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DE19500806C2 - Verfahren zum Betreiben einer geldbetätigten Spielgeräteanlage sowie Spielgeräteanlage - Google Patents

Verfahren zum Betreiben einer geldbetätigten Spielgeräteanlage sowie Spielgeräteanlage

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Publication number
DE19500806C2
DE19500806C2 DE1995100806 DE19500806A DE19500806C2 DE 19500806 C2 DE19500806 C2 DE 19500806C2 DE 1995100806 DE1995100806 DE 1995100806 DE 19500806 A DE19500806 A DE 19500806A DE 19500806 C2 DE19500806 C2 DE 19500806C2
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DE
Germany
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game
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DE1995100806
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Paul Gauselmann
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Original Assignee
ASP Gauselmann GmbH
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Publication date
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Priority to NL1002081A priority patent/NL1002081C2/nl
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • G07F17/00Coin-freed apparatus for hiring articles; Coin-freed facilities or services
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer geldbetätigten Spielgeräteanlage sowie eine Spielgeräteanlage zum Durchführen des Verfahrens, bestehend aus einem feststehenden Zentralgerät mit einer Geldverarbeitungsein­ richtung und einer zentralen, rechnergesteuerten Einrichtung zum Empfangen, Ver­ arbeiten und Transferieren von Daten und ferner aus einer Mehrzahl tragbarer, mo­ biler Spielgeräte mit den spieltypischen Anzeigefeldern, einem Antrieb mit Gewinn­ symbolen tragenden Umlaufkörpern, einer Bedienungstastatur und einer rechnerge­ steuerten Einrichtung zum Empfangen, Verarbeiten und Transferieren von Daten, wobei die Spielgeräte mit dem Zentralgerät im Sinne des gegenseitigen Datentrans­ fers verbindbar sind.
Bei einer derartigen bekannten Spielgeräteanlage (EP-O 582 965 A2) sind in dem feststehend installierten Zentralgerät vier Einschubfächer vorgesehen, in die die trag­ baren, mobilen Spielgeräte eingesteckt werden können, für die auch ein Batteriebe­ trieb vorgesehen ist. In der Einschubstellung sind die einzelnen Spielgeräte mit dem Zentralgerät über eine als Schnittstelle dienende Steckverbindung bidirektional im Sinne des Datentransfers verbunden. Abgesehen davon, daß bei diesem Grundauf­ bau im Hinblick auf eine beherrschbare Größe des Zentralgerätes die Anzahl unter­ zubringender einzelner mobiler Spielgeräte begrenzt ist, wird zwar mehreren Spielern an unterschiedlichen Plätzen das Spielen an einem Spielgerät ermöglicht, doch ist das gesamte Anlagenkonzept vom Grundaufbau und dem Verfahren seines Betrei­ bens darauf ausgelegt, daß die Spieler mit den einzelnen Spielgeräten sich im Re­ gelfall noch im gleichen Raum wie das Zentralgerät befinden, wie es beispielsweise bei einer Gaststätte der Fall ist, allenfalls noch in Nebenräumen dazu. Als Kommuni­ kation zwischen den einzelnen Spielgeräten und dem Zentralgerät ist lediglich vorge­ sehen, daß nach Eingabe eines bestimmten Geldbetrages in die Geldverarbeitungs­ einrichtung des Zentralgerätes der Kredit auf das ausgewählte Spielgerät gebucht wird. Wird nach Beendigung des Spieles das einzelne Spielgerät in das Einschubfach des Zentralgerätes zurückgesteckt, erfolgt ein Datentransfer bezüglich eines etwa noch vorhandenen Kredites, bezüglich der Gewinne und dergleichen zur zentralen Geldverarbeitungseinrichtung. Es ist dort auch vorgesehen, das Zentralgerät mit der Geldverarbeitungseinrichtung mit einem Speicher für Benutzerkarten zu versehen, mit der Möglichkeit, die Benutzerkarte entsprechend einem eingegebenen Geldbe­ trag zu kodieren. Im mobilen Spielgerät befindet sich dann eine Benutzerkartelese­ einrichtung. Die Rückübertragung von Datenguthaben in die Geldverarbeitungsein­ richtung des Zentralgerätes kann mit Hilfe der Benutzerkarte geschehen. Die einzel­ nen Spielgeräte haben unter anderem auch ein eigenes Kreditanzeigesystem. Bei Ausführungsform mit Benutzerkarte kann der Kredit mit Hilfe der Benutzerkarte auch am Zentralgerät angezeigt werden. Zur Verhinderung von Manipulationen während des Spielbetriebes ist lediglich vorgesehen, daß bei zu großer Entfernung des einzel­ nen Spielgerätes vom Zentralgerät ein optischer und/oder akustischer Alarm ausge­ löst wird oder beim Verlassen des Raumes, in dem sich das Zentralgerät befindet, ein Alarm ausgelöst wird.
Eine vergleichbare Spielgeräteanlage zeigt ferner die US 5 096 195. Dort kann aller­ dings eine Vielzahl einzelner Spielgeräte in einem Traggestell untergebracht werden, das verfahrbar ist und auch das Zentralgerät beinhaltet. Im übrigen ist auch hier wieder das Grundkonzept der Anlage darauf gerichtet, daß die Spieler den Raum, in dem sich das Zentralgerät befindet, nicht verlassen. Für die Ausgabe der einzelnen Spielgeräte ist dort sogar eine Bedienungsperson vorgesehen. Als Beispiel wird die Benutzung einer solchen Spielgeräteanlage in einem Flugzeug herausgestellt.
