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DE1850805U - Luftstreckbuegel. - Google Patents

Luftstreckbuegel.

Info

Publication number
DE1850805U
DE1850805U DE1961R0023304 DER0023304U DE1850805U DE 1850805 U DE1850805 U DE 1850805U DE 1961R0023304 DE1961R0023304 DE 1961R0023304 DE R0023304 U DER0023304 U DE R0023304U DE 1850805 U DE1850805 U DE 1850805U
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
air
stretch bar
bar according
garment
wearer
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE1961R0023304
Other languages
English (en)
Inventor
Maria Reif
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE1961R0023304 priority Critical patent/DE1850805U/de
Publication of DE1850805U publication Critical patent/DE1850805U/de
Expired legal-status Critical Current

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  • Outer Garments And Coats (AREA)

Description

  • LUFTSTRECKBÜGEL Zum Aufhängen von Bekleidungsstücken wie Mänteln, Blusen, Kleider, Sakkos u. dgl. sowie zum Strecken von Schuhwerk werden bisher starre Bügel verwendet. Um den an sich schon recht großen Raumbedarf dieser starren Bügel beim Transport und der Lagerung auf ein tragbares Ausmaß zu reduzieren, werden die Bügel i. a. nicht den Körperformen des Trägers, für den das Bekleidungsstück bestimmt ist, nachgebildet, sondern möglichst flach gehalten.
  • Damit ist zwar eine i. a. faltenlose, aber doch nicht völlig optimale Aufbewahrung des Bekleidungsstückes gewährleistet, die nur bei Aufbewahrung auf einem Hänger gegeben wäre, dessen Form mindestens an allen tragenden Stellen mit der Körperform des Trägers, für den das Bekleidungsstück bestimmt ist, übereinstimmt.
  • Ausnahmen von dieser Regel bilden nur die Schaufenster-und Atelierpuppen, die man als Grenzfälle von Kleiderbügeln bezeichnen kann. Hier ist die körpergetreue Nachbildung des Trägers des Kleidungsstückes aus anderen Gründen als dem der optimalen Aufbewahrung des Bekleidungsstückes so wichtig, daß man den Nachteil des gegenüber normalen Kleiderbügeln enorm vergrößerten Raumbedarfes bei Transport und Lagerung als unvermeidlich in Kauf nimmt.
  • Die vorliegende Neuerung betrifft eine wesentliche Verbesserung der bekannten Aufhängevorrichtungen, die es ermöglicht, alle Arten von Bekleidungsstücken, d. h. nicht nur Mäntel, Blusen, Sakkos u. dgl. sondern auch Schuhwek in optimaler Weise, d. h. aug Bügeln, die mindestens an allen tragenden Stellen der Körperform des Trägers genau nachgebildet sind, aufzubewahren, wobei der Raumbedarf der Vorrichtung bei Nichtgebrauch nicht nur nicht größer, sondern sogar kleiner ist als der der bekannten starren Aufhängevorrichtungen.
    Die neuerungsgemäße Aufhängevorrichtung besteht im wesentlichen
    aus einem aufblasbaren, weitgehend luftundurchlässigen Luftsack aus weichem, zusammenfaltbarem Material, der so geschnitten und zusammengesetzt ist, daß seine Raumform im aufgeblasenen Zustand minestens an den tragenden Stellen der Körperform des Trägers, für den das Kleidungsstück bestimmt ist, entspricht.
  • Die einfachste Ausführungsform der Neuerung besteht demnach aus einem aufblasbaren Luftsack, dessen tragende Flächen im aufgeblasenen Zustand mit den Körperformen der Schalter-, Rücken-und Brustpartien des Trägers an den Tagstellen übereinstimmt und der seinerseits mit einem nicht starren Aufhänger, beispielsweise einem Gürtelband versehen ist. Vorzugsweise ist dieses Gürtelband aus zwei Teilen mit freien Enden gebildet, die miteinander in an sich bekannter Weise, z. B. durch Verknoten oder mit Hilfe eines bekannten Gürtelverschlußes verbunden werden können. Diese Ausführungsform der Neuerung hat den Vorteil, daß die Aufhängevorrichtung nicht nur auf Haken, sondern auch auf Kleiderstangen in Schränken u. dgl. aufgehängt werden kann.
  • Eine bevorzugte Ausgestaltung der Neuerung sieht vor, den aufblasbaren Luftsack mit einem Stoffrand zu versehen, der mit dem Bekleidungsstück verbunden werden kann, so daß er ohne Belästigung des Trägers mit dem Kleidungsstück mitgetragen und bei Bedarf aufgeblasen und benützt werden kann. Die ebenfalls aus weichem Material gefertigten Ventile und Ventilverschlüße werden dabei zweckmäßig an Stellen angebracht, an denen sie auch bei ungeschickter Handhabung nicht sichtbar auftragen oder den Träger in anderer Weise behindern können.-Die Verbindung des - ti Stoffrandes mit dem Kleidungsstück kan unlösbar, z. B. durch Einnähen oder vorzugsweise lösbar, z. B. mit Hilfe von Knöpfen, Druckknöpfen oder Reißverschlüßen erfolgen.
    Es ist aber auch möglich, nicht nur die tragenden Teile,
    sondern die ganze Körperform des Trägers durch den aufblasbaren
    Luftsack nachzubilden, sodaß der neuerungsgemäße Bügel als Schaufenster-oder Atelierpuppe verwendet werden kann. Besonders bei dieser Ausführungsform der Neuerung ist es zweckmäßig, den Luftsack aus einzelnen, voneinander durch nicht starre Trennwände getreenten Luftzellen aufzubauen, die einzeln aufgeblasen werden können. Diese Maßnahme bdsbet u. a. den weiteren Vorteil, daß die Form des aufgeblasenen Bügels durch geeignete Variation des Aufblaaedruckes der einzelnen Luftzellen in gewissen Grenzen variiert werden kann. Naturgemäß kann diese Maßnahme aber auch bei den anderen Ausführungsformen der Neuerung angewendet werden.
  • Als Material für den neuerungsgemäßen Bügel kann jeder genügend weiche und luftundurchlässige Stoff verwendet werden, also z. B. Kunststoffe wie Polyäthylen u. dgl., aber auch genügend dicht gewebte und gegebenenfalls imprägnierte Gewebe. SCHUTZANSTRÜCHE

