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Möbel mit einklappbaren Teilen, insbesondere zusammenlegbarer Tisch
Die Erfindung bezieht sich auf ein Möbel mit einklappbaren Teilen insbesondere Füßen,
vorzugsweise einen zusammenlegbaren Tisch für Campingzwecke u. dgl., bei dem einem
vorzugsweise plattenförmigen Träger Scharnierglieder für die klappbaren Teile fest
angefügt sind. Bei den bekannten Möbeln dieser Art sind die einklappbaren, in der
Regel aus Metallrohren bestehenden Teile wie Füße in metallischen Aufnahmegliedern
gehaltert, die ihrerseits mit dem Träger durch Schrauben verbunden sind. Sofern
der Träger aus einem Werkstoff besteht, der Holzschrauben keinen sicheren Halt bietet,
ist es üblich, zwischen die Scharnierglieder und den Träger noch besondere Glieder
zu schalten, um die klappbaren Teile zuverlässig mit dem Träger zu verbinden. Bei
anderen bekannten Ausführungen sind zur Befestigung der Scharnierglieder den Träger
insgesamt durchsetzende Schrauben verwandt, die sich an diesem mit großen Köpfen
abstützen. Solche Ausführungen werden jedoch nur in Sonderfällen verwandt, weil
die Schraubenköpfe im Sichtbereich liegen, sofern auf dem Träger nicht noch eine
besondere Abdeckung angebracht wird. Die vorbekannten Ausbildungen sind demnach
in Hinblick auf die Fertigungskosten, die Belastbarkeit und fallweise das Aussehen
ungünstig. Außerdem besteht bei der Verwendung von metallischen Scharniergliedern,
in denen metallische klappbare Glieder gelagert sind, die Gefahr, daß auch hochwertig
veredelte
Oberflächen im Lagerungsbereich schnell verschleißen,
so daß hier Korrosionsschäden anfallen können.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Möbel der eingangsumschriebenen
Art zu schaffen, das mit geringem Kostenaufwand lieferbar ist, ein ansprechendes
Aussehen aufweist und es trotz hoher Belastbarkeit zuläßt, den Werkstoff für den
Träger ohne Rücksicht auf die Möglichkeit, in ihm Schrauben fest zu verankern, auszuwählen.
Dies wird erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch erreicht, daß mit dem Träger einen
großflächigen Fuß aufweisende, aus Kunststoff bestehende Scharnierglieder durch
Verkleben verbunden werden. Zur Festlegung der Scharnierglieder an dem Träger werden
also Schrauben nicht mehr benötigt. Da für die Anbringung der Scharnierglieder in
aller Regel große Flächen zur Verfügung stehen, kann die Klebfläche praktisch beliebig
groß sein, so daß sich auch an wenig widerstandsfähigen Trägern Scharnierglieder
unmittelbar befestigen lassen, ohne daß ungünstig hohe Beanspruchungen des Trägers
entstehen. Die Fertigung wird bei der erfindungsgemäßen Ausbildung gegenüber den
vorbekannten Ausführungen vereinfacht, da die Scharnierglieder sich als Preßteile
fertigen lassen, die ohne jede Nachbehandlung eine sehr dauerhafte einwandfreie
Oberflächenbeschaffenheit aufweisen. Die Klebverbindungen lassen sich schnell und
mit einfachen Einrichtungen herstellen.
