DE19500193A1 - Felgenbremsen in Integralbauweise insbesondere aus Faserverbundwerkstoffen - Google Patents
Felgenbremsen in Integralbauweise insbesondere aus FaserverbundwerkstoffenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Bremse insbesondere eine Felgen-Bremse bzw. die Komponente einer
Scheiben-Bremse, die über ein- oder beidseitig wirkende Klemmvorrichtungen die Bremskörper
(Bremsgummis) an die Felge bzw. die Bremsbacken an die Bremsscheibe drückt.
An Felgenbremsen werden hohe Anforderungen an die Betriebssicherheit auch bei mangelhafter
Wartung gestellt. Sie sollen möglichst unempfindlich gegen Verschmutzung und Korrosion sein.
Zudem sollte das Gewicht möglichst gering sein.
Fahrradfelgenbremsen bestehen aus mehreren Einzelteilen, die in der Regel jeweils für sich nur
eine einzige Funktion erfüllen. Es sind dies in der Hauptsache die Bremsschenkel, die
Bremsbolzen, die Bremsschuhe und die Rückholfedern.
Die Bremsschenkel sind auf einem gemeinsamen oder zwei separaten Bremsbolzen drehbar
gelagert. Die Drehlagerung ist meistens als Gleitlagerung, bei besseren Ausführungen allerdings
als Kugellagerung ausgeführt. Separate Rückholfedern sind in Aussparungen und/oder
Befestigungshaken mit Bremsbolzen und Bremsschenkeln verbunden und sind in der Regel
während der Bremsbetätigung (Bewegung der Bremsschenkel) durch Reibung beansprucht.
Während der Bewegung der Bremsschenkel reiben sich Rückholfeder bzw. Rückholfedern (aus
Federstahl) an den Befestigungspunkten in bzw. an den Bremsschenkeln (in der Regel
Aluminium). An diesen Punkten tritt verstärkt Korrosion und somit Materialabtrag auf. Aufgrund
des Straßenschmutzes kommt es zu einem zusätzlichen Materialabtrag an bzw. in den
Befestigungspunkten. Zwischen den einzelnen Bauteilen der Bremse kann sich Schmutz und
Staub ansammeln, was die Beweglichkeit der Bremsschenkel stark einschränken kann, d. h. es
tritt eine zunehmende Schwergängigkeit ein; im Extremfall kann die Bremse festsitzen und nicht
mehr betätigt werden. Staub und Schmutz kann auch bei guter Abdichtung in die Lager
eindringen. Dadurch werden die Drehlager abgenutzt und im Laufe der Zeit der Lagersitz zerstört.
Es ist als Nachteil zu bezeichnen, wenn in regelmäßigen Abständen eine Bremse
auseinandergenommen und gereinigt werden muß.
Da für jede Funktion ein separates Bauteil verwendet werden muß, ergibt sich ein relativ hohes
Gesamtgewicht der Bremseinheit, ein hoher konstruktiver und fertigungstechnischer Aufwand
sowie eine hohe Stückzeit. Da bei dem Konstruktionsprinzip einer herkömmlichen Felgenbremse
die Anwendung von Faserverbundwerkstoffen nur sehr eingeschränkt möglich ist, können diese
zur Reduzierung der Masse einer Bremse kaum eingesetzt werden.
Bei den meisten Bremsen ist die Einstellung der Null-Lage zeitraubend. Des weiteren kann sich die
Null-Lage durch Ansammlung von Schmutz und Staub zwischen den Rückholfedern und den
anderen Bauteilen im Betrieb im Laufe der Zeit verstellen. Generell neigt die aus vielen Einzelteilen
bestehende Bauweise einer herkömmlichen Felgen-Bremse aufgrund ihrer verästelten Bauart
dazu, Schmutz und Staub aufzufangen und festzuhalten.
Bei herkömmlichen Bremsen werden die Biegemomente über in der Regel 6 mm Durchmesser
aufweisende Bolzen in die Gabel bzw. den Rahmen eingeleitet. Dieser relativ geringe Querschnitt
besitzt eine entsprechend niedrige Steifigkeit und es kommt daher häufig zu Schwingungen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde die Nachteile, die eine aus mehreren Teilen aufgebaute
Fahrrad-Felgenbremse besitzt, zu eliminieren bzw. zu minimieren.
Ferner liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Felgenbremsengeometrie und -bauweise
und ein Herstellungsverfahren zu entwickeln, die die rationelle bzw. sinnvolle Verwendung von
Faserverbundwerkstoffen als Werkstoff für Felgenbremseinheiten ermöglichen.
Des weiteren liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine hydraulisch zu aktivierende Bremse
zu entwerfen, die ohne konventionellen Hydraulikzylinder (z. B. vom Typ Magura HS 77)
auskommt und mit möglichst wenig Einzelteilen auskommt.
Außerdem liegt der Erfindung die Idee und Aufgabe zugrunde, eine Bremsenstruktur zu gestalten
bzw. zu entwerfen, die aus deutlich weniger Einzelteilen als eine konventionelle Bremse
aufgebaut ist; möglichst sogar nur aus einem Teil besteht.
Der Erfindung liegt die Idee zugrunde, die sehr hohen elastischen Dehnungen, d. h. die im
Vergleich zu anderen Werkstoffen sehr hohen Streckgrenzen für die Konstruktion von Gelenken
an Fahrradfelgenbremsen auszunützen.
Die Aufgaben werden erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine möglichst integrale
Konstruktion zur Anwendung kommt, d. h. daß die Bremseinheit aus möglichst wenig Einzelteilen
aufgebaut ist. Daher ist für die einzelnen Bauteile anzustreben, daß diese nicht nur eine Funktion
sondern mehrere Funktionen übernehmen können. Bei der erfindungsgemäßen Integralbauweise
werden artikulierende Gelenke bzw. Gelenke, die um einen Bolzen drehen durch solche, die durch
konstruktive Schwächung der Struktur entstehen, ersetzt. Da an den durch konstruktive
Schwächung entstandenen Biege- bzw. Drehgelenkstrukturen große Randdehnungen auftreten
können, werden hier erfindungsgemäß vorzugsweise Faserverbundwerkstoffe als
Konstruktionswerkstoffe eingesetzt. Bei kleinen zu erwartenden Randdehnungen können auch
andere Werkstoffe mit geringeren Streckgrenzen eingesetzt werden.
Es sollte - allerdings je nach Anwendungsfall - darauf geachtet werden, daß die entstehenden
Schwenkachsen so orientiert und positioniert werden, daß die bei der Betätigung entstehenden
Zusatzverformungen und Zusatzverdrehungen der Bremsschenkel so gewählt werden, daß sich
die Bremsgummis in funktionsoptimierterweise an die Felge anlegen können. Für bestimmte
Anforderungen können jedoch - weil wünschenswert - Zusatzverformungen und/oder
Zusatzverdrehungen konstruktiv erzielt werden. Der Aufgabenteil der Verringerung des
Strukturgewichts sowie der Korrosionsanfälligkeit wird erfindungsgemäß unter anderem dadurch
gelöst, daß eine Felgenbremsenkonfiguration gewählt/entworfen wird, die ebenfalls die
Verwendung von Faserverbundwerkstoffen als Konstruktionswerkstoff ermöglicht. Ferner
dadurch, daß die einzelnen Bauteile multifunktional sind und somit auf verschiedene Teile wie
z. B. auf den Bremsbolzen und dessen Lagerteile und Federn verzichtet werden und somit
Gewicht eingespart werden kann.
Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin, daß anstelle einer Vielzahl
verschiedener Teile für den Bremskörper nun wesentlich weniger erforderlich sind. Bei optimaler
Integration der einzelnen Teile kann ein erfindungsgemäßer Bremskörper für eine Felgenbremse
aus nur einem einzigen Teil bestehen. Dies verringert die Produktionskosten erheblich.
Für eine Fertigung in hohen Stückzahlen bieten sich faserverstärkte Thermoplaste insbesondere
die sog. Organo-Bleche an, welche in einem Preßverfahren unter Druck und Temperatur in
kurzen Taktzeiten umgeformt werden können und sich durch ihre Wiederverwertbarkeit als
Spritzgußqualität auszeichnen.
Vorteilhaft ist die geringe Anfälligkeit einer erfindungsgemäßen Felgen-Bremse mit integraler
Struktur gegen Verschmutzung und Korrosion. Aufgrund ihrer unverzweigten klaren fließenden
Formgebung kann sich nur sehr wenig Schmutz und Staub festsetzen.
Ein weiterer Vorteil ist das geringe Gewicht, was insbesondere für den Sportbereich von
Bedeutung ist.
Ein in der Zukunft immer wichtiger werdender weiterer Vorteil ist darin zu sehen, daß ein
erfindungsgemäßer Bremskörper vorzugsweise nur aus einem einzigen Werkstoff aufgebaut sein
kann und somit die Recyclierbarkeit einer derartigen Bremse aufgrund des entfallenden
Zerlegungszwangs sehr vereinfacht und somit wesentlich wirtschaftlicher wird.
Eine erfindungsgemäße Felgenbremse kann aus den Bremsschenkeln B, dem Quersteg Q und
dem Längssteg L sowie der Verbindungslasche V bzw. VQ bestehen (Fig. 1a, c, d). Der
Quersteg Q bewirkt wegen seiner Elastizität den Gleichlauf des rechten und des linken
Bremsschenkels zueinander und dient gleichzeitig als Zugband zwischen rechtem und linkem
Bremsschenkel, da in diesem Bereich bei Betätigung der Bremse die Bremsschenkel auseinander
gedrückt werden. Das Strukturelement Querträger Q und die Bremsschenkel sind an den Punkten
P bzw. entlang den Schwenkachsen SA miteinander verbunden.
Ein rechter und ein linker Bremsschenkel B können im Bereich zwischen der an den oberen Enden
der Bremsschenkel befindlichen Vorrichtung zum Auseinanderdrücken der oberen Enden und der
Bremsschuhe BS über einen Querträger Q miteinander verbunden sein, dergestalt, daß dieser
Querträger Q biegeweich in der Ebene ist, in welcher die beiden Bremsschenkel B liegen, um
damit die Drehlager- und gleichzeitig Rückstellfunktion für die Bremsschenkel B übernehmen zu
können und biegesteif in der zu dieser und zur Laufradebene senkrechten Ebene d. h. in der
Ebene, die der das Laufrad im Bereich der Bremsgummis berührenden Ebene parallel ist, um ein
Verdrehen der Bremsschenkel senkrecht zu dieser Ebene verhindern zu können(z. B. Fig. 1a, b).
Das Strukturelement Querträger Q kann allerdings auch ohne werkstoffschlüssige Verbindung -
sozusagen lose - montiert sein und nur durch die Vorspannung bzw. Federwirkung der
Längsträger L in Position gehalten werden (Fig. 16c, 16d). Dieses bzw. diese Strukturelemente
Querträger Q können erfindungsgemäß vorzugsweise aus Faserverbundwerkstoffen im
Anwendungsfall in Fig. 16c am besten aus Rovings hergestellt sein. Ferner können mehrere
Aufnahme- bzw. Einhängepunkte AP an den Bremsschenkeln B vorhanden sein, so daß z. B. im
Ausführungsbeispiel in Fig. 16c aufgrund der Vorspannung durch die Längsträger L verschiedene
Abstände zwischen Bremsgummis BG und Felge F in kürzester Zeit eingestellt werden können.
Zudem können die verschiedenen Aufnahme- bzw. Einhängepunkte so angeordnet sein, daß sich
verschiedene Hebel- und somit Kraftübersetzungen einstellen lassen.
Fig. 16b zeigt eine Ausführung, bei der das die Zugbeanspruchung aufnehmende
Strukturelement bzw. der Querträger Q nur mit einem Bremshebel B starr bzw. gelenkig
verbunden ist und mit dem gegenüberliegenden über einen Exzenter verbunden ist, dergestalt,
daß dieses Strukturelement Querträger Q durch die Elastizität der Längsträger vorgespannt ist
und durch Drehen des Exzenterbetätigungshebels X der Abstand zwischen Bremsschuhen und
Felge verändert wird.
Fig. 3b zeigt die Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Felgen-Bremse, bei der zur Änderung
der Hebelübersetzungen z. B. die Punkte P weiter nach unten (z. B. auf die Höhe des Reifens)
gelegt sind. In diesen Fall kann der Quersteg Q mehr oder weniger stark gebogen sein und im
Ggs. zum Ausführungsbeispiel in Fig. 1 sowohl eine hohe als auch eine niedrige Steifigkeit im
Bereich der Bowdenzugbefestigung besitzen, da durch die Zugkraft des Bowdeninnenzugs der
Quersteg Q auf jeden Fall nach oben d. h. vom Reifen weggezogen wird.
Fig. 2 zeigt die Seitenansicht einer unter ästhetischen Gesichtspunkten ausgestalteten
erfindungsgemäßen Bremse mit hydraulischer Betätigungseinheit.
Eine erfindungsgemäße Felgen-Bremse kann auch so ausgeführt sein, daß eine direkte
Verbindung z. B. ein oder mehrere Laschen VQ zwischen Gabel bzw. Rahmen und Querträger Q
vorhanden sind und kein Längsträger erforderlich ist, dergestalt, daß die durch die Reibkraft
zwischen Felge und Bremsgummi BG hervorgerufene Kippbewegung der Bremsschenkel um eine
quer zur Fahrtrichtung und in der Ebene des Querträgers Q liegende Achse dadurch verhindert
wird, daß sich der obere Teil des Bremsschenkels B an einer Abstützfläche AF abstützen kann.
Diese Abstützfläche AF sollte - muß aber nicht - senkrecht zu den Schwenkachsen SA der
Bremsschenkel B angeordnet sein und kann Teil der Rahmen- bzw. Gabelstruktur sein oder mit der
Verbindungslasche VQ ein integrales Strukturelement darstellen, dergestalt, daß sich in der
Abstützfläche AF im unteren Bereich das Loch zur Befestigung an Gabel bzw. Rahmen befindet
(Fig. 1e, 1f). Eine derartige Ausführung kann integral oder segmentiert ausgeführt sein. Fig. 1h
zeigt eine Ausführung, die einen unteren Längsträger LU und einen oberen Längsträger LO hat,
dergestalt, daß diese das Kippmoment auf das Verbindungselement VQ zu Gabel bzw. Rahmen
übertragen, bzw. bei einer integral mit Gabel bzw. Rahmen gefertigten Bremseinheit direkt auf
diese übertragen.
