DE1868360U - Klemme, insbesondere fuer freileitungen, zum festklemmen von zwei elektrischen leitungen aus verschiedenem werkstoff zwischen klemmkoerpern unter verwendung von doppelmetallblech. - Google Patents
Klemme, insbesondere fuer freileitungen, zum festklemmen von zwei elektrischen leitungen aus verschiedenem werkstoff zwischen klemmkoerpern unter verwendung von doppelmetallblech.Info
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Description
. O 75 732-2.163
PATE NTANWÄLTE 75/8 η STUTTGART-N Il.·.$$$:.
P 14 678/210 Gm Reg.-Nr. 117 452
Firma Karl Pfisterer Fabrik elektrotechnischer .Spezialartikel, Stuttgart-Untertürkheim (Baden-Württ.)
Augsburger Str. 575
Klemme, insbesondere für Freileitungen, zum Festklemmen
von zwei elektrischen Leitungen aus verschiedenem Werkstoff zwischen Klemmkörpern unter Verwendung von
Doppelmetallblech
Die Erfindung bezieht sich auf eine Klemme zum·Festklemmen
von zwei elektrischen Leitungen aus Kupfer und Aluminium zwischen zwei Klemmkörpern, die aus
Aluminium bestehen und auf denen im Bereich des Kupferleiters auf der diesem zugekehrten und diesem
parallelen inneren Oberfläche ein Kupalblech befestigt ist, dessen Aluminiumseite dem Klemmkörper und dessen
Kupferseite dem Kupferleiter zugekehrt ist. Bei einer bekannten Klemme dieser Art ist das Kupalblech um
den sich längs dem Leiter erstreckenden Klemmkörperrand herumgeführt, so daß die Stoßstelle zwischen
Aluminium und Kupfer sich auf diesem Klemmkörperrand
befindet. Bei der üblichen senkrechten Einbaulage, bei der der Kupferleiter immer unter dem Aluminiumleiter
angeordnet ist, befindet sich also diese Stoßstelle an der untersten Stelle, so daß das Regenwasser dort stehen
bleibt und zu einer vorzeitigen Korrosion führt. Auch sind die senkrecht zur Leiterachse verlaufenden Ränder ^
des Kupalbleches um die senkrecht zum Leiter verlaufenden Kanten des Klemmkörpers herumgebogen, so daß jeder
O Klemmkörper einzeln mit dem Kupalblech versehen werden
muß, was die Herstellung der bekannten Klemmkörper wesentlich
erschwert. Auch die Stoßstelle zwischen der Kante dieses umgelegten Kupalblechrandes und dem Klemmenkörper
dieser bekannten Klemme ist ^leicht Korrosionen ausgesetzt.
Gemäß der Erfindung sind diese Nachteile der bekannten Klemme durch die Kombination folgender Merkmale beseitigt:
s~\ a) Das Doppelblech bedeckt alle drei parallel zur Längs
achse des zweiten Leiters verlaufenden Oberflächen des diesem Leiter benachbarten Klemmkörperteiles,
b) das Doppelblech endet an den Kanten der senkrecht zur Leiterlängsachse verlaufenden ebenen Seitenflächen des
Klemmkörpers,
c) die sich zwischen den äußeren Doppelblechkanten erstreckenden ebenen Seitenflächen sind zusammen mit
den mit diesdn fluchtenden Stirnflächen des Doppel
bleches mit einer an sich bekannten nichtmetallischen
Schutzschicht "bedecktο
Durch die Kombination der Merkmale a), b) und c) wird zunächst erreicht, daß das Doppelblech zusammen mit der
' Schutzschicht eine den dem zweiten Leiter'benachbarten
Klemmkörperteil allseitig umschließende Kappe bildete Dadurch ist der bei der üblichen senkrechten Einbaulage
^J unten befindliche Teil des Klemmenkörpers allseitig um
schlossen, so daß die Korrosionsgefahr auf ein Minimum beschränkt ist» Dadurch, daß das Doppelblech gemäß dem
Merkmal b) an den ebenen Seitenflächen des Klemmkörpers endet, ist es möglich, zur Herstellung der Klemmkörper
das an sich bekannte Verfahren anzuwenden, bei dem vorgeformtes Stangenmaterial durch Schnitte quer zur Stangenlängsachse
in einzelne Klemmkörper zerlegt wird»
Γ\ Eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung besteht
daher darin, daß jeder Klemmkörper durch Zerlegen einer Verbundstange hergestellt ist, die aus einer Metallstange
und einem um eine Seite der Stange umgelegten Doppelmetallblech besteht, die beide durch eine durch gemeinsames
Verformen erzeugte innige Schweißverbindung miteinander verbunden sind.
