DE19500743A1 - Packungsträger für Halbleiter-Bauteile und Herstellungsverfahren hierzu - Google Patents
Packungsträger für Halbleiter-Bauteile und Herstellungsverfahren hierzuInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Packungsträger, die
tablettartig, röhrenartig, bandrollenartig oder waffelartig
ausgebildet sein können, insbesondere auf Halbleiter-Bauteile-
Packungsträger, die zum schadenfreien Aufbewahren oder
Ausliefern von verschiedenartigen Halbleiter-Bauteilen oder
Halbleiter-Chips genutzt werden, und auf ein Verfahren zu deren
Herstellung.
Halbleiter, wie sie in letzter Zeit in allen Arten
elektronischer Geräte verwendet werden, können im allgemeinen
nach ihrer äußeren Form eingeteilt werden in DIP (Dual In-Line
Packung), SOP (Schmale Outline Packung), SIP (Single In-Line
Packung), SIPH (SIP mit Wärmesenke), ZIP (Zickzack In-Line
Packung), PLCC (Chipträger mit plastiküberzogenen Anschlüssen),
SOJ (Schmale Outline J-Anschlußpackung), TSOP (Dünne schmale
Outline Packung) und QFP (Quadratisch flache Packung).
Wenn diese Halbleiter-Bauteile nach der Herstellung gelagert
oder ausgeliefert werden, ist ein Packungsträger gefordert, der
der Empfindlichkeit dieser präzise ausgebildeten Bauteile
genügt.
Ein zur Zeit vielbenutzter Halbleiter-Packungsträger ist
hinsichtlich seiner Werkstoffe und Herstellungsverfahren in den
japanischen Offenlegungsschriften 04 334 362 A (vom 12.11.92,
9252) und 050 785 668 A (vom 30.3.93, 9317) beschrieben, wobei
der Träger im Spritzgußverfahren nach dem Mischen einer
bestimmten Menge von Graphit zu einem Nylonharz oder einer
Vinylkomponente hergestellt wird.
Diesen Verfahrensweisen haften aber folgende Nachteile an:
Die Werkstoffe der Packungsträger, nämlich Nylon,
Vinylverbindungen und Graphit sind Schadstoffe, deren Ablagerung
im Boden oder Verbrennung Probleme bereitet. Die Erfordernis
teurer Metall formen bei der Produktion kann ein enormes
Ansteigen der Herstellungskosten verursachen. Zusätzliche
Kosten, wie auch Schwierigkeiten können entstehen, wenn eine
Typenänderung die Anwendung einer neuen Metallform erfordert.
Der Packungsträger ist zudem relativ unbeständig gegenüber
Hitze, Kälte und nimmt Schläge oder Stöße nicht auf.
Weiterhin können hohe Zurückgewinnungskosten der Werkstoffe ein
effizientes Recycling verhindern. Ebenfalls wird ein in großem
Umfang benutzter rohrartiger Packungsträger aus transparentem
Polyvinylchlorid (PVC) hergestellt und als Herstellungsverfahren
wird gewöhnlich ein Spritzgußverfahren in eine Metallform
benutzt. Insbesondere PVC als Hauptwerkstoff stellt ein
Verschmutzungsproblem sowohl bei Deponierung im Boden als auch
durch die Verbrennung dar. Weil derartige Halbleiter-Bauteile-
Packungsträger jedoch zum sicheren Lagern oder Ausliefern von
Halbleiter-Bauteilen benötigt werden, ist die Nachfrage an
Packungsträgern entsprechend der Entwicklung der
Halbleiterindustrie drastisch gestiegen.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen
Packungsträger für Halbleiter-Bauteile zu schaffen, der kein
Verschmutzungsproblem bei der Deponierung im Boden oder durch
Verbrennung darstellt und der durch billige Materialien mit
einfachen Einrichtungen hergestellt werden kann, sowie ein
Verfahren zu dessen Herstellung zu schaffen.
Der Packungsträger der vorliegenden Erfindung kann entsprechend
der durch den Kunden georderten Art von Halbleiter-Bauteilen
leicht verändert und hergestellt werden. Durch die für Papier
und ähnliche Holzwerkstoffe typischen Eigenschaften wie Schutz
vor statischer Aufladung und Schlagaufnahme, hohe Festigkeit,
Hitze- und Kältebeständigkeit ergibt sich ein wirkungsvoller
Schutz der empfindlichen Halbleiter-Bauteile. Zudem können durch
Variation des Bindemittels oder Klebstoffs, der Temperatur, des
Drucks und der Herstellungszeit diese .Eigenschaften gesteuert
werden, um Halbleiter-Bauteile optimal zu schützen.
