damit
schon durch geringe (Schulter-) Bewegungen eine feingesteuerte
Impulsausübung erfolgt. Die Steuerung der Impulsausübung
ist um so leichter möglich, je länger der Streifen "A" ist,
insbesondere der in Richtung auf die Schulter auf der Haut
des Schulterblattes aufgeklebte Teil des Streifens "A", auf
welchen bei einer Schulter-nach-vorn- Bewegung eine Zugkraft
ausgeübt wird. Derjenige Teil des Streifens "A", welcher
in Richtung auf die Wirbelsäule auf der Haut aufgeklebt ist
und lediglich den Zweck der Fixierung auf der Haut erfüllt,
muß nur so groß sein, daß er der Zugkraft des anderen Teils
des Streifens "A" widerstehen kann. Er muß also zumindest
soviel Haftfläche haben, daß er sich nicht von der Haut löst.
Dieser Streifen "A" - ebenso wie die anderen in dieser
Anmeldung erwähnten Streifen - kann aus beliebigem -
vorzugsweise dehnbarem - Material mit einer Klebefläche
beliebiger chemischer Zusammensetzung gefertigt sein. Das
für die Streifen verwendete Material kann beispielsweise
aus Kautschuk oder Kunststoff bestehen. Sowohl die Breite
als auch die Länge des Streifens "A" können beliebig gewählt
werden, und zwar in Abhängigkeit von sowohl der benötigten
Schmerzintensität als auch des Ausmaßes der erforderlichen
Schmerzsteuerung, wobei dieses Ausmaß auch abhängig ist
von der Breite und Länge desjenigen ersten Teilstückes des
Streifens "A", auf welches die durch Schulterbewegungen
verursachten Hautbewegungen einwirken. Aber auch die Breite
und Länge desjenigen zweiten Teilstückes des Streifens
"A" - vom ersten Teilstück getrennt durch durch das mittlere
Teilstück mit aufliegender(n) Stechvorrichtung,
Stechwerkzeugen bzw. Druckkörpern - auf welches keine
Hautbewegungen einwirken, ist nicht unwichtig. Dieses zweite
Teilstück ist lediglich auf der unbewegten Haut fixiert
(festgeklebt). Je größer dieses zweite Teilstück ist, um
so mehr kann es naturgemäß der Zugwirkung des ersten
Teilstückes entgegenwirken, das heißt eine passive Zugkraft
entwickeln, da ein der Größe des zweiten Teilstückes
entsprechendes Hautsegment dem Zug des ersten Teilstückes
entgegenwirkt.
In beiden Fällen wird durch die zwei auseinanderstrebenden,
gegenseitig wirkenden Kräfte Zug ausgeübt, wobei die Zugkraft
aufgrund des zwischen den beiden Teilen des Streifens "A"
als Schenkel und dem mittleren Streifenteil mit
aufliegender(n) Stechvorrichtung, Stechwerkzeugen oder
Druckkörpern als Drehpunkt (Scheitel) gebildeten - meist
stumpfen - Winkels in eine auf die Stechvorrichtung bzw.
die Stechwerkzeuge oder Druckkörper ausgeübte Druckkraft
(Anpreßkraft) umgewandelt wird. Die Stärke dieser Druckkraft
ist abhängig vom Ausmaß der Schulterbewegungen, der Größe
des Winkels und der Länge des Heftpflasterstreifens, auf
welche die Hautbewegungen als Folge dieser Schulterbewegungen
übertragen werden. Allerdings ist auch die Größe des Winkels
von großer Bedeutung. Je spitzer der Winkel ist, um so kleiner
muß die Zugkraft sein, um dennoch eine für eine
Schmerzausübung ausreichende Druckkraft zu erhalten. Um einen
wesentlichen Teil der Zugkraft in eine Druckkraft umwandeln
zu können, ist es erforderlich, daß die Stechvorrichtung,
Stechwerkzeuge oder Druckkörper auf einem Hautareal
aufliegt(en), welches sich im Augenblick der die Zugkraft
ausübenden Schulterbewegung wölbt. Dies ist bei der Ausübung
von Schmerzimpulsen über dem Schulterblattrand der Fall,
da der über dem Schulterblattrand aufliegende Teil des
Heftpflasters, auf welchem die Stechvorrichtung,
Stechwerkzeuge oder Druckkörper befestigt ist/sind, bei
normaler Schulterposition, bei welcher die Brust
herausgestreckt wird, mit den angrenzenden Teilen des
Streifens "A" auf einer Ebene liegt. Bei einer Schulter
nach-vorn- Bewegung resultieren zwei Auswirkungen, die
zusammen die Ausübung von Reiz- bzw. Schmerzimpulsen bewirken,
und zwar resultiert einerseits eine Zugkraft, welche
andererseits durch die gleichzeitig eintretende Wölbung des
Hautareals über dem Schulterblattrand in eine durch die
Stechvorrichtung, Stechwerkzeuge oder Druckkörper ausgeübte
Druckkraft (Anpreßkraft) umgesetzt wird. Normalerweise kann
gesagt werden, daß die Reiz- bzw. Schmerzausübungs- und
Schmerzsteuerungs- Wirkung dieses erfindungsgemäßen
Heftpflasters um so größer ist, je größer sowohl die beiden
Teilstücke des Streifens "A" als auch die Stechvorrichtung
bzw. um so zahlreicher und schärfer die Stechwerkzeuge bzw.
Druckkörper sind.
Um die bei einer Bewegung der Schulter nach vorn eintretende
Umsetzung der gleichzeitig hierdurch entstehenden Zugkraft
in eine durch die Stechvorrichtung, Stechwerkzeuge oder
Druckkörper ausgeübte Druckkraft zu verstärken, kann die
Dicke des Streifens 11 im Bereich des Streifenteils, auf
welchem die Stechvorrichtung, Stechwerkzeuge oder Druckkörper
befestigt ist/sind, größer sein als die Dicke des übrigen
Flächenteils des Streifens 11. Dies kann entweder dadurch
erreicht werden, daß im vorerwähnten Streifenteilbereich
das Material des Streifens 11 eine größere Dicke aufweist
als das Material der übrigen Fläche des Streifens 11 oder
dadurch, daß in diesem Bereich ein oder mehrere zusätzliche
Heftpflasterstreifen oder eine oder mehrere andere Auflage(n)
aus beliebigem Material - aus vorzugsweise flächige(r)n,
ebene(r)n Schicht(en) - wie z. B. andere Streifen, Folien,
Platten oder auch nicht ebene Auflageteile beliebiger Form
(im Anspruchsteil zusammenfassend als "Auflage(n)" bezeichnet)
aus beliebigem Material, z. B. aus Kunststoff, Gummi, Glas,
Keramik, Gewebe, Papier, Pappe, Metall usw. aufgeklebt bzw.
beliebig befestigt wird (werden), auf welchen wiederum die
Stechvorrichtung, Stechwerkzeuge oder Druckkörper aufgeklebt
bzw. beliebig befestigt wird/werden.
Es kann vorgesehen sein, daß bei einer beliebigen Anzahl
der vorerwähnten zusätzlichen Heftpflasterstreifen die
Befestigung der zusätzlichen Heftpflasterstreifen
untereinander und an dem Streifen 11 so bewerkstelligt wird,
daß zwischen diesen Streifen nicht mit einander verklebte
bzw. befestigte Stellen existieren, so daß in den dann an
diesen nicht miteinander befestigten Stellen existierenden
Zwischenräumen zwischen zwei oder mehr zusätzlichen
Heftpflasterstreifen oder zwischen einem zusätzlichen
Heftpflasterstreifen und dem Streifen 11 die Plazierung
einer beliebigen Anzahl von Einlagen ermöglicht wird,
d. h. an denjenigen freien Stellen zwischen den Streifen
welche - mit entsprechend viel Spiel, um das Einlegen von Einlagen
zu ermöglichen - lose aneinander liegen, erfolgt die
Plazierung von Einlagen. Das Aneinanderkleben der Streifen
kann an beliebigen Stellen entweder dadurch verhindert werden,
daß an diesen Stellen keine Klebefläche existiert oder
dadurch, daß an diesen Stellen die Klebefläche mit einer
Abdeckung bedeckt ist.
Hierdurch ist das Ausmaß der Umsetzung der Zugkraft in eine
Reiz- bzw. Schmerzimpulse auslösende Druckkraft durch
Erzielung einer Winkeländerung veränderbar.
Das im vorhergehenden Absatz hinsichtlich der zusätzlichen
Heftpflasterstreifen und Auflagen Erwähnte - insbesondere
auch mit Hinsicht auf die Plazierung von Einlagen kann ebenso
sinngemäß auch Anwendung finden auf die weiter unten erwähnten
auf dem Streifen "B" (erster Streifen 2 bzw. erster
Streifenteil der aus Heftpflaster gebildeten
Stechvorrichtungen) befestigten Zusatzheftstreifen bzw.
Auflagen. Der Streifen "B" hat hier die Funktion des
vorerwähnten Streifens 11 im Bereich des Streifenteils, auf
welchem die Stechvorrichtung, Stechwerkzeuge oder Druckkörper
befestigt ist/sind.
Es kann auch vorgesehen sein, daß eine beliebige Anzahl der
vorerwähnten Auflagen - ggfs. teilweise - nicht durchgehend
aneinander befestigt ist, so daß in den hierdurch entstehenden
Zwischenräumen entweder zwischen zwei oder mehr Auflagen
oder zwischen einer Auflage und dem Streifen 11 die Plazierung
einer beliebigen Anzahl von Einlagen ermöglicht wird.
Sowohl die vorerwähnten zusätzlichen Heftpflasterstreifen
als auch die vorerwähnten Auflagen können an beliebigen
Flächenteilen aneinander auf beliebige Weise - vorzugsweise
an zwei gegenüberliegenden Endstücken durch Klebe - befestigt
sein.
Die Schmerzausübung erfolgt durch die vorerwähnte
Stechvorrichtung, welche in einer vorgezogenen Alternative
aus zwei weiteren Streifen Heftpflaster aus beliebigem
Material und einer beliebigen Anzahl von Reiz- bzw.
Schmerzimpulse auslösenden Stechwerkzeugen beliebiger
Ausbildung besteht.
Die Stechvorrichtung ist - im Gegensatz zum vorerwähnten
"Streifen "A"" 11, auf welchem sie aufgeklebt ist - in der
bevorzugten Ausführung zur häufigen Wiederverwendung
vorgesehen, während der Streifen "A" normalerweise nur für
eine einmalige - zumeist nur einen Tag dauernde - Verwendung
vorgesehen ist. Die meist nur einmalige Verwendung des
Streifens "A" ist die Konsequenz aus der Tatsache, daß bei
den normalen marktgängigen Heftpflastern die Fähigkeit, nach
dem Ablösen von der Haut erneut fest auf der Haut zu haften,
sehr stark nachläßt, so daß eine nochmalige Verwendung meist
ausgeschlossen ist.
Um eine ausreichende Haftung auf der Haut sicherzustellen,
wird ein Anwender eine von den individuellen Bedürfnissen
abhängige Länge Heft streifen mit einer ausreichenden Breite
für Streifen "A" verwenden.
Auf dem ersten Streifen (Streifen "B") 2 der beiden weiteren
Streifen Heftpflaster (Streifen "B" 2 + "C" 3), aus welchem
die Stechvorrichtung in einer bevorzugten Ausführungsform
besteht, wird der Kopf von geeigneten Stechwerkzeugen
aufgeklebt. Naturgemäß eignen sich als Stechwerkzeuge nur
solche mit einem möglichst großen flachen Kopf, so daß -
nicht zuletzt auch mit Hilfe des zweiten Stückes Heftpflaster
der Stechvorrichtung (Streifen "C") - eine stabile Befestigung
dieser Stechwerkzeuge in der Form ermöglicht wird, daß besagte
Stechwerkzeuge in einer auf rechten Position auf dem Streifen
"B" fixiert bleiben.
