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Rolladenleiste Die Erfindung bezieht sich auf eine Rolladenleiste
aus Kunststoff oder Metall, bestehend aus mindestens einer in sich geschlossenen
rechteckigen Kammer und einer damit verbundenen nach unten offenen Kammer und mit
aus der oberen Außenwand der geschlossenen Kammer herausgeführten, parallel zueinander
verlaufenden Stegen mit hakenartig umgebogenen Enden.
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Es sind eine Reihe von Rolladenleisten bekannt. Diese Leisten sind
in der Regel durch einen HaupUeil mit rechteckiger Querschnittsform gekennzeichnet,
der eine in sich geschlossene Kammer darstellt, an die sich nach unten und oben
Verbindungselemente anschließen.
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Zur Stabilisierung des in sich geschlossenen Kammerprofils können
auch noch Querstege dienen. Die oberen Verbindungselemente sind in der Regel hakenförmig
ausgebildet. Die hakenförmigen Elemente stellen mit Stegen eine Einheit dar, die
aus den seitlichen Begrenzungswänden der Kammer unter gleichzeitiger Bildung der
oberen Außenwand zusammengefaßt sind. Die Seitenwände können aber auch so fortgeführt
sein, daß sie in sich selbst einen Kammerraum einschließen, wobei
die
Führung der Seitenwände so ist, daß ebenfalls ein Haken entsteht. Die oberen Verbindungselemente
können weiter derart ausgebildet sein, daß eine Kammerwand nach oben weiter fortgeführt
und an ihrem freien Ende zu einem Haken umgebogen ist. Die unteren Verbindungselemente
sind derart, daß sie einen offenen Kammerraum bilden, dessen Außenwände an ihrem
freien Ende hakenartig umgebogen sind. Es können dabei beide oder aber auch nur
eine Außenwand an ihrem freien Ende umgebogen sein.
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Die einzelnen Rolladenleisten werden zur Schaffung einer einheitlichen
Fläche ineinandergeschoben, wobei die hakenartigen Elemente gleichzeitig nicht nur
die Verbindung- sichern sondern auch sicherstellen, daß das Aufwickeln zu einer
Rolle möglichst ohne Schwierigkeiten erfolgen kann.
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Bei den bekannten Rolladenleisten hat man beobachtet, daß die Stege,
insbesondere auch die hakenartigen Abschlußenden bei größerer Zugbelastung brechen
oder aber sich derart verformen, daß die Funktion der Rollade gestört ist. Bei Druckbelastung
kommt es häufig zu einem Ausbiegen der Rolladenleisten nach außen, wodurch auch
die Funktion derRollade beeinträchtigt wird. Da die hakenförmigen Verbindungselemente
der einzelnen Rolladenleisten in druckbelastetern Zustand eine Linienberührung ergeben,
ist die Flächenpressung sehr hoch, derzufolge ebenfalls Verformungen auftreten können.
Darüber hinaus sind die bekannten Rolladenleisten, wenn sie aus Kunststoffen bestehen,
infolge ihrer Profilform schwierig herzustellen, weil besondere Kalibriervorrichtungen
notwendig sind.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Rolladenleiste
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schaffen, die auch größten Belastungen standhält und in ihrem Aufbau so gehalten
ist, daß die Funktion der Rollade auch unter ungünstigsten Bedingungen erhalten
bleibt.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß
die außen liegende Begrenzung der oberen geschlossenen Kammer zur Bildung eines
Teils der oberen Außenwand zunächst rechtwinklig oder im wesentlichen rechtwinklig
nach innen abgebogen und über mindestens ein Viertel der Leistungsbreite gerade
fortgeführt ist, dann nach oben winklig abgebogen und unmittelbar vor Schneiden
der Profilmittellinie wieder abgebogen und parallel zu dieser fortgeführt ist, dieinnen
liegende Begrenzung der oberen geschlossenen Kammer dagegen zur Bildung des anderen
Teils der oberen Außenwand winklig in Richtung der Profilmittellinie abgebogen und
unmittelbar vor Schneiden derselben wieder abgebogen und parallel zu dieser fortgeführt
ist und die obere Außenwand der oberen geschlossenen Kammer an den Abwinkelstellen
über einen horizontal verlaufenden Steg untereinander verbunden sind, während die
außen liegende Begrenzung der unten offenen Kammer an ihrem Ende zunächst rechtwinklig
oder im wesentlichen rechtwinklig nach innen abgebogen und über mindestens ein Viertel
der Leistenbreite gerade fortgeführt und dann wieder nach innen abgewinkelt ist,
die innen liegende Begrenzung der offenen Kammer dagegen an ihrem Ende unter Bildung
eines spitzen Winkels nach innen abgebogen ist.
