DE19500301A1 - Leuchtenanzeigenvorrichtung für Luftfahrzeuge - Google Patents
Leuchtenanzeigenvorrichtung für LuftfahrzeugeInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung für
Leuchtanzeigen in Luftfahrzeugen, insbesondere - jedoch nicht
ausschließlich - in Luftfahrzeugen zur Passagierbeförderung.
Die in Luftfahrzeugen angeordneten Vorrichtungen müssen verschiedene
und einander widersprechende Anforderungen erfüllen. Dies gilt auch für
die interne oder externe Lichtsignalübertragung in Luftfahrzeugen: Sie
unterliegen Gewichtsbeschränkungen und müssen ferner kompakt aufgebaut
sein, mit der relativ geringen verfügbaren Energie auskommen, möglichst
verlustarm arbeiten und mit möglichst hoher Zuverlässigkeit arbeiten, damit
der Wartungsaufwand gering bleibt.
Ein Beispiel für die Probleme, auf die man in diesem Zusammenhang stößt,
sind die Tasten zum Herbeirufen des Begleitpersonals in Luftfahrzeugen,
also die vom Passagier betätigte Vorrichtung, die beim Betrieb einerseits
eine Anzeige an der Taste selbst, eine Anzeige über dem Sitz des
anfordernden Passagiers auslösen müssen und die Angabe auf der
zentralen Anzeigetafel der Stewardeß signalisieren muß, von welchem
Passagier die Anforderung kam.
Berücksichtigt man die große Zahl von Sitzen in einem Großraumflugzeug,
so wird verständlich, daß eine zuverlässig arbeitende Vorrichtung der
genannten Art schwierig zu realisieren ist, weil nicht nur eine große Zahl
von Anzeigeoptiken vorhanden sein muß, sondern auch die Steuerung der
Verbindung unter ihnen bewerkstelligt werden muß, oder weil es zu
Problemen der Wärmeverlustleistung aufgrund der Konzentration von
Lichtquellen kommt.
Das Gesagte gilt auch für zahlreiche andere Anwendungen.
Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, diese Schwierigkeiten durch eine
Leuchtanzeigenvorrichtung in Luftfahrzeugen zu lösen, die einfach,
kostengünstig und zuverlässig ist und die verfügbare Lichtenergie so gut
wie möglich ausnutzt.
Die Erfindung hat eine Leuchtanzeigenvorrichtung in Luftfahrzeugen zum
Ziel, die einfach, kostengünstig und zuverlässig ist und die die verfügbare
Lichtenergie so gut wie möglich ausnutzt.
Die Erfindung hat eine Leuchtanzeigenvorrichtung in Luftfahrzeugen zum
Ziel, derart, daß eine Lichtquelle, ein Lichtleiter und eine Anzeigeoptik
vorgesehen ist, diese ist dadurch gekennzeichnet, daß der oder die
Lichtleiter optische Transportmittel von Licht sind, wie z. B. Lichtleitfasern
oder Bündel aus Lichtleitfasern, und die derart angeordnet sind, daß eine
bestimmte Anzahl von Lichtquellen mit einer bestimmten Anzahl von
optischen Anzeigeoptiken verbunden sind, wobei Mittel vorgesehen sind,
durch die eine Vorrichtung mit einer Anzahl von Funktionen, die
unterschiedlich der Anzahl der Lichtquellen ist, betreibbar ist.
Die Lichtquellen können entweder vorzugsweise mit einer größeren Anzahl
von Anzeigeoptiken verbunden sein, oder es sind Mittel eingesetzt, mit
denen jede einzelne Anzeigeoptik mehrere Funktionen übernimmt.
Unter Lichtleitern bzw. optischen Leitern im Sinne der vorliegenden
Erfindung werden Leiter wie z. B. Glasfasern oder Glasfaserbündel
verstanden, deren Technologie bekannt ist.