Der Packungsträger der vorliegenden Erfindung wird bevorzugt als
mehrlagige Form aus Papier oder Holz hergestellt und mit einem
umweltverträglichen Binde- oder Klebemittel z. B. einem
wasserlöslichen Kleber verklebt, wodurch sich ein stabiler,
transportfähiger Bauteil-Träger ergibt, der mehrfach verwendbar
und insbesondere ohne Umweltverschmutzung biologisch abbaubar
ist.
Weitere vorteilhafte Ausführungen sind Gegenstand der
Unteransprüche. Nachfolgend werden mehrere Ausführungsbeispiele
anhand der Zeichnungen beschrieben und erläutert. Hierbei
zeigen:
Fig. 1 einen tablettartigen Packungsträger in
perspektivischer Ansicht als ein erstes
Ausführungsbeispiel der Erfindung;
Fig. 2 den tablettartigen Packungsträger aus Fig. 1 im
Querschnitt, wie er ein Halbleiter-Bauteil hält;
Fig. 3 den tablettartigen Packungsträger aus Fig. 1 in
auseinandergezogener perspektivischer Ansicht;
Fig. 4 eine Draufsicht auf einen in Fig. 1 gezeigten
tablettartigen Packungsträger;
Fig. 5 einen rohr- oder säulenartigen Packungsträger in
perspektivischer Ansicht als weiteres
Ausführungsbeispiel der Erfindung;
Fig. 6 eine Darstellung einer Nut im gefalteten Teil der
Papierschicht, um einen rohrartigen Packungsträger als
weitere Ausführung zu Fig. 5 zu verwenden;
Fig. 7A und 7B
Querschnittsansichten, wie der gefaltete Papierbogen
gemäß zwei Typen zur Verwendung als rohrartiger
Packungsträger von Fig. 5 zusammengeklebt wird;
Fig. 7C eine Querschnittsansicht eines dritten Typs, wie ein
transparenter oder semitransparenter Film auf einer
Holzform fixiert wird;
Fig. 8A bis 8G
Beispiele von Querschnittsformen der säulen- oder
rohrartigen Packungsträger gemäß Fig. 5;
Fig. 9A und 9B
einen bandrollenartigen Packungsträger als weiteres
Ausführungsbeispiel der Erfindung und
Fig. 10A und 10B
einen waffelartigen Packungsträger in perspektivischer
Ansicht und im Querschnitt als weiteres
Ausführungsbeispiel der Erfindung.
In Fig. 1 ist in perspektivischer Ansicht ein tablettartiger
Packungsträger 10 dargestellt, während dieser in Fig. 2 im
Querschnitt gezeichnet ist, wie er ein Halbleiter-Bauteil 11
fixiert und hält. Weiterhin zeigt Fig. 3 in perspektivischer
Ansicht die einzelnen Komponenten des Packungsträgers 10. Das
nach einem bekannten Verfahren hergestellte Halbleiter-Bauteil
11 weist an beiden Seiten freiliegende Anschlüsse 11a auf. Es
ist bekannt, daß die Anschlüsse 11a in einer Vielzahl von Formen
entsprechend den eingangs genannten Arten der Halbleiter-
Bauteile 11 hergestellt werden.
Wie aus den oben erwähnten Zeichnungen ersichtlich ist, sind in
einer ersten Schicht 12 des tablettartigen Packungsträger 10
Löcher 12a in Reihe ausgestanzt, in denen je ein Halbleiter-
Bauteil 11 eingesetzt werden kann. In einer zweiten Schicht 13
ist eine Vielzahl von Schlitzen 13a einheitlich angeordnet, in
denen die Anschlüsse 11a des Halbleiter-Bauteils 11 eingesetzt
werden können. Die Schlitze 13a sind so bemessen, daß die
Anschlüsse 11a des Halbleiter-Bauteils 11 durch Reibungskraft
gehalten werden, sogar wenn der Packungsträger 10 aus Versehen
gekippt oder umgedreht wird. Jeweils ein Schlitzpaar 13a ist
einem Loch 12a in der ersten Schicht 12 zugeordnet. Die Schlitze
13a weisen Stützelemente 13b auf und schützen dadurch die zur
Lötverbindung vorgesehene untere Fläche der Anschlüsse 11a.
Diese optional vorgesehenen Stützelemente 13b können auf
einfache Weise in die Schlitze 13a eingelegt oder eingeformt
sein, können jedoch auch darin durch Verkleben befestigt sein.
