DE19500046C1 - Mechanische Kupplung - Google Patents
Mechanische KupplungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine mechanische
Kupplung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Derartige bekannte Kupplungen besitzen einen als
Kupplungsglocke ausgebildeten Kupplungsteil mit einer an der
Innenseite angebrachten Kegelfläche und einen dazu
konzentrischen, zur Kegelfläche hin verschiebbaren Kegel. Die
Kupplung erfolgt durch Reibungsschluß zwischen den beiden
Kegelflächen.
Mit der vorliegenden Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden,
eine Kupplung mit zwei zusammenwirkenden Kegelflächen derart
auszubilden, daß eine starre Kupplung ohne Reibungsschluß
möglich ist. Damit soll erreicht werden, daß hohe Drehmomente
ohne die Erzeugung hoher Reibungsverluste übertragen werden
können. Außerdem soll die Möglichkeit bestehen, daß der
Kupplungsvorgang automatisch ablaufen kann.
Gelöst wird diese Aufgabe durch die im Kennzeichen des
Anspruchs angegebenen Merkmale. Hierdurch wirkt die Kupplung
nach dem Kupplungsvorgang wie eine Mitnehmerkupplung, so daß
auch bei sehr hohen Drehmomenten ein Durchrutschen der Kupplung
nicht stattfinden kann. Andererseits kann bei federbelastetem
einem Kupplungsteil entsprechend der Wahl der Federkraft eine
automatische Entkupplung erzielt werden.
Weitere vorteilhafte Einzelheiten der Erfindung sind in den
Unteransprüchen angegeben und nachfolgend anhand der in der
Zeichnung veranschaulichten Ausführungsbeispiele beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 und 3 je eine Ausführung für eine Wellenkupplung und
Fig. 2 und 4 je eine Ausführung für eine Getriebekupplung.
Mit 1 ist ein Gehäuse bezeichnet. In der einen Wand 2 ist eine
Drehwelle 3 endseitig gelagert. An der Drehwelle 3 ist ein als
Kupplungsglocke ausgebildeter erster Kupplungsteil 4 befestigt.
In der anderen Wand 5, die im Abstand von der ersten Wand 2
parallel zu dieser vorgesehen ist, ist eine zweite Drehwelle 6
gelagert. Deren Endabschnitt 7 ragt in Richtung der den beiden
Drehwellen gemeinsamen Mittellinie 8 zur ersten Drehwelle 3 und
sie ist mit ihrem Ende 9 in einer Aussparung 10 des ersten
Kupplungsteils 4 drehbar gelagert.
Lagerscheiben 11 und 12 an Stufen 13 bzw. 14 des Kupplungsteils
4 bzw. der zweiten Drehwelle 6 dienen zur reibungsarmen axialen
Lagefixierung. Anstelle der Lagerscheiben können auch bei
Bedarf, insbesondere bei größeren Kupplungen und/oder zur
Übertragung größerer Kräfte, Axiallager, z. B. Kegelrollenlager,
verwendet werden.
Auf dem Endabschnitt 7 der zweiten Drehwelle 6 ist ein zweiter
Kupplungsteil 15 verschiebbar gelagert. Er ist durch einen
Mitnahmesteg oder eine Feder 16 nach Art einer Nut-Feder-Führung
auf der zweiten Drehwelle 6 unverdrehbar geführt. Auf
der dem ersten Kupplungsteil 4 zugewandten Seite des zweiten
Kupplungsteils 15 ist ein Kegelstumpf 17 angebracht.
Vorzugsweise ist der Mitnahmesteg oder die Feder 16 mit der
Drehwelle 6 oder dem Kupplungsteil 15 fest verbunden.
Die Kegelfläche 18 des Kegelstumpfes 17 ist konzentrisch zu der
Kegelfläche 19 des ersten Kupplungsteils 4 angeordnet. Die
Kegelflächen 18 und 19 sind jedoch bezüglich der
Drehmittellinie 8 exzentrisch gelagert. Das heißt, daß die
Zentralachse 20 des ersten Kupplungsteils 4 und die dazu
kolineare Zentralachse 21 des zweiten Kupplungsteils 15 im
Abstand 22 zur Drehmittellinie 8 der Drehwellen 3 und 6
parallel zu dieser verlaufen.
Der zweite Kupplungsteil 15 ist mit einer konzentrisch zu
seiner Zentralachse 21 angebrachten umlaufenden Ringnut 23
versehen. In diese greift ein Greifer 24, z. B. mehrere Haken
oder ein scheibenförmiger Flanschteil eines
Ein-Ausrückschiebers 25 ein. Der Ein-Ausrückschieber 25 ist auf der
zweiten Drehwelle 6 verschiebbar geführt. Er ist mit radial
abstehenden Armen 26 versehen, die in je einen Schlitz 27 eines
Buchsenteils 28 des Gehäuses 1 hineinragen. Hierdurch ist der
Ein-Ausrückschieber 25 unverdrehbar, jedoch verschiebbar
gehaltert und geführt.