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Die Erfindung läßt sich in mancherlei Arten verwirklichen. Besonders
zweckdienlich ist es, die Scharnierglieder insgesamt einstückig auszubilden. Es
wäre jedoch auch möglich, sie aus mehreren Teilen zusammenzufügen. Bei einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung werden einer aus nichtmetallischem Werkstoff wie
Holz,
Preßmasse od. dgl. bestehenden Tischplatte Füße bzw. Fußpaare lagernde Scharnierglieder
durch Kleben angesetzt, die eine großflächige Fußplatte und ein dieser angeformtes
Lagerauge umfassen. Bei solchen Halterungen kann die Klebfläche unter dem ringförmig
geschlossenen Lagerauge ununterbrochen durchlaufen. Es wäre jedoch auch möglich,
das Lagerauge im wesentlichen durch einen im Scheitelbereich halbkreisförmigen,
etwa parallelschenkligen Bügel zu bilden, der auf der Fußplatte steht. In diesem
Falle könnte die Fußplatte unterhalb der Lageröffnung des Bügelsjeine Einsenkung
bzw. einen Durchbruch aufweisen. Solche Ausführungen sind insbesondere dann zweckmäßig,
wenn vorgesehen ist, die Lagerglieder auf schon gebogene, die Füße od. dgl. bildende
Rohrabschnitte zu schieben, da dann auch bei verhältnismäßig enger Passung die gekrümmten
Bereiche der Füße das Aufschieben nicht beeinträchtigen. Anderseits ist es jedoch
auch möglich, ringförmig geschlossene Lageraugen auf schon gebogene Rohre zu bringen,
sofern ein gewisses Spiel belassen wird, das jedoch gering sein kann, da die Lageraugen
in der Regel nur einer geringen Breite bedürfen.
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Die Abmessungen von insbesondere für Tischfüße bestimmten, durch Kleben
befestigbaren Scharniergliedern lassen sich den jeweiligen Anforderungen anpassen.
Als besonders zweckdienlich hat es sich erwiesen, den Durchmesser einer kreisscheibenförmigen
Fußplatte etwa dem Drei-bis Vierfachen des Durchmessers des gehalterten Fußes entsprechen
zu lassen. Von diesen Maßverhältnissen kann jedoch abgewichen werden. Es ist schon
erwähnt worden, daß es sich in der Regel empfiehlt, die Lageraugen, die an durch
Verkleben festzulegenden Fußplatten sitzen, verhältnismäßig schmal auszuführen.
Dabei ist es zweckmäßig, zur gelenkigen Verbinden+ ins
ein Fußpaar
bildenden U-förmigen, seinen Steg der Tischplatte zuwendenden Bügels zwei Scharnierglieder
mit freiem Abstand an der Tischplatte durch Verkleben zu befestigen. Damit läßt
sich eine breite Stützbasis verwirklichen, die die mechanischen Beanspruchungen
niedrig hält. Außerdem greifen dann die Stützkräfte an verhältnismäßig weit voneinander
entfernten Bereichen des Trägers wie Tischplatte od. dgl. an, so daß auch deren
Beanspruchungen herabgesetzt werden.
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Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung empfiehlt es sich, insbesondere
klappbaren bzw. einsteckbaren Füßen zugeordnete schwenkbare Stützstreben durch bügelförmige
Lagerglieder zu haltern, die den Strebenfußteil mit ihrem mittleren Breitenbereich
übergreifen, der gegen Klebflächen bildende Flansche angrenzt. Solche Lagerglieder
können von Abschnitten einer aus nichtmetallischem Werkstoff bestehenden Profilstange
gebildet oder als Preßformteile hergestellt sein und erfordern daher nur geringe
Kosten.
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Auf der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand in einem Ausführungsbeispiel
dargestellt. Es zeigen : Fig. 1 schaubildlich einen insbesondere Campingzwecken
zugeordneten Klapptisch, Fig. 2 den Klapptisch nach Fig. 1 in transport-bzw. lagerbereitem
Zustand von der Unterseite, Fig. 3 in schaubildlicher Darstellung ein der Fußlagerung
dienendes Lagerglied,
Fig. 4 das Lagerglied nach Fig. 3 in Seitenansicht,,
Fig. 5 ein der Strebenlagerung dienendes Lagerglied schaubildlich, Fig. 6 das Lagerglied
nach Fig. 5 in Seitenansicht.
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Der in Fig. 1 dargestellte Tisch weist eine Platte 10 und Füße 11
- 14 auf. Die Füße 11 und 12 einerseits und 13 und 14 anderseits bilden jeweils
ein Paar, d. h. sie sind von den Schenkeln eines U-förmigen Bügels dargestellt,
dessen Steg dicht unter der Tisdtplatte 10 liegt. Die Füße 11-14 werden durch Streben
15-18 gehalten, die paarig durch die Schenkel von etwa U-förmigen Bügeln gebildet
sind, deren Stege sich an der Unterseite der Tischplatte erstrecken. Die die Streben
15-18 bildenden Bügel bestehen zweckmäßig aus Stahldraht und fassen mit abgewinkelten
Enden in Ausnehmungen der Füße. Die Füße bzw. die sie bildenden Bügel
| sind vorzugsweise aus Rohrabschnitten hergestellt. Wie Fig.
