DE1873969U - Faltschachteln mit aufreissoeffnung. - Google Patents
Faltschachteln mit aufreissoeffnung.Info
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B65—CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
- B65D—CONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
- B65D5/00—Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
- B65D5/42—Details of containers or of foldable or erectable container blanks
- B65D5/54—Lines of weakness to facilitate opening of container or dividing it into separate parts by cutting or tearing
- B65D5/5405—Lines of weakness to facilitate opening of container or dividing it into separate parts by cutting or tearing for opening containers formed by erecting a blank in tubular form
- B65D5/542—Lines of weakness to facilitate opening of container or dividing it into separate parts by cutting or tearing for opening containers formed by erecting a blank in tubular form the lines of weakness being provided in the container body
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Description
Patentabteilung
Bor/Ho. Düsseldorf, den IJ. Juli 196I
D 1747 a
Neue Gebrauchsmusteranmeldung D I747 a
"Faltschachtel mit Aufreißöffnung"
Die Neuerung bezieht sich auf aus Karton oder ähnlichen rill-
oder biegefähigen Materialien bestehende, zum Verpacken von Schüttgütern bestimmte Faltschachtel , die oben durch an die
Seitenwände angelenkte und miteinander verklebte Klappen verschlossen sind, und die eine an der Oberkante der Schachtel von
dieser abstehende und aus wenigstens zwei aufeinander befestigten Materialstücken bestehende Aufreißvorrichtung besitzen, von
der das untere Materialstück mit einer senkrechten Seitenwand der Schachtel und das bzw. die oberen mit der bzw. den waagerechten
Deckelflächen der Schachtel verbunden sind.
Die vorliegende Neuerung beschränkt sich auf Schachteln mit rechteckigem Grundriß, bei denen sich ein Aufreißzipfel an
der Oberkante der schmaleren Seitenwand befindet. Diese Schachteln können in der schmaleren Seitenwand 2 (Abb. D-Q) befindliche
Perforationslinien besitzen, die entweder von der einen oberen Schachtelecke bogenförmig zu der anderen Schachtelecke
Patentabteilung „ 2 -
D 1747 a
verlaufen, oder die von der einen oberen Schachtelecke geradlinig schräg nach unten zu der gegenüberliegenden Kante
verlaufen.
Es wurde nun gefunden, daß sich derartige Schachteln besonders leicht öffnen lassen, wenn wenigstens eine von einem Ende der
Zipfelbasis ausgehende Perforationslinie zunächst in der durch den Zug beim Aufreißen sich ergebenden Materialbeanspruchung
verläuft.
Die Enden der Zipfelbasis fallen bei der bevorzugten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Schachteln, wie sie auch in den Zeichnungen dargestellt ist, mit den beiden oberen Ecken
der Schmalseite 2 zusammen.
Unter "Zugrichtung" ist entweder eine mit der Schachtelkante zusammenfallende Richtung oder eine zu der Schachtelkante in
spitzem Winkel stehende, bevorzugt geradlinig in die Fläche hineinlaufende Richtung zu verstehen.
Die Erfindung wird nun an Hand von Zeichnungen beschrieben, die zum Teil die zur Herstellung der erfindungsgemäßen Schachteln
dienenden Zuschnitte, zum Teil die noch nicht ganz geschlossenen Schachteln darstellen.
Patentabteilung _ -ζ
D 1747 a J
Die einzelnen Abbildungen sind mit großen Buchstaben bezeichnet, die Einzelteile der Schachteln mit Zahlen. Zur
Bezeichnung von Teilen, die sich in Bezug auf Lage oder Funktion einander entsprechen, werden meist dieselben Zahlen
benutzt. Nun unterscheiden sich die einzelnen Abbildungen gelegentlich dadurch, daß sich Teile derselben Funktion an
verschiedenen Stellen befinden bzw. daß diese Teile verschiedene Gestalt haben. In diesen Fällen bleibt die einmal
für das jeweilige Teil gewählte Zahl dieselbe, sie wird zur Unterscheidung gegenüber den entsprechenden, in anderen
Abbildungen vorhandenen Teilen durch einen kleinen Buchstaben ergänzt, der dem großen Buchstaben der jeweiligen Zeichnung
entspricht. Biegelinien bzw. Perforationslinien werden mit den großen Buchstaben B bzw. P in Kombination mit den Zahlen
derjenigen Flächen bezeichnet, in denen diese Biege- oder Perforationslinien verlaufen. Sofern die genannten Linien
in den Berührungslinien zweier Flächen verlaufen, werden die großen Buchstaben B und P mit den Zahlen beider Flächen
kombiniert.
Die Abbildung D zeigt eine rechte obere Ecke der Schachtel mit der vorderen breiteren Seitenwand 1, der schmaleren
Seitenwand 2 und der Deckelklappe 7, wobei die Basisecken des mit 14 d bezeichneten Aufreißzipfels mit den
Patentabteilung
D 1747 a ■ - 4 -
oberen Ecken der schmaleren Seitenwand 2 zusammenfallen.
Eine Ausführungsform der Erfindung ist in Abbildung M dargestellt.