Aus der DE 38 20 868 C2 ist ein Spielgerätesystem bekannt, bei dem in den Spielge­ räten in einer Einheit Kontrolldaten registriert und gespeichert werden, die von einem entfernt angeordneten Zentralgerät abfragbar sind. Das System soll den Abruf von Spielgerätedaten ermöglichen, ohne daß die Spielgeräte selbst eingeschaltet sind. Das System zur Abfrage der Spielgerätedaten beinhaltet eine Datenverarbeitungsein­ richtung mit einem Rechner und Schnittstellen sowie Ein/Ausgabe von Spielgeräte­ daten, die jeweils über eine Datenleitung mit dem Spielgerät verbunden sind. Es be­ steht die Möglichkeit, die Anzahl der getätigten Spiele, des Kasseninhaltes, des Münzröhrcheninhaltes und dergleichen beim Spielgerät abzufragen. Anhand dieser Daten kann ein Kassierer gezielt zu den entsprechenden Geräten beispielsweise zur Entleerung geschickt werden. Es ist ferner feststellbar, ob Spielgeräte wegen gerin­ ger Annahme durch das Publikum uminstalliert oder durch andere Geräte ersetzt werden müssen. Das System dient dazu, Personal und Geräte wirtschaftlich einzu­ setzen. Mit dem System sollen fest installierte Spielgeräte derart mittels ebenfalls festgelegter Datenleitungen vernetzt werden, daß von einer Zentralstation aus wich­ tige Daten des Spielbetriebes erfaßt werden können.
Das System ist nicht dazu gedacht und nicht dazu geeignet, bei mobilen, außerhalb des Raumes einer Zentraleinheit zu betätigenden Spielgeräten, beispielsweise inner­ halb einer verzweigten Verkehrsanlage, eine Erhöhung der Sicherheit gegen Mani­ pulation durch den Spielgerätebenutzer in Verbindung mit einer Gewinnfreigabe erst nach entsprechendem Datenvergleich zu ermöglichen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren sowie eine Spielgeräteanlage zur Durchführung des Verfahrens zu schaffen, die einerseits dem Aufsteller der Anlage eine hohe Sicherheit gegen Manipulation gibt und dabei andererseits dem Spieler eine große Freiheit bezüglich des von ihm bevorzugten Spielortes gewährt.
Die erfindungsgemäße Lösung ergibt sich bezüglich des Verfahrens aus dem Pa­ tentanspruch 1. Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens werden neben den eingegebenen und verwendeten Kreditdaten und den Daten bezüglich gegebener Gewinne als Kontrolldaten Spielzeiten und Anzahl der Spiele registriert und dann mit in das Zentralgerät transferiert und in diesem auf Richtigkeit im Sinne realer Möglichkeit geprüft.
Dank eines derartigen Kontrolldatentransfers, der beim Wiedereinsetzen des mobilen Spielgerätes in die Zentraleinheit automatisch erfolgen kann, und der Überprüfung dieser Kontrolldaten auf Richtigkeit sind Gewinnmanipulationen weitestgehend aus­ geschlossen, da nach dem vorgegebenen Gewinnsystem der Spielanlage und bei einer gegebenen Spieldauer nur eine bestimmte Spielanzahl und damit auch nur ein bestimmter Endgewinn real sein können.
Diese Manipulationssicherheit für den Aufsteller der Spielanlage läßt jedwede Bin­ dung des Spielers an einen bestimmten, kontrollierbaren Spielort in Fortfall kommen. Insbesondere im Hotelbetrieb gibt es viele Gäste, die ungern in den üblicherweise dafür vorgesehen Gemeinschaftsräumen spielen. Die einzelnen Spielgeräte können jetzt problemlos beispielsweise mit auf das Hotelzimmer genommen werden, wo der Spieler sie dann in der gewünschten Weise unbeobachtet und in Ruhe nach Wunsch benutzen kann.
Bezüglich der Spielanlage selbst besteht die erfindungsgemäße Lösung im wesentlichen darin, daß die rechnergesteuerten Steuereinrichtungen der einzelnen mobilen Spielgeräte eine Registrier- und Speichereinheit für die Spielzeit und die Spieleanzahl aufweisen, während die rechner­ gesteuerte Steuereinrichtung des Zentralgerätes eine Registrier- und Prüfeinheit für Spielzeit und Spieleanzahl aufweist, die mit einer Einrichtung zum Blockieren der Gewinnabgabeeinrichtung verbunden ist.
Weitere bevorzugte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen gekenn­ zeichnet. Hervorzuheben ist dabei vorrichtungsmäßig eine Ausgestaltung, nach der bei Verwendung eines von der Steuereinrichtung des Zentralgerätes nach Geldeingabe bezüglich des Kredites zu kodierenden Datenträgers dieser Datenträger selbst eine Kreditanzeigeeinrichtung hat. Die einzelnen mobilen Spielgeräte können dadurch ohne Kreditanzeigeeinrichtung gebaut und damit baulich vereinfacht werden, ohne daß der Spieler nun etwa zur Anzeige eines etwa noch vorhandenen Kredites zum Zentralgerät gehen müßte.
Eine weitere, hervorzuhebende vorrichtungsmäßige Ausgestaltung weist in jedem Spielgerät zusätzlich eine Geldnachfülleinrichtung auf, mit der unabhängig vom Zentralgerät eine mengenmäßig begrenzte Nachfüllung des Spielgerätes zur Erhöhung des Spielkredites möglich ist, wobei nur eine Münzsorte einwerfbar und prüfbar ist und andere als die bestimmungsmäßige Münzsorte wieder ausgegeben werden. Es ist darüber hinaus zur Reduzierung des Gewichtes des Spielgerätes nur eine sehr begrenzte Anzahl von Münzen in das Spielgerät einwerfbar und zwischenlagerbar, ebenfalls weist das mit einer Geldnachfülleinrichtung ausgerüstete Spielgerät keine Auszahlungseinrichtung auf.
