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DE19500522A1 - Warmwasserbereiter mit drei elektrischen Heizelementen - Google Patents

Warmwasserbereiter mit drei elektrischen Heizelementen

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DE19500522A1
DE19500522A1 DE19500522A DE19500522A DE19500522A1 DE 19500522 A1 DE19500522 A1 DE 19500522A1 DE 19500522 A DE19500522 A DE 19500522A DE 19500522 A DE19500522 A DE 19500522A DE 19500522 A1 DE19500522 A1 DE 19500522A1
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DE
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connection
terminals
terminal
switching
power supply
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DE19500522A
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Paul Dipl Schneider-Hohendorf
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Stiebel Eltron GmbH and Co KG
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Forbach GmbH and Co KG
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Description

Die Erfindung betrifft einen Warmwasserbereiter gemäß dem Oberbegriff des 1. Anspruchs.
Bei einem bekannten Warmwasserbereiter dieser Art (DE 27 05 406 A1) sind drei elektrische Heizelemente vorgesehen, die mittels einer vorgegebenen Schalteinrichtung in einer Grundheizstufe und nach einer Betätigung eines Tastschalters und zweier damit gesteuerter Schütze in eine Schnellheizstufe umschaltbar sind. Die Bestückung der Schützkontakte ist dabei so gewählt, daß in Abhängigkeit von der Anordnung einer elektrischen Brücke zwischen zwei Schaltklemmen einer dreipoligen Schaltklemmenleiste bei nicht erregten Schützen eine Grundheizstufe eingeschaltet ist, in welcher entweder alle drei Heizelemente in Serienschaltung zwischen zwei Phasenleitern oder zwei der Heizelemente in Serienschaltung zwischen einem Phasenleiter und dem Netz-Nulleiter liegen. Die Schütze befinden sich dabei in ihrer nicht erregten Ruhestellung. In der Grundheizstufe wird demnach entweder die einfache oder die halbe Nennleistung eines Heizelementes von der Serienschaltung erzeugt. Damit wird bei geringer Oberflächenbelastung der eingeschalteten Heizelemente eine Aufheizung eines darauf abgestimmten Wasservolumens innerhalb vorgegebener Zeiträume möglich. Durch Betätigen des Tastschalters wird die jeweils gewählte Grundschaltung mittels der beiden Schütze generell in eine Dreieckschaltung der Heizelemente umgeschaltet, die starr an den Phasenleitern R, S und T eines Versorgungsnetzes liegen, bis ein die Wassertemperatur überwachender Temperaturregler die Schütze abschaltet und dadurch die vom gleichen Temperaturregler gesteuerte Grundheizstufe einschaltet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem Warmwasserbereiter gemäß dem Oberbegriff des 1. Anspruchs Maßnahmen zu treffen, durch welche bei verringertem Schaltmittelaufwand mehr als zwei Heizleistungen in der Grundstufe und wenigstens zwei unterschiedliche Heizleistungen in der Schnellheizstufe auswählbar sind.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt gemäß der Erfindung durch die kennzeichnenden Merkmale des 1. Anspruchs.
Bei einer Ausgestaltung eines Warmwasserbereiters gemäß der Erfindung wird es bei Anwendung nur eines von einem Tastschalter steuerbaren vierpoligen Schützes möglich, ausgehend von einer Sternschaltung der Heizelemente durch Anschluß aller oder nur eines Teils der Netzanschlußklemmen R, S, T und N und durch Anwendung einer mehr als dreipoligen Schaltklemme im Schaltungsaufbau der Schalteinrichtung in einer Grundheizstufe mit zwei oder drei in Serie geschalteten Heizelementen eine Gesamtheizleistung zu erzeugen, die einem Drittel, der Hälfte, der ganzen oder der 1,5fachen Nennleistung eines Heizelementes entspricht. In der Schnellheizstufe ist dann je nach Schaltung der Grundheizstufe entweder die dreifache, die zweifache, die 1,5fache oder die einfache Nennleistung eines Heizelements durch die bzw. das jeweils eingeschaltete Heizelement vorgegeben. Darüber hinaus ist es aber auch möglich, die Beschaltung so vorzusehen, daß mittels des Tastschalters nur eine Grundheizstufe mit in Serie geschalteten Heizwiderständen eingeschaltet wird, damit in einer sogenannten Boilerschaltung nur eine durch den Tastschalter eingeleitete Aufheizung des Wassers erfolgt, die nach Erreichen der eingestellten Temperatur bis zu einer erneuten Betätigung des Tastschalters unterbrochen wird. Außer der nach einem vorgegebenen Plan vorzunehmenden Beschaltung der Netzanschlußklemmen und der schaltungsinternen Schaltklemmen ist bei dieser erhöhten Zahl von Schaltmöglichkeiten kein Eingriff in den Schaltungsaufbau der Schalteinrichtung notwendig. Es können somit mittels einer Universalschaltung, bestehend aus einfachen elektrischen Bausteinen eine Vielzahl von Schaltvarianten realisiert werden, indem lediglich schaltungsinterne Brücken an einer Schaltklemmenleiste gesetzt und geeignete Netzzuleitungsverbindungen geschaffen werden. Dabei ergibt sich durch Reihenschaltung einzelner Heizwiderstände zumindest in der Grundheizstufe eine verringerte Oberflächenbelastung der Heizstäbe, die dadurch eine erhöhte Lebensdauer erreichen. Die planmäßigen Schaltungsverbindungen an der Netzklemmleiste und der internen Schaltklemmenleiste ergibt sich für die verschiedenen Schaltungsvarianten aus den Ansprüchen 8 bis 25. Dabei kann zusätzlich noch eine Anzeigeeinrichtung vorgesehen werden, die den Aufheizvorgang signalisiert und es kann ein kombinierter Temperaturregler und Sicherheitstemperaturbegrenzer zur Anwendung gelangen, wobei der die Temperaturreglerkontakte in Serie mit den Sicherheitstemperaturbegrenzerkontakten liegen und einendig jeweils unmittelbar mit einer der Netzanschlußklemmen für die Phasenleiter verbunden sind. Dabei sind an die verbraucherseitigen Anschlüsse der temperaturgesteuerten Serienkontakte unmittelbar erste Anschlüsse eines ersten und dritten Heizelements angeschaltet, während die zweiten Anschlüsse des ersten und eines zweiten Heizelements zusammengeschaltet sind. Der erste Anschluß des zweiten Heizelements und der zweite Anschluß des dritten Heizelements wird dann in der Steuerschaltung und mit Hilfe der Anschlußklemmleiste durch Legen entsprechender Brücken so variiert, daß die Vielzahl der Leistungsstufen und zusätzlich die Umschaltung von der jeweils gewählten Grundheizstufe in eine zugeordnete Schnellheizstufe möglich ist. Bei maximaler Heizleistung in der Schnellheizstufe sind die drei Heizelemente elektrisch in Sternschaltung geschaltet. Dabei kann in der Schnellheizstufe auch erreicht werden, daß lediglich zwei der Heizelemente jeweils zwischen einem Phasenleiter und dem Nulleiter, zwei der Heizwiderstände in Serienschaltung zwischen zwei Phasenleitern, zwei der Heizwiderstände zwischen einem Phasenleiter und dem Nulleiter oder ein Heizelement zwischen einen Phasenleiter und dem Nulleiter liegen. Auch kann die Schaltung mittels einer auf Niedertarifzeiten programmierten Zeitschaltuhr gesteuert werden, wenn eine Zweikreisheizung erwünscht ist, wobei eine Einkreisheizung dann gegeben ist, wenn unabhängig von der Tageszeit die Grundheizung oder die Schnellheizung zu betreiben sind, während eine Zweikreisschaltung vorliegt, wenn vom Elektrizitätsversorgungsunternehmen die Energiezufuhr für Warmwasserbereiter so gesteuert wird, daß das Aufheizen in der freigegebenen Niedertarifzeit in der Grundheizstufe vonstatten geht und auch während der Hochtarifzeit die Schnellheizstufe wählbar sein soll.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand der Schaltskizzen von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Schaltungsanordnung einer Schalteinrichtung zur Steuerung von Heizelementen eines Warmwasserbereiters,
Fig. 2 eine Darstellung von einander zugeordneten Heizleistungen in einer Grundheizstufe und einer Schnellheizstufe,
Fig. 3 in den Teildarstellungen 3.1 bis 3.12 zugehörige Verbindungspläne zu den Schaltungsvarianten 1 bis 12 der Fig. 2 und
Fig. 4 in den Teildarstellungen 4.1 bis 4.6 Verbindungspläne, mit welchen eine Einschaltung einer Grundheizstufe mit unterschiedlichen Gesamtheizleistungen bei unterschiedlicher Anschaltung an das Stromversorgungsnetz nur nach einer Betätigung des der Schalteinrichtung zugeordneten Tastschalters nach Art einer Boilerschaltung erfolgt.