Zwischen einem radialen Flansch 29 des Ein-Ausrückschiebers 25
und einem Gehäusewandansatz 30 oder auch direkt der Wand 5 ist
eine Druckfeder 31 unter Vorspannung eingesetzt.
Am Gehäuse 1 schwenkbar angebrachte Feststellaschen 32 dienen
zum Verrasten des zweiten Kupplungsteils 15 in der
eingekuppelten Betriebsstellung.
Zwischen den Greifern 24 und den Wänden 33 und 34 der Ringnut
23 sind zur Reibungsverminderung bei axialer Belastung
Beilagscheiben 35 bzw. 36 vorgesehen. Anstelle dieser
Beilagenscheiben 35, 36 können auch hier axial belastbare
Kugellager oder Kegelrollenlager vorgesehen sein.
Ferner können Beilagscheiben oder entsprechende Lager an
anderen Stellen vorgesehen sein. Beispielsweise kann anstelle
der zwischen der Stirnwand 34 der Nut 23 und dem oder den
Greifern 24 vorgesehenen Beilagscheibe 36, oder zusätzlich zu
dieser, eine Beilagscheibe 36′ oder ein entsprechendes, axial
belastbares Lager zwischen der Außenstirnseite 34′ des zweiten
Kupplungsteils 15 und der Stirnwand 25′ des
Ein-Ausrückschiebers 25 vorgesehen sein.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann die
Oberfläche der Kegelfläche 18 eine oder mehrere Schmiernuten 40
aufweisen. Beispielsweise ist bzw. sind diese als Radialnut
oder Spiralnut oder sonstige Nut mit einer radialen Komponente
ausgebildet.
Um einen optimierten Einrückvorgang und gegebenenfalls auch
Ausrückvorgang zu erreichen, kann gemäß den Fig. 3 und 4 die
Kegelfläche 18 gewölbt, insbesondere tonnenförmig gewölbt
ausgebildet sein.
Gemäß einer weiteren zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung
kann die Außenwand des ersten Kupplungsteils 4 als zentrisch
zur Dreh-Mittellinie 8 verlaufende Gleitfläche 4′ ausgebildet
sein und diese ist von einer dieser gegenüber axial
verschiebbaren Lagerbüchse 41 umgeben. Letztere ist unmittelbar
oder indirekt starr am zweiten Kupplungsteil 15 angeordnet,
z. B. über den den Zahnkranz 38 bildenden oder haltenden Teil
oder sie besteht mit dem Kupplungsteil 15 aus einem einzigen
Bauteil. Die Lagerbüchse 41 besitzt eine zentrisch zur
Dreh-Mittellinie 8 verlaufende und mit der Gleitfläche 4′
zusammenwirkende und dieser gegenüber gleitend verschiebbare
Lauffläche 42.
Die Funktion der Kupplung ist folgende:
In der Zeichnung ist die eingekuppelte Betriebsstellung dargestellt. Die zueinander konzentrischen, bezüglich der Mittellinie 8 exzentrischen Kegelflächen 18, 19 sind durch die Wirkung der Druckfeder 31 gegeneinandergedrückt. Dadurch ist ein Kraftschluß nach Art einer Mitnehmerkupplung gegeben, da die in der Zeichnung nach oben länger erscheinenden Abschnitte der Kupplungsteile 4 und 15 wie ein Hebelarm wirken. Somit ist eine starre Kupplung der beiden Drehwellen 3 und 6 erreicht. Die Kupplung ist durch eine Raststellung, beim Ausführungsbeispiel in der dargestellten Lage der Kupplung in waagrechter Lage der Feststellaschen 32, in der Betriebsstellung verrastet bzw. gesichert.
In der Zeichnung ist die eingekuppelte Betriebsstellung dargestellt. Die zueinander konzentrischen, bezüglich der Mittellinie 8 exzentrischen Kegelflächen 18, 19 sind durch die Wirkung der Druckfeder 31 gegeneinandergedrückt. Dadurch ist ein Kraftschluß nach Art einer Mitnehmerkupplung gegeben, da die in der Zeichnung nach oben länger erscheinenden Abschnitte der Kupplungsteile 4 und 15 wie ein Hebelarm wirken. Somit ist eine starre Kupplung der beiden Drehwellen 3 und 6 erreicht. Die Kupplung ist durch eine Raststellung, beim Ausführungsbeispiel in der dargestellten Lage der Kupplung in waagrechter Lage der Feststellaschen 32, in der Betriebsstellung verrastet bzw. gesichert.