Ein zweites Stück Heftpflaster (Streifen "C" 3), welches
zweckmäßigerweise etwa die gleiche Größe wie Streifen "B"
hat, wird so auf den Streifen "B" aufgeklebt, daß die Spitzen
der auf dem Streifen "B" auf geklebten Stechwerkzeuge durch
die Klebefläche des Streifens "C" hindurchstechen, wobei
diese Klebefläche sodann fest auf den unteren Kopfteil der
Stechwerkzeuge aufgedrückt wird. Hierdurch erfolgt eine feste
stabile Fixierung der Stechwerkzeuge, da der Kopf derselben
einerseits mit ihrem oberen Teil auf der Klebefläche des
Streifens "B" aufklebt und andererseits der untere Teil
des Kopfes auf der Klebefläche des Streifens "C" aufklebt.
Aus der Tatsache, daß die freien - das heißt nicht bereits
mit dem unteren Kopfteil der Stechwerkzeuge beklebten -
Klebeflächen der Streifen "B" + "C" fest aneinander kleben,
ergibt sich eine stabile Fixierung der Stechwerkzeuge.
Aufgrund der erläuterten Anordnung ist es zweckmäßig, die
freien Klebeflächen besonders in der Umgebung der Köpfe der
Stechwerkzeuge fest aufeinander zu drücken, so daß sich eine
stabile Befestigung der Köpfe ergibt.
Um durch einen spitzeren Winkel eine bessere Umsetzung der
Zugkraft in eine Druckkraft zu erreichen, kann der Streifen
"B" eine größere Dicke aufweisen als der Streifen "C". Dies
kann entweder dadurch erreicht werden, daß für den Streifen
"B" Material verwendet wird, welches dicker ist als das
Material des Streifens "C" oder dadurch, daß auf der zur
Befestigung auf dem Streifen "A" vorgesehenen Fläche des
Streifens "B" eine beliebige Anzahl von Zusatzheftstreifen
vorzugsweise gleicher Größe aufgeklebt bzw. beliebig befestigt
wird oder eine beliebige Anzahl von beliebig geformten -
vorzugsweise flächigen, ebenen - Auflageschichten aufgeklebt
bzw. beliebig befestigt wird/werden. Die vorerwähnten
Zusatzheftstreifen und Auflageschichten können aneinander
und/oder auf dem Streifen "B" an beliebigen Flächen
stellen - vorzugsweise jedoch an zwei gegenüberliegenden End
stücken - befestigt sein.
Die resultierenden zwei oder mehr zusammenhängenden Streifen
(Streifen "B" plus eine beliebige Anzahl von Zusatzstreifen)
bzw. die Auflageschicht(en) und der Streifen "B" bilden sodann
eine Einheit. Die Köpfe der Stechwerkzeuge können in diesem
Fall entweder - wie vorerwähnt - auf der Klebefläche des
Streifens "B" oder alternativ auch auf der Klebefläche eines
der zusammenhängenden Streifen kleben oder auf einer der
Auflageschichten (im Anspruchsteil als "Auflagen" bezeichnet)
beliebig befestigt sein, oder sie können zwischen zwei
Streifen (2 Zusatzstreifen oder 1 Zusatzstreifen und dem
Streifen "B") oder 2 Auflagen oder 1 Auflage und dem Streifen
"B" stecken.
Alternativ kann eine beliebige Anzahl von Zusatzstreifen
oder Auflagen statt auf den Streifen "B" auch auf derjenigen
Fläche des Streifens "A" befestigt werden, auf welcher die
Stechvorrichtung aufliegt. In diesem Fall bilden die
resultierenden zwei oder mehr zusammenhängenden Streifen
(Streifen "A" plus ein oder mehrere Zusatzstreifen) bzw.
die Auflagen und der Streifen "A" sodann eine Einheit.
Bei einer anderen Ausführungsform einer Stechvorrichtung
werden nicht zwei Streifen (nämlich Streifen "B" + "C"),
sondern es wird nur ein Streifen Heftpflaster (Streifen "D")
verwendet, welcher - vorzugsweise in seiner Mitte - geknickt
wird, so daß der erste Teil des Streifens "D" die Funktion
des Streifens "B", und der zweite Teil des Streifens "D"
die Funktion des Streifens "C" wahrnimmt. Selbstredend wäre
auch die Alternative denkbar, daß ein in sich geschlossener
endloser Streifen verwendet wird, so daß entweder die beiden
Enden des Streifens "D" miteinander fest verbunden sind oder
daß der Streifen "D" aus einem Stück besteht. Aber auch bei
den beiden letztgenannten Alternativen ist die Verwendung
von zwei Teilstreifenlängen, die die Funktionen der Streifen
"B" + "C" wahrnehmen, notwendig.
Die Streifen "B", "C" und "D" und die Auflagen können entweder
aus Heftpflastermaterial oder alternativ aus einem beliebigen
anderen Material (z. B. Gummi, Kunststoff, Papier, Pappe,
Gewebe etc.) bestehen, wobei die Streifen "B", "C" und "D"
über je eine Klebefläche verfügen.
Sofern ein Heftpflaster gemäß Anspruch 2 zur Anwendung kommt,
dessen Innenfläche auf der Auflagefläche der Stechvorrichtung
nicht über eine Klebefläche verfügt, kann vorgesehen sein,
daß der Streifen "B" nicht nur eine einzige Haft- oder
Klebefläche hat, sondern außerdem auf der Fläche, die auf
der Stechvorrichtung aufliegt, ebenfalls über eine Haft-
oder Klebefläche verfügt. Die Haftung kann beliebig erfolgen,
beispielsweise durch Klettenhaftung oder durch ein
Klebemittel.
Um dem Anwender zu ermöglichen, das Ausmaß der vorerwähnten
Umsetzung der Zugkraft in eine Druckkraft beliebig zu
verändern, ohne den Heftpflasterstreifen 11 von der Haut
zu lösen, kann vorgesehen sein, daß die Stechvorrichtung nur
an einigen beliebigen Stellen auf der Innenfläche des
Streifens 11 beliebig befestigt wird. Vorzugsweise sind nur
die beiden Streifen- Endstücke der Stechvorrichtung auf der
Innenfläche des Heftpflasterstreifens "A" auf beliebige Weise
befestigt. Die Stechvorrichtung ist in diesem Fall
nur mit zwei gegenüberliegenden Endstücken auf dem Streifen
"A" befestigt, während die übrige der Innenfläche des
Streifens "A" zugewandte Fläche der Stechvorrichtung dieser
Innenfläche lose aufliegt, sofern keine Einlagen zwischen
dieser Innenfläche und der Stechvorrichtung plaziert sind.
Der Streifen "A" hat entweder im Auflagebereich der
Stechvorrichtung eine Innenfläche ohne Klebefläche gemäß
Anspruch 2, oder es befindet sich auf der Klebefläche des
Streifens "A" im Auflagebereich der Stechvorrichtung eine
Abdeckfolie oder ein Abdeckstreifen (im Anspruchsteil
zusammenfassend "Abdeckung" genannt). Die der Innenfläche
des Streifens "A" 11 zugewandte Streifenfläche der
Stechvorrichtung ist hierbei folglich - mit Ausnahme einiger
beliebiger Stellen oder vorzugsweise der Streifenend
stücke - nicht an dieser Innenfläche befestigt. Daher ist es dem
Anwender möglich, Einlagen beliebiger Dicke zwischen die
Innenfläche des Streifens "A" und der dieser Innenfläche
zugewandten Streifenfläche der Stechvorrichtung zu plazieren.
Hierdurch kann der Anwender den Grad der Umsetzung der Zug
kraft in eine Reiz- bzw. Schmerzimpulse auslösende Druckkraft
durch Veränderung des durch die Schenkel (die beiden Teil
stücke des Streifens "A" 11) und dem Drehpunkt (Teil des
Streifens "A" 11, auf welchem die Stechvorrichtung aufliegt)
gebildeten Winkels beliebig zu verändern. Je mehr
Einlagen - beliebiger Ausbildung, vorzugsweise mit einer flächigen
Form - eingelegt werden, um so spitzer wird dieser Winkel.
Bei einer weiteren Alternative sind geeignete Stechwerkzeuge
mit einem sehr großen Kopf - wie z. B. Dreizackstifte mit
einem großen Kopf und drei Stiften (Spitzen) - direkt auf
den mittleren Teil des Streifens "A" aufgeklebt. Eine
ausreichende Haftung ist bei dieser Alternative allein durch
den großen Kopf, der direkt auf der Klebefläche des Streifens
"A" aufklebt, gewährleistet. Eine Folie aus beliebigem
Material kann auf diejenige Klebefläche des Streifens
aufgebracht werden, auf denen die Köpfe der Stechwerkzeuge
aufgeklebt sind, wobei die Spitzen der Stechwerkzeuge durch
diese Folie durchstechen, und wobei die Folie auf dem unteren
Teil der Köpfe aufliegt. Hierdurch wird das Ankleben des
betreffenden Klebeflächenteils auf der Haut verhindert.
Diese Alternative hat den Vorzug für den Produzenten, daß
Streifen "B" + "C" bzw. "D" überflüssig werden, aber den
Nachteil für den Anwender, daß keine separate Stechvorrichtung
existiert, die einfach vom alten von der Haut abgelösten
Streifen "A" abgenommen und auf einen frischen, neu auf die
Haut aufzuklebenden, Streifen "A" aufgeklebt werden kann.
Der Anwender hat nur die Alternative, entweder die
Stechwerkzeuge einzeln vom alten Streifen "A" zu lösen und - ggfs.
nach Desinfektion - wieder einzeln auf einen neuen
Streifen "A" aufzukleben oder einen neuen bereits mit
Stechwerkzeugen versehenen Streifen "A" zu verwenden.
Als Stechwerkzeuge verwendet werden können vorzugsweise solche
mit relativ stumpfer Spitze, beispielsweise Nägel, Schrauben,
Heftzwecken oder Stifte - insbesondere Reißbrettstifte und
Dreizackstifte - und Nadeln mit stumpferer Spitze mit einem
besonders großen, flachen Kopf und kurzem Schaft, die
eigentlich zum Verbinden von Teilen vorgesehen sind, aber
auch gut für eine Schmerzauslösung geeignet sind und aufgrund
ihrer stumpferen Spitze bei Daueranwendung hautverträglich.
Die Stechwerkzeuge - hierunter sind in dieser Anmeldung Nägel,
Stifte, Zwecken, Schrauben, Nadeln und sonstige Werkzeuge
oder Vorrichtungen gemeint, die mit einer Spitze oder auch
mit beliebig vielen Spitzen, wie z. B. beim Dreizackstift
mit einem sehr großen flachen Kopf und drei am Kopfrand
befindlichen Spitzen, versehen sind - können aus beliebigem
Material gefertigt sein. Alle Stechwerkzeuge sollten
vorzugsweise einen möglichst großen und flachen Kopf und
einen möglichst kurzen Schaft haben, damit eine größtmögliche
stabile Fixierung der Stechwerkzeuge ermöglicht wird. Da
es jedoch nicht auf die Beschaffenheit des Schaftes ankommt,
sind auch Schrauben verwendbar. Schrauben haben oftmals eine
relativ stumpfe Spitze und sind daher meist recht
hautverträglich. Die Stechwerkzeuge sollen die Haut
vorzugsweise nur anstechen, um Schmerzimpulse auszuüben,
nicht jedoch durchstechen. Ein Vergleich sei erlaubt mit
dem Nagelbrett, auf welchem sich ein Fakir niederläßt. Diese
Nägel stechen die Haut ebenfalls an, durchstechen sie jedoch
nicht.