Fig. 13a, 13b, 14a, 14b zeigen eine Ausführung, bei der das Auseinanderdrücken der oberen
Enden einer erfindungsgemäßen Felgen-Bremse durch eine erfindungsgemäße rautenähnliche
Auseinanderdrückvorrichtung A erfolgt, welche durch den am unteren Teil der Raute befestigten
Bowdeninnenzug und die am oberen Teil der Raute befestigte Bowdenzughülle bei der
Aktivierung der Bremse vertikal zusammengedrückt wird.
Bei einer Unterausführung einer erfindungsgemäßen Auseinanderdrückvorrichtung A ist keine
vollständige Raute sondern nur deren untere Hälfte vorhanden; die Bowdenzugaußenhülle muß
dann an einem separaten Lagerbock abgestützt sein. Das Auseinanderdrücken der oberen Enden
der Bremsschenkel B wird durch Anziehen des Bremszuges erreicht.
Fig. 3a und b zeigen im Gegensatz dazu eine weitere Unterausführung, bei der nur die obere
Hälfte einer Raute vorhanden ist. Der Bowdeninnenzug kann dann an dem Querträger Q befestigt
sein und das Auseinanderdrücken des oberen Bremsenteiles wird durch die nach unten gerichtete
Druckkraft der Bowdenzugaußenhülle erreicht.
Fig. 14a und 14b zeigen eine erfindungsgemäße Auseinanderdrückvorrichtung A, welche
erfindungsgemäß ein integrales Bauteil ist und welche erfindungsgemäß mit der übrigen
Bremsenstruktur ein integrales Bauteil darstellt. Ferner kann diese Ausführung erfindungsgemäß
auch in einem integralen Fertigungsverfahren hergestellt sein.
Fig. 13a und 13b zeigen eine Ausführung, bei der die Auseinanderdrückvorrichtung A gelenkig
über eine Bolzen-Buchsen-Verbindung mit der übrigen Bremsenstruktur verbunden ist.
Fig. 1a, b, c, 2, 12, 15 und 16 zeigen eine erfindungsgemäße Felgen-Bremse, bei der das
Auseinanderdrücken der oberen Bremsschenkelenden durch einen Hydraulikzylinder H erreicht
wird.
Fig. 29 zeigt eine erfindungsgemäße Ausführung einer Auseinanderdrückvorrichtung, bei der ein
Balg vorhanden ist, dessen Querschnitt bei nicht aktivierter Bremse ungefähr einer Ellipse gleicht
und sich je nach Aktivierungsgrad der Bremse einem kreisförmigen Querschnitt nähert.
Selbstverständlich können auch andere in der allgemeinen Technik verwendete Vorrichtungen
z. B. Hebelsysteme, Exzenter, Trapezführungen, die eine Längenänderung ihrer Struktur erlauben
zum Auseinanderdrücken der oberen Bremsschenkelenden verwendet werden.
Durch die Vergrößerung des horizontalen Abstandes der beiden oberen Enden der Bremshebel
werden die Bremsgummis an die Felge gedrückt.
Bei einer anderen erfindungsgemäßen Ausführung einer Felgen-Bremse kann ähnlich einer
Mittelzug-Bremse eine Seilführung vorhanden sein, welche die beiden Bremsschuhe zur Felge
zieht. Die beiden Bremsschenkel B bilden mit dem Quersteg Q einen gemeinsamen Bügel,
welcher gleichzeitig Drehlager- und Rückstellfunktion übernimmt (Fig. 4a, 4b, 5a, b, c). Das
Zugseil wird durch eine Öffnung im Bügel oder vorne oder hinten am Bügel vorbeigeführt.
Fig. 6 zeigt eine erfindungsgemäße Ausführung, bei der sich auf jeder Seite jeweils ein
Stehbolzen bzw. ein Kragarm KA an Gabel bzw. Rahmen befindet, um welchen ein Bremszug
gelenkt ist, mit dem die Bremsgummis an die Felge gezogen werden. Die Rückstellung der
Bremsschuhe erfolgt durch die Elastizität des Bremsbügels. Die Null-Lage kann durch eine durch
den oben liegenden waagrechten mittleren Teil des Bremsbügels verlaufende Schraube verändert
werden. Die am Stirnende der Stehbolzen bzw. der Kragarme liegenden Laschen LS verhindern,
daß die Bremse durch die Felge mitgezogen wird.
Die Bremszugenden können vorzugsweise an den Schraubverbindungen zwischen Bremsschuhen
und Bremsschenkeln durch eine konstruktive Maßnahme (z. B. Nut für Seilführung) befestigt (z. B.
geklemmt) sein (Fig. 4a, 4b).
Der Längssteg L verhindert eine Drehung der Bremsschuhe in der Radebene. Anstelle des
Längssteges L kann auch lediglich ein dünner Stab vorhanden sein, wenn zusätzlich in Höhe des
Bremsschuhes konstruktiv eine Zugsstruktur eine Mitnahme des Bremsschuhes durch die Felge
verhindert. Der Längsträger L kann auch direkt an der Gabel bzw. dem Rahmen auf der Höhe der
Bremsschuhe befestigt sein.
Der Längsträger L kann z. B. mit einer Schelle an Gabel- bzw. Rahmenrohren befestigt sein oder
über eine Verschraubungslasche an gabel- bzw. rahmenseitigen Cantileveraufnahmen befestigt
sein.
In Fig. 1b, 4b, 5a, 5c, 7a, b, c, d, 8a, 12, 16a, b und 18 liegen der oder die Längsträger L in der
Seitenansicht auf der Höhe der Bremsschuhe und es besteht somit eine direkte zug- oder
druckkraftschlüssige Verbindung zwischen Bremsschuhen und Gabel bzw. Rahmen. Der oder die
Längsträger L liegen dadurch zwar nicht direkt auf der Wirkungsgerade der Kraft, welche die
Felge auf den Bremsgummi bzw. Bremsschuh ausübt und die den Bremsschuh in
Umfangsrichtung der Felge mitnehmen möchte aber zumindest in der Ebene, welche durch diese
Wirkungsgerade und die Verbindungsgerade zwischen den beiden Bremsgummis BG definiert ist.
Bei den in den Fig. 1c und 1d gezeigten erfindungsgemäßen Ausführungen liegt der Längssteg L
auf der Höhe der Bremsschuhe BS und ist nicht direkt mit Gabel bzw. Rahmen verbunden,
sondern es ist eine Verbindungslasche V vorhanden, welche von der Höhe der Bremsschuhe
zum Bremsbefestigungsloch in Rahmen bzw. Gabel verläuft.
In Fig. 3a und 3b sind erfindungsgemäße Ausführungen von Felgen-Bremsen gezeigt, die in der
Vorderansicht eine Form ähnlich dem Buchstaben A haben. Die Anpressung der Bremsschuhe an
die Felge wird durch die Verschiebung des Punktes O nach unten (in Richtung Laufrad) und die
dadurch entstehende Vergrößerung des Abstandes MM erreicht. Die Verschiebung des Punktes
O nach unten kann z. B. durch die Außenhülle eines Bowdenzuges erfolgen. Der
Bowdeninnenzug kann zwischen den Punkten P am Quersteg Q befestigt sein. Je nach dessen
Steifigkeit wird dieser durch den Bowdeninnenzug nach oben durchgebogen. Die einzelnen
Gelenkpunkte O, M, P des Bremskörpers können unterschiedliche Steifigkeiten besitzen und aus
verschiedenen Werkstoffen bestehen. Vorzugsweise ist eine in Fig. 3a, b, c dargestellte Bremse
integral aus Faserverbundwerkstoffen hergestellt.
