DE19500522A1 - Warmwasserbereiter mit drei elektrischen Heizelementen - Google Patents
Warmwasserbereiter mit drei elektrischen HeizelementenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Warmwasserbereiter gemäß dem
Oberbegriff des 1. Anspruchs.
Bei einem bekannten Warmwasserbereiter dieser Art
(DE 27 05 406 A1) sind drei elektrische Heizelemente
vorgesehen, die mittels einer vorgegebenen
Schalteinrichtung in einer Grundheizstufe und nach einer
Betätigung eines Tastschalters und zweier damit gesteuerter
Schütze in eine Schnellheizstufe umschaltbar sind. Die
Bestückung der Schützkontakte ist dabei so gewählt, daß in
Abhängigkeit von der Anordnung einer elektrischen Brücke
zwischen zwei Schaltklemmen einer dreipoligen
Schaltklemmenleiste bei nicht erregten Schützen eine
Grundheizstufe eingeschaltet ist, in welcher entweder alle
drei Heizelemente in Serienschaltung zwischen zwei
Phasenleitern oder zwei der Heizelemente in Serienschaltung
zwischen einem Phasenleiter und dem Netz-Nulleiter liegen.
Die Schütze befinden sich dabei in ihrer nicht erregten
Ruhestellung. In der Grundheizstufe wird demnach entweder
die einfache oder die halbe Nennleistung eines
Heizelementes von der Serienschaltung erzeugt. Damit wird
bei geringer Oberflächenbelastung der eingeschalteten
Heizelemente eine Aufheizung eines darauf abgestimmten
Wasservolumens innerhalb vorgegebener Zeiträume möglich.
Durch Betätigen des Tastschalters wird die jeweils gewählte
Grundschaltung mittels der beiden Schütze generell in eine
Dreieckschaltung der Heizelemente umgeschaltet, die starr
an den Phasenleitern R, S und T eines Versorgungsnetzes
liegen, bis ein die Wassertemperatur überwachender
Temperaturregler die Schütze abschaltet und dadurch die vom
gleichen Temperaturregler gesteuerte Grundheizstufe
einschaltet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einem
Warmwasserbereiter gemäß dem Oberbegriff des 1. Anspruchs
Maßnahmen zu treffen, durch welche bei verringertem
Schaltmittelaufwand mehr als zwei Heizleistungen in der
Grundstufe und wenigstens zwei unterschiedliche
Heizleistungen in der Schnellheizstufe auswählbar sind.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt gemäß der Erfindung durch
die kennzeichnenden Merkmale des 1. Anspruchs.
Bei einer Ausgestaltung eines Warmwasserbereiters gemäß der
Erfindung wird es bei Anwendung nur eines von einem
Tastschalter steuerbaren vierpoligen Schützes möglich,
ausgehend von einer Sternschaltung der Heizelemente durch
Anschluß aller oder nur eines Teils der Netzanschlußklemmen
R, S, T und N und durch Anwendung einer mehr als
dreipoligen Schaltklemme im Schaltungsaufbau der
Schalteinrichtung in einer Grundheizstufe mit zwei oder
drei in Serie geschalteten Heizelementen eine
Gesamtheizleistung zu erzeugen, die einem Drittel, der
Hälfte, der ganzen oder der 1,5fachen Nennleistung eines
Heizelementes entspricht. In der Schnellheizstufe ist dann
je nach Schaltung der Grundheizstufe entweder die
dreifache, die zweifache, die 1,5fache oder die einfache
Nennleistung eines Heizelements durch die bzw. das jeweils
eingeschaltete Heizelement vorgegeben. Darüber hinaus ist
es aber auch möglich, die Beschaltung so vorzusehen, daß
mittels des Tastschalters nur eine Grundheizstufe mit in
Serie geschalteten Heizwiderständen eingeschaltet wird,
damit in einer sogenannten Boilerschaltung nur eine durch
den Tastschalter eingeleitete Aufheizung des Wassers
erfolgt, die nach Erreichen der eingestellten Temperatur
bis zu einer erneuten Betätigung des Tastschalters
unterbrochen wird. Außer der nach einem vorgegebenen Plan
vorzunehmenden Beschaltung der Netzanschlußklemmen und der
schaltungsinternen Schaltklemmen ist bei dieser erhöhten
Zahl von Schaltmöglichkeiten kein Eingriff in den
Schaltungsaufbau der Schalteinrichtung notwendig. Es können
somit mittels einer Universalschaltung, bestehend aus
einfachen elektrischen Bausteinen eine Vielzahl von
Schaltvarianten realisiert werden, indem lediglich
schaltungsinterne Brücken an einer Schaltklemmenleiste
gesetzt und geeignete Netzzuleitungsverbindungen geschaffen
werden. Dabei ergibt sich durch Reihenschaltung einzelner
Heizwiderstände zumindest in der Grundheizstufe eine
verringerte Oberflächenbelastung der Heizstäbe, die dadurch
eine erhöhte Lebensdauer erreichen. Die planmäßigen
Schaltungsverbindungen an der Netzklemmleiste und der
internen Schaltklemmenleiste ergibt sich für die
verschiedenen Schaltungsvarianten aus den Ansprüchen 8 bis
25. Dabei kann zusätzlich noch eine Anzeigeeinrichtung
vorgesehen werden, die den Aufheizvorgang signalisiert und
es kann ein kombinierter Temperaturregler und
Sicherheitstemperaturbegrenzer zur Anwendung gelangen,
wobei der die Temperaturreglerkontakte in Serie mit den
Sicherheitstemperaturbegrenzerkontakten liegen und einendig
jeweils unmittelbar mit einer der Netzanschlußklemmen für
die Phasenleiter verbunden sind. Dabei sind an die
verbraucherseitigen Anschlüsse der temperaturgesteuerten
Serienkontakte unmittelbar erste Anschlüsse eines ersten
und dritten Heizelements angeschaltet, während die zweiten
Anschlüsse des ersten und eines zweiten Heizelements
zusammengeschaltet sind. Der erste Anschluß des zweiten
Heizelements und der zweite Anschluß des dritten
Heizelements wird dann in der Steuerschaltung und mit Hilfe
der Anschlußklemmleiste durch Legen entsprechender Brücken
so variiert, daß die Vielzahl der Leistungsstufen und
zusätzlich die Umschaltung von der jeweils gewählten
Grundheizstufe in eine zugeordnete Schnellheizstufe möglich
ist. Bei maximaler Heizleistung in der Schnellheizstufe
sind die drei Heizelemente elektrisch in Sternschaltung
geschaltet. Dabei kann in der Schnellheizstufe auch
erreicht werden, daß lediglich zwei der Heizelemente
jeweils zwischen einem Phasenleiter und dem Nulleiter, zwei
der Heizwiderstände in Serienschaltung zwischen zwei
Phasenleitern, zwei der Heizwiderstände zwischen einem
Phasenleiter und dem Nulleiter oder ein Heizelement
zwischen einen Phasenleiter und dem Nulleiter liegen. Auch
kann die Schaltung mittels einer auf Niedertarifzeiten
programmierten Zeitschaltuhr gesteuert werden, wenn eine
Zweikreisheizung erwünscht ist, wobei eine Einkreisheizung
dann gegeben ist, wenn unabhängig von der Tageszeit die
Grundheizung oder die Schnellheizung zu betreiben sind,
während eine Zweikreisschaltung vorliegt, wenn vom
Elektrizitätsversorgungsunternehmen die Energiezufuhr für
Warmwasserbereiter so gesteuert wird, daß das Aufheizen in
der freigegebenen Niedertarifzeit in der Grundheizstufe
vonstatten geht und auch während der Hochtarifzeit die
Schnellheizstufe wählbar sein soll.
