DE19500806C2 - Verfahren zum Betreiben einer geldbetätigten Spielgeräteanlage sowie Spielgeräteanlage - Google Patents
Verfahren zum Betreiben einer geldbetätigten Spielgeräteanlage sowie SpielgeräteanlageInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer geldbetätigten
Spielgeräteanlage sowie eine Spielgeräteanlage zum Durchführen des Verfahrens,
bestehend aus einem feststehenden Zentralgerät mit einer Geldverarbeitungsein
richtung und einer zentralen, rechnergesteuerten Einrichtung zum Empfangen, Ver
arbeiten und Transferieren von Daten und ferner aus einer Mehrzahl tragbarer, mo
biler Spielgeräte mit den spieltypischen Anzeigefeldern, einem Antrieb mit Gewinn
symbolen tragenden Umlaufkörpern, einer Bedienungstastatur und einer rechnerge
steuerten Einrichtung zum Empfangen, Verarbeiten und Transferieren von Daten,
wobei die Spielgeräte mit dem Zentralgerät im Sinne des gegenseitigen Datentrans
fers verbindbar sind.
Bei einer derartigen bekannten Spielgeräteanlage (EP-O 582 965 A2) sind in dem
feststehend installierten Zentralgerät vier Einschubfächer vorgesehen, in die die trag
baren, mobilen Spielgeräte eingesteckt werden können, für die auch ein Batteriebe
trieb vorgesehen ist. In der Einschubstellung sind die einzelnen Spielgeräte mit dem
Zentralgerät über eine als Schnittstelle dienende Steckverbindung bidirektional im
Sinne des Datentransfers verbunden. Abgesehen davon, daß bei diesem Grundauf
bau im Hinblick auf eine beherrschbare Größe des Zentralgerätes die Anzahl unter
zubringender einzelner mobiler Spielgeräte begrenzt ist, wird zwar mehreren Spielern
an unterschiedlichen Plätzen das Spielen an einem Spielgerät ermöglicht, doch ist
das gesamte Anlagenkonzept vom Grundaufbau und dem Verfahren seines Betrei
bens darauf ausgelegt, daß die Spieler mit den einzelnen Spielgeräten sich im Re
gelfall noch im gleichen Raum wie das Zentralgerät befinden, wie es beispielsweise
bei einer Gaststätte der Fall ist, allenfalls noch in Nebenräumen dazu. Als Kommuni
kation zwischen den einzelnen Spielgeräten und dem Zentralgerät ist lediglich vorge
sehen, daß nach Eingabe eines bestimmten Geldbetrages in die Geldverarbeitungs
einrichtung des Zentralgerätes der Kredit auf das ausgewählte Spielgerät gebucht
wird. Wird nach Beendigung des Spieles das einzelne Spielgerät in das Einschubfach
des Zentralgerätes zurückgesteckt, erfolgt ein Datentransfer bezüglich eines etwa
noch vorhandenen Kredites, bezüglich der Gewinne und dergleichen zur zentralen
Geldverarbeitungseinrichtung. Es ist dort auch vorgesehen, das Zentralgerät mit der
Geldverarbeitungseinrichtung mit einem Speicher für Benutzerkarten zu versehen,
mit der Möglichkeit, die Benutzerkarte entsprechend einem eingegebenen Geldbe
trag zu kodieren. Im mobilen Spielgerät befindet sich dann eine Benutzerkartelese
einrichtung. Die Rückübertragung von Datenguthaben in die Geldverarbeitungsein
richtung des Zentralgerätes kann mit Hilfe der Benutzerkarte geschehen. Die einzel
nen Spielgeräte haben unter anderem auch ein eigenes Kreditanzeigesystem. Bei
Ausführungsform mit Benutzerkarte kann der Kredit mit Hilfe der Benutzerkarte auch
am Zentralgerät angezeigt werden. Zur Verhinderung von Manipulationen während
des Spielbetriebes ist lediglich vorgesehen, daß bei zu großer Entfernung des einzel
nen Spielgerätes vom Zentralgerät ein optischer und/oder akustischer Alarm ausge
löst wird oder beim Verlassen des Raumes, in dem sich das Zentralgerät befindet,
ein Alarm ausgelöst wird.
Eine vergleichbare Spielgeräteanlage zeigt ferner die US 5 096 195. Dort kann aller
dings eine Vielzahl einzelner Spielgeräte in einem Traggestell untergebracht werden,
das verfahrbar ist und auch das Zentralgerät beinhaltet. Im übrigen ist auch hier
wieder das Grundkonzept der Anlage darauf gerichtet, daß die Spieler den Raum, in
dem sich das Zentralgerät befindet, nicht verlassen. Für die Ausgabe der einzelnen
Spielgeräte ist dort sogar eine Bedienungsperson vorgesehen. Als Beispiel wird die
Benutzung einer solchen Spielgeräteanlage in einem Flugzeug herausgestellt.
Aus der DE 38 20 868 C2 ist ein Spielgerätesystem bekannt, bei dem in den Spielge
räten in einer Einheit Kontrolldaten registriert und gespeichert werden, die von einem
entfernt angeordneten Zentralgerät abfragbar sind. Das System soll den Abruf von
Spielgerätedaten ermöglichen, ohne daß die Spielgeräte selbst eingeschaltet sind.