Wird nach Verschwenken der Feststellaschen 32, z. B. beim
Ausführungsbeispiel in der dargestellten Lage der Kupplung in
eine senkrechte Lage, die Verrastung gelöst, dann kann durch
Ziehen oder Schieben des Ein-Ausrückschiebers 25 in Richtung
des Pfeiles 37 das zweite Kupplungsteil 15 auf der Drehwelle 6
in der Zeichnung nach rechts verschoben werden. Dabei gelangt
der zweite Kupplungsteil 15 aus dem Wirkungsbereich des ersten
Kupplungsteils 4 und die Kupplung der beiden Drehwellen 3 und 6
ist gelöst.
Wird jetzt die erste Drehwelle 3 in Drehung versetzt und die am
Ein-Ausrückschieber 25 vorhandene Schiebekraft entfernt, dann
wird der zweite Kupplungsteil 15 durch die Kraft der Druckfeder
31 gegen das erste Kupplungsteil 4 gedrückt. Da dieses jedoch
exzentrisch rotiert, ist eine direkte Einkupplung zunächst
nicht möglich, weil die beiden Kupplungsteile 4 und 15 mit
hoher Wahrscheinlichkeit nicht winkelgenau zueinander stehen
werden. Es kommt daher zunächst lediglich zu einer nur
geringfügigen Berührung zwischen beiden, die nach und nach
entsprechend der Drehzahl, dem Federdruck und der Steilheit der
Kegelflächen der Kupplungsteile 4 und 15 bis zur vollständigen
Berührung der beiden Kegelflächen 18 und 19 und damit zur
vollen Einkupplung führt. Dieser Vorgang läuft vollkommen
selbsttätig ab, so daß praktisch eine automatische Kupplung
abläuft, sobald der Ein-Ausrückschieber 25 losgelassen wird.
Bei den in den Fig. 2 und 4 veranschaulichten
Ausführungsbeispielen ist der zweite Kupplungsteil 15 auf der
gleichen ersten Drehwelle 3 sowohl verschiebbar als auch
drehbar gelagert. Das zweite Kupplungsteil 15 ist mit einem
Außenzahnkranz 38 versehen, der mit einem Zahnritzel 39 kämmt.
Durch Verschieben des zweiten Kupplungsteils 15 kann das
Zahnritzel 39 angetrieben oder stillgesetzt und damit die
weitere Drehwelle 6′ gedreht oder stillgesetzt werden. Die
Funktion der Kupplung ist hierbei genauso wie anhand der Fig. 1
beschrieben.
Claims (19)
1. Mechanische, starre, jedoch jederzeit lösbare Kupplung
zwischen zwei koaxial zueinander
verlaufenden Drehteilen, bestehend aus einem an einer
Drehwelle befestigten ersten Kupplungsteil mit einem
einzigen, die Achse der Drehteile umfassenden Innenkegel
und einem auf einer anderen Drehwelle befestigten oder auf der
gleichen Drehwelle drehbar gelagerten zweiten Kupplungsteil mit
einem komplementären Außenkegel, wobei Innen- und Außenkegel beim Kuppeln in
Wirkverbindung kommen und im entkuppelten Zustand außer
Eingriff miteinander sind, dadurch gekennzeichnet, daß der
Innenkegel (19) und der Außenkegel (18)
konzentrisch zueinander, jedoch parallel und
jeweils in gleichem Abstand (22) zur Achse (8) der
Drehteile (3; 6) exzentrisch
versetzt und um diese Achse (8) drehbar angeordnet sind,
und daß wenigstens eines der Kupplungsteile (4; 15) relativ zum
anderen Kupplungsteil (15; 4) axial derart in zwei
Betriebsstellung verschiebbar ist, daß in einer
Betriebsstellung die beiden Kupplungsteile (4; 15) starr
miteinander in Verbindung sind und in der anderen
Betriebsstellung keine Wirkverbindung zwischen den beiden
möglich ist.
2. Kupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
einer der Kupplungsteile (15) auf der zugeordneten Drehwelle (6)
verschiebbar und drehbar gelagert ist.
3. Kupplung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
einer der Kupplungsteile (15) auf der zugeordneten Drehwelle (6)
verschiebbar, jedoch unverdrehbar gelagert ist.
4. Kupplung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der verschiebbare Kupplungsteil (15) über
Druckmittel (31) federnd gegen den anderen Kupplungsteil (4)
drückbar ist, und daß Mittel (Ein-Ausrückschieber 25)
vorgesehen sind, über die der verschiebbare Kupplungsteil (15)
entgegen der Kraft der Druckmittel (31) vom anderen
Kupplungsteil (4) wegbewegbar und außer Wirkverbindung mit
diesem zu bringen ist.