Die Erfindung ist nachfolgend anhand der Schaltskizzen von
Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Schaltungsanordnung einer Schalteinrichtung zur
Steuerung von Heizelementen eines Warmwasserbereiters,
Fig. 2 eine Darstellung von einander zugeordneten
Heizleistungen in einer Grundheizstufe und einer
Schnellheizstufe,
Fig. 3 in den Teildarstellungen 3.1 bis 3.12 zugehörige
Verbindungspläne zu den Schaltungsvarianten 1 bis 12 der
Fig. 2 und
Fig. 4 in den Teildarstellungen 4.1 bis 4.6
Verbindungspläne, mit welchen eine Einschaltung einer
Grundheizstufe mit unterschiedlichen Gesamtheizleistungen
bei unterschiedlicher Anschaltung an das
Stromversorgungsnetz nur nach einer Betätigung des der
Schalteinrichtung zugeordneten Tastschalters nach Art einer
Boilerschaltung erfolgt.
Gemäß Fig. 1 weist eine Schalteinrichtung für einen
Warmwasserbereiter insbesondere für einen wärmeisolierten
Warmwasserspeicher eine Netzanschlußklemmleiste X1 auf, die
Netzanschlußklemmen L1, L2, L3 für Netzphasenleiter R, S,
T, eine Netzhilfeleitung E und einen Netz-Nulleiter N
besitzt. Die Netzanschlußklemmen L1, L2 und L3 sind jeweils
unmittelbar mit ersten Anschlüssen B12, 22, 32 eines
kombinierten Sicherheitstemperaturbegrenzers und
Temperaturreglers B verbunden, wobei die Schaltkontakte des
Sicherheitstemperaturbegrenzers und des Temperaturreglers B
phasenweise unmittelbar in Serie geschaltet sind. An eine
erste und eine dritte Kontaktanordnung 12, 11 bzw. 32, 31
ist verbraucherseitig unmittelbar je ein erster Anschluß 11
bzw. 31 eines ersten bzw. dritten Heizelementes E1, E3
angeschaltet. Die zweiten Anschlüsse E12, 22 des ersten und
eines zweiten Heizelements E1, E2 sind dagegen
Zusammengeschaltet und sowohl an eine achte Klemme 8 einer
Schaltklemmleiste X2 und an einen zweiten Anschluß 34 eines
dritten Schließers 33, 34 eines Schützes K angeschlossen.
Der zweite Anschluß 32 des dritten Heizelements E3 ist
dagegen an den ersten Anschluß 33 des dritten Schließers
K33, 34 und an eine fünfte Anschlußklemme 5 der
Anschlußklemme X2 gelegt. Der erste Anschluß 21 des zweiten
Heizelements E2 liegt dagegen an einem ersten Anschluß 41
eines Schließers 41, 42 des Schützes K und ist zugleich
verbunden mit einer dritten Anschlußklemme 3 der
Anschlußklemme X2. Der zweite Anschluß 42 dieses Schließers
K41, 42 ist mit einer vierten Anschlußklemme 4 der
Anschlußklemmleiste X2 verbunden. Daneben ist die
Netzanschlußklemme X1L1 mit einem ersten Anschluß 23 eines
zweiten Schütz-Schließers 23, 24 verbunden, dessen zweiter
Anschluß 24 mit der Netzanschlußklemme E in Verbindung
steht. Ein erster, für eine Selbsthalteschaltung genutzter
Schütz-Schließer 13, 14 ist mit seinem ersten Anschluß 13
an eine erste Schaltklemme 1 der Schaltklemmleiste X2 und
weiter an den verbraucherseitigen Anschluß 21 des
kombinierten Thermoschalters B angeschlossen ist. Von dort
führt auch eine Leitung zu einem ersten Anschluß S4 eines
Schließers S4, 5, der Teil eines manuell zu betätigenden
Tastschalters S ist. Der zugehörige zweite Anschluß S5 ist
sowohl mit einem Anschluß Ka einer das Schütz K
betätigenden Spule, mit dem zweiten Anschluß 14 des ersten
Schützschließers 13, 14, einem zweiten Anschluß S3 eines
bei der Betätigung des Schließers S4, 5 vorauseilenden
Öffners 2, 3 des Tastschalters S und mit einem zweiten
Anschluß einer Anzeigeeinrichtung H, R verbunden. Die
Anzeigeeinrichtung H, R besteht aus einer Serienschaltung
einer Glimmlampe H und eines Ohmschen Widerstandes R, der
mit einer ersten Anschlußklemme S6 an eine sechste
Schaltklemme 6 der Anschlußklemmleiste X2 und mit der
Netzanschlußklemme N verbunden ist. Vom ersten Anschluß S2
des Öffners S2, 3 führt eine Leitung zu einer zweiten
Klemme 2 der Schaltklemmleiste X2. Schließlich ist noch der
zweite Anschluß Kb der Schützspule mit einer siebten
Schaltklemme 7 der Schaltklemmleiste X2 verbunden. Dieser
Schaltungsaufbau braucht für eine Umschaltung der
Grundheizstufenleistung oder Schnellheizstufenleistung
nicht verändert zu werden. Leistungsänderungen werden
vielmehr durch unterschiedliche Beschaltung der
Netzanschlußklemmleiste X1 bzw. der Schaltklemmleiste X2
bewerkstelligt, wobei zur Erzielung der Schaltanordnungen
gemäß den Schaltbeispielen 1 bis 12 der Fig. 2 die
Klemmenbelegung gemäß den Fig. 3.1 bis 3.12 vorzunehmen
ist, wie nachstehend beschrieben wird. Um eine
Grundheizleistung von 1kW und eine Schnellherzleistung von
6kW bei 400V Dreiphasenanschluß mit Nulleiter gemäß Fig.
2.1 zu erreichen, wonach in der Grundheizstufe die
Heizelemente E1, E2 an die Netzanschlußklemmen L1 und N
angeschlossen sind, während in der durch Betätigen des
Tastschalters S einschaltbaren Schnellheizstufe alle drei
Heizelemente in Sternschaltung an die zugehörigen
Netzanschlußklemmen L1, L2 und L3 angeschlossen sind,
werden gemäß Fig. 3.1 die drei Phasenleiter R, S, T und der
Nulleiter an die zugehörigen Netzanschlußklemmen L1, L2, L3
und N gelegt. An der Schaltklemmleiste X2 werden dagegen
die Schaltklemmen 2, 3 miteinander und die Schaltklemmen 4,
6, 7 miteinander durch elektrische Brücken BR verbunden. In
der Grundheizstufe ist dann der Stromlauf von der
Netzanschlußklemme L1 über die
Thermoschalterkontaktanordnung B12, 11 und den ersten
Heizwiderstand E1 sowie den damit verbundenen zweiten
Heizwiderstand E2 und den Öffner K41, 42 sowie über die
Brücke BR zwischen den Schaltklemmen X2 4 und X2 6 an den
angeschalteten Nulleiter des Versorgungsnetzes gegeben. Die
Heizwiderstände E1, E2 liegen dadurch in Serienschaltung
zwischen den Netzanschlußklemmen L1 und N.
