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| "Reklame-bzw.Botschaftsübermittlungsvorrichtung" |
| Tt |
| Die vorliegende Neuerung betrifft eine neue bzw. |
| verbesserte Vorrichtung zur visuellen Botschaftsüber- |
mittlung, beispielsweise beleuchtete Reklameschilder.
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Die bekannten Vorrichtungen der obigen Art werdenim allgemeinen von
hinten angeleuchtet, und im Falle von Reklameschildern sind diese und die von ihnen
übermittelten Botschaften im allgemeinen dauerhaft angebracht und meist nicht ohne
weiteres änderbar. Bei der Anstrahlung von hinten, ist im allgemeinen ein Kasten
oder sonstiger geeigneter Behälter für die Lichtquelle vorgesehen, der sich oft
über die ganze Rückwand des Schildes erstreckt. Solche Anordnungen sind platzraubend
und sperrig und vielfach schwer,
| gleichmässigauszuleuchten. |
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Zweck der Neuerung ist die Ausschaltung dieser Schwierigkeiten in
einfacher und wirtschaftlicher Weise und die Schaffung einer optischen Vorrichtung
die sich als
leicht und schnell veränderliches Zeichen oder Schild
verwenden lässt und ganz allgemein zur Übermittlung von Bot-
| schaften, einschliesslich bildförmiger Botschaften geeignet |
| ist. |
| Die grundsätzlichen Kennzeichen der Neuerung lassen |
| sich jedoch auch auf Schilder unveränderlicher Art an- |
wenden.
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Ein besonderer Zweck der Neuerung ist die Schaffung einer optischen
Vorrichtung der obengenannten Art, die sich zur Verwendung als ein verbessertes
tafelartiges Schild, wie sie allgemein in Läden zur Ankündigung von Sonderangeboten
und dergleichen verwendet werden, eignet.
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Die Neuerung lässt sich auf Vorrichtungen beliebiger Grössen anwenden.
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Die neuerungsgemässe Reklame bzw. Botschaftsübermittlungsvorrichtung
besteht im wesentlichen aus mindestens einer Lichtquelle, einer Platte aus lichtdurchlässigem,
vorzugsweise durchsichtigem Werkstoff mit einer glatten Oberfläche, die sich zum
Auftragen einer Botschaft, Zeichnung oder dergleichen durch schreiben, zeichnen,
malen oder dergleichen, eignet, wobei ein Teil dieser Platte, vorzugsweise mindestens
ein Rand der Platte der obengenannten Lichtquelle ausgesetzt ist, während der überwiegende
Teil der Platte einschliesslich des obengenannten zur Auftragung der Botschaften
bzw. zur Zeichnung geeigneten Teile wirksam gegen
die Lichtquelle
abgeschirmt ist. In einer bevorzugten Anordnung sind die Vorder-und Rückseiten der
obengenannten Platte beide vollkommen glatt und ohne jegliche hervorstehende oder
vertiefte Teile.
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Die Vorrichtung macht davon Gebrauch, dass das Licht, welches in
den der Lichtquelle ausgesetzten Rand der Platte eindringt von dort aus sich frei
durch-die ganze Platte einschliesslich des von der Lichtquelle abgeschirmten Teiles
ausbreitet.
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Die obengenannte glatte Oberfläche verhindert durch Totalreflexion
das Entweichen des Lichtes, mit Ausnahme derjenigen Teile, an welchen die glatte
Oberfläche von der aufgetragenen Botschaftszeichnung oder dergleichen unterbrochen
wird.
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Die durchsichtige, bzw. lichtdurchlässige Platte ist vorzugsweise
an der Rückseite mit lichtabsorbierendem Material, vorzugsweise schwarzem Material,
z. B. schwarzem Sammet, schwarzer Farbe oder einer anderen geeigneten schwarzen
Schicht abgedeckt. Eine schwarze Rückenabdeckung hat den Vorteil, dass alles, was
man auf das lichtdurchlässige Material schreibt, bzw. zeichnet, bis zum Einschalten
der Lichtquelle praktisch unsichtbar bleibt, dann aber hell erleuchtet in seiner
wirklichen Farbe sichtbar wird, vorausgesetzt, dass das lichtdurchlässige Material
selbst völlig farblos, z. B. optisch klares Glas-ist.
