DE1829707U - Druckknopfanordnung. - Google Patents
Druckknopfanordnung.Info
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Description
- 44 Kennwort : Gewölbter Rücken Firma William Prym-Werke K. G., Stolberg/Rhld. Druckknopfanordnung. Die Erfindung bezieht sich auf eine Druckknopfanordnung mit einem Patrizenteil und einem aus nichtmetallischem elastischem Werkstoff wie Kunststoff bestehenden Matrizenteil. Bei den bekannten Anordnungen dieser Art liegt entweder der Rücken des Matrizenteiles frei im Sichtbereich, so daß er im Aussehen demjenigen der tragenden Stoffbahn angepaßt werden muß und überdies in der tragenden Stoffbahn einen Durchbruch bedingt, der von einem die den Patrizenkopf aufnehmende Höhlung enthaltenden Ansatz des Matrizenteiles durchgriffen wird, oder der Matrizenteil ist als Ringkörper ausgebildet, der mit der tragenden Stoffbahn aufliegend mit dieser vernäht werden muß. Ein solcher Ringkörper bedarf zur Erzielung einer ausreichenden Formfestigkeit einer beachtlich großen Dicke, so daß in der Schließlage zwischen den einander übergreifenden Stoffbereichen ein ungünstig weiter freier Abstand verbleibt. Trotz der großen Dicke weisen solche ringförmigen Matrizenteile eine den praktischen Anforderungen in der Regel nicht dauerhaft genügende Widerstandsfähigkeit auf, so daß derartige Ausführungen keine praktische Bedeutung erlangen konnten. Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Druckknopfanordnung der eingangs umschriebenen Art zu schaffen, die ein weitgehend dichtes Aneinanderliegen der mit der Anordnung verbindbaren Stoffteile gewährleistet, keinerlei Durchbrüche in der tragenden Stoffbahn erfordert und überdies in der Gebrauchslage weitgehend abgedeckt ist, so daß das Aussehen des Matrizenteiles dasjenige des damit ausgerüsteten Gegenstandes nicht beeinträchtigen kann. Dies wird erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch erreicht, daß der vorzugsweise mit dem Trägerstoff großflächig verbindbare wie verschweißbare bzw. verklebbare Matrizenteil an seiner den Eingang der den Patrizenkopf aufnehmenden Höhlung enthaltenden Stirnseite eben und an seinem gegen den Trägerstoff anliegenden Rücken bis zur Randzone hin flach konvex gewölbt verläuft. Die ebene Ausbildung der Stirnseite des Matrizenteiles gewährleistet hierbei, daß die mit der Druckknopfanordnung verbindbaren Stoffbahnen in der Schließlage dicht gegeneinander liegen. Die rückenseitige Wölbung des Matrizenteiles, die sich gegen den Trägerstoff anlegt, ermöglicht die Herstellung einer großflächigen Verbindung, wobei die Beanspruchungen bzw. Verformungen des Trägerstoffes gering bleiben. Dabei läßt sich eine durch Schweißen oder Kleben hergestellte Verbindung bis an den freien Rand des Matrizenteiles ausdehnen, so daß auch ungewöhnlich harte Beanspruchungen die Festigkeit des Anschlusses nicht schmälern können.
- Die Erfindung läßt sich in mancherlei Arten verwirklichen. Dabei können auch die Maßverhältnisse insbesondere des Matrizenteiles weitgehend frei gewählt werden. Besonders zweckmäßig ist es, die größte Dicke des Matrizenteiles etwa einem Sechstel seines Gesamtdurchmessers entsprechen zu lassen. Dann ergibt sich eine sehr flache Wölbung des den Anschluß an die Trägerbahn vermittelnden Rückens des Matrizenteiles, so daß nicht nur die Werkstoffbeanspruchungen gering bleiben sondern auch ein besonders ansprechendes Aussehen der Anordnung anfällt. Weiterhin empfiehlt es sich, den gewölbten Bereich der Rückenfläche des Matrizenteiles gegen eine parallelflächige Randzone angrenzen zu lassen, deren Breite etwa einem Achtel bis einem Zehntel der Gesamtbreite wie des Gesamtdurchmessers des Matrizenteiles entspricht. Es wäre allerdings auch möglich, die Rückenwölbung des Matrizenteiles bis zu dessen freiem Rand hin durchlaufen zu lassen, doch fällt dann gelegentlich in den äußeren Randzonen noch eine verhältnismäßig hohe Steifigkeit an, die fallweise entweder die Festigkeit der Verbindung mit dem Trägerstoff oder aber die Beanspruchungen des Trägerstoffes selbst ungünstig beeinflussen könnte. Eine die Wölbung des Matrizenrückens umfassende, etwa parallelflächige Randzone kann dagegen in der Dicke derart begrenzt werden, daß sie recht nachgiebig ist, so daß dieser Bereich den gebrauchsbedingten Formänderungen des Trägerstoffes ohne weiteres folgen kann, ohne an die Festigkeit des Trägerstoffes bzw. der Verbindung besondere Ansprüche zu stellen. Als zweckmäßig hat es sich erwiesen, die Dicke einer etwa verwirklichten parallelflächigen Randzone des Matrizenteiles etwa einem Fünftel der größten Dicke des Matrizenteiles entsprechen zu lassen. Der äußere Rand des Druckknopfes könnte im übrigen zugeschärft verlaufen. In der Regel ist es allerdings aus Fertigungsgründen zweckmäßiger, den Matrizenteil am Rand durch eine etwa zylindrische Fläche zu begrenzen.