Wenn dagegen die Schnellheizstufe mit 6kW Anschlußleistung
gewünscht wird, dann braucht lediglich der Tastschalter S
betätigt zu werden, wodurch über den Schließer S4, 5 der
erste Anschluß Ka der Schützspule über den Thermokontakt
B21, 22 an die Netzanschlußklemme L2 gelegt wird, während
der zweite Anschluß Kb der Schützspule über die
Anschlußklemme 7 mit der Anschlußklemme 6 und damit mit dem
Nulleiter verbunden ist. Das Schütz K spricht dadurch an
und hält sich über seinen dann geschlossenen Schließer K13,
14 in Selbsthalteschaltung im eingeschalteten Zustand,
nachdem dann der Schließer K13, 14 den Tastschalter-
Schließer S4, 5 überbrückt und der Tastschalter S daher
wieder zurückschalten kann. Zugleich wird durch den Öffner
K41, 42 die Verbindung zwischen dem Nulleiter N und dem
ersten Anschluß E21 des zweiten Heizelements E2 geöffnet
und dieser Anschluß E2 1 über die Brücke zwischen den
Schaltklemmen 2, 3 und den Öffner S2, 3 sowie den Schließer
K13, 14 und die Thermokontakte 22, 23 an den Netzanschluß
L2 gelegt. Der zweite Anschluß E32 des dritten Heizelements
E3 wird dagegen über den Schließer K33, 34 an die
gemeinsame Verbindung zwischen den zweiten Anschlüssen 12,
22 des ersten und zweiten Heizelements E1 2 gelegt, wodurch
ein Sternpunkt gebildet ist. Der erste Anschluß E31 des
dritten Heizelements E3 liegt dann über den dritten
Thermokontakt 31, 32 an der Netzanschlußklemme L3 und damit
alle drei Heizelemente E1, 2, 3 in Sternschaltung an dem
Versorgungsnetz R, S, T. Die Heizelemente weisen dabei alle
die gleiche Heizleistung auf, die beispielsweise 2kW bei
230V betragen kann. Wenn in diesem Belastungsfall die
Oberflächenbelastung des jeweiligen Heizelements mit
angenommen wird, beträgt die Oberflächenbelastung in der
zugehörigen Grundheizstufe nur 0,25 d. h. ein Viertel der
maximal zulässigen Oberflächenbelastung.
Wenn eine Aufheizung in der Grundheizstufe nur während
einer von einem Elektrizitätsversorgungsunternehmen
bestimmten Niedertarifzeitspanne möglich sein soll, dann
braucht lediglich zwischen einen Phasenleiter R und die
zugehörige Netzanschlußklemme L1 ein Schaltuhrkontakt NT1
einer Niedertarifschaltuhr NT gelegt zu werden, der
außerhalb der Freigabezeiten geöffnet ist. Um dennoch eine
Schnellaufheizung zu ermöglichen, wird dann vom
Phasenleiter R eine Netzhilfsleitung unmittelbar an die
Netzhilfsklemme E gelegt. Durch Betätigen des Tastschalters
S wird dann durch den zweiten Schließer K23, 24 die durch
den Schaltuhrkontakt NT1 unterbrochene Verbindung zur
Klemme L1 hergestellt, so daß eine Aufheizung des zu
erwärmenden Wassers bis zu der durch einen Temperaturregler
TR des Thermoschalters 3 vorgegebenen Temperatur erfolgt
ist. Nach dem Öffnen der Kontakte des Temperaturreglers
wird auch der Haltestromkreis für das Schütz K
unterbrochen, so daß eine erneute Schnellaufheizung nur bei
nochmaligen Drücken des Tastschalters S eingeleitet werden
kann, sofern die Wassertemperatur unter der vom
Temperaturregler vorgegebenen Temperatur liegt. Die
Niedertarifschaltung gilt gleichermaßen für die
Schaltbeispiele gemäß der Fig. 2.1 bis 2.9 bzw. 3.1 bis
3.9. Dabei ist jeweils auch die Netzhilfsklemme E
unmittelbar mit dem Phasenleiter R verbunden.
Wird gemäß Fig. 2.2 eine Grundheizleistung von 2kW und eine
Schnellheizleistung von 6kW gewünscht, dann wird nach Fig.
3.2 wiederum die Leitungsverbindung zwischen den
Phasenleitern R, S, T und den zugehörigen
Netzanschlußklemmen L1, L2, L3 bei nicht angeschlossenem
Nulleiter hergestellt. An der Schaltklemmleiste wird eine
Brücke zwischen den Anschlußklemmen 2 und 3 und eine
weitere Brücke zwischen den Anschlußklemmen 4, 5, 6, und 7
vorgesehen. Es sind dann in der Grundheizstufe alle drei
Heizelemente E1, 2, 3 in Serienschaltung an die
Netzanschlußklemmen L1 und L3 gelegt, während sie in der
Schnellheizstufe wieder in Sternschaltung an den
zugehörigen Netzanschlußklemmen L1, L2, L3 liegen.
Eine Grundheizleistung von 3kW und eine Schnellheizstufe
mit 6kW Anschlußleistung läßt sich gemäß den Fig. 2.3 und
3.3 bei gleicher Beschaltung wie im vorangegangenen
Beispiel dadurch bereitstellen, wenn die Brückenverbindung
zwischen den Anschlußklemmen 4 und 5 aufgehoben und dafür
die Brückenverbindung zwischen den Anschlußklemmen 7 und 8
zusätzlich hergestellt wird. Es liegen dann die
Heizelemente E1, E3 zwischen den Netzanschlußklemmen L1, L3
in der Grundheizstufe und wiederum in Sternschaltung in der
Schnellheizstufe. In dieser Schaltungsanordnung sind die
Heizelemente E1, E3 jeweils mit 75% ihrer maximalen
Oberflächenbelastung beaufschlagt, während sie gemäß dem
Schaltungsbeispiel nach Fig. 2.2 nur 33% in der
Grundheizstufe beträgt.
Bei einer gewünschten Leistung von 1kW in der
Grundheizstufe und 4kW in der Schnellheizstufe wird gemäß
Fig. 2.4 und 3.4 die Serienschaltung aus den
Heizwiderständen E1 und E2 zwischen die Netzanschlußklemme
L1 und den Nulleiter in der Grundheizstufe gelegt, während
diese beiden Heizelemente E1, E2 in der Schnellheizstufe an
den Netzanschlußklemmen L1 bzw. L2 liegen und ihre
gemeinsamen zweiten Anschlüsse E12, 22 bei eingeschaltetem
Schütz K über den dritten Schließer 33, 34 und die
Anschlußklemme 5 an den angeschlossenen Nulleiter gelegt
sind. Die Netzanschlußklemme L3 ist dabei nicht mit dem
Phasenleiter T verbunden. - Die Oberflächenbelastung ist bei -
dieser Anordnung in der Grundheizstufe auf 25% reduziert.