Es sind aber auch Stechwerkzeuge denkbar, die zwar über eine
Spitze oder mehrere Spitzen verfügen, aber keinen Kopf (Basis)
haben. Es wäre beispielsweise vorstellbar, daß eine
Kunststoffplatte Verwendung findet, deren auf der Haut
aufliegende Oberfläche mit - ggfs. unterschiedlich scharfen
und spitzen - punktförmigen Erhebungen (z. B.
Kunststoffspitzen) versehen ist, oder in die nicht aus
Kunststoff produzierte Spitzen eingeschmolzen werden.
Die Stechvorrichtung kann alternativ auch aus einer Platte
oder einem Gewebe aus beliebigem Material bestehen, auf der
eine beliebige Anzahl von Köpfen von Stechwerkzeugen befestigt
sind. Die Art der Befestigung der Stechwerkzeuge auf oder
an der Platte bzw. dem Gewebe kann beliebig sein, in
Abhängigkeit von der von einem bestimmten Material
vorgegebenen Zweckmäßigkeit. Handelt es sich beispielsweise
um eine Kunststoffplatte, so wäre ein Einschmelzen der Köpfe
in die Kunststoffplatte zweckmäßig. Bei Gewebe könnte die
Befestigung durch Einweben der Köpfe in die Gewebeschichten
realisiert werden.
Anstelle von Stechwerkzeugen können auch Druckkörper - mit
oder ohne Stechwerkzeuge bzw. mit oder ohne mehr oder weniger
spitzen Erhebungen - Verwendung finden.
Während die Druckkörper dieser Anmeldung nicht durch ein
Heftpflaster fest auf der Haut auf geklebt sind und daher
erst dann einen Druck ausüben, wenn durch eine Bewegung der
Schulter nach vorn eine Zugkraft ausgeübt wird, die auf die
in dieser Anmeldung erläuterte Art und Weise in eine auf
die Druckkörper ausgeübte Druckkraft (Anpreßkraft) umgesetzt
wird, wird von den Druckkörpern, die von den Akupressur-
Pflastern bekannt sind, eine Druckkraft ausgeübt, die aus
der Klebe-Anpreßkraft resultiert und dauerhaft ist, aber
in dem Maße nachläßt wie die Klebekraft nachläßt. Der
Akupressur-Klebepflasterstreifen wird auf die Haut aufgepreßt,
wobei die vom Druckkörper anschließend auf die Haut ausgeübte
Druckkraft abhängig ist von der beim Anpreßvorgang ausgeübten
Druckkraft. Diese Druckkraft ist - anders als die von den
Druckkörpern dieser Anmeldung ausgeübte Druckkraft - nicht
steuerbar und nicht - in Abhängigkeit vom Ausmaß einer
Schulterbewegung - dosierbar. Ferner verfügen die bekannten
Druckkörper nicht über Stechwerkzeuge. Diese haben folglich
auch nicht die Funktion, Schmerzimpulse auszuüben. Dies ist
auch plausibel, da sonst ein Schmerz dauerhaft, aber nicht
steuerbar und dosierbar wie beim Druckkörper dieser Anmeldung,
ausgeübt würde. Die dauerhafte und nicht steuer- oder
dosierbare Schmerzausübung ist aber für den in dieser
Anmeldung separat erwähnten Anwendungszweck unpraktisch.
Es kann eine beliebige Anzahl von Druckkörpern Anwendung
finden, oder es können auch mehrere verschieden ausgebildete
Druckkörper in Kombination mit einander, angewendet werden.
Fig. 1 zeigt eine Stechvorrichtung bestehend aus zwei
separaten Klebe-(Heft-)Streifen und Stechwerkzeugen.
Fig. 2 zeigt eine Stechvorrichtung bestehend aus einem
geknickten Klebe-(Heft-)Streifen und Stechwerkzeugen.
Fig. 3 zeigt eine Stechvorrichtung bestehend aus einem
Endlos-Klebe-(Heft-)Streifen und Stechwerkzeugen.
Fig. 4 + 5 zeigen eine Stechvorrichtung bestehend aus einer
Platte mit Stechwerkzeugen.
Fig. 6 zeigt eine Stechvorrichtung bestehend aus einer Platte
deren Oberfläche punktförmige Erhebungen hat.
Fig. 7 zeigt eine Stechvorrichtung bestehend aus einer Platte
mit Stechwerkzeugen und Verdickungen beliebiger Ausbildung.
Fig. 8-11 zeigen Druckkörper mit Stechwerkzeugen.
Fig. 12 zeigt einen Druckkörper mit punktförmigen Erhebungen.
Fig. 13 zeigt ein mit einer Stechvorrichtung versehenes
erfindungsgemäßes Klebe- (Heft-)Pflaster.
Fig. 14 zeigt ein mit Stechwerkzeugen versehenes
erfindungsgemäßes Klebe- (Heft-)Pflaster.
Fig. 15 zeigt ein mit einer Stechvorrichtung versehenes
erfindungsgemäßes Klebe- (Heft-)Pflaster in Schmerzimpulse
ausübender Funktion.
Fig. 16 zeigt diverse Stechwerkzeuge und ihre Anwendbarkeit
für die Erfindung.
Fig. 17 zeigt ein auf einem Hautareal auf dem Rücken
aufgeklebtes erfindungsgemäßes Klebe- (Heft-) Pflaster in
Grundposition.
Fig. 18 zeigt ein auf einem Hautareal auf dem Rücken
aufgeklebtes erfindungsgemäßes Klebe- (Heft-) Pflaster in
Schmerzimpulse ausübender Position.
Fig. 19 zeigt ein Klebe- (Heft-) Pflaster, mit welchem das
Ausmaß der Umsetzung der Zugkraft in eine Schmerzimpulse
auslösende Druckkraft beliebig verändert werden kann.
Fig. 1 zeigt eine Stechvorrichtung bestehend aus zwei
separaten Klebe-(Heft-)Streifen und Stechwerkzeugen
Bei dieser vorzugsweisen Ausbildung einer Stechvorrichtung erfolgt die Schmerzausübung durch eine Stechvorrichtung 1, welche aus zwei separaten Streifen 2+3 aus beliebigem Material mit je einer Klebefläche - vorzugsweise aus zwei Heftpflasterstreifen - und einer beliebigen Anzahl von Schmerzimpulse auslösenden Stechwerkzeugen 4 besteht. Die Stechvorrichtung 1 ist - im Gegensatz zum Heftpflasterstreifen 11 in Fig. 13+15, auf welchem sie aufgeklebt wird - zur häufigen Wiederverwendung vorgesehen, während vorerwähnter Heftpflasterstreifen 11 normalerweise nur für eine einmalige - zumeist einen Tag dauernde - Verwendung vorgesehen ist. Auf der Klebefläche 5 des ersten Streifens 2 wird die obere Kopffläche 6 von geeigneten Stechwerkzeugen 4 aufgeklebt. Naturgemäß eignen sich hierfür besonders Stechwerkzeuge mit einem möglichst großen flachen Kopf, so daß - nicht zuletzt auch mit Hilfe des zweiten Streifens 3 - eine stabile Befestigung dieser Stechwerkzeuge 4 in der Form ermöglicht wird, daß besagte Stechwerkzeuge 4 in einer aufrechten Position auf dem ersten Streifen 2 fixiert bleiben.
Bei dieser vorzugsweisen Ausbildung einer Stechvorrichtung erfolgt die Schmerzausübung durch eine Stechvorrichtung 1, welche aus zwei separaten Streifen 2+3 aus beliebigem Material mit je einer Klebefläche - vorzugsweise aus zwei Heftpflasterstreifen - und einer beliebigen Anzahl von Schmerzimpulse auslösenden Stechwerkzeugen 4 besteht. Die Stechvorrichtung 1 ist - im Gegensatz zum Heftpflasterstreifen 11 in Fig. 13+15, auf welchem sie aufgeklebt wird - zur häufigen Wiederverwendung vorgesehen, während vorerwähnter Heftpflasterstreifen 11 normalerweise nur für eine einmalige - zumeist einen Tag dauernde - Verwendung vorgesehen ist. Auf der Klebefläche 5 des ersten Streifens 2 wird die obere Kopffläche 6 von geeigneten Stechwerkzeugen 4 aufgeklebt. Naturgemäß eignen sich hierfür besonders Stechwerkzeuge mit einem möglichst großen flachen Kopf, so daß - nicht zuletzt auch mit Hilfe des zweiten Streifens 3 - eine stabile Befestigung dieser Stechwerkzeuge 4 in der Form ermöglicht wird, daß besagte Stechwerkzeuge 4 in einer aufrechten Position auf dem ersten Streifen 2 fixiert bleiben.
Ein zweiter Streifen 3, welcher zweckmäßigerweise, aber nicht
notwendigerweise, etwa die gleiche Größe wie der erste
Streifen 2 hat - in diesem Beispiel ist der erste Streifen
2 etwas kürzer als der zweite Streifen 3, um die Klebeflächen
5+8 anschaulicher darzustellen - wird so auf den ersten
Streifen 2 aufgeklebt, daß die Spitzen 7 der auf dem ersten
Streifen 2 aufgeklebten Stechwerkzeuge 4 durch den zweiten
Streifen 3 hindurchstechen, wonach die Klebefläche 8 dieses
zweiten Streifens 3 sodann fest auf den unteren Kopfteil
9 der Stechwerkzeuge 4 und auf die Klebefläche 5 aufgedrückt
wird. Hierdurch erfolgt eine stabile Fixierung der
Stechwerkzeuge 4, da die obere Kopffläche 6 derselben
einerseits auf der Klebefläche 5 des ersten Streifens 2
aufklebt und andererseits der untere Kopfteil 9 auf der
Klebefläche 8 des zweiten Streifens 3 aufklebt. Aus der
Tatsache, daß die freien - das heißt nicht bereits mit den
Köpfen 6 der Stechwerkzeuge 4 beklebten - Klebeflächen 5+8
des ersten 2 und des zweiten Streifens 3 fest aneinander
kleben, ergibt sich eine stabile Fixierung der Stechwerkzeuge
4. Aufgrund der erläuterten Anordnung ist es zweckmäßig,
die freien Klebeflächen 10 besonders in der Umgebung der
Köpfe der Stechwerkzeuge 4 fest aufeinander zu drücken, so
daß sich eine stabile Befestigung der Köpfe ergibt.
Um die Umsetzung der Zugkraft in eine durch die
Stechvorrichtung bzw. die Stechwerkzeuge ausgeübte Druckkraft
(Anpreßkraft) nicht allein von der am Schulterblattrand bei
einer Schulter-nach-vorn- Bewegung eintretenden Wölbung
abhängig zu machen, kann vorgesehen sein, daß die erwähnte
Umsetzung dadurch verstärkt wird, daß entweder der Streifen
2 oder der Streifen 3 eine größere Dicke aufweist als Streifen
3 bzw. 2 oder als der Heftpflasterstreifen 11. Selbstredend
kann auch vorgesehen sein, daß beide Streifen 2+3 dicker
sind als Heftpflasterstreifen 11. Entweder ist die ganze
Fläche des Streifens 2 bzw. 3 dicker oder es weisen nur Teile
des Streifens - vorzugsweise nur derjenige Bereich, auf
welchem Stechwerkzeuge aufkleben - Verdickungen auf.
