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DE1852363U - Verkehrsschild. - Google Patents

Verkehrsschild.

Info

Publication number
DE1852363U
DE1852363U DE1962E0016193 DEE0016193U DE1852363U DE 1852363 U DE1852363 U DE 1852363U DE 1962E0016193 DE1962E0016193 DE 1962E0016193 DE E0016193 U DEE0016193 U DE E0016193U DE 1852363 U DE1852363 U DE 1852363U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
pvc film
rubber
traffic sign
shield
sign according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE1962E0016193
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Heinrich Ellerbrock & Soehne
Original Assignee
Heinrich Ellerbrock & Soehne
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Heinrich Ellerbrock & Soehne filed Critical Heinrich Ellerbrock & Soehne
Priority to DE1962E0016193 priority Critical patent/DE1852363U/de
Publication of DE1852363U publication Critical patent/DE1852363U/de
Expired legal-status Critical Current

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  • Laminated Bodies (AREA)

Description

  • Verkehrsschild Die Neuerung betrifft ein Verkehrsschild, insbesondere ein Straßenverkehrsschild aus Gummi. Obwohl ein Schild aus Gummi gegenüber einem solchen aus Blech den Vorzug hat, daß Verletzungen von Fußgängern vermieden werden und seine Standzeit wesentlich verlängert ist, haben sich Schilder aus Gummi in der Praxis bisher nicht durchgesetzt. Das liegt in einer Problematik begründet, die sich daraus ergibt, daß-bei Berücksichtigung der behördlich vorgeschriebenen Abmessungen-das Schild nicht zu dickwandig sein darf, wodurch es viel zu schwer werden würde, zum anderen aber auch nicht zu dünnwandig sein darf, weil dann seine Standfestigkeit, insbesondere seine Querstabilität ungenügend wäre.
  • Wollte man dieser Problematik dadurch beikommen, daß man das Gummischild mittels steifer Traversen oder sonstiger Bewehrungen hinterfängt, so würden letztere zu Lasten der Verkehrssicherheit des Fußgängers gehen, und außerdem würden solche Bewehrungen das Zurückschwingen des Schildes bei Stoß in die Ruhelage verhindern.
  • Dieser Problematik wird das Verkehrsschild nach der Neuerung dadurch gerecht, daß einer Platte aus Gummi mindestens eine Lage aus Kunststoff, z. B. aus Polyvenylchlorid, zugeordnet ist. Dadurch wird erreicht, daß das Schild eine genügende Standfestigkeit erhält, ohne daß es seine erwünschte Elastizität bei Stoß einbüßt. Bei einer bevorzugten Ausbildung des Schildes ist vorgesehen, daß die Stärke seiner Wandung nach dem Rande des Schildes hin abnimmt. Auf der Rückseite des Schildes ist eine Halterung, z. B. eine Lasche vorgesehen, mit der das Schild an seinem Pfahl od. dgl. befestigt wird. Das Schild ist also nur im Bereich des Pfahles hinterfangen, und seine Hälften zu beiden Seiten des Pfahles laden derart freitragend aus, daß sie sowohl genügend standfest sind als auch bei Stoß elastisch nachgeben und wieder in ihre Ruhelage zurückfedern.
  • Drei Ausführungsbeispiele des Schildes nach der Neuerung sind auf der Zeichnung im Querschnitt veranschaulicht. Allen Beispielen ist eigen, daß die Schilder aus Gummiplatten und Polyvenylchloridfolien (im nachfolgenden PVC-Folien genannt) bestehen.
  • Gemäß Fig.-1 befindet sich die PVC-Folie 1 auf der Sichtoberfläche der Gummiplatte 2. In bevorzugter Weise kann in diesem Falle die PVC-Folie 1 transparent und das Schildbild zwischen ihr und der Gummiplatte vorgesehen sein. Dadurch wird gleichzeitig der Vorteil erzielt, daß die meist mit Farbe erzeugten Schildbilder gegen äußere Einflüsse aller Art geschützt sind, unabhängig davon, ob die Farbe auf die Rückseite der PVC-Folie 1 oder auf die Oberfläche der Gummiplatte 2 aufgebracht ist.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 befindet sich die PVC-Folie 3 auf der Rückseite der Gummiplatte 2. Sie kann in diesem Falle entsprechend den im Verkehr befindlichen Blechschildern in grauer Farbtönung gehalten und im Bereich der Halterung H ausgeklinkt sein. Es ist selbstverständlich auch möglich, daß sowohl auf der Sichtseite als auch auf der Rückseite der Gummiplatte 2 je eine PVC-Folie vorgesehen ist.
  • Fig. 3 zeigt, daß die Po-folie 4 auch innerhalb der Gummiplatte 2 angeordnet sein kann.
  • Um'die Randkante der PVC-Folie zu sichern, ist vorgesehen, daß im Falle der Fig. 1 und 2 die PVC-Folien 1 bzw. 3 in die Gummiplatte 2 eingelassen sind, so daß deren Rand die Randkante der PVC-Folie wulstartig umgibt.

Claims (8)

  1. Schutzansprüche : 1. Verkehrsschild aus Gummi, dadurch gekennzeichnet, daß einer Platte (2) aus Gummi mindestens eine Lage aus Kunststoff zugeordnet ist.
  2. 2. Verkehrsschild nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lage aus Kunststoff eine thermoplastische Kunststoff-z. B. eine PVC-Folie ist.
  3. 3. Verkehrsschild nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die PVC-Folie (1) auf der Sichtseite der Gummiplatte (2) vorgesehen ist.
  4. 4. Verkehrsschild nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß sich das Schildbild zwischen einer transparenten PVC-Folie (1) und der Gummiplatte (2) befindet.
  5. 5. Verkehrsschild nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die PVC-Folie (3) auf der Rückseite der Gummiplatte (2) angeordnet ist.
  6. 6. Verkehrsschild nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl auf der Sichtseite als auch auf der Rückseite der Gummiplatte (2) je eine PVC-Folie (1 bzw. 3) vorgesehen sind.
  7. 7. Verkehrsschild nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die PVC-Folie (4) im Innern der Gummiplatte (2) befindet.
  8. 8. Verkehrsschild nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Randkante der PVC-Folie vom Rand der Gummiplatte umfaßt wird.
DE1962E0016193 1962-01-27 1962-01-27 Verkehrsschild. Expired DE1852363U (de)

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DE1852363U true DE1852363U (de) 1962-05-24

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