Eine dritte Schicht 14 bildet den Boden der zweiten Schicht 13
und eine vierte Schicht 15 ist sockelförmig ausgebildet, um den
Packungsträger 10 abzustützen. Die als Sockel dienende Schicht
15 umgreift beim Aufeinanderstapeln der Packungsträger 10 die
Ränder der ersten und zweiten Schicht 12 und 13, da die
Grundfläche der Schichten 12 und 13 geringfügig kleiner als die
Grundfläche der dritten Schicht 14 gewählt ist. Hierdurch wird
eine Fixierung der aufeinandergestapelten Packungsträger 10
gegen seitliches Verrutschen erreicht. In den Rändern der
dritten und vierten Schicht 14, 15 befinden sich zudem Nuten 16
zum automatischen Fördern und Ausrichten in der Halbleiterfabrik
bzw. bei Bestückungsautomaten.
Die Schichten 12, 13, 14 und 15 werden jeweils in einem
Klebeverfahren durch übereinanderschichten einer Vielzahl dünner
Papiere hergestellt. Die Löcher 12a, Schlitze 13a und Nuten 16
in der jeweiligen Schicht 12, 13, 14 bzw. 15 können durch ein
herkömmliches Preßformen oder Ausstanzen geformt werden.
Vorzugsweise weist der Querschnitt der Löcher 12a in der ersten
Schicht 12 eine trapezförmige Gestalt auf, wobei die einzelnen
Lagen am Rand der Löcher 12a durch Besprühen einer jeden Schicht
12, 13, 14 und 15 mit einem Haftmittel verklebt oder laminiert
werden.
Die Anzahl der Papier- oder Kartonlagen pro Schicht 12, 13, 14
und 15 kann von zwei oder mehr auf je eine Lage für jede Schicht
12, 13, 14 und 15 reduziert werden. Vorzugsweise ist die Anzahl
der Lagenanzahl der Schichten 12, 13, 14 und 15 auf zwei oder
drei Lagen reduziert und im Bedarfsfall bei erhöhten
Festigkeitsanforderungen auf bis zu fünf Lagen erhöht. Obwohl in
den Zeichnungen nicht gezeigt, können zur Reduzierung des
Gesamtgewichts weitere Löcher in von den den Löchern 12a und
Schlitzen 13a entfernten Räumen gestanzt werden.
Im folgenden wird das Herstellungsverfahren des tablettartigen
Packungsträgers 10 der vorliegenden Erfindung erläutert:
Zuerst wird, wie in Fig. 3 gezeigt, nach dem Herstellen der
Schichten 12, 13, 14 und 15 durch das Übereinanderlegen einer
Vielzahl dünner Papiere unter Gebrauch eines
Klebebeschichtungsverfahrens jede Teilschicht 12, 13, 14 und 15
entsprechend seiner vorbestimmten Form ausgeschnitten oder durch
Preßformung gebildet. Hierauf wird ein hitze- und
kältebeständiges Haftmittel aufgetragen, um zumindest Teile
jeder Schicht und damit alle Schichten 12 bis 15 miteinander zu
verkleben. Um das Papier der einzelnen Teilschichten vor
Verwerfungen oder Verdrehungen zu schützen, werden in einem
Zeitraum von 5 Sekunden bis 20 Minuten die Temperatur von 20 auf
150°C und der Druck erhöht. Um Blasenbildung zu verhindern,
beträgt die Papierdichte 0,9 bis 1,2 g/cm³. Alternativ kann
Zellstoff, Karton oder Holz anstatt Papier verwendet werden.
Obwohl die statische Aufladung von diesen Papierwerkstoffen
relativ niedrig ist, wird vorzugsweise ein Antistatik-Mittel zum
Schutz vor elektrischer Aufladung durch Besprühen des
Packungsträgers 10 zugegeben, um das Halbleiter-Bauteil 11
sicher vor Überspannungen zu schützen. Zur Verformungsvermeidung
des vollständigen Packungsträgers 10 kann dieser zwischen 30
Minuten bis 36 Stunden einer Hitzebehandlung von 20°C bis 150°C
in einem Ofen ausgesetzt werden.
Die Löcher 12a werden hier mittels Preßformung in das Teil 12
gestanzt. Die Löcher weisen einen trapezförmigen Querschnitt mit
einer größeren oberen Fläche und einer kleineren unteren Fläche
auf. In diesem Fall wechselt die Größe der Preßformung
entsprechend der benutzten Anzahl dünner Papierlagen.
Schließlich kann die erste Teilschicht 12 durch
Aufeinanderschichten und Zusammenkleben von drei bis sechs
derartiger Papierlagen geformt werden.
Fig. 4 zeigt einen an ein QFP-Halbleiter-Bauteil 11 angepaßten
Packungsträger 20, der mit dem in Fig. 1 gezeigten
Packungsträger 10 fast identisch ist. Jedoch sind als
Unterschied die in der Teilschicht 13 gebildeten Schlitze 13a
entsprechend der Anschlüsse 11a an allen vier Kanten des
Halbleiter-Bauteils 11 ausgebildet. Alle anderen Teile besitzen
die gleiche Struktur wie der Packungsträger 10 in Fig. 1 und
werden nach dem gleichen Verfahren gefertigt.
