DE1948039U - Notrufmeldeeinrichtung. - Google Patents
Notrufmeldeeinrichtung.Info
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Classifications
-
- H—ELECTRICITY
- H04—ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
- H04M—TELEPHONIC COMMUNICATION
- H04M11/00—Telephonic communication systems specially adapted for combination with other electrical systems
- H04M11/04—Telephonic communication systems specially adapted for combination with other electrical systems with alarm systems, e.g. fire, police or burglar alarm systems
-
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- H04M2242/00—Special services or facilities
- H04M2242/04—Special services or facilities for emergency applications
Landscapes
- Engineering & Computer Science (AREA)
- Signal Processing (AREA)
- Telephone Set Structure (AREA)
Description
RArB020512-27.8.66
DEUTSCHE TELEPHONWERKE ÜMO ECÄO ELl M D U STiSfE AKTi ES« B ES ELLSGHAFT
Berlin, den 26. August 1966 TE 8 Df/Jae. G 1924
Notrufmeldeeinrichtung
Es sind Notruf meider "bekannt, durch die im lalle einer Gefahr,
eines Unfalls o.dgl., über eine eigene Fernmeldeleitung eine rasche Verbindung mit einer Hilfsstelle, z.B. Polizei, Feuerwehr,
Unfallmeldestelle o.dgl., hergestellt werden kann. Auch über das öffentliche Fernsprechnetz sind durch Nummernschalterwahl
derartige Hilfsstellen zu erreichen, wobei eine Fernsprechverbindung von einer zur anderen Fernsprechteilnehmerstelle hergestellt
wird.
Es sind auch Notrufmelder bekannt, die als Zusatzgerät zu Münzfernsprechern
an das öffentliche Fernsprechnetz angeschlossen sind und die Herstellung einer Sprechverbindung mit einer Hilfsstelle
ohne Einwurf einer Münze durch Betätigung der Nummernwahlscheibe ermöglicht ist.
Die Neuerung betrifft demgegenüber einean das öffentliche Fernsprechnetz
in kurzer Entfernung von einem amtsberechtigten Fernsprechapparat aufzustellende Notrufmeldeeinrichtung zur Herstellung
einer Fernsprechverbindung mit einer Hilfsstelle, wie Polizei, Feuerwehr o.dgl. Eine solche Notrufmeldeeinrichtung nach
der Neuerung enthält in einem vorzugsweise wetterfesten Gehäuse einen Notrufmeider mit von Hand auszulösendem, selbsttätig ablaufendem
Impulsgeber zur Wahlzeichengabe und einen vollständigen
BLATT 2 - DEUTSCHE-TELEPHONWERKE UND KABELINDUSTRIE AKTIENGESELLSCHAFT
Fernsprechapparat, jedoch ohne Nummernschalter, der einem
räumlich naheliegenden amtsberechtigten Fernsprechapparat als zweiter Fernsprechapparat schaltungstechnisch zugeordnet
ist.
line solche Einrichtung kann in Säulenbauweise oder als
Wandgehäuse auf öffentlichen Verkehrswegen, z.B. Autobahnen und Straßen, oder Werkgelände größerer Industriebetriebe,
in Schulen, öffentlichen Gebäuden o.dgl., aufgestellt werden. Erforderlieh ist gedoch ein in der Fähe befindlicher amtsberechtigter
Fernsprechapparat, demüdie neuerungsweise Einrichtung
zugeordnet werden kann.
In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele einer solchen Einrichtung in geschlossenem und geöffnetem Zustand
gezeigt.
In dem Beispiel nach Fig. 1 und 2 sind in dem Gehäuse 1,
das aus Kunststoff, Stahlblech oder Holz bestehen kann und mit einer vorzugsweise plmbierbaren Tür 2 versehen ist, ein
Notrufmelder 3 und ein Fernsprechapparat 4 untergebracht. Der Notrufmelder 3 hat einen Handhebel 5 >
bei dessen Schwenkbewegung in an sich bekannter Weise ein Impulsgeber betätigt, d.h. aufgezogen und ausgelöst, wird, der eine Verbindung mit
der Hilfsstelle herstellt, über den Fernsprechapparat 4 mit
seinem abnehmbaren Handapparat kann/^sniaale^xMeldungltWBitergegeben
werden.