Das System zur Abfrage der Spielgerätedaten beinhaltet eine Datenverarbeitungsein
richtung mit einem Rechner und Schnittstellen sowie Ein/Ausgabe von Spielgeräte
daten, die jeweils über eine Datenleitung mit dem Spielgerät verbunden sind. Es be
steht die Möglichkeit, die Anzahl der getätigten Spiele, des Kasseninhaltes, des
Münzröhrcheninhaltes und dergleichen beim Spielgerät abzufragen. Anhand dieser
Daten kann ein Kassierer gezielt zu den entsprechenden Geräten beispielsweise zur
Entleerung geschickt werden. Es ist ferner feststellbar, ob Spielgeräte wegen gerin
ger Annahme durch das Publikum uminstalliert oder durch andere Geräte ersetzt
werden müssen. Das System dient dazu, Personal und Geräte wirtschaftlich einzu
setzen. Mit dem System sollen fest installierte Spielgeräte derart mittels ebenfalls
festgelegter Datenleitungen vernetzt werden, daß von einer Zentralstation aus wich
tige Daten des Spielbetriebes erfaßt werden können.
Das System ist nicht dazu gedacht und nicht dazu geeignet, bei mobilen, außerhalb
des Raumes einer Zentraleinheit zu betätigenden Spielgeräten, beispielsweise inner
halb einer verzweigten Verkehrsanlage, eine Erhöhung der Sicherheit gegen Mani
pulation durch den Spielgerätebenutzer in Verbindung mit einer Gewinnfreigabe erst
nach entsprechendem Datenvergleich zu ermöglichen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren sowie eine
Spielgeräteanlage zur Durchführung des Verfahrens zu schaffen, die einerseits dem
Aufsteller der Anlage eine hohe Sicherheit gegen Manipulation gibt und dabei
andererseits dem Spieler eine große Freiheit bezüglich des von ihm bevorzugten
Spielortes gewährt.
Die erfindungsgemäße Lösung ergibt sich bezüglich des Verfahrens aus dem Pa
tentanspruch 1. Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform des
Verfahrens werden neben den eingegebenen und verwendeten Kreditdaten und den
Daten bezüglich gegebener Gewinne als Kontrolldaten Spielzeiten und Anzahl der
Spiele registriert und dann mit in das Zentralgerät transferiert und in diesem auf
Richtigkeit im Sinne realer Möglichkeit geprüft.
Dank eines derartigen Kontrolldatentransfers, der beim Wiedereinsetzen des mobilen
Spielgerätes in die Zentraleinheit automatisch erfolgen kann, und der Überprüfung
dieser Kontrolldaten auf Richtigkeit sind Gewinnmanipulationen weitestgehend aus
geschlossen, da nach dem vorgegebenen Gewinnsystem der Spielanlage und bei
einer gegebenen Spieldauer nur eine bestimmte Spielanzahl und damit auch nur ein
bestimmter Endgewinn real sein können.
Diese Manipulationssicherheit für den Aufsteller der Spielanlage läßt jedwede Bin
dung des Spielers an einen bestimmten, kontrollierbaren Spielort in Fortfall kommen.
Insbesondere im Hotelbetrieb gibt es viele Gäste, die ungern in den üblicherweise
dafür vorgesehen Gemeinschaftsräumen spielen. Die einzelnen Spielgeräte können
jetzt problemlos beispielsweise mit auf das Hotelzimmer genommen werden, wo der
Spieler sie dann in der gewünschten Weise unbeobachtet und in Ruhe nach Wunsch
benutzen kann.
Bezüglich der Spielanlage selbst besteht die erfindungsgemäße Lösung
im wesentlichen darin, daß die rechnergesteuerten Steuereinrichtungen
der einzelnen mobilen Spielgeräte eine Registrier- und Speichereinheit
für die Spielzeit und die Spieleanzahl aufweisen, während die rechner
gesteuerte Steuereinrichtung des Zentralgerätes eine Registrier- und
Prüfeinheit für Spielzeit und Spieleanzahl aufweist, die mit einer
Einrichtung zum Blockieren der Gewinnabgabeeinrichtung verbunden ist.
Weitere bevorzugte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen gekenn
zeichnet. Hervorzuheben ist dabei vorrichtungsmäßig eine Ausgestaltung,
nach der bei Verwendung eines von der Steuereinrichtung des Zentralgerätes
nach Geldeingabe bezüglich des Kredites zu kodierenden Datenträgers dieser
Datenträger selbst eine Kreditanzeigeeinrichtung hat. Die einzelnen
mobilen Spielgeräte können dadurch ohne Kreditanzeigeeinrichtung gebaut
und damit baulich vereinfacht werden, ohne daß der Spieler nun etwa zur
Anzeige eines etwa noch vorhandenen Kredites zum Zentralgerät gehen müßte.
Eine weitere, hervorzuhebende vorrichtungsmäßige Ausgestaltung weist in
jedem Spielgerät zusätzlich eine Geldnachfülleinrichtung auf, mit der
unabhängig vom Zentralgerät eine mengenmäßig begrenzte Nachfüllung des
Spielgerätes zur Erhöhung des Spielkredites möglich ist, wobei nur eine
Münzsorte einwerfbar und prüfbar ist und andere als die bestimmungsmäßige
Münzsorte wieder ausgegeben werden. Es ist darüber hinaus zur Reduzierung
des Gewichtes des Spielgerätes nur eine sehr begrenzte Anzahl von Münzen
in das Spielgerät einwerfbar und zwischenlagerbar, ebenfalls weist das
mit einer Geldnachfülleinrichtung ausgerüstete Spielgerät keine
Auszahlungseinrichtung auf.
In einer weiteren Ausgestaltung kann ein Spielgerät mit einem Belegdrucker
ausgerüstet sein, der benutzerrelevante Daten des Spielbetriebes sowie
Kreditdaten ausdruckbar macht.
Ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Spielgeräteanlage wird
nachstehend unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher beschrieben.