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Man kann die Rückseite auch farbig abdecken, doch wird dann die Farbe
des Geschriebenen oder Gezeichneten bei der Beleuchtung entsprechend beeinflußt.
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In ihrer bevorzugten Ausführungsform ist die erfindunggemässe Vorrichtung
mit einer Umrahmung versehen, die vorzugsweise alle nicht der Lichtquelle ausgesetzten
Seiten der lichtdurchlässigen Platte umfasst.
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Dieser Rahmen verhindert das Entweichen von Licht durch die Ränder
des lichtdurchlässigen Materials, was die Wirksamkeit des Geschriebenen bzw. Gezeichneten
nachteilig beeinflussen könnte.
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Der Rahmen ist vorzugsweise innen entweder lichtreflektierend oder
absorbierend ausgebildet, z. B. mit weisser oder schwarzer Farbe beschichtet.
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Als lichtdurchlässiges Material verwendet man vorzugsweise eine Glasplatte,
vorzugsweise optisch klares Glas, damit das durch die Scheiben wandernde Licht in
keiner Weise durch Farbenabsorption oder Lichtdispersion beeinflusst wird.
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Man kann aber auch eine Platte aus Polymethylmethacrylate oder dergleichen,
z. B."Plexiglas"oder einen ähnlichen Kunststoff verwenden.
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Die Dicke des lichtdurchlässigen Materials ist unwesentlich, beträgt
aber vorzugsweise zwischen etwa 21/2 and 25 mm, beispielsweise etwa 6 mm.
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Glas oder sonstiges sehr hartes Material ist im allgemeinen einem
Kunststoff vorzuziehen, da der letztere leicht verkratzt wird und sämtliche Schramme
sofort auf der erleuchteten Fläche sichtbar werden.
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Die Buchstaben, Zeichen und Bilder kann man auf das lichtdurchlässige
Material mit einem beliebigen lichtdurchlässigen Schreibmaterial auftragen, sofern
sich dieses zum Schreiben auf dem Unterlagsmaterial eignet, z. B. mittels Schreibstiften,
Farben und dergleichen. Vorzugsweise verwendet man jedoch ein Schreibmaterial das
sich leicht wieder entfernen lässt, z. B. Wachsstifte und dergleichen.
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Dies hat den Vorteil, dass man den Inhalt des Zeichens bzw. der Botschaft
immer wieder nach Bedarf ändern kann. Schilder dauerhafterer Art fallen jedoch auch
in den Rahmen der Erfindung, z. B. Schilder mit dauerhaft aufgemalten Buchstaben,
aufgeklebten Buchstaben aus Kunststoff usw.
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In einer bevorzugten Ausführungsform der Neuerung befindet sich die
Lichtquelle in einem Kasten mit einem Schlitz, durch welchen das lichtdurchlässige
Material mit einem Rand in den Kasten ragt. Der Schlitz ist vorzugsweise so ausgeführt,
dass er an den Seiten gut mit dem lichtdurchlässigen Material abgeschlossen ist,
damit keine störenden Lichtmengen aus dem Lichtkasten längs des lichtdurchlässigen
Materials entweichen können. Man wendet beispielsweise schwarze Filzstreifen zur
Lichtabdichtung an. Somit kann das Licht lediglich durch den Rand und von da aus
durch den
übrigen Teil des lichtdurchlässigen Materials wandern.
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Vorteilhafter Weise ist der Lichtkasten innen lichtreflektierend ausgebildet,
zB. weiss gestrichen. Gegebenenfalls können Lichtkästen der obenbeschriebenen Art
auch an mehr als einem Rand des lichtdurchlässigen Materials vorgesehen sein.
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Das lichtdurchlässige Material ragt vorzugsweise mit einer Länge
zwischen 25 und 75 mm in den Lichtkasten hinein.