In einer ersten Ausführungsform der Erfindung ist eine einzige Lichtquelle
in der Lage, mehrere Optiken auszuleuchten, und zwar vorzugsweise
nacheinander und/oder abwechselnd.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist der Lichtleiter mit
einer mechanischen Vorrichtung - die beispielsweise von einem Passagier
ausgelöst werden kann - verbunden und in der Lage, das gesamte von der
bzw. den Lichtquelle(n) gelieferte Licht oder einen Teil davon abzulenken
oder abzuleiten und über den Lichtleiter verschiedenen Anzeigeoptiken
zuzuführen.
In einer zweiten Ausführungsform, die sich auf eine Taste zum Herbeirufen
der Flugzeugstewardeß bezieht, kann die Vorrichtung an jedem
Passagiersitz eine eigene Lichtquelle - z. B. eine Leuchtdiode - beinhalten,
deren Licht in mehrere Lichtleiter eingekoppelt werden kann und sich dann
einerseits zum Passagier hin ausbreitet, um diesem die Lage der Taste zu
signalisieren, andererseits zu einer Optik, die ein Anforderungs-Lichtsignal
in Höhe des Sitzes des anfordernden Passagiers ausgibt, und schließlich zu
einer Anzeigetafel im Dienstraum der Stewardeß, auf der alle von den
verschiedenen Passagieren kommenden Rufe dargestellt werden. Die
Vorrichtung enthält einen Umschalter, beispielsweise einen Druckknopf, der
zwischen einer inaktiven und einer aktiven Position umgeschaltet werden
kann und in der Lage ist, das Licht zu sperren oder durchzulassen. Gemäß
einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung kann die
Vorrichtung einen Spiegel beinhalten, der mit dem Druckknopf bewegt wird
und dazu dient, das von der Lichtquelle kommende Licht in der inaktiven
Position des Druckknopfes zum Passagier zu leiten, um diesem die Lage des
genannten Druckknopfes anzuzeigen, und in der aktiven Position die
Einkopplung des Lichts in die genannten Lichtleitfasern zu ermöglichen.
In einer anderen anwendbaren Ausführungsform, beispielsweise auch für
Tasten zum Herbeiführen der Stewardeß an Bord eines Luftfahrzeuges, ist
ein Lichtleiter, dem an einem Ende Licht von einer Lichtquelle zugeführt
wird, so angeordnet, daß ein verschiebbares, hohlzylinderförmiges
Druckknopfelement an einem Ende dem Passagier ständig die Position des
genannten Druckknopfes signalisiert, wobei der genannte Druckknopf über
eine seitliche Optik verfügt, die ausgeleuchtet wird, wenn der genannte
Druckknopf betätigt wird und dadurch die Optik mit einem seitlichen
Lichtaustritt am Lichtleiter in Deckung gebracht wird. Bei einer solchen
Ausführung kann eine Vielzahl von Lichtleitern oder von Druckknöpfen von
einer einzigen Lichtquelle mit Licht versorgt werden.
Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung, die insbesondere für die
Versorgung einer Optik mit Licht hoher Intensität - beispielsweise eine
Optik für Signal- oder Navigationsleuchten an Flugzeugen - anwendbar ist,
verbindet eine Vielzahl von Lichtleitern die genannte Optik mit einer
Vielzahl von Lichtquellen geringerer Intensität, um so die Lichtintensität in
der zur Anzeige verwendeten benutzten Optik zu erhöhen.