Der in Fig. 3a, 3b, 3c, 6, 7, 13, 14 in der Vorderansicht als Integraleinheit sichtbare Teil eines
erfindungsgemäßen Bremskörpers kann aus einem prismatischen Halbzeug z. B. dem Abschnitt
einer strang-gepreßten oder -gezogenen Stange hergestellt sein kann.
Bei einer erfindungsgemäßen Bremse kann der Faserverbundwerkstoff in der Hauptsache eine mit
Kohlefasern verstärkte Kunststoff- oder Metallmatrix sein aber an einem oder mehreren oder allen
der Gelenkpunkte P, M, O kann eine mit einer einen geringeren E-Modul aufweisenden
Faserart verstärkte Matrix verwendet sein.
Es ist aber auch möglich, daß an allen Stellen der gleiche Werkstoff vorhanden ist.
Bei einer erfindungsgemäßen Herstellung einer Bremse bzw. bei der Herstellung einer
erfindungsgemäßen Bremse können in einem Guß- oder Spritzguß-Metallwerkzeug bereits beim
Gießen bzw. Spritzgießen des Bremskörpers oder einem anderen Vorgang insbesondere in den
Bereichen der Gelenkpunkte Faserverstärkungen eingelegt werden.
Fig. 15 und 16a bis d zeigen u. a. die Vorderansicht einer Ausführung einer erfindungsgemäßen
Bremse, bei der der Bremskörper aus einem Blech erfindungsweise (vorzugsweise) aus einem
Organo-Blech herausgestanzt wird.
Fig. 10a und b zeigen eine weitere erfindungsgemäße Ausführung einer Felgen-Bremse, bei der
auf dem linken und rechten Längssteg L, welche flach sind und parallel oder aber auch schräg
oder senkrecht zur Erdoberfläche (bei Geradeausfahrt betrachtet) ausgerichtet sein können,
Bremshebel B angeordnet sind, die an ihrem oberen Ende durch einen Bowdenzug oder eine
andere Einrichtung (z. B. durch einen Hydraulikzylinder) zusammengezogen bzw. -gedrückt
werden.
Zusätzlich kann im Bereich der oberen Enden der Bremshebel B ein Zug- bzw. Druckanker ZD
vorhanden sein, der während des Bremsvorganges ein Wegkippen der Bremse nach vorne in
Felgendrehrichtung verhindert (Fig. 10).
Fig. 8a und 8b zeigen erfindungsgemäße Felgen-Bremsen, bei denen dem Bremskörper der
Bowdenzug seitlich so wie bei einer sog. Seitenzugbremse zugeführt wird. Die kraftschlüssige
Verbindung zu Rahmen bzw. Gabel kann bei Fig. 8a durch eine an anderer Stelle in einem der
Ansprüche beschriebene Einrichtung, vorzugsweise durch einen einfachen oder
parallelogrammartig geführten Längsträger L erfolgen.
Fig. 7a bis 7d zeigen eine erfindungsgemäße Bremse, bei der in der Vorderansicht die beiden
Bremsschenkel zusammen ein auf dem Kopf stehendes V bilden, dergestalt, daß sich die oberen
Enden der beiden Bremsschenkel berühren (Fig. 7a) bzw. gelenkig miteinander verbunden sind
bzw., daß die beiden Bremsschenkel auch integral miteinander hergestellt sein können (Fig. 7b).
Die Aktivierung der Bremse wird durch einen zwischen den oberen Enden der Bremsschenkel und
den Bremsschuhen verlaufenden Bremsinnenzug Zi in Zusammenwirkung mit der sich an einem
der Bremsschenkel abstützenden Bowdenzugaußenhülle Za erreicht. Vorzugsweise können bei
einer derartigen erfindungsgemäßen Bremse Bremsschenkel B, Längsträger L und
Verbindungslasche V integral aus Faserverbundwerkstoffen hergestellt sein. Bei einer weiteren in
Fig. 7c dargestellten Unterausführung einer derartigen erfindungsgemäßen Bremse können die
Bremsschenkel mit den Längsträgern L verschraubt sein dergestalt, daß mehrere mögliche
Verbindungspunkte zwischen Längsträgern L und Bremsschenkeln B vorhanden sind und auch die
in der Seitenansicht erkennbare Neigung der Bremsschenkel B veränderlich ist.
Fig. 30a und 30b zeigen erfindungsgemäße Felgen-Bremsen, bei denen sich die oberhalb des
Strukturelementes Querträger Q liegenden Bereiche der Bremsschenkel B kreuzen z. B. indem
einer gabelförmig um den anderen herumgeführt wird. Durch den seitlich zugeführten
Bowdenzug werden die oberen Enden zusammen und die Bremsgummis BG an die Felge F
gedrückt.
Bei allen Ausführungsbeispielen können die Längsträger L jeweils lösbar oder unlösbar mit Gabel
bzw. Rahmen verbunden sein. Bei einer unlösbaren Verbindung sind/wären die Längsträger L
z. B. integral mit Gabel bzw. Rahmen hergestellt oder verklebt, bei einer lösbaren sind/wären sie
z. B. mit Gabel bzw. Rahmen verschraubt, genietet oder auf eine andere Art gefügt. Hinsichtlich
einer bzgl. des Gewichts optimierten Ausführung einer erfindungsgemäßen Felgenbremse kann
der gesamte Bremskörper integral mit Gabel bzw. Rahmen hergestellt sein.
Fig. 17, 18, 20, 22, 23 und 25 zeigen Schnitte erfindungsgemäßer Felgen-Bremsen, bei denen
der Längsträger L als Vierpunktgelenk VG z. B. mit einer parallelogrammähnlichen Struktur
ausgeführt ist dergestalt, daß die Bremsgummis an die Felge ohne bzw. nur mit einer minimalen
Drehbewegung angelegt werden, um eine möglichst gleichmäßige Abnützung der Bremsgummis
zu erreichen.
Die Verringerung des Abstandes der Bremsgummis zur Felge zur Erzielung einer Bremswirkung
wird durch diagonal durch das Viergelenk VG z. B. ein Parallelogramm verlaufende Bremszüge
z. B. mit außen anliegender Bowdenzughülle erreicht.
Fig. 26 zeigt eine weitere erfindungsgemäße Ausführung einer Felgen-Bremse, bei der die
Verringerung des Abstandes der Bremsgummis zur Felge zur Erzielung einer Bremswirkung durch
einen mit Innendruck beaufschlagbaren Balg D erzielt wird dergestalt, daß der in Bezug zum
Fahrzeug außenliegende Teil einer Vierpunktgelenkführung VG z. B. einer Parallelogrammführung
kein Gelenk besitzt und sehr steif ist und im Bereich der Bremsschuhbefestigung vom zur
Fahrzeugmitte hin liegenden Teil getrennt ist, dergestalt, daß bei Druckbeaufschlagung des
Balges D der innenliegende Teil in Richtung Felge F gedrückt wird.
Weiterhin können auch zwei Vierpunktgelenke z. B. zwei parallelogrammähnliche Führungen so
miteinander gekoppelt sind, daß in zwei zueinander senkrechten Ebenen keine bzw. eine
konstruktiv definierte Verdrehung der Bremsschuhe gewährleistet ist bzw. stattfinden kann.
