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Einrichtung zur Herstellung von Metallkonstruktionen Die Neuerung
bezieht sich auf eine Einrichtung zur Herstellung von Metallkonstruktionen durch
Vereinigung von einzelnen Bauteilen, Die Neuerung betrifft insbesondere die Herstellung
von Metallkonstruktionen aus Blech, beispielsweise von Türrahmen oder Bodenteilen
der Karosserie eines Straßenfahrzeuges. Der Einfachheit halber wird im folgenden
lediglich von der Vereinigung von Blechteilen durch Schweißen zur Bildung eines
gerüstförmigen Werkstückes gesprochen, wenngleich die Neuerung auf den besonderen
Aufbau dieses Werkstückes keineswegs beschränkt ist.
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Beim Schweißen von Blechteilen ist es bekannt, die einzelnen Blechteile
auf einem Schlitten zu montieren und diesen Schlitten schrittweise von einer Schweißstation
zu
der nächsten Schweißstation zu bewegen, wobei auf diesen Schweißstationen
die einzelnen Blechteile miteinander vereinigt werden. Bei diesen bekannten Einrichtungen
sind mehrere Schlitten in Form eines endlosen Bandes angeordnet, wobei diese Schlitten
nacheinander an einer Ladestation vorbeigeführt werden. Auf dieser Ladestation werden
die einzelnen Teile des Werkstückes nacheinander auf die Schlitten sowie auf die
Schweißeinrichtungen montiert, wobei die Schlitten von der letzten Schweißeinrichtung
zu der Ladestation wieder zurückgeführt werden.
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Bei derartigen Einrichtungen ist es allgemein erforderlich, eine
große Anzahl von Schlitten vorzusehen und nachdem die Schlitten durch die Trägerkonstruktion
der Schweißeinrichtung hindurchgeführt werden müssen, muß die Trägerkonstruktion
verhältnismäßig breit ausgeführt werden.
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Wenn die Schlitten, welche von der letzten Schweißstation zu der Ladestation
zurückgeführt werden, sich längs einer Grube in dem Fußboden der Fabrik vorbeibewegen,
wird eine verhältnismäßig große Grube unterhalb der Schweißstation benötigt. Da
ferner ein jeder dieser Schlitten nacheinander durch sämtliche Schweißstationen
hindurchgeführt werden muß, muß dieser sämtliche Schablonen und Aufspannvorrichtungen
sowie die Schweißgeräte tragen, welche in den einzelnen Stationen Verwendung finden.
Dies hat zur Folge, daß jeder Schlitten bezüglich seiner Ausrüstung sehr häufig
eingesetzt wird hinzu kommt noch, daß die Kosten im Falle mehrerer
Schweißstationen
verhältnismäßig hoch werden können.
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Die Neuerung kennzeichnet sich dadurch, daß die Teile des gerüstförmigen
Werkstückes der Reihe nach von einem endlosen Förderer, welcher Schlitten bzw. Fahrgestelle
obiger Art aufweist, schrittweise von einer Ladestation zu einer Übersetzungseinrichtung
an mindestens einer Einrichtung vorbeigeführt werden, in welcher die einzelnen Teile
vorübergehend beispielsweise durch eine Heftschweißung miteinander verbunden werden,
und daß die vorübergehend verbundenen Teile mit Hilfe der Übersetzungseinrichtung
von dem Förderer auf einen hin-und hergehenden Gleitschlitten übersetzt werden,
welcher synchron mit dem Förderer arbeitet, wobei die vorübergehend zusammengefügten
Teile von der Übersetzungseinrichtung zu einer Entladeeinrichtung an einer Mehrzahl
von Stationen vorbei schrittweise vorgeschoben werden, in welchen die einzelnen
Teile beispielsweise durch Widerstandsschweißen fest verbunden werden, wobei die
Teile gleichzeitig von einer Station zu der anderen Station mit Hilfe eines Förderers
sowie eines Schlittens transportiert werden. Vorzugsweise werden alle Teile in der
Montagestation sowie in der Entladestation von dem Schlitten gelöst, wobei der Schlitten
zu der Übersetzungseinrichtung zurückgeführt wird, während die einzelnen Teile zusammengefügt
und entladen werden. Die Teile werden vorzugsweise an der Montagestation angehoben
derart, daß sie mit der Montageausrüstung (z. B. der Schweißeinrichtung
)
zusammenarbeiten können.
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In der Praxis besteht der endlose Förderer aus einer Mehrzahl von
miteinander gekuppelten bzw. einzelnen Schlitten oder Supporten, wobei ein jeder
Schlitten bzw.
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Support Mittel aufweist, um die einzelnen Teile in einer vorbestimmten
Lage zu halten. Die Schlitten bzw. Supporte bewegen sich in horizontaler Richtung
und intermittierend von der Ladestation zu der Übersetzungseinrichtung, in welcher
die mit einer Heftschweißung versehenen Teile von jedem Schlitten nachfolgend entfernt
auf die weiteren Schlitten übersetzt und an diesen befestigt werden, während sie
in der vorbestimmten Lage gehalten werden.
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Vorzugsweise bewegen sich die Schlitten bzw. Supporte in zwei übereinander
angeordneten, horizontalen Ebenen und zwar zwischen der Ladestation und der Übersetzungseinrichtung,
wobei Mittel vorgesehen sind, welche die unbeladenen Schlitten in der Ladestation
von der niedrigeren auf die höhere Ebene heben. Es sind ferner Mittel angeordnet,
welche die beladenen Schlitten von der höheren Ebene zu den weiteren Schlitten anheben
und anschließend die unbeladenen Schlitten von den weiteren Schlitten auf die untere
Ebene bewegen. Die Anordnung ist so getroffen, daß ein in der Übersetzungseinrichtung
befindlicher Schlitten gehoben und gesenkt wird, wobei ein in der Ladeeinrichtung
befindlicher Schlitten gleichzeitig angehoben wird, während die Teile von den weiteren
Schlitten gelöst werden.
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Es ist aber auch möglich, die in der unteren Ebene befindlichen Schlitten
durch eine unterhalb des Niveaus vorgesehene Grube hindurchzuführen, wobei die obere
waagerechte Ebene die Bezugsebene bildet. Andererseits bewegen sich die Schlitten
oder Supporte längs zweier horizontaler Ebenen, welche nebeneinander und auf gleicher
Höhe angeordnet sind.