In einer weiteren Ausgestaltung kann ein Spielgerät mit einem Belegdrucker ausgerüstet sein, der benutzerrelevante Daten des Spielbetriebes sowie Kreditdaten ausdruckbar macht.
Ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Spielgeräteanlage wird nachstehend unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 ein transportables Spielgerät und einen Datenträger für seine Benutzung in perspektivischer Darstellung,
Fig. 2 ein Zentralgerät in perspektivischer Darstellung bei geöffneter erster Tür,
Fig. 3 die Zentralstation der Spielgeräteanlage mit dem Zentralgerät, daneben angeordneten Haltern und in diesen angeordneten transportablen Spielgeräten.
Fig. 4 Blockschaltbild der Steuereinrichtung des transportablen Spielgerätes,
Fig. 5 Blockschaltbild der Steuereinheit des Zentralgerätes.
Ihrem Grundaufbau nach besteht die geldbetätigte Spielgeräteanlage aus einem feststehend installierten Zentralgerät 1 sowie einer Mehrzahl mobiler, transportabler Spielgeräte 2. Neben dem Zentralgerät 1 befindet sich zu beiden Seiten eine entsprechende Anzahl von Haltern 3, in die die Spielgeräte 2 unter noch im einzelnen zu beschreibender gleichzeitiger Kontaktierung zum Zentralgerät 1 eingestellt werden können.
Grundsätzlich können benachbart dem Zentralgerät 1 beliebig viele Spielgeräte 2 bevorratet werden. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind nur sechs zugeordnete Halter 3 gezeigt. Die Spielgeräte 2 werden zweckmäßig durch einen Akkumulator 30 betrieben. Die Akkumulatoren 30 der Spielgeräte 2 werden, wenn sie in die Halter 3 eingestellt sind, von einem entsprechenden Netzteil des Zentralgerätes 1 wieder aufgeladen. Die Spielgeräte 2 haben vorzugsweise ein geschlossenes Metallgehäuse 4, vorzugsweise aus Aluminium mit einer Hartglasfrontscheibe 5.
Da, wie noch im einzelnen zu beschreiben ist, in einer Ausführungsform mit den einzelnen Spielgeräten 2 kein Hart- oder Papiergeld-Verkehr stattfinden muß, sind in der Frontscheibe 5 in entsprechenden Durch­ brechungen lediglich ich die spieltypischen Tasten angeordnet, beispielsweise zwei Risikotasten 6, eine Starttaste 7 sowie zwei Stoptasten 8. Die Frontscheibe 5 enthält ferner die üblichen Risikoleiter und Bedarfsfelder sowie Sichtfenster zu gewinnanzeigenden Elementen, die beispielsweise auf drei Umlaufkörpern in Form von Walzen 9 angebracht sind, die jeweils mit einem Antriebsmotor verbunden sind.
In einer anderen Ausführungsform der Spielgeräte sind diese mit einer begrenzten Geldnachfülleinrichtung 28 ausgestattet, die wie nachstehend noch weiter erläutert eine mengenmäßig begrenzte Nachfüllung des Spiel­ gerätes 2 unabhängig vom Zentralgerät 1 ermöglicht. Hierzu sowie für einen ebenfalls zusätzlich vorsehbaren Belegdrucker sind im griffgünstigen Bereich des Gehäuses des Spielgerätes 2 passende Durchbrüche vorgesehen.
Die Spielgeräte 2 haben eine angenähert dreieckige Querschnittsform und an ihrer Oberkante einen integrierten quer über die Breite verlaufenden Tragegriff 10, der zusammen mit den Einbauteilen des Spielgerätes 2 damit so angeordnet ist, daß das Spielgerät bei hängendem Transport am Arm nicht in den Bewegungsbereich der Beine kommt. In dem Tragegriff 10 des Spielgerätes 2 ist ein Schlitz 11 zum Einführen eines Datenträgers in Form einer Chipkarte 12 eine Anschalteinheit 37 vorgesehen, deren Funktion nachfolgend noch im einzelnen erläutert wird.
Der innere technische Aufbau der Spielgeräte 2 entspricht im wesentlichen dem üblichen Aufbau von geldbetätigten Spielgeräten. Es fehlt in einer Ausführungsform insbesondere jedoch jedwede Geld­ verarbeitungseinrichtung, so daß hierdurch das Gewicht und die Bau­ höhe des Spielgerätes 2 klein gehalten werden können. Auch in einer anderen Ausführungsform mit einer begrenzten Geldnachfülleinrichtung ohne aufwendige Zwischenlagerung verschiedener Münzsorten ist auch bei vollständiger Auffüllung der Geldnachfülleinrichtung das Gewicht des Spielgerätes 2 so gering, daß es leicht handhabbar und transportabel ist. Zweckmäßig werden anstelle der üblichen Glühfadenlampen für die Beleuchtung der Risikoleitern und sonstiger Anzeigeelemente hoch­ effiziente LEDs benutzt, die den Vorteil eines geringen Stromverbrauches mit einer unbegrenzten Lebensdauer verbinden und somit auch den im Spielgerät befindlichen Akkumulator 30 nur wenig belasten. In zweck­ mäßiger Ausgestaltung können die mobilen Spielgeräte bei entleertem Akkumulator 30 auch hilfsweise über ein ansteckbares Netzteil 21 be­ trieben werden. Die Spielgeräte 2 enthalten keine Ladevorrichtung für den Akkumulator 30, da die Wiederaufladung während der Bevorratung in den Haltern 3 über das entsprechende Netzteil des Zentralgerätes 1 erfolgt.