Sofern ein Heftpflaster gemäß Anspruch 2 zur Anwendung kommt,
dessen der Haut zugewandte Innenfläche im Auflagebereich
der Stechvorrichtung nicht über eine Klebefläche verfügt,
kann vorgesehen sein, daß der erste Streifen 2 nicht nur
eine innere Klebefläche 5, sondern außerdem auf der Fläche
42, die auf dem Heftpflasterstreifen 11 aufliegt, ebenfalls
über eine Haft- oder Klebefläche verfügt. Die Haftung kann
beliebig erfolgen, beispielsweise durch Klettenhaftung oder
durch ein auf der Fläche 42 aufgebrachtes Klebemittel.
Fig. 2 zeigt eine Stechvorrichtung bestehend aus einem
geknickten Klebe-(Heft-) Streifen und Stechwerkzeugen.
Bei dieser Ausbildung besteht die Stechvorrichtung 1 aus
nur einem Streifen mit einer Klebefläche, welcher an einer
Seite geknickt ist. Das erste Teilstück 29 nimmt hier die
Funktionen des Streifens 2 und das zweite Teilstück 30 die
Funktionen des Streifens 3 aus Fig. 1 wahr. Entsprechend
hat das Teilstück 29 die Klebefläche 5 und das Teilstück
30 die Klebefläche 8. Folglich entspricht diese
Stechvorrichtung 1 derjenigen in Fig. 1 gezeigten
Stechvorrichtung 1 mit der einzigen Ausnahme, daß nur ein
einziger - hier bei 31 - geknickter Streifen zur Anwendung
kommt.
Sofern ein Heftpflaster gemäß Anspruch 2 zur Anwendung kommt,
dessen Innenfläche im Auflagebereich der Stechvorrichtung
nicht über eine Klebefläche verfügt, kann die Haftung wie
in der Erläuterung zu Fig. 1 dargestellt erfolgen.
Fig. 3 zeigt eine Stechvorrichtung bestehend aus einem
Endlos-Klebe-(Heft-) Streifen und Stechwerkzeugen.
Bei dieser Ausbildung besteht die Stechvorrichtung 1 aus
nur einem in sich geschlossenen Endlosstreifen mit einer
inneren Klebefläche. Dieser Streifen hat keine Enden, da
entweder die ursprünglich vorhandenen Enden aneinander auf
beliebige Art befestigt wurden, oder da dieser Streifen nur
aus einem Stück besteht. Dieser Endlosstreifen ist bei 33
+ 34 geknickt. Auf der inneren, dem Heftpflasterstreifen
11 abgewandten, Klebefläche 5 des ersten Teilstückes 31 ist
eine beliebige Anzahl von Stechwerkzeugen 4 mit ihrer oberen
Kopffläche 6 aufgeklebt. Das Teilstück 31 nimmt hier die
Funktionen des Streifens 2 und das Teilstück 32 die Funktionen
des Streifens 3 aus Fig. 1 wahr.
Sofern ein Heftpflaster gemäß Anspruch 2 zur Anwendung kommt,
dessen Innenfläche im Bereich der Auflagefläche der
Stechvorrichtung 1 auf dem Heftpflasterstreifen 11 nicht
über eine Klebefläche verfügt, kann die Haftung wie in der
Erläuterung zu Fig. 1 dargestellt erfolgen.
Fig. 4 + 5 zeigen eine Stechvorrichtung bestehend aus einer
Platte mit Stechwerkzeugen.
Bei dieser Ausbildung besteht die Stechvorrichtung aus einer
beliebig dicken Platte aus beliebigem Material, an deren
der Haut zugewandten Seite 47 die Köpfe 45 von Stechwerkzeugen
auf beliebige Art befestigt sind. Je nach Art des für die
Platte gewählten Materials und der erwünschten
Befestigungs-Stabilität der Stechwerkzeuge 4 können die Köpfe
45 der Stechwerkzeuge 4 auf der der Haut zugewandten
Oberfläche 47 auf beliebige Art befestigt oder in diese
Oberfläche 47 eingelassen werden. Die Befestigung des Kopfes
45 kann zum Beispiel wie in Fig. 5 gezeigt auf der Oberfläche
47 durch ein Haft- oder Klebmittel oder - sofern das
Plattenmaterial wie in der Abbildung Fig. 4 beispielsweise
Kunststoff ist - durch das Einschmelzen der Köpfe 45 der
Stechwerkzeuge 4 in die Plattenoberfläche 47 erfolgen.
Sofern ein Heftpflaster gemäß Anspruch 2 zur Anwendung kommt,
dessen der Haut zugewandte Innenfläche im Auflagebereich
der Stechvorrichtung 1 nicht über eine Klebefläche 12 verfügt,
kann die Haftung der Platte auf der Innenfläche des
Heftpflasters entweder dadurch erfolgen, daß sich an der
Unterseite der Platte 46 eine Klebefläche befindet oder die
Plattenunterseite 46 mit einem beliebigen Befestigungsmittel
an dem nicht mit einer Klebefläche versehenen Teilstück des
Heftpflasters befestigt ist.
Fig. 6 zeigt eine Stechvorrichtung bestehend aus einer Platte,
deren Oberfläche punktförmige Erhebungen hat.
Bei dieser Ausbildung besteht die Stechvorrichtung aus einer
beliebig dicken Platte aus beliebigem Material, vorzugsweise
aus Kunststoff oder Glas, wobei die für das Aufliegen auf
der menschlichen Haut bestimmte Plattenoberfläche
punktförmige, harte Erhebungen beliebiger Größe und Schärfe
48 hat, die mehr oder weniger spitz sind. In diesem Fall
wird die Stechfunktion nur von den Erhebungen 48 wahrgenommen.
Stechwerkzeugköpfe existieren nicht. Die Erhebungen 48 können
beispielsweise aus der erhitzten Kunststoffoberfläche der
Platte gezogen werden. In diesem Fall sind die Platte und
die Erhebungen 48 ein zusammenhängendes Stück. Es ist aber
auch möglich, daß mit Spitzen versehene Schäfte ohne Köpfe
in eine Platte - beispielsweise aus Metall oder Glas -
eingeschmolzen werden. In diesem Fall wird die Einheit von
Schäften und Platte erst durch das Einschmelzen erzeugt.
Sofern ein Heftpflaster gemäß Anspruch 2 zur Anwendung kommt,
dessen Innenfläche im Auflagebereich der Stechvorrichtung
nicht über eine Klebefläche 12 verfügt, kann die Haftung
der Platte auf der Innenfläche des Heftpflasters so erfolgen,
wie in der Erläuterung zu Fig. 4 + 5 erwähnt.
Fig. 7 zeigt eine Stechvorrichtung bestehend aus einer Platte
mit Stechwerkzeugen und Verdickungen beliebiger Ausbildung.
Das Stechvermögen der Stechwerkzeuge 4 ist bei dieser
Ausbildung durch Erhebungen 50 auf der der Haut zugewandten
Seite 47 durch das hierdurch resultierende Hervorstehen der
Stechwerkzeuge 4 erhöht. Um die Umsetzung der Zugkraft in
eine Druckkraft zu erhöhen, ohne daß hervorstehende
Stechwerkzeuge verwendet werden müssen, kann auch die der
Haut abgewandte Seite 46 der Platte Verdickungen,
Ausbuchtungen bzw. Erhebungen beliebiger Form (im
Anspruchsteil zusammenfassend als "Ausbuchtungen" bezeichnet)
aufweisen, wie beispielsweise die hier dargestellte konvexe
Ausbuchtung, die durch die gestrichelte Linie 44 verdeutlicht
ist. Auf der Platte können statt Stechwerkzeugen 4 auch
Druckkörper gemäß Fig. 8-12 mit Stechwerkzeugen oder
punktförmigen Erhebungen befestigt sein.
Es kann auch vorgesehen sein, daß auf der Platte auf der
den Stechwerkzeugen bzw. Druckkörpern abgewandten Seite die
im vorhergehenden Beschreibungsteil detaillierten
Zusatzheftstreifen bzw. Auflagen befestigt sind, so daß
(zusätzlich) auch hier die Plazierung von Einlagen ermöglicht
wird.
Fig. 8-11 zeigen Druckkörper mit Stechwerkzeugen.
Diese Druckkörper haben eine auf dem Heftpflasterstreifen
11 haftende bzw. beliebig befestigte Fläche 46 und eine der
Haut zugewandte Fläche 47 mit Stechwerkzeugen 4. Die Fläche
46 muß genügend groß sein, um eine ausreichende Haftung/
Befestigung auf dem Streifen 11 zu gewährleisten. Die
Druckkörper gemäß Fig. 8-12 können auch zunächst auf einen
weiteren Streifen aufgeklebt bzw. beliebig befestigt werden,
welcher seinerseits auf den Streifen 11 aufgeklebt bzw.
beliebig befestigt wird, oder sie können auf den(m) obersten
Streifen einer beliebigen Anzahl weiterer - aufeinander
beliebig befestigter - Streifen aufgeklebt bzw. beliebig
befestigt werden, wobei der unterste dieser Streifen auf
den Streifen 11 aufgeklebt bzw. beliebig befestigt wird.
Sofern die Druckkörper mit einem Heftpflaster gemäß Anspruch
2 verwendet werden, ist die Fläche 46 mit einer Haft- oder
Klebeauflage versehen.
Die Form dieser Druckkörper kann ansonsten beliebig sein,
d. h. entweder die Form der Gesamtgestalt derselben oder
Wölbungen, Verdickungen, Ausbuchtungen etc. derselben - im
Anspruchsteil zusammenfassend unter dem Begriff
"Ausbuchtungen" erwähnt - können eine konvexe oder konkave
Form bzw. eine Kegel-, Würfel-, Quader-, Parallelotop-,
Zylinder- oder Pyramidenform aufweisen oder die vorerwähnten
Formen nur in etwa annehmen. Beispielsweise kann der
Druckkörper entweder wie in Fig. 9 nur auf der der Haut
zugewandten Seite 47 konvex gewölbt sein oder die konvexe
Wölbung kann - wie in Fig. 8 gezeigt - sowohl auf der der
Haut zugewandten Seite 47 als auch auf der der Haut
abgewandten Seite 46 bestehen. Ferner kann die Form wie in
Fig. 10 in etwa kegelstumpfförmig ausgebildet sein. Ferner
sind auch andere beliebige Kegelformen - wie z. B. gerader
oder schiefer spitzer oder stumpfer Kreiskegel oder beliebige
Zylinderformen, z. B. mit einer nach innen (wie z. B. in Fig.
11) oder nach außen oder nicht gekrümmten Verbindungsfläche
zwischen Flächen 46 + 47 - anwendbar, die im Anspruchsteil
unter dem Gesamtbegriff "kegelförmig" zusammengefaßt sind.
Der Druckkörper kann - im Gegensatz zum Parallelotopen -
aber auch eine Körperform aufweisen, die von drei Paaren
nicht paralleler Ebenen begrenzt wird.
Anstatt auf dem Heftpflasterstreifen 11 befestigt zu sein,
kann auch vorgesehen sein, daß eine beliebige Anzahl von
Druckkörpern beliebiger Ausbildung zwischen zwei separaten
Heftpflasterstreifen mit je einer zum Aufkleben auf die Haut
vorgesehenen Klebefläche beliebig befestigt ist. Dieses
erfindungsgemäße Heftpflaster (siehe Anspruch 36) stellt
somit eine Parallele zum im Anspruch 3 berücksichtigten
Heftpflaster dar, bei welchem lediglich anstelle einer
beliebigen Anzahl von Druckkörpern eine Stechvorrichtung
zwischen zwei separaten Heftpflasterstreifen befestigt ist.