Gemäß Fig. 1 weist eine Schalteinrichtung für einen Warmwasserbereiter insbesondere für einen wärmeisolierten Warmwasserspeicher eine Netzanschlußklemmleiste X1 auf, die Netzanschlußklemmen L1, L2, L3 für Netzphasenleiter R, S, T, eine Netzhilfeleitung E und einen Netz-Nulleiter N besitzt. Die Netzanschlußklemmen L1, L2 und L3 sind jeweils unmittelbar mit ersten Anschlüssen B12, 22, 32 eines kombinierten Sicherheitstemperaturbegrenzers und Temperaturreglers B verbunden, wobei die Schaltkontakte des Sicherheitstemperaturbegrenzers und des Temperaturreglers B phasenweise unmittelbar in Serie geschaltet sind. An eine erste und eine dritte Kontaktanordnung 12, 11 bzw. 32, 31 ist verbraucherseitig unmittelbar je ein erster Anschluß 11 bzw. 31 eines ersten bzw. dritten Heizelementes E1, E3 angeschaltet. Die zweiten Anschlüsse E12, 22 des ersten und eines zweiten Heizelements E1, E2 sind dagegen Zusammengeschaltet und sowohl an eine achte Klemme 8 einer Schaltklemmleiste X2 und an einen zweiten Anschluß 34 eines dritten Schließers 33, 34 eines Schützes K angeschlossen. Der zweite Anschluß 32 des dritten Heizelements E3 ist dagegen an den ersten Anschluß 33 des dritten Schließers K33, 34 und an eine fünfte Anschlußklemme 5 der Anschlußklemme X2 gelegt. Der erste Anschluß 21 des zweiten Heizelements E2 liegt dagegen an einem ersten Anschluß 41 eines Schließers 41, 42 des Schützes K und ist zugleich verbunden mit einer dritten Anschlußklemme 3 der Anschlußklemme X2. Der zweite Anschluß 42 dieses Schließers K41, 42 ist mit einer vierten Anschlußklemme 4 der Anschlußklemmleiste X2 verbunden. Daneben ist die Netzanschlußklemme X1L1 mit einem ersten Anschluß 23 eines zweiten Schütz-Schließers 23, 24 verbunden, dessen zweiter Anschluß 24 mit der Netzanschlußklemme E in Verbindung steht. Ein erster, für eine Selbsthalteschaltung genutzter Schütz-Schließer 13, 14 ist mit seinem ersten Anschluß 13 an eine erste Schaltklemme 1 der Schaltklemmleiste X2 und weiter an den verbraucherseitigen Anschluß 21 des kombinierten Thermoschalters B angeschlossen ist. Von dort führt auch eine Leitung zu einem ersten Anschluß S4 eines Schließers S4, 5, der Teil eines manuell zu betätigenden Tastschalters S ist. Der zugehörige zweite Anschluß S5 ist sowohl mit einem Anschluß Ka einer das Schütz K betätigenden Spule, mit dem zweiten Anschluß 14 des ersten Schützschließers 13, 14, einem zweiten Anschluß S3 eines bei der Betätigung des Schließers S4, 5 vorauseilenden Öffners 2, 3 des Tastschalters S und mit einem zweiten Anschluß einer Anzeigeeinrichtung H, R verbunden. Die Anzeigeeinrichtung H, R besteht aus einer Serienschaltung einer Glimmlampe H und eines Ohmschen Widerstandes R, der mit einer ersten Anschlußklemme S6 an eine sechste Schaltklemme 6 der Anschlußklemmleiste X2 und mit der Netzanschlußklemme N verbunden ist. Vom ersten Anschluß S2 des Öffners S2, 3 führt eine Leitung zu einer zweiten Klemme 2 der Schaltklemmleiste X2. Schließlich ist noch der zweite Anschluß Kb der Schützspule mit einer siebten Schaltklemme 7 der Schaltklemmleiste X2 verbunden. Dieser Schaltungsaufbau braucht für eine Umschaltung der Grundheizstufenleistung oder Schnellheizstufenleistung nicht verändert zu werden. Leistungsänderungen werden vielmehr durch unterschiedliche Beschaltung der Netzanschlußklemmleiste X1 bzw. der Schaltklemmleiste X2 bewerkstelligt, wobei zur Erzielung der Schaltanordnungen gemäß den Schaltbeispielen 1 bis 12 der Fig. 2 die Klemmenbelegung gemäß den Fig. 3.1 bis 3.12 vorzunehmen ist, wie nachstehend beschrieben wird. Um eine Grundheizleistung von 1kW und eine Schnellherzleistung von 6kW bei 400V Dreiphasenanschluß mit Nulleiter gemäß Fig. 2.1 zu erreichen, wonach in der Grundheizstufe die Heizelemente E1, E2 an die Netzanschlußklemmen L1 und N angeschlossen sind, während in der durch Betätigen des Tastschalters S einschaltbaren Schnellheizstufe alle drei Heizelemente in Sternschaltung an die zugehörigen Netzanschlußklemmen L1, L2 und L3 angeschlossen sind, werden gemäß Fig. 3.1 die drei Phasenleiter R, S, T und der Nulleiter an die zugehörigen Netzanschlußklemmen L1, L2, L3 und N gelegt. An der Schaltklemmleiste X2 werden dagegen die Schaltklemmen 2, 3 miteinander und die Schaltklemmen 4, 6, 7 miteinander durch elektrische Brücken BR verbunden. In der Grundheizstufe ist dann der Stromlauf von der Netzanschlußklemme L1 über die Thermoschalterkontaktanordnung B12, 11 und den ersten Heizwiderstand E1 sowie den damit verbundenen zweiten Heizwiderstand E2 und den Öffner K41, 42 sowie über die Brücke BR zwischen den Schaltklemmen X2 4 und X2 6 an den angeschalteten Nulleiter des Versorgungsnetzes gegeben. Die Heizwiderstände E1, E2 liegen dadurch in Serienschaltung zwischen den Netzanschlußklemmen L1 und N.