Die Gestaltung der Klemmkörper der Klemme gemäß der Erfindung ermöglicht also auch eine besonders einfache Herstellung
der Klemmkörper,,
Es ist zwar eine Klemme bekannt, bei der entsprechend dem
Merkmal a) auf einem Bronce-Klemmkörper eine öhromauflage elektrolytisch, aufgebracht ist, die den den Aluminiumleiter
benachbarten Klemmkörperteil allseitig umschließt. Eine solche den broncenen Klemmkörpertei.1 allseitig umschließende
Chromkappe ergibt sich bei der Anwendung cfes elektrolytischen Verfahrens von selbst. Beim Befestigen
eines Doppelmetallbleches durch Aufpressen oder derglei-
chen ist jedoch die Herstellung einer solchen, einen ganzen Teil des Klemmkörpers allseitig umschließenden Kappe
praktisch unmöglich. Außerdem muß auch die Chromschicht dieser bekannten Klemme auf jeden Klemmkörper einzeln
aufgetragen werden, wodurch das Herstellungsverfahren sehr umständlich und teuer wird.
Eine nach einem bekannten Verfahren zum Plattieren eines Aluminium-Klemmkörpers mit einer Kupfereinlage hergestellte
Klemme unterscheidet sich vom Gegenstand der Erfindung schon dadurch, daß im Bereich des Kupferleiters
nicht ein Doppelmetallblech sondern ein Kupferblech als Auflage vorgesehen ist. Dadurch besteht eine erhöhte
Korrosionsgefahr, da der Kontakt zwischen der Kupfereinlage und dem Aluminium-Klemmkörper bei dieser bekannten
Klemme nie so innig sein kann, wie zwischen den beiden Schichten eines Doppelmetallbleches. Außerdem ist das
Kupferblech bei dieser bekannten Klemme nicht um den sich längs dem Leiter erstreckenden Klemmkörperrand herumgeführt.
Der Gegenstand der Erfindung unterscheidet sich also bereits gattungsmäßig von dieser bekannten Klemme.
Auch werden hierbei nicht die sich aus der Kombination des Merkmals b) mit den Merkmalen a) und c) ergebenden
Vorteile ausgenutzt.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel einer aus zwei Klemmkörpern bestehenden Klemme gemäß der Erfindung
dargestellt.
Es zeigen:
Pig. I eine Seitenansicht teilweise geschnitten und
Pig. 2 eine Draufsicht der Klemme.
Die dargestellte Klemme besteht aus den beiden Klemmkörpern 1 und 2. Beide Klemmkörper weisen nicht ebene Außenflächen
auf, die von zur Zeichenebene senkrechten Mantellinien,
gebildet sind und im folgenden, wie das in der Geometrie üblich ist, kurz als zylindrische Flächen bezeichnet
werden. Die Seiten der Klemmkörper 1 und 2 sind durch parallel zur Zeichenebene liegende ebene Flächen
begrenzt. Die Klemmkörper sind mit einer Bohrung 3 bzw. 4
versehen, die dazu dient, eine Schraube zum Zusammenklemmen der beiden Körper 1 und 2 aufzunehmen.
