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DE1818668U - Bilderbuch. - Google Patents

Bilderbuch.

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Publication number
DE1818668U
DE1818668U DE1959E0013365 DEE0013365U DE1818668U DE 1818668 U DE1818668 U DE 1818668U DE 1959E0013365 DE1959E0013365 DE 1959E0013365 DE E0013365 U DEE0013365 U DE E0013365U DE 1818668 U DE1818668 U DE 1818668U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
picture book
living
pictures
sheets
picture
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE1959E0013365
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Eisen C & Sohn
Original Assignee
Eisen C & Sohn
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Eisen C & Sohn filed Critical Eisen C & Sohn
Priority to DE1959E0013365 priority Critical patent/DE1818668U/de
Publication of DE1818668U publication Critical patent/DE1818668U/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

  • Firma Christian Eisen & Sohn, Metallwarenfabrik, Baiersdorf/Ofr., Schießäckerstr. 16 "Bilderbuch" Die Erfindung bezieht sich auf ein Bilderbuch und bezweckt, ihm einen erhöhten Besichtigungsanreiz zu geben.
  • Die bekannten Bilderbücher sind mit in der Regel im Wege des Druckens erzeugten Bildern versehen, denen
    häufig eine erläuternde Beschreibung zugeordnet ist.
  • Dies namentlich dann, wenn es sich um Bilderbücher für kleine Kinder handelt, denen die inschriftlichen Begriffe durch die Darstellungen erläutert werden sollen.
  • In manchen anderen Fällen dienen die Bilder mehr zur Illustration des Textes.
  • Im Gegensatz dazu ist erfindungsgemäß die Ausbildung derart getroffen, daß die bildlichen Darstellungen des Bilderbuches von an sich bekannten"lebenden Bildern" gebildet sind, welche häufig auch als Wackel-oder Vexierbilder bezeichnet werden und aus einer durchsichtigen, gerippten Deckscheibe bestehen, unter welcher sich eine den betreffenden Gegenstand in mehreren Bewegungsstadien zeigende Darstellung befindet. Solche "lebende Bilder"zeigen je nach dem Blickwinkel, unter welchem sie betrachtet werden, ein anderes Bild.
  • Die Erfindung bringt den Vorteil, daß die Bilderbücher gewissermaßen"belebt"werden. Es ist für das betrachtende Kind äußerst reizvoll, bei den einzelnen Bildern unterschiedliche Darstellung zu erblicken, je nach dem es den Betrachtswinkel ändert, beispielsweise sich etwas vorneigt oder sich etwas zurücksetzt. Es ergeben sich dadurch auch interessante Möglichkeiten, die verschiedenen Darstellungen nebeneinander so zu kombinieren, daß die Darstellungen bei einem bestimmten Blickwinkel eine Ereignis-Folge æigen, bei Änderung des Blickwinkels dagegen eine überraschende, z. B. scherzhafte oder komische Abänderung dieser Ereignis-Folge erkennen lassen. Es ergeben sich dadurch auch für die Textierung vielseitige und interessante Möglichkeiten. Es erfährt somit der Gebrauchszweck eines Bilderbuches eine beachtliche Steigerung.
  • Der Erfindungsvorschlag kann derart verwirklicht werden, daß die"lebenden Bilder"auf die Blätter des Bilderbuches aufgesetzt, z. B. aufgeklebt werden. In diesem Falle können die"lebenden Bilder"gesondert fertiggestellt werden.
  • Es ist aber auch möglich, die Blätter des Bilderbuches aus durchsichtigen Folien, z. B. Kunststoffolien zu machen und ihnen die nötige Rippung zu geben, so daß die Bilderbuch-Blätter selbst die gerippten Deckscheiben der"lebenden Bilder"ergeben. In diesem Falle brauchen lediglich die bebilderten Unterlagen, welche die Darstellungen der verschiedenen Bewegungsstadien zeigen, zwischen zwei ein Buch-Blatt bildende Transparentfolien eingelegt zu werden.
  • Die Erfindung ist auf der Zeichnung in schematischer
    Darstellung beispielsweise veranschaulicht. Es zeigt :
    CD
    Fig. 1 schaubildlich ein geöffnetes Bilderbuch, Fig. 2 einen Teilschnitt durch ein Bilderbuch-Blatt, Fig. 3 einen Teilschnitt durch ein Bilderbuch-Blatt anderer Ausbildung.
  • Das Bilderbuch weist eine Reihe Blätter a1 a2 a3' a4, a5, a6 auf, welche zusammengeheftet sein können und sich wie üblich in einem Einband b befinden mögen.
  • Die Blätter enthalten Bilder c und Inschriften d.
  • Die Bilder bestehen aus den eingangs erläuterten"lebenden Bildern".
  • Es ist möglich, nur"lebende Bilder"vorzusehen. Es kann aber in manchen Fällen besonders reizvoll sein,"lebende Bilder"und gedruckte Bilder zu kombinieren, z. B. abwechseln zu lassen. Es führt dann zu einem überraschende Effekt, wenn zwischen zwei"lebenden Bildern"plötzlich ein gedrucktes, also starres Bild sich befindet, oder, we zwischen gedruckten starren Bildern ein oder mehrere "lebende Bilder"vorgesehen sind.
  • Beim Ausführungsbeispiel nach Fig. 2, sind die"lebenden Bilder", welche je aus der bebilderten Unterlage e und der gerippten Deckscheibe f bestehen, auf das Buch-Blatt a aufgesetzt, z. B. aufgeklebt.
    Bei der Ausbildungsform gemäß Fig. 3 dagegen besteht
    cl CD
    das Buch-Blatt aus den beiden transparenten Kunststofffolien g1 und g2, welchen zum mindesten an den Stellen, an welchen sich die bebilderten Unterlagen e befinden, gerippt sind, so daß also Folien g1 und g2 zugleich die gerippten Deckscheiben der"lebenden Bilder" darstellen. wischen die beiden Folien g1 und g2 sind dann die bebilderten Unterlagen e eingelassen, z. B. eingeklebt.