Wenn dagegen die Schnellheizstufe mit 6kW Anschlußleistung gewünscht wird, dann braucht lediglich der Tastschalter S betätigt zu werden, wodurch über den Schließer S4, 5 der erste Anschluß Ka der Schützspule über den Thermokontakt B21, 22 an die Netzanschlußklemme L2 gelegt wird, während der zweite Anschluß Kb der Schützspule über die Anschlußklemme 7 mit der Anschlußklemme 6 und damit mit dem Nulleiter verbunden ist. Das Schütz K spricht dadurch an und hält sich über seinen dann geschlossenen Schließer K13, 14 in Selbsthalteschaltung im eingeschalteten Zustand, nachdem dann der Schließer K13, 14 den Tastschalter- Schließer S4, 5 überbrückt und der Tastschalter S daher wieder zurückschalten kann. Zugleich wird durch den Öffner K41, 42 die Verbindung zwischen dem Nulleiter N und dem ersten Anschluß E21 des zweiten Heizelements E2 geöffnet und dieser Anschluß E2 1 über die Brücke zwischen den Schaltklemmen 2, 3 und den Öffner S2, 3 sowie den Schließer K13, 14 und die Thermokontakte 22, 23 an den Netzanschluß L2 gelegt. Der zweite Anschluß E32 des dritten Heizelements E3 wird dagegen über den Schließer K33, 34 an die gemeinsame Verbindung zwischen den zweiten Anschlüssen 12, 22 des ersten und zweiten Heizelements E1 2 gelegt, wodurch ein Sternpunkt gebildet ist. Der erste Anschluß E31 des dritten Heizelements E3 liegt dann über den dritten Thermokontakt 31, 32 an der Netzanschlußklemme L3 und damit alle drei Heizelemente E1, 2, 3 in Sternschaltung an dem Versorgungsnetz R, S, T. Die Heizelemente weisen dabei alle die gleiche Heizleistung auf, die beispielsweise 2kW bei 230V betragen kann. Wenn in diesem Belastungsfall die Oberflächenbelastung des jeweiligen Heizelements mit angenommen wird, beträgt die Oberflächenbelastung in der zugehörigen Grundheizstufe nur 0,25 d. h. ein Viertel der maximal zulässigen Oberflächenbelastung.
Wenn eine Aufheizung in der Grundheizstufe nur während einer von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen bestimmten Niedertarifzeitspanne möglich sein soll, dann braucht lediglich zwischen einen Phasenleiter R und die zugehörige Netzanschlußklemme L1 ein Schaltuhrkontakt NT1 einer Niedertarifschaltuhr NT gelegt zu werden, der außerhalb der Freigabezeiten geöffnet ist. Um dennoch eine Schnellaufheizung zu ermöglichen, wird dann vom Phasenleiter R eine Netzhilfsleitung unmittelbar an die Netzhilfsklemme E gelegt. Durch Betätigen des Tastschalters S wird dann durch den zweiten Schließer K23, 24 die durch den Schaltuhrkontakt NT1 unterbrochene Verbindung zur Klemme L1 hergestellt, so daß eine Aufheizung des zu erwärmenden Wassers bis zu der durch einen Temperaturregler TR des Thermoschalters 3 vorgegebenen Temperatur erfolgt ist. Nach dem Öffnen der Kontakte des Temperaturreglers wird auch der Haltestromkreis für das Schütz K unterbrochen, so daß eine erneute Schnellaufheizung nur bei nochmaligen Drücken des Tastschalters S eingeleitet werden kann, sofern die Wassertemperatur unter der vom Temperaturregler vorgegebenen Temperatur liegt. Die Niedertarifschaltung gilt gleichermaßen für die Schaltbeispiele gemäß der Fig. 2.1 bis 2.9 bzw. 3.1 bis 3.9. Dabei ist jeweils auch die Netzhilfsklemme E unmittelbar mit dem Phasenleiter R verbunden.
Wird gemäß Fig. 2.2 eine Grundheizleistung von 2kW und eine Schnellheizleistung von 6kW gewünscht, dann wird nach Fig. 3.2 wiederum die Leitungsverbindung zwischen den Phasenleitern R, S, T und den zugehörigen Netzanschlußklemmen L1, L2, L3 bei nicht angeschlossenem Nulleiter hergestellt. An der Schaltklemmleiste wird eine Brücke zwischen den Anschlußklemmen 2 und 3 und eine weitere Brücke zwischen den Anschlußklemmen 4, 5, 6, und 7 vorgesehen. Es sind dann in der Grundheizstufe alle drei Heizelemente E1, 2, 3 in Serienschaltung an die Netzanschlußklemmen L1 und L3 gelegt, während sie in der Schnellheizstufe wieder in Sternschaltung an den zugehörigen Netzanschlußklemmen L1, L2, L3 liegen.
Eine Grundheizleistung von 3kW und eine Schnellheizstufe mit 6kW Anschlußleistung läßt sich gemäß den Fig. 2.3 und 3.3 bei gleicher Beschaltung wie im vorangegangenen Beispiel dadurch bereitstellen, wenn die Brückenverbindung zwischen den Anschlußklemmen 4 und 5 aufgehoben und dafür die Brückenverbindung zwischen den Anschlußklemmen 7 und 8 zusätzlich hergestellt wird. Es liegen dann die Heizelemente E1, E3 zwischen den Netzanschlußklemmen L1, L3 in der Grundheizstufe und wiederum in Sternschaltung in der Schnellheizstufe. In dieser Schaltungsanordnung sind die Heizelemente E1, E3 jeweils mit 75% ihrer maximalen Oberflächenbelastung beaufschlagt, während sie gemäß dem Schaltungsbeispiel nach Fig. 2.2 nur 33% in der Grundheizstufe beträgt.