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Durch das rechtwinklige Umbiegen nach innen sowohl
der
äußeren Begrenzung der geschlossenen als auch der offenen Kammer wird in Längsrichtung
der Rolladenleiste eine flächige Auflage geschaffen, auf der eine einwandfreie Abstützung
der nächstfolgenden Leiste möglich ist. Die Flächenauflage bedingt ferner eine geringe
Flächenpressung. Ein Ausbiegen der erfindungsgemäßen Rolladenleiste nach außen unter
Druckbelastung oder eine Verformung aufgrund einer zu hohen Flächenpressung tritt
nicht mehr auf.
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Ferner ermöglicht das dichte Nebeneinanderliegen der aus der oberen
Begrenzung der geschlossenen Kammer herausgeführten Stege und ihr Enden auf gleicher
Höhe einen besseren Winkeldurchmesser. Auch bietet die erfindungsgemäße Rolladenleiste,
wenn sie aus Kunststoff hergestellt wird, extrusionstechnische Vorteile, weil im
Gegensatz zu den bekannten Rolladenleisten aufwendige Kalibrieranlagen nicht oder
nur in geringem Umfang notwendig sind.
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Anhand der in der Zeichnung dargestellten Figur ist die Erfindung
an einem möglichen Ausführungsbeispiel im Folgenden häher beschrieben.
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Die in der Zeichnung dargestellte erfindungsgemäße Rolladenleiste
besteht aus zwei in sich geschlossenen Kammern 2, 2', die durch einen Innensteg
12 getrennt sind und einer sich nach unten an die Kammer 2' anschließenden offenen
Kammer 8, die gegenüber der Kammer 8 über den Steg 12' abgetrennt ist. Die außen
liegende Begrenzung 1 der oberen geschlossenen Kammer 2 ist zur Bildung eines Teils
der oberen Außenwand 3 zunächst rechtwinklig nach innen abgebogen und über ein Viertel
der Leistenbreite gerade fortgeführt. Danach verläuft die Begrenzung 1 unter erneuter
Abwin#klung nach oben auf die Profilmittellinie 4 zu und wird kurz vor Schneiden
derselben wieder abgebogen und parallel zu dieser
fortgeführt. Die
innen liegende Begrenzung 5 der oberen geschlossenen Kammer 2 dagegen ist zur Bildung
des anderen Teils der oberen Außenwand 3 direkt winklig in Richtung der Profilmittellinie
4 abgebogen, ebenfalls vor Schneiden der Profilmittellinie wieder abgewinkel und
parallel zu dieser fortgeführt. Die obere Außenwand 3 läuft also in zwei parallel
zueinander verlaufenden Stege 13, 14 aus, die an ihren unteren Enden über den Quersteg
11 verbunden sind. Haken 15, 16 bilden den äußeren Abschluß der Stege 13, 14. Die
außenliegende Begrenzung 1' der unten offenen Kammer 8 ist an ihrem Ende zunächst
rechtwinklig nach innen umgebogen und über ein Viertel der Leistenbreite gerade
fortgeführt. Dann erfolgt ein nach innen gerichtetes Abwinkeln in Richtung auf die
Profilmittellinie 4.
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Die innenliegende Begrenzung 5' der offenen Kammer 8 ist dagegen an
ihrem Ende unter Bildung eines spitzen Winkels nach innen abgebogen. Die freien
Enden 9, lo der inneren und äußeren Begrenzung 1', 5' der offenen Kammer 8 liegen
dabei auf einer Höhe.
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Das gleiche gilt fr die Haken 15,16.