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Liegebett Die Erfindung ist auf ein Liegebett gerichtet. welches
aus einem Mittelstück, einem Kopfteil, einem Fußteil und zwei Standfüssen besteht,
die alle gegeneinander schwenkbar sind.
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Es sind bereits Liegebetten bekannt, welche aus Kopf-und
| Fußteil sowie Mittelstück bestehen, wobei das Kopf-und |
| Fußteil aus U-förmigen hohrträgern bestehen, während das |
| Mittelstück aus parallelen Stäben besteht, die mit den En- |
| den des Kopf-und ußteiles gelenkig verbunden sind. Das |
Kopf-und Fußteil sowie das Mittelstück sind mit einem gemeinsamen Bezug bespannt,
der als Liegefläche dient. Der von den Trägern gebildete Rahmen der Liegefläche
weist also - vier Gelenke auf, von denen zwei die Stäbe des Mittelstückes mit dem
Fußteil und zwei Gelenke das Kopfteil mit dem Mittelstück gelenkig verbinden. In
der Nähe oder auf den Gelenkachsen selbst sind die Standfüße klappbar
angelenkt,
so daß das Liegebett zusammengefaltet werden kann.
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Die die jeweiligen Teile miteinander verbindenden Gelenke bedürfen,
um eine einwandfreie Funktion zu gewährleisten, einer sehr genauen Formgebung, Sie
bilden mithin an einem Liegebett kostenmäßig den Hauptanteil.
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Um nun die Herstellungskosten eines solchen Liegebettes erheblich
senken zu können, wird deshalb gemäß der Erfindung vorgeschlagen, daß die Gelenke
für das Mittelstück, das Kopfteil und den oberen Stützfuß und/oder für das Mittelteil,
Fußteil und den unteren Stützfuß in der Längsmittelebene des Liegebettes angeordnet
sind. Das heißt also, daß anstelle der bisher notwendigen vier Gelenke nur noch
3 bzw. 2 Gelenke an einem Liegebett angebracht sein müssen.
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Neben der : Ersparnis an Herstellungskosten ergibt sich bei einem
Liegebett gem. der Erfindung weiterhin der Vorteil, daß das bisher aus einem offenen
U-förmigen Träger bestehende Kopf-bzw. Fußteil nunmehr aus einem geschlossenen Rahmen
besteht, weil zur Befestigung des Gelenkes an den einzelnen Liegebetteilen Querkanten,
z. B. querstäbe, vorhanden sein müssen. Das Mittelstück besteht also ebenfalls aus
einem in sich geschlossenen, vorzugsweise rechteckigen
Rahmenteil
anstelle der bisher verwendeten parallel zueinander liegenden Stäbe.
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Die an den beiden Gelenkstellen vorgesehenen Gelenke kennzeichnen
sich dadurch, daß die Standfüße ein-und ausklappbar sind und der Kopf-bzw. Fußteil
gegen das Mittelstück verschwenkbar und festlegbar ist. Die Anordnung der Gelenke
ist dabei vorteilhafterweise so getroffen, daß der eine Gelenkteil, z. B. die eine
Ratsche, mittels eines Steges am Mittelstück befestigt ist, während das andere Gelenkteil,
z. B. die Schalen und Raster, am Kopf. b zw.
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Fußteil angeordnet sind, wobei die Schalen die Stützfüße in ausgeklappter
Stellung festlegen.
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Um eine Verwindung der einzelnen Liegebetteile gegeneinander bei einseitiger
Belastung zu verhindern, ist es vorteilhaft, wenn Abstützglieder zwischen den Querkanten
der Liegebetteile vorgesehen sind, derart, daß sie auf der Oberkante des Stützfußes
aufruhen und Stützorgane aufweisen, welche drehbar an den benachbarten Querkanten
des Mittelstückes und Kopf-bzw. Fußteiles angreifen.
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Weitere Vorteile und Merkmale sind aus der nachfolgenden Beschreibung
der anliegenden Zeichnungen entnehmbar, in welchen ein Ausführungsbeispiel schematisch
dargestellt ist. Es zeigt :
Fig. 1 ein Liegebett gemäß der Erfindung,
Fig. 2 die Rahmenteile eines Liegebettes gem. Fig. 1, Fig. 3 eine Untenansicht eines
Liegebettes, Fig. 4 einGelenk.
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Das Liegebett gemäß derErfindung besteht aus dem vorzugsweise rechteckig
ausgebildeten Rahmen a, welcher das Mittelstück bildet, sowie aus dem Rahmen b für
das Kopfteil und dem Rahmen c für das Fußteil. Die Rahmen a, b, c sind mit einer
gemeinsamen Bespannung d versehen, welche als Liegefläche dient. Das Mittelstück
a und das Kopfteil b sind durch das Gelenk e1 und das Fußteil c mit dem Mittelstück
a durch das Gelenk e2 schwenkbar verbunden.
| An den Gelenken e und e2 ist jeweils noch der Stützfuß |
| f bzw. f2 klappbar befestigt. |
| Die Gelenke e1 und e2 befinden sich in der Längsmittel- |
| ebene des Mittelstückes. |
| Die Gelenke e bestehen aus dem Ratschenstück g, welches |
mittels des Steges h entweder am oberen oder am unteren Ende des Mittelstückes a
festgelegt ist. Die Schalen i des Gelenkes e sind an den Querrohren k des Kopf-b
bzw.
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Fußrahmens c befestigt. Zwischen den Schalen befindet sich der vorteilhafterweise
mittels Fedeml gesteuerte Raster m. Die Stützfüße f sind an den Stegen h schwenkbar
gelagert und mittels eines T-förmigen Kopfes n in den Schalen i im ausgeklappten
Zustand festlegbar.
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Das Kopf-bzw. Fußteil kann durch das Eingreifen des Rasters m in die
Ratsche g in verschiedene Lagen verschwenkt werden.
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An den Querkanten k des Kopf-bzw. Fußteiles und an den Querkanten
o des Mittelstückes sind die Abstützgliede p befestigt, die auf den Oberkanten q
der Stützfüße f aufruhen. Die Abstützglieder p sind dabei so ausgebildet, daß das
Kopf-bzw. Fußteil und das Mittelstück gegeneinander und die Stützfüße zu diesen
Teilen verschwenkbar sind.