Bei einer gewünschten Leistung von 1kW in der Grundheizstufe und 4kW in der Schnellheizstufe wird gemäß Fig. 2.4 und 3.4 die Serienschaltung aus den Heizwiderständen E1 und E2 zwischen die Netzanschlußklemme L1 und den Nulleiter in der Grundheizstufe gelegt, während diese beiden Heizelemente E1, E2 in der Schnellheizstufe an den Netzanschlußklemmen L1 bzw. L2 liegen und ihre gemeinsamen zweiten Anschlüsse E12, 22 bei eingeschaltetem Schütz K über den dritten Schließer 33, 34 und die Anschlußklemme 5 an den angeschlossenen Nulleiter gelegt sind. Die Netzanschlußklemme L3 ist dabei nicht mit dem Phasenleiter T verbunden. - Die Oberflächenbelastung ist bei - dieser Anordnung in der Grundheizstufe auf 25% reduziert.
Eine Grundheizleistung von 2kW und eine Schnellheizleistung von 3 kW ergibt sich bei einer Schaltungsanordnung nach Fig. 2.5 in Verbindung mit einer planmäßigen äußeren Beschaltung gemäß Fig. 3.5 dann, wenn in der Grundheizstufe alle drei Heizelemente E1, 2, 3 zwischen die Netzanschlußklemmen L1 und L3 in Serienschaltung gelegt sind und in der Schnellheizstufe nur die Heizelemente E1, E3 zwischen den Netzanschlußklemmen L1 und L3 liegen. In der Grundschaltung ist dann die Oberflächenbelastung der einzelnen Heizelemente E1, 2, 3 nur ca. 33% und in der Schnellheizstufe 75% der Maximalbelastbarkeit. Hierbei sind die Phasenleiter R und S mit den zugehörigen Netzanschlußklemmen L1 und L3 sowie die Netzhilfsklemme E und die Netzanschlußklemme L2 mit dem Phasenleiter R verbunden bei angeschlossenem Nulleiter N. An der Anschlußklemmleiste X2 brauchen hierbei nur Brücken zwischen den Anschlußklemmen 4 und 5 sowie den Anschlußklemmen 6 und 7 vorgesehen zu werden.
Wenn sowohl in der Grundheizstufe sowie in der Schnellheizstufe jeweils 3kW Anschlußleistung für die Aufheizung des Wasservolumens bereitstehen soll, dann wird mit Hilfe der äußeren Klemmenbelegung gemäß Fig. 3.6 entsprechend der Prinzipschaltung nach Fig. 2.6 jeweils die Serienschaltung aus den Heizelementen E1, E3 an die Netzanschlußklemmen L1 und L3 gelegt. Dabei ist sowohl der Nulleiter an die entsprechende Netzanschlußklemme N wie der Phasenleiter R an die Netzanschlußklemmen L1, E und L2 sowie der Phasenleiter T an die Netzanschlußklemme L3 gelegt. Zusätzlich sind an der Anschlußklemmleiste X2 die Schaltklemme 5 über eine Brücke mit der Schaltklemme 8 und die Schaltklemme 6 über eine Brücke mit der Schaltklemme 7 elektrisch verbunden. Bei dieser Schaltungsvariante sind alle zweiten Anschlüsse E12, 22, 32 der Heizelemente E1, E2, E3 miteinander verbunden, aber nur die ersten Anschlüsse E11, 31 des ersten und dritten Heizelements mit den zugehörigen Netzanschlußklemmen L1, L3 über den Thermoschalter B verbindbar. Die netzseitigen Verbindungen mit den Netzanschlußklemmen E und L2 sowie N dienen dabei nur zur Steuerung und Aufrechterhaltung der Schnellheizstufe unabhängig davon, ob die Niedertarifzeitschaltuhr NT vorhanden oder aktiviert ist oder auch nicht. Auch die Anzeigeeinheit H, R wird darüber gespeist, wie das auch beim vorangegangenen Schaltbeispiel der Fall ist.
Die siebte Schaltungsvariante gemäß Fig. 2.7 und 3.7 ermöglicht wiederum die Einschaltung einer Grundheizleistung von 1kW und einer Schnellheizleistung von 4kW wie das Schaltungsbeispiel Nr. 4, wobei jedoch nur ein Einphasenanschluß an der Netzanschlußklemme L1 und des Nulleiters an der Netzanschlußklemme N für den Heizstromkreis erforderlich ist, wobei die Umschaltung der Heizelemente E1, E2 aus der Serienschaltung in der Grundheizstufe in eine Paralellschaltung in der Schnellheizstufe ausgeführt wird. An der Anschlußklemmleiste X2 sind dabei die Schaltklemmen 2 und 3 mit einer Brücke und die Schaltklemmen 4, 5, 6 und 7 mit einer weiteren Brücke verbunden. Zusätzlich sind bei vorhandener Niedertarifschaltuhr NT und zur Einschaltung der Schnellheizstufe noch die Netzanschlußklemmen E und L2 mit dem Phasenleiter R verbunden, wodurch auch die Anzeigeeinrichtung HR bei eingeschalteter Schnellheizstufe aktiviert ist.
Bei gleicher netzseitiger Beschaltung der Netzanschlußklemmleiste X1 wie im vorangegangenen Beispiel ist bei der Schaltungsvariante nach Fig. 2.8 und Fig. 3.8 an der Anschlußklemmleiste X2 lediglich eine Brücke über die Anschlußklemme 4, 5, 6 und 7 gelegt. Hierbei ist in der Grundheizstufe die Serienschaltung aus den Heizelementen E1, E2 außer an den Anschluß L1 auch über den Öffner K41, 42 des Schütz K und die Anschlußklemme 4 mit der daran angeschalteten Brücke über die Klemme 6 an den Nulleiter geschaltet. Bei 1kW Anschlußleistung in der Grundheizstufe und einpoligem Anschluß an die Phase R ist in der Schnellheizstufe bei 2kW Anschlußleistung lediglich der erste Heizwiderstand E1 über den dann geschlossenen Schützschließer K33, 34 und die Klemme X2 5 und die Brücke zur Klemme 6 mit dem Nulleiter verbunden. Die Oberflächenbelastung der Heizelemente E1, 2 beträgt hierbei wie bei der vorangegangenen Schaltungsanordnung nur 25% der Nennbelastbarkeit.
Eine besonders niedrige Anschlußleistung in der Grundheizstufe ergibt sich bei einer Schaltungsanordnung gemäß den Fig. 2.9 und 3.9 mit vorliegend 0,66kW, wobei die drei Heizelemente E1, E2, E3 bei Einphasen- und Nulleiteranschluß wiederum in Serie geschaltet sind. Der Strompfad führt hierbei über die Serienschaltung der Heizelemente E1 und E2 über den Schütz-Öffner K41, 42 zur Abschaltklemme X2 4 und von dort zur netzseitigen aber netzseitig nicht angeschlossenen Netzanschlußklemme L3 weiter über das dritte Heizelement E3 und die mit der Schaltklemme X2 6 verbundene Anschlußklemme 5 zum angeschlossenen Nulleiter N. In der Schnellheizstufe liegt wiederum nur der Heizwiderstand E1 über den dann geschlossenen Schütz-Schließer K33, 34 über die miteinander verbundenen Schaltklemmen 5 und 6 ebenfalls am Nulleiter N. Die Oberflächenbelastung ist hierbei in der Grundheizstufe auf 11% abgesenkt. Die Verbindung der netzseitigen Klemmanschlüsse L2 und E ist auch hier wie bei den Schaltungsbeispielen gemäß den vorangegangenen Figuren ab Fig. 3.5 für die Steuer- und Anzeigeeinrichtungen und die Niedertarifzeitberücksichtigung vorgesehen.