Fig. 12 zeigt einen Druckkörper mit punktförmigen Erhebungen.
Dieser Druckkörper weist - als Parallele zu der in Fig. 6
gezeigten Platte - auf der der Haut zugewandten Seite
punktförmige, harte und mehr oder wenig spitze Erhebungen
48 beliebiger Schärfe auf.
Sofern der Druckkörper mit einem Heftpflaster gemäß Anspruch
2 Verwendung findet, kann die Haftung der Fläche 46 des
Druckkörpers auf der Innenfläche des Heftpflasters so
erfolgen, wie in der Erläuterung zu Fig. 4+5 erwähnt.
Fig. 13 zeigt ein mit einer Stechvorrichtung versehenes
erfindungsgemäßes Heftpflaster.
Das erfindungsgemäße Heftpflaster besteht in dieser
vorzugsweisen Ausbildung aus einem Heftpflasterstreifen 11
(Streifen "A"), dessen Klebefläche 12 sowohl der Befestigung
des Heftpflasterstreifens 11 auf der Haut 13 als auch der
Befestigung einer Stechvorrichtung 1 dient, das heißt die
Klebefläche 12 klebt auf der Haut 13, mit Ausnahme des
Klebeflächenteiles, auf welchem der erste Streifen 2 (Streifen
"B") der Stechvorrichtung 1 aufgeklebt ist. Beim Aufkleben
der Klebefläche 12 auf der Haut 13 liegen die Stechwerkzeuge
4 der Stechvorrichtung 1 auf der Haut 13 auf.
Um die bei einer Bewegung der Schulter nach vorn eintretende
Umsetzung der Zugkraft in eine durch die Stechvorrichtung,
Stechwerkzeuge oder Druckkörper ausgeübte Druckkraft zu
verstärken, kann die Dicke des Streifens 11 im Bereich des
Streifenteils, auf welchem die Stechvorrichtung,
Stechwerkzeuge oder Druckkörper aufklebt(en), größer sein
(nicht abgebildet) als die Dicke des übrigen Flächenteils
des Streifens 11. Dies kann entweder dadurch erreicht werden,
daß im vorerwähnten Streifenteilbereich das Material des
Streifens 11 eine größere Dicke aufweist als das Material
der übrigen Fläche des Streifens 11 oder dadurch, daß in
diesem Bereich ein oder mehrere Heftpflasterstreifen oder
eine oder mehrere andere Auflage(n) - aus vorzugsweise
flächige(r)n, ebene(r)n Schicht(en) - aus beliebigem
Material, wie z. B. andere Streifen, Folien, Platten oder
auch nicht ebene Teile beliebiger Form (im Anspruchsteil
zusammenfassend als "Auflage(n)" bezeichnet) aus beliebigem
Material, z. B. aus Kunststoff, Gummi, Glas, Keramik, Gewebe,
Papier, Pappe, Metall usw., aufgeklebt bzw. befestigt wird
(werden), auf welchen wiederum die Stechvorrichtung,
Stechwerkzeuge oder Druckkörper aufgeklebt bzw. befestigt
wird/werden.
In dieser Grundstellung erfolgt keine Ausübung einer Zugkraft
durch Hautbewegungen auf die Stechvorrichtung 1, die die
Teilstücke 15+16 desselben Heftpflasterstreifens 11 (Streifen
"A") von einander trennt. Die Teilstücke 15+16 und das
Teilstück 41 mit der auf geklebten Stechvorrichtung 1 bilden
in der Grundposition normalerweise einen gestreckten Winkel
17 oder sogar einen überstumpfen Winkel. Folglich wird in
dieser Grundposition auch keine Druckkraft auf das Teilstück
41 mit der Stechvorrichtung 1 ausgeübt, und daher werden
in dieser Grundposition keine Schmerzimpulse ausgeübt.
Gezeigt wird hier eine Stechvorrichtung, wie sie in Fig.
1 erläutert wird. Es können jedoch Stechvorrichtungen
beliebiger Ausbildung Anwendung finden.
Fig. 14 zeigt ein mit Stechwerkzeugen versehenes
erfindungsgemäßes Heftpflaster.
Das erfindungsgemäße Heftpflaster besteht in dieser
Ausbildungsalternative aus einem Heftpflasterstreifen 11
(Streifen "A"), dessen Klebefläche 12 sowohl der Befestigung
des Heftpflasterstreifens 11 auf der Haut als auch der
Befestigung von Stechwerkzeugen 21 dient, das heißt die
Klebefläche 12 klebt auf der Haut, mit Ausnahme des
Klebeflächenbereiches 29, auf welchem die Köpfe von
Stechwerkzeugen 21 aufgeklebt sind. Beim Aufkleben der
Klebefläche 12 auf der Haut liegen die Spitzen 7 der
Stechwerkzeuge 21 auf der Haut auf. In dieser Grundstellung
erfolgt keine Ausübung einer Zugkraft auf den Teil des
Heftpflasterstreifens 11, auf dessen Klebefläche 12 die Köpfe
der Stechwerkzeuge 21 aufgeklebt sind. Die hier abgebildeten
Stechwerkzeuge sind Dreizackstifte 21 mit besonders großer
Kopffläche, welche sowohl eine einwandfreie Haftung auf der
Klebefläche 12 ohne Zuhilfenahme zusätzlicher Hilfsmittel
ermöglicht, als auch gewährleistet, daß der Dreizackstift
21 nicht seitlich verrutscht. Der Klebeflächenbereich 29,
auf welchem die Köpfe der Stechwerkzeuge 21 aufgeklebt sind,
ist mit einer Folie oder einem Streifen 30 aus beliebigem
Material (z. B. Kunststoff, Papier oder Tuch (Gewebe)) belegt,
um ein Anhaften der menschlichen Haut an dieser Stelle zu
vermeiden.
Sofern Druckkörper anstelle von Stechwerkzeugen verwendet
werden, wird der nicht mit Druckkörpern besetzte Teil des
Heftpflasterstreifens 11 vorzugsweise ebenfalls mit einer
Folie oder einem Streifen bedeckt.
Die Teilstücke 15+16 und das Teilstück 41 mit den
Dreizackstiften 21 bilden in der Grundposition normalerweise
einen gestreckten Winkel oder sogar einen überstumpfen Winkel.
Folglich wird in dieser Grundposition auch keine Druckkraft
auf die Dreizackstifte 21 ausgeübt, und daher werden in dieser
Grundposition auch keine Schmerzimpulse ausgeübt.
Fig. 15 zeigt ein mit einer Stechvorrichtung versehenes
erfindungsgemäßes Heftpflaster in Schmerzimpulse ausübender
Position.
Dieses Heftpflaster ist ausgebildet wie bereits in Fig. 13
erläutert. Beide Teilstücke 15+16 des Heftpflasterstreifens
11 (Streifen "A") werden in diesem Ausführungsbeispiel
voneinander wegbewegt, wobei die Bewegungen der Teilstücke
15+16 den durch Schulterbewegungen resultierenden Bewegungen
der Haut 13 entsprechen. Alternativ ist es auch denkbar,
daß Zugkräfte dadurch resultieren, daß entweder nur das erste
15 oder nur das zweite Teilstück 16 von dem jeweils anderen
Teilstück wegbewegt wird. Die Stärke der Zugkräfte ist
abhängig von der Intensität der Schulterbewegungen und der
Breite und Länge desjenigen Teilstückes (erstes 15 oder
zweites Teilstück 16 oder erstes und zweites Teilstück 15+16),
auf welches die durch Schulterbewegungen verursachten
Hautbewegungen einwirken. Sofern beispielsweise durch
Schulterbewegungen verursachte Hautbewegungen eine Bewegung
in Pfeilrichtung nur auf das erste Teilstück 15 auswirken,
so ist auch die Breite und Länge des zweiten Teilstückes
16 - vom ersten Teilstück 15 getrennt durch das Teilstück
41 mit der Stechvorrichtung 1 - von Bedeutung. In diesem
Fall bleibt das zweite Teilstück 16 lediglich auf der
unbewegten Haut fixiert (festgeklebt). Je größer dieses zweite
Teilstück 16 ist, um so mehr kann es naturgemäß der Zugwirkung
des ersten Teilstückes 15 entgegenwirken, da ein der Größe
des zweiten Teilstückes 16 entsprechendes Hautsegment dem
Zug des ersten Teilstückes 15 entgegenwirkt.
Unabhängig davon, ob eine vom Teilstück 41 mit der
Stechvorrichtung 1 wegführende Bewegung nur durch eines der
beiden Teilstücke (15 oder 16) oder durch beide Teilstücke 15+16
erfolgt, wird in beiden Fällen durch die zwei
gegenseitig wirkenden Kräfte Zug ausgeübt, wobei die Zugkraft
aufgrund des zwischen den beiden Teilstücken 15+16 desselben
Heftpflasterstreifens 11 (Streifen "A") und dem Teilstück
41 mit der Stechvorrichtung 1 als Drehpunkt (Scheitel)
gebildeten Winkels 18 in eine auf die Stechvorrichtung 1
ausgeübte Druckkraft 19 umgewandelt wird. Die Stärke dieser
Druckkraft 19 ist abhängig vom Ausmaß der Schulterbewegungen,
der Größe des Winkels 18 und der Länge des
Heftpflasterstückes, auf welche die Hautbewegungen als Folge
der Schulterbewegungen übertragen werden. Insbesondere ist
die Größe des Winkels 18 von großer Bedeutung, bei welchem
es sich in der Regel und in diesem Beispiel um einen stumpfen
Winkel 18 handelt. Je spitzer der Winkel 18 ist, um so weniger
Zugkraft ist erforderlich, um dennoch eine für eine
Schmerzausübung ausreichende Druckkraft 19 zu erhalten.
Sofern keine Stechvorrichtung vorhanden ist, sondern - wie
in Fig. 14 dargestellt - nur direkt auf der Klebefläche 12
des Heftpflasterstreifens 11 aufgeklebte Stechwerkzeuge 21
existieren, erfolgt die Schmerzimpulsausübung wie vorerwähnt,
jedoch mit der einzigen Ausnahme, daß auf dem Teilstück 41
auf der der Haut zugewandten Klebefläche nicht eine
Stechvorrichtung, sondern nur Stechwerkzeuge 21 mit ihrem
oberen Kopfteil aufgeklebt sind, deren Spitzen 7 die
Schmerzimpulse ausüben.
Gezeigt wird hier eine Stechvorrichtung, wie sie in Fig.
1 erläutert wird. Es können jedoch Stechvorrichtungen
beliebiger Ausbildung Anwendung finden.
Fig. 16 zeigt diverse Stechwerkzeuge und ihre Anwendbarkeit
für die Erfindung.
Als Stechwerkzeuge verwendet werden können Nadeln, jedoch
besser Nägel, Schrauben, Zwecken oder Stifte -
insbesondere Reißbrettstifte 23 und Dreizackstifte 21
- mit einem besonders großen, flachen Kopf und kurzem
Schaft - die eigentlich zum Verbinden von Teilen
vorgesehen sind, aber auch gut für eine
Schmerzimpulsauslösung geeignet sind und aufgrund ihrer
stumpferen Spitze(n) bei Daueranwendung hautverträglicher
sind als Nadeln. Auch die Verwendung von Schrauben
ist möglich. Da keine Drehung der Schrauben erfolgt,
sondern nur eine Druckausübung, ist die Art des Gewindes
unerheblich. Es hängt vielmehr nur von der Beschaffenheit
des Kopfes und der Spitze ab, ob Schrauben für eine
Schmerzausübung verwendet werden können.
