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DE1948185U - Anzeigevorrichtung fuer fotografische geraete. - Google Patents

Anzeigevorrichtung fuer fotografische geraete.

Info

Publication number
DE1948185U
DE1948185U DEZ10676U DEZ0010676U DE1948185U DE 1948185 U DE1948185 U DE 1948185U DE Z10676 U DEZ10676 U DE Z10676U DE Z0010676 U DEZ0010676 U DE Z0010676U DE 1948185 U DE1948185 U DE 1948185U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
light
display device
protection
light protection
signals
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DEZ10676U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Zeiss Ikon AG
Original Assignee
Zeiss Ikon AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Zeiss Ikon AG filed Critical Zeiss Ikon AG
Priority to DEZ10676U priority Critical patent/DE1948185U/de
Publication of DE1948185U publication Critical patent/DE1948185U/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F13/00Illuminated signs; Luminous advertising
    • G09F13/04Signs, boards or panels, illuminated from behind the insignia

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Details Of Measuring Devices (AREA)

Description

RA, 32313 0*22.6.66 η__
Zeiss Ikon AG. Stuttgart, den 21. Juni 1966
/. zu Pa.6076
"Anzeigevorrichtung für fotografische Geräte"
Die Erfindung betrifft eine Anzeigevorrichtung für fotografische Geräte mit außen am Gerät sichtbaren Lichtzeichen, wie Signallampen o.dgl.
Bei bekannten Geräten dieser Art ist es, insbesondere bei hellem Sonnenlicht, oft schwer, die vergleichsweise lichtschwachen Lichtzeichen wahrzunehmen. Dies gilt um so mehr als die Leuchtstärke der Z0B. verwendeten Signallampen
nicht beliebig erhöht werden kann, weil in solchen Geräten der Raum für starke Stromquellen fehlt.
Die Erfindung schafft hier Abhilfe, indem sie die Lichtzeichen durch einen Lichtschutz, Muschel, Kappe o.dgl«,, gegen Streulicht abschirmt.
Dabei kann der Lichtschutz als an die Gehiusewand des Gerätes ansetzbares bzw» in diese einsetzbares Einzelteil ausgebildet sein.
Um bei Nichtbenutzung möglichst wenig zu stören, kann der Lichtschutz auch aus flexiblem Material dicht an das Gerätegehäuse heranstülpbar geformt sein.
Man kann den Lichtschutz erfindungsgemäß aber auch als Teil einer das Gerät umschließenden Tasche ausbilden, der fest oder abnehmbar mit dieser Tasche verbunden sein kann.
/■- In weiterer Ausbildung des Erfindungsgedankens ist es auch vorgesehen, den Lichtschutz für mehrere Aufgaben gleichzeitig verwendbar zu machen, indem man ihn in mehrere vorzugsweise zwei Wirkstellungen bewegbar ausbildet, in deren einer er als Streulichtschutz für die Lichtzeichen wirkt.
In einer anderen Wirkstellung kann der Lichtschutz als Lichtverschluß und Zerstörungsschutz für die Lichteinfallsöffnung eines lichtelektrischen Wandlers dienen. Er kann dazu als schwenkbarer Bügel ausgebildet sein, dessen Wirkstellungen jeweils durch einen Anschlag festgelegt sind. Auf diese Weise ist es möglich, empfindliche, vielleicht zerbrechliche Geräteteile bei Nichtgebrauch mit Hilfe des Lichtschutzes zu schützen und beim Gebrauch des Gerätes mit * dem gleichen Lichtschutz das Streulicht von dem oder den $ Lichtzeichen fern zu halten und so deren Punktion als Anzeigeorgan zu unterstützen.
Im folgenden soll die Erfindung an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. Auf die Darstellung nicht erfindungswesentlicher Einzelheiten wurde dabei zugunsten besserer Übersicht verzichtet.
• Es zeigen:
Pig. 1 eine Ansicht eines Handbelichtun.ismessers, der mit Signallampen arbeitet und erfindungsgemäß ausgerüstet ist und
** Pig. 2 eine Draufsicht zu Pig. 1 „
An einem Belichtungsmessergehäuse 1 mit Einstellskalen 2 und 3, einer Lichteinfallsöffnung 4 für den lichtelektrischen
— 3 —
Wandler und einer Vertiefung 5 für drei Signallampen 6, 7 und 8, ist ein Bügel 9 um Niete 10 und 11 schwenkbar gelagert. Das Gehäuse 1 bildet zwei Anschlagkanten 12 und 13, mit denen die Stirnkanten H und 15 der Schenkel des Bügels 9 zusammenwirken.
Bei Nichtgebrauch des Handbelichtungsmessers ist der Bügel 9 in seine in Fig. 1 stark gezeichnete Stellung geschwenkt. Er deckt dann die Lichteinfallsöffnung 4 für den lichtelektrischen Wandler ab und fügt sich dabei gut in die äußere Form des Handbelichtungsmessers ein.
Zum Gebrauch schwenkt man ihn nach oben in die strichpunktiert in Fig. 1 eingezeichnete Stellung. So gibt er die Lichteinfallsöffnung 4 frei und bildet einen Lichtschacht, der die Signallampen 6 bis 8 vor Streulicht schützt. Der Bedie-ί nende kann nun gut erkennen, welche der Signallampen 6 bis brennt und seine Einstellung danach vornehmen.

Claims (8)

I. Π« JLJ IJU L L. Ό» UU - 4 Schutzansprüche
1. Anzeigevorrichtung für fotografische Geräte mit außen am Gerät sichtbaren Lichtzeichen wie Signallampen Oodgl., dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtzeichen (6-8) durch einen Lichtschutz (9)» Muschel, Kappe o.dgl., gegen Streulicht abgeschirmt sind.
2. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtschutz (9) an die Gehäusewand des Gerätes (1) ansetzbar bzw. in diese einsetzbar ausgebildet ist.
3. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtschutz aus flexiblem Material dicht an das Gerätegehäuse (1) heranstülpbar geformt ist.
4. Anzeigevorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtschutz Teil einer das Gerät umschließenden Tasche ist.
5. Anzeigevorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtschutz (9) in mehrere, vorzugsweise zwei V/irkstellungen bewegbar ist, in deren einer er als Streulichtschutz für die Lichtzeichen wirkt.
6. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtschutz (9) in einer Wirkstellung als Streulichtschutz für die Lichtzeichen (6-8), in einer anderen Wirkstellung als Lichtverschluß und Zerstörungsschutz für die Lichteinfallsöffnung (4) eines lichtelektrischen Wandlers dient. - 5 -
7. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Lichtschutz ein schwenkbarer Bügel 9 ist.
8. Anzeigevorrichtung nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wirkstellung(en) des Lichtschutzes (9) durch Anschlag (12 - 15) festgelegt ist (sind).
ZEISS IKON AKTIENGESELLSCHAFT in G-en.Vollm. 72/66
DEZ10676U 1966-06-22 1966-06-22 Anzeigevorrichtung fuer fotografische geraete. Expired DE1948185U (de)

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