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Es ist aber auch möglich, die Schlitten längs einer tieferliegenden
Ebene von der Ladestation zu der Übersetzungseinrichtung bewegen zu lassen und zwar
in oder in der Nähe des Bodens, und die Schlitten zu der Ladeeinrichtung längs einer
höherliegenden Ebene zurückzuführen.
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Die in der Ladestation bzw. Übersetzungseinrichtung befindlichen
Schlitten können hydraulisch, mechanisch oder pneumatisch gehoben und gesenkt werden
; sie werden vorzugsweise mittels einer hydraulischen Hubvorrichtung oder aber eines
hydraulischen Stempels gehoben.
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Ein Ausführungsbeispiel der neuerungsgemäßen Einrichtung ist nachstehend
an Hand der Zeichnung noch etwas ausführlicher erläutert. In dieser zeigen in rein
schematischer Weise : Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines aus Blechteilen
aufgebauten Werkstückes, welches mit der neuerungsgemäßen Einrichtung gefertigt
wird Fig. 2 eine perspektivische Darstellung der Anordnung gemäß Fig. 1, jedoch
im zusammengefügten Zustand
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung
der Einrichtung gemäß der Neuerung Fig. 4 eine perspektivische Darstellung des Schlittens
bzw. Supportes, welcher in der Einrichtung gemäß der Neuerung verwendet wird.
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Fig. 5 eine Seitenansicht der Ladestation der neuerungsgemäßen Einrichtung
Fig. 6 einen Teilschnitt durch die Anordnung gemäß Fig. 5 Fig. 7 eine Ansicht der
Anordnung gemäß Fig. 6 Fig. 8 eine Seitenansicht einer Vorrichtung zum Aufspannen
einzelner Teile auf den Schlitten gemäß Fig. 4 Fig. 9 bis 12 Ansichten von Einzelteilen
des Schlittens der Einrichtung gemäß der Neuerung Fig. 13 eine Ansicht der Kupplung,
welche die beiden Schlitten miteinander verbindet Fig. 14 einen Schnitt längs der
Linie XIV-XIV in Fig. 13 Fig. 15 eine Seitenansicht einer Vorrichtung zum Transport
der Schlitten durch die neuerungsgemäße Einrichtung hindurch Fig. 16 eine Ansicht
des Endes der Anordnung gemäß Fig. 15 Fig. 17 eine Seitenansicht der Einrichtung
in der
Nähe der Ubersetzungsvorrichtung Fig. 18 einen Schnitt durch
die Anordnung gemäß Fig. 17 Fig. 19 eine Ansicht des Endes der Einrichtung gemäß
der Neuerung, welche einzelne Details der Anordnung nach Fig. 18 zeigt Fig. 20 eine
teilweise im Schnitt dargestellte Seitenansicht der Schweißstation der mit den hin-und
hergehenden Schlitten ausgestatteten Einrichtung gemäß der Neuerung Fig. 21 einen
Schnitt durch einen Teil der Anordnung gemäß Fig. 20 Fig. 22 eine Seitenansicht
der Einrichtung gemäß der Neuerung.
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In den Figuren 1 und 2 wird das Werkstück gezeigt, welches mit der
neuerungsgemäßen Einrichtung hergestellt werden soll.
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Das Werkstück, beispielsweise ein aus Blech bestehender Bodenteil
eines Kraftfahrzeuges, besteht aus einem rechteckigen Blech a mit einem zentral
angeordneten, tunnelförmigen Kanal b und gegenüberliegenden Seitenteilen c. Es sind
ferner ein Paar Streifen d Z-förmigen Querschnittes vorgesehen, welche Seitenteile
c aufweisen. (Fig. 2). Ein kanalförmiger Brückenträger e erstreckt sich quer zu
dem Blech a und zwar zwischen den Streifen d und über die tunnelförmige Ausnehmung
b hinweg, während eine Platte f und eine Konsole g,
welche von der
Ausnehmung b getragen werden, mit dem oberen Teil der tunnelförmigen Ausnehmung
b fest verbunden ist. Die Teile f und g sind mit Abstand zu dem Brückenträger e
gelagert. Die Konsole g und die Platte f ist mit der tunnelförmigen Ausnehmung b
verschweißt, welche ihrerseits mit den Streifen d und dem Blech a mittels einer
Schweißverbindung verbunden ist. Die Streifen d sind mit dem Blech a derart verschweißt,
daß eine stabile Konstruktion gebildet wird.
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Auf dem oberen Teil der tunnelförmigen Ausnehmung b ist ein kegelstumpfförmiger
Knopf bzw. Stutzen h angeordnet (Fig. 10 der Zeichnung). Dieser Stutzen hat an sich
keinerlei funktionelle Aufgabe zu erfüllen. Dessen Zweck soll weiter unten im einzelnen
erläutert werden.
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Die Seitenteile c divergieren nach oben, wohingegen die Ränder i
parallel und senkrecht zu den Seitenteilen c angeordnet sind.
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Die verschiedenen Teile des Bodenteiles des Kraftfahrzeuges werden
auf einen gerüstähnlichen Schlitten 25 gesetzt (Fig. 4). Dieser Schlitten wird längs
der Linie A der neuerungsgemäßen Einrichtung von einer Ladestation A 1 zu einer
Übersetzungseinrichtung A 4 bewegt und zwar vorbei an Einrichtungen A 2 und A 3,
wo die einzelnen Teile mittels einer vorbereitenden Heftschweißung zusammengebaut
bzw. zusammengefügt werden, um anschließend daran längs der Linie B der Einrichtung
A 4 zugeführt zu werden. Letztere besteht aus Einrichtungen B 1, B 2 und B 3, mit
deren Hilfe die einzelnen
Teile fest zusammengeschweißt und dann
abgesetzt werden. Die Einrichtungen können entsprechend ihrer Verwendung auch gewechselt
werden. So kann beispielsweise die Einrichtung A 1 lediglich als Schlitten-Hubvorrichtung
ausgebildet sein. Hierüber wird im folgenden noch zu sprechen sein. Hingegen können
die Einrichtungen A 2, die Ladeeinrichtung und die Einrichtung A 3 zum Zwecke der
Ausführung von Heftschweißungen vorgesehen werden. Die Einrichtung A 4 bleibt in
ihrer Verwendung als Ubersetzungseinrichtung unverändert.