Ist bei einem Warmwasserbereiter nur eine Grundheizstufe erforderlich, dann lassen sich gemäß den nachfolgenden Schaltungsbeispielen mit der erfindungsgemäßen Schalteinrichtung wiederum unterschiedliche Heizleistungen einstellen.
Gemäß der Schaltungsvariante nach Fig. 2.10 und 3.10 wird eine Grundheizleistung von 3kW bei auf 75% verringerter Oberflächenbelastung der Heizelemente E1 und E3 durch die Serienschaltung derselben und ihre Anschaltung an die Netzanschlußklemmen L1 und L3 realisieren. An diese Klemmen L1 und L3 werden Phasenleiter R und T angeschaltet. Der Stromlauf geht dann von der Netzanschlußklemme L1 über die Thermokontakte B12, 11, das Heizelement E1 zur Schaltklemme X2 8 und eine Brücke zur Schaltklemme X2 5 sowie über das dritte Heizelement E3 zur Netzanschlußklemme L3. Eine Leitungsverbindung zwischen den Netzanschlußklemmen L1 und L2 sowie der Klemme N mit dem Nulleiter dienen in Verbindung mit dem Thermoschalterkontakt B22, 21 zur Steuerung der Anzeigeeinheit HR, in deren Stromkreis auch eine Brücke zwischen den Schaltklemmen X2 1 und X2 2 vorgesehen ist.
Wird eine Grundheizleistung von 2kW gefordert, wird bei gleicher netzseitiger Schaltung der Netzanschlußklemmleiste X1 wie im vorangegangenen Beispiel an der Schaltklemmleiste X2 neben einer Brücke zwischen den Schaltklemmen 1 und 2 nur eine weitere Brücken zwischen den Schaltklemmen 4 und 5 vorgesehen. Während die erste Brücke wieder im Stromkreis dem Anzeigeelemente HR liegt, wird durch die zweite Brücke zur Serienschaltung aus den ersten beiden Heizelementen E1, E2 über den Schütz-Schließer K41, 42 und die Brücke über den Schaltklemmen 4, 5 das dritte Heizelement E3 zusätzlich in Serie und wiederum über die Thermokontakte E32, 31 an die Netzanschlußklemme L3 gelegt.
Soll schließlich nur eine Grundheizstufenleistung von 1kW gegeben sein, wird gemäß den Fig. 2.12 und 3.12 die Serienschaltung aus den beiden ersten Heizelementen E1, E2 an die mit dem Phasenleiter R verbundene Netzanschlußklemme L1 und unter Anbringung einer Brücke zwischen den Anschlußklemmen 4, 5 der Schaltklemmenleiste X2 in Serienschaltung an den angeschlossenen Nulleiter N des Netzes geschaltet. Die Brücke zwischen den Netzanschlußklemmen L1, L2 und den Schaltklemmen X2 1 und X2 2 dient auch hier wieder der Steuerung der Anzeigeeinheit HR.
Darüber hinaus ist die erfindungsgemäße Schalteinrichtung auch dazu geeignet, bei einem Warmwasserbereiter unterschiedliche Heizleistungen nur auf Anforderung freizugeben. Es erfolgt dann eine Aufheizung des Wassers nur nach Art einer Boilerschaltung, in der Weise, daß der manuell gestartete Heizvorgang nach Erreichen einer eingestellten Temperatur dauerhaft abgeschaltet wird und ein Neustart nur durch erneute Betätigung des Tastschalters möglich ist. Schaltungsvarianten sind in Fig. 4 angegeben.
Soll ein Warmwasserbereiter mit maximaler Leistung, vorliegend wieder 6kW aufgeheizt werden, dann bleibt gemäß Fig. 4.1 an der Netzanschlußklemmleiste X1 die Netzanschlußklemme L1 unbelegt, während die Klemmen L2 und L3 mit Phasenleitern S und T und die Klemme E mit dem Phasenleiter R verbunden wird. An der Schaltklemmenleiste X2 ist dann eine Brücke zwischen den Anschlußklemmen 2 und 3 und eine weitere Brücke zwischen den Anschlußklemmen 5, 6 und 7 erforderlich. Durch Betätigen des Tastschalters S wird dann bei geschlossenem Thermoschalter B das Schütz K eingeschaltet und in Selbsthalteschaltung festgehalten, so daß die zweiten Anschlüsse E12, E32 der Heizelemente E1, E2, E3 über den Schütz-Schließer K33, 34 zu einem Sternpunkt zusammengeschaltet und der erste Anschluß E21 des zweiten Heizelements E2 über die Brücke zwischen den Schaltklemmen 3 und 2 der Klemme X2 sowie den wieder geschlossenen Öffner S2, 3 und den Selbsthaltekontakt K13, 14 an die Netzanschlußklemme L2 angeschlossen wird. Über die Netzanschlußklemme E wird schließlich auch über den geschlossenen Schließer K23, 24 der Phasenleiter R an die Netzanschlußklemme L1 bzw. den ersten Anschluß E11 des ersten Heizelements E1 angeschaltet. Die Sternschaltung der Heizelemente ist damit hergestellt. Der Steuerstromkreis für das Schütz und die Anzeigeeinrichtung ist dabei einerseits über die Brücke über den Klemmen 5, 6, 7 mit dem Sternpunkt und über die Brücke zwischen den Schaltklemmen X2 2 und X2 3 sowie den Tastschalter-Öffner S2, 3 und den Selbsthaltekontakt K13, 14 über Thermokontakt B21, 22 mit der Netzanschlußklemme L2 verbunden. Der Sternpunkt bildet hierbei einen künstlichen Nullpunkt, so daß die Steuerspannung für das Schütz K und die Anzeigeeinheit HR ebenfalls nur 230V im 400-Volt-Drehstromnetz beträgt.
Soll die durch den Tastschalter S einschaltbare Heizleistung 4kW betragen, dann genügt der Anschluß gemäß Fig. 4.2 eines Phasenleiters R an die Netzanschlußklemme L1 mit einer Verbindung nach L2 sowie der Anschluß des Nulleiters an die Nulleiterklemme N. An der Schaltklemmenleiste sind dabei die Schaltklemmen 1 und 3 mit einer Brücke und die Schaltklemmen 5, 6 und 7 mit einer weiteren Brücke zu verbinden. Hierbei werden die Heizelemente E1 und E2 bei betätigtem Schütz über den Schließer K33, 34 und die Schaltklemmen 5, 6 an den Nulleiter, der erste Anschluß E11 des ersten Heizelements E1 über den Thermokontakt B12, 11 mit der Netzanschlußleitung L1 und der erste Anschluß 21 des zweiten Heizelements E2 über die Brücke zwischen den Schaltklemmen 3, 1 und den Thermokontakt B22, 21 in Paralellschaltung an die Netzanschlußklemme L2 und damit an die Netzanschlußklemme L1 angeschaltet. Die Heizelemente E1 und E2 werden somit mit ihrer Nennleistung, vorliegend je 2kW an 230V betrieben, bis die am Temperaturregler TR eingestellte Wassertemperatur erreicht ist.