Weitere beispielhafte Vorteile und sich darauf beschrankende Eigenschaften
der Erfindung sind aus der Beschreibung und den Zeichnungen ersichtlich
und zwar zeigen:
Fig. 1 und 2 eine Luftfahrzeug-Stewardeß-Rufvorrichtung
in den Positionen "inaktiv" bzw. "aktiv",
Fig. 3 und 4 eine andere Ausführungsform einer
Luftfahrzeug-Stewardeß-Rufvorrichtung
in den beiden Positionen "inaktiv"
bzw. "aktiv",
Fig. 5 eine schematische Darstellung einer
Vorrichtung zur Besetzt-Anzeige für eine
Toilette an Bord eines Luftfahrzeuges,
Fig. 6 eine schematische Darstellung einer
Anzeigevorrichtung zeigt, beispielsweise
einer Besetzt-Anzeige für die Toiletten an
Bord eines Luftfahrzeuges, wobei eine
einzige Lichtquelle, eine Farbfilter-
Umschaltung und ein einziges
Piktogramm zur Anwendung gelangen,
Fig. 7 eine schematische Darstellung einer
Anzeigevorrichtung - beispielsweise einer
Toiletten-Besetztanzeige -, wobei als
interne Lichtquelle die Beleuchtung in der
Toilette verwendet wird, und
Fig. 8 eine schematische Darstellung einer
optischen Anzeigevorrichtung, die als
Signalleuchte für Luftfahrzeuge ver
wendet werden kann.
In den Fig. 1 und 2 ist ein in einer (hier nicht eingezeichneten) Struktur
über einem Passagiersitzplatz vertikal eingebauter Druckknopf 1 dargestellt,
der eine nach unten gerichtete Öffnung 2 aufweist, in der sich im übrigen
auch ein beleuchtbares Piktogramm befinden kann. Der Knopf ist mit zwei
seitlichen Lichtaustritten 3 und 4 versehen. Eine Leuchtdiode 5 bildet die
Lichtquelle, von der aus ein Lichtbündel horizontal zum Eintrittsquerschnitt
6 eines Mehrfach-Lichtleiters 7 verläuft, der beispielsweise aus Bündeln
von Lichtleitfasern bestehen kann, wobei ein Bündel 7a mit einer
Signaltafel am Dienstplatz der Stewardeß verbunden ist und das andere
Bündel 7b zu einer (hier nicht eingezeichneten) Optik führt, bei der es sich
um eine über dem Passagiersitzplatz angeordnete und vom Gang aus
sichtbare Kontrolleuchte handelt.
Im Inneren des Knopfes 1 befindet sich ein um 45° abgewinkelter
Planspiegel, der in bezug auf die Öffnung 3 so angeordnet ist, daß er -
während sich der Druckknopf in der in Fig. 1 gezeigten inaktiven Position
befindet - das von der Quelle 5 kommende Lichtbündel in Richtung zur
Öffnung 2 hin umlenkt und dem Passagier auf diese Weise die Lage des
Druckknopfes anzeigt. Wenn der Passagier den Druckknopf betätigt, so daß
sich dieser nach oben bewegt und die in Fig. 2 dargestellte aktive Position
einnimmt, wird der Spiegel 8 aus dem Strahlengang herausgerückt, so daß
das Licht nun nicht mehr reflektiert wird und zum Passagier gelangt,
sondern statt dessen auf den Eintrittsquerschnitt 6 des Mehrfach-Lichtleiters
7 trifft, wodurch es die Ausleuchtung der an den Endpunkten der
Lichtleiterbündel 7a und 7b befindlichen Anzeigeoptiken bewirkt.
Eine derartige Ausführungsform ist besonders einfach und bietet die
Möglichkeit, mit einer einzigen Leuchtdiode 5 drei Lichtsignale auszulösen.
