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DE1858828U - Aufstellplakat. - Google Patents

Aufstellplakat.

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Publication number
DE1858828U
DE1858828U DE1962W0028616 DEW0028616U DE1858828U DE 1858828 U DE1858828 U DE 1858828U DE 1962W0028616 DE1962W0028616 DE 1962W0028616 DE W0028616 U DEW0028616 U DE W0028616U DE 1858828 U DE1858828 U DE 1858828U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
back support
poster according
grooves
display
poster
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE1962W0028616
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
WALDKIRCHER KARTONAGENFABRIK
Original Assignee
WALDKIRCHER KARTONAGENFABRIK
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by WALDKIRCHER KARTONAGENFABRIK filed Critical WALDKIRCHER KARTONAGENFABRIK
Priority to DE1962W0028616 priority Critical patent/DE1858828U/de
Publication of DE1858828U publication Critical patent/DE1858828U/de
Expired legal-status Critical Current

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  • Mirrors, Picture Frames, Photograph Stands, And Related Fastening Devices (AREA)

Description

  • "''-''<-'t. uL
    Aufstellplakat
    In der Kerbung verwendet man in grossem Umfange Aufstell-
    plakate. Es gibt diese in den verschiedensten Konstruktionen : sie werden zumeist aus Einzelteilen in mehreren Arbeitsgängen hergestellt, wobei es oft recht umständlich ist, diese Einzelteile zu einer Einheit zusammenzusetzen. So ist z. B. besonders das Anbringen der Rückenstütze als manueller Arbeitsvorgang umständlich und kostenaufwendig.
  • Es ist das Ziel der vorliegenden Erfindung, insbesondere diesen Herstellungsvorgang und die damit verbundenen Kosten auszuschalten und dabei ein einwandfrei funktionsfähiges und preisgünstiges Aufstellplakat zu schaffen.
  • Die der Erfindung zugrundeliegende Konstruktion befasst sich mit einem einteiligen Zuschnitt für ein Aufstellplakat aus Pappe, Karton oder einem sonstigen, möglichst bedruckbaren und flexiblen Material und zeichnet sich durch einfache Herstellung und geringes Gewicht aus, was sich auch günstig auf die Aufwendungen für Transport und Handhabung auswirkt.
  • Anhand eines Modells wird das erfindungsgemässe Aufstellplakat erläutert : Es besteht aus einem einteiligen Zuschnitt aus Karton, der durch Rillungen in verschiedene zusammenhängende Flächen unterteilt wird. Es entstehen so die Frontseite 1, die zweiteilige Rückseite 2 und 2', die Klebelasche 3 und die Oberlasche 4.
  • Diese kann, dem Ausführungsbeispiel zufolge, mit den Einstecklaschen 4'versehen werden, sofern sie nicht mit der Rückseite verleimt werden soll, was immer dann der Fall sein wird, wenn in das Aufstellplakat zur Erhöhung seiner plastischen Wirkung ein Stück Wellpappe o. ä. eingeschoben werden soll. Diesen Einstecklaschen entsprechend dienen die Einsteckschnitte 4"zu deren Aufnahme.
  • Aus den zweimaligen Rückseiten 2 und 2', und zwar aus deren für die Verklebung notwendigen Uberlappungszonen, deren Grenzen durch die Linien 5 u. 5'angezeigt sind, wird die Rückenstütze 6 gebildet. Sie besteht aus einem längeren Arm mit den Teilen 7 und 7'und einem kürzeren, trapezförmigen Arm mit den Teilen 8 und 8'. Dieses wird einerseits im Bereiche des Rückseitenteiles 2 durch den Schlitz 9 an seiner Unterseite und durch die Rille 10 an seiner Oberseite, zum anderen im Bereiche des Rückseitenteiles 2'durch den Schlitz 9'an seiner Oberseite und durch die Rille 10'an seiner Unterseite begrenzt. Die seitlichen Begrenzungen werden durch normale Schnitte gebildet.
  • Durch diese Anordnung wird das Herausbiegen dieses Teiles 8 und 8'der Rückenstütze 6 um etwa 1100 sowie das Zurückbiegen des längeren Armes mit den Teilen 7 und 71 um etwa 1350 erleichtert. Dieser längere Arm weist in seiner senkrechten Mittelachse die Rillen 11 und 111 auf. Sie sind erfindungsgemäss so angeordnet, dass sie sich decken, wenn im Herstellungsvorgang die Rückseitenteile 2 und 21 zur Bildung der Rückenstütze 6 übereinander gefaltet und miteinander verleimt werden.
  • Weiterhin ist das Teil 7 der Rückenstütze 6 der Rückenseite 2 vorteilhaft um etwa je 1 mm länger und breiter gehalten als das entsprechende Teil 7'auf der Rückseite 2', weil es im Herstellungsvorgang über dieses gefaltet und verleimt wird, so dass sich das Herausbiegen der ganzen Rückenstütze 6 vereinfacht. Die oberen Begrenzungen der Teile 7 und 71 werden durch die dachförmigen Schnitte 12 und 12'gebildet, deren Scheitelpunkte in den oberen Enden der Rillen 11 und 11' liegen. In ihren Verlängerungen, jedoch ausserhalb der Überlappungszonen gem. Bezugsziffern 5 und 5', befinden sich die Rillen 13 und 13', die die Verbindungen zu den Auslegern 14 und 14'mit den Halterungen 15 und 15'bilden. Diesen zugeordnet, befinden sich in der für das Aufrichten der Rückenstütze erforderlichen Höhe auf beiden Seiten neben der Rückenstütze 6 die Halterungsschlitze 16 und 16'. Ihr Abstand voneinander ist geringer bemessen als der der Halterungen 15 und 151 an den Auslegern 14 und 14', so dass die Rückenstütze 6 im oberen Bereich der Rillen 11 und 111 in ihren Teilen 7 und 71 geknickt werden muss, damit die Halterungen 15 und 151 einander genähert und in die Halterungsschlitze 16 und 16' gesteckt werden können, wo sie, auch durch die Materialspannung, in ihrer Position gehalten werden, während die Rückenstütze 6 dadurch ein L-förmiges Profil erhält, was ihre Stabilität erhöht. Die dachförmigen Schnitte 12 und 12'lassen die Rückenstütze 6, im oberen Bereich ihrer Teile 7 und 7', sich dem Körper des Aufstellplakates anpassen. Zur Erleichterung des Herausbrechen der durch Brücken in den Materialflächen gehaltenen Rückenstütze 6 dienen die Schnittpaare 17 und 17', deren Anordnung von ihrer günstigsten Stellung bestimmt wird.
  • Die Grösse und die Form des erfindungsgemässen Aufstellplakates sind nicht an die des Ausführungsbeispieles gebunden. Insbesondere die Form kann rechteckig oder quadratisch, dreieckig oder vieleckig, symetrisch oder asymetrisch gehalten sein, je nach dem, wie das Aufstellplakat am vorteilhaftesten seiner Werbeaufgabe gerecht werden kann. Auch kann das Aufstellplakat bei Bedarf oder seinem Format entsprechend mit zwei oder weiteren Rückenstützen ausgerüstet sein, und schliesslich kann die Rückenstütze selbst etwa in winkelförmiger Art angelegt sein.