Diese Abbildung zeigt denjenigen Teil des Zuschnittes der erfindungsgemäßen Schachteini an dem die beiden größeren
Seitenwände Im und jjm mit der schmaleren Seitenwand 2m zusammenstoßen.
An der Kante der nach oben durch die Biegelinie B 15m/2m begrenzten Seitenwand 2m befindet sich das Zipfelunterteil 15m.
An die Oberkante der Seitenwand Jm ist die Deckelklappe 7m angelenkt.
Das bei den im Hauptpatent dargestellten Ausführungsformen nach den Abbildungen H-K mit der Deckelklappe 7 verbundene
Zipfelteil 17 ist hier fortgelassen. Die Trennungslinie zwischen der Deckelklappe 5m und dem Zipfeloberteil l6m ist hier als
Perforationslinie P 5m/l7m dargestellt.
In Abbildung M führen nun die beiden Enden der Perforationslinie P 2m zunächst von den beiden Schachtelecken, die mit den Basisenden
des Aufreißzipfels zusammenfallen, derart geradlinig in die Seitenwand 2m hinein, daß sie mit den Schachtelkant.en (hier
alsBiegelinien B lm/2m bzw. B 2m/5m dargestellt) spitze Winkel bilden. Die geradlinigen Teile der Perforationslinie sind weiter
unten durch ein mittleres bogenförmiges Teil verbunden.
Eine andere Ausführungsform ist in Abbildung N dargestellt;
hier sind die in Zugrichtung verlaufenden Teile der Perforationslinien P ln/2n bzw.' P 2n/3n in die senkrechten Schachtelkanten
hineinverlegt worden und an ihrem unteren Ende durch die
U Henkel & Cie GmbH
Patentabteilung _ R _
D 1747 a J
Perforationslinie P 2n verbunden.
In weiterer Ausbildung der Erfindung können die Enden der in Zugrichtung, vorzugsweise geradlinig, verlaufenden Perforationslinien
durch eine geradlinige Biegelinie verbunden ■ sein, wie das beispielsweise in Abbildung 0 durch die Biegelinie
B 2 ο dargestellt ist. Auch in Abbildung N kann die Perforationslinie P 2n durch eine entsprechende Biegelinie B 2n ersetzt sein.
Abbildung P beschreibt eine weitere Ausführungsform der Erfindung,
bei der von der linken Basisecke des Zipfels eine Perforationalinle
P 2p zunäohst in spitzem Winkel zu der linken senkrechten Seitenkante der Seitenfläche 2 ρ durch diese Seitenwand hinduroh
verläuft, um dann in dem unteren Teil in Richtung auf die gegenüberliegende senkrechte Seitenkante umzubiegen und weiter bis
zu dieser Seitenkante zu verlaufen. Diese rechte Seitenkante stellt gleichzeitig die Biegelinie dar, um die sich die aus der
Seitenwand 2p herausgerissene Fläche biegt. Die Perforationslinio
P 2p kann selbstverständlich auch mehr oder weniger geradlinig bis zu der gegenüberliegenden Wand verlaufen. Eine weitere
Ausführungsform ist in Abbildung Q dargestellt; hler verläuft
eine von der linken oberen Basisecke des Zipfels ausgehende Perforationslinie P 2q in die Fläche 2q hinein, um in dieser
zu enden; dieses Ende der Perforationslinie ist mit der rechten oberen Basisecke des Aufreißzipfels durch die Biegelinie B 2a
verbunden.
Patentabteilung -O-
D 17^7 a
Bei Verwendung der Ausführungsformen nach Abbildung M und N gelingt
es sehr leicht, in die obere Schmalseite eine Öffnung einzureißen, die groß genug ist, um die jeweils benötigte Menge
des Schachtelinhaltes innerhalb weniger Sekunden auszuschütten. Bei den Ausführungsformen der Erfindung nach Abbildung 0 - Q
geht der Riß, sofern man nicht zuviel Kraft anwendet, bis zum unteren Ende der Perforationslinie. Es bildet sich so eine
Klappe, an deren Oberkante der als Griff dienende Aufreißzipfel hängt, und die geöffnete Schachtel kann durch Eindrücken der
Klappe leicht wieder verschlossen werden. Es macht nichts aus, wenn die Klappe beim Verschließen so stark angedrückt wird,
daß sie nicht mehr in derselben Ebene wie die Seitenwand 2 liegt, sondern ein wenig in das Innere der Schachtel hineingedrückt
wird; in jedem Fall ragt der Abreißzipfel heraus und die Schachtel kann damit leicht wieder geöffnet werden.
Bei den Abbildungen M-O sind die Zipfelteile 15 und 16
nicht völlig durch einen Schnitt voneinander getrennt, sondern sie stehen an der Spitze durch einen Steg S miteinander in
mechanisch leicht lösbarer Verbindung. Man trennt hierbei die Zipfelteile nicht vollständig durch Schnitte voneinander
bzw. von den mit ihnen in Berührung stehenden Teilen des Zuschnittes, sondern man läßt sie an den Außenkanten, an
denen sie die Außenkante eines anderen Zipfelteiles berühren,
:entabtellunc
D 1747 a
*■ 7 -Patentabteilung f
in mechanisch leicht lösbarer Verbindung. Diese mechanisch leicht lösbare Verbindung kann in dem dargestellten Steg 19
bestehen; man kann aber auch den ganzen Schnitt' durch eine kräftige Perforationslinie ersetzen, die sich spätestens
beim Schließen der gefüllten Schachtel in der Verpackungsmaschine leicht durchreißen läßt.