Es zeigen
Fig. 1 ein transportables Spielgerät und einen Datenträger für seine
Benutzung in perspektivischer Darstellung,
Fig. 2 ein Zentralgerät in perspektivischer Darstellung bei geöffneter
erster Tür,
Fig. 3 die Zentralstation der Spielgeräteanlage mit dem Zentralgerät,
daneben angeordneten Haltern und in diesen angeordneten
transportablen Spielgeräten.
Fig. 4 Blockschaltbild der Steuereinrichtung des transportablen
Spielgerätes,
Fig. 5 Blockschaltbild der Steuereinheit des Zentralgerätes.
Ihrem Grundaufbau nach besteht die geldbetätigte Spielgeräteanlage aus
einem feststehend installierten Zentralgerät 1 sowie einer Mehrzahl
mobiler, transportabler Spielgeräte 2. Neben dem Zentralgerät 1 befindet
sich zu beiden Seiten eine entsprechende Anzahl von Haltern 3, in die
die Spielgeräte 2 unter noch im einzelnen zu beschreibender gleichzeitiger
Kontaktierung zum Zentralgerät 1 eingestellt werden können.
Grundsätzlich können benachbart dem Zentralgerät 1 beliebig viele
Spielgeräte 2 bevorratet werden. Im dargestellten Ausführungsbeispiel
sind nur sechs zugeordnete Halter 3 gezeigt. Die Spielgeräte 2 werden
zweckmäßig durch einen Akkumulator 30 betrieben. Die Akkumulatoren 30
der Spielgeräte 2 werden, wenn sie in die Halter 3 eingestellt sind,
von einem entsprechenden Netzteil des Zentralgerätes 1 wieder aufgeladen.
Die Spielgeräte 2 haben vorzugsweise ein geschlossenes Metallgehäuse 4,
vorzugsweise aus Aluminium mit einer Hartglasfrontscheibe 5.
Da, wie noch im einzelnen zu beschreiben ist, in einer Ausführungsform
mit den einzelnen Spielgeräten 2 kein Hart- oder Papiergeld-Verkehr
stattfinden muß, sind in der Frontscheibe 5 in entsprechenden Durch
brechungen lediglich ich die spieltypischen Tasten angeordnet, beispielsweise
zwei Risikotasten 6, eine Starttaste 7 sowie zwei Stoptasten 8. Die
Frontscheibe 5 enthält ferner die üblichen Risikoleiter und Bedarfsfelder
sowie Sichtfenster zu gewinnanzeigenden Elementen, die beispielsweise
auf drei Umlaufkörpern in Form von Walzen 9 angebracht sind, die jeweils
mit einem Antriebsmotor verbunden sind.
In einer anderen Ausführungsform der Spielgeräte sind diese mit einer
begrenzten Geldnachfülleinrichtung 28 ausgestattet, die wie nachstehend
noch weiter erläutert eine mengenmäßig begrenzte Nachfüllung des Spiel
gerätes 2 unabhängig vom Zentralgerät 1 ermöglicht. Hierzu sowie für
einen ebenfalls zusätzlich vorsehbaren Belegdrucker sind im griffgünstigen
Bereich des Gehäuses des Spielgerätes 2 passende Durchbrüche vorgesehen.
Die Spielgeräte 2 haben eine angenähert dreieckige Querschnittsform und
an ihrer Oberkante einen integrierten quer über die Breite verlaufenden
Tragegriff 10, der zusammen mit den Einbauteilen des Spielgerätes 2 damit
so angeordnet ist, daß das Spielgerät bei hängendem Transport am Arm
nicht in den Bewegungsbereich der Beine kommt. In dem Tragegriff 10 des
Spielgerätes 2 ist ein Schlitz 11 zum Einführen eines Datenträgers in
Form einer Chipkarte 12 eine Anschalteinheit 37 vorgesehen, deren Funktion
nachfolgend noch im einzelnen erläutert wird.
Der innere technische Aufbau der Spielgeräte 2 entspricht im
wesentlichen dem üblichen Aufbau von geldbetätigten Spielgeräten.
Es fehlt in einer Ausführungsform insbesondere jedoch jedwede Geld
verarbeitungseinrichtung, so daß hierdurch das Gewicht und die Bau
höhe des Spielgerätes 2 klein gehalten werden können. Auch in einer
anderen Ausführungsform mit einer begrenzten Geldnachfülleinrichtung
ohne aufwendige Zwischenlagerung verschiedener Münzsorten ist auch
bei vollständiger Auffüllung der Geldnachfülleinrichtung das Gewicht
des Spielgerätes 2 so gering, daß es leicht handhabbar und transportabel
ist. Zweckmäßig werden anstelle der üblichen Glühfadenlampen für die
Beleuchtung der Risikoleitern und sonstiger Anzeigeelemente hoch
effiziente LEDs benutzt, die den Vorteil eines geringen Stromverbrauches
mit einer unbegrenzten Lebensdauer verbinden und somit auch den im
Spielgerät befindlichen Akkumulator 30 nur wenig belasten. In zweck
mäßiger Ausgestaltung können die mobilen Spielgeräte bei entleertem
Akkumulator 30 auch hilfsweise über ein ansteckbares Netzteil 21 be
trieben werden. Die Spielgeräte 2 enthalten keine Ladevorrichtung für
den Akkumulator 30, da die Wiederaufladung während der Bevorratung
in den Haltern 3 über das entsprechende Netzteil des Zentralgerätes
1 erfolgt.