Die mobilen Spielgeräte 2 beinhalten ferner eine rechnergesteuerte Steuereinrichtung zum Empfangen, Verarbeiten und Transferieren von Daten, und zwar zunächst der spielüblichen Daten und insbesondere der vom Zentralgerät 1 und/oder der Chipkarte 12 transferierten Kredit­ daten sowie der sich aus dem Spielbetrieb ergebenden Gewinndaten und eventuellen Daten über die Nachfüllung des Spielgerätes mittels der Geldnachfülleinrichtung 28.
Erfindungswesentlich ist nun, daß die Steuereinrichtung der mobilen Spielgeräte 2 auch noch eine Registrier-, Speicher- und Transfereinheit für Kontrolldaten beinhaltet, und zwar insbesondere in zweckmäßiger Ausgestaltung für die Spielzeit und die Anzahl der gespielten Spiele.
Die rechnergesteuerte Steuereinrichtung der Spielgeräte 2 ist leitend mit Kontakten 13 verbunden. Für die Kontakte 13 der einzelnen Spiel­ geräte 2 sind an den Haltern 3 an entsprechender Stelle die Gegen­ kontakte 13a vorgesehen, die ihrerseits in leitender Verbindung mit einer rechnergesteuerten Steuereinrichtung des Zentralgerätes 1 und dem Netzteil des Zentralgerätes 1 verbunden sind. Die Kontakte 13 und deren Gegenkontakte 13a sind solche, die einen bidirektionalen Daten­ verkehr zwischen den Spielgeräten 2 und dem Zentralgerät 1 und dabei zugleich auch ein Wiederaufladen der Akkumulatoren 30 der Spielgeräte 2 durch das Netzteil des Zentralgerätes 1 ermöglichen.
In elektrischer Hinsicht wird mit einer gepulsten Stromaufladung gear­ beitet, die in der Pulsmodulation gleichzeitig zum Datentransfer benutzt werden kann.
Das Zentralgerät 1 ist zweckmäßig als massiver Stahlschrank 14 ausge­ bildet, in dem insbesondere die Geldverarbeitungseinrichtung vorgesehen ist. Der Stahlschrank 14 ist dabei mit einer ersten Tresortür 15 mit mehrfacher Verriegelung und Spezialschloß gesichert. Im Stahlschrank 14 befindet sich ferner die rechnergesteuerte Steuereinrichtung des Zentralgerätes 1, die insbesondere auch mit der Geldverarbeitungs­ einrichtung verknüpft ist und auch mit den Gegenkontakten 13a an den Haltern 3 für die Kontakte 13 der einzelnen Spielgeräte 2 verknüpft ist.
Die Geldverarbeitungseinrichtung des Zentralgerätes 1 beinhaltet die übliche Münzeinheit mit elektronischem Münzprüfer, einen Geldschein­ akzeptor, die üblichen Einrichtungen zur Registrierung und Ausgabe etwaig von den Spielgeräten 2 der Datenübertragung gemeldeter Gewinne, gegebenenfalls ein Thermodruckwerk für die Ausgabe von Gutscheinen oder dergleichen. Es ist ferner eine Anschalteinheit für die Bearbeitung der Chipkarte 12 vorgesehen. In der Tresortür 15 des Stahlschrankes 14 des Zentralgerätes 1 ist beispielsweise neben einem Münzeingabeschlitz 16 ein Geldscheineingabeschlitz 17 sowie bei Wunsch auch ein Eingabeschlitz 18 für Kreditkarten vorgesehen.
Die Tresortür 15 ist als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme durch eine weitere Vorsetztür 19 verdeckt. Die Vorsetztür 19 dient der Aufnahme von Anzeigeelementen, insbesondere einer Punktmatrixanzeige und Glüh­ lampen und ferner der Aufnahme der üblichen Scheibengrafiken.
In der Vorsetztür 19 befindet sich ferner eine Einrichtung 21 zum Bearbeiten des Datenträgers in Form der Chipkarte 12, die durch einen Schlitz 22 dieser Einrichtung 21 zugeführt werden kann. Die Einrichtung 21 zum Bearbeiten der Chipkarte 12 ermöglicht das Übertragen der von der Geldverarbeitungseinrichtung über die Anschalteeinheit 37 gelie­ ferten Kreditdaten auf die Chipkarte 12 sowie das Lesen der Chipkarte 12 nach Spielbeendigung bezüglich etwaiger Restkredite und Gewinne. Die Chipkarte 12 enthält einen beschreib- und löschbaren Datenspeicher, der ohne Batteriebetrieb auskommt. Die Chipkarte 12 hat ferner einen verstärkten Griff 23, der zugleich auch der Aufnahme einer LCD-Anzeige 24 für den jeweiligen Kredit dient, so daß die Spielgeräte 2 ohne Kreditanzeigeeinrichtung belassen werden können. Eine Kreditanzeige­ einrichtung 25 befindet sich ferner in der Vorsetztür 19 des Zentral­ gerätes 1. Die Anzeige des Kredites durch die LCD-Anzeige der Chipkarte 12 erfolgt solange, wie die Karte in einem zugehörigen Schlitz 22 des Zentralgerätes 1 oder 11 eines Spielgerätes 2 sitzt. Die Ausstattung mit der LCD-Anzeige 24 ermöglicht es, die Chipkarte 12 auch insoweit batteriefrei und damit wartungsfrei zu gestalten.