Kurz zusammengefaßt, umfaßt das Herstellungsverfahren der
tablettartigen Packungsträger 10 bzw. 20 vier Teilschichten 12
bis 15, welche jeweils durch Zusammensetzen einer Vielzahl
dünner Papierlagen nach einem Klebelaminierungsverfahren
gebildet werden. Die Schichten werden im Fall einer geringen
Produktionsmenge von einer Schneidmaschine und im Fall einer
hohen Produktionsstückzahl durch Preßformen ausgeschnitten bzw.
geformt. Die einzelnen Schichten werden nach Besprühen mit einem
Haftmittel aufeinandergeschichtet und verklebt, wobei durch die
Steuerung von Hitze, Druck und Zeit die Materialeigenschaften
wie Festigkeit gemäß den Kundenanforderungen berücksichtigt und
optimiert werden. Der gefertigte Packungsträger 10, 20 wird dann
einer Oberflächenbehandlung unterworfen und bedruckt.
Fig. 5 zeigt einen rohr- oder säulenförmigen Packungsträger 30
für Halbleiter-Bauteile 11 als weitere Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung. Um die Anwesenheit des Halbleiter-
Bauteils 11 in dem Packungsträger 30 nachprüfen zu können, ist
an der Oberseite des im wesentlichen rechteckigen Säulenteils 30
wenigstens ein Fenster 35 ausgebildet. Die Anzahl der Fenster 35
ist im allgemeinen gleich der Anzahl der in diesem
säulenförmigen Packungsträger 30 gestapelten Halbleiter, kann
jedoch auch davon abweichen. Die Seriennummer, der Modellname
und notwendige Daten können auf die Seitenfläche oder
Ummantelung 36 des Packungsträgers 30 gedruckt werden. Wenn das
Packen der hier z. B. fünfundzwanzig Halbleiter-Bauteile 11
beendet ist, können diese nicht verrutschen, weil jeweils an den
beiden freien Enden des rohrförmigen Packungsträgers 30
beliebiger Länge Halteteile 37 vorgesehen sind. Die Art und Form
der hier zylinderischen Halteteile 37 ist nicht festgelegt,
sondern kann im Querschnitt auch prismatisch, dreieckig oder
quadratisch sein.
Diese rohrartigen Packungsträger 30, die die darin gestapelten
Halbleiter-Bauteile ummanteln und so rundum schützen, können
leicht durch unterschiedliche Symbole oder Farbe auf dem Papier
eines jeden Modells unterschieden werden. So kann bevorzugt
Farbspray auf dem weißen Papier zur Produktkennzeichnung
angewendet werden.
Fig. 6 zeigt einen Schritt des Vorbehandlungsverfahrens zur
Herstellung des in Fig. 5 gezeigten rohrförmigen Packungsträgers
30, wobei wenigstens eine Nut 30a in dem die Ummantelung
bildenden, gefalteten Papierteil ausgebildet wird. Die in dem
Ummantelungs-Papierbogen geformte Nut 30a wird mit einem Messer
oder einer Klinge gebildet. Das Schneidwerkzeug hierzu besteht
aus Schnellstahl, Hartmetall, Keramik oder Diamant.
Fig. 7A bis 7C erläutern das Herstellungsverfahren der
Packungsträger 30 für verschiedene erste bis dritte Bauteil-
Typen. Entsprechend dem Typ SOJ-300 wird auf dem Papierbogen mit
einer Dicke von 0,5 bis 0,7 mm, bevorzugterweise 0,6 mm eine
Oberflächenbehandlung durchgeführt, um die zu verpackenden
Halbleiter-Bauteile vor statischer Aufladung und Deformation zu
schützen. Das Papier wird dann entlang der in Fig. 6 gezeigten
Nut 30a gefaltet und mit einem Haftmittel an den
Überlappungsstellen 32 einfach oder mehrfach verklebt. Beim
ersten Typ ist der die Ummantelung 36 bildende Papier- oder
Kartonbogen einteilig, bei dem zweiten Typ zweiteilig als
Bodenteil und Deckel ausgeführt.
In Fig. 7C weist der wannenförmige Packungsträger 30 einen
transparenten oder semitransparenten, lösbar auf dem nach oben
offenen Teil des Unterteils 33 geklebten Haftfilm 34 auf. Das
Unterteil 33 gemäß des dritten Typs kann hierbei aus relativ
starkem Karton, Wellpappe oder auch aus Holz bestehen. Beim
Zusammenkleben an den Klebestellen 32 wird, wie in Fig. 7B
dargestellt ein Steckteil 31 eingeführt, um das Zusammenkleben
des hohlsäulenförmigen Packungsträgers 30 zu erleichtern und
danach wieder herausgenommen.