Die mobilen Spielgeräte 2 beinhalten ferner eine rechnergesteuerte
Steuereinrichtung zum Empfangen, Verarbeiten und Transferieren von
Daten, und zwar zunächst der spielüblichen Daten und insbesondere der
vom Zentralgerät 1 und/oder der Chipkarte 12 transferierten Kredit
daten sowie der sich aus dem Spielbetrieb ergebenden Gewinndaten und
eventuellen Daten über die Nachfüllung des Spielgerätes mittels der
Geldnachfülleinrichtung 28.
Erfindungswesentlich ist nun, daß die Steuereinrichtung der mobilen
Spielgeräte 2 auch noch eine Registrier-, Speicher- und Transfereinheit
für Kontrolldaten beinhaltet, und zwar insbesondere in zweckmäßiger
Ausgestaltung für die Spielzeit und die Anzahl der gespielten Spiele.
Die rechnergesteuerte Steuereinrichtung der Spielgeräte 2 ist leitend
mit Kontakten 13 verbunden. Für die Kontakte 13 der einzelnen Spiel
geräte 2 sind an den Haltern 3 an entsprechender Stelle die Gegen
kontakte 13a vorgesehen, die ihrerseits in leitender Verbindung mit
einer rechnergesteuerten Steuereinrichtung des Zentralgerätes 1 und
dem Netzteil des Zentralgerätes 1 verbunden sind. Die Kontakte 13 und
deren Gegenkontakte 13a sind solche, die einen bidirektionalen Daten
verkehr zwischen den Spielgeräten 2 und dem Zentralgerät 1 und dabei
zugleich auch ein Wiederaufladen der Akkumulatoren 30 der Spielgeräte
2 durch das Netzteil des Zentralgerätes 1 ermöglichen.
In elektrischer Hinsicht wird mit einer gepulsten Stromaufladung gear
beitet, die in der Pulsmodulation gleichzeitig zum Datentransfer benutzt
werden kann.
Das Zentralgerät 1 ist zweckmäßig als massiver Stahlschrank 14 ausge
bildet, in dem insbesondere die Geldverarbeitungseinrichtung vorgesehen
ist. Der Stahlschrank 14 ist dabei mit einer ersten Tresortür 15 mit
mehrfacher Verriegelung und Spezialschloß gesichert. Im Stahlschrank
14 befindet sich ferner die rechnergesteuerte Steuereinrichtung des
Zentralgerätes 1, die insbesondere auch mit der Geldverarbeitungs
einrichtung verknüpft ist und auch mit den Gegenkontakten 13a an den
Haltern 3 für die Kontakte 13 der einzelnen Spielgeräte 2 verknüpft
ist.
Die Geldverarbeitungseinrichtung des Zentralgerätes 1 beinhaltet die
übliche Münzeinheit mit elektronischem Münzprüfer, einen Geldschein
akzeptor, die üblichen Einrichtungen zur Registrierung und Ausgabe
etwaig von den Spielgeräten 2 der Datenübertragung gemeldeter Gewinne,
gegebenenfalls ein Thermodruckwerk für die Ausgabe von Gutscheinen oder
dergleichen. Es ist ferner eine Anschalteinheit für die Bearbeitung der
Chipkarte 12 vorgesehen. In der Tresortür 15 des Stahlschrankes 14 des
Zentralgerätes 1 ist beispielsweise neben einem Münzeingabeschlitz 16
ein Geldscheineingabeschlitz 17 sowie bei Wunsch auch ein Eingabeschlitz
18 für Kreditkarten vorgesehen.
Die Tresortür 15 ist als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme durch eine
weitere Vorsetztür 19 verdeckt. Die Vorsetztür 19 dient der Aufnahme
von Anzeigeelementen, insbesondere einer Punktmatrixanzeige und Glüh
lampen und ferner der Aufnahme der üblichen Scheibengrafiken.
In der Vorsetztür 19 befindet sich ferner eine Einrichtung 21 zum
Bearbeiten des Datenträgers in Form der Chipkarte 12, die durch einen
Schlitz 22 dieser Einrichtung 21 zugeführt werden kann. Die Einrichtung
21 zum Bearbeiten der Chipkarte 12 ermöglicht das Übertragen der von
der Geldverarbeitungseinrichtung über die Anschalteeinheit 37 gelie
ferten Kreditdaten auf die Chipkarte 12 sowie das Lesen der Chipkarte
12 nach Spielbeendigung bezüglich etwaiger Restkredite und Gewinne.
Die Chipkarte 12 enthält einen beschreib- und löschbaren Datenspeicher,
der ohne Batteriebetrieb auskommt. Die Chipkarte 12 hat ferner einen
verstärkten Griff 23, der zugleich auch der Aufnahme einer LCD-Anzeige
24 für den jeweiligen Kredit dient, so daß die Spielgeräte 2 ohne
Kreditanzeigeeinrichtung belassen werden können. Eine Kreditanzeige
einrichtung 25 befindet sich ferner in der Vorsetztür 19 des Zentral
gerätes 1. Die Anzeige des Kredites durch die LCD-Anzeige der Chipkarte
12 erfolgt solange, wie die Karte in einem zugehörigen Schlitz 22 des
Zentralgerätes 1 oder 11 eines Spielgerätes 2 sitzt. Die Ausstattung
mit der LCD-Anzeige 24 ermöglicht es, die Chipkarte 12 auch insoweit
batteriefrei und damit wartungsfrei zu gestalten.