Die Körper 1 und 2 bestehen aus Aluminium. Am oberen Ende der Körper 1 und 2 sind Seilmulden 5 bzw. 6 für eine
Aluminiumleitung J vorgesehen. Am unteren Ende sind Seilmulden 8 bzw, 9 vorgesehen, die jedoch mit einer Kupal·
blechschicht 10 bzw. 11 bedeckt sind, die so auf den Körper 1 und 2 aufgebracht ist, daß ihre Aluminiumflächen
unmittelbar auf der zylindrischen Außenfläche der Klemmkörper aufliegt. Diese Kupalblechflachen, deren Kupferseite
also nach außen gekehrt ist, dienen dazu, das Festklemmen einer Kupferleitung 12 zu ermöglichen, ohne daß
dabei das Kupfer der Leitung 12 mit dem Aluminium der Körper 1 und 2 in Berührung kommt.
Die Kupalbleehe 10 und 11 erstrecken sieh in der Längsrichtung
des Leiters 12 bis zu den Kanten 13 der zylindrischen
Oberflächen und umschließen das ganze durch zylindrische
Flächen begrenzte, der Leitung 12 zugekehrte Ende der Klemmkörper sowohl auf der der Leitung 12 zugekehrten
inneren Seite 14 als auch auf der der Leitung abgekehrten äußeren Seite 15 der Klemmkörper.
Die sich zwischen den Kupalbleehkanten erstreckenden
ebenen Seitenflächen, der Klemmkörper 1 und 2 sind mit einer nichtmetallischen Schutzschicht 16 bzw, 17 bedeckt, die
gleichzeitig die Schnittflächen der Kupalbleche bedecken.
Zum Herstellen dieser Klemmkörper werden in der Zeichnung nicht dargestellte, mit einem etwa der in Fig. 1 dargestellten
Seitenansicht entsprechenden Profil vorgeformte Metallstangen verwendet. Diese Metallstangen werden zusammen
mit um das eine Ende umge^gten Kupalblechen in an sich bekannter Weise so verformt, daß sie ein der Seitenansicht
der Klemmkörper entsprechendes Profil erhalten. Dieses kann durch Ziehen, Malzen oder dergleichen geschehen.
Sobald die Stangen dieses Profil erhalten haben, werden sie durch zur Längsachse senkrechte Schnitte in die
einzelnen Klemmkörper zerlegt, deren von den Kanten des Kupalbleches begrenzte Teile der Schnittfläche dann mit
der Schutzschicht 16 bzw. 17 überdeckt werden.
Claims (2)
1) Klemme, insbesondere für Freileitungen, zum Pestklemmen
von zwei elektrischen Leitungen aus verschiedenem Werkstoff zwischen mindestens zwei Klemmkörpern, die aus einem
dem einen Leiter angepaßten Material bestehen und auf denen im Bereich des zweiten Leiters auf der diesem
zugekehrten und diesem parallelen inneren Oberfläche ein :
Doppelmetallbleeh befestigt ist, dessen dem Klemmkörper zugewandte Seite aus einem dem Klemmkörpermaterial
angepaßten und dessen andere Seite aus einem dem zweiten Leiter angepaßten Material besteht und das um den sich
längs dem Leiter erstreckenden Klemmkörperrand herumgeführt
ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Doppelblech (10, 11) alle drei parallel zur Längsachse des zweiten
Leiters (12) verlaufenden Oberflächen (14, 15) des diesem
Leiter "(12) benachbarten Klemmkörperteiles bedeckt und .; an den Kanten (Γ5) der senkrecht zur Leiterlängsachse
verlaufenden, ebenen Seitenflächen des Klemmkörpers endet land daß die sich zwischen den Doppelblechkanten
erstreckenden ebenen Seitenflächen zusammen mit den mit diesen fluchtenden Stirnflächen des Doppelbleches (10,
11) mit einer an sich foekanrvfea} nichtmetallischen Sdhutzschicht
(16, 17) bedeckt sind, so daß das Doppelbleeh (10, 11) zusammen mit der Schutzschicht (I7) eine den
dem zweiten Leiter (12) benachbarten Klemmkörperteil allseitig umschließende Kappe bildet.
2) Klemme nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Klemmkörper durch Zerlegen einer Verbundstange
hergestellt ist, die aus einer Metallstange und einem um eine Seite der Stange umgelegten Doppelmetallblech
(10, 11) besteht, die beide durch eine durch gemeinsames Verformen erzeugte innige Schweißverbindung
miteinander verbunden sind.
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