Bei einer Beschaltung gemäß Fig. 4.3 werden die Heizelemente E2, E3 bei eingeschaltetem Schütz, mit ihren zweiten Anschlüssen E22, 32 über die Brücke zwischen den Schaltklemmen 8, 7 an den Nulleiter und mit ihren ersten Anschlüssen 21, 31 an die Netzanschlußklemmen L2 bzw. L3 gelegt. Auch hier werden beide Heizelemente an 230V mit ihrer vollen Heizleistung betrieben.
Bei einer Beschaltung gemäß Fig. 4.4 wird nach Betätigung des Tastschalters S bei eingeschaltetem Schütz K eine Heizleistung von 2kW an 230V eingeschaltet. Hierzu ist ein Phasenleiter R an die Netzanschlußklemmen L1 und L2 und der Nulleiter an die Netzanschlußklemme N gelegt. An der Schaltklemmleiste X2 ist eine Brücke zwischen den Schaltklemmen 5, 6 und 7 vorgesehen. Bei dieser Schaltungsvariante wird der zweite Anschluß E12 des ersten Heizelementes E1 über den geschlossenen Schließer K32, 34 und die Brücke zwischen den Schaltklemmen 5, 6 an den Nulleiter gelegt, während der Anschluß über die Netzanschlußklemme L2 lediglich zur Speisung der Steuereinrichtungen dient.
Wird die Schaltungsvariante nach Fig. 4.5 gewählt, dann wird bei eingeschaltetem Schütz K eine Heizleistung von 3kW wirksam. Hierzu werden die Netzanschlußklemmen X1, L1 und L2 an den Phasenleiter R und die Netzanschlußklemme L3 an den Phasenleiter T sowie der Nulleiter an die Netzanschlußklemme N gelegt, während an der Schaltklemmleiste X2 die Schaltklemmen 6 und 7 mit einer Brücke verbunden werden. Bei eingeschaltetem Schütz K liegen das erste und das dritte Heizelement E1, 3 über den Schütz-Schließer K33, 34 in Serie zwischen den Netzanschlußklemmen L1, L3. Die Anschlüsse an den Netzanschlußklemmen L2, N und die Brücke zwischen den Anschlußklemmen 6, 7 dienen hier ebenfalls als Steuerstromkreis für das Schütz K in Verbindung mit dem Tastschalter S und der Anzeigeeinrichtung HR.
Für eine Aufheizung eines Wasservolumens mit 1kW, siehe Fig. 4.6, ist die Netzanschlußklemmleiste X1 in der Weise belegt, daß der Phasenanschluß R sowohl an die Netzanschlußklemme L1 wie L2 und der Nulleiter an die Netzanschlußklemme N gelegt ist. Von der Netzanschlußklemme L3 führt eine Leitungsverbindung zur Schaltklemme 6 der Schaltklemmleiste X2, die über eine Brücke mit der Schaltklemme 7 und über eine feste Leitungsverbindung mit der Netzanschlußklemme N verbunden ist. Bei betätigtem Schütz K liegen das erste und dritte Heizelement E1, E3 über den Schütz-Schließer K33, 34 in Serie zwischen den Netzanschlußklemmen L1, L3, wobei die Netzanschlußklemme L3 an den Nulleiter angeschlossen ist. Jeder der beiden gleich dimensionierten Heizwiderstände E1, E3 erhält so die halbe zwischen einem Phasenleiter und Nulleiter liegende Spannung und ist so mit einem Viertel seiner Nennleistung belastet. Auch hier dient die Spannungsversorgung über die Netzanschlußklemme L2 der Steuerung des Schütz K wie in allen Schaltbeispielen gemäß den Fig. 3.1 bis 3.9 und 4.1 bis 4.6. In jedem Fall werden alle Leitungsverbindungen zu spannungsführenden Netzanschlußklemmen L1, L2, L3 unterbrochen, wenn eine gewählte Temperatur des aufzuheizenden Wassers erreicht ist, und der Temperaturregler TR seine Kontakte öffnet, bzw. im Fehlerfalle der Sicherheitstemperaturbegrenzer STB des Thermoschalters B seine Kontakte öffnet. Dann wird auch über die Thermoschalterkontakte B22, 21 der Steuerstromkreis für das durch den Tastschalter-Schließer S4, 5 einschaltbare und in Selbsthalteschaltung betriebene Schütz K unterbrochen. Mit dem Abfall des Schützes K ist dann die Boilerschaltung gemäß Fig. 4 und in den Schaltungsvarianten gemäß den Fig. 3.1 bis 3.9 die Schnellheizstufe unabhängig von der Schaltstellung des Thermoschalters B jedenfalls bis zu einer erneuten Betätigung des Tastschalters S dauerhaft unterbrochen. Das vorauseilende Öffnen des Tastschalter-Öffners S2, 3 in der Weise, daß diese Schaltstrecke nicht geschlossen ist, solange der Schließer S4, 5 geschlossen ist, dient der Vermeidung eines Kurzschlusses für den Fall, daß an der Schaltklemmleiste X2 die Schaltklemmen 2 und 3 überbrückt und die Schaltklemmen 4, 6 mit dem an die Netzanschlußklemme N angeschalteten Nulleiter verbunden sind. Bei Nichteinhaltung dieser Schaltfolge würde sonst der Thermoschaltkontakt B22, 21 über die beiden geschlossenen Tastschalterkontakte und die Brücke zwischen den Schaltklemmen 2, 3, sowie den geschlossenen Schließer K41, 42 und die Brücke zwischen den Schaltklemmen 4, 6 an den Nulleiter gelegt, so daß bei geschlossenem Thermoschalterkontakt B22, 21 die spannungführende Leitung am Netzanschluß L2 an den Nulleiter angeschaltet würde.

Claims (25)

1. Warmwasserbereiter, insbesondere Warmwasserspeicher, mit einer Schalteinrichtung für drei elektrische Heizelemente (E1, E2, E3) mit einer Nulleiterklemme (X1N) für einen Nulleiter, mit drei Netzanschlußklemmen (X1L1, X1L2, X1L3), an die verbraucherseitig jeweils von der Wassertemperatur abhängig gesteuerte Thermokontakte (B12, 11, B21, 22, B31, 32) geschaltet sind, die im Stromkreis von Heizelementen liegen, dadurch gekennzeichnet, daß die drei Heizelemente (E1, E2, E3) gleiche elektrische Nennleistung aufweisen und daß ausgehend von einer elektrischen Sternschaltung in einer Grundheizschaltung wenigstens zwei Heizelemente in Serienschaltung zwischen einem Phasenleiter und dem Nulleiter oder einem weiteren Phasenleiter mittels einer Schalteinrichtung schaltbar sind, die nach vorgegebenem Plan unterschiedlich belegbare Klemmen (X1n, X2n) für einen veränderbaren Netzanschluß und für veränderbare schaltungsinterne Steuer- und/oder Heizstromkreis- Verbindungen aufweist, wobei mittels eines manuell betätigbaren Schalters (S) und nur eines Schützes (K) gegebenenfalls die Schaltung der gewählten eingeschalteten Grundheizstufe in eine leistungsstärkere Schnellheizstufe umschaltbar oder erst einschaltbar ist.
2. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schalteinrichtung neben dem manuell betätigbaren Tastschalter (S) mit einem voreilenden Öffner (S2, 3) und einem Schließer (S4, 5) ein Schütz (K) mit drei Schließern (K13, 14, K23, 24, K33, 34) und einem Öffner (K41, 42) sowie eine achtpolige Schaltklemme (X2 1 bis X2 8) umfaßt, daß ein erster und ein dritter Thermokontakt (B12/11, B32/31) jeweils unmittelbar in den Stromkreis eines ersten und dritten Heizelements (E1, E3) geschaltet und die jeweils zweiten Anschlüsse (E12, E22) des ersten und eines zweiten Heizelements (E1, E2) zusammengeschaltet sind und daß der zweite Thermokontakt (B22, 21), der Tastschalter (S) und das Schütz (K) mit deren Kontakten die zweiten Anschlüsse (E12, E22, E32) der Heizelemente (E1, E2, E3) sowie der erste Anschluß (E21) des zweiten Heizelements (E2) mit Schaltklemmen (X2X) so verbunden sind, daß in einer Grundheizstufe jeweils wenigstens zwei Heizelemente elektrisch in Serienschaltung liegen, wobei die Netzanschlußklemmen (X1L1, X1L2, X1L3), die Nulleiterklemme (N) und die Schaltklemmen (X2 1 bis X2 8) jeweils nach einem vorgegebenen Belegungsplan beschaltet sind.
3. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der verbraucherseitige Anschluß (B21) des zweiten Thermokontakts (B22, 21) an eine Schaltklemme (X2 1) und einen ersten Anschluß (K13) eines ersten selbsthaltenden Schließers (K13, 14) gelegt ist, dessen zweiter Anschluß (K14) mit den zweiten Anschlüssen (S3, 5) des Tastschalters (S) und einem ersten Anschluß (KA) einer Schützspule des Schütz (K) verbunden ist, deren zweiter Anschluß (Kb) an eine Schaltklemme (X2 7) gelegt ist, wobei am Tastschalter (S) der erste Anschluß des Schließers (S4, 5) an den Anschluß B(21) des zweiten Thermokontakts (B22, 21) und der erste Anschluß (S2) des Öffners (S2, 3) an eine Anschlußklemme (X2 2) geschaltet ist, daß der erste Anschluß des zweiten Heizelements (E2) an einer Anschlußklemme (X2 3) und einem ersten Anschluß (K41) des Schütz-Öffners (K41, 42) liegt, dessen zweiter Anschluß (K42) an eine Anschlußklemme (X2 4) angeschaltet ist und daß der zweite Anschluß (E32) des dritten Heizelements (E3) an einer Anschlußklemme (X2 5) und dem ersten Anschluß (K33) eines weiteren Schütz-Schließers (K33, 34) liegt, dessen zweiter Anschluß (K34) an eine Anschlußklemme (X2 8) und die zweiten Anschlüsse (E12, E22) des ersten bzw. zweiten Heizelements (E1, E2) angeschlossen ist.
4. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Thermokontakte jeweils aus der Serienschaltung eines Temperaturreglerkontakts und eines Sicherheitstemperaturbegrenzerkontaktes bestehen.
5. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der ersten Netzanschlußklemme (X1L1) ein Zeitkontakt (NT1) vorgeschaltet ist und daß vor dem Zeitkontakt (NT1) davon eine Verbindungsleitung zu einer weiteren Netzanschlußklemme (E) führt, die mit einem zweiten Anschluß (K24) eines Schütz-Schließers (23) verbunden ist, dessen zweiter Anschluß nach dem Zeitkontakt (NT1) an die erste Netzanschlußklemme (X1L1) gelegt ist.
6. Warmwasserbereiter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Zeitkontakt (NT1) von einem Niedertarif-Zeitschalter (NT) gesteuert ist.
7. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß an dem zweiten Anschluß (S5) des Tastschalter-Schließers (S4, 5) eine Anzeigeeinheit angeschlossen ist, deren zweiter Anschluß (S6) mit einer Anschlußklemme (X2 6) verbunden ist, welche mit der Nulleiterklemme (N) verbunden ist.
8. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß an die Netzanschlußklemmen (X1L1, X1L2, X1L3) jeweils ein Netz-Phasenleiter (R, S, T) und an die Nulleiterklemme (N) der Nulleiter angeschlossen ist, und daß der Anschluß (S2) des voreilenden Tastschalter-Öffners (52, 3) über eine elektrische Brücke zwischen den zugehörigen Anschlußklemmen (X2 2, X2 3) mit dem ersten Anschluß (E21) des zweiten Heizelements (E2) sowie über den Schütz-Schließer (K41, 42) und Brücken zwischen den zugehörigen Anschlußklemmen (X2 4, X2 6, X2 7) mit dem Nulleiter (X2 6, N) und dem zweiten Anschluß (KB) der Schütz-Spule (K) verbunden ist (Fig. 3.1).
9. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß an die Netzanschlußklemmen (X1L1, X1L2, X1L3) jeweils ein Netz-Phasenleiter (R, S, T) angeschlossen ist, daß der erste Öffner-Anschluß (S2) über eine Brücke zwischen zugehörigen Anschlußklemmen (X2 2, X2 3) mit dem ersten Anschluß (E21) des zweiten Heizelements (E2) und über den Schütz-Öffner (K41, 42) über gemeinsame Brücken zwischen den zugehörigen Anschlußklemmen (X2 4, X2 5, X2 6, X2 7) mit dem zweiten Anschluß (E32) des dritten Heizelements (E3), dem zweiten Anschluß (S6) der Anzeigeeinheit und dem zweiten Anschluß (Kb) der Schützspule verbunden ist (Fig. 3.2).
10. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß an die Netzanschlußklemmen (X1L1, X1L2, X1L3) jeweils ein Netzphasenleiter (R, S; T) angeschlossen ist und an der Schaltklemmenleiste (X2) der erste Tastschalter-Schließeranschluß (S2) über eine Brücke zwischen den zugehörigen Schaltklemmen (X2 2, X2 3) mit dem ersten Anschluß (E21) des zweiten Heizelements (E2) und die zweiten Anschlüsse (E12, 22, 32) der Heizelemente (E1, 2, 3) zu einem Sternpunkt mittels einer Mehrfachbrücke zwischen weiteren zugehörigen Schaltklemmen (X2 5, 2 6, 2 7, 2 8) zusammengeschaltet sind, an den auch der erste Anschluß (S6) der Anzeigeeinrichtung (HR) und der zweite Anschluß (Kb) der Spule des Schütz (K) gelegt sind.
11. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemmleiste (X1) ein Phasenleiter (R) an die Netzanschlußklemmen (L1 und E) ein weiterer Phasenleiter (S) an die Netzanschlußklemme (L2) und der Nulleiter an die Netzanschlußklemme (N) angeschaltet sind und daß der Schaltklemmleiste (X2) die Schaltklemmen (X2 2 und X2 3) durch eine Brücke und die Schaltklemmen (X2 4, 2 5, 2 6, 2 7) mit einer weiteren Mehrfachbrücke miteinander verbunden sind.
12. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemmleiste (X1) ein erster Phasenleiter (R) mit den Netzanschlußklemmen (L1, E, L2), ein weiterer Phasenleiter (T) mit der Netzanschlußklemme (L3) und der Nulleiter mit der Netzanschlußklemme (N) verbunden sind und daß an der Schaltklemmleiste (X2) die Schaltklemmen (X2 4, 2 5) durch eine Brücke und die Schaltklemmen (X2 6, 2 7) durch eine weitere Brücke miteinander verbunden sind.
13. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemmleiste (X1) ein erster Phasenleiter (R) mit den Netzanschlußklemmen (L1, L2 und E), ein weiterer Phasenleiter (T) mit der Netzanschlußklemme (L3) und der Nulleiter mit der Netzanschlußklemme (N) verbunden sind und daß an der Schaltklemmleiste (X2) die Schaltklemmen (X2 5 und X2 8) durch eine Brücke und die Schaltklemmen (X2 6, 2 7) durch eine weitere Brücke miteinander verbunden sind.
14. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemmleiste (X1) ein Phasenleiter (R) an die Netzanschlußklemmen (L1, L2 und E) und der Nulleiter an die Netzanschlußklemme (N) angeschlossen sind und daß an der Schaltklemmleiste (X2) die Schaltklemmen (X2 2) durch eine Brücke und die Schaltklemmen (X2 4, 2 5, 2 6, 2 7) durch eine weitere gemeinsame Brücke miteinander verbunden sind.
15. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemmleiste (X1) ein Phasenleiter (R) mit den Netzanschlußklemmen (L1, L2 und E) sowie die Netzanschlußklemme (N) mit dem Nulleiter verbunden sind und daß an der Schaltklemmleiste (X2) die Schaltklemmen (X2 4, 2 5, 2 6, 2 7) durch eine gemeinsame Brücke miteinander verbunden sind.
16. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemmleiste (X1) ein erster Phasenleiter (R) mit der Netzanschlußklemme (L1, L2 und E), die Netzanschlußklemme (N) mit dem Nulleiter sowie die Netzanschlußklemme (L3) mit der Schaltklemme (X2 4) der Schaltklemmenleiste (X2) verbunden ist, und daß an der Schaltklemmenleiste (X2) zusätzlich die Schaltklemmen (X2 5, 2 6, 2 7) durch eine gemeinsame Brücke miteinander verbunden sind.
17. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemmleiste (X1) ein erster Phasenleiter (R) mit den Netzanschlußklemmen (L1 und L2), ein zweiter Phasenleiter (T) mit der Netzanschlußklemme (L3) sowie der Nulleiter mit der Netzanschlußklemme (N) verbunden sind und daß an der Schaltklemmleiste (X2) die Schaltklemmen (X2 1, 2 2) mit einer Brücke und die Schaltklemmen (X2 5, 2 8) mit einer weiteren Brücke verbunden sind.
18. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemmleiste (X1) ein erster Phasenleiter (R) mit den Netzanschlußklemmen (L1 und L2), ein zweiter Phasenleiter (T) mit der Netzanschlußklemme (L3) und der Nulleiter mit der Netzanschlußklemme (N) verbunden sind und daß an der Schaltklemmleiste (X2) die Schaltklemmen (X2 1, 2 2) durch eine Brücke und die Schaltklemmen (X2 4, 2 5) durch eine weitere Brücke miteinander verbunden sind.
19. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemmleiste (X1) ein Phasenleiter (R) mit den Netzanschlußklemmen (L1 und L2) und der Nulleiter mit der Netzanschlußklemme (N) verbunden sind und daß an der Schaltklemmleiste (X2) die Schaltklemmen (X2 1, 2 2) durch eine Brücke und die Schaltklemmen (X2 4, 2 6) durch eine weitere Schaltbrücke miteinander verbunden sind.
20. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemmleiste (X1) an die Netzanschlußklemmen (L2, L3 und E) je ein Phasenleiter (R, S, T) angeschlossen ist und daß an der Schaltklemmleiste (X2) die Schaltklemmen (X2 2, 2 3) durch eine Brücke und die Schaltklemmen (X2 5, 2 6, 2 7) durch eine weitere Mehrfachbrücke miteinander verbunden sind.
21. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemmleiste (X1) ein Phasenleiter (R) an die Netzanschlußklemmen (L1 und L2) sowie der Nulleiter an die Netzanschlußklemme (N) angeschaltet sind und daß an der Schaltklemmleiste (X2) die Schaltklemmen (X2 1, 2 3) durch eine Brücke und die Schaltklemmen (X2 5, 2 6, 2 7) durch eine weitere Mehrfachschaltbrücke miteinander verbunden sind.
22. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemmleiste (X1) je ein Phasenleiter (S, T) an die Netzanschlußklemmen (L2 und L3) sowie der Nulleiter an die Netzanschlußklemme (N) angeschlossen sind und daß an der Schaltklemmleiste (X2) die Schaltklemmen (X2 2, 2 3) durch eine Brücke und die Schaltklemmen (X2 6, 2 7, 2 8) durch eine weitere Mehrfachschaltbrücke miteinander verbunden sind.
23. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemmleiste (X1) ein Phasenleiter (R) an die Netzanschlußklemmen (L1 und L2) sowie der Nulleiter an die Netzanschlußklemme (N) angeschlossen sind und daß an der Schaltklemmleiste (X2) die Schaltklemmen (X2 5, 2 6, 2 7) durch eine gemeinsame Mehrfachschaltbrücke miteinander verbunden sind.
24. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemmleiste (X1) ein erster Phasenleiter (R) mit den Netzanschlußklemmen (L1 und L2), ein zweiter Phasenleiter (T) mit der Netzanschlußklemme (L3) und der Nulleiter mit der Netzanschlußklemme (N) verbunden sind und daß an der Schaltklemmleiste (X2) die Schaltklemmen (X2 6, 2 7) durch eine Brücke miteinander verbunden sind.
25. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemme (X1) ein Phasenleiter (R) mit den Netzanschlußklemmen (L1, L2) und der Nulleiter mit der Netzanschlußklemme (N) sowie die Netzanschlußklemme (L3) mit der Schaltklemme (X2 6) sowie durch eine Brücke mit der Schaltklemme (X2 7) an der Schaltklemmleiste (X2) verbunden sind.
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