Vorzugsweise werden/sind die Längsträger in Vierpunktgelenkausführung integral mit den
Gabelholmen bzw. den Hinterbau- bzw. Kettenstreben hergestellt.
Die in den verschiedenen Ansprüchen beschriebenen erfindungsgemäßen Sektionen, Bereiche
oder Komponenten einer erfindungsgemäßen Felgen-Bremse können in verschiedenen
Zusammensetzungen kombiniert sein; Fig. 25 zeigt wie z. B. die in Fig. 13, 14, 15 in der
Vorderansicht gezeigten Klemmvorrichtungen mit einem parallelogrammartig aufgebauten
Längsträger L z. B. aus Fig. 22 kombiniert sein können.
Fig. 27 zeigt eine erfindungsgemäße Anordnung einer erfindungsgemäßen Felgen-Bremse bei
einer gefederten Vorderradgabel. Erfindungsgemäß wird ein erfindungsgemäßer Felgen-Brems-
Körper an einem parallelogrammartig aufgebauten Längsträger L geführt. Durch eine zug- und
drucksteife Verbindung zwischen Laufradachse und Bremskörper bzw. Bremsschuhen BS wird
die Position des Bremskörpers zur Felge F konstant gehalten.
Claims (70)
1. Felgen-Bremse gemäß Anspruch dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen
Funktionselemente bzw. Funktionsgruppen bzw. Bauteile bzw. Komponenten bzw. Baugruppen
zu einer Integral-Struktur zusammengefaßt sind, welche erfindungsgemäß nur ein einziges
Bauteil darstellt, dergestalt, daß in einem Sonderfall auch die Bremskörper d. h. z. B. auch die
Bremsgummis BG Teil der Integralstruktur sein können.
2. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß durch konstruktiv
definierte Verringerung der örtlichen Steifigkeit einer erfindungsgemäßen Integral-Struktur z. B.
eines Guß- und/oder Fräskörpers insbesondere aber einer aus Faserverbundwerkstoffen
aufgebauten Integral-Struktur an bestimmten konstruktiv festgelegten Stellen dreh- bzw.
torsionsgelenkartige Stellen bzw. Bereiche in dieser Integral-Struktur erzeugt werden, die es
ermöglichen die Integral-Struktur so zu verformen d. h. in eine Konfiguration zu bringen, bei der
die Bremsgummis BG an die Felge F zur Erzielung einer Bremswirkung gedrückt werden.
3. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß einzelne Baugruppen einer
erfindungsgemäßen Felgen-Bremse für sich genommen eine integrale Struktur aufweisen und mit
anderen integralen oder nicht integralen Baugruppen zu einer Felgen-Bremseinheit
zusammengestellt sind, dergestalt, daß z. B. die Bremsschenkel B zusammen mit dem Querträger
Q und/oder der Längsträger L zusammen mit den Bremsschenkeln B und/oder der Querträger
Q zusammen mit den Längsträgern L zusammen eine integrale Struktur aufweisen.
4. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß ein Strukturbereich einer
erfindungsgemäßen Felgen-Bremse aufgrund seiner entsprechenden konstruktiven Ausführung
mehrere Funktionen oder auch Teilfunktionen übernimmt bzw. übernehmen kann (z. B. das
Strukturelement Querträger Q die Rückstellfunktion der Bremsschenkel und Aufnahme des auf
diese während der Bremsung wirkenden Verdrehmomentes).
5. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß bei der Ausführung einer
einzelnen Funktion mehrere Bereiche einer Struktur beteiligt sind d. h., daß mehrere
Strukturelemente für die Erfüllung einer Funktion so zusammenwirken, daß diese ausreichend
ermöglicht wird.
6. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung für einen zu
der Ebene, in der das Laufrad liegt, symmetrischen Bewegungsablauf der Bremsschenkel B und
die Einrichtung für ein simultanes Anlegen der Bremskörper an die Felge und die Einrichtung zur
Rückstellung und die Einrichtung zur Drehlagerung der Bremsschenkel B und der Bremsschuhe
und die Einrichtung, die die Mitnahme der Bremsschuhe durch die Felge verhindert sowie die
Einrichtung für die Befestigung an Rahmen bzw. Gabel insgesamt ein integrales Bauteil darstellen,
d. h., daß keine separaten Rückstellfedern und keine achsbolzenähnlichen Verbindungen
erforderlich sind, um speziell dadurch die Verwendung von Faserverbundwerkstoffen für die
Herstellung von Felgen-Brems-Einheiten in werkstoffgerechter Weise zu ermöglichen.
7. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung, die den
symmetrischen Bewegungsablauf der beiden Bremsschenkel zueinander bewirkt, fest mit den
beiden Bremsschenkeln gefügt bzw. verbunden z. B. verschraubt, vernietet, verklebt ist, oder mit
den Bremsschenkeln ein integral hergestelltes Bauteil sein kann, dergestalt.
8. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß diese Einrichtung aufgrund
ihrer Elastizität auch gleichzeitig die simultane Rückstellfunktion der Bremshebel übernimmt.
9. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die integrale Struktur IS
in einem möglichst integralen Herstellungsprozeß gefertigt werden kann, z. B. durch Gießen,
Spritzgießen, Fräsen, Schmieden, Laminieren etc.
10. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß an einer oder an mehreren
Stellen anstelle der durch konstruktiv verringerte Biegesteifigkeit und/oder Torsionssteifigkeit
entstandenen Gelenke konventionelle Gelenke mit Bolzen und Buchse (auch Kugellagerung)
vorhanden sind, wenn ein oder mehrere Ansprüche der Erfindung berührt sind.
11. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Abschnitte,
Segmente oder Teile einer Felgen-Bremse separat hergestellt sein können und aus
verschiedenen Werkstoffen bestehen können aber nicht müssen und anschließend zu einer
integralen Struktur zusammengefügt sein können (z. B. an den Punkten P in den Fig. 1).
12. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß Abschnitte, Segmente
oder Teile aus verschiedenen Werkstoffen hergestellt sein können und die verschiedenen
Werkstoffe in einem integralen Herstellungsverfahren zu einem integralen Bauteil hergestellt sein
können.
13. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß eine vollintegrale oder
teilintegrale Bremseinheit oder Teile einer Bremseinheit aus Faserverbundwerkstoffen oder zu
einem möglichst großen Teil aus Faserverbundwerkstoffen hergestellt sein können.
14. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß ein rechter und ein linker
Bremsschenkel B (im Bereich zwischen der an den oberen Enden der Bremsschenkel befindlichen
Vorrichtung zum Auseinanderdrücken der oberen Enden und der Bremsschuhe BS) über einen
Querträger Q miteinander verbunden sind, dergestalt, daß dieser Querträger Q biegeweich in der
Ebene ist, in welcher die beiden Bremsschenkel B liegen, um die Drehlager- und gleichzeitig
Rückstellfunktion für die Bremsschenkel B übernehmen zu können und biegesteif in der zu dieser
und zur Laufradebene senkrechten Ebene, um ein Verdrehen der Bremsschenkel senkrecht zu
dieser Ebene infolge der zwischen Felge und Bremsgummi entstehenden Reibkraft zu verhindern,
ferner dadurch gekennzeichnet, daß der Querträger Q zugsteif ist, um die bei der
Bremsbetätigung zwischen den Bremsschenkeln entstehende Zugkraft aufnehmen zu können,
außerdem dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den oberen Enden der beiden Bremsschenkel
eine Vorrichtung vorhanden ist, um die oberen Enden der beiden Bremsschenkel
auseinanderdrücken zu können (z. B. Fig. 1a, b).
15. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Längsstege L fest mit
der Gabel bzw. dem Rahmen verbunden sind und die Verschraubungslasche V zu Gabel bzw.
Rahmen entfallen kann (Fig. 4b, 5a, 5c, 7a, 7c, 7d, 8a, 9, 10a, 10b, 11, 12, 16a, 16b, 18).
16. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den oberen
Enden der Bremshebel eine rautenähnliche Auseinanderdrückvorrichtung A vorhanden ist,
welche durch den am unteren Teil der Raute befestigten Bowdeninnenzug und die am oberen Teil
der Raute befestigte Bowdenzughülle vertikal zusammengedrückt wird und somit der horizontale
Abstand der beiden oberen Enden der Bremshebel vergrößert und dadurch die Bremsgummis an
die Felge gedrückt werden (Fig. 13a, 13b, 14a, 14b).
17. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß keine komplette
rautenähnliche Auseinanderdrückvorrichtung A vorhanden ist sondern nur deren untere Hälfte
und die Bowdenzugaußenhülle an einem separaten Lagerbock an Rahmen bzw. Gabel abgestützt
ist und das Auseinanderdrücken der oberen Enden der Bremsschenkel B durch Anziehen des
Bremszuges erreicht werden kann.
18. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß keine komplette
rautenähnliche Auseinanderdrückvorrichtung sondern nur deren obere Hälfte vorhanden ist und
der Bowdeninnenzug an dem Querträger Q befestigt ist und das Auseinanderdrücken des oberen
Bremskörperteiles durch die nach unten gerichtete Druckkraft der Bowdenzugaußenhülle erreicht
wird (Fig. 3a, b).
19. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zum
Auseinanderdrücken der oberen Bremsschenkelenden integral mit der übrigen Bremsenstruktur
hergestellt sein kann (Fig. 14a, b).
20. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zum
Auseinanderdrücken der oberen Bremsschenkelenden gelenkig über eine Bolzen-Buchsen-
Verbindung mit der übrigen Bremsenstruktur verbunden sein kann (Fig. 13a, b).
21. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zum
Auseinanderdrücken der oberen Bremsschenkelenden durch einen Hydraulikzylinder H erreicht
werden kann (Fig. 1a, b, c, 2, 12, 15, 16).
22. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß eine die Funktion eines
Hydraulikzylinders übernehmende Balg-Struktur vorhanden sein kann, deren Querschnitt bei
nicht aktivierter Bremse ungefähr einer Ellipse gleicht und sich je nach Aktivierungsgrad der
Bremse einem kreisförmigen Querschnitt nähert (Fig. 29).
23. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Längsstege L lösbar
mit Gabel bzw. Rahmen verbunden sind.
24. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Längssteg L und
den Komponenten der weiteren Bremsenstruktur eine lösbare Verbindung vorhanden ist.
25. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß der oder die Längsträger L
in der Seitenansicht auf der Höhe der Bremsschuhe liegen können und somit eine direkte zug- oder
druckkraftschlüssige Verbindung zwischen Gabel bzw. Rahmen und Bremsschuhen besteht
und der Längsträger L dadurch zwar nicht direkt auf der Wirkungsgerade der Kraft liegt, welche
die Felge auf den Bremsgummi bzw. Bremsschuh ausübt und die den Bremsschuh in
Umfangsrichtung der Felge mitnehmen möchte aber zumindest in der Ebene, welche durch diese
Wirkungsgerade und die Verbindungsgerade zwischen den beiden Bremsgummis BG definiert ist
(Fig. 1b, 4b, 5a, 5c, 7a, b, c, d, 8a, 12, 16a, b, 18).
26. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß der Längssteg L ungefähr
auf der Höhe der Bremsschuhe BS liegt und nicht direkt mit Gabel bzw. Rahmen verbunden ist,
sondern eine Verbindungslasche vorhanden sein kann, welche von der Höhe der Bremsschuhe
zum Bremsbefestigungsloch in Rahmen bzw. Gabel verläuft.
27. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß eine direkte Verbindung z. B.
ein oder mehrere Längsträger L zwischen Gabel bzw. Rahmen und Querträger Q vorhanden
sind kann und am Querträger Q und/oder bei der Gabel bzw. dem Rahmen lösbar sind.
28. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß eine direkte Verbindung z. B.
ein oder mehrere Laschen VQ (Fig. 1e, f, g, h) zwischen Gabel bzw. Rahmen und Querträger Q
vorhanden sein kann und kein Längsträger erforderlich ist, dergestalt, daß die durch die Reibkraft
zwischen Felge und Bremsgummi BG hervorgerufene Kippbewegung der Bremsschenkel um eine
quer zur Fahrtrichtung und in der Ebene des Querträgers Q liegende Achse dadurch verhindert
werden kann, daß sich der obere Teil des Bremsschenkels B an einer Abstützfläche AF abstützen
kann. Diese Abstützfläche AF sollte vorzugsweise senkrecht zur Schwenkachse SA der
Bremsschenkel B angeordnet sein und kann Teil der Rahmen- bzw. Gabelstruktur sein oder mit der
Verbindungslasche VQ ein integrales Strukturelement darstellen, dergestalt, daß sich in der
Abstützfläche AF das Loch zur Befestigung der Felgen-Bremsen-Einheit an Gabel bzw. Rahmen
befinden kann (Fig. 1e, 1f).
29. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Abstützfläche AF auch
nicht parallel zu der Schwenkachse der Bremsschenkel B sein kann, um z. B. aus funktionalen
bzw. konstruktiven Gründen die Schwenkbewegung der Bremsschenkel B beeinflussen zu können.
30. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß eine (steife direkte)
Verbindung zwischen Bremskörper und Gabel bzw. Rahmen vorhanden sein kann und diese
integral mit den weiteren Komponenten der Bremse und der Gabel bzw. dem Rahmen hergestellt
sein kann.
31. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß eine Integralstruktur einer
erfindungsgemäßen Bremseinheit aus einem prismatischen Halbzeug z. B. dem Abschnitt einer
strang-gepreßten oder -gezogenen Stange hergestellt sein kann.
32. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß bei einer
erfindungsgemäßen Bremse der Faserverbundwerkstoff in der Hauptsache eine mit Kohlefasern
verstärkte Kunststoff- oder Metallmatrix sein kann aber an einem oder mehreren oder allen der
Gelenkpunkte P, M , O eine mit einer anderen Faserart verstärkte Matrix verwendet sein kann.
33. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß an allen Stellen der gleiche
Werkstoff vorhanden sein kann.
34. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß in einem Guß- oder
Spritzguß-Metallwerkzeug bereits beim Gießen bzw. Spritzgießen des Bremskörpers oder einem
anderen Vorgang insbesondere in den Bereichen der Gelenkpunkte Faserverstärkungen eingelegt
werden können.
35. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Bremsschenkel
während der Betätigung so gedreht werden können, daß das Anlegen des Bremsgummis an die
Felge nach funktionalen Erfordernissen erfolgen kann, d. h. daß der Bremsschuh konstruktiv
geführt d. h. gedreht und/oder verschoben sein kann z. B. so, daß das in Fahrtrichtung vorne
liegende Ende des Bremsgummis zuerst an der Felge zum Anliegen kommen kann, z. B. durch
nicht parallele Schwenkachsen SA zwischen Querträger Q und Bremsschenkeln B z. B. durch
nach vorne in Fahrtrichtung aufeinander zulaufende Schwenkachsen SA.
36. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß integral zusammen mit
Gabel oder Rahmen aus Faserverbundwerkstoffen hergestellte Längsstege vorhanden sein
können, die die Funktion eines sog. Cantileversockels besitzen können und mit den sog.
Cantileverbremsen über eine biegeweiche Lasche verbunden sein können, dergestalt, daß die
biegeweiche Lasche die Rückstellfunktion übernehmen kann.
37. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß Längsstege vorhanden sein
können, die die Funktion eines sog. Cantileversockels besitzen und auf denen mit Hilfe eines
Adapters handelsübliche sog. Cantileverbremsen fest angebracht sein können, dergestalt, daß die
Längsstege aufgrund ihrer Torsionsweichheit die Rückstellfunktion übernehmen können. Ein
derartiger Längsträger L kann vorzugsweise einen kreuzförmigen Querschnitt aufweisen, da er
bezogen auf seine Längsachse torsionsweich sein muß aber in zwei zu einander senkrechten
Ebenen sehr biegesteif sein muß, damit er ohne allzu große vertikale und horizontale Auslenkung
verdreht werden kann (Fig. 11).
38. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß Längsstege flächig
in der Art eines Bandes ausgeführt sein können und in einer Ebene eine sehr hohe und in der
anderen eine sehr niedrige Biegesteifigkeit besitzen können (Fig. 9).
39. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß jeweils an einem linken
und rechten Längsträger L ein nach oben abgehender Bremshebel B angebracht ist dergestalt,
daß der lichte Abstand der Bremsschuhbefestigungsflansche hauptsächlich durch die Position
und Orientierung der Längsträger L bestimmt wird und zwischen den beiden oberen Enden der
Bremshebel B sich ein Hydraulikzylinder H oder eine andere die beiden oberen Enden der
Bremshebel auseinanderdrückende Einrichtung befindet und sich im Bereich zwischen
Bremsschuhen und Bremszylinder H bzw. Auseinanderdrückvorrichtung A eine Zugkraft
aufnehmendes Strukturelement Q befindet (Fig. 16a).
40. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß das Strukturelement Q
ohne werkstoffschlüssige Verbindung sozusagen lose montiert sein kann und nur durch die
Vorspannung bzw. Federwirkung der Längsträger L in Position gehalten werden kann (Fig. 16c,
16d) und dieses bzw. diese Strukturelemente Q erfindungsgemäß vorzugsweise aus
Faserverbundwerkstoffen in diesem Anwendungsfall am besten aus Rovings hergestellt sind und
mehrere Aufnahmepunkte AP an den Bremsschenkeln B vorhanden sind, so daß aufgrund der
Vorspannung durch die Längsträger L verschiedene Abstände zwischen Bremsgummis BG und
Felge F in kürzester Zeit eingestellt werden können und die verschiedenen Einhängepunkte so
angeordnet sind, daß sich verschiedene Hebel- und somit Kraftübersetzungen einstellen lassen.
41. Felgen-Bremse gemäß vorangehendem Anspruch dadurch gekennzeichnet, daß das die
Zugbeanspruchung aufnehmende Strukturelement nur mit einem Bremshebel B starr bzw.
gelenkig verbunden sein kann und mit dem gegenüberliegenden über einen Exzenter verbunden
ist, dergestalt, daß die konstruktive Zugeinrichtung durch die Elastizität der Längsträger
vorgespannt ist und durch Drehen des Exzenterbetätigungshebels X der Abstand zwischen
Bremsschuhen und Felge verändert werden kann (Fig. 16b).
42. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß der Bremskörper integral
aus einer Platte bzw. einem Blech herausgestanzt sein kann und anschließend die Längsträger L
abgewinkelt sein können (Fig. 15).
43. Felgen-Bremse gemäß vorhergehendem Anspruch dadurch gekennzeichnet, daß bereits
beim Stanzvorgang Ausbrüche und Löcher in den Bremskörper gemacht werden können.
44. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Ausbrüche so groß sein
können, daß in der Vorderansicht der Bremskörper die Gestalt eines Fachwerks hat (Fig. 13, 14).
45. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Bremsschuhe an einem
Viergelenk VG z. B. an einer parallelogrammähnlichen Struktur befestigt sind, dergestalt, daß die
Bremsgummis an die Felge ohne bzw. nur mit einer minimalen Drehbewegung angelegt werden,
damit sich eine möglichst gleichmäßige Abnützung der Bremsgummis ergeben kann (Fig. 17, 18,
20, 22, bis 25).
46. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß zwei Viergelenke z. B. zwei
parallelogrammähnliche Führungen so miteinander gekoppelt sind, daß in zwei zueinander
senkrechten Ebenen keine bzw. eine konstruktiv definierte Verdrehung der Bremsschuhe
gewährleistet ist bzw. stattfinden kann.
47. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Verringerung des
Abstandes der Bremsgummis zur Felge zur Erzielung einer Bremswirkung durch diagonal durch
das Viergelenk VG z. B. ein Parallelogramm verlaufende Bremszüge z. B. mit außen anliegender
Bowdenzughülle erreicht werden kann.
48. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Verringerung des
Abstandes der Bremsgummis zur Felge zur Erzielung einer Bremswirkung durch einen mit
Innendruck beaufschlagbaren Balg D erzielt werden kann dergestalt, daß der in Bezug zum
Fahrzeug außenliegende Teil einer Viergelenkführung VG z. B. einer Parallelogrammführung kein
Gelenk besitzt und sehr steif ist und im Bereich der Bremsschuhbefestigung vom zur
Fahrzeugmitte hin liegenden Teil getrennt ist, dergestalt, daß bei Druckbeaufschlagung des
Balges D der innenliegende Teil in Richtung Felge gedrückt wird (Fig. 26).
49. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß dem Bremskörper der
Bowdenzug seitlich so wie bei einer sog. Seitenzugbremse zugeführt sein kann. Die
kraftschlüssige Verbindung zu Rahmen bzw. Gabel kann durch eine in einem der anderen
Ansprüche beschriebene Einrichtung erfolgen (Fig. 8a, b).
50. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß in der Vorderansicht einer
erfindungsgemäßen Bremse der rechte und linke Bremsschenkel ein auf dem Kopf stehendes V
bilden, dergestalt, daß sich die oberen Enden der beiden Bremsschenkel berühren bzw. gelenkig
miteinander verbunden sind bzw., daß die beiden Bremsschenkel auch integral miteinander
hergestellt sein können. Die Aktivierung der Bremse kann durch einen zwischen den oberen
Enden der Bremsschenkel und den Bremsschuhen verlaufenden Bremsinnenzug ZI in
Zusammenwirkung mit der sich an einem der Bremsschenkel abstützenden Bowdenzugaußenhülle
ZA erreicht werden. Vorzugsweise können bei einer derartigen erfindungsgemäßen Bremse
Bremsschenkel B, Längsträger L und Verbindungslasche V integral aus Faserverbundwerkstoffen
hergestellt sein. Bei einer weiteren Ausführung einer erfindungsgemäßen Bremse können die
Bremsschenkel mit den Längsträgern L verschraubt sein dergestalt, daß mehrere mögliche
Verbindungspunkte zwischen Längsträgern L und Bremsschenkeln B vorhanden sind und auch die
in der Seitenansicht erkennbare Neigung der Bremsschenkel B veränderlich ist (Fig. 7a bis d).
51. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß sich auf jeder Seite jeweils
ein Stehbolzen bzw. ein Kragarm KA an Gabel bzw. Rahmen befinden kann, um welchen ein
Bremszug gelenkt ist, mit dem die Bremsgummis an die Felge gezogen werden. Die Rückstellung
der Bremsschuhe erfolgt durch die Elastizität des Bremsbügels. Die Null-Lage kann durch eine
durch den oben liegenden waagrechten mittleren Teil des Bremsbügels verlaufende Schraube
verändert werden. Die am Stirnende der Stehbolzen bzw. der Kragarme liegenden Laschen LS
verhindern, daß die Bremse durch die Felge mitgezogen werden kann (Fig. 6).
52. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß auf dem linken und
rechten Längssteg L, der z. B. flach und parallel oder schräg oder senkrecht zur Erdoberfläche
(bei Geradeausfahrt betrachtet) sein kann, Bremshebel B angeordnet sein können, die an ihrem
oberen Ende durch einen Bowdenzug oder eine andere Einrichtung (z. B. durch einen
Hydraulikzylinder) zusammengezogen bzw. -gedrückt werden (Fig. 10a, b).
53. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß zusätzlich im Bereich der
oberen Enden der Bremshebel B ein Zug- bzw. Druckanker ZD vorhanden sein kann, der
während des Bremsvorganges ein Wegkippen der Bremse nach vorne in Felgendrehrichtung
verhindert (Fig. 10).
54. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß ein Bremskraft
verstärkungsbügel K an den Längsträgern L lösbar angebracht sein kann (Fig. 10b).
55. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß der
Bremskraftverstärkungsbügel K integral mit den Längsträgern L hergestellt sein kann (Fig. 10b).
56. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß in der Vorderansicht ein
Viergelenksystem, das einer Parallelogramm bzw. Trapezführung ähnlich ist, erkennbar ist, deren
beide die Bremsschuhe und den Längsträger L verbindenden Stäbe S vom Längsträger L weg
schräg nach unten zum Bremsschuh BS verlaufen. Durch die Veränderung der Neigung der Stäbe
S in der der Zeichenebene parallelen Ebene und eine nach oben bzw. unten veränderliche Position
des Längsträgers L können die Bremseigenschaften in einem weiten Bereich bestimmt werden.
Die Bremse kann durch einen diagonal durch das Viergelenk verlaufenden bzw. durch einen am
Bremsschuh befestigten Bremszug aktiviert werden.
57. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß ein durch Innendruck z. B.
einen hydraulischen Innendruck verformbarer gewissermaßen aufblasbarer Hohlkörper vorhanden
sein kann, welcher im Querschnitt ein Viergelenk- oder einen elliptischen Querschnitt oder einen
anderen geeigneten Querschnitt aufweist, welcher durch Druckbeaufschlagung dergestalt
auseinandergedrückt bzw. verformt wird, daß dabei die Bremsschuhe zur Felge hin bewegt
werden (Fig. 20, 21).
58. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Abschnitte,
Segmente oder Teile einer Felgen-Bremse separat hergestellt sein können und aus
verschiedenen Werkstoffen bestehen können aber nicht müssen und anschließend zu einer
integralen Struktur zusammengefügt sein können (z. B. an den Punkten P in den Fig. 1).
59. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß Abschnitte, Segmente oder
Teile aus verschiedenen Werkstoffen hergestellt sein können und die verschiedenen Werkstoffe in
einem integralen Herstellungsverfahren zu einem integralen Bauteil hergestellt sein können.
60. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß eine vollintegrale oder
teilintegrale Bremseinheit oder Teile einer Bremseinheit aus Faserverbundwerkstoffen oder zu
einem möglichst großen Teil aus Faserverbundwerkstoffen hergestellt sein können.
61. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß bei einer
erfindungsgemäßen Bremse der Faserverbundwerkstoff in der Hauptsache eine mit Kohlefasern
verstärkte Kunststoff- oder Metallmatrix sein kann aber an einem oder mehreren oder allen der
Gelenkpunkte P, M, O eine mit einer anderen Faserart verstärkte Matrix verwendet sein kann.
62. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß an allen Stellen der gleiche
Werkstoff vorhanden sein kann.
63. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß in einem Guß- oder
Spritzguß-Metallwerkzeug bereits beim Gießen bzw. Spritzgießen des Bremskörpers oder einem
anderen Vorgang insbesondere in den Bereichen der Gelenkpunkte Faserverstärkungen eingelegt
werden können.
64. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß bei einer Gabel- bzw.
Hinterbaufederung durch eine zug- und drucksteife Verbindung zwischen Laufradachse und
Bremskörper bzw. Bremsschuhen die Position des Bremskörpers zur Felge konstant gehalten
wird, ferner dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Gabel bzw. Rahmen und Bremskörper eine
Einrichtung vorhanden ist, die die durch die Reibkraft zwischen Bremsgummi und Felge erzeugte
Umfangskraft, welche die Bremsschuhe nach vorne mitnehmen möchte, aufnimmt und auf
Rahmen bzw. Gabel überträgt (Fig. 27).
65. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur
Aufnahme der Umfangskraft, also die Längsträger L, die in diesem Fall sehr beweglich sein
müssen, auch nur aus einem einfachen Stab oder Seil bestehen kann.
66. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur
Aufnahme der Umfangskraft aus zwei oder mehreren Stäben oder Seilen gebildet sein kann und
die Anordnung der Stäbe bzw. Seile so gewählt sein kann, daß sich eine Parallelführung der
Bremseinheit ergibt (Fig. 27).
67. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß anstelle der zug- und
drucksteifen Verbindung zwischen Laufradachse und Bremskörper eine Felge zur Anwendung
kommen kann, welche starke Vertiefungen an den Flanken besitzt; in diesen Vertiefungen werden
die Bremsgummis geführt und über diese Führung kann die Mitnahme der Bremseinheit durch die
Felge beim Aus- und Einfederungsvorgang erreicht werden (Fig. 28).
68. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die in den verschiedenen
Ansprüchen beschriebenen Sektionen, Bereiche oder Komponenten einer Felgen-Bremse in
verschiedenen Zusammensetzungen kombiniert sein können, z. B. können die in Fig. 13, 14, 15 in
der Vorderansicht gezeigten Klemmvorrichtungen mit einem parallelogrammartig aufgebauten
Längsträger L aus Fig. 22 kombiniert sein (Fig. 25).
69. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß zur Herstellung Gewebe-,
unidirektional-, Endlosfaser- oder anderswie verstärkte Faserverbundwerkstoffe und/oder
Spritzgußwerkstoffe zu Anwendung kommen können.
70. Felgen-Bremse gemäß Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß handelsübliche
Bremsschuhe montiert werden können.
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