Die im Stahlschrank 14 des Zentralgerätes 1 untergebrachte rechner­ gesteuerte Steuereinrichtung des Zentralgerätes 1 beinhaltet neben den Einheiten zum Registrieren, Speichern und Bearbeiten der üblichen Spieldaten einschließlich Kredit- und Gewinndaten nun erfindungswesent­ lich auch eine Einheit zum Registrieren und Prüfen der von den Spiel­ geräten 2 nach Wiedereinsetzen in einen Halter 3 zusätzlich über­ mittelten Kontrolldaten, insbesondere also der Spielzeit und der Anzahl der gespielten Spiele, dies zweckmäßig auch in Verbindung mit einer Kennung jeder der für den Spielbetrieb ausgegebenen Chipkarten 12. Verfahrenswesentlich für das Betreiben der Spielgeräteanlage ist somit, daß diese Kontrolldaten einerseits in den einzelnen Spielgeräten 2 registriert und gespeichert, dann auf das Zentralgerät 1 transferiert werden und dort auf Richtigkeit geprüft werden, und zwar auf Richtigkeit im Sinne realer Möglichkeit. Wenn für eine bestimmte ausgegebene Chip­ karte eine bestimmte Spielzeit gemeldet wird und für diese Spielzeit eine bestimmte Anzahl von Spielen gemeldet wird, liegen im Hinblick auf die vorgegebenen Gewinnpläne des Systems auch nur bestimmte Gewinn­ summen im Bereich des real Möglichen und damit Plausiblen. Ergibt die Überprüfung insoweit dann nicht plausible Spielanzahlen innerhalb der Spielzeit, eine insgesamt nicht plausible Spielzeit oder nicht plausible Gewinnsummen für diese Spielzeit und diese Anzahl von Spielen, liegt entweder ein Gerätefehler oder eine Manipulation am Spielgerät 2 und/­ oder der Chipkarte 12 vor. Wird etwas Derartiges festgestellt, wird verfahrensmäßig die Gewinnbearbeitung, insbesondere die Gewinnabgabe, blockiert. Vorrichtungsmäßig ist somit die Einheit zum Registrieren und Prüfen der übermittelten Kontrolldaten der Spielgeräte 2 in der rechnergesteuerten Steuereinrichtung des Zentralgerätes 1 auch noch mit der Gewinnermittlungs- und Abgabeeinheit verknüpft, um sie erforderlichenfalls in ihrer Wirkung zu blockieren.
Im Sinne einer bequemen Handhabungs- und Zugangsmöglichkeit zu allen Elementen des Zentralgerätes 1 einschließlich der Bauelemente im Stahl­ schrank 14 ist in zweckmäßiger Ausgestaltung die Vorsetztür 19 auf der Tresortür 15 schwenkbar angeschlagen, und zwar auf derjenigen Seite, die der Schwenklagerung der Tresortür 15 selbst am Stahlschrank 14 gegen­ überliegt.
Die Einrichtung 21 zum Bearbeiten der Chipkarte 12 und die Kredit­ anzeigeeinrichtung 25 in der Vorsetztür 19 sind zweckmäßig über in der Schließstellung der Vorsetztür 19 kontaktierende Berührungs­ kontakte mit der Steuereinrichtung im Stahlschrank 14 des Zentral­ gerätes 1 verbunden. Hierzu können Berührungskontakte 26 auf der Tresortür 15 und Berührungskontakte 27 an der Einrichtung 21 vorge­ sehen sein.
Die Fig. 4 zeigt ein Blockschaltbild der Steuereinheit des transpor­ tablen Spielgerätes in einer schematischen Darstellung. Das Spiel­ gerät 2 umfaßt zwei Akkumulatoren 30, die über die Spannungsversor­ gung 32 versorgt werden. Die Spannungsversorgung 32 erhält zum einen über die Kontaktflächen 13 links und rechts an dem Spielgerät 2 Energie von dem Zentralgerät 1, wenn es in dieses eingestellt ist, und zum anderen kann über einen Steckeranschluß 31 das Spielgerät 2 mit einer außerhalb von diesem angeordneten Spannungsversorgungseinheit, die netzseitig verbunden ist, versorgt werden. Von der Spannungsversor­ gungseinheit 32 werden die Leuchtelemente auf dem Seriengewinnplan 36, vorzugsweise in Form von LEDs, sowie die weiteren Anzeigemittel, die Anschalteinheiten 37 für die kontaktlose Chipkarte 12, die Laut­ sprechersteuerung 38 sowie die Steuereinheit 35 des Spielgerätes 2 mit der darauf angeordneten Recheneinheit 35 versorgt. Darüber hinaus erfolgt auch eine Spannungsversorgung der Schrittmotoren 33 zum Antrieb der scheiben- oder walzenförmigen Anzeigemittel 9, der spielgeräteseitig angeordneten Spielezähler 39 sowie gegebenenfalls der seriellen Schnitt­ stelle bzw. der Ausgabestelle für einen integrierbaren Drucker. Die Recheneinheit 35 umfaßt einen batteriegestützen Datenspeicher 40 sowie einen Programm- und Sounddatenspeicher 41.