- Die den Patrizenkopf aufnehmende Höhlung des Matrizenteiles könnte dessen gesamte Höhe durchsetzen. In der Regel ist es allerdings zweckmäßiger, gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung den Rücken des Matrizenteiles über seine Gesamtausdehnung vollflächig durchlaufen zu lassen. Hierdurch ist zwar eine gewisse-allerdings geringe-Vergrößerung der Gesamtdicke des Matrizenteiles bedingt, doch ergeben sich damit bezüglich der Beanspruchungen des Trägerstoffes und der Verbindungsmittel und auch in Hinblick auf das Aussehen der Anordnung meist maßgeblich günstigere Verhältnisse.
- Die den Patrizenkopf hintergreifende Sperrfläche der Höhlung des Matrizenteiles kann verschiedenartig ausgestaltet werden.
- Bei der Verwendung von elastischen nichtmetallischen Werkstoffen für den Matrizenteil empfiehlt es sich, die erwähnte Sperrfläche als ununterbrochen durchlaufende Innenwulst auszubilden.
- Es wäre jedoch auch möglich, hier eine Aufgliederung vorzunehmen, um eine größere Federwirkung zu erhalten. Im übrigen erbringt die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Matrizenteiles stets eine zuverlässige Abstützung der den Patrizenkopf hintergreifenden Sperrmittel, da diese unterhalb der ebenen Stirnfläche des Matrizenteiles liegen, also durch den umgebenden Werkstoff formbeständig festgehalten werden.
- Im übrigen bietet die auch nach dem Befestigen an dem Trägerstoff freiliegende Stirnfläche des Matrizenteiles die Möglichkeit, hier vorzugsweise bei der Befestigung durch Schweißen od. dgl. gebildete Prägungen wie Verzierungen, Herkunft-oder Werbehinweise od. dgl. anzubringen. Dies ermöglicht es den Verbrauchern, unter Verwendung einheitlicher Ausgangsstücke die Druckknopfanordnungen beim Anbringen unterschiedlich auszugestalten « bzw. mit Hinweisen auf den Verarbeitungsbetrieb zu versehen. Auf der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand in einem Ausfüh-
Fig. 1 eine Druckknopfanordnung im Längsschnitt, Fig. 2 die Stirnseite des Matrizenteiles der Druckknopfanordnung in Draufsicht, Fig. 3 den Rücken des Matrizenteiles der Druckknopfanordnung in Draufsicht, Fig. 4 als Seitenansicht einen vorzugsweise zu verwendenden Patrizenteil, Fig. 5 in teils geschnittener Seitenansicht den Matrizenteil der Druckknopfanordnung.rungsbeispiel dargestellt. Es zeigen : c Dem dargestellten Ausführungsbeispiel liegt eine Ausbildung zu- bei grunde,/der sowohl der Patrizenteil als auch der Matrizenteil Kunststoff hergestellt ist, weist eine ebene Stirnfläche 11 auf, in die eine hinterschnittene Höhlung 12 einmündet, die den Kopf 13 des Patrizenteiles 14 aufnimmt, der vorzugsweise ebenfalls aus nichtmetallischem elastischem Werkstoff wie Kunststoff besteht, wobei auch hier eine Schweißbarkeit erwünscht ist. Die Rückseite des Matrizenteiles 10, die sich beim Anbringen gegen die tragende Stoffbahn 15, beispielsweise eine Kunststoffolie, anlegt, weist einen mittleren, flach konvex gekrümmten Bereich 16 auf, der gegen einen schmalen, parallelflächigen Randbereich 17 angrenzt. Es wäre jedoch auch möglich, die Wölbung des Rückenbereiches 16 bis zum äußeren Rand des Matrizenteiles 10 durchlaufen zu lassen. Die Höhlung 12 ist in ihrem der Stirnseite 11 zugewandten Bereich durch eine ununterbrochen durchlaufende Ringwulst 18 gebildet, die in der Wirkstellung den Kopf 13 des Patrizenteiles 14 hintergreift. Die Stirnfläche 11 des Matrizenteiles 10 kann überdies, wie in Fig. 2 strichpunktiert angedeutet ist, Prägungen 19 tragen, die vorzugsweise während des Befestigens des Matrizenteiles 10 an dem Trägerstoff 15 hergestellt werden. Sinngemäß könnte auch die Grundplatte des Patrizenteiles 14 mit eingeprägten Zeichen versehen werden. Die Befestigung der die Druckknopfanordnung bildenden Teile insbesondere des Matrizenteiles 10 an dem Trägerstoff 15 erfolgt vorzugsweise durch Schweißen, wobei eine großflächige Verbindung hergestellt wird, bei welcher der Trägerstoff 15, beispielsweise eine Folie aus schweißbarem Werkstoff, nur geringe Beanspruchungen erhält. Die dargestellte Ausführung ist