Die Fig. 3 und 4 zeigen eine andere Ausführungsform eines Knopfes zum
Rufen der Stewardeß an Bord eines Luftfahrzeugs. In dieser
Ausführungsform wird ein Lichtleiter 9, bei dem es sich beispielsweise um
eine dicke Lichtleiterfaser oder ein Lichtleitfaserbündel handeln kann,
ständig von einer Lichtquelle ausgeleuchtet, die sich an einem (nicht
dargestellten) Ende des Lichtleiters 9 befindet und im übrigen zur
Ausleuchtung sämtlicher zu den Passagiersitzplätzen führenden Lichtleiter
dienen kann, sofern die einzelnen Lichtleiter entlang der gesamten
Kabinenlänge verlegt sind. Das Ende 10 des vertikal ausgerichteten
Lichtleiters 9 ist von einem hohlzylinderförmigen Druckknopf 11 umgeben,
der so verschoben werden kann, daß das aus dem Ende 10 der Faser
austretende Licht nach unten gegen den Passagier gelangt. Der Druckknopf
11 ist mit einer seitlichen Öffnung 12 versehen, auf der sich eine optische
Anzeige in Form der Leuchte 13 befindet. Beim Verschieben des
Druckknopfes 11 nach oben - also aus der in Fig. 3 dargestellten inaktiven
Position in die in Fig. 4 dargestellte aktive Position - bringt der Passagier
die Öffnung 12 und somit auch die Leuchte 13 in Deckung mit einem
Lichtaustritt 14, der aus einer in geeigneter Weise angebrachten seitlichen
Einkerbung im Lichtleiter 9 besteht. In dieser Position gelangt ein Teil des
aus dem Lichtaustritt 14 austretenden Lichts zur Leuchte 13, die nun
aufleuchtet und der Stewardeß den aktiven Zustand des Druckknopfes
signalisiert.
In Fig. 5 ist ein erster Lichtleiter 15 dargestellt, bei dem an einem (hier
nicht eingezeichneten) Ende das von einer Lichtquelle, beispielsweise einer
Lumineszenzdiode erzeugte Licht eintritt. Dieser Lichtleiter 15 ist an seinem
Ende 16 an einem Bauteil 17 befestigt, das sich um eine feste Achse 18
drehen kann. Das Bauteil 17 kann mittels eines verschiebbaren Riegels 19,
auf dem sich ein in einem Schlitz 21 angeordneter Stift 20 befindet, aus der
in der Zeichnung dargestellten Position in eine nach links geneigte Position
sowie nach oben geschwenkt werden.
In der Position, die in der Zeichnung dargestellt ist, befindet sich das Ende
16 des Lichtleiters 15 gegenüber dem Ende 22 eines anderen Lichtleiters 23,
dessen anderes Ende zu einer optischen Anzeige führt, beispielsweise einem
zur Toilette gehörenden Piktogramm "Frei". Wenn der Schieberiegel 19,
bei dem es sich zugleich um den Schieberiegel im Inneren einer
Toilettentür des Luftfahrzeugs handelt, nach links geschoben wird, bewirkt
dies eine Drehung des Bauteils 17 um die Achse 18 bis zu dem Punkt, an
dem das Ende 16 des Lichtleiters 15 dem Ende 24 des anderen Lichtleiters
25 genau gegenüberliegt, wobei das zweite (hier nicht eingezeichnete) Ende
zu einem Toiletten-Leuchtpiktogramm "Besetzt" führt.
Fig. 6 zeigt eine Vorrichtung aus einem Lichtleiter 15, der von einer hier
nicht eingezeichneten Lichtquelle mit weißem Licht kommt, wobei das
Lichtleiterende auf das Ende eines Lichtleiters 15a ausgerichtet ist, der zu
einer nicht dargestellten Leuchtanzeige ohne Farbe führt. Ein Schieberiegel
19 trägt zwei optische Filter 19a und 19b - z. B. grün und rot -, die
abwechselnd zwischen die aufeinander ausgerichteten Enden der Lichtleiter
15 und 15a gebracht werden können. Auf diese Weise zeigt die Farbe der
Leuchtanzeige die Position des Schieberiegels 19 an, beispielsweise die
Position des Schieberiegels in einer Toilettentür an Bord eines
Luftfahrzeugs.
Nunmehr sei die Fig. 7 betrachtet. In dieser Zeichnung bezeichnet 26 eine
Lichtquelle, bei der es sich bespielsweise um die Beleuchtung im Inneren
der Toilette an Bord eines Luftfahrzeugs handeln kann. Ein Teil des von der
Lichtquelle 26 gelieferten Lichts wird in ein Lichtleiterbündel 27
eingekoppelt, von dem es einer aus einem Piktogramm 28 bestehenden und
auf der Außenseite der Toilette des Flugzeugs angebrachten Optik zugeführt
wird.