In der Fig. 5 ist wiederum in schematischer Weise ein Blockschaltbild der Steuereinheit des Zentralgerätes 1 dargestellt. Nicht näher erläuterte Funktionsbaugruppen treten in analoger Weise zu dem Aufbau der Spielgeräte 2 auf. Das Zentralgerät 1 umfaßt eine Ladesteuerung 50 für zwei Spielgeräte 2, eine Anschalteinheit 37 für die kontaktlose Chipkarte 12, eine Einrichtung 42 zur Entgegennahme und Ausgabe von Münzgeld, eine Steuereinheit 44 des Zentralgerätes 1 mit einer Recheneinheit 45, dem ein batteriegestützter Datenspeicher 40 und ein Programmdaten- und Sounddatenspeicher 41 zugeordnet ist. Desweiteren umfaßt das Zentralgerät 1 Spielezähler 39, eine serielle Schnittstelle 43 sowie eine Ausgabestelle 46 für ein weiteres Druckwerk. Von dem Netzteil 47 des Zentralgerätes 1 wird auch ein Akzeptor 48 bzw. ein Belegdrucker 49 mit der jeweiligen Spannung versorgt. Die hier jeweils zwei Kontaktflächen 13a zur Energie- und Datenübertragung für jedes Spielgerät 1 sind mit der Ladesteuerung 50 verbunden. Sollen von dem Zentralgerät 1 mehrere mobile Spielgeräte 2 betreut werden, so wird die Ladesteuerung 50 in Kaskadenform der jeweiligen Spielgeräteanzahl angepaßt.
Die Möglichkeiten des verfahrensmäßigen Betreibens einer derartigen Spielgeräteanlage seien kurz im Zusammenhang dargestellt. Ausgangs­ situation ist die Bevorratung vollständig aufgeladener Spielgeräte 2 in den Haltern 3 am Zentralgerät 1. Kredite sind nicht vergeben. Auf der Punktmatrixanzeige 20 des Zentralgerätes 1 werden allgemeine Informationen im Sinne von Werbetexten durchgeschoben. Wenn ein Spieler Münzen oder einen Geldschein, gegebenenfalls auch eine Kredit­ karte, eingibt, wird der geprüfte Betrag im Kreditspeicher der Geld­ verarbeitungseinrichtung des Zentralgerätes 1 gutgeschrieben, aber noch keinem der Spielgeräte 2 zugewiesen. Nach Drücken der Starttaste 7 des gewünschten Spielgerätes 2 erfolgt eine Aktivierung im Zentral­ gerät 1 und im Spielgerät 2 dergestalt, daß das Zentralgerät 1 nun diesen Kredit auf das Spielgerät 2 überweisen kann. Das Zentralgerät 1 merkt sich dabei die Zuordnung von Kredit und ausgewähltem Spiel­ gerät 2. Das Spielgerät 2 ist damit grundsätzlich spielbereit, startet aber erst ein Spiel, wenn der Spieler die Starttaste ein zweites Mal drückt. Für diesen Spielbetrieb mit dem Spielgerät 2 im Halter 3 und in Verbindung mit dem Zentralgerät 1 wird noch kein Datenträger in Form einer Chipkarte 12 benötigt. Es kann somit auch ein regulärer Spielbetrieb erfolgen, wenn das Spielgerät 2 sich in seinem Halter 3 befindet.
Verfahrensmäßig kann ein im Zentralgerät 1 vorgesehener Kredit auch beispielsweise auf zwei Spielgeräte 2, bei Wunsch auch in gleichem Umfang, verteilt werden. Hierzu ist eine schrittweise Kreditüber­ tragung auf die Spielgeräte 2 vorgesehen. Die schrittweise Übertragung auf ein erstes Spielgerät erfolgt, solange dessen Starttaste gedrückt ist. Ist der gewünschte Betrag erreicht, wird die Starttaste losge­ lassen und die Starttaste eines zweiten Spielgerätes wird solange gedrückt gehalten, bis der restliche Kreditbetrag auf dieses Spiel­ gerät übertragen ist. Eine Rückbuchung bzw. ein Rückgängigmachen eines irrtümlich übertragenen Kredites kann einfach damit durchgeführt werden, daß das betroffene Spielgerät 2 kurz aus seiner Halterung gehoben und dann wieder eingesetzt wird. Damit setzt der vorgegebene Datentransfer zum Zentralgerät 1 ein, so daß der entsprechende Kredit automatisch auf dieses zurückgeht.
Der reguläre Spielbetrieb kann auch an jedem beliebigen anderen Ort durchgeführt werden. Es ist dazu auch nicht erforderlich, das mobile mitgenommene Spielgerät 2 zuvor über das Zentralgerät einzukredi­ tieren. Das kann genausogut mittels des Datenträgers in Form der Chipkarte 12 geschehen, auf die zuvor das Zentralgerät 1 den Kredit entsprechend des eingezahlten Geldbetrages übertragen hat.
Nach Beendigung des wie üblich ablaufenden Spielbetriebes werden die Spielgeräte 2 wieder in einen der Halter 3 eingestellt. Es erfolgt der Datentransfer zwischen dem Spielgerät 2 und dem Zentralgerät 1 unter Einschluß der wesentlichen Kontrolldaten. Ergibt die Überprüfung der transferierten Daten einschließlich der Kontrolldaten im Zentral­ gerät 1 deren Richtigkeit, erfolgt im Zentralgerät 1 die Ermittlung eines etwaigen Restkredites und etwaiger Gewinne und deren Abgabe.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform können die Spielgeräte 2 zusätzlich eine Geldnachfülleinrichtung 28 aufweisen, die unabhängig vom Zentralgerät 1 eine mengenmäßig begrenzte Nachfüllung des Spiel­ gerätes 2 zur Erhöhung des Spielkredites ermöglichen. Diese Geldnach­ fülleinrichtungen 28 sind dafür ausgelegt, nur eine Münzsorte zu verarbeiten, wobei diese eine Münzsorte durch eine Prüfeinrichtung 29 innerhalb der Geldnachfülleinrichtung 28 auf einfache Weise, d. h. mit einem begrenzten gerätetechnischen Aufwand, auf Korrektheit geprüft werden. Insbesondere das Einwerfen anderer als der bestimmungsgemäßen Münzsorte in die Geldnachfülleinrichtung 28 veranlaßt die Prüfeinrich­ tung 29 das direkte Auswerfen der nicht bestimmungsgemäßen Münze ohne Aktivierung des Geldspielgerätes 2 oder Erhöhung des Spielkredites.