2 |
| zeigt, fassen im transport-bzw. lagerbereiten Zustand des Ti- |
sches die gegen die Unterseite seiner Platte angeklappten Fußpaare ineinander. Die
Streben sind einander kreuzend angeordnet und fassen mit ihren Enden in zugeordnete
Aussparungen der Füße, wobei sie aufgrund ihrer wechselseitigen Verkreuzung ein
unbeabsichtigtes Abklappen der Fußbügel von der Unterseite der Platte 10 verhindern.
Die die Fußpaare bildenden Bügel, deren Stege in Fig. 2 mit 19 und 20 bezeichnet
sind, lagern je in zwei Scharniergliedern 21. Diese sind insbesondere in den Fig.
3 und 4 dargestellt. Das Scharnierglied 21 umfaßt je eine Fußplatte 22 und ein dieser
unmittelbar angeformtes Lagerauge 23. Bei der dargestellten Ausführung sind die
Fußplatten 22 kreisscheibenförmig
gestaltet. Es sind jedoch auch
andere Formen möglich. Der Durchmesser der Kreisscheibe 22 entspricht etwa dem Drei-bis
Vierfachen der lichten Weite des Durchbruches in dem Lagerauge 23, d. h. des Durchmessers
der die Fußpaare bildenden Rohrabschnitte.
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Wie insbesondere Fig. 4 zeigt, sind die Scharnierglieder 21, die aus
Kunststoff hergestellt sind, durch eine Verklebung 24 an der Unterseite der Tischplatte
10 festgelegt. Eingehende Versuche haben bestätigt, daß derartige Klebverbindungen
völlig ausreichen, um auch ungewöhnlich harten Beanspruchungen zuverlässig zu wider
stehen. Dabei werden an die Festigkeit des die Tischplatte 10 bildenden Werkstoffes
nur geringe Anforderungen gestellt.
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Die die Strebenpaare bildenden Bügel sind an der Unterseite der Tischplatte
10 durch Lagerglieder 25 schwenkbar festgehalten.
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Diese sind insbesondere in den Fig. 5 und 6 dargestellt. Das Lagerglied
25 weist im wesentlichen einen brückenförmigen Mittelbereich 26 auf, der seitlich
gegen Klebflächen zur Verfügung stellende Flansche 27 grenzt. Mit dem brückenförmigen
Mittelbereich 26 wird der Steg des ein Strebenpaar bildenden Bügels übergriffen.
Die Verbindung der Lagerglieder 25 mit der Tischplatte 10 erfolgt, wie Fig. 6 zeigt,
ebenfalls durch eine großflächige Verklebung 28. Auch hier fällt eine allen Anforderungen
genügende Festigkeit der Verbindung an.
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Es ist ohne weiteres ersichtlich, daß die erfindungsgemäße Ausbildung
und Befestigung der Lagerglieder keinerlei besondere Haltevorrichtung an der Tischplatte
10 erfordert und dabei mit geringem Zeit-und Kostenaufwand herstellbar ist.
Die
dargestellten Ausführungen sind, wie schon erwähnt wurde, nur beispielsweise Verwirklichungen
der Erfindung. Diese ist nicht darauf beschränkt. Es sind vielmehr noch mancherlei
andere Ausführungen und Anwendungen möglich. Die Erfindung könnte z. B. auch bei
abweichenden Möbeln mit einklappbaren Teilen wie Klappstühlen, Setseln u. dgl. verwirklicht
werden. Die Form der Lagerglieder läßt sich den jeweiligen Anforderungen sowohl
in bezug auf den das einklappbare Glied lagernden Teil als auch den die Klebverbindung
herstellenden Fuß mannigfaltig abwandeln.