DE1830542U - Aufhaengbarer bildtraeger. - Google Patents
Aufhaengbarer bildtraeger.Info
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- DE1830542U DE1830542U DE1961B0043851 DEB0043851U DE1830542U DE 1830542 U DE1830542 U DE 1830542U DE 1961B0043851 DE1961B0043851 DE 1961B0043851 DE B0043851 U DEB0043851 U DE B0043851U DE 1830542 U DE1830542 U DE 1830542U
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Description
- Alex B e r a n e k, Mannheim Aufhängbarer Wandschmuck Die Neuerung betrifft einen aufhängbaren Wandschmuck.
- Es besteht Bedürfnis an wechselndem und bleibendem Wandschmuck. Neben gerahmten Bildern und Ausstattungsstücken, die die Wand schmücken sollen, ist oft auch Wandschmuck in Kinderzimmern erwünscht, der auswechselbar oder auch zweiseitig ausgebildet ist und dabei belehrend sein kann.
- Daneben werden auch Seriendarstellungen benutzt, z. B. die Tierkreisbilder, Wappen, Trachten, Länder-u. a. Symbole, Sprüche u. dgl. Bei alle diesem Wandschmuck handelt es sich um Mehrfarbendarstellungen in vielfacher Ausführung.
- Die Aufgabe für die Neuerung geht nun dahin, ein geeignetes Grundelement für solche Wandschmuckarten vorzuschlagen, dessen Möglichkeiten nur angedeutet werden, weil sie im einzelnen unerschöpflich sind.
- Der den Gegenstand der Neuerung bildende aufhängbare Wandschmuck ist eine mit Aufhänger eingerichtete achteckige Platte mit je zwei gleichlaufend zueinander liegenden Seitenpaaren, von unterschiedlicher Länge, die unmittelbar oder mittelbar als Träger einer Darstellung dient. Bildet die Platte unmittelbar den Träger einer Darstellung, so kann diese im Drucks oder Spritzverfahren aufgetragen seih in einer Farbwahl, die eine Verglasung entbehrlich macht. Bei einer Ausführung, bei der die glatte Mittelbahn als Träger der Darstellung dient, ist über die Platte als Darstellungsträger eine durchsichtige Kunststoff-Folie gezogen, auf die in gleicher Art aber rückseitig die Darstellung aufgebracht ist. Vorzugsweise sind neuerungsgemäß je zwei gegenüberliegende Seitenpaare solcher Ausbildungen mit einer Zierbegrenzung aus Metall, metallisiertem Kunststoff od. dgl. borans det. Der Aufhänger besteht vorzugsweise aus einer mit ihren Enden z. B. in Ausnehmungen der Platte aufgenommenen Seidenkordel. Bei einer Weiterbildung kann vorgesehen sein, daß die Darstellung der Sichtseite, z. B. ein Aufdruck od. dgl. auch auf der Rückseite aufgenommen ist.
- Während bei unmittelbarer Verwendung der Platte für die Darstellung ein geeigneter Werkstoff für diese vorgesehen sein mußikann bei Verwendung einer durchsichtigen Kunststoff-Folie, die die Darstellung auf der Rückseite trägt, die Platte aus gewöhnlichem » stoffs wie z. B.
- Pappe bestehen.
- Schließlich kann die Platte selbst aus durchsichtigem Werkstoff gewählt sein, so daß die Darstellung vorder-oder rückseits sichtbar ist. Eine solche Ausbildung ist z. B. auch zum Anbringen an Fenstern geeignet.
- Durch die vorgeschlagenen Ausbildungen eines aufhängbaren Wandschmuckes wird dessen Gebrauchszweck grundsätzlich gefördert und viele Möglichkeiten geboten, Darstellungen, Schriftzeichen u. dgl. aufzubringen. Dabei ist die Herstellung einfach und der Gegenstand billig, sowie in vielfältiger Ausführung durchführbar. In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Neuerung in zwei Arten des Grundelementes dargestellt, wobei der Unterschied in der wechselnden Berandung der Seiten besteht.
- Abb. 1 zeigt einen Wandschmuck mit acht Ecken, der aus einer Platte z. B. aus Kunststoff besteht. Bei dieser Platte 1 liegen jeweils gleiche Seiten sich gegenüber und zwar je zwei kurze Seiten 3, 3a zwischen je zwei längeren Seiten 2, 2a, wobei hier die längeren Seiten mit Zierbegrenzungen 5 versehen sind, während bei dem Wandschmuck 1a nach Abb. 2 die kurzen Seiten 3,3a Zierbegrenzungen z. B. aus Metall oder metaDiaertem Kunststoff 5 trägen.