Claims (1)

  1. Schutzansprüche : 1. Bilderbuch, dadurch gekennzeichnet, daß die bildlichen Darstellungen auf den Buchblättern von an sich bekannten"lebenden Bildern" gestellt sind, welche aus einer gerippten transparenten Deckscheibe und einer bebilderten, die betreffenden Gegenstände in unterschiedlichen Bewegungsstadien wiedergebende Unterlage bestehen.
    2. Bilderbuch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die"lebenden Bilder" auf die Blätter des Bilderbuches aufgesetzt, z. B. aufgeklebt, sind. 3. Bilderbuch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß C>
    die Blätter des Bilderbuches aus durchsichtiger Folie, z. B. Kunststoffolie bestehen und die gerippten Deckscheiben der "lebenden Bilder" bilden.
    4. Bilderbuch nach den Ansprüchen 1 und 3, dadurch gekenn-. zeichnet, daß die bebilderten Unterlagen der"lebenden Bilder"zwischen zwei eine Bilderbuch-Blatt bildende Transparentfolien eingelegt sind.
    5. Bilderbuch nach den Ansprüchen 1 eis 4, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere neben-und/oder übereinander auf den Bilderbuch-Blättern angeordnete"lebende Bilder" einen inhaltlichen, z. B. sich ergänzenden Zusammenhang haben. 6. Bilderbuch nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß bei mehreren neben-und/oder untereinander auf einem Bilderbuch-Blatt angeordneten Darstellungen"lebende Bilder"und gedrucke Bilder abwechseln.
DE1959E0013365 1959-11-25 1959-11-25 Bilderbuch. Expired DE1818668U (de)

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DE1818668U true DE1818668U (de) 1960-09-22

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