Eine Grundheizleistung von 2kW und eine Schnellheizleistung
von 3 kW ergibt sich bei einer Schaltungsanordnung nach
Fig. 2.5 in Verbindung mit einer planmäßigen äußeren
Beschaltung gemäß Fig. 3.5 dann, wenn in der Grundheizstufe
alle drei Heizelemente E1, 2, 3 zwischen die
Netzanschlußklemmen L1 und L3 in Serienschaltung gelegt
sind und in der Schnellheizstufe nur die Heizelemente E1,
E3 zwischen den Netzanschlußklemmen L1 und L3 liegen. In
der Grundschaltung ist dann die Oberflächenbelastung der
einzelnen Heizelemente E1, 2, 3 nur ca. 33% und in der
Schnellheizstufe 75% der Maximalbelastbarkeit. Hierbei
sind die Phasenleiter R und S mit den zugehörigen
Netzanschlußklemmen L1 und L3 sowie die Netzhilfsklemme E
und die Netzanschlußklemme L2 mit dem Phasenleiter R
verbunden bei angeschlossenem Nulleiter N. An der
Anschlußklemmleiste X2 brauchen hierbei nur Brücken
zwischen den Anschlußklemmen 4 und 5 sowie den
Anschlußklemmen 6 und 7 vorgesehen zu werden.
Wenn sowohl in der Grundheizstufe sowie in der
Schnellheizstufe jeweils 3kW Anschlußleistung für die
Aufheizung des Wasservolumens bereitstehen soll, dann wird
mit Hilfe der äußeren Klemmenbelegung gemäß Fig. 3.6
entsprechend der Prinzipschaltung nach Fig. 2.6 jeweils die
Serienschaltung aus den Heizelementen E1, E3 an die
Netzanschlußklemmen L1 und L3 gelegt. Dabei ist sowohl der
Nulleiter an die entsprechende Netzanschlußklemme N wie der
Phasenleiter R an die Netzanschlußklemmen L1, E und L2
sowie der Phasenleiter T an die Netzanschlußklemme L3
gelegt. Zusätzlich sind an der Anschlußklemmleiste X2 die
Schaltklemme 5 über eine Brücke mit der Schaltklemme 8 und
die Schaltklemme 6 über eine Brücke mit der Schaltklemme 7
elektrisch verbunden. Bei dieser Schaltungsvariante sind
alle zweiten Anschlüsse E12, 22, 32 der Heizelemente E1,
E2, E3 miteinander verbunden, aber nur die ersten
Anschlüsse E11, 31 des ersten und dritten Heizelements mit
den zugehörigen Netzanschlußklemmen L1, L3 über den
Thermoschalter B verbindbar. Die netzseitigen Verbindungen
mit den Netzanschlußklemmen E und L2 sowie N dienen dabei
nur zur Steuerung und Aufrechterhaltung der
Schnellheizstufe unabhängig davon, ob die
Niedertarifzeitschaltuhr NT vorhanden oder aktiviert ist
oder auch nicht. Auch die Anzeigeeinheit H, R wird darüber
gespeist, wie das auch beim vorangegangenen Schaltbeispiel
der Fall ist.
Die siebte Schaltungsvariante gemäß Fig. 2.7 und 3.7
ermöglicht wiederum die Einschaltung einer
Grundheizleistung von 1kW und einer Schnellheizleistung von
4kW wie das Schaltungsbeispiel Nr. 4, wobei jedoch nur ein
Einphasenanschluß an der Netzanschlußklemme L1 und des
Nulleiters an der Netzanschlußklemme N für den
Heizstromkreis erforderlich ist, wobei die Umschaltung der
Heizelemente E1, E2 aus der Serienschaltung in der
Grundheizstufe in eine Paralellschaltung in der
Schnellheizstufe ausgeführt wird. An der
Anschlußklemmleiste X2 sind dabei die Schaltklemmen 2 und 3
mit einer Brücke und die Schaltklemmen 4, 5, 6 und 7 mit
einer weiteren Brücke verbunden. Zusätzlich sind bei
vorhandener Niedertarifschaltuhr NT und zur Einschaltung
der Schnellheizstufe noch die Netzanschlußklemmen E und L2
mit dem Phasenleiter R verbunden, wodurch auch die
Anzeigeeinrichtung HR bei eingeschalteter Schnellheizstufe
aktiviert ist.
Bei gleicher netzseitiger Beschaltung der
Netzanschlußklemmleiste X1 wie im vorangegangenen Beispiel
ist bei der Schaltungsvariante nach Fig. 2.8 und Fig. 3.8
an der Anschlußklemmleiste X2 lediglich eine Brücke über
die Anschlußklemme 4, 5, 6 und 7 gelegt. Hierbei ist in der
Grundheizstufe die Serienschaltung aus den Heizelementen
E1, E2 außer an den Anschluß L1 auch über den Öffner K41,
42 des Schütz K und die Anschlußklemme 4 mit der daran
angeschalteten Brücke über die Klemme 6 an den Nulleiter
geschaltet. Bei 1kW Anschlußleistung in der Grundheizstufe
und einpoligem Anschluß an die Phase R ist in der
Schnellheizstufe bei 2kW Anschlußleistung lediglich der
erste Heizwiderstand E1 über den dann geschlossenen
Schützschließer K33, 34 und die Klemme X2 5 und die Brücke
zur Klemme 6 mit dem Nulleiter verbunden. Die
Oberflächenbelastung der Heizelemente E1, 2 beträgt hierbei
wie bei der vorangegangenen Schaltungsanordnung nur 25%
der Nennbelastbarkeit.
Eine besonders niedrige Anschlußleistung in der
Grundheizstufe ergibt sich bei einer Schaltungsanordnung
gemäß den Fig. 2.9 und 3.9 mit vorliegend 0,66kW, wobei die
drei Heizelemente E1, E2, E3 bei Einphasen- und
Nulleiteranschluß wiederum in Serie geschaltet sind. Der
Strompfad führt hierbei über die Serienschaltung der
Heizelemente E1 und E2 über den Schütz-Öffner K41, 42 zur
Abschaltklemme X2 4 und von dort zur netzseitigen aber
netzseitig nicht angeschlossenen Netzanschlußklemme L3
weiter über das dritte Heizelement E3 und die mit der
Schaltklemme X2 6 verbundene Anschlußklemme 5 zum
angeschlossenen Nulleiter N. In der Schnellheizstufe liegt
wiederum nur der Heizwiderstand E1 über den dann
geschlossenen Schütz-Schließer K33, 34 über die miteinander
verbundenen Schaltklemmen 5 und 6 ebenfalls am Nulleiter N.
Die Oberflächenbelastung ist hierbei in der Grundheizstufe
auf 11% abgesenkt. Die Verbindung der netzseitigen
Klemmanschlüsse L2 und E ist auch hier wie bei den
Schaltungsbeispielen gemäß den vorangegangenen Figuren ab Fig.
3.5 für die Steuer- und Anzeigeeinrichtungen und die
Niedertarifzeitberücksichtigung vorgesehen.