Fig. 8A bis 8G zeigen die Anordnung mehrerer rohrartiger
Packungsträger 30, die für verschiedene Arten von eingangs
genannten Halbleiter-Bauteilen 11 geeignet sind. Die Typen gemäß
der Teilfiguren
A, E und G werden durch Falten eines
Kartonbogens oder Papierblattes geformt. Bei den Typen A, B, D,
F und G ist zudem am Boden und ggf. Deckelteil ein abstehendes
Teil 30b ausgebildet, um das eingesetzte Halbleiter-Bauteil 11
im Innern des Packungsträgers 30 zu fixieren. Die Typen B, C, D
und F sind durch zwei gefaltete und sich überlappende
Papierstreifen zusammengeklebt, um den hohlsäulenförmigen
Packungsträger 30 zur Aufnahme mehrerer Halbleiterchips zu
bilden. Das Weglassen des abstehenden Teils 30b ist dabei zwar
möglich, aber mit wenigstens einem abstehenden Teil 30b ist der
Stoßschutz der verpackten Halbleiter-Bauteile 11 beim Transport
besser, da hierdurch eine Art Stoßschutzpolsterung gebildet
wird.
Von den eingangs erwähnten Halbleiter-Bauteilen 11 weist
insbesondere der SOP-Typ eine relativ komplexe Form auf, die wie
bei den SOJ-300 und SOJ-400 Bautypen zwei zusätzlich in den
Aufnahmeraum abstehende Teile 30b in der Herstellung des dazu
passenden Halbleiter-Packungsträgers 30 aufweisen
(vgl. Fig. 8F). Diese zwei zusätzlich von Boden- und Deckelteil
abstehenden Teile 30b werden zur Verhinderung eines Verrutschens
des dazwischen eingesetzten und damit fixierten Halbleiter-
Bauteils 11 benutzt und durch Zusammenkleben von entsprechend
zugeschnittenen und abgekanteten Papierstreifen gebildet.
Für den Typ DIP-300 kann der Packungsträger 30 mit abgeschrägten
Deckelteil (vgl. Fig. 8C und 8D) durch Steuerung des Drucks der
Messerklinge beim Ritzen der Nut(-en) 30a oder durch Anlegen der
Messerklinge an obere und untere Teile einer Metallform
entsprechend der gewünschten Schräge des gefalteten Deckelteil
auf einfache Weise hergestellt werden.
Das Herstellungsverfahren des rohrartigen Packungsträgers 30
wird nun kurz an einem aus der Formenvielfalt der in Fig. 8
gezeigten Packungsträger 30 ausgewähltem Packungsträger 30
erklärt: die gesamte Außenkontur und das Kontrollfenster 35
werden durch Ausstanzen, Preßformen oder eine universelle
Schneidmaschine hergestellt und dann wenigstens eine Nut 30a in
der gefalteten Teilschicht mit einem Messer oder einer Klinge
aus Schnellstahl, Hartmetall, Keramik oder Diamant durch
Einritzen bis in die gewünschte Tiefe gebildet, um somit den
Abbiegewinkel von z. B. 45° an der Schräge festzulegen. Im
allgemeinen beträgt die Abkantung jedoch 90°, wie in Fig. 8A
und 8B. Hierauf wird Klebstoff auf die gefalteten Teile des
Papierbogens gesprüht, dann ein Steckteil 31 in die zum
Packungsträger 30 gefaltete Hohlsäule eingesetzt, um die so
gebildete hohle Form vor weiterer Verformung bei der Verklebung
zu bewahren. Der Packungsträger 10 kann somit durch Verklebung
an den Stellen 32 während 5 Sekunden bis 20 Minuten mit einem
erhöhten Druck und einer Temperatur von 20 bis 150°C hergestellt
werden. Das Steckteil 31 wird dann wieder entnommen. Der so
gebildete hohlsäulenförmige Packungsträger 30 wird entsprechend
dem Packungsträger 10 mit einem Antistatikspray behandelt, wobei
ein Bedruckvorgang in dem Aushärtevorgang des Klebstoffes
eingeschlossen sein kann.