Die Stechwerkzeuge sollten vorzugsweise einen möglichst
großen und flachen Kopf bzw. mehrere derart ausgestaltete
Köpfe und einen möglichst kurzen Schaft bzw. mehrere
kurze Schäfte haben, damit eine größtmögliche stabile
Fixierung der Stechwerkzeuge ermöglicht wird. Von den
abgebildeten Stechwerkzeugen 21-28 eignen sich folglich
der Dreizackstift 21 und der Nagel bzw. Stift 23 am
besten. Da der Dreizackstift 21 nicht verrutscht, kann
dieser gemäß Fig. 8 auch direkt - ohne Notwendigkeit
der Verwendung in einer Stechvorrichtung gemäß Fig.
1-3 - auf den Streifen 11 aufgeklebt werden.
Allerdings sind auch die anderen abgebildeten
Stechwerkzeuge in Abhängigkeit von der Art der
Befestigung bedingt verwendbar. Sofern beispielsweise
bei Verwendung einer Kunststoffplatte als
Stechvorrichtung die Stechwerkzeuge in die Platte
eingeschmolzen werden, können ggfs. auch Stechwerkzeuge
mit kleinerem oder weniger flachem Kopf aufgrund
stabilerer Befestigungsmethoden verwendet werden.
Fig. 17 zeigt ein auf einem Hautareal auf dem Rücken
aufgeklebtes erfindungsgemäßes Heftpflaster in Grundposition.
Die Erfindung kann auch verwendet werden, um die Einhaltung
einer gesunden Körperhaltung zu erzwingen, nämlich einer
Haltung bei welcher die Brust herausgestreckt wird, wodurch
eine eingefallene Brust und schlaffe Brustmuskeln sowie
Haltungsfehler vermieden und eine tiefe gleichmäßige Atmung
ermöglicht wird. Zu diesem Zweck ist das Heftpflaster auf
einen Hautbereich, der sich auf dem linken oder dem rechten
Schulterblatt und dem Areal zwischen Schulterblattrand und
der Wirbelsäule befindet, aufzukleben. Bei einer
Schulter-nach-vorn-Bewegung sollte die Stechvorrichtung 1
(bzw. nur die Stechwerkzeuge bei alleiniger Verwendung
derselben gemäß Fig. 14) vorzugsweise auf die dann gewölbte
Hautfläche über dem Schulterblattrand angepreßt werden.
In diesem Beispiel ist der Heftpflasterstreifen 11 des
erfindungsgemäßen Heftpflasters auf einer Hautfläche auf
dem rechten Schulterblatt aufgeklebt. Ein Teil des
Heftpflasterstreifens 11 ist auf dem Hautareal zwischen dem
Rand 20 des rechten Schulterblattes und der Wirbelsäule
aufgeklebt.
Der Anwender hat vor dem Aufkleben des Heftpflasterstreifens
11 die Brust herauszustrecken und die rechte Schulter nach
hinten durchzustrecken, so daß die beiden Teilstücke 15+16
desselben Heftpflasterstreifens 11 und die Stechvorrichtung
1 - von hinten nicht sichtbar und daher hier durch eine
unterbrochene Linie aufgezeigt - beim möglichst straffen
Aufkleben auf die Haut einen gestreckten oder eventuell sogar
einen überstumpfen Winkel bilden. In dieser Grundstellung
erfolgt keine Ausübung einer Zugkraft durch
Schulterbewegungen. Folglich werden in dieser Grundposition
keine Schmerzimpulse ausgeübt.
Fig. 18 zeigt ein auf einem Hautareal auf dem Rücken
aufgeklebtes erfindungsgemäßes Heftpflaster in Schmerzimpulse
ausübender Position.
Die Abbildung zeigt den Moment, in welchem der Anwender nicht
mehr die Brust herausstreckt, sondern die rechte Schulter
nach vorne fallen läßt. In diesem Moment wird das zweite
Teilstück 16 des Heftpflasterstreifens 11 in Pfeilrichtung
nach oben rechts bewegt. Das erste Teilstück 15 bleibt
lediglich auf der Haut fixiert (festgeklebt), ohne daß es
seinerseits ebenfalls vom zweiten Teilstück 16 durch von
Schulterbewegungen verursachte Hautbewegungen wegbewegt wird.
Das festgeklebte erste Teilstück 15 wirkt dem Zug des
festgeklebten zweiten Teilstückes 16 jedoch entgegen. In
diesem Beispiel wird ein Teilstück vom anderen Teilstück -
welches auf der Haut fixiert ist - wegbewegt.
Sofern - wie hier - sich durch Schulterbewegungen
verursachte Hautbewegungen nur das zweite Teilstück 16 vom
ersten Teilstück 15 wegbewegt, ist auch die Breite und
Länge des ersten Teilstückes 15 - vom zweiten Teilstück 16
getrennt durch die Stechvorrichtung 1 - von Bedeutung.
In diesem Fall bleibt das erste Teilstück 15 lediglich auf
der Haut fixiert (festgeklebt). Je größer dieses erste
Teilstück 15 ist, um so mehr kann es naturgemäß der Zugwirkung
des zweiten Teilstückes 16 entgegenwirken, da eine der Größe
des ersten Teilstückes 15 entsprechende Hautfläche dem Zug
des zweiten Teilstückes 16 entgegenwirkt, das heißt es wird
von der Hautfläche ein Widerstand ausgeübt. Dieser Widerstand
resultiert in einer passiven Zugkraft, die der von dem
Teilstück 16 ausgeübten aktiven Zugkraft entgegenwirkt.
Aufgrund des zwischen den beiden Teilstücken 15 + 16 und
der Stechvorrichtung 1 über dem Rand 20 des rechten
Schulterblattes gebildeten stumpfen Winkels wird diese
Zugkraft in eine durch die Stechvorrichtung 1 ausgeübte
Druckkraft umgewandelt, wodurch Schmerzimpulse ausgeübt
werden, deren Intensität unter anderem von dem Ausmaß der
Bewegung des rechten Schulterblattes nach vorne abhängig
ist.
Fig. 19 zeigt ein Heftpflaster, mit welchem das Ausmaß der
Umsetzung der Zugkraft in eine Schmerzimpulse auslösende
Druckkraft beliebig verändert werden kann.
Um dem Anwender zu ermöglichen, das Ausmaß der Umsetzung
der Zugkraft in eine Schmerzimpulse auslösende Druckkraft
durch eine beliebige Anzahl von Einlagen 53 + 54 beliebig
zu verändern, ohne die Notwendigkeit, den Heftpflasterstreifen
11 von der Haut zu lösen, kann vorgesehen sein, daß die beiden
Endstücke 50 - oder alternativ nur beliebige andere
Flächenteile - der Stechvorrichtung 1 auf der Innenfläche
51 - oder alternativ anderen beliebigen Innenflächenteilen -
des Heftpflasterstreifens 11 auf beliebige Weise befestigt
sind. Die Stechvorrichtung 1 ist vorzugsweise nur mit ihren
beiden Endstücken 50 auf der Innenfläche 51 befestigt, während
die übrige der Innenfläche des Streifens 11 zugewandte Fläche
2 der Stechvorrichtung 1 dem nicht mit einer Klebefläche
versehenen Teil 55 der Innenfläche lose aufliegt, sofern
keine Einlagen 53+54 zwischen der Fläche 2 und dem
Innenflächenteil 55 plaziert sind. Dies wird entweder dadurch
bewerkstelligt, daß der Streifen 11 einen Innenflächenteil
55 ohne Klebefläche gemäß Anspruch 2 hat oder dadurch, daß
auf die Klebefläche des Streifens 11 im - dem Innenflächenteil
55 entsprechenden - Auflagebereich der Stechvorrichtung 1
eine Abdeckung (Abdeckfolie oder ein Abdeckstreifen, nicht
abgebildet) aufgebracht ist. Die dem Innenflächenteil 55
des Streifens 11 zugewandte Streifenfläche 2 der
Stechvorrichtung 1 ist hierbei folglich - mit Ausnahme der
Streifenendstücke 50 - dicht an diesem Innenflächenteil 55
befestigt, sondern liegt lose an der Einlage 54 an.
Daher ist es dem Anwender möglich, eine beliebige Anzahl
von Einlagen (z. B. 53+54) beliebiger Dicke und Form zwischen
dem Innenflächenteil 55 des Streifens 11 und der diesem
Innenflächenteil 55 zugewandten Streifenfläche 2 der
Stechvorrichtung 1 zu plazieren. Um ein Verrutschen der
Einlagen 53+54 zu vermeiden, sollten diese an dem
Innenflächenteil 55 und/oder der Streifenfläche 2 auf
beliebige Art - vorzugsweise jedoch durch eine
Befestigungsart, die keine Klebebefestigung ist, um das
problemlose Auswechseln der Einlagen zu ermöglichen -
befestigt werden (beispielsweise durch Klettenhaftung).
Die in dieser Abbildung erläuterte Anwendung ist nicht nur
möglich bei allen Stechvorrichtungen, die einen oder mehrere
Streifen haben, sondern sie kann sinngemäß auch Verwendung
finden (nicht abgebildet) bei anderen Stechvorrichtungen,
die nicht aus Streifen, sondern aus anderen Elementen, wie
z. B. Platten, bestehen, sofern nur die jeweilige Form der
Stechvorrichtung die Anwendung dieser Ausbildung als
zweckmäßig erscheinen läßt. In diesen Fällen werden sinngemäß
vorzugsweise nur die Endstücke - oder alternativ nur beliebige
andere Flächenteile dieser anderen Stechvorrichtungen auf
dem Innenflächenteil 51 - oder alternativ auf (einem) anderen
beliebigen Innenflächenteil(en) - des Streifens 11 befestigt,
während die übrige Fläche lose auf dem Innenflächenteil 55
aufliegt, solange keine Einlagen plaziert sind.
Ferner ist die Verwendung auch möglich bei Heftpflastern
mit Stechwerkzeugen oder Druckkörpern gemäß Anspruch 4 bzw.
5, indem ein zusätzlicher Heftpflasterstreifen oder eine
Auflage auf die nicht mit einer Klebefläche versehene, der
Haut abgewandte, Außenfläche der Heftpflaster gemäß Anspruch
4 bzw. 5 aufgeklebt bzw. beliebig befestigt wird, wobei der
vorerwähnte zusätzliche Heftpflasterstreifen bzw. die erwähnte
Auflage über dem Bereich, auf welchem auf dem Heftpflaster
gemäß Anspruch 4 bzw. 5 auf der der Haut zugewandten Seite
Stechwerkzeuge bzw. Druckkörper befestigt sind, nur an
beliebigen Stellen oder vorzugsweise an zwei Endstücken auf
der vorerwähnten nicht mit einer Klebefläche versehenen
Außenfläche befestigt ist.
Zum besseren Verständnis angemerkt werden sollte noch, daß
in Fig. 19 nur derjenige Teil des Streifens 11 gezeigt ist,
der auf der Stechvorrichtung 1 aufliegt, während die links
und rechts anschließenden auf der Haut aufklebenden Teilstücke
15+16 (siehe Fig. 13) nicht dargestellt sind.