Ist bei einem Warmwasserbereiter nur eine Grundheizstufe
erforderlich, dann lassen sich gemäß den nachfolgenden
Schaltungsbeispielen mit der erfindungsgemäßen
Schalteinrichtung wiederum unterschiedliche Heizleistungen
einstellen.
Gemäß der Schaltungsvariante nach Fig. 2.10 und 3.10 wird
eine Grundheizleistung von 3kW bei auf 75% verringerter
Oberflächenbelastung der Heizelemente E1 und E3 durch die
Serienschaltung derselben und ihre Anschaltung an die
Netzanschlußklemmen L1 und L3 realisieren. An diese Klemmen
L1 und L3 werden Phasenleiter R und T angeschaltet. Der
Stromlauf geht dann von der Netzanschlußklemme L1 über die
Thermokontakte B12, 11, das Heizelement E1 zur Schaltklemme
X2 8 und eine Brücke zur Schaltklemme X2 5 sowie über das
dritte Heizelement E3 zur Netzanschlußklemme L3. Eine
Leitungsverbindung zwischen den Netzanschlußklemmen L1 und
L2 sowie der Klemme N mit dem Nulleiter dienen in
Verbindung mit dem Thermoschalterkontakt B22, 21 zur
Steuerung der Anzeigeeinheit HR, in deren Stromkreis auch
eine Brücke zwischen den Schaltklemmen X2 1 und X2 2
vorgesehen ist.
Wird eine Grundheizleistung von 2kW gefordert, wird bei
gleicher netzseitiger Schaltung der Netzanschlußklemmleiste
X1 wie im vorangegangenen Beispiel an der Schaltklemmleiste
X2 neben einer Brücke zwischen den Schaltklemmen 1 und 2
nur eine weitere Brücken zwischen den Schaltklemmen 4 und 5
vorgesehen. Während die erste Brücke wieder im Stromkreis
dem Anzeigeelemente HR liegt, wird durch die zweite Brücke
zur Serienschaltung aus den ersten beiden Heizelementen E1,
E2 über den Schütz-Schließer K41, 42 und die Brücke über
den Schaltklemmen 4, 5 das dritte Heizelement E3 zusätzlich
in Serie und wiederum über die Thermokontakte E32, 31 an
die Netzanschlußklemme L3 gelegt.
Soll schließlich nur eine Grundheizstufenleistung von 1kW
gegeben sein, wird gemäß den Fig. 2.12 und 3.12 die
Serienschaltung aus den beiden ersten Heizelementen E1, E2
an die mit dem Phasenleiter R verbundene Netzanschlußklemme
L1 und unter Anbringung einer Brücke zwischen den
Anschlußklemmen 4, 5 der Schaltklemmenleiste X2 in
Serienschaltung an den angeschlossenen Nulleiter N des
Netzes geschaltet. Die Brücke zwischen den
Netzanschlußklemmen L1, L2 und den Schaltklemmen X2 1 und
X2 2 dient auch hier wieder der Steuerung der
Anzeigeeinheit HR.
Darüber hinaus ist die erfindungsgemäße Schalteinrichtung
auch dazu geeignet, bei einem Warmwasserbereiter
unterschiedliche Heizleistungen nur auf Anforderung
freizugeben. Es erfolgt dann eine Aufheizung des Wassers
nur nach Art einer Boilerschaltung, in der Weise, daß der
manuell gestartete Heizvorgang nach Erreichen einer
eingestellten Temperatur dauerhaft abgeschaltet wird und
ein Neustart nur durch erneute Betätigung des Tastschalters
möglich ist. Schaltungsvarianten sind in Fig. 4 angegeben.
Soll ein Warmwasserbereiter mit maximaler Leistung,
vorliegend wieder 6kW aufgeheizt werden, dann bleibt gemäß
Fig. 4.1 an der Netzanschlußklemmleiste X1 die
Netzanschlußklemme L1 unbelegt, während die Klemmen L2 und
L3 mit Phasenleitern S und T und die Klemme E mit dem
Phasenleiter R verbunden wird. An der Schaltklemmenleiste
X2 ist dann eine Brücke zwischen den Anschlußklemmen 2 und
3 und eine weitere Brücke zwischen den Anschlußklemmen 5, 6
und 7 erforderlich. Durch Betätigen des Tastschalters S
wird dann bei geschlossenem Thermoschalter B das Schütz K
eingeschaltet und in Selbsthalteschaltung festgehalten, so
daß die zweiten Anschlüsse E12, E32 der Heizelemente E1, E2,
E3 über den Schütz-Schließer K33, 34 zu einem Sternpunkt
zusammengeschaltet und der erste Anschluß E21 des zweiten
Heizelements E2 über die Brücke zwischen den Schaltklemmen
3 und 2 der Klemme X2 sowie den wieder geschlossenen Öffner
S2, 3 und den Selbsthaltekontakt K13, 14 an die
Netzanschlußklemme L2 angeschlossen wird. Über die
Netzanschlußklemme E wird schließlich auch über den
geschlossenen Schließer K23, 24 der Phasenleiter R an die
Netzanschlußklemme L1 bzw. den ersten Anschluß E11 des
ersten Heizelements E1 angeschaltet. Die Sternschaltung der
Heizelemente ist damit hergestellt. Der Steuerstromkreis
für das Schütz und die Anzeigeeinrichtung ist dabei
einerseits über die Brücke über den Klemmen 5, 6, 7 mit dem
Sternpunkt und über die Brücke zwischen den Schaltklemmen
X2 2 und X2 3 sowie den Tastschalter-Öffner S2, 3 und den
Selbsthaltekontakt K13, 14 über Thermokontakt B21, 22 mit
der Netzanschlußklemme L2 verbunden. Der Sternpunkt bildet
hierbei einen künstlichen Nullpunkt, so daß die
Steuerspannung für das Schütz K und die Anzeigeeinheit HR
ebenfalls nur 230V im 400-Volt-Drehstromnetz beträgt.
Soll die durch den Tastschalter S einschaltbare
Heizleistung 4kW betragen, dann genügt der Anschluß gemäß
Fig. 4.2 eines Phasenleiters R an die Netzanschlußklemme L1
mit einer Verbindung nach L2 sowie der Anschluß des
Nulleiters an die Nulleiterklemme N. An der
Schaltklemmenleiste sind dabei die Schaltklemmen 1 und 3
mit einer Brücke und die Schaltklemmen 5, 6 und 7 mit einer
weiteren Brücke zu verbinden. Hierbei werden die
Heizelemente E1 und E2 bei betätigtem Schütz über den
Schließer K33, 34 und die Schaltklemmen 5, 6 an den
Nulleiter, der erste Anschluß E11 des ersten Heizelements
E1 über den Thermokontakt B12, 11 mit der
Netzanschlußleitung L1 und der erste Anschluß 21 des
zweiten Heizelements E2 über die Brücke zwischen den
Schaltklemmen 3, 1 und den Thermokontakt B22, 21 in
Paralellschaltung an die Netzanschlußklemme L2 und damit an
die Netzanschlußklemme L1 angeschaltet. Die Heizelemente E1
und E2 werden somit mit ihrer Nennleistung, vorliegend je
2kW an 230V betrieben, bis die am Temperaturregler TR
eingestellte Wassertemperatur erreicht ist.