Fig. 9A und 9B zeigen bandrollenartige Packungsträger 40 des
Halbleiter-Bauteils 11 als weitere Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung. Eine Vielzahl von Löchern 42 sind mit
bestimmten Abstand in einen Basisstreifen 41 gestanzt und eine
Schachtel 43, die an das Halbleiter-Bauteil 11 angepaßt ist,
wird in das Loch 42 des Basisstreifens 41 eingesetzt. Die auf
der offenen Seite geformten Laschen 43a der Schachtel 43 bilden
eine Teilschicht und sind mit einem Klebemittel auf den
Basisstreifen 41 geklebt. Ein transparenter oder
semitransparenter Haftfilm 44 wird schließlich über die Öffnung
der Schachtel 43 geklebt.
Zur Herstellung des bandrollenartigen Packungsträgers 40 werden
zuerst die Schachteln 43 zum Einsetzen des Halbleiter-Bauteils
11 mit einer separaten Faltmaschine gefertigt. Die Höhe der
Schachteln 43 ist hierbei abhängig von den zu stapelnden
Bauteilen. Bei flachen Chips ist die Schachtel 43 ebenfalls sehr
flach und bildet damit eine mit dem Basisstreifen 41 im
wesentlichen bündige Teilschicht. Eine Vielzahl von Löchern 42
werden dann in dem Basisstreifen 41 durch Ausstanzen,
Preßformung oder eine universelle Schneidmaschine
ausgeschnitten oder ausgestanzt. Daraufhin wird die Unterseite
der Laschen 43a mit Klebemittel eingesprüht und die Schachtel 43
in das Loch 42 eingesetzt und auf dem Basisstreifen 41
angeklebt. Ein transparenter oder semitransparenter Film 44 wird
als abschließende Teilschicht über die offene Seite der
Schachtel 43 geklebt. Das Halbleiter-Bauteil 11 wird
vorteilhafterweise automatisch in die Schachtel 43 eingesetzt,
bevor der Klebefilm 44 angeklebt wird. Aber auch ein
nachträgliches Einsetzen ist möglich, wenn der ebenfalls eine
Teilschicht aus Papierwerkstoff bildende Film 44 lösbar haftet.
Fig. 10A und 10B zeigen eine weitere Ausführung in Form eines
waffelartigen Packungsträger 50, der insbesondere zum Verpacken
von Halbleiterchips geeignet ist. Der Packungsträger 50 umfaßt
eine Deckplatte 51, einen die Deckplatte 51 tragenden Sockel 52
mit einem Einführteil 52a und einer unteren Aussparung 52b, und
eine dazwischen befestigte Tafel 53, welche eine Vielzahl von
Löchern 53a mit vorbestimmtem Abstand aufweist, um die
Einsetzstellung der Halbleiterbauteile festzulegen. Weiterhin
sind zwei Stufenteile 51b und 51c vorgesehen, die so ausgebildet
sind, daß sie die Tafel 53 zentriert aufnehmen und mit ihr
zusammen auf dem Sockelaufnahmeteil 52a aufliegen. Alle Teile
sind aus Papier oder Karton geformt. Die erforderliche Dicke
wird durch Zusammenkleben mehrerer dünner Papierlagen oder aus
Holz, Karton, Pappe oder Zellstoff gebildet.
Zur Herstellung dieses waffelartigen Packungsträgers 50 wird
jede durch Klebelaminierung gebildete Teilschicht zuerst auf
eine vorbestimmte Gestalt preßgeformt, worauf die Deckplatte
51, der Sockel 52 und die Tafel 53 nach Besprühen mit
Klebemittel zusammengesetzt werden. Die weitere Behandlung
ähnelt den abschließenden Verfahrensschritten vorstehend
beschriebener Packungsträger. Es sei darauf hingewiesen, daß
beim Aufeinanderstapeln mehrerer solcher Packungsträger 50 die
abgestufte Oberseite 51a der Deckplatte 51 in die untere
Aussparung 52b des darauffolgenden Packungsträgers mit geringem
Spiel eingreift, so daß eine seitliche Verrutschsicherung und
damit hohe Stapelbarkeit erreicht wird.
Da die vorliegende Erfindung Halbleiter-Bauteil-Packungsträger
aus Papier, Pappe, Karton, Holz oder Zellstoff bereitstellt, ist
ein Recycling oder Verbrennen ohne Umweltverschmutzung möglich.
Die Packungsträger weisen die erforderliche Schlag-, Hitze- und
Kältebeständigkeit, hohe Festigkeit und eine große Vielfalt in
der von Farbgebung auf. Selbst eine nicht-standardisierte
Herstellung in geringen Stückzahlen oder Eigenproduktion durch
den Bauteil-Hersteller wird durch den einfachen Aufbau der
vorgeschlagenen Packungsträger ermöglicht, wobei der Schaden an
Halbleiter-Bauteilen durch Transportstöße oder elektrische
Aufladung sicher vermieden werden kann.