Die im Stahlschrank 14 des Zentralgerätes 1 untergebrachte rechner
gesteuerte Steuereinrichtung des Zentralgerätes 1 beinhaltet neben
den Einheiten zum Registrieren, Speichern und Bearbeiten der üblichen
Spieldaten einschließlich Kredit- und Gewinndaten nun erfindungswesent
lich auch eine Einheit zum Registrieren und Prüfen der von den Spiel
geräten 2 nach Wiedereinsetzen in einen Halter 3 zusätzlich über
mittelten Kontrolldaten, insbesondere also der Spielzeit und der Anzahl
der gespielten Spiele, dies zweckmäßig auch in Verbindung mit einer
Kennung jeder der für den Spielbetrieb ausgegebenen Chipkarten 12.
Verfahrenswesentlich für das Betreiben der Spielgeräteanlage ist somit,
daß diese Kontrolldaten einerseits in den einzelnen Spielgeräten 2
registriert und gespeichert, dann auf das Zentralgerät 1 transferiert
werden und dort auf Richtigkeit geprüft werden, und zwar auf Richtigkeit
im Sinne realer Möglichkeit. Wenn für eine bestimmte ausgegebene Chip
karte eine bestimmte Spielzeit gemeldet wird und für diese Spielzeit
eine bestimmte Anzahl von Spielen gemeldet wird, liegen im Hinblick
auf die vorgegebenen Gewinnpläne des Systems auch nur bestimmte Gewinn
summen im Bereich des real Möglichen und damit Plausiblen. Ergibt die
Überprüfung insoweit dann nicht plausible Spielanzahlen innerhalb der
Spielzeit, eine insgesamt nicht plausible Spielzeit oder nicht plausible
Gewinnsummen für diese Spielzeit und diese Anzahl von Spielen, liegt
entweder ein Gerätefehler oder eine Manipulation am Spielgerät 2 und/
oder der Chipkarte 12 vor. Wird etwas Derartiges festgestellt, wird
verfahrensmäßig die Gewinnbearbeitung, insbesondere die Gewinnabgabe,
blockiert. Vorrichtungsmäßig ist somit die Einheit zum Registrieren
und Prüfen der übermittelten Kontrolldaten der Spielgeräte 2 in der
rechnergesteuerten Steuereinrichtung des Zentralgerätes 1 auch noch
mit der Gewinnermittlungs- und Abgabeeinheit verknüpft, um sie
erforderlichenfalls in ihrer Wirkung zu blockieren.
Im Sinne einer bequemen Handhabungs- und Zugangsmöglichkeit zu allen
Elementen des Zentralgerätes 1 einschließlich der Bauelemente im Stahl
schrank 14 ist in zweckmäßiger Ausgestaltung die Vorsetztür 19 auf der
Tresortür 15 schwenkbar angeschlagen, und zwar auf derjenigen Seite, die
der Schwenklagerung der Tresortür 15 selbst am Stahlschrank 14 gegen
überliegt.
Die Einrichtung 21 zum Bearbeiten der Chipkarte 12 und die Kredit
anzeigeeinrichtung 25 in der Vorsetztür 19 sind zweckmäßig über in
der Schließstellung der Vorsetztür 19 kontaktierende Berührungs
kontakte mit der Steuereinrichtung im Stahlschrank 14 des Zentral
gerätes 1 verbunden. Hierzu können Berührungskontakte 26 auf der
Tresortür 15 und Berührungskontakte 27 an der Einrichtung 21 vorge
sehen sein.
Die Fig. 4 zeigt ein Blockschaltbild der Steuereinheit des transpor
tablen Spielgerätes in einer schematischen Darstellung. Das Spiel
gerät 2 umfaßt zwei Akkumulatoren 30, die über die Spannungsversor
gung 32 versorgt werden. Die Spannungsversorgung 32 erhält zum einen
über die Kontaktflächen 13 links und rechts an dem Spielgerät 2 Energie
von dem Zentralgerät 1, wenn es in dieses eingestellt ist, und zum
anderen kann über einen Steckeranschluß 31 das Spielgerät 2 mit einer
außerhalb von diesem angeordneten Spannungsversorgungseinheit, die
netzseitig verbunden ist, versorgt werden. Von der Spannungsversor
gungseinheit 32 werden die Leuchtelemente auf dem Seriengewinnplan
36, vorzugsweise in Form von LEDs, sowie die weiteren Anzeigemittel,
die Anschalteinheiten 37 für die kontaktlose Chipkarte 12, die Laut
sprechersteuerung 38 sowie die Steuereinheit 35 des Spielgerätes 2
mit der darauf angeordneten Recheneinheit 35 versorgt. Darüber hinaus
erfolgt auch eine Spannungsversorgung der Schrittmotoren 33 zum Antrieb
der scheiben- oder walzenförmigen Anzeigemittel 9, der spielgeräteseitig
angeordneten Spielezähler 39 sowie gegebenenfalls der seriellen Schnitt
stelle bzw. der Ausgabestelle für einen integrierbaren Drucker.
Die Recheneinheit 35 umfaßt einen batteriegestützen Datenspeicher 40
sowie einen Programm- und Sounddatenspeicher 41.
