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DE1808567U - Vorfuehrstaender fuer tapeten od. dgl. - Google Patents

Vorfuehrstaender fuer tapeten od. dgl.

Info

Publication number
DE1808567U
DE1808567U DESCH26556U DESC026556U DE1808567U DE 1808567 U DE1808567 U DE 1808567U DE SCH26556 U DESCH26556 U DE SCH26556U DE SC026556 U DESC026556 U DE SC026556U DE 1808567 U DE1808567 U DE 1808567U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
wallpaper
dgl
demonstration stand
stand
patterns
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DESCH26556U
Other languages
English (en)
Inventor
Heinrich Schroer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DESCH26556U priority Critical patent/DE1808567U/de
Publication of DE1808567U publication Critical patent/DE1808567U/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B44DECORATIVE ARTS
    • B44CPRODUCING DECORATIVE EFFECTS; MOSAICS; TARSIA WORK; PAPERHANGING
    • B44C7/00Paperhanging
    • B44C7/02Machines, apparatus, tools or accessories therefor
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B44DECORATIVE ARTS
    • B44CPRODUCING DECORATIVE EFFECTS; MOSAICS; TARSIA WORK; PAPERHANGING
    • B44C7/00Paperhanging
    • B44C7/02Machines, apparatus, tools or accessories therefor
    • B44C7/06Machines, apparatus, tools or accessories therefor for applying the paper to the surface to be covered

Landscapes

  • Mirrors, Picture Frames, Photograph Stands, And Related Fastening Devices (AREA)