5. Kupplung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß als Mitnahmeverbindung
mit der Drehwelle (6) eine Nut-Feder-Verbindung
vorgesehen ist.
6. Kupplung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Feder (16) mit der Drehwelle (6) oder dem verschiebbaren Kupplungsteil (15)
fest verbunden ist.
7. Kupplung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß als
Lagerung zwischen Kupplungsteil (15) und Drehwelle (6) eine
Zahnwellenverbindung vorgesehen ist.
8. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Gehäuse (1) mit einander im Abstand
gegenüberstehenden Wänden (2, 5) vorgesehen ist und die eine,
erste Drehwelle (3) einseitig selbst oder über den an ihm
befestigten Kupplungsteil (4) in der einen, ersten Wand (2)
drehbar gelagert ist und die andere, zweite Drehwelle (6)
einerseits in der anderen, zweiten Wand (5) und andererseits
mit dem nach innen ragenden Endabschnitt (7) im Bereich der
ersten Wand (2) in oder an der ersten Drehwelle (3) oder
dessen Kupplungsteil (4) drehbar gelagert ist.
9. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß der eine, die außenliegende Kegelfläche (19)
tragende Kupplungsteil (4) als Kupplungsglocke ausgebildet ist.
10. Kupplung nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß als Druckmittel eine Druckfeder (31)
vorgesehen ist.
11. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß auf der den verschiebbaren Kupplungsteil
(15) tragenden Drehwelle (6) ein Ein-Ausrückschieber (25)
verschiebbar gelagert ist und die Drehwelle (6) in diesem
drehbar geführt ist, und daß der Ein-Ausrückschieber (25) mit
wenigstens einem Greifer (24) versehen ist, der mit einer zur
Drehwelle (6) konzentrischen Ringnut (23) des verschiebbaren
Kupplungsteils (15) ein Ausrücklager bildet.
12. Kupplung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der
Ein-Ausrückschieber (25) im Gehäuse (1) verschiebbar, jedoch
unverdrehbar geführt ist.
13. Kupplung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der
Ein-Ausrückschieber (25) radial abstehende Ansätze (26) oder
einen Flansch aufweist und zwischen diesen bzw. diesem und der
Gehäusewand (5; 28) eine Druckfeder (31) vorgesehen ist.
14. Kupplung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß am Gehäuse (1) wenigstens ein
Feststellmittel (32) vorgesehen ist, das den verschiebbaren
Kupplungsteil (15) in der eingekuppelten Betriebsstellung
verrastet oder sichert.
15. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens der eine Kupplungsteil (4 und/oder 15),
insbesondere der verschiebbare Kupplungsteil
(15), zusätzlich zum Außen- bzw. Innenkegel einen
Außenzahnkranz (38) aufweist.
16. Kupplung nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Gleitzwecken dienende Beilagscheibe (36
und/oder 36′) zwischen dem Greifer (24) des
Ein-Ausrückschiebers (25) und der inneren Stirnseite (34) des
zweiten Kupplungsteils (15) und/oder zwischen der äußeren
Stirnseite (34′) des zweiten Kupplungsteils (15) und einer
Stirnwand (25′) des Ein-Ausrückschiebers (25) vorgesehen ist
bzw. sind, und daß eine weitere Beilagscheibe (35) zwischen der
Stirnwand (33) des zweiten Kupplungsteils (15) und dem bzw. den
Greifer(n) (24) des Ein-Ausrückschiebers (25) vorgesehen ist.
17. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß auf der Oberfläche der Kegelfläche (18) des
zweiten Kupplungsteils (15) wenigstens eine radiale oder eine
eine radiale Komponente aufweisende Schmiernut (40) vorgesehen
ist.
18. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kegelfläche (18) des zweiten
Kupplungsteils (15) gewölbt, insbesondere tonnenförmig gewölbt
ausgebildet ist.
19. Kupplung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die Außenwand des ersten Kupplungsteils (4)
als zentrisch zur Dreh-Mittellinie (8) verlaufende Gleitfläche
(4′) ausgebildet ist, und daß diese Gleitfläche (4′) von einer
Lagerbüchse (41) mit einer an diese Gleitfläche (4′)
angepaßten, ebenfalls zentrisch zur Dreh-Mittellinie (8)
verlaufenden Lauffläche (42) axial verschiebbar umgeben ist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29506125U DE29506125U1 (de) | 1994-07-14 | 1995-01-03 | Mechanische Kupplung |
| DE19500046A DE19500046C1 (de) | 1994-07-14 | 1995-01-03 | Mechanische Kupplung |
Applications Claiming Priority (2)
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|---|---|---|---|
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Publications (1)
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