Claims (23)
1. Packungsträger für Halbleiter-Bauteile,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Packungsträger (10, 20, 30, 40, 50) aus mehreren, entsprechend der Außenform der Halbleiter-Bauteile (11) geformten Teilschichten (12-15, 32/36, 41-44, 51-53) aus Papier- oder Holzwerkstoff zusammengesetzt ist.
der Packungsträger (10, 20, 30, 40, 50) aus mehreren, entsprechend der Außenform der Halbleiter-Bauteile (11) geformten Teilschichten (12-15, 32/36, 41-44, 51-53) aus Papier- oder Holzwerkstoff zusammengesetzt ist.
2. Packungsträger nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Teilschichten (12-15, 32/36, 41-44, 51-53) vollständig
aus Papier, Karton, Pappe oder Holz bestehen und mit einem
biologisch abbaubaren Klebemittel verklebt sind.
3. Packungsträger nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Teilschichten (12-15, 32/36, 41-44, 51-53) selbst aus
mehreren ausgeschnittenen und zusammengeklebten Papierlagen
aufgebaut sind.
4. Packungsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, umfassend:
ein Oberteil (12) mit einer Vielzahl von in Reihe gestanzter vierseitiger Löcher (12a), in die Halbleiter- Bauteile (11) einsetzbar sind;
ein Zwischenteil (13), auf dem das Oberteil (12) mit einem Klebemittel befestigt ist und das entsprechend zu jedem der Löcher (12a) gestanzte Schlitze (13a) aufweist, die zum Einsetzen und Fixieren der Anschlüsse (11a) des Halbleiter- Bauteils (11) vorgesehen sind;
ein Bodenteil (14), auf dem das Zwischenteil (13) mit einem Klebemittel befestigt ist und einen Boden für die Schlitze (13a) bildet; und
ein Sockelteil (15), auf dem das Bodenteil (14) befestigt ist.
ein Oberteil (12) mit einer Vielzahl von in Reihe gestanzter vierseitiger Löcher (12a), in die Halbleiter- Bauteile (11) einsetzbar sind;
ein Zwischenteil (13), auf dem das Oberteil (12) mit einem Klebemittel befestigt ist und das entsprechend zu jedem der Löcher (12a) gestanzte Schlitze (13a) aufweist, die zum Einsetzen und Fixieren der Anschlüsse (11a) des Halbleiter- Bauteils (11) vorgesehen sind;
ein Bodenteil (14), auf dem das Zwischenteil (13) mit einem Klebemittel befestigt ist und einen Boden für die Schlitze (13a) bildet; und
ein Sockelteil (15), auf dem das Bodenteil (14) befestigt ist.
5. Packungsträger nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Löcher (12a) des Oberteils (12) trapezförmig sind,
wobei der breite Trapezteil oben und der schmale Trapezteil
unten angeordnet ist.
6. Packungsträger nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Papierdichte der Teilschichten (12-15) 0,9 g/cm³ bis
1,2 g/cm³ beträgt.
7. Packungsträger nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
in die Teilschichten (12-15) weitere Löcher zur
Gewichtsreduzierung gestanzt sind.
8. Packungsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, umfassend:
ein im wesentlichen quadratisches, hohles Säulenteil (30) zur Aufnahme der Halbleiter-Bauteile (11),
ausgestanzte Sichtfenster (35) zum Überprüfen der Anwesenheit von Halbleiter-Bauteilen (11) und
wenigstens zwei Halteteile (37), die seitlich an den Längsenden des Säulenteils (30) angeordnet sind, um die Halbleiter-Bauteile (11) dazwischen zu befestigen.
ein im wesentlichen quadratisches, hohles Säulenteil (30) zur Aufnahme der Halbleiter-Bauteile (11),
ausgestanzte Sichtfenster (35) zum Überprüfen der Anwesenheit von Halbleiter-Bauteilen (11) und
wenigstens zwei Halteteile (37), die seitlich an den Längsenden des Säulenteils (30) angeordnet sind, um die Halbleiter-Bauteile (11) dazwischen zu befestigen.
9. Packungsträger nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
eine Nut (30a) mit einem Messer oder einer rotierenden
Klinge mit Diamant, Hartmetall, Schnellstahl oder Keramik
in wenigstens einer der Schichten (36) des Packungsträgers
(30) geformt ist.
10. Packungsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, umfassend:
eine Vielzahl von Schachteln (43) zum Einsetzen des Halbleiter-Bauteils (11) und einen Basisstreifen (41), welcher mit Löchern (42) versehen ist, um die Schachteln (43) zu fixieren.
eine Vielzahl von Schachteln (43) zum Einsetzen des Halbleiter-Bauteils (11) und einen Basisstreifen (41), welcher mit Löchern (42) versehen ist, um die Schachteln (43) zu fixieren.