Die Gebührenerfassung erfolgt, wie bisher üblich, für den Teilnehmer des amtsberechtigten Anschlusses.
Bei dem in Fig. 3 und 4 dargestellten Beispiel ist in dem Gehäuse 1 mit der Tür 2 hinter einer Zwischenwand 6 der Handapparat
des Fernsprechapparates fest eingebaut. Die Zwischen-
wand 6 enthält zu diesem Zweck vor dem Mikrofon und Telefon
des Handapparates eine Einsprech- und eine Höröffnung-7 bzw.
8. Die Betätigung des ebenfalls in dem Gehäuse 1 untergebrachten
Hotrufmelders erfolgt in diesem EaIl durch das Öffnen der
Tür 2. Gleichzeitig wird durch deren Öffnen die Gabel des Fernsprechapparates betätigt.
Zweckmäßig ist es, die Fotrufmeldeeinrichtung gemäß der !Teuerung
mit einer elektrischen oder mechanischen Einrichtung zur Begrenzung der Sprechzeit auszurüsten. Auch kann die Einrichtung
in an sich bekannter Weise mit Mitteln versehen sein, die unbefugte Wählersteuerungen verhindern.
Nach Betätigen der Einrichtung wird immer nur die vorbestimmte Teilnehmerstelle (z.B. Rettungsamt, Krankenhaus o.a.) selbsttätig
gewählt und mit dieser eine Sprechverbindung hergestellt. Die Gesprächszeitbegrenzung nach Ablauf einer bestimmten Zeit
trennt die Verbindung auch bei nicht aufgelegtem Handapparat. Derartige Maßnahmen können bei einer Mnriehtung nach Hg. 3
und 4 entfallen.
Die Feuerung ist im übrigen nicht auf die Einzelheiten der
dargestellten Bespiele beschränkt; insbesondere ist es aueh
bei dem Beispiel nach Pig» 1 und 2 möglich, als Betätigungsmittel zur Einleitung der Wahlzeichengabe des EOtrufmelders
anstelle des Handhebels 5 die ϊϋτ 2 selbst zu verwenden.
Claims (5)
1) An das öffentliche Fernsprechnetz anzuschließende Notrufmeldeeinrichtung
zur Herstellung einer Fernsprechverbindung mit einer Hilfsstelle, wie Polizei, Feuerwehr ο.dgl.,
dadurch gekennzeichnet, daß in einem, vorzugsweise durch
eine plombierbare Tür, abgeschlossenen Gehäuse (1) ein Notrufmelder (5) mit von Hand auszulösendem, selbsttätig
ablaufendem Impulsgeber zur Wahlzeichengabe sowie ein vollständiger Fernsprechapparat (4), jedoch ohne Nummernschalter,
angeordnet sind und diese Einrichtung einem räumlich
naheliegenden amtsberechtigten Fernsprechapparat als
.: zweiter Fernsprechapparat schaltungstechnisch zugeordnet ist.
2) Notrufmeldeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Handapparat des Fernsprechapparates (4)
fest, vorzugsweise hinter einer mit Einspreeh- und Hoföffnungen
(7 bzw'. 8) versehenen Zwischenwand (6) des Gehäuses eingebaut ist.
3) Notrufmeldeeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Gabelbetätigung des Fernsprechapparates (4) durch deren Tür (2) erfolgt.
4) Notrufmeldeeinrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet
durch eine Gesprächszeitbegrenzung'.
5) Notrufmeldeeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Gabelwahlsperre vorgesehen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DED34059U DE1948039U (de) | 1966-08-27 | 1966-08-27 | Notrufmeldeeinrichtung. |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DED34059U DE1948039U (de) | 1966-08-27 | 1966-08-27 | Notrufmeldeeinrichtung. |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1948039U true DE1948039U (de) | 1966-10-20 |
Family
ID=1177405
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DED34059U Expired DE1948039U (de) | 1966-08-27 | 1966-08-27 | Notrufmeldeeinrichtung. |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1948039U (de) |
-
1966
- 1966-08-27 DE DED34059U patent/DE1948039U/de not_active Expired
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