Die Ziffer 29 bezeichnet eine Vorrichtung zum Aktivieren - d. h. Ein- und
Ausschalten - der Lichtquelle 26, beispielsweise eine Klinke oder einen
Riegel an der Toilettentür. Normalerweise ist die Toilette nicht besetzt, so
daß die Lichtquelle 26 kein Licht abgibt. Schließt der Toilettenbenutzer die
Toilettentür, so liefert die Lichtquelle 26 Licht, von dem das Piktogramm
28 beleuchtet wird.
Schließlich sei die Fig. 8 betrachtet. Diese Figur enthält die mit 30
gekennzeichnete schematische Darstellung einer Optik für eine
Luftfahrzeug-Signalleuchte, also einer Luftfahrzeugbeleuchtung, die von
außen sichtbar ist. Diese Leuchte weist eine Ausgangsoptik 31 auf, die zur
Streuung von Licht hoher Intensität dient. Zu diesem Zweck verläuft eine
Vielzahl von Lichtleitern 32 zwischen dieser Austrittsoptik 31 und einer
Vielzahl von Eintrittsoptiken 33, die zur Fokussierung des von einer
Vielzahl von Elektrolumineszenz-Lichtquellen, wie z. B. in Gruppen
angeordneten Leuchtdioden 34 gelieferten Lichts dienen, wobei jeder Optik
33 eine Leuchtdiodengruppe zugeordnet ist.
Verwendet man eine Vielzahl von Lichtquellen dieser Art, die im Inneren
des Luftfahrzeugs, nötigenfalls an einem zu Wartungszwecken leicht
zugänglichen Punkt, eingebaut sind, so kann auf diese Weise die
Versorgung mit Lichtenergie hoher Intensität einer Optik, der mit 31
bezeichneten Art, gewährleistet werden, die in einer Leuchte 30 eingebaut
ist.
Obwohl die Erfindung unter Bezugnahme auf spezielle Anwendungsfälle
beschrieben wurde, sei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß sie keinesfalls
auf diese Fälle beschränkt ist, und daß man sie in mancherlei Weise
modifizieren kann, ohne dabei von ihrem Rahmen oder ihrer Kernaussage
abzuweichen. Ebenso kann sie beispielsweise zur Anzeige von Änderungen
der Position oder des Zustands mechanischer Elemente in einem
Luftfahrzeug oder zum Einsatz bei der Sicherheitsbeleuchtung von Gängen
verwendet werden.
Claims (10)
1. Leuchtenanzeigenvorrichtung in Luftfahrzeugen, mit einer
Lichtquelle, einem Lichtleiter und einer Anzeigeoptik,
dadurch gekennzeichnet,
daß der oder die Lichtleiter optische Transportmittel von Licht sind,
wie z. B. Lichtleitfasern oder Bündel aus Lichtleitfasern und dazu
dienen, eine bestimmte Anzahl von Lichtquellen mit einer bestimmten
Anzahl optischer Anzeigeelemente zu verbinden, wobei Mittel (8, 14,
17, 19a, 19b, 29, 32) vorgesehen sind, durch die die Vorrichtung eine
Anzahl optischer Funktionen erfüllt, die sich von der Anzahl der
Lichtquellenzahl unterscheidet.