Bei einer Beschaltung gemäß Fig. 4.3 werden die
Heizelemente E2, E3 bei eingeschaltetem Schütz, mit ihren
zweiten Anschlüssen E22, 32 über die Brücke zwischen den
Schaltklemmen 8, 7 an den Nulleiter und mit ihren ersten
Anschlüssen 21, 31 an die Netzanschlußklemmen L2 bzw. L3
gelegt. Auch hier werden beide Heizelemente an 230V mit
ihrer vollen Heizleistung betrieben.
Bei einer Beschaltung gemäß Fig. 4.4 wird nach Betätigung
des Tastschalters S bei eingeschaltetem Schütz K eine
Heizleistung von 2kW an 230V eingeschaltet. Hierzu ist ein
Phasenleiter R an die Netzanschlußklemmen L1 und L2 und der
Nulleiter an die Netzanschlußklemme N gelegt. An der
Schaltklemmleiste X2 ist eine Brücke zwischen den
Schaltklemmen 5, 6 und 7 vorgesehen. Bei dieser
Schaltungsvariante wird der zweite Anschluß E12 des ersten
Heizelementes E1 über den geschlossenen Schließer K32, 34
und die Brücke zwischen den Schaltklemmen 5, 6 an den
Nulleiter gelegt, während der Anschluß über die
Netzanschlußklemme L2 lediglich zur Speisung der
Steuereinrichtungen dient.
Wird die Schaltungsvariante nach Fig. 4.5 gewählt, dann
wird bei eingeschaltetem Schütz K eine Heizleistung von 3kW
wirksam. Hierzu werden die Netzanschlußklemmen X1, L1 und
L2 an den Phasenleiter R und die Netzanschlußklemme L3 an
den Phasenleiter T sowie der Nulleiter an die
Netzanschlußklemme N gelegt, während an der
Schaltklemmleiste X2 die Schaltklemmen 6 und 7 mit einer
Brücke verbunden werden. Bei eingeschaltetem Schütz K
liegen das erste und das dritte Heizelement E1, 3 über den
Schütz-Schließer K33, 34 in Serie zwischen den
Netzanschlußklemmen L1, L3. Die Anschlüsse an den
Netzanschlußklemmen L2, N und die Brücke zwischen den
Anschlußklemmen 6, 7 dienen hier ebenfalls als
Steuerstromkreis für das Schütz K in Verbindung mit dem
Tastschalter S und der Anzeigeeinrichtung HR.
Für eine Aufheizung eines Wasservolumens mit 1kW, siehe
Fig. 4.6, ist die Netzanschlußklemmleiste X1 in der Weise
belegt, daß der Phasenanschluß R sowohl an die
Netzanschlußklemme L1 wie L2 und der Nulleiter an die
Netzanschlußklemme N gelegt ist. Von der Netzanschlußklemme
L3 führt eine Leitungsverbindung zur Schaltklemme 6 der
Schaltklemmleiste X2, die über eine Brücke mit der
Schaltklemme 7 und über eine feste Leitungsverbindung mit
der Netzanschlußklemme N verbunden ist. Bei betätigtem
Schütz K liegen das erste und dritte Heizelement E1, E3
über den Schütz-Schließer K33, 34 in Serie zwischen den
Netzanschlußklemmen L1, L3, wobei die Netzanschlußklemme L3
an den Nulleiter angeschlossen ist. Jeder der beiden gleich
dimensionierten Heizwiderstände E1, E3 erhält so die halbe
zwischen einem Phasenleiter und Nulleiter liegende Spannung
und ist so mit einem Viertel seiner Nennleistung belastet.
Auch hier dient die Spannungsversorgung über die
Netzanschlußklemme L2 der Steuerung des Schütz K wie in
allen Schaltbeispielen gemäß den Fig. 3.1 bis 3.9 und 4.1
bis 4.6. In jedem Fall werden alle Leitungsverbindungen zu
spannungsführenden Netzanschlußklemmen L1, L2, L3
unterbrochen, wenn eine gewählte Temperatur des
aufzuheizenden Wassers erreicht ist, und der
Temperaturregler TR seine Kontakte öffnet, bzw. im
Fehlerfalle der Sicherheitstemperaturbegrenzer STB des
Thermoschalters B seine Kontakte öffnet. Dann wird auch
über die Thermoschalterkontakte B22, 21 der
Steuerstromkreis für das durch den Tastschalter-Schließer
S4, 5 einschaltbare und in Selbsthalteschaltung betriebene
Schütz K unterbrochen. Mit dem Abfall des Schützes K ist
dann die Boilerschaltung gemäß Fig. 4 und in den
Schaltungsvarianten gemäß den Fig. 3.1 bis 3.9 die
Schnellheizstufe unabhängig von der Schaltstellung des
Thermoschalters B jedenfalls bis zu einer erneuten
Betätigung des Tastschalters S dauerhaft unterbrochen. Das
vorauseilende Öffnen des Tastschalter-Öffners S2, 3 in der
Weise, daß diese Schaltstrecke nicht geschlossen ist,
solange der Schließer S4, 5 geschlossen ist, dient der
Vermeidung eines Kurzschlusses für den Fall, daß an der
Schaltklemmleiste X2 die Schaltklemmen 2 und 3 überbrückt
und die Schaltklemmen 4, 6 mit dem an die
Netzanschlußklemme N angeschalteten Nulleiter verbunden
sind. Bei Nichteinhaltung dieser Schaltfolge würde sonst
der Thermoschaltkontakt B22, 21 über die beiden
geschlossenen Tastschalterkontakte und die Brücke zwischen
den Schaltklemmen 2, 3, sowie den geschlossenen Schließer
K41, 42 und die Brücke zwischen den Schaltklemmen 4, 6 an
den Nulleiter gelegt, so daß bei geschlossenem
Thermoschalterkontakt B22, 21 die spannungführende Leitung
am Netzanschluß L2 an den Nulleiter angeschaltet würde.
Claims (25)
1. Warmwasserbereiter, insbesondere Warmwasserspeicher, mit
einer Schalteinrichtung für drei elektrische Heizelemente
(E1, E2, E3) mit einer Nulleiterklemme (X1N) für einen
Nulleiter, mit drei Netzanschlußklemmen (X1L1, X1L2, X1L3),
an die verbraucherseitig jeweils von der Wassertemperatur
abhängig gesteuerte Thermokontakte (B12, 11, B21, 22, B31,
32) geschaltet sind, die im Stromkreis von Heizelementen
liegen, dadurch gekennzeichnet, daß die drei Heizelemente
(E1, E2, E3) gleiche elektrische Nennleistung aufweisen und
daß ausgehend von einer elektrischen Sternschaltung in
einer Grundheizschaltung wenigstens zwei Heizelemente in
Serienschaltung zwischen einem Phasenleiter und dem
Nulleiter oder einem weiteren Phasenleiter mittels einer
Schalteinrichtung schaltbar sind, die nach vorgegebenem
Plan unterschiedlich belegbare Klemmen (X1n, X2n) für einen
veränderbaren Netzanschluß und für veränderbare
schaltungsinterne Steuer- und/oder Heizstromkreis-
Verbindungen aufweist, wobei mittels eines manuell
betätigbaren Schalters (S) und nur eines Schützes (K)
gegebenenfalls die Schaltung der gewählten eingeschalteten
Grundheizstufe in eine leistungsstärkere Schnellheizstufe
umschaltbar oder erst einschaltbar ist.
2. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schalteinrichtung neben dem manuell
betätigbaren Tastschalter (S) mit einem voreilenden Öffner
(S2, 3) und einem Schließer (S4, 5) ein Schütz (K) mit drei
Schließern (K13, 14, K23, 24, K33, 34) und einem Öffner
(K41, 42) sowie eine achtpolige Schaltklemme (X2 1 bis X2 8)
umfaßt, daß ein erster und ein dritter Thermokontakt
(B12/11, B32/31) jeweils unmittelbar in den Stromkreis
eines ersten und dritten Heizelements (E1, E3) geschaltet
und die jeweils zweiten Anschlüsse (E12, E22) des ersten
und eines zweiten Heizelements (E1, E2) zusammengeschaltet
sind und daß der zweite Thermokontakt (B22, 21), der
Tastschalter (S) und das Schütz (K) mit deren Kontakten die
zweiten Anschlüsse (E12, E22, E32) der Heizelemente (E1,
E2, E3) sowie der erste Anschluß (E21) des zweiten
Heizelements (E2) mit Schaltklemmen (X2X) so verbunden
sind, daß in einer Grundheizstufe jeweils wenigstens zwei
Heizelemente elektrisch in Serienschaltung liegen, wobei
die Netzanschlußklemmen (X1L1, X1L2, X1L3), die
Nulleiterklemme (N) und die Schaltklemmen (X2 1 bis X2 8)
jeweils nach einem vorgegebenen Belegungsplan beschaltet
sind.
3. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der verbraucherseitige Anschluß (B21)
des zweiten Thermokontakts (B22, 21) an eine Schaltklemme
(X2 1) und einen ersten Anschluß (K13) eines ersten
selbsthaltenden Schließers (K13, 14) gelegt ist, dessen
zweiter Anschluß (K14) mit den zweiten Anschlüssen (S3, 5)
des Tastschalters (S) und einem ersten Anschluß (KA) einer
Schützspule des Schütz (K) verbunden ist, deren zweiter
Anschluß (Kb) an eine Schaltklemme (X2 7) gelegt ist, wobei
am Tastschalter (S) der erste Anschluß des Schließers (S4,
5) an den Anschluß B(21) des zweiten Thermokontakts (B22,
21) und der erste Anschluß (S2) des Öffners (S2, 3) an eine
Anschlußklemme (X2 2) geschaltet ist, daß der erste Anschluß
des zweiten Heizelements (E2) an einer Anschlußklemme (X2 3)
und einem ersten Anschluß (K41) des Schütz-Öffners (K41,
42) liegt, dessen zweiter Anschluß (K42) an eine
Anschlußklemme (X2 4) angeschaltet ist und daß der zweite
Anschluß (E32) des dritten Heizelements (E3) an einer
Anschlußklemme (X2 5) und dem ersten Anschluß (K33) eines
weiteren Schütz-Schließers (K33, 34) liegt, dessen zweiter
Anschluß (K34) an eine Anschlußklemme (X2 8) und die zweiten
Anschlüsse (E12, E22) des ersten bzw. zweiten Heizelements
(E1, E2) angeschlossen ist.
4. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 oder einem der
folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Thermokontakte
jeweils aus der Serienschaltung eines
Temperaturreglerkontakts und eines
Sicherheitstemperaturbegrenzerkontaktes bestehen.
5. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 oder einem der
folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der ersten
Netzanschlußklemme (X1L1) ein Zeitkontakt (NT1)
vorgeschaltet ist und daß vor dem Zeitkontakt (NT1) davon
eine Verbindungsleitung zu einer weiteren
Netzanschlußklemme (E) führt, die mit einem zweiten
Anschluß (K24) eines Schütz-Schließers (23) verbunden ist,
dessen zweiter Anschluß nach dem Zeitkontakt (NT1) an die
erste Netzanschlußklemme (X1L1) gelegt ist.
6. Warmwasserbereiter nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß der Zeitkontakt (NT1) von einem
Niedertarif-Zeitschalter (NT) gesteuert ist.
7. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 oder einem der
folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß an dem zweiten
Anschluß (S5) des Tastschalter-Schließers (S4, 5) eine
Anzeigeeinheit angeschlossen ist, deren zweiter Anschluß
(S6) mit einer Anschlußklemme (X2 6) verbunden ist, welche
mit der Nulleiterklemme (N) verbunden ist.
8. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß an die Netzanschlußklemmen
(X1L1, X1L2, X1L3) jeweils ein Netz-Phasenleiter (R, S, T)
und an die Nulleiterklemme (N) der Nulleiter angeschlossen
ist, und daß der Anschluß (S2) des voreilenden
Tastschalter-Öffners (52, 3) über eine elektrische Brücke
zwischen den zugehörigen Anschlußklemmen (X2 2, X2 3) mit dem
ersten Anschluß (E21) des zweiten Heizelements (E2) sowie
über den Schütz-Schließer (K41, 42) und Brücken zwischen
den zugehörigen Anschlußklemmen (X2 4, X2 6, X2 7) mit dem
Nulleiter (X2 6, N) und dem zweiten Anschluß (KB) der
Schütz-Spule (K) verbunden ist (Fig. 3.1).
9. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß an die Netzanschlußklemmen
(X1L1, X1L2, X1L3) jeweils ein Netz-Phasenleiter (R, S, T)
angeschlossen ist, daß der erste Öffner-Anschluß (S2) über
eine Brücke zwischen zugehörigen Anschlußklemmen (X2 2, X2 3)
mit dem ersten Anschluß (E21) des zweiten Heizelements (E2)
und über den Schütz-Öffner (K41, 42) über gemeinsame
Brücken zwischen den zugehörigen Anschlußklemmen (X2 4, X2 5,
X2 6, X2 7) mit dem zweiten Anschluß (E32) des dritten
Heizelements (E3), dem zweiten Anschluß (S6) der
Anzeigeeinheit und dem zweiten Anschluß (Kb) der
Schützspule verbunden ist (Fig. 3.2).
10. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß an die Netzanschlußklemmen
(X1L1, X1L2, X1L3) jeweils ein Netzphasenleiter (R, S; T)
angeschlossen ist und an der Schaltklemmenleiste (X2) der
erste Tastschalter-Schließeranschluß (S2) über eine Brücke
zwischen den zugehörigen Schaltklemmen (X2 2, X2 3) mit dem
ersten Anschluß (E21) des zweiten Heizelements (E2) und die
zweiten Anschlüsse (E12, 22, 32) der Heizelemente (E1, 2,
3) zu einem Sternpunkt mittels einer Mehrfachbrücke
zwischen weiteren zugehörigen Schaltklemmen (X2 5, 2 6, 2 7,
2 8) zusammengeschaltet sind, an den auch der erste Anschluß
(S6) der Anzeigeeinrichtung (HR) und der zweite Anschluß
(Kb) der Spule des Schütz (K) gelegt sind.
11. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemmleiste
(X1) ein Phasenleiter (R) an die Netzanschlußklemmen (L1
und E) ein weiterer Phasenleiter (S) an die
Netzanschlußklemme (L2) und der Nulleiter an die
Netzanschlußklemme (N) angeschaltet sind und daß der
Schaltklemmleiste (X2) die Schaltklemmen (X2 2 und X2 3)
durch eine Brücke und die Schaltklemmen (X2 4, 2 5, 2 6, 2 7)
mit einer weiteren Mehrfachbrücke miteinander verbunden
sind.
12. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemmleiste
(X1) ein erster Phasenleiter (R) mit den
Netzanschlußklemmen (L1, E, L2), ein weiterer Phasenleiter
(T) mit der Netzanschlußklemme (L3) und der Nulleiter mit
der Netzanschlußklemme (N) verbunden sind und daß an der
Schaltklemmleiste (X2) die Schaltklemmen (X2 4, 2 5) durch
eine Brücke und die Schaltklemmen (X2 6, 2 7) durch eine
weitere Brücke miteinander verbunden sind.
13. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemmleiste
(X1) ein erster Phasenleiter (R) mit den
Netzanschlußklemmen (L1, L2 und E), ein weiterer
Phasenleiter (T) mit der Netzanschlußklemme (L3) und der
Nulleiter mit der Netzanschlußklemme (N) verbunden sind und
daß an der Schaltklemmleiste (X2) die Schaltklemmen (X2 5
und X2 8) durch eine Brücke und die Schaltklemmen (X2 6, 2 7)
durch eine weitere Brücke miteinander verbunden sind.
14. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemmleiste
(X1) ein Phasenleiter (R) an die Netzanschlußklemmen (L1,
L2 und E) und der Nulleiter an die Netzanschlußklemme (N)
angeschlossen sind und daß an der Schaltklemmleiste (X2)
die Schaltklemmen (X2 2) durch eine Brücke und die
Schaltklemmen (X2 4, 2 5, 2 6, 2 7) durch eine weitere
gemeinsame Brücke miteinander verbunden sind.
15. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemmleiste
(X1) ein Phasenleiter (R) mit den Netzanschlußklemmen (L1,
L2 und E) sowie die Netzanschlußklemme (N) mit dem
Nulleiter verbunden sind und daß an der Schaltklemmleiste
(X2) die Schaltklemmen (X2 4, 2 5, 2 6, 2 7) durch eine
gemeinsame Brücke miteinander verbunden sind.
16. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemmleiste
(X1) ein erster Phasenleiter (R) mit der Netzanschlußklemme
(L1, L2 und E), die Netzanschlußklemme (N) mit dem
Nulleiter sowie die Netzanschlußklemme (L3) mit der
Schaltklemme (X2 4) der Schaltklemmenleiste (X2) verbunden
ist, und daß an der Schaltklemmenleiste (X2) zusätzlich die
Schaltklemmen (X2 5, 2 6, 2 7) durch eine gemeinsame Brücke
miteinander verbunden sind.
17. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemmleiste
(X1) ein erster Phasenleiter (R) mit den
Netzanschlußklemmen (L1 und L2), ein zweiter Phasenleiter
(T) mit der Netzanschlußklemme (L3) sowie der Nulleiter mit
der Netzanschlußklemme (N) verbunden sind und daß an der
Schaltklemmleiste (X2) die Schaltklemmen (X2 1, 2 2) mit
einer Brücke und die Schaltklemmen (X2 5, 2 8) mit einer
weiteren Brücke verbunden sind.
18. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemmleiste
(X1) ein erster Phasenleiter (R) mit den
Netzanschlußklemmen (L1 und L2), ein zweiter Phasenleiter
(T) mit der Netzanschlußklemme (L3) und der Nulleiter mit
der Netzanschlußklemme (N) verbunden sind und daß an der
Schaltklemmleiste (X2) die Schaltklemmen (X2 1, 2 2) durch
eine Brücke und die Schaltklemmen (X2 4, 2 5) durch eine
weitere Brücke miteinander verbunden sind.
19. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemmleiste
(X1) ein Phasenleiter (R) mit den Netzanschlußklemmen (L1
und L2) und der Nulleiter mit der Netzanschlußklemme (N)
verbunden sind und daß an der Schaltklemmleiste (X2) die
Schaltklemmen (X2 1, 2 2) durch eine Brücke und die
Schaltklemmen (X2 4, 2 6) durch eine weitere Schaltbrücke
miteinander verbunden sind.
20. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemmleiste
(X1) an die Netzanschlußklemmen (L2, L3 und E) je ein
Phasenleiter (R, S, T) angeschlossen ist und daß an der
Schaltklemmleiste (X2) die Schaltklemmen (X2 2, 2 3) durch
eine Brücke und die Schaltklemmen (X2 5, 2 6, 2 7) durch eine
weitere Mehrfachbrücke miteinander verbunden sind.
21. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemmleiste
(X1) ein Phasenleiter (R) an die Netzanschlußklemmen (L1
und L2) sowie der Nulleiter an die Netzanschlußklemme (N)
angeschaltet sind und daß an der Schaltklemmleiste (X2) die
Schaltklemmen (X2 1, 2 3) durch eine Brücke und die
Schaltklemmen (X2 5, 2 6, 2 7) durch eine weitere
Mehrfachschaltbrücke miteinander verbunden sind.
22. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemmleiste
(X1) je ein Phasenleiter (S, T) an die Netzanschlußklemmen
(L2 und L3) sowie der Nulleiter an die Netzanschlußklemme
(N) angeschlossen sind und daß an der Schaltklemmleiste
(X2) die Schaltklemmen (X2 2, 2 3) durch eine Brücke und die
Schaltklemmen (X2 6, 2 7, 2 8) durch eine weitere
Mehrfachschaltbrücke miteinander verbunden sind.
23. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemmleiste
(X1) ein Phasenleiter (R) an die Netzanschlußklemmen (L1
und L2) sowie der Nulleiter an die Netzanschlußklemme (N)
angeschlossen sind und daß an der Schaltklemmleiste (X2)
die Schaltklemmen (X2 5, 2 6, 2 7) durch eine gemeinsame
Mehrfachschaltbrücke miteinander verbunden sind.
24. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemmleiste
(X1) ein erster Phasenleiter (R) mit den
Netzanschlußklemmen (L1 und L2), ein zweiter Phasenleiter
(T) mit der Netzanschlußklemme (L3) und der Nulleiter mit
der Netzanschlußklemme (N) verbunden sind und daß an der
Schaltklemmleiste (X2) die Schaltklemmen (X2 6, 2 7) durch
eine Brücke miteinander verbunden sind.
25. Warmwasserbereiter nach Anspruch 1 bis 5, 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß an der Netzanschlußklemme (X1)
ein Phasenleiter (R) mit den Netzanschlußklemmen (L1, L2)
und der Nulleiter mit der Netzanschlußklemme (N) sowie die
Netzanschlußklemme (L3) mit der Schaltklemme (X2 6) sowie
durch eine Brücke mit der Schaltklemme (X2 7) an der
Schaltklemmleiste (X2) verbunden sind.
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|---|---|---|---|
| DE19500522A DE19500522B4 (de) | 1995-01-11 | 1995-01-11 | Warmwasserbereiter mit drei elektrischen Heizelementen |
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1995
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