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Fotografische Spiegelreflexkamera mit Belichtungsregelvorrichtung
Gegenstand der Neuerung ist eine fotografische Spiegelreflexkamera mit Belichtungsregelvorrichtung.
Es wurden bereits fotografische Kameras vorgeschlagen, bei welchen durch einen Ausbruch
im Gehäuse durch die Belichtungsregelvorrichtung gesteuerte Anzeigemarken beleuchtet
und über optische Mittel in den Sucher eingespiegelt werden und bei denen ein mit
dem Verschlußspanngetriebe verbundener Abdeckschieber bei abgelaufene Verschluß
im Einspiegelungsstrahlengang der Anzeigemarken liegt. Diese bereits vorgeschlagene
Anordnung hat den Nachteil, daß sie nicht für Spiegelreflexkameras verwendbar ist
und daß außerdem bei abgelaufene Verschluß im Sucher keinerlei Signale sichtbar
sind.
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Zur Vermeidung dieser Nachteile wird nunmehr für einäugige und zweiäugige
Spiegelreflexkameras gemäß der Neuerung vorgeschlagen, daß für ausreichende bzw.
unzureichende Beleuchtung Anzeigevorrichtungen im Sucherstrahlengang angeordnet
sind, welche bei nicht transportiertem Film und/oder nicht gespanntem Verschluß
durch eine weitere Anzeigevorrichtung überdeckbar sind. Neuerungsgemäß ist die Anzeigevorrichtung
für ausreichende Beleuchtung als durchscheinende farbige Marke ausgebildet und im
Sucherstrahlengang
angeordnet. Zweckmäßigerweise ist die Anzeigevorrichtung
für unzureichende Beleuchtung als durchscheinende andersfarbige Marke ausgebildet
und mittels eines durch die Belichtungregelvorrichtung steuerbaren Hebels vor oder
hinter die Anzeigevorrichtung für ausreichende Beleuchtung in den Sucherstrahlengang
schwenkbar. Nach einer weiteren Ausgestaltung der Neuerung ist die weitere Anzeigevorrichtung
durch den Betätigungshebel und ein ablaufendes Verschlußteil und/oder das Filmtransportgetriebe
in bzw. aus dem Strahlengang der beiden anderen Anzeigevorrichtungen schwenkbar.
Vorteilhafterweise ist die weitere Anzeigevorrichtung undurchsichtig ausgebildet.
Es hat sich als günstig erwiesen, daß die Anzeigevorrichtung für ausreichende Beleuchtung
auf einer der Glasflächen im Sucherstrahlengang, vorzugsweise der Fläche einer Feldlinse
angeordnet ist. Die anderen Anzeigevorrichtungen können dann in dieser Glasfläche
eng benachbarten Ebenen bewegbar sein. Neuerungsgemäß können die Anzeigevorrichtungen
Schrift-oder Bildzeichen enthalten, wobei dann die Anzeigevorrichtungen annähernd
in einer der Schärfenebenen des Suchers angeordnet sein sollen. Nach einer besonderen
Ausführungsform des neuerungsgemäßen Gegenstandes ist die für die Bereitschaftsanzeige
der Kamera dienende weitere Anzeigevorrichtung auf einem Schieber angeordnet, welcher
durch einen Arm eines mehrarmigen, um eine Achse drehbaren Hebels steuerbar ist,
wobei am zweiten Arm des mehrarmigen Hebels eine die Drehung bewirkende Feder angreift
und der dritte Arm mit einem durch den Betätigungshebel verschiebbaren Bolzen zusammenwirkt,
und wobei der Hebel entgegen der Wirkung der Feder durch das Filmtransportgetriebe
drehbar ist.
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Die Vorteile und Einzelheiten der Neuerung werden anhand eines Ausführungsbeispieles
näher erläutert, und zwar zeigt Fig. 1 eine schematische Darstellung einer neuerungsgemäßen
Ausführungsform, Fig. 2 eine schematische Darstellung des Sucherbildes bei abgelaufenem
Verschluß, Fig. 3 eine schematische Darstellung des Sucherbildes bei ausgelöster
Betätigungshandhabe und ausreichender Beleuchtung, Fig. 4 eine schematische Darstellung
des Sucherbildes bei gespanntem Verschluß und nicht ausgelöster Betätigungshandhabe
oder bei unzureichender Beleuchtung.
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In Figur 1 ist das Pentadachkantprisma einer ein-oder zweiäugigen
Spiegelreflexkamera mit 1, die Feldlinse mit 2 und die gekreuzten Prismen für die
Entfernungseinstellung mit 2a, 2b bezeichnet. Die übrigen optischen Teile des Suchers
einer Spiegelreflexkamera sind als an sich bekannt der Übersichtlichkeit halber
nicht dargestellt worden. Die Betätigungshandhabe 3, welche nur teilweise gezeichnet
wurde, steht unter der Wirkung der Rückstellfeder 4 und weist einen Arm 3a auf.
Am Arm 3a liegt kraftschlüssig, d. h. unter derWirkung der Feder 5, der Arm 6a des
Hebels 6 für die nicht dargestellte, an sich bekannte Belichtungsregelvorrichtung
auf. Der Abtasthebel 6 besitzt eine Abtastkurve 6b, welche in ebenfalls bekannter
Weise den Zeiger 7a des Drehspulinstruments 7, das zur Berücksichtigung der Filmempfindlichkeit
um die Achse 8 drehbar gelagert sein kann, bei Auslösung des Betätigungshebels 3
abtastet. Am Hebel 6 ist außerdem noch ein
Hebelarm 6c vorgesehen.