In der Fig. 5 ist wiederum in schematischer Weise ein Blockschaltbild
der Steuereinheit des Zentralgerätes 1 dargestellt. Nicht näher
erläuterte Funktionsbaugruppen treten in analoger Weise zu dem Aufbau
der Spielgeräte 2 auf. Das Zentralgerät 1 umfaßt eine Ladesteuerung
50 für zwei Spielgeräte 2, eine Anschalteinheit 37 für die kontaktlose
Chipkarte 12, eine Einrichtung 42 zur Entgegennahme und Ausgabe von
Münzgeld, eine Steuereinheit 44 des Zentralgerätes 1 mit einer
Recheneinheit 45, dem ein batteriegestützter Datenspeicher 40 und ein
Programmdaten- und Sounddatenspeicher 41 zugeordnet ist. Desweiteren
umfaßt das Zentralgerät 1 Spielezähler 39, eine serielle Schnittstelle
43 sowie eine Ausgabestelle 46 für ein weiteres Druckwerk. Von dem
Netzteil 47 des Zentralgerätes 1 wird auch ein Akzeptor 48 bzw. ein
Belegdrucker 49 mit der jeweiligen Spannung versorgt. Die hier jeweils
zwei Kontaktflächen 13a zur Energie- und Datenübertragung für jedes
Spielgerät 1 sind mit der Ladesteuerung 50 verbunden. Sollen von dem
Zentralgerät 1 mehrere mobile Spielgeräte 2 betreut werden, so wird
die Ladesteuerung 50 in Kaskadenform der jeweiligen Spielgeräteanzahl
angepaßt.
Die Möglichkeiten des verfahrensmäßigen Betreibens einer derartigen
Spielgeräteanlage seien kurz im Zusammenhang dargestellt. Ausgangs
situation ist die Bevorratung vollständig aufgeladener Spielgeräte 2
in den Haltern 3 am Zentralgerät 1. Kredite sind nicht vergeben. Auf
der Punktmatrixanzeige 20 des Zentralgerätes 1 werden allgemeine
Informationen im Sinne von Werbetexten durchgeschoben. Wenn ein
Spieler Münzen oder einen Geldschein, gegebenenfalls auch eine Kredit
karte, eingibt, wird der geprüfte Betrag im Kreditspeicher der Geld
verarbeitungseinrichtung des Zentralgerätes 1 gutgeschrieben, aber
noch keinem der Spielgeräte 2 zugewiesen. Nach Drücken der Starttaste
7 des gewünschten Spielgerätes 2 erfolgt eine Aktivierung im Zentral
gerät 1 und im Spielgerät 2 dergestalt, daß das Zentralgerät 1 nun
diesen Kredit auf das Spielgerät 2 überweisen kann. Das Zentralgerät
1 merkt sich dabei die Zuordnung von Kredit und ausgewähltem Spiel
gerät 2. Das Spielgerät 2 ist damit grundsätzlich spielbereit, startet
aber erst ein Spiel, wenn der Spieler die Starttaste ein zweites Mal
drückt. Für diesen Spielbetrieb mit dem Spielgerät 2 im Halter 3 und
in Verbindung mit dem Zentralgerät 1 wird noch kein Datenträger in
Form einer Chipkarte 12 benötigt. Es kann somit auch ein regulärer
Spielbetrieb erfolgen, wenn das Spielgerät 2 sich in seinem Halter 3
befindet.
Verfahrensmäßig kann ein im Zentralgerät 1 vorgesehener Kredit auch
beispielsweise auf zwei Spielgeräte 2, bei Wunsch auch in gleichem
Umfang, verteilt werden. Hierzu ist eine schrittweise Kreditüber
tragung auf die Spielgeräte 2 vorgesehen. Die schrittweise Übertragung
auf ein erstes Spielgerät erfolgt, solange dessen Starttaste gedrückt
ist. Ist der gewünschte Betrag erreicht, wird die Starttaste losge
lassen und die Starttaste eines zweiten Spielgerätes wird solange
gedrückt gehalten, bis der restliche Kreditbetrag auf dieses Spiel
gerät übertragen ist. Eine Rückbuchung bzw. ein Rückgängigmachen eines
irrtümlich übertragenen Kredites kann einfach damit durchgeführt
werden, daß das betroffene Spielgerät 2 kurz aus seiner Halterung
gehoben und dann wieder eingesetzt wird. Damit setzt der vorgegebene
Datentransfer zum Zentralgerät 1 ein, so daß der entsprechende Kredit
automatisch auf dieses zurückgeht.
Der reguläre Spielbetrieb kann auch an jedem beliebigen anderen Ort
durchgeführt werden. Es ist dazu auch nicht erforderlich, das mobile
mitgenommene Spielgerät 2 zuvor über das Zentralgerät einzukredi
tieren. Das kann genausogut mittels des Datenträgers in Form der
Chipkarte 12 geschehen, auf die zuvor das Zentralgerät 1 den Kredit
entsprechend des eingezahlten Geldbetrages übertragen hat.
Nach Beendigung des wie üblich ablaufenden Spielbetriebes werden die
Spielgeräte 2 wieder in einen der Halter 3 eingestellt. Es erfolgt der
Datentransfer zwischen dem Spielgerät 2 und dem Zentralgerät 1 unter
Einschluß der wesentlichen Kontrolldaten. Ergibt die Überprüfung der
transferierten Daten einschließlich der Kontrolldaten im Zentral
gerät 1 deren Richtigkeit, erfolgt im Zentralgerät 1 die Ermittlung
eines etwaigen Restkredites und etwaiger Gewinne und deren Abgabe.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform können die Spielgeräte
2 zusätzlich eine Geldnachfülleinrichtung 28 aufweisen, die unabhängig
vom Zentralgerät 1 eine mengenmäßig begrenzte Nachfüllung des Spiel
gerätes 2 zur Erhöhung des Spielkredites ermöglichen. Diese Geldnach
fülleinrichtungen 28 sind dafür ausgelegt, nur eine Münzsorte zu
verarbeiten, wobei diese eine Münzsorte durch eine Prüfeinrichtung 29
innerhalb der Geldnachfülleinrichtung 28 auf einfache Weise, d. h. mit
einem begrenzten gerätetechnischen Aufwand, auf Korrektheit geprüft
werden. Insbesondere das Einwerfen anderer als der bestimmungsgemäßen
Münzsorte in die Geldnachfülleinrichtung 28 veranlaßt die Prüfeinrich
tung 29 das direkte Auswerfen der nicht bestimmungsgemäßen Münze
ohne Aktivierung des Geldspielgerätes 2 oder Erhöhung des Spielkredites.