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Bei der Bewegung in Richtung der Linie A und B bewegt sich der Bodenteil
des Fahrzeuges in Richtung des Pfeiles X ; hierbei ist der Knopf bzw. Stutzen h
am Zugende der tunnelförmigen Ausnehmung b vorgesehen.
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Der gerüstähnliche Schlitten 25 (Fig, 4) besteht aus rechteckförmigen
Rahmenteilen 26,27 sowie Kopfteilen 28, welche von Verlängerungen 29 der Teile 26
getragen werden. Zwischen den Kopfteilen 28 und den getragenen Außenseitenteilen
26 sind Seitenrahmenteile 30 vorgesehen. Die Kopfteile 28 tragen Kupplungsglieder,
deren Vaterteil 32 einen T-förmigen Kopf aufweist, welcher in den entsprechenden
Mutterteil 23 durch Vollführung einer vertikalen Relativbewegung, das ist durch
eine senkrecht zur Ebene des Schlittens 25 stehende Bewegung, eingeführt wird. Der
das Teil 32 tragende Kopfteil 28 wird der Einfachheit halber Vaterteil und der andere
Teil Mutterteil genannt.
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Der als Vaterteil wirkende Teil weist an jedem Ende einen Satz Walzen
oder Rollen 33 auf, welche in entsprechenden Schienen 34 (Fig. 3, 5 und 8) eingeführt
werden, wobei diese Schienen 34 zu beiden Seiten der Einrichtung gelagert sind.
Jedes Seitenrahmenteil 30 trägt einen ähnlichen Satz Rollen 31, welche in entsprechende
Schienen 34 eingeführt sind. Der Schlitten 25 bewegt sich in horizontaler Richtung
auf Rollen 31, 33 längs der Schienen 34. Die Rollen sind hierbei so gebaut und angeordnet,
daß der Schlitten genau senkrecht und bündig liegt (Fig. 8).
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Die Schienen 34 laufen jeweils durch die in der Mitte liegenden Einrichtungen
A 2 und A 3 hindurch. Die Schienen, welche durch die an den Enden liegenden Einrichtungen
A 1 und A 4 hindurchgeführt werden, sind getrennt von dem mittleren Schienenteil
gelagert. Die Endschienen 34 der Einrichtung A 1 sind auf einen Tisch 35 montiert,
welcher von einem Grundrahmen 36 (Fig. 5) mit scherenförmigen Lenkern 37,38 getragen
wird. Die Lenker sind zu beiden Seiten des Tisches angeordnet. Sie sind an dem Tisch
35 sowie dem Rahmen 36 an den Stellen 39,40 angelenkt, wobei die Lenker 37, 38 längs
eines einen Schlitz aufweisenden Führungsstückes 41,42 entsprechend gleiten. Ein
hydraulischer Motor bzw. eine hydraulische Vorrichtung 43, welche den Rahmen 36
sowie die Lenker (Fig. 1) verbindet, ist so ausgestaltet, daß die Lenker geöffnet
bzw. geschlossen werden, wodurch der Tisch angehoben bzw. abgesenkt wird. Wenn der
Tisch gänzlich hochgehoben wird,
fluchten die an den Endteilen
angeordneten Schienen 34 mit den in dem mittleren Teil angeordneten Schienen, welche
sich durch die Einrichtungen A 2 und A 3 hindurch erstrekken. Der Schlitten 25kann
deshalb von dem Tisch 35 in die Einrichtungen A 2 hineingeführt werden.
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Der Schlitten 25 ist in seiner Lage genau festgelegt und gegen jegliche
Bewegung gesichert, sofern der Tisch in nachstehender Weise angehoben wird (Fig.
5,6 und 7). In der Nähe des äußeren Endes des für die Einrichtung A 1 bestimmen
Endschienenteiles (das ist das von der Einrichtung A 2 entfernt liegende Ende) ist
ein nach oben stehender Anschlag 44 vorgesehen, welcher zusammen mit der Schiene
gehoben und gesenkt wird. Das Kopfstück 35 des Kupplungsgliedes 32 legt sich gegen
das Teil 44 an. Ein Winkelhebel 46 ist an der Stelle 47 angelenkt und wird mittels
einer Feder 48 in einer hinter dem Kopfstück 45 liegende Lage gehalten (Fig. 5,
gestrichelter Linienzug). Der Hebelmechanismus wird zusammen mit dem Tisch 35 mit
Hilfe eines Armes 50 nach oben und unten bewegt. Der Hebel drückt das Kopfstück
35 gegen den Anschlag 44 derart, daß der Schlitten genau gelagert und gegen eine
Längsbewegung in Richtung der Schienen 34 gesichert wird.
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Kurz vor der obersten Stellung des Tisches 35 greift der Hebel 46
in eine feste Konsole 49 und wird während der Aufwärtsbewegung des Kopfstückes 45
gegen jegliche Bewegung gesichert. Der Kopfteil wird auf diese Weise gelöst, so
daß der Schlitten in der Lage ist, sich längs der Schienen 34 zu bewegen, soweit
dies
den Hebel 46 anbelangt.
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Während sich der Schlitten 25 zusammen mit dem Tisch 35 nach oben
bewegt, befindet sich ein weiterer Schlitten in der Einrichtung A 2. Dieser Schlitten
befindet sich genau in der Lage A 2, worauf im folgenden noch eingegangen werden
soll. Es genügt zu sagen, daß der als Mutterteil wirkende Teil der Kupplung 23 des
auf dem Tisch 35 befindlichen Schlittens mit der Kupplung 32 des in der Einrichtung
A 2 befindlichen Schlittens fluchtet, so daß die Kupplungsteile beim Hochheben des
Tisches ineinandergreifen. Die Teile 44, 46 sichern zu diesem Zwecke eine genaue
Lage. So werden, wenn der Tisch voll nach oben zu ausgefahren ist, die Schlitten
der Einrichtungen A 1 und A2 miteinander gekuppelt.