Bei allen diesen Ausführungsformen ist es sehr zu empfehlen,
das bzw. die mit den Deckelklappen 5 und ggf« 7 verbundenen
oberen Zipfelteile l6 und ggf. 17 von diesen Deckelklappen durch eine Perforationslinie zu trennen, während das untere
Zipfelteil 15 nur durch die Biegelinie B 15/2 von der Seitenwand 2 abgetrennt ist, d.h. die Zugfestigkeit des Materials
ist in der Biegelinie nicht wesentlich herabgesetzt. Dadurch reißen die oberen Zipfelteile 16 und ggf. 17 von den Deckelklappen
5 und ggf.7 leicht ab, während sich der auf das untere
Zipfelteil I5 einwirkende Zug auf den oberen Bereich der
Seitenwand 2 überträgt, und damit das leichte Einreißen eine Ausschüttöffnung gewährleistet»
Claims (1)
- Schutz a nsprüche1. Faltschachtel mit Aufreißvorrichtung, die oben durchan die Seitenwände angelenkte und miteinander verklebte Klappen 5, 7 und 8 verschlossen sind, und die eine an der Oberkante der schmaleren Seitenwand 2 von dieser abstehende und aus wenigstens zwei aufeinander befestigten Materialstücken (=Zipfelteile) bestehende Aufreißvorrichtung (=Aufreißzipfel) besitz t , von der das untere Materialstück mit einer senkrech ten Seitenwand der Schachtel und das bzw. die oberen mit der bzw. den waagerechten Deckelflächen der Schachtel verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß von wenigstens einem Ende der Aufreißzipfelbasis eine Perforationslinie ausgeht, die zunächst in der durch den Zug beim -Aufreißen sich ergebenden Materialbeanspruchung verläuft. *2. Faltschachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet-, daß die Basisecken des Aufreißzipfels mit den beiden oberen Ecken der Faltschachtel zusammenfallen. 'J5. Faltschachtel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die oberen, in Zugrichtung verlaufenden Teile der Perforationslinien mit den senkrechten Seitenkanten der Seitenwand 2 zusammenfallen.Henkel & Cie GmbHPatentabteilungD I747 a ν4β Faltschachtel■ nach Ansprucn 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die oberen, in Zugrichtung verlaufenden Teile der Perforationst linien P 2 ο bzw. P 2m bevorzugt geradlinig sind und sie bzw. ihre Verlängerungen nach oben mit den senkrechten Seitenkanten der. Seitenwände 2 bzw. mit deren Verlängerungen nach oben spitze Winkel bilden. . ' · Λ5· Faltschachtel nach Anspruch 1. - 4, dadurch gekennzeichnet, ■ daß die unteren Enden der in Zugrichtung verlaufenden Teile der Perforationslinie durch einen über die Seitenwand^2·hinweg nicht in Zugrichtung verlaufenden Teil der ganzen Perforationslinie . ' verbunden sind. ■ ■6. Faltschachtel nach Anspruch 1 - 4,, dadurch gekennzeichnet, daß die unteren Enden der in Zugrichtung verlaufenden Perforationslinien durch eine über die Seitenwand 2 hinweglaufende Biegelinie B 2 ο■■·:■■ verbunden sind. . · ■7· Faltschachtel nach Anspruch 1, .2 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß von der einen Basisecke des Aufreißzipfels eine Perforations- '■-■ ' linie durch die Seitenwand 2 bis zu der gegenüberiiegenden senkrechten Seitenkante der Seltenwand verläuft.·- 10 -Henkel & Cie GmbHPatentabteilung "~ 10 -: D 1747 a ;8. Faltschachtel nach Anspruch 1, 2 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß eine von der einen Basisecke des Aufreißzipfels in die Seitenwand 2 hineinlaufende Perforationslinie in der Seitenwand 2 endet und daß sich zwischen dem Endpunkt der ... Perforationslinie und der arideren Basisecke des Zipfels eine Biegelinie befindet. :■ \ ■-■■■■,'. . :Dr* RaeckePatentanwaltGen^VoIIm. 152/1950
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEH38802U DE1873969U (de) | 1961-07-18 | 1961-07-18 | Faltschachteln mit aufreissoeffnung. |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEH38802U DE1873969U (de) | 1961-07-18 | 1961-07-18 | Faltschachteln mit aufreissoeffnung. |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1873969U true DE1873969U (de) | 1963-06-12 |
Family
ID=33142150
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DEH38802U Expired DE1873969U (de) | 1961-07-18 | 1961-07-18 | Faltschachteln mit aufreissoeffnung. |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1873969U (de) |
-
1961
- 1961-07-18 DE DEH38802U patent/DE1873969U/de not_active Expired
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