Claims (7)

  1. SCHUTZANSPRÜCHE
    1.) Luftstreckbügel für Bekleidungsstücke mit einem zusammen faltbaren, aufblasbaren Luftsack, dadurch gekennzeichnet, daß der ohne Verwendung metallischer Teile hergestellte Luftsack so geschnitten und zusammengesetzt ist, daß seine Form im aufgeblasenen Zustand der Körperform des Trägers des Bekleidungsstückes mindestens an den zu unterstützenden Stellen entspricht.
  2. 2.) Luftstreckbügel nach Anspruch 1), dadurch gekennzeichnet, daß der Luftsack aus mehreren Luftkammern zusammengesetzt ist.
  3. 3.) Luftstreckbügel nach den Ansprüchen 1) und 2), dadurch gekennzeichnet, daß er mit einem mit dem Bekleidungsstück verbindbaren Rand versehen ist.
  4. 4.) Luftstreckbügel nach Anspruch 3), dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung des Randes mit dem Bekleidungsstück lösbar, z. B. durch Knöpfe, Druckknöpfe, Reißverschlüße o. dgl. erfolgt.
  5. 5.) Luftstreckbügel nach den Ansprüchen 1) bis 4) dadurch gekennzeichnet, daß er mit einem Aufhänger in Form eines Gürtelbandes versehen ist.
  6. 6.) Luftsreckbügel nach Anspruch 5), dadurch gekennzeichnet, daß das den Aufhänger bildende zweiteilige Gürtelband mit einem an sich bekannten Gürtelverschluß versehen ist.
  7. 7.) Luftstreckbügel-'naoh den Ansprüchen 1) und 2), dadurch gekennzeichnet, daß die Form des aufgeblasenen Luftsacks der Körperform des Trägers des Bekleidungsstückes in seiner Gesamtheit entspricht und damit als Schaufenster-oder Atelierpuppe verwendbar ist.
DE1961R0023304 1961-11-28 1961-11-28 Luftstreckbuegel. Expired DE1850805U (de)

Priority Applications (1)

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Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE1850805U true DE1850805U (de) 1962-05-03

Family

ID=33010276

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE1961R0023304 Expired DE1850805U (de) 1961-11-28 1961-11-28 Luftstreckbuegel.

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