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Es ist ferner erforderlich, daß die Schlitten zusammengekuppelt werden,
ohne daß während der Bewegung ein Lösen erfolgt. Dies wird mit Hilfe der in Fig.
13 der Zeichnung dargestellten Vorrichtung erreicht. Jeder Kopfteil 28 weist ein
Paar, voneinander entfernt liegenden Platten 51 mit schrägen Stirnflächen auf. Eine
jede Platte zeigt einen keilförmigen Block 52, welcher mit den Platten 51 über Bolzen
53 verbunden ist. Die Bolzen sind nach entsprechendem Lösen längs Schlitten 54 der
Platte 51 beweglich eingerichtet. Hierbei werden die Teile 52 bezüglich des Schlittens
kreuzweise gelagert. Auf diese Weise sind die jeweiligen keilförmigen Teile in Längsrichtung
genau verstellbar. Die
Stirnflächen des in Querrichtung verlaufenden
Kopfteiles 45 sowie die Innenflächen der Teile 23 sind konvex geformt, so daß infolge
des Zusammenkuppelns der Teile durch Anheben des Tisches 35, die konvex geformten
Stirnflächen mit entsprechend reduziertem Spiel ineinandergreifen. Auf diese Weise
werden die Teile mit genügendem Spiel ineinandergeführt.
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Hierbei wird das Spiel reduziert. Durch Feststellung der Blöcke 52
wird das zwischen den konvexen Flächen der Teile 23, 45 befindliche Spiel durch
Kuppeln der beiden Schlitten im wesentlichen eliminiert.
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Das in Querrichtung verlaufende Kopfstück 45 (Fig.
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14 ist mit dem Schaft 55 des Teiles 32 mit Hilfe einer Schraube 56
verbunden, welche ein Verschwenken des Kopfstückes 45 ermöglicht. Wenn das Kopfstück
45 um 900 aus der in Fig. 13 der Zeichnung dargestellten Lage herausgeschwenkt wird,
wird das Kopfstück 45 durch Öffnung des Teiles 23 (Fig.
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4) hindurchgeführt und der Schlitten kann anschließend daran entkuppelt
werden. Das Kopfstück 45 wird gegen Verschwenken mit Hilfe eines Stiftes 58 gesichert,
welcher von einer Feder 39 gezwungen wird, in eine Bohrung 60 des Kopfstückes einzugreifen.
Der Stift 58 kann von Hand über eine Handhabe 61 zurückbewegt werden. Das Entkuppeln
wird beim Aufstellen, Justieren oder aber während eines Defektes der Einrichtung
von Hand durchgeführt.
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Die Figuren 15 und 16 der Zeichnung zeigen die neuerungsgemäße Einrichtung
in der Station A 2. Mit 25 ist der Schlitten bzw. Support bezeichnet, welcher mit
einem auf dem
Tisch 35 befindlichen Schlitten gekuppelt wird. Das
Kuppeln erfolgt dann, wenn der Tisch nach oben angehoben wird, wie dies vorstehend
im einzelnen erläutert ist. In ähnlicher Weise wird der Schlitten in der Station
A 2 mit dem Schlitten der Station A 3 gekuppelt. Der Mechanismus zum Antrieb der
Schlitten befindet sich in der Station A 2 und wird in den Figuren 15 und 16 der
Zeichnung im einzelnen gezeigt.
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Die Schlitten werden nacheinanderfolgend durch die Stationen A 1,
A 2, A 3 und A 4 hindurchbewegt und zwar in Höhe des Tisches 35, wenn sich dieser
in der nach oben ausgefahrenen Stellung befindet. Die Schlitten werden nacheinanderfolgend
durch die Stationen A4, A 3, A 2 und A 1 zu-
| rückgeführt und zwar in einer tieferen Ebene (Fig. 15 und 16). |
| In der oberen und unteren Ebene ist je ein Antriebsmechanis- |
| mus für die Schlitten vorgesehen. Im folgenden wird der An- |
trieb für die Anordnung in der oberen Ebene beschrieben.
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Der Grundrahmen 36 weist senkrecht nach oben gerichtete Träger 62
auf, auf welchen in zwei Ebenen Schienen 34 gelagert sind. Die Schienen 34 sind
mit diesen Trägern fest verbunden. Unmittelbar unterhalb der oberen Schienen ist
ein weiterer Rahmen 63 vorgesehen, welcher mit den Trägern 62 fest verbunden ist.
Der Rahmen 63 trägt einen Drehmotor 64 (z. B. einen hydraulischen Motor), welcher
ein Paar Rollen 65 über ein Getriebe 66 antreibt. Die Rollen 65 sind mit Reibbelegen
67 (Fig. 16) versehen, wobei jeder Reibbelag 67 mit einer Platte 68 in Reibungsschluß
tritt, welche unterhalb von Trägern
26 des Schlittens 25 angeordnet
sind (siehe auch Fig. 4).
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Der Motor, das Getriebe sowie die Rollen sind auf einer Grundplatte
69 angeordnet, welche an der Stelle 70 mit dem Rahmen 63 derart gelenkig verbunden
ist, daß eine Bewegung nach oben und unten vollführt werden kann. Die Grundplatte
69 weist auf Federn gelagerte Füße 71 auf, welche auf Rahmen 63 aufsitzen. Diese
Füße befinden sich an dem freien, nicht schwenkbar gelagerten Ende der Grundplatte
69. Das freie Ende ist auch mit dem Rahmen 63 über einen hin-und hergehenden hydraulischen
Motor bzw. eine hydraulische Hubvorrichtung 72 gelenkig verbunden. Die hydraulische
Hubvorrichtung 72 dreht die Grundplatte 69 auf dem Rahmen 63 derart, daß der Antriebsmechanismus
angehoben und die Räder 65 mit den Platten 68 in Kraftschluß treten. Während des
Betriebes des Motors 64 wird der Schlitten 25 mit Hilfe einer Betätigungsvorrichtung
72 nach vorne bewegt derart, daß die sich drehenden Räder 65 mit den Platten 68
in Kraftschluß treten.