Auch weist die Geldnachfülleinrichtung 28 nur eine eng begrenzte
Anzahl von einwerfbaren Münzen auf, die in dem Spielgerät 2 in der
bekannten Weise zwischenlagerbar sind, um das Gerätegewicht des Spiel
gerätes 2 nicht unnötig zu erhöhen. Hierdurch werden die Handhabbar
keit des Spielgerätes 2 sowie seine Baugröße nur unwesentlich gegen
über der Ausführungsform ohne Geldnachfülleinrichtung erhöht.
Ebenfalls ist vorgesehen, daß die Geldnachfülleinrichtung 28 keine
Auszahlung von Münzen vornehmen kann, da hierdurch erneut der
apparative Aufwand begrenzt werden kann. Insbesondere ist es von
Vorteil, daß die Geldnachfülleinrichtung 28 des Spielgerätes 2 mit
der Einheit zum Registrieren, Speichern und Transferieren von Spiel-
und Kreditdaten verbunden ist und die Daten der nachgefüllten Geld
beträge an diese weitermeldet. Hierdurch können diese Daten bei der
Ankopplung des Geldspielgerätes 2 an das Zentralgerät 1 auch an dieses
weitergemeldet und bei der Berechnung des Auszahlungsgewinnes berück
sichtigt werden.
Darüber hinaus ist es möglich, zusätzlich in den Spielgeräten einen
Belegdrucker vorzusehen, der eine Ausgabe festlegbarer, für den
Benutzer relevanter Spiel- und Kreditdaten erlaubt. Hierdurch kann
der Benutzer jederzeit, beispielsweise auch bei Gerätefehlfunktionen
oder dergleichen, einen Ausdruck über den aktuellen Status des Geld
spielgerätes 2 vornehmen lassen.
Claims (22)
1. Verfahren zum Betreiben einer geldbetätigten Spielgeräteanlage, bestehend
aus einem feststehenden Zentralgerät mit einer Geldverarbeitungseinrichtung
und einer rechnergesteuerten Einrichtung zum Empfangen, Verarbeiten,
Transferieren von Daten und ferner bestehend aus einer Mehrzahl tragbarer
Spielgeräte mit spieltypischen Anzeigefeldern, mit einem Antrieb verbundenen
Gewinnsymbolträgern und einer Bedienungstastatur sowie einer rechnerge
steuerten Einrichtung zum Erfassen, Verarbeiten und Transferieren von Da
ten, wobei die Spielgeräte mit dem Zentralgerät im Sinne des gegenseitigen
Datentransfers verbindbar sind und die nach Geldeingabe vom Zentralgerät
ermittelten Kreditdaten direkt und/oder mittels eines Datenträgers in ein oder
mehrere Spielgeräte übertragen werden, die Spielgeräte auch örtlich entfernt
vom Zentralgerät im Sinne der Spieldurchführung betrieben werden, dabei in
den Spielgeräten Spielkredite und Spielgewinne spielüblich bearbeitet werden
und zugleich zusätzliche Kontrolldaten ermittelt und gespeichert werden und
nach Beendigung des Spielbetriebes mit den Kredit- und Gewinndaten auch
die Kontrolldaten in das Zentralgerät transferiert und im Zentralgerät auf Rich
tigkeit geprüft werden und bei festgestellter Fehlerhaftigkeit eine Gewinner
mittlung bzw. -abgabe blockiert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in den Spielge
räten als Kontrolldaten neben den eingegebenen und verwerteten Kreditdaten
und den Daten gegebener Gewinne Spielzeiten und Anzahl der gespielten
Spiele ermittelt und registriert und nach Beendigung des Spielbetriebes in das
Zentralgerät transferiert und in diesem auf Richtigkeit im Sinn realer Mög
lichkeit geprüft werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß durch
einen Akkumulator betriebene Spielgeräte während der Stationierung am
Zentralgerät mit diesem elektrisch leitend verbunden und wieder aufgeladen
werden.
4. Verfahren nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch ein gemeinsames Wie
deraufladen der Akkumulatoren und Transferieren der Daten zwischen Spiel
geräten und dem Zentralgerät.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß daß eine gepul
ste Stromaufladung der Akkumulatoren in der Pulsmodulation gleichzeitig zum
Datentransferieren benutzt wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß bei einem direkten Kredittransfer von dem Zentralgerät zu den
Spielgeräten dieser Kredittransfer in vorgegebenen Größenschritten erfolgt.
7. Spielgeräteanlage zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, mit
einem Zentralgerät (1), beinhaltend eine Geldverarbeitungseinrichtung und
einer rechnergesteuerten Steuereinrichtung zum Empfangen, Verarbeiten und
Transferieren von Daten, insbesondere Kredit- und Gewinndaten, sowie mit
einer Mehrzahl von Spielgeräten (2) mit spieltypischen Anzeigefeldern, mit mit
einem Antrieb verbundenen, Gewinnsymbole tragenden Elementen (9) und
einer spielüblichen Bedienungstastatur (6, 7, 8) und einer rechnergesteuerten
Steuereinrichtung zum Erfassen, Verarbeiten und Transferieren von Daten,
wobei die Spielgeräte (2) mit dem Zentralgerät im Sinne eines bidirektionalen
Datentransfers verbindbar sind, die Steuereinrichtung der Spielgeräte (2) eine
Einheit zum Registrieren, Speichern und Transferieren zu den Kredit- und
Gewinndaten zusätzlicher Kontrolldaten wie Spielzeit und Anzahl der Spiele
aufweist und die Steuereinrichtung des Zentralgerätes (1) eine zusätzliche
Einheit zum Registrieren, Speichern und Prüfen dieser zusätzlichen Kontroll
daten aufweist, die ihrerseits mit einer Einrichtung zum Blockiern der
Gewinnermittlung bzw. -abgabe der Geldverarbeitungseinrichtung des Zen
tralgerätes (1) verbunden ist.
8. Spielgeräteanlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß daß
räumlich benachbart zu dem Zentralgerät (1) eine Mehrzahl von Haltern (3)
angeordnet ist, in die die transportablen Spielgeräte (2) einstellbar sind, wobei
an den Spielgeräten (2) Kontakte (13) für einen bidirektionalen Datentransfer
vorgesehen sind, für die an den Haltern (3) Gegenkontakte (13a) vorgesehen
sind, die ihrerseits datenübertragend mit der Steuereinrichtung des Zentralge
rätes (1) verbunden sind.
9. Spielgeräteanlage nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß in den Spielgeräten (2) Akkumulatoren zu deren Betrieb ange
ordnet sind, die von dem Netzteil des Zentralgerätes (1) wiederaufladbar sind.
10. Spielgeräteanlage nach einem der vorhergehenden Anlageansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die Kontakte (13) der Spielgeräte (2) sowie die
Gegenkontakte (13a) an den Haltern (3) auf eine gleichzeitige Akkumulato
renwiederaufladung und ein Datentransfer zwischen den Spielgeräten (2) und
dem Zentralgerät (1) ausgelegt sind.
11. Spielgeräteanlage nach einem der vorhergehenden Anlageansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß das Zentralgerät (1) eine mit seiner Geldverar
beitungseinrichtung verknüpfte Einrichtung zum Bearbeiten eines Datenträ
gers (12) in Form einer Chipkarte aufweist, die Spielgeräte (2) einen Schlitz
(11) zum Einstecken der Chipkarte (12) aufweisen und ferner eine Richtung
zum Übertragen der Chipdaten auf die Steuereinrichtung der Spielgeräte (2)
vorgesehen sind.
12. Spielgeräteanlage nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Chipkarte (12) einen Griff (23) aufweist, in dem eine batteriefreie Kreditanzei
geeinrichtung (24) vorgesehen ist.
13. Spielgeräteanlage nach einem der vorhergehenden Anlageansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die Spielgeräte (2) einen quer über ihre Breite
verlaufenden Tragegriff (10) aufweisen und der Schlitz (11) zum Einstecken
der Chipkarte (12) in dem Tragegriff (10) angeordnet ist.
14. Spielgeräteanlage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
Spielgeräte (2) eine im wesentlichen dreieckige Querschnittskontur aufweisen.
15. Spielgeräteanlage nach einem der vorhergehenden Anlageansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß in den Spielgeräten (2) für die Beleuchtung
LEDs eingesetzt sind.
16. Spielgeräteanlage nach einem der vorhergehenden Anlageansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die Spielgeräte (2) zusätzlich über ein ansteck
bares Netzteil betreibbar sind.
17. Spielgeräteanlage nach einem der vorstehenden Anlageansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Spielgeräte (2) zusätzlich eine Geldnachfülleinrich
tung (28) aufweisen, die unabhängig vom Zentralgerät (1) eine mengenmäßig
begrenzte Nachfüllung des Spielgerätes (2) zur Erhöhung des Spielkredits er
möglicht.
18. Spielgeräteanlage nach einem der Anlageansprüche, dadurch gekennzeich
net, daß in den Spielgeräten (2) ein Belegdrucker vorsehbar ist, der eine Aus
gabe festlegbarer, für den Benutzer relevanter Spiel- und Kreditdaten erlaubt.
19. Spielgeräteanlage nach einem der vorhergehenden Anlageansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß das Zentralgerät (1) einen durch eine Tresortür
(15) gesicherten Stahlschrank (14) beinhaltet, in dem die Geldverarbeitungs
einrichtung angeordnet ist, wobei in der Tresortür (15) ein Münzeingabeschlitz
(16) und ein Geldscheineingabeschlitz (17) gegebenenfalls auch ein Kredit
karteneingabeschlitz (19) vorgesehen sind.
20. Spielgeräteanlage nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß vor der
Tresortür (15) eine Vorsetztür (19) angeordnet ist, in der neben Beleuchtungs
elementen eine Einrichtung (21) zum Bearbeiten der Chipkarte (12) sowie eine
Kreditanzeigeeinrichtung (24) angeordnet sind.
21. Spielgeräteanlage nach den Ansprüchen 19 und 20, dadurch gekennzeich
net, daß die Einrichtung (22) zum Bearbeiten der Chipkarte (12) und die Kre
ditanzeigeeinrichtung (25) in der Vorsetztür (19) über Berührungskontakte
(27), die in der Schließstellung der Vorsetztür (19) mit Berührungskontakten
(26) in der Tresortür (15) kontaktieren, mit der rechnergesteuerten Steuerein
richtung des Zentralgerätes (1) im Stahlschrank (14) verbunden sind.
22. Spielgeräteanlage nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vorsetztür (19) schwenkbeweglich auf der Tresortür (14) angeschlagen ist,
und zwar gegenüberliegend derjenigen Seite, auf der die Tresortür (15) selbst
schwenkbar am Stahlschrank (14) angeschlagen ist.
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