nur eine beispielsweise Verwirklichung der Erfindung. Diese ist nicht darauf beschränkt. Es sind vielmehr noch mancherlei andere Ausführungen möglich. So könnte beispielsweise, wie schon ausgeführt wurde, die Wölbung des Matrizenrückens 16 bis zum Rand hin durchlaufen. Anderseits könnte auch der freie Rand einer parallelflächigen Randzone 17 zugeschärft verlaufen. Fallweise könnte die den Patrizenkopf 13 aufnehmende Höhlung 12 in dem Matrizenteil 10 bis zu der Rückenfläche 16 durchlaufen, obwohl in der Regel die dargestellte Ausbildung bezüglich des Aussehens, der Belastbarkeit der Verbindung mit dem Trägerstoff und der Beanspruchungen des Trägerstoffes selbst maßgeblich günstiger ist. Die äußeren Umrißformen der die Druckknopfanordnung bildenden Teile könnte von der dargestellten Kreisform abweichen.der Druckknopfanordnung eine kreisrunde Grundform aufweist. Der Matrizenteil 10, der aus vorzugsweise schweißbarem elastischem
Claims (7)
- 44 Ansprüche 1. Druckknopfanordnung mit einem Patrizenteil und einem aus nichtmetallischem elastischem Werkstoff wie Kunststoff bestehenden Matrizenteil, dadurch gekennzeichnet, daß der vorzugsweise mit dem Trägerstoff (15) großflächig verbindbare wie verschweißbare bzw. verklebbare Matrizenteil (10) an seiner den Eingang der den Patrizenkopf (13) aufnehmenden Höhlung (12) enthaltenden Stirnseite (11) eben und an seinem gegen den Trägerstoff (15) anliegenden Rücken (16) bis zur Randzone hin flach konvex gewölbt verläuft.
- 2. Druckknopfanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die größte Dicke des Matrizenteiles (10) etwa einem Sechstel seines Gesamtdurchmessers entspricht.
- 3. Druckknopfanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der gewölbte Bereich der Rückenfläche (16) des Matrizenteiles (10) gegen eine parallelflächige Randzone (17) angrenzt, deren Breite etwa einem Achtel bis einem Zehntel der Gesamtbreite wie des Gesamtdurchmessers des Matrizenteiles (10) entspricht.
- 4. Druckknopfanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet daß die Dicke der parallelflächigen Randzone (17) des Matrizenteiles (10) etwa einem Fünftel seiner größten Dicke entspricht.
- 5. Druckknopfanordnung nach Anspruch 1 oder folgende, dadurch gekennzeichnet, daß der Rücken des Matrizenteiles (10) über seine Gesamtausdehnung vollflächig durchläuft.
- 6. Druckknopfanordnung nach Anspruch 1 oder folgende, dadurch gekennzeichnet, daß die den Patrizenkopf (13) hintergreifende Sperrfläche der Höhlung (12) des Matrizenteiles (10) als ununterbrochen durchlaufende Innenwulst (18) ausgebildet ist.
- 7. Druckknopfanordnung nach Anspruch 1 oder folgende, dadurch gekennzeichnet, daß die ebene Stirnfläche (11) des Matrizenteiles (10) mit vorzugsweise bei der Befestigung durch Schweißen od. dgl. gebildeten Prägungen (19) wie Verzierungen, Herkunft-oder Werbehinweisen od. dgl. versehen ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1961P0017805 DE1829707U (de) | 1961-02-09 | 1961-02-09 | Druckknopfanordnung. |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1961P0017805 DE1829707U (de) | 1961-02-09 | 1961-02-09 | Druckknopfanordnung. |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1829707U true DE1829707U (de) | 1961-04-20 |
Family
ID=32976474
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1961P0017805 Expired DE1829707U (de) | 1961-02-09 | 1961-02-09 | Druckknopfanordnung. |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1829707U (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1274393B (de) * | 1965-10-01 | 1968-08-01 | Prym Werke William | Druckknopfverschluss |
| DE1575199B1 (de) * | 1966-02-10 | 1971-11-11 | Minnesota Mining & Mfg | Plattenverbindung |
-
1961
- 1961-02-09 DE DE1961P0017805 patent/DE1829707U/de not_active Expired
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE1274393B (de) * | 1965-10-01 | 1968-08-01 | Prym Werke William | Druckknopfverschluss |
| DE1575199B1 (de) * | 1966-02-10 | 1971-11-11 | Minnesota Mining & Mfg | Plattenverbindung |
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