- Die so oder so begrenzte Fläche der Platte 1a kann auf der Sichtseite mit einer Darstellung und ggfls auch auf der Rückseite mit der gleichen oder einer anderen Darstellung versehen sein. So kann beispielsweise eine Serie für Kinderzimmer jeweils auf der einen Seite Tier-und
auf der anderen Seite Pflanzen-Darstellungen aufweisen. Der Aufhängerist dabei an der oberen Seite in Ausneh- mungen 4a aufgenommen und besteht z. B. aus einer in ent- sprechender Farbe gehaltenen Seidenkordel. - Erfolgt die Darstellung auf der Rückseite einer durchsichtigen Kunststoff-Folie (nicht dargestellt), so kann diese Folie Quadratform aufweisen. Diese wird dann auf eine entsprechende Grundplatte 1 oder 1a aufgelegt und die Ecken des Quadrates z. B. um die Kanten der Schmalseiten 3 und 3a herumgelegt und auf der Rückseite angeklebt.
- Die einen Teilrahmen vortäuschende Zierleiste 5 aus Metall oder metallisiertem Kunststoff, werden durch Klebung aufgebracht und können beispielsweise je nach der Darstellung in Gold-oder Silberfarbe gehalten sein. Bei der Ausführung mit die Darstellung tragender Kunststoff-Folie entsteht der Eindruck einer Verglasung in leicht gewölbter Art. Alle diese Ausführungen haben schließlich den Vorteil einer leichten und bequemen Sauberhaltung. Es bleibt noch vorbehalten, den Aufhänger 4 aus beiden-
Kordel wechselweise auf der Ober-und Unterseite durchgezogen wird, z. B. so, daß die Seiten ohne Zierleisten mit Kordel geziert sind, oder auch die Seiten anstelle von Zierleisten 5 eine Verzierung finden.kordel als Ziermittel auszunützen derart, daß etwa radial auf jede Ecke Ausnehmung 4a vorgesehen wird, durch die die
Claims (9)
- S c h u t z a n s p r ü ehe : 1. Aufhängbarer Wandschmuck, gekennzeichnet durch eine mit Aufhänger (4) eingerichtete achteckige Platb (1,1a) mit je zwei gleichlaufend zueinander liegenden Seitenpaaren (2,2as3,3a) von unterschiedlicher Länge die unmittelbar oder mittelbar als Träger einer Darstellung dient.
- 2. Wandschmuck nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vorzugsweise je zwei gegenüberliegende Seitenpaare (2,2a oder 3,3a) mit einer Zierbegrenzung (5) aus Metall, metallisiertem Kunststoff od. dgl. berandet sind.
- 3. Wandschmuck nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufhänger (4) vorzugsweise aus einer mit ihren Enden, z. B. Ausnehmungen (4a) der Platte (1,1a) aufgenommenen Seidenkordel besteht.
- 4. Wandschmuck nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Darstellung der Sichtseite, z. B. Aufdruck od. dgl. auch auf der Rückseite aufgenommen ist.
- 5. Wandschmuck nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß über die Platte (1,1a) als Darstellungsträger eine durchsichtige Kunststoff-Folie gezogen ist.
- 6. Wandschmuck nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die durchsichtige Kunststoff-Folie im Zuschnitt Qadratform besitzt und die Eekenzur Befestigung dienen derart, daß sie nach der Rückseite der Platte (1, 1a) umgelegt und befestigt sind.
- 7. Wandschmuck nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die durchsichtige Kunststoff-Folie auf ihrer Unterseite Träger der Darstellung ist und die Platte (1,1a) als Untergrund dient.
- 8. wanbchmuck nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Platte (1,1a) aus durchsichtig gem Werkstoff besteht.
- 9. Wandschmuck nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß etwa radial auf jede Ecke eine Ausnehmung (4a) vorgesehen ist, durch die jeweils eine Kordel wechselweise auf der Ober-und Unterseite durchgezogen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1961B0043851 DE1830542U (de) | 1961-01-03 | 1961-01-03 | Aufhaengbarer bildtraeger. |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE1961B0043851 DE1830542U (de) | 1961-01-03 | 1961-01-03 | Aufhaengbarer bildtraeger. |
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| DE1830542U true DE1830542U (de) | 1961-05-04 |
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Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE1961B0043851 Expired DE1830542U (de) | 1961-01-03 | 1961-01-03 | Aufhaengbarer bildtraeger. |
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1961
- 1961-01-03 DE DE1961B0043851 patent/DE1830542U/de not_active Expired
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