Claims (12)

  1. S c hut z a n s p r ü c h e
    1. Aufstellplakat, gefertigt aus einem einteiligen Zuschnitt aus Pappe, Karton o. dgl., dadurch gekennzeichnet, dass aus den Überlappungszonen seiner zweiteiligen Rückseite (2,2') die Rückenstütze (6) gebildet wird.
  2. 2. Aufstellplakat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückenstütze (6) einen kurzen, trapezförmigen Arm (8, 8') aufweist, der an seiner Unterseite durch einen Schlitz (9) und eine Rille (10 begrenzt ist.
  3. 3. Aufstellplakat nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass der trapezförmige Arm (8,8') durch einen Schlitz (9') und eine Rille (10) an seiner Oberseite begrenzt ist.
  4. 4. Aufstellplakat nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückenstütze (6) in ihren oberen Teilen (7,7') in deren senkrechten Mittelachsen Rillen (11,11') aufweist.
  5. 5. Aufstellplakat nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Rillen (11, 11') der oberen Teile (7,7') der Rückenstütze (6) im miteinander verleimten Zustand decken.
  6. 6. Aufstellplakat nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass in der Rückenstütze (6) das Teil 7 länger und breiter gehalten ist als das Teil 71.
  7. 7. Aufstellplakat nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen Begrenzungen der oberen Teile (7, 7') der Rückenstütze (6) durch dachförmige Schnitte (12,121) gebildet werden.
  8. 8. Aufstellplakat nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Scheitelpunkte der dachförmigen Schnitte (12,12') in den oberen Enden der Rillen (11, 111) liegen.
  9. 9. Aufstellplakat nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die dachförmigen Schnitte (12,121) ausserhalb der Überlappungszonen durch Rillen (13, 131) fortgesetzt werden.
  10. 10. Aufstellplakat nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückenstütze (6) im oberen Bereich der Teile 7 und 71 nach Knickung ein L-förmiges Profil erhält.
  11. 11. Aufstellplakat nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Teile 7 und, 7'infolge der ihre obere Begrenzung bildenden dachförmigen Schnitte (12,12') nach Knickung der Rückenstütze (6) längs der Rillen (11,11), wodurch diese ihr L-förmiges Profil erhält, in deren oberen Bereich an seinen Körper anpassen, wobei die Ausleger (14, 14') mittels der Rillen (13,13') dem. Plakatkörper in einer Ebene folgen.
  12. 12. Aufstellplakat nach Anspruch 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand der'Halterungsschlitze (E, 16') voneinander geringer ist als der der Halterungen (15, 15') an den Auslegern (14, 141) der Rückenstütze (6).
DE1962W0028616 1962-07-12 1962-07-12 Aufstellplakat. Expired DE1858828U (de)

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DE1858828U true DE1858828U (de) 1962-09-20

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ID=33038641

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DE1962W0028616 Expired DE1858828U (de) 1962-07-12 1962-07-12 Aufstellplakat.

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