Claims (53)
1. Heftpflaster dadurch gekennzeichnet, daß auf der zum
Aufkleben auf der Haut bestimmten Klebefläche (12) des
Heftpflasterstreifens (11) eine Stechvorrichtung (1) befestigt
ist, wobei durch geeignete Bewegungen verursachte
Hautbewegungen das eine auf der Haut auf geklebte Teilstück
(15) des Heftpflasterstreifens (11) vom anderen, durch das
mittlere Teilstück mit der Stechvorrichtung (1) getrennten,
auf der Haut (13) aufgeklebten Teilstück (16) desselben
Heftpflasterstreifens (11) wegbewegt wird, wodurch durch die
zwei gegenseitig wirkenden Kräfte Zug ausgeübt wird, wobei
die Zugkraft im Falle eines zwischen den beiden erwähnten
Teilstücken (15+16) als Schenkel und dem mittleren Teilstück
des Streifens (11) mit der Stechvorrichtung (1) als Drehpunkt
gebildeten stumpfen, rechten oder spitzen Winkels in eine
durch die Stechvorrichtung (1) auf die Haut (13) ausgeübte
Reiz- bzw. Schmerzimpulse hervorrufene Druckkraft umgewandelt
wird.
2. Heftpflaster dadurch gekennzeichnet, daß eine
Stechvorrichtung (1) auf der der Haut (13) zugewandten Fläche
des Heftpflasterstreifens (11) auf beliebige Weise befestigt
ist, wobei diese Fläche - außer auf der Auflagefläche der
Stechvorrichtung (1) - über eine Klebefläche verfügt, wobei
durch geeignete Bewegungen verursachte Hautbewegungen das
eine auf der Haut aufgeklebte Teilstück (15) des
Heftpflasterstreifens (11) vom anderen, durch das mittlere
Teilstück mit der Stechvorrichtung (1) getrennten, auf der
Haut (13) aufgeklebten Teilstück (16) desselben
Heftpflasterstreifens (11) wegbewegt wird, wodurch durch die
zwei gegenseitig wirkenden Kräfte Zug ausgeübt wird, wobei
die Zugkraft im Falle eines zwischen den beiden erwähnten
Teilstücken (15+16) als Schenkel und dem mittleren Teilstück
als Drehpunkt gebildeten stumpfen, rechten oder spitzen
Winkels in eine durch die Stechvorrichtung (1) auf die Haut
(13) ausgeübte Reiz- bzw. Schmerzimpulse hervorrufene Druckkraft
umgewandelt wird.
3. Heftpflaster dadurch gekennzeichnet, daß zwischen zwei
separaten Heftpflasterstreifen eine Stechvorrichtung befestigt
ist, wobei durch geeignete Bewegungen verursachte
Hautbewegungen der erste auf der Haut aufgeklebte
Heftpflasterstreifen vom zweiten separaten auf der Haut
aufgeklebten Heftpflasterstreifen wegbewegt wird, wodurch
durch die zwei gegenseitig wirkenden Kräfte Zug ausgeübt
wird, wobei die Zugkraft im Falle eines zwischen den beiden
erwähnten Heftpflasterstreifen als Schenkel und der
Stechvorrichtung als Drehpunkt gebildeten stumpfen, rechten
oder spitzen Winkels in eine durch die Stechvorrichtung auf
die Haut ausgeübte Reiz- bzw. Schmerzimpulse hervorrufene
Druckkraft umgewandelt wird.
4. Heftpflaster dadurch gekennzeichnet, daß auf der zum
Aufkleben auf die Haut bestimmten Klebefläche (12) des
Heftpflasterstreifens (11) die Köpfe (7) von Stechwerkzeugen
(4)(21) befestigt sind, wobei durch geeignete Bewegungen
verursachte Hautbewegungen das eine auf die Haut aufgeklebte
Teilstück (15) des Heftpflasterstreifens (11) vom anderen, durch
die mit Stechwerkzeugen (4)(21) besetzte Fläche (41) getrennten,
auf der Haut aufgeklebten Teilstück (16) desselben
Heftpflasterstreifens (11) wegbewegt wird, wodurch durch die
zwei gegenseitig wirkenden Kräfte Zug ausgeübt wird, wobei
die Zugkraft im Falle eines zwischen den genannten beiden
Teilstücken (15+16) als Schenkel und der Fläche (41), auf welcher
die Stechwerkzeuge (4)(21) aufgeklebt sind, als Drehpunkt
gebildeten stumpfen, rechten oder spitzen Winkels in eine
durch die Stechwerkzeuge (4)(21) auf die Haut ausgeübte
Reiz- bzw. Schmerzimpulse hervorrufene Druckkraft umgewandelt
wird.
5. Heftpflaster dadurch gekennzeichnet, daß auf der zum
Aufkleben auf die Haut bestimmten Klebefläche (12) des
Heftpflasterstreifens (11) Druckkörper beliebiger Form befestigt
sind, wobei durch geeignete Bewegungen verursachte
Hautbewegungen das eine auf der Haut aufgeklebte Teilstück
(15) des Heftpflasterstreifens (11) vom anderen, durch die mit
Druckkörpern besetzte Fläche (41) getrennten, auf der Haut
auf geklebten Teilstück (16) desselben Heftpflasterstreifens
(11) wegbewegt wird, wodurch durch die zwei gegenseitig
wirkenden Kräfte Zug ausgeübt wird, wobei die Zugkraft im
Falle eines zwischen den genannten beiden Teilstücken (15+16)
als Schenkel und der Fläche (41), auf welcher die Druckkörper
befestigt sind, als Drehpunkt gebildeten stumpfen, rechten
oder spitzen Winkels in eine durch die Druckkörper auf die
Haut ausgeübte Reiz- bzw. Schmerzimpulse hervorrufene
Druckkraft umgewandelt wird.
6. Heftpflaster gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß auf dem Teil der Heftpflasterklebefläche (41), auf welcher
Köpfe (7) von Stechwerkzeugen (4)(21) befestigt sind, eine
Schutzfolie (30) oder ein Schutzstreifen aus beliebigem Material
aufgeklebt ist, wodurch die menschliche Haut davor geschützt
wird, auf der Heftpflasterklebefläche (41) anzuhaften.
7. Heftpflaster gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
daß auf dem Teil der Heftpflasterklebefläche (41), auf welcher
Druckkörper befestigt sind, eine Schutzfolie (30) oder ein
Schutzstreifen aus beliebigem Material aufgeklebt ist, wodurch
die menschliche Haut davor geschützt wird, auf der
Heftpflasterklebefläche (41) anzuhaften.
8. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 1+2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Heftpflasterstreifen (11) in dem Bereich (41), auf welchem
die Stechvorrichtung (1) befestigt ist, Verdickungen beliebiger
Größe und Form hat.
9. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 4+5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Heftpflasterstreifen (11) in dem Bereich (41), auf welchem
die Stechwerkzeuge (4)(21) bzw. Druckkörper befestigt sind,
Verdickungen beliebiger Größe und Form hat.
10. Heftpflaster gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß auf der Klebeinnenfläche des Heftpflasterstreifens (11)
in dem Bereich (41), auf welchem die Stechvorrichtung (1)
befestigt ist, eine Abdeckung aufgebracht ist, wobei die
Stechvorrichtung (1) nur mit zwei Endstücken (50) auf der
Innenfläche (51) beliebig befestigt ist, während die übrige
der Innenfläche des Streifens (11) zugewandte Fläche der
Stechvorrichtung (1) der aufgrund vorerwähnter Abdeckung nicht
klebenden Innenfläche lose aufliegt, wobei zwischen der
Innenfläche (55) und der dieser Innenfläche (55) zugewandten
Fläche der Stechvorrichtung (1) eine beliebige Anzahl von
Einlagen beliebiger Form plaziert ist.
11. Heftpflaster gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß auf der mit einer Klebefläche versehenen Innenfläche
des Heftpflasterstreifens (11) in dem Bereich (41), auf welchem
die Stechvorrichtung (1) befestigt ist, eine Abdeckung
aufgebracht ist, wobei die Stechvorrichtung (1) nicht
durchgehend, sondern nur an einigen beliebigen Stellen auf
dieser Innenfläche beliebig befestigt ist, während die übrige
dieser Innenfläche zugewandte Fläche der Stechvorrichtung
(1) dieser aufgrund vorerwähnter Abdeckung nicht klebenden
Innenfläche (55) lose aufliegt, wobei zwischen der Innenfläche
(55) und der dieser Innenfläche (55) zugewandten Fläche der
Stechvorrichtung (1) eine beliebige Anzahl von Einlagen
beliebiger Form plaziert ist.
12. Heftpflaster gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stechvorrichtung (1) nur mit zwei Endstücken (50)
beliebig auf der Innenfläche (51) des Streifens (11) befestigt
ist, während die übrige der Innenfläche zugewandte Fläche
der Stechvorrichtung (1) der nicht mit einer Klebefläche
versehenen Innenfläche (55) lose aufliegt, wobei zwischen der
Innenfläche (55) und der dieser Innenfläche (55) zugewandten
Fläche der Stechvorrichtung (1) eine beliebige Anzahl von
Einlagen beliebiger Form plaziert ist.
13. Heftpflaster gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stechvorrichtung (1) nur an einigen beliebigen Stellen
auf der Innenfläche des Streifens (11) beliebig befestigt ist,
während die übrige dieser Innenfläche zugewandte Fläche der
Stechvorrichtung (1) der nicht mit einer Klebefläche versehenen
Innenfläche (55) lose aufliegt, und daß zwischen der Innenfläche
(55) und der dieser Innenfläche (55) zugewandten Fläche der
Stechvorrichtung (1) eine beliebige Anzahl von Einlagen
beliebiger Form plaziert ist.
14. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 1+2 sowie 4+5, dadurch
gekennzeichnet, daß in dem Bereich (41), in welchem gemäß
vorerwähnter Ansprüche die Stechvorrichtung (1) bzw.
Stechwerkzeuge (4)(21) oder Druckkörper direkt auf dem
Heftpflasterstreifen (11) befestigt ist/sind, zunächst eine
beliebige Anzahl von zusätzlichen Heftpflasterstreifen auf
dem Heftpflasterstreifen (11) befestigt ist, worauf die
Stechvorrichtung (1) bzw. Stechwerkzeuge (4)(21) oder Druckkörper
ihrerseits befestigt ist/sind.
15. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 1+2 sowie 4+5, dadurch
gekennzeichnet, daß in dem Bereich (41), in welchem gemäß
vorerwähnter Ansprüche die Stechvorrichtung (1) bzw.
Stechwerkzeuge (4)(21) oder Druckkörper direkt auf dem
Heftpflasterstreifen (11) befestigt ist/sind, zunächst eine
beliebige Anzahl von Auflagen auf dem Heftpflasterstreifen
(11) befestigt ist, worauf die Stechvorrichtung (1) bzw.
Stechwerkzeuge (4)(21) oder Druckkörper ihrerseits befestigt
ist/sind.
16. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 14, 24, 25+52, dadurch
gekennzeichnet, daß eine beliebige Anzahl der zusätzlichen
Heftpflasterstreifen an beliebigen Stellen nicht mit einer
Klebefläche versehen ist, und daß an diesen Stellen eine
beliebige Anzahl von Einlagen zwischen diesen zusätzlichen
Heftpflasterstreifen oder zwischen einem dieser zusätzlichen
Heftpflasterstreifen und dem Heftpflasterstreifen (11) plaziert
ist.
17. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 14, 24, 25+52, dadurch
gekennzeichnet, daß die Klebefläche(n) einer beliebigen Anzahl
der zusätzlichen Heftpflasterstreifen an beliebigen Stellen
mit einer Abdeckung bedeckt ist/sind, und daß an diesen
Stellen eine beliebige Anzahl von Einlagen zwischen diesen
zusätzlichen Heftpflasterstreifen oder zwischen einem dieser
zusätzlichen Heftpflasterstreifen und dem Heftpflasterstreifen
(11) plaziert ist.
18. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 15, 26, 27+53, dadurch
gekennzeichnet, daß eine beliebige Anzahl der Auflagen an
beliebigen Stellen nicht aneinander bzw. an dem
Heftpflasterstreifen (11) befestigt ist, und daß an diesen
Stellen eine beliebige Anzahl von Einlagen zwischen diesen
Auflagen oder zwischen einer Auflage und dem
Heftpflasterstreifen (11) plaziert ist.
19. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 1-3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stechvorrichtung (1) aus zwei beliebig
dicken Streifen (2+3) aus beliebigem Material mit je einer
Klebefläche (5+8) besteht, wobei auf der Klebefläche (5) des
ersten Streifens (2) eine beliebige Anzahl von Köpfen (7) von
Stechwerkzeugen (4) aufgeklebt ist, wobei die Klebefläche (8)
des zweiten Streifens (3) auf der Klebefläche (5) des ersten
Streifens (2) aufgeklebt ist.
20. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 1-3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stechvorrichtung (1) aus zwei beliebig
dicken Streifen aus beliebigem Material besteht, wobei nur
der erste Streifen eine Klebefläche hat, auf welcher eine
beliebige Anzahl von Köpfen von Stechwerkzeugen auf geklebt
ist, wobei der zweite Streifen auf der Klebefläche des ersten
Streifens klebt.
21. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 1-3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stechvorrichtung (1) aus einem beliebig
dicken Endlosstreifen aus beliebigem Material mit einer
klebenden Schicht (5) auf der der Haut abgewandten Innenfläche
besteht, wobei auf dieser klebenden Schicht (5) eines ersten
Teilstückes (31) dieses Endlosstreifens eine beliebige Anzahl
von Köpfen (7) von Stechwerkzeugen (4) aufgeklebt ist, wobei
die Spitzen (7) der Stechwerkzeuge (4) durch die Klebefläche
(8) desjenigen Teilstückes (32) des Endlosstreifens
hindurchstechen, welches auf der mit Köpfen von
Stechwerkzeugen (4) besetzten Klebefläche (5) des Teilstückes
(31) des Endlosstreifens aufgeklebt wird.
22. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 1-3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stechvorrichtung (1) aus nur einem
beliebig dicken Streifen aus beliebigem Material mit einer
Innenfläche mit einer klebenden Schicht besteht, welcher
durch Knicken in zwei Teilstücke (29+30) aufgeteilt ist, wobei
auf der Klebefläche (5) des ersten Teilstückes (29) Köpfe von
Stechwerkzeugen (4) aufgeklebt sind, wobei das zweite Teilstück
(30) desselben Streifens auf die Klebefläche (5) des ersten
Teilstückes (29) aufgeklebt ist.
23. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 19-22 + 34+35, dadurch
gekennzeichnet, daß der oder die die Stechvorrichtung
bildende(n) Streifen, an beliebigen Stellen Verdickungen
beliebiger Größe und Ausbildung hat/haben.
24. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 19-22, dadurch
gekennzeichnet, daß auf dem ersten Streifen bzw. dem ersten
Streifenteilstück auf der den Stechwerkzeugen abgewandten
Seite eine beliebige Anzahl von zusätzlichen Heftpflaster-
(Klebe-) Streifen befestigt ist.
25. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 34+35, dadurch
gekennzeichnet, daß auf dem Streifen der Stechvorrichtung
auf der den Stechwerkzeugen bzw. Druckkörpern abgewandten
Seite eine beliebige Anzahl von zusätzlichen Heftpflaster-
(Klebe-) Streifen befestigt ist.
26. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 19-22, dadurch
gekennzeichnet, daß auf dem ersten Streifen bzw. dem ersten
Streifenteilstück auf der den Stechwerkzeugen abgewandten
Seite eine beliebige Anzahl von Auflagen befestigt ist.
27. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 34+35, dadurch
gekennzeichnet, daß auf dem Streifen der Stechvorrichtung
auf der den Stechwerkzeugen bzw. Druckkörpern abgewandten
Seite eine beliebige Anzahl von Auflagen befestigt ist.
28. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 19-22 + 34+35, dadurch
gekennzeichnet, daß zwecks Verwendung mit dem Heftpflaster
gemäß Anspruch 2 die Stechvorrichtung im Bereich der
Streifenfläche, die auf dem Heftpflaster aufliegt, beidseitig
eine Klebefläche hat.
29. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 19-22 + 34+35, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stechvorrichtung oder Teile hiervon
nicht über die erwähnten Klebeflächen verfügen, wobei die
Befestigung durch beliebige Befestigungsmittel sichergestellt
wird.
30. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 1-3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stechvorrichtung aus einer Platte
aus beliebigem Material besteht, auf deren der Haut
zugewandten Seite (47) eine beliebige Anzahl von Köpfen von
Stechwerkzeugen (4) auf beliebige Art befestigt ist.
31. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 1-3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stechvorrichtung aus einer Platte
aus beliebigem Material besteht, auf deren der Haut
zugewandten Seite (47) eine beliebige Anzahl von Druckkörpern
beliebiger Form auf beliebige Art befestigt ist.
32. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 1-3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stechvorrichtung aus einer Platte
12 aus beliebigem Material besteht, deren der Haut zugewandte
Seite mehr oder weniger spitze Erhebungen hat.
33. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 30-32, dadurch
gekennzeichnet, daß zwecks Verwendung mit dem Heftpflaster
gemäß Anspruch 2 die Plattenunterseite mit einem beliebigen
Befestigungsmittel an dem nicht mit einer Klebefläche
versehenen Teilstück der Heftpflasterinnenfläche befestigt
ist.
34. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 1-3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stechvorrichtung aus einem Streifen
besteht, auf dessen der Haut zugewandten Seite eine beliebige
Anzahl von Druckkörpern beliebiger Ausbildung aus beliebigem
Material auf beliebige Art befestigt ist.
35. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 1-3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stechvorrichtung aus einem Streifen
besteht, auf dessen der Haut zugewandten Seite eine beliebige
Anzahl von Stechwerkzeugen 4 auf beliebige Art befestigt
ist.
36. Heftpflaster dadurch gekennzeichnet, daß zwischen zwei
separaten Heftpflasterstreifen eine beliebige Anzahl von
Druckkörpern befestigt ist, wobei durch geeignete Bewegungen
verursachte Hautbewegungen der erste auf der Haut aufgeklebte
Heftpflasterstreifen vom zweiten separaten auf der Haut
aufgeklebten Heftpflasterstreifen wegbewegt wird, wodurch
durch die zwei gegenseitig wirkenden Kräfte Zug ausgeübt
wird, wobei die Zugkraft im Falle eines zwischen den beiden
erwähnten Heftpflasterstreifen als Schenkel und dem/den
Druckkörper(n) als Drehpunkt gebildeten stumpfen, rechten
oder spitzen Winkels in eine durch den/die Druckkörper auf
die Haut ausgeübte Reiz- bzw. Schmerzimpulse hervorrufene
Druckkraft umgewandelt wird.
37. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 5, 31, 34+36, dadurch
gekennzeichnet, daß die der Haut zugewandte und/oder
abgewandte Seite des/der Druckkörper(s) eine in etwa konvexe
Form hat oder in etwa konvexe Ausbuchtungen hat.
38. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 5, 31, 34+36, dadurch
gekennzeichnet, daß die der Haut zugewandte und/oder
abgewandte Seite des/der Druckkörper(s) eine in etwa konkave
Form hat oder in etwa konkave Ausbuchtungen hat.
39. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 5, 31, 34+36, dadurch
gekennzeichnet, daß der/die Druckkörper in etwa kegelförmig
ist/sind und/oder Ausbuchtungen hat/haben, die in etwa oder
teilweise kegelförmig sind.
40. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 5, 31, 34+36, dadurch
gekennzeichnet, daß der/die Druckkörper in etwa eine
Würfelform hat/haben und/oder Ausbuchtungen hat/haben, die
in etwa oder teilweise würfelförmig sind.
41. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 5, 31, 34+36, dadurch
gekennzeichnet, daß der/die Druckkörper in etwa eine
Quaderform hat/haben und/oder Ausbuchtungen hat/haben, die
in etwa oder teilweise quaderförmig sind.
42. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 5, 31, 34+36, dadurch
gekennzeichnet, daß der/die Druckkörper in etwa eine
Parallelotopform hat/haben oder Ausbuchtungen hat/haben,
die in etwa oder teilweise parallelotopförmig sind.
43. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 5, 31, 34+36, dadurch
gekennzeichnet, daß der/die Druckkörper in etwa eine
Pyramidenform hat/haben oder Ausbuchtungen hat/haben, die
in etwa oder teilweise pyramidenförmig sind.
44. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 5, 31, 34+36, dadurch
gekennzeichnet, daß der/die Druckkörper eine Körperform
hat/haben, die von drei Paaren nicht paralleler Ebenen
begrenzt wird oder Ausbuchtungen hat/haben, die in etwa oder
teilweise eine Körperform haben, die von nicht parallelen
Ebenen begrenzt wird.
45. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 5, 31, 34+36, dadurch
gekennzeichnet, daß der/die Druckkörper auf der der Haut
zugewandten Seite mehr oder weniger spitze Erhebungen
hat/haben.
46. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 5, 31, 34+36, dadurch
gekennzeichnet, daß der/die Druckkörper auf der der Haut
zugewandten Seite mit Stechwerkzeugen versehen ist/sind.
47. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 4, 19-22, 30, 35+45, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stechwerkzeuge Nadeln sind.
48. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 4, 19-22, 30, 35+45, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stechwerkzeuge Nägel sind.
49. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 4, 19-22, 30, 35+45, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stechwerkzeuge Stifte sind.
50. Heftpflaster gemäß Anspruch 49, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stifte Dreizackstifte sind.
51. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 4, 19-22, 30, 35+45, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stechwerkzeuge Schrauben sind.
52. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 30-32, dadurch
gekennzeichnet, daß auf der den Stechwerkzeugen bzw.
Druckkörpern abgewandten Seite der Platte eine beliebige
Anzahl von zusätzlichen Heftpflaster-(Klebe-)Streifen
befestigt ist.
53. Heftpflaster gemäß Ansprüchen 30-32, dadurch
gekennzeichnet, daß auf der den Stechwerkzeugen bzw.
Druckkörpern abgewandten Seite der Platte eine beliebige
Anzahl von Auflagen befestigt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19500303A DE19500303C2 (de) | 1994-03-21 | 1995-01-07 | Heftpflaster |
Applications Claiming Priority (3)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4409534 | 1994-03-21 | ||
| DE4443487 | 1994-12-07 | ||
| DE19500303A DE19500303C2 (de) | 1994-03-21 | 1995-01-07 | Heftpflaster |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19500303A1 true DE19500303A1 (de) | 1995-09-28 |
| DE19500303C2 DE19500303C2 (de) | 1998-07-16 |
Family
ID=25934890
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19500303A Expired - Fee Related DE19500303C2 (de) | 1994-03-21 | 1995-01-07 | Heftpflaster |
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19500303C2 (de) |
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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| NL1037124C2 (en) * | 2009-07-16 | 2011-01-18 | Diede Hendrik Paul Klever | Plaster for treating a mosquito bite. |
| EP2698136A1 (de) * | 2012-08-17 | 2014-02-19 | Gordon Teigelkämper | Kosmetikpflaster |
| IT201700081034A1 (it) * | 2017-07-18 | 2019-01-18 | Giacomo Toniolo | Cerotto compressivo per uso cutaneo |
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- 1995-01-07 DE DE19500303A patent/DE19500303C2/de not_active Expired - Fee Related
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| RU233920U1 (ru) * | 2021-03-09 | 2025-05-13 | Ляпко Алексей Николаевич | Аппликатор для рефлексотерапии |
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19500303C2 (de) | 1998-07-16 |
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Legal Events
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|---|---|---|---|
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