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DE1897853U - Fensterpackung fuer tafelware. - Google Patents

Fensterpackung fuer tafelware.

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Publication number
DE1897853U
DE1897853U DE1964L0037150 DEL0037150U DE1897853U DE 1897853 U DE1897853 U DE 1897853U DE 1964L0037150 DE1964L0037150 DE 1964L0037150 DE L0037150 U DEL0037150 U DE L0037150U DE 1897853 U DE1897853 U DE 1897853U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
window
tableware
pack
bottom side
front side
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE1964L0037150
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
LESMONA SCHOKOLADEN GmbH
Original Assignee
LESMONA SCHOKOLADEN GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by LESMONA SCHOKOLADEN GmbH filed Critical LESMONA SCHOKOLADEN GmbH
Priority to DE1964L0037150 priority Critical patent/DE1897853U/de
Publication of DE1897853U publication Critical patent/DE1897853U/de
Expired legal-status Critical Current

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Description

Hamburg, den l4. Mai 1964.
RA. 349107*15.m
Anmelder: Lesmona Schokoladen G.m.b.H., Herford, Diebrockerstr. 17·
Fensterpackung für Tafelware.
Packungen für Tafelware, z.B. für Schokoladetafeln, sind in zahlreichen Ausführungsformen bekannt. Zum Teil handelt es sich um Zuschnitte aus mehr oder minder starkem Papier, die in geeigneter Weise gefaltet und verklebt sind. Zum Teil handelt es sich um Zuschnitte aus Karton, die ebenfalls in geeigneter Weise gefaltet und verklebt sind und die den Vorteil haben, daß sie der Packung eine größere Festigkeit geben, so daß die Tafelware vor Verbiegung und Zerbrechen geschützt ist.
Es sind auch bereits Packungen bekanntgeworden, in die auf der Bodenseite ein Fenster eingearbeitet ist, das mit einer durchsichtigen Folie unterlegt und durch Verklebung abgedichtet ist und das den Blick auf die Tafelware freigibt. Diese Fenster erstrecken sich fast auf die gesamte Fläche der Bodenseite, von der nur schmale Randstege übriggeblieben sind. Eine solche Packung mit einem derart großen Fenster hat den Nachteil, daß sie wegen der großen Fensteröffnung und wegen der schmalen Randstege, die die Fensteröffnung umgeben, nur eine geringe Festigkeit besitzt. Ein weiterer Nachteil einer Packung mit einem derart großen Fenster besteht darin, daß die Folie, mit der das Fenster unterlegt und durch Verklebung abgedichtet ist, leicht beschädigt werden kann und daß die in der Packung befindliche Tafelware mit nahezu ihrer gesamten der Fensteröffnung zugewandten Oberfläche dem Lichteinfluß ausgesetzt ist. Beides kann für die Tafelware, z.B. Tafelschokoladen, nachteilig sein.
Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist eine neue Packung, die die vorbezeichneten Nachteile vermeidet oder doch weitgehend vermindert und die in dem beigefügten Modell beispielsweise ver-r anschaulicht ist.
Das Modell zeigt einen Faltschachtelzuschnitt aus Karton. Aus der Schauseite ist nahe dem rechten Rand ein rechteckiges Fenster mit abgerundeten Ecken ausgestanzt. Dieses Fenster nimmt weniger als 1/4 der Schauseite ein. Mehr als 3/^ der Schauseite ist unverletzt. Insbesondere ist der größere linke Teil der Schauseite erhalten geblieben, während die drei über und neben dem Fenster befindlichen Randstege fast 2 cm breit sind. An die Schauseite sind die Seitenteile und die Bodenseite mit den entsprechenden Verschlußstegen und Verschlußklappen angelenkt, die in an sich bekannter Weise zu einer Faltschachtel zur Aufnahme der Tafelware gefaltet und verklebt werden.
Der Vorteil der den Gegenstand dieser Anmeldung bildenden Fensterpackung für Tafelware besteht darin, daß zwar die Tafelware durch das Fenster, das selbstverständlich mit durchsichtiger Folie unterlegt und durch Verklebung abgedichtet wird, sichtbar gemacht, daß aber andererseits die Gefahr der Beschädigung des Fensters und nachteilige Lichteinflusse auf die Tafelware, ferner die Verringerung der Festigkeit der Packung auf ein Mindestmaß herabgesetzt werden.
Der neben und um das Fenster verbleibende Teil der Schauseite und der Bodenseite der Packung lassen reichlich Raum für die graphische und farbige Ausgestaltung der Packung, wozu auch eine Abbildung der Ware gehört, die vorzugsweise auf der Bodenseite angebracht werden kann.
Selbstverständlich kann das Fenster auch nahe dem linken Rand oder in der Mitte der Schauseite der Packung angebracht sein, wobei jedoch wichtig ist, daß die Größenverhältnisse zwischen dem Fenster und dem übrigen Teil der Schauseite in etwa gleich bleiben und das Verhältnis von 1/4 zu 3/4 nicht überschreiten.

Claims (2)

GA Q /. Π Α Π "7 ^ίΓΓ«' ' Schutzansprüche;
1.) Pensterpackung für Tafelware, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Schauseite oder auf der Bodenseite ein - zweckmässig rechteckiges - Fenster ausgestanzt und mit durchsichtiger Folie unterlegt und durch Verklebung abgedichtet ist, wobei dieses Fenster weniger als 1/4 der Schauseite oder der Bodenseite einnimmt und die über und neben dem Fenster befindlichen Randstege der Schauseite oder der Bedenseite etwa 2 cm breit sind.
2.) Fensterpackung für Tafelware nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Fenster nahe dem rechten Rand oder nahe dem linken Rand oder etwa in der Mitte der Schauseite oder der Bodenseite der Packung angebracht ist.
DE1964L0037150 1964-05-15 1964-05-15 Fensterpackung fuer tafelware. Expired DE1897853U (de)

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DE1897853U true DE1897853U (de) 1964-07-30

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ID=33175691

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DE (1) DE1897853U (de)

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