2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Anzahl der optischen Funktionen größer ist als die Anzahl der
Lichtquellen und/oder Optiken.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß diese
mindestens eine gemeinsame Lichtquelle beinhaltet, die in der Lage
ist, mehrere Optiken nacheinander und/oder wechselweise
auszuleuchten.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, mit einer Stewardeß-Ruftaste an Bord
eines Luftfahrzeuges, welche am Platz des Passagiers über eine eigene
Lichtquelle (5) verfügt, deren Licht gesammelt und in einen
Mehrfach-Lichtleiter (7, 7a, 7b) eingekoppelt werden kann, der
einerseits zu einer als Anzeige für den anfordernden Passagier
dienenden Optik und andererseits zu einer Anzeigetafel für die
Stewardeß führt, wobei die genannte Vorrichtung einen Druckknopf
(1) beinhaltet, der zwischen einer inaktiven und einer aktiven
Position umgeschaltet werden kann, um im einen Fall die
Einkopplung von Licht in den genannten Lichtleiter (7) zu
unterbrechen und das Licht mittels eines Spiegels (8) in Richtung
Passagier umzulenken und im anderen Fall den Eintritt des Lichts in
den genannten Lichtleiter (7) freizugeben.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 und 3, mit einer Stewardeß-
Ruftaste an Bord eines Luftfahrzeuges, gekennzeichnet durch einen
Lichtleiter (9), bei dem an einem Ende von einer Lichtquelle Licht
eingekoppelt wird, und der so aufgebaut ist, daß ein hohler
Druckknopf (11) an seinem anderen Ende verschoben werden kann,
wobei dem Passagier über eine Öffnung im genannten Druckknopf
ständig die Position des genannten Druckknopfes angezeigt wird, und
wobei der genannte Druckknopf seitlich über eine Optik (13) verfügt,
die ausgeleuchtet wird, wenn der genannte Druckknopf mit einem
seitlichen Lichtaustritt (14) im Lichtleiter in Deckung gebracht wird.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
genannte seitliche Lichtaustritt des Lichtleiters durch eine
Einkerbung gebildet wird, durch die das Licht nach außen gelangen
kann.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 und 3, wie eine Toiletten-
Anzeige im Flugzeug, dadurch gekennzeichnet, daß diese einen ersten
Lichtleiter (15) enthält, der an seinem Ende an einem Bauteil (17)
drehbar befestigt ist, das mit Hilfe eines Handhabungsorgans - z. B.
eines Schieberiegels (19) - geschwenkt und auf diese Weise
abwechselnd vor einer der Eintrittsflächen der beiden Lichtleiter (23,
25) positioniert werden kann, an deren Enden sich jeweils
unterschiedliche Anzeigeoptiken befinden.
8. Vorrichtung gemäß einem der Ansprüche 2 und 3, wie eine Toiletten-
Anzeige im Flugzeug, dadurch gekennzeichnet, daß diese einen ersten
mit einer Lichtquelle verbundenen Lichtleiter (15) enthält, dessen
Ende auf das Ende eines zweiten Lichtleiters (15a) ausgerichtet ist,
wobei sich zwischen beiden Lichtleitern ein Element befindet, mit
dem sich abwechselnd unterschiedliche Farbfilter (19a, 19b) in den
Strahlengang zwischen den genannten Lichtleitern (15, 15a) bringen
lassen.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 und 3, wie eine Vorrichtung
zur Toiletten-Anzeige im Flugzeug, dadurch gekennzeichnet, daß
diese Mittel (27) zur Leitung von Licht enthält, die einen Teil des von
einer durch die Toiletten-Innenbeleuchtung gespeisten Lichtquelle
(26) gelieferten Lichts aufnehmen und einer Anzeigeoptik (28)
zuführen, die signalisiert, ob die genannte Lichtquelle Licht abgibt
oder nicht.
10. Vorrichtung nach Anspruch 1, insbesondere eine Optik für
Signalleuchten von Flugzeugen, dadurch gekennzeichnet, daß diese
eine Vielzahl von Lichtleitfeldern (32) enthält, die eine Optik hoher
Lichtintensität (31) mit jeweils einer Vielzahl von Optiken geringerer
Intensität (33) verbinden, welche von einer Vielzahl von Lichtquellen
(34) gespeist werden, wobei die Intensität jeder einzelnen Quelle
(34), bezogen auf die Intensität der Austrittsoptik (31), niedrig ist.
Applications Claiming Priority (1)
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| FR9400163A FR2714886B1 (fr) | 1994-01-10 | 1994-01-10 | Dispositif de signalisation lumineuse sur aéronef. |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19500301A1 true DE19500301A1 (de) | 1995-07-13 |
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|---|---|---|---|
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| GB (1) | GB2285517A (de) |
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