11. Packungsträger nach einem der Ansprüche 8 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Aufnahmeraum der Halbleiter-Bauteile (11) mit einem
transparenten oder semitransparenten Haftfilm (34, 44)
abgedeckt ist.
12. Packungsträger nach einem der Ansprüche 8 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
der transparente oder semitransparente Haftfilm (34, 44)
aus Papier hergestellt ist.
13. Packungsträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, umfassend:
eine Deckplatte (51) mit einem überstehendem Teil (51a) zum Aufeinanderstapeln und einem inneren Stufenteil (51b/c);
einen Sockel (52) mit einem oberen rahmenförmigen Auflageteil (52a) vorbestimmter Breite und einem stufenförmig versetztem Unterteil (52b);
eine Zwischenplatte (53) mit einer Vielzahl aneinandergereihter Löcher (53a) zur Halterung der Halbleiter-Bauteile (11) zwischen dem Sockel (52) und der Deckplatte (51).
eine Deckplatte (51) mit einem überstehendem Teil (51a) zum Aufeinanderstapeln und einem inneren Stufenteil (51b/c);
einen Sockel (52) mit einem oberen rahmenförmigen Auflageteil (52a) vorbestimmter Breite und einem stufenförmig versetztem Unterteil (52b);
eine Zwischenplatte (53) mit einer Vielzahl aneinandergereihter Löcher (53a) zur Halterung der Halbleiter-Bauteile (11) zwischen dem Sockel (52) und der Deckplatte (51).
14. Verfahren zur Herstellung eines Packungsträgers für
Halbleiter-Bauteile mit wenigstens den Schritten:
- - Zuschneiden von zusammensetzbaren Teilschichten (12-15, 32/36, 41-44, 51-53) aus Papier- oder Holzwerkstoff durch Ausstanzen, Preßformen oder mit einer universellen Schneidemaschine;
- - Besprühen der so gebildeten Teilschichten mit einem Klebemittel und
- - Zusammenkleben der Teilschichten (12-15, 32/36, 41-44, 51-53).
15. Verfahren nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Teilschichten (12-15) vor dem Zuschneiden jeweils aus
einer Vielzahl dünner Papierlagen zusammengeklebt sind.
16. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Zusammenkleben der Teilschichten (12-15) unter Hitze
und erhöhtem Druck erfolgt.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß
zusätzlich eine Oberflächenbehandlung und/oder ein
Bedrucken erfolgt.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß
in die Teilschichten (32/36) vor dem Falten zu einer
Hohlsäule Nuten (30a) eingeformt werden und zum Formen des
hohlen Packungsträgers (30) ein wiederentfernbares
Steckerteil (31) eingeführt wird.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß
- - eine Vielzahl von Schachteln (43) für Halbleiter-Bauteile (11) mit einer automatischen Faltmaschine hergestellt wird;
- - eine Vielzahl von Löchern (42) mit einem bestimmten Abstand in einem Basisstreifen (41) ausgestanzt wird;
- - die mit Klebstoff besprühten Schachteln (43) in die Löcher (42) eingesetzt werden und
- - ein transparenter oder semitransparenter Klebefilm (44) über die Öffnung der Schachteln (43) geklebt wird.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß
eine Deckplatte (51), eine Zwischentafel (53) und ein
Sockel (52) zu einem waffelartigen Packungsträger (50)
zusammengeklebt werden.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 14 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Zusammenkleben der Teilschichten (12-15, 32/36, 41-44, 51-53)
in 5 Sekunden bis 20 Minuten bei 20 bis 150°C unter
erhöhtem Druck durchgeführt wird.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Oberflächenbehandlung ein Besprühen mit einem
Antistatikspray umfaßt.
23. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß
nach der Oberflächenbehandlung ein Verfestigungsvorgang von
30 Minuten bis 36 Stunden bei 20 bis 150°C erfolgt.
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| KR19940008683 | 1994-04-25 | ||
| KR1019940028703A KR950030317A (ko) | 1994-04-25 | 1994-11-03 | 반도체패키지의 포장용기 및 그 제조방법 |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19500743A1 true DE19500743A1 (de) | 1995-10-26 |
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ID=26630320
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| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19500743A Withdrawn DE19500743A1 (de) | 1994-04-25 | 1995-01-12 | Packungsträger für Halbleiter-Bauteile und Herstellungsverfahren hierzu |
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|---|---|---|---|
| DE29500447U Expired - Lifetime DE29500447U1 (de) | 1994-04-25 | 1995-01-12 | Packungsträger für Halbleiter-Bauteile |
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| DE (2) | DE19500743A1 (de) |
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