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Die sich bewegenden Schlitten haben eine beträchtliche Trägheit und
es ist erforderlich, daß die Schlitten bei Beendigung ihrer Bewegung an der nächsten
Station allmählich abgebremst werden. Entsprechend weist jede Platte eine geneigte
Platte 73 auf, welche an einem hydraulischen Ventil 74 vorbeigeführt wird, das über
eine Konsole 75 mit dem Rahmen 63 derart verbunden ist, daß hierdurch das Ventil
bewegt wird. Gegen das Ende der Bewegung zu von der Station A 1 nach
der
Station A 2, wird das Ventil 74 in Richtung des Steuermotors 64 bewegt, wobei dieser
Motor in seiner Bewegung etwas gehemmt wird, so daß die miteinander gekuppelten
Schlitten der höheren Ebene verzögert werden. Schließlich wird die Hubvorrichtung
72 in Richtung der Grundplatte 69 bewegt, wodurch der Antrieb der Schlitten schnell
unterbrochen wird. In diesem Augenblick wird ein weiterer hin-und hergehender Motor
oder eine Hubvorrichtung 76 in Tätigkeit gesetzt derart, daß ein konischer Bolzen
77 in ein pfannenartiges Lager 78 eingreift, welches von einer Konsole 79 des Schlittens
25 getragen wird (Fig. 4 und 9). Der Bolzen 77 und das Lager 78 legen den Schlitten
25 genau an der Station A 2 fest, wodurch das Kuppeln der einzelnen Schlitten in
den Stationen A1und A 2 beim Anheben des Tisches 35 gewährleistet wird.
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Ein entsprechender Bolzen 77 ist gleichermaßen in der Station A 3
vorgesehen (Fig. 15).
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In der Station A 2 werden die Schlitten 25 in der unteren Ebene in
ähnlicher Weise mittels eines an der Grundplatte 69 angeordneten Motors 64 angetrieben.
Die Grundplatte 69 ist an dem Rahmen 36 angelenkt. Es sind ferner eine die Lage
festlegende Hubvorrichtung 76 sowie ein Ventil 74 vorgesehen. Während sich die Schlitten
in entgegengesetzten Richtungen in der oberen und unteren Ebembewegen, sind die
Platten 73 in entgegengesetzten Richtungen geneigt.
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Die an der Übersetzungseinrichtung A 4 befindliche Vorrichtung ist
in den Figuren 17 bis 19 im einzelnen gezeigt.
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Ein portalförmiger Rahmen 80 weist eine Platte 81 auf, auf welcher
ein hydraulischer Drehmotor 82 (Fig. 3) angeordnet ist mit dem Zweck, die Antriebswelle
83 sowie die Kurbel 84, welche an jeder Seite der Welle angeordnet ist, anzutreiben.
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Jede Kurbel steht mit einem heb-und senkbaren Rahmen 85 über eine
Schubstange 86 in Verbindung. Es ist ferner ein Gewicht 87 vorgesehen, um die hin-und
hergehenden Massen auszugleichen.
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Jeder Rahmen 85 (Fig. 18) wird zum Zwecke der hin-und hergehenden
Bewegung von senkrecht stehenden Ständern 87 geführt, wobei zwischen dem Rahmen
85 und diesen Ständern Rollen 88 gelagert sind. Jeder Rahmen 85 weist Arme 89 auf,
welche sich über die Enden der Seitenrahmen 30 erstrekken. Das in den Figuren 1
und 2 dargestellte Werkstück wird auf dem Schlitten 25 gehalten, wie dies im folgenden
noch zu erläutern sein wird. Vorläufig soll lediglich erwähnt werden, daß in der
Station A 4 das Werkstück von dem Schlitten abgehoben werden kann. Der Einfachheit
halber ist das Werkstück in den Figuren 17 bis 19 der Zeichnung lediglich mit dem
Bezugszeichen a bezeichnet.
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In der Station A 4 sind ein Tisch und eine Hubeinrichtung vorgesehen,
wie sie aus den auf die Figuren 1 und 5 bezugnehmenden Ausführungen hervorgehen.
Der Tisch und die Hubeinrichtung sind in der Fig. 17 erläutert, wobei die gleichen
Teile auch die gleichen Bezugsziffern aufweisen. Wenn
sich der
Tisch 35 in der Station A 4 in seiner obersten Stellung befindet, wird ein Schlitten
25 längs Schienen 34 von der Station A 3 zu der Station A 4 bewegt. In diesem Augenblick
befindet sich der heb-und senkbare Rahmen 85 an der tiefsten Stelle seines Hubes
(Fig. 17), wobei sich die Arme 89 etwa in der gleichen Höhe befinden wie die Schienen
34, das ist etwas unterhalb der Ebene der Schlitten 25. Der volle Umriß des Werkstückes
a in Form eines Bodenteiles eines Kraftfahrzeuges ist in Fig. 18 der Zeichnung in
gestricheltem Linienzug dargestellt. Aus dieser Fig.
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18 ist zu entnehmen, daß die Arme 89 in die Ausnehmungen eingreifen
können, welche in dem Schlitten vorgesehen sind derart, daß diese unter das Werkstück
eingeführt werden.
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Dies geschieht während sich der Schlitten 25 in der Station A 4 befindet
und nachdem die Rahmen 85 mit der Hubbewegung begonnen haben. Anschließend, nachdem
sich der Rahmen 85 nach oben zu bewegt, wird das Werkstück a von dem Schlitten 25
abgehoben und die oberste Lage bewegt, welche in Fig. 17 durch einen strichpunktierten
Linienzug dargestellt ist. Der Schlitten 35 der Station A 4 wird abgesenkt, nachdem
das Werkstück a von diesem entfernt worden ist, um den Schlitten mit den unteren
Schienen 34 in eine fluchtende Lage zu bringen. Ist dies geschehen, wird die Kupplung
23, 32 der Schlitten der höheren Lage gelöst und die Kupplungsverbindung der unteren
Ebene wird hergestellt. So wird, wenn der untere Antriebsmechanismus in Gang gesetzt
wird, der Schlitten in der Station A 4 zu der Station A 3 bewegt.
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Beide Tische 35 werden zu gleicher Zeit gehoben und abgesenkt. Wenn
sich die Tische in ihrer obersten Lage befinden, wird der Antriebsmechanismus für
die oberen Schlitten in Tätigkeit gesetzt ; der untere Antriebsmechanismus ist hierbei
außer Betrieb ; wenn hingegen die Tische in ihrer untersten Lage sind, ist der obere
Mechanismus außer Betrieb, wohingegen der untere Mechanismus in Betrieb ist.