Description

P.A. 063 094*28.1.S0
Heinrich Schröer, Fulda, Buttlarstr. 37
" Vorführständer für Tapeten o«dgl. "
Blatt 1
In der Tapetenbranche ist es üblich, Tapetenmuster mittels eines Musterbuches vorzuführen, d.h. in einem einigermassen noch handlichen, aber doch schweren Buch, eine Vielzahl τοη Tapetenrollenabschnitten einzuheften. Der Kunde blättert in diesem Buch herum, er kann aber schlecht eine Tapete mit einer anderen vergleichen, weil er sie nicht nebeneinanderhalten kann, bestenfalls nur teilweise. Zudem sind diese Rollenabschnitte nur sehr klein, und zwar etwa 50 χ 50 cm, wobei die vielfach auf den Tapeten aufgebrachten Muster oder Dekors fast so gross sind, wie diese Rollenabschnitte selbst. Einen einwandfreien Überblick kann der Kunde hierbei aber nicht bekommen, zumal nicht aus mehreren Eollenabsehnitten nebeneinander· Natürlich kann der Verkäufer dem Kunden auch Originalrollen vorlegen, doch ist dies für ihn eine kostspielige Angelegenheit, denn in diesem lalle werden von einem Muster pro Jahr mehrere Rollen durch das laufende Vorführen verbraucht, so dass z.B. für ein mittleres Einzelhandelsgeschäft hieraus Unkosten etwa in Höhe von DM 1000,-— entstehen.
,Andererseits stellen aber die Tapetenfirmen dem Einzel- oder Grosshändler Rollenabschnitte ungefähr in der doppelten Grosse wie in den Musterbüchern kostenlos zur Verfügung, die für den nachfolgend beschriebenen Erfindungsgegenstand gut Verwendung finden können, also kostenlos zur Verfugung stehen»
Die Erfindung "beschränkt sich aber nicht nur auf einen 'Vorführständer für Tapeten, sie kann gleich gut Verwendung finden für alle anderen Bahnen, seien diese aus Stoff, Linoleum, Leder, Papier, Pappe, Kunststoff, Plastik ο»dgl·
Die Zeichnung zeigt ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes in schematischer Darstellung, und zwar zeigt:
3?ig.1 eine Vorderansicht,
Fig·2 eine Seitenansicht,
Fig.3 eine Vorderansicht des Aufhängebügels,
Fig«4 eine Seitenansicht des Aufhängebügels.
Eine Bodenplatte 1, die zweckmässig aus einem Rohrrahmen mit einer Hartfaserplatte als Tlagefl gefertigt ist und von drei oder vier G-elenkrollen 2 getragen wird, trägt die Ausstellfläche 3, die ebenfalls aus einem !Rohrrahmen und einer Platte, vorzugsweise gefertigt ist. Diese Ausstellungsfläche 3 ist in Schräglage auf der Bodenplatte 1 angeordnet, damit die darauf liegenden Tapetenmuster in einem gefälligen Blickwinkel zu dem davor stehenden Kunden liegen. Hierbei ist die Ausstellungsfläche 3 abgestützt durch zwei rückseitig angeordnete Ständer 4, die ttaas*e-a? der Bodenplatte 1 fest angeordnet sind und nahjfte ihrem oberen Ende mit der oberen Stirnkante der Ausstellungsfläche 3 fest verbunden sind. Die oberen Enden dieser Ständer tragen einen U-förmig gebogenen Rahmen 5, der von einem zum anderen Ständerende 4 verläuft und mit diesen fest oder auswechselbar verbunden ist. Auf dem U—Rahmen 5, der nach hinten geneigt angeordnet ist, werden die Tapetenmuster mittels Bügel aufgehängt, wie ein solcher in Fig.3 und 4 beispielsweise dargestellt ist. Die Bügel bestehen zweckmässig aus zwei Metallstreifen 6 und 7, die an ihren aussenseitigen Enden über Brücken 8 mit Abstand voneinander, miteinander verbunden sind. Hierbei ist an dem oberen Metallstreifen 6 ein Aufhängehaken 9 ο.dgl. befestigt, milfcels welchem der Bügel 6,7,8 auf dem U-Rahmen 5 aufgehängt wird. Zusätzlich ist der Aufhängehaken 9 zu einer
— 3 —
Handhabe 91 erweitert, um ein bequemes Hantieren mit dem Bügel und damit mitiiden Tapetenmustern zu gewährleisten.
Wie bereits angedeutet, tragen die Bügel 6,7,8,9,9' die Tapetenmuster, und zwar sind jeweils zwei Tapetenmuster 10 vor-und rückseitig auf dem Metallstreifen 7 aufgelegt und mindestens in dem Zwischenraum 11 miteinander verbunden, zweckmässig aber rund herum auf irgendeine bekannte Art, z.B. durch Verklebung, Rändelung ο.dgl· Die Bügel mit den Tapetenmustern 10 hängen in vielfacher Zahl an dem U-Bahmen 5 und liegen hierbei auf der Ausstellungfläche 3 auf· Es können dabei bequem etwa 250 Tapetenmuster auf dem Erfindungsgegenstand aufgehängt bzw. gezeigt werden, darüber hinaus in einer mehr als doppelten G-rö'sse, wie dies bisher im bekannten Musterbuch möglich war· Während der Vorführung werden die Tapetenmuster von einer Seite des U-Schenkels 5' zum anderen U-Schenkel 5" gezogen und hierbei dem Kunden zwei Muster gezeigt, Selbstverständlich sind hierbei die U-Schenkel 5',5" soweit voneinander entfernt, dass auf jedem U-Schenkel Tapetenmuster normaler G-rösse hängen, also zwei Tapetenmuster nebeneinander auf der Ausstellfläche 3 liegen und zwischen diesen ausreichend Abstand voneinander gegeben ist. Es können weiterhin die Bügel mit den Tapetenmustern mit Leichtigkeit aus dem ganzen Ständer herausgenommen werden, um sie bei anderem Licht oder an einer besonderen Wand betrachten zu können. Man kann auch ebenso gut wahllos oder nach bestimmter Wahl verschiedene Tapeten nebeneinander hängen, um entsprechend Vergleiche ziehen zu können, was im bisher üblichen Musterbuch nicht möglich war.
Auf kleinstem Raum wird eine Vielzahl von Tapetenmustern gezeigt und kann der ganze Ständer bei Nichtgebrauch leicht in eine Abstellecke ge werden und darf noch erwähnt werden, dass sich dieser Vorführstander auch vortrefflich für Selbstbedienung eignet.

Claims (3)

P.A. 063 094*28.1.60 ζ Schutzansprüche·
1. Vorführstander für Tapeten o.dgl., dadurch gekennzeichnet, dass auf einer fahrbaren Bodenplatte (1) in Schräglage eine Ausstellfläche (3) für zwei Tapetenmuster nebeneinander angeordnet und durch zwei Ständer (4) abgestützt ist, deren obere Enden einen U-förmigen Hahmen (5,5', 5") tragen, an welchem hängend und auf der Ausstellfläche (3) aufliegend die Tapetenmuster (1o) o.dgl· mittels der Bügel (6,7,8,9,9') eingehängt sind.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Tapetenmuster (lo) vor- und rückseitig auf, an oder um den Metallstreifen ( 6 oder 7) oder zwischen diesen Metallstreifen (£und 7) nach unten hängend angeordnet sind, wobei der oder die Metallstreifen (6,7) von einem Aufhängehaken (9) getragen wird·
3. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufhängehaken (9) zu einer Handhabe (91) vergrössert ist·
DESCH26556U 1960-01-28 1960-01-28 Vorfuehrstaender fuer tapeten od. dgl. Expired DE1808567U (de)

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