Beim Auslösen des Betätigungshebels 3, welchem der Hebel 6 unter der Wirkung der
Feder 5 nachfolgt, und ausreichender Beleuchtung bewegt sich auch der Hebelarm 6c
so weit nach unten, daß der abgebogene Lappen 9a, 9b des um die gehäusefeste Achse
10 drehbaren Hebels 9 durch den Hebelarm 6c freigegeben wird, wobei der Hebel 9
unter der Wirkung der Feder 11 sich entgegen dem Uhrzeigersinn drehen kann. Am Ende
des Hebels 9 ist abgewinkelt eine durchsichtige Marke 9c vorgesehen, welche farbig,
vorzugsweise rot gefärbt ist. Bei einer Drehung des Hebels 9 um die Achse 10 infolge
der Freigabe durch den Hebelarm 6c bei ausreichender Beleuchtung wird die Marke
9c aus dem Strahlengang des Suchers bzw. der Feldlinse 2 und des Pentadachkantprismas
1 geschwenkt. Nun ist im Sucher nur noch die auf einer Fläche der Feldlinse 2 angebrachte
durchsichtige andersfarbig, z. B. grüne Marke 2c sichtbar als Zeichen für die für
eine Aufnahme ausreichende Beleuchtung, vgl. hierzu Figur 3. Bei nicht ausgelöster
Betätigungshandhabe 3 dagegen oder bei unzureichender Beleuchtung oder Einstellung
für Blitz-oder Ballaufnahmen, wobei der Hebelarm 6c nicht oder nur teilweise aus
dem Bewegungsbereich des Hebels 9 geschwenkt wird, bleibt die Rot-Marke 9c ganz
oder teilweise im Bereich der Grün-Marke 2c, so daß letztere rot überstrahlt wird,
vgl. hierzu Figur 4. Beim Zurückgehen der Betätigungshandhabe 3 nach der Auslösung
wird auch der Hebel 6 durch diese zurückgeschoben, wobei der Hebelarm 6c über die
Schrägfläche 9b den Hebel 9 in die in Figur 1 gezeigte Lage zurückführt, so daß
die Rot-Marke 9c wieder im Bereich der Grün-Marke 2c liegt.
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Wegen des langen Auslösevorhubes, der zur Belichtungs-Einstellung
dient, bis die Auslösesperre eventuell wirksam wird, ist es vorteilhaft, daß auch
der Zustand der Kamera angezeigt wird. Hierzu ist ein unter der Wirkung der Feder
12 stehender Schieber 13 mit einem Lappen 13a und einem Bolzen 13b vorgesehen. Auf
den Lappen 13a wirkt über nicht dagestellte Getriebe der Betätigungshebel 3 oder
ein am Verschlußablauf beteiligter Hebel des Verschlusses derart ein, daß der Schieber
13 nach Verschlußablauf nach unten bewegt wird. Dadurch kann der Lappen 14a eines
mehrarmigen Hebels 14, welcher um seine Achse 14b drehbar ist, unter der Wirkung
der an dem Hebelarm 14c angreifenden Feder 15 über dem Bolzen 13c einfallen. Bei
der Drehbewegung im Uhrzeigersinn, die hierbei der Hebel 14 vollführt, verschiebt
der Hebelarm 14d des Hebels 14 einen weiteren Schieber 16 entgegen der Wirkung von
dessen Feder 17. Am freien Ende des Schiebers 16 ist eine undurchsichtige Marke
16a angebracht, welche bei der Verschiebung des Schiebers 16 im Sinne des Pfeiles
18 durch den Hebelarm 14d in den Bereich der Marke 2c und/oder der Marken 2c, 9c
verschwenkt wird. Da die Marke 16a undurchsichtig ist, erhalten nun die Marke 2c
und/oder die Marken 2c, 9c kein Licht mehr vom Sucherstrahlengang, so daß nun im
Sucherbild ein dunkler Fleck zu sehen ist als Zeichen dafür, daß der Verschluß gespannt
und/oder der Film transportiert werden muß, vgl. hierzu Figur 2. Beim Verschlußspannen
und/oder beim Filmtransport wirkt ein nicht dargestellter Teil des hierfür vorgesehenen
Getriebes auf den Hebel 14 verdrehend in Richtung des Gegen-Uhrzeigersinns ein,
so daß der Lappen 14a aus dem Bereich des Bolzens 13b und
der Schieber
16 unter der Wirkung der Feder 17 aus dem Bereich der Marken 2c, 9c geschwenkt wird,
vgl. Figur 4. Der Bolzen 13b kann nun, nachdem auch die Batätigungshandhabe 3 bereits
freigegeben ist, unter der Wirkung der Feder 12 in die in Figur 1 gezeigte Stellung
zurückkehren.
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Selbstverständlich ist der neuerungsgemäße Gegenstand nicht auf das
gezeigte Ausführungsbeispiel beschränkt. Insbesondere muß die Marke 2c nicht auf
einer Fläche der Feldlinse 2 angeordnet sein ; sie könnte vielmehr auch an der unteren
Planfläche des Dachkantprismas 1 oder einem anderen optischen Element im Sucnerstrahlengang
oder auf einem gesonderten Träger vorgesehen sein. Es ist auch nicht unbedingt erforderlich,
daß die beiden anderen Marken 9c und 16a in der Marke 2c eng benachbarten Ebenen
bewegt werden ; so könnte beispielsweise die Marke 16a zwischen der Feldlinse 2
und dem Pentadachkantprisma 1 geschwenkt werden. Unter Umständen, d. h. wenn anstelle
von Farbsignalen Bild-oder Schriftzeichen auf den Marken angeordnet und im Sucher
sichtbar sein sollen, ist es erforderlich, daß ein oder mehrere Marken 2c, 9c und
16a angenähert in Schärfenebenen des Suchers bewegt oder angeordnet werden.