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Wenn der Schlitten 25 auf den Tisch 35 zu der Station A 4 hin bewegt
wird, wird er in seiner genauen Lage durch Anlage eines Gliedes 23 an einen Anschlag
90 (Fig. 17) bestimmt. Dieser Anschlag 90 ist an einem Arm 91 des Tisches befestigt.
Eine Schnappvorrichtung 92 wird bei der Bewegung in Richtung des Anschlages 90 von
dem Teil 23 nach der Seite hin bewegt, wobei die Schnappvorrichtung
| dann hinter das Teil 23 springt, wie dies in Fig. 17 im ein- |
zelnen zu sehen ist. Wenn der Tisch in der Station A 4 in seiner tiefsten Lage ist,
legt sich die Schnappvorrichtung 92 gegen einen festen Anschlag 93 an, welcher von
dem Rahmen 36 zum Lösen des Gliedes 23 getragen wird. Der Schlitten kann dann von
der Station A 4 nach der Station A 3 zurückgeführt werden.
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Im folgenden wird auf die Fig. 22 der Zeichnung Bezug genommen. Die
Linie B enthält für jede Station B 1, B 2 und B 3 einen Rahmen 94, von welchem die
Schweißeinrichtungwelche ganz allgemein mit 95 bezeichnet ist-getragen wird.
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Ein hin-und hergehender hydraulischer Motor oder eine Hubvorrichtung
96 (Fig. 20) hebt und senkt ein Wiegenstück 97, auf welchem das Werkstück a ruht.
Hierdurch kann das Werkstück a in bezug auf die Vorrichtung 95 in die Arbeitsstellung
gehoben werden. Das Wiegenstück 97 wird dann in die Ausgangsstellung abgesenkt.
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Eine Gleitvorrichtung 98 erstreckt sich von der Station A 4 durch
die Stationen B 1, B 2 und B 3 hindurch.
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Die Gleitvorrichtung wird von dieser Grenzstellung nach rechts über
einen hin-und hergehenden hydraulischen Motor oder aber eine Hubvorrichtung 99 hin-und
herbewegt und zwar so lange, bis die Gleitvorrichtung die andere Grenzstellung erreicht,
in welcher sich die Vorrichtung durch die Stationen B 1, B 2, B 3 und B 4 hindurch
erstreckt.
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Der hydraulische Motor bzw. die Hubvorrichtung 99 wird von dem Rahmen
94 getragen und steht mit der Gleitvorrichtung über eine Konsole 100 in Verbindung.
Bei der Station B 4 handelt es sich um eine Entladestation, mit welcher das fertige
Werkstück a von der Linie B entfernt wird. Die Gleitvorrichtung 98 bewegt sich zwischen
den beiden, oben erwähnten Grenzstellungen hin und her. Nachdem die Gleitvorrichtung
98 der Station A 4 zugeführt wird, werden die Rahmen 85 aus ihrer obersten Stellung
(Fig. 17)-in welcher sich das Werkstück a oberhalb der Gleitvorrichtung 98 befindetabgesenkt.
Zwangsläufig wird das Werkstück auf die Gleitvorrichtung abgesetzt und von dieser
Vorrichtung gehalten,
wie dies im folgenden noch zu erläutern sein
wird. Das Werkstück a in dieser unteren Lage wird in Fig. 17 in Form eines strichpunktierten
Linienzuges gezeigt. (Ein wenig unterhalb des Werkstückes in seiner obersten Lage).
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Die Gleitvorrichtung 98 besteht aus einem Paar in Abstand zueinander
verlegten Trägern 101, von welchen ein jeder über Rollen 102 getragen wird. Diese
Rollen sind auf Konsolen 103 gelagert, welche auf einem mit dem Rahmen 94 verbundenen
Stützbalken 104 angeordnet sind. Die Träger 101 sind zweckmäßig über Querträger
131 (Fig. 19) miteinander verbunden. Die Wiegenstücke 97 liegen zwischen den Trägern
101.
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Die Stationen A 4, B 1, B 2, B 3, und B 4 liegen zueinander in gleichen
Abständen, wobei sich die Vorrichtung 98 zwischen jedem Paar der benachbarten Station
hin-und herbewegt. Wenn die Wiegenstücke 97 in ihren untersten Stellungen sind,
was dann der Fall ist, wenn die Werkstücke a sich auf der Vorrichtung 98 in gleichen
Abständen liegend befinden, wird die Vorrichtung 98 aus der in Fig. 22 dargestellten
Lage nach rechts bewegt.
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Das Werkstück a der Station A 4 wird zu der Station B 1 gebracht,
wohingegen das Werkstück der Station B 1 gleichzeitig nach B 2 usw. gebracht wird.
Danach werden sämtliche Hubvorrichtungen 96 bewegt, um die Wiegenstücke sowie die
auf diesen befindlichen Werkstücke a zu heben, wobei
eine Schweißung
auf den Werkstücken a mit Hilfe einer Vorrichtung 95 durchgeführt wird und zwar
gleichzeitig an jeder Station B 1, B 2 und B 3. Im gleichen Zeitpunkt wird ein Werkstück
bei B 4 entladen. Während die Werkstücke angehoben werden, wird die Vorrichtung
98 in die in Fig. 22 der Zeichnung dargestellte Lage zurückgeführt. Die Wiegenstücke
werden dann abgesenkt und die Werkstücke a auf die Gleitvorrichtung 98 gesetzt.
Gleichzeitig wird ein Werkstück auf die Gleitvorrichtung 98 der Station A 4 gesetzt.
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Dieser Vorgang wiederholt sich dann entsprechend. Auf diese Weise
werden die Werkstücke einer jeden Staion A 4, B 1, B2, B 3 und B 4 gleichzeitig
schrittweise mit Hilfe der Gleitvorrichtung 98 nach vorne bewegt. Ferner werden
die Werkstücke a in den Stationen B 1, B 2, B 3 und B 4 sämtlich angehoben und abgesenkt.