Auch weist die Geldnachfülleinrichtung 28 nur eine eng begrenzte Anzahl von einwerfbaren Münzen auf, die in dem Spielgerät 2 in der bekannten Weise zwischenlagerbar sind, um das Gerätegewicht des Spiel­ gerätes 2 nicht unnötig zu erhöhen. Hierdurch werden die Handhabbar­ keit des Spielgerätes 2 sowie seine Baugröße nur unwesentlich gegen­ über der Ausführungsform ohne Geldnachfülleinrichtung erhöht.
Ebenfalls ist vorgesehen, daß die Geldnachfülleinrichtung 28 keine Auszahlung von Münzen vornehmen kann, da hierdurch erneut der apparative Aufwand begrenzt werden kann. Insbesondere ist es von Vorteil, daß die Geldnachfülleinrichtung 28 des Spielgerätes 2 mit der Einheit zum Registrieren, Speichern und Transferieren von Spiel- und Kreditdaten verbunden ist und die Daten der nachgefüllten Geld­ beträge an diese weitermeldet. Hierdurch können diese Daten bei der Ankopplung des Geldspielgerätes 2 an das Zentralgerät 1 auch an dieses weitergemeldet und bei der Berechnung des Auszahlungsgewinnes berück­ sichtigt werden.
Darüber hinaus ist es möglich, zusätzlich in den Spielgeräten einen Belegdrucker vorzusehen, der eine Ausgabe festlegbarer, für den Benutzer relevanter Spiel- und Kreditdaten erlaubt. Hierdurch kann der Benutzer jederzeit, beispielsweise auch bei Gerätefehlfunktionen oder dergleichen, einen Ausdruck über den aktuellen Status des Geld­ spielgerätes 2 vornehmen lassen.

Claims (22)

1. Verfahren zum Betreiben einer geldbetätigten Spielgeräteanlage, bestehend aus einem feststehenden Zentralgerät mit einer Geldverarbeitungseinrichtung und einer rechnergesteuerten Einrichtung zum Empfangen, Verarbeiten, Transferieren von Daten und ferner bestehend aus einer Mehrzahl tragbarer Spielgeräte mit spieltypischen Anzeigefeldern, mit einem Antrieb verbundenen Gewinnsymbolträgern und einer Bedienungstastatur sowie einer rechnerge­ steuerten Einrichtung zum Erfassen, Verarbeiten und Transferieren von Da­ ten, wobei die Spielgeräte mit dem Zentralgerät im Sinne des gegenseitigen Datentransfers verbindbar sind und die nach Geldeingabe vom Zentralgerät ermittelten Kreditdaten direkt und/oder mittels eines Datenträgers in ein oder mehrere Spielgeräte übertragen werden, die Spielgeräte auch örtlich entfernt vom Zentralgerät im Sinne der Spieldurchführung betrieben werden, dabei in den Spielgeräten Spielkredite und Spielgewinne spielüblich bearbeitet werden und zugleich zusätzliche Kontrolldaten ermittelt und gespeichert werden und nach Beendigung des Spielbetriebes mit den Kredit- und Gewinndaten auch die Kontrolldaten in das Zentralgerät transferiert und im Zentralgerät auf Rich­ tigkeit geprüft werden und bei festgestellter Fehlerhaftigkeit eine Gewinner­ mittlung bzw. -abgabe blockiert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in den Spielge­ räten als Kontrolldaten neben den eingegebenen und verwerteten Kreditdaten und den Daten gegebener Gewinne Spielzeiten und Anzahl der gespielten Spiele ermittelt und registriert und nach Beendigung des Spielbetriebes in das Zentralgerät transferiert und in diesem auf Richtigkeit im Sinn realer Mög­ lichkeit geprüft werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß durch einen Akkumulator betriebene Spielgeräte während der Stationierung am Zentralgerät mit diesem elektrisch leitend verbunden und wieder aufgeladen werden.
4. Verfahren nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch ein gemeinsames Wie­ deraufladen der Akkumulatoren und Transferieren der Daten zwischen Spiel­ geräten und dem Zentralgerät.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß daß eine gepul­ ste Stromaufladung der Akkumulatoren in der Pulsmodulation gleichzeitig zum Datentransferieren benutzt wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß bei einem direkten Kredittransfer von dem Zentralgerät zu den Spielgeräten dieser Kredittransfer in vorgegebenen Größenschritten erfolgt.
7. Spielgeräteanlage zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, mit einem Zentralgerät (1), beinhaltend eine Geldverarbeitungseinrichtung und einer rechnergesteuerten Steuereinrichtung zum Empfangen, Verarbeiten und Transferieren von Daten, insbesondere Kredit- und Gewinndaten, sowie mit einer Mehrzahl von Spielgeräten (2) mit spieltypischen Anzeigefeldern, mit mit einem Antrieb verbundenen, Gewinnsymbole tragenden Elementen (9) und einer spielüblichen Bedienungstastatur (6, 7, 8) und einer rechnergesteuerten Steuereinrichtung zum Erfassen, Verarbeiten und Transferieren von Daten, wobei die Spielgeräte (2) mit dem Zentralgerät im Sinne eines bidirektionalen Datentransfers verbindbar sind, die Steuereinrichtung der Spielgeräte (2) eine Einheit zum Registrieren, Speichern und Transferieren zu den Kredit- und Gewinndaten zusätzlicher Kontrolldaten wie Spielzeit und Anzahl der Spiele aufweist und die Steuereinrichtung des Zentralgerätes (1) eine zusätzliche Einheit zum Registrieren, Speichern und Prüfen dieser zusätzlichen Kontroll­ daten aufweist, die ihrerseits mit einer Einrichtung zum Blockiern der Gewinnermittlung bzw. -abgabe der Geldverarbeitungseinrichtung des Zen­ tralgerätes (1) verbunden ist.
8. Spielgeräteanlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß daß räumlich benachbart zu dem Zentralgerät (1) eine Mehrzahl von Haltern (3) angeordnet ist, in die die transportablen Spielgeräte (2) einstellbar sind, wobei an den Spielgeräten (2) Kontakte (13) für einen bidirektionalen Datentransfer vorgesehen sind, für die an den Haltern (3) Gegenkontakte (13a) vorgesehen sind, die ihrerseits datenübertragend mit der Steuereinrichtung des Zentralge­ rätes (1) verbunden sind.
9. Spielgeräteanlage nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß in den Spielgeräten (2) Akkumulatoren zu deren Betrieb ange­ ordnet sind, die von dem Netzteil des Zentralgerätes (1) wiederaufladbar sind.
10. Spielgeräteanlage nach einem der vorhergehenden Anlageansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Kontakte (13) der Spielgeräte (2) sowie die Gegenkontakte (13a) an den Haltern (3) auf eine gleichzeitige Akkumulato­ renwiederaufladung und ein Datentransfer zwischen den Spielgeräten (2) und dem Zentralgerät (1) ausgelegt sind.
11. Spielgeräteanlage nach einem der vorhergehenden Anlageansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß das Zentralgerät (1) eine mit seiner Geldverar­ beitungseinrichtung verknüpfte Einrichtung zum Bearbeiten eines Datenträ­ gers (12) in Form einer Chipkarte aufweist, die Spielgeräte (2) einen Schlitz (11) zum Einstecken der Chipkarte (12) aufweisen und ferner eine Richtung zum Übertragen der Chipdaten auf die Steuereinrichtung der Spielgeräte (2) vorgesehen sind.
12. Spielgeräteanlage nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Chipkarte (12) einen Griff (23) aufweist, in dem eine batteriefreie Kreditanzei­ geeinrichtung (24) vorgesehen ist.
13. Spielgeräteanlage nach einem der vorhergehenden Anlageansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Spielgeräte (2) einen quer über ihre Breite verlaufenden Tragegriff (10) aufweisen und der Schlitz (11) zum Einstecken der Chipkarte (12) in dem Tragegriff (10) angeordnet ist.
14. Spielgeräteanlage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Spielgeräte (2) eine im wesentlichen dreieckige Querschnittskontur aufweisen.
15. Spielgeräteanlage nach einem der vorhergehenden Anlageansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß in den Spielgeräten (2) für die Beleuchtung LEDs eingesetzt sind.
16. Spielgeräteanlage nach einem der vorhergehenden Anlageansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Spielgeräte (2) zusätzlich über ein ansteck­ bares Netzteil betreibbar sind.
17. Spielgeräteanlage nach einem der vorstehenden Anlageansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Spielgeräte (2) zusätzlich eine Geldnachfülleinrich­ tung (28) aufweisen, die unabhängig vom Zentralgerät (1) eine mengenmäßig begrenzte Nachfüllung des Spielgerätes (2) zur Erhöhung des Spielkredits er­ möglicht.
18. Spielgeräteanlage nach einem der Anlageansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß in den Spielgeräten (2) ein Belegdrucker vorsehbar ist, der eine Aus­ gabe festlegbarer, für den Benutzer relevanter Spiel- und Kreditdaten erlaubt.
19. Spielgeräteanlage nach einem der vorhergehenden Anlageansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß das Zentralgerät (1) einen durch eine Tresortür (15) gesicherten Stahlschrank (14) beinhaltet, in dem die Geldverarbeitungs­ einrichtung angeordnet ist, wobei in der Tresortür (15) ein Münzeingabeschlitz (16) und ein Geldscheineingabeschlitz (17) gegebenenfalls auch ein Kredit­ karteneingabeschlitz (19) vorgesehen sind.
20. Spielgeräteanlage nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß vor der Tresortür (15) eine Vorsetztür (19) angeordnet ist, in der neben Beleuchtungs­ elementen eine Einrichtung (21) zum Bearbeiten der Chipkarte (12) sowie eine Kreditanzeigeeinrichtung (24) angeordnet sind.
21. Spielgeräteanlage nach den Ansprüchen 19 und 20, dadurch gekennzeich­ net, daß die Einrichtung (22) zum Bearbeiten der Chipkarte (12) und die Kre­ ditanzeigeeinrichtung (25) in der Vorsetztür (19) über Berührungskontakte (27), die in der Schließstellung der Vorsetztür (19) mit Berührungskontakten (26) in der Tresortür (15) kontaktieren, mit der rechnergesteuerten Steuerein­ richtung des Zentralgerätes (1) im Stahlschrank (14) verbunden sind.
22. Spielgeräteanlage nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorsetztür (19) schwenkbeweglich auf der Tresortür (14) angeschlagen ist, und zwar gegenüberliegend derjenigen Seite, auf der die Tresortür (15) selbst schwenkbar am Stahlschrank (14) angeschlagen ist.
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