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Als Lichtquelle verwendet man vorzugsweise eine elektrische Beleuchtung,
z. B. eine Leuchtröhre oder dergleichen.
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Im folgenden wird die Erfindung an Hand von Zeichnungen beispielsweise
näher erläutert.
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Es stellen dar : Fig. 1 eine Ausführungsform der erfindungsgemässen
Vorrichtung im vertikalen Schnitt von der Seite gesehen ; Fig. 2 eine andere Ausführungsform
der Vorrichtung in Schnittdarstellung ; Fig 3 eine ähnliche Ausführungsform der
Vorrichtung wie in Figur 1 in Vorderansicht.
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Gemäss Figur 1 und 2 ist eine optisch klare, glatte Glasscheibe 1
an der Rückseite mit schwarzem Material 2 abgedeckt und so aufgestellt, dass ein
Rand der Glasscheibe 1 in einen Lichtkasten 3 mit Lichtquelle 4 hineinragt, Die
Glasscheibe 1 wird im Lichtkasten 3 von Stützen 5 getragen.
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Zwischen der Glasscheibe 1 und dem Rand des Durchgangs
schlitzes
des Lichtkastens 3 sind Filzstreifen 6 als lichtdichte Abdichtungsmittel angeordnet.
Ein Rahmen 7 der alle Ränder der Glasscheibe 1 ausser dem in den Lichtkasten 3 hineinragenden
Rand abdeckt, umgibt die Glasscheibe. Dieser Rahmen 7 hält auch das Rückwandabdeckungsmaterial
2 fest. Das letztere hört da auf, wo die Glasscheibe 1 in den Lichtkasten 3 eintritt,
Man schreibt dann das Zeichen bzw. die Botschaft 8 auf die der undurchlässigen Schicht
2 gegenüberliegende Seite der optisch klaren Glasscheibe 1 und benutzt dazu ein
lichtdurchlässiges Schreibmaterial das sich zum Schreiben auf Glas eignet, beispielsweise
einen Wachsstift. Wenn man nun die Lichtquelle 4 einschaltet, wandert das Licht
von dort durch den unteren Rand der optisch klaren Glasscheibe 1 und durch die ganze
Glasplatte 1 bis es die Zeichnung oder Botschaft erreicht, die dann aufleuchtet.
Gemäss Figur 3 verwendet man statt der Abdeckung 2 in Figur 1 eine Hartfaserplatte
2a, deren eine der Glasscheibe 1 zugewandte Seite mit einer Schicht 2b eines schwarzen
filzartigen Materials beschichtet ist. Dieses filzartige Material wird beispielsweise
in Pulverform auf eine Klebstoffschicht aufgetragen. Der untere Teile der Platte
2a bildet die Rückwand des Lichtkastens 3a, der wiederum mit einer Lichtquelle 4,
z. B. einer Leuchtröhre versehen ist. Das Innere des Lichtkastens 3a ist mit lichtreflektierendem
Material, z. B. weisser Farbe 3b, ausgekleidet. In gleicher Weise ist auch der Teil
der Hartfaserplatte 2a, der die Rückwand des Kastens 3a bildet, mit einer reflektierenden
Schicht 2c bedeckt. Ein Sammet-oder Filzstreifen
6 ist wiederum
zwischen dem Kasten 3a und der Glasscheibe 1 als lichtabdichtendes Mittel angeordnet.
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Der die Glasscheibe 1 und die Hartfaserplatte 2a haltende Rahmen
ist bei 9 und 10 stufenartigen Aussparungen zur Unterbringung der Platten versehen.
Metallklammern 11 sind in Abständen zur Halterung der Platten 1, 2a vorgesehen.
Auch in Figur 3 ragt die Glasplatte 1 nur um ein geringes Mass in den Kasten 3a
hinein. Dies ist jedoch nicht erforderlich, da die Scheibe 1 auch bis an den Boden
des Kastens reichen kann. Die Vorrichtung, gemäss Figur 3 wird in genau der gleichen
Weise wie die gemäss Figur 1 verwendet.