Schließlich werden die Schweißungen in den Stationen B 1, B 2 und B 3, die Übersetzung
von der Linie A nach der Linie B sowie das Entladen in B 4 zu gleicher Zeit durchgeführt.
Auf diese Weise werden die Teile eines einzelnen Werkstückes a nacheinanderfolgend
zusammengeschweißt, so daß eine jede Station B 1, B 2 und B 3 im wesentlichen lediglich
die für den speziellen Arbeitsvorgang erforderlichen Werkzeuge trägt. Die Summe
dieser in den Stationen befindlichen Werkzeuge stellt die gesamte Ausrüstung zur
Herstellung der fraglichen Bodenteile von Kraftfahrzeugen dar.
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Die verschiedenen hydraulischen Motoren bzw. Hubvorrichtungen,
die
Schweißvorrichtungen usw. sind miteinander verbunden und werden entsprechend gesteuert,
so daß die verschiedenen Arbeitsgänge synchronisiert sind. Insbesondere werden die
Horizontal-und Vertikalbewegungen der Schlitten 25, die Vertikalbewegungen der Rahmen
85 sowie die Horizontalbewegungen der Gleitvorrichtung 98 koordiniert, so daß die
Werkstücke a automatisch von der Linie A der Linie B zugeführt werden. Mit der vorstehend
beschriebenen Anordnung werden die Einzelteile des Werkstückes a, wenn sie auf den
Schlitten 25 gelegt werden, automatisch der Entladestation zugeführt, wobei die
einzelnen Arbeitsgänge zur Herstellung des Werkstückes sämtlich automatisch ausgeführt
werden. Zum wirksamen Betrieb der Einrichtung ist es erforderlich, daß die Einzelteile
des Werkstückes a auf den Schlitten 25, den Wiegenstücken 97 sowie der Gleitvorrichtung
98 in einer vorbestimmten Lage genau festgelegt sind und daß beim Übersetzen eines
jeden Werkstückes von den Schlitten auf die Gleitvorrichtung sowie von der Gleitvorrichtung
auf die Wiegenstücke und umgekehrt, das Werkstück sich nach jedem Übersetzungsvorgang
genau in der gewünschten Lage befindet.
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Der Schlitten 25 (Fig. 4) ist mit einem konischen Kopf oder Stutzen
105 sowie mit zwei Paar einander gegenüberliegenden Blöcken 106 versehen, wobei
ein jedes Paar auf der Verlängerung 29 des Rahmenteiles 26 angeordnet ist.
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Die inneren Flächen 107 eines jeden Blockpaares divergieren in geringem
Ausmaße nach oben zu. Das Blech a (Fig. 1) wird
auf den Schlitten
25 mit Hilfe eines Bedienungsmannes gesetzt, so daß der Stutzen 105 in den Knopf
h unterhalb des Bleches eintritt (Figuren 1,10). Der Stutzen 105 und der Knopf h
sind so ausgebildet, daß sie ineinanderpaasen. Der Knopf bringt das Blech bezüglich
des Schlittens in eine genaue Längs-und Querlage. Er verhindert aber keinesfalls
ein Verdrehen des Bleches. Die Ränder i des Bleches werden genau gefertigt und zwischen
die Blöcke 106 derart eingeführt, daß sie die Flächen 107 berühren. Die Blöcke sichern
das Blech a gegen Verdrehungen. Auf diese Weise wird mit Hilfe des Knopfes 105 sowie
der Blöcke 106 die Möglichkeit geschaffen, das Blech a genau auf den Schlitten 25
und zwar in der richtigen Lage zu setzen. Das Blech ruht auf Schuhen 120, welche
in geeigneter Weise auf dem Schlitten 25 (Fig.
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11) derart angeordnet sind, daß sie das Blech abstützen.
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Fig. 11 zeigt auch den Block 106 in seinen konstruktiven Einzelheiten.
Der Block besteht aus einer an der Stelle 122 über eine Konsole drehbar gelagerten
Platte 121 und ist in schräger Richtung verstellbar mit Hilfe einer Schraube 124
derart, daß eine einfache und auch genaue Verstellmöglichkeit über geneigte Flächen
gegeben ist.
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An jeder Station B 1, B 2 und B 3 ist das Wiegenstück 97 mit einem
nach oben zu gerichteten Fuß 108 (Fig.
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20) versehen. Dieser trägt einen Knopf 109 und ist gleichfalls mit
Konsolen 110 versehen, welche schräge Flächen 111 aufweisen. Der Knopf 109 sowie
die Flächen 111 entsprechen
dem Knopf 105 sowie den Flächen 107
und legen das Blech a auf dem Wiegenstück genau fest.
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Die geringste Ungenauigkeit in der Lage des Bleches a auf dem Schlitten
25 oder dem Wiegenstück 97 wird mit Hilfe der geneigten Flächen 107 und 111 sowie
mittels der konischen Form des Knopfes h und der schrägen Ausbildung der Knöpfe
105 und 109 ausgeglichen.
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Das Blech wird auf dem Wiegenstück mit Hilfe einer Feststellvorrichtung
112 niedergehalten (Fig. 20, 21). Diese Feststellvorrichtung wird mit Hilfe einer
Feder 113 nach unten gedrückt. In diese Feststellvorrichtung legt sich beim Anheben
des Wiegenstückes der tunnelförmige Kanal b.
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Die Feststellvorrichtung hängt von dem Rahmen 94 herab. Ein auf dem
Wiegenstück 97 befindlicher Stützblock 114 trägt den tunnelförmigen Kanal b unterhalb
der Feststellvorrichtung 112.
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Das Werkstück a muß auch auf den Schlitten 25 niedergehalten werden.
Dies wird im folgenden beschrieben. In Fig.
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3 der Zeichnung legt der Bedienungsmann das Blech a auf den Schlitten
25 in der Station A 1. Er ist ferner in der Lage, die anderen Teile d, e, f, g auf
das Blech in den Stationen A 1, A 2 zu legen, während sich der Schlitten von der
Station A 1 nach A 3 bewegt. Der Bedienungsmann verfügt über einen in der Zeichnung
nicht weiter dargestellten Handschweißapparat, wobei die Teile f und g mittels einer
Heftschweißung mit dem tunnelförmigen Kanal b versehen werden. Die Streifen d werden
auf das Blech a gelegt und zwar längs der Seiten desselben,
bevor
die Heftschweißung vorgenommen wird. In der Station A 2 sind drei hakenförmige Spannvorrichtungen
115 längs eines Rahmens 116 in Abständen zueinander angeordnet.
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Wenn der Bedienungsmann einen Streifen d genau auf die Blechplatte
a legt, werden die hakenförmigen Spannvorrichtungen 115 in Tätigkeit gesetzt derart,
daß die Streifen festgehalten werden, wobei das Blech und die Streifen von den Blöcken
117, 118 getragen werden. Die Blöcke 117 sind lösbar angeordnet. Jede hakenförmige
Spannvorrichtung 116 nebst dem zugeordneten Block 117 wird von einem hin-und hergehenden
hydraulischen Motor oder aber einer entsprechenden Hubvorrichtung 119 betrieben.
Während die Streifen d in vorstehender Weise gespannt sind, vollführt der Bedienungsmann
eine Heftschweißung derart, daß die Streifen mit der Blechplatte a verbunden werden.
Anschließend daran werden die hakenförmigen Spannvorrichtungen 115 gelöst, wobei
das Blech a auf dem Schlitten liegen bleibt (Fig. 12).
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Nach dem Schweißvorgang führt der Schlitten das Werkstück a der Station
A 3 zu. Hierbei bewegt sich der Schlitten unterhalb eines baldachinartigen Verdeckes
125 (Fig. 3), welches von Füßen 126 getragen wird. Von diesem Verdeck 125 hängt
ein Schweißgerät 127 herab. Das Gerät wird in die Betriebsstellung abgesenkt, um
die einzelnen Teile mittels einer Heftschweißung miteinander zu verbinden derart,
daß sie mit genügender Sicherheit in den weiteren Stationen gehandhabt werden können.
Das Schweißgerät 127 wird auf die einzelnen Teile gepreßt
und
hält diese auf dem Schlitten 25 nieder. Nach Durchführung der Heftschweißung der
Station A 3 werden das Schweißgerät gehoben und der Schlitten der Station A 4 zugeführt.
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Das Werkstück a muß von der Station A 4 auf die Vorrichtung 98 mit
hinreichender Genauigkeit übersetzt werden, damit gewährleistet ist, daß das Werkstück
über den Knopf 109 sowie die Flächen 111 des Wiegenstückes 97 der Station B 1 genau
der Länge nach festgelegt wird.
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Die Arme 89 (Fig. 17 und 18) weisen Abwinkelungen 128
| L-förmigen Querschnittes auf, um die Ränder i des Werk- |
stückes in Form eines Bodenteiles eines Kraftfahrzeuges zum Zwecke der genauen Lagerung
auf dem Rahmen 85 in Richtung der Bewegung X zu ergreifen. Gerade in dieser Richtung
ist nämlich die Gefahr am größten, daß das Blech in bezug auf die Übersetzung von
dem Schlitten 25 auf den Hubrahmen 85 nicht fluchtet. Demgegenüber ist die Gefahr
des mangelnden Fluchtens in der Querrichtung erheblich geringer. Wenn das Werkstück
a in Richtung der Gleitvorrichtung 98 abgesenkt wird, wird es auf nach innen zu
gerichtete Arme 129 gesetzt (Fig. 18), welche von Gleitstücken 101 getragen werden.
Es handelt sich hier um jeweils drei Arme auf jedem Gleitstück für jede Station
A 4, B 1, B 2 und B 3.
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Das Werkstück a wird von jedem Wiegenstück 97-sofern das letztere
abgesenkt wird-mit Hilfe von Armen 129 abgehoben und der nächsten Station mittels
der Gleitvorrichtung 98
sowie mit Hilfe dieser Arme zugeführt,
welch letztere keilförmige Blöcke 130 (Fig. 19) aufweisen, die sich hinter den Rand
der Blechplatte a sowie der Seitenteile c legen.
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Die Schlitten 25 bewegen sich längs zweier parallen, horizontalen
Rahmen. Dies bracht keineswegs stets so zu sein. Die untere Bahn (Fig. 3) befindet
sich in einer Grube 132 (Fig. 3).
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Die wesentlichen Vorteile der neuerungsgemäßen Einrichtung sind die
folgenden : 1. Die Spannvorrichtungen sowie die Schweißgeräte an jeder Station sind
jeweils dem entsprechenden Arbeitsgang der einzelnen Stationen angepaßt. Entsprechend
sind die Anlage-und Instandhaltungskosten niedrig.
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2. Die Schlitten werden sowenig wie möglich benutzt, so daß die Anlage
kostenniedrig gehalten werden kann, zumal dieser Teil der Einrichtung verhältnismäßig
hoch ist, insbesondere dann, wenn eine Grube für diese Schlitten verwendet wird.
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3. Der Gebrauch der Schlitten in der Linie A ermöglicht eine schnell
ausführbare Handarbeit, einschließlich der von Hand auszuführenden Heftschweißung
und zwar während der Bewegung der Schlitten.
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4. Nach vorläufigem Zusammenbau mit Hilfe einer
Heftschweißung
wird das Werkstück in Form eines Bodenteiles eines Kraftfahrzeuges in der zweiten
Montagelinie B automatisch gefertigt.
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5. Die von Hand ausgeführten Heftschweißungen werden durch Erwägungen
bezüglich der konstruktiven Ausgestaltung der neuerungsgemäßen Einrichtung nicht
beschränkt. Die einzelnen Teile sind von beiden Seiten und auch von oben zugänglich.
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6. Es können entsprechend dem Bedarfsfalle eine oder aber eine oder
zwei Bedienungspersonen auf jeder Seite des Werkstückes zum Zwecke der Ausführung
der Heftschweißung angesetzt werden.
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Der Entlademechanismus der Station B wird im einzelnen nicht beschrieben.
Dieser kann die Form der an sich bekannten Einrichtungen dieser Art haben, wenngleich
bei dem in Fig. 22 dargestellten Ausführungsbeispiel schräg angeordnete Schienen
135 vorgesehen sind, längs welcher derfertige Bodenteil a seitlich auf das Band
des Förderers 136 nach unten bewirkt wird. - Schutzansprüche-