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Gewindehülse zum zentrischen oder außermittigen Einbau und zum Ausgleich
von Höhendifferenzen an zement-kunststoffgebundenen-oder Holztreppen und Geländern
aus Metall, Holz und Kunststoffen Die Erfindung bezieht sich auf eine Anordnung
zum Befestigen eines Geländerstabes in einer Treppe, wobei der Geländerstab zum
Ausgleich der Ungenauigkeiten in den Höhenmaßen in einer Hülse geführt und befestigt
ist. Bei der bekannten Anordnung nach der deutschen Patentschrift 259 042 weist
der Geländerstab an seinem unteren Ende ein konisches Gewinde auf, das in einen
Spreizdübel
eingreift, mit dessen Hilfe der Stab in einer Aussparung der Treppenstufe befestigt
wird. Über das obere Ende des Stabes ist eine Hülse gestülpt, die an ihrer Oberseite
ein Gelenk trägt, über das diese Hülse am Handlauf befestigt werden kann. Mit Hilfe
einer Stellschraube kann die Hülse an dem oberen Ende des Geländerstabes so befestigt
werden, daß Ungenauigkeiten in den Höhenmaßen der Treppe ausgeglichen werden.
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Diese bekannte Anordnung hat eine Reihe von Nachteilen. Zunächst ist
es bei der bekannten Anordnung nicht möglich, die Abstände zwischen den einzelnen
Geländerstäbe mit dem Handlauf nicht von vornherein verbunden sind, wie dies bei
dem erfindungsgemäßen Geländer ist, sondern die Stäbe werden auf der Baustelle mit
Hilfe des Spreizdübels in vorher vorgesehene Aussparungen eingeschraubt und erst
nach der Befestigung des Geländerstabes in der Treppenstufe wird das obere, über
ein Gelenk verbundene Ende der Hülse b an dem Handlauf befestigt. Ein weiterer Nachteil
dieser bekannten Anordnung liegt darin, daß die Befestigung durch Spreizdübel sich
in vielen Fällen im Laufe der Zeit lockert. Schließlich ist es sehr
zeitraubend,
die einzelnen Stäbe an dem Handlauf zu befestigen. Die Anordnung der Ausgleichhülsen
am oberen Ende des Stabes springt unschön ins Auge und schließt die Verwendung der
bekannten Anordnung bei Geländern aus, bei denen der Handlauf mit den bereits daran
befestigten Geländerstäben auf die Baustelle angeliefert wird. Bei der Anordnung
nach der deutschen Patentschrift 159 265 ist zwar eine Steckverbindung am unteren
Ende der Geländerstäbe vorgesehen, jedoch stützt sich bei dieser bekannten Anordnung
der Geländerstab auf dem Boden der Hülse ab und es sind keine Befestigungsmittel
vorgesehen, die erlauben würden, den Geländerstab zum Ausgleich von Höhendifferenzen
in einem kleinen Abstand vom Boden der Hülse zu befestigen.
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Die Erfindung wird demgegenüber darin gesehen, daß
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| in der Treppenstufe eine Gewindehülse eingegossen |
| ist, und daß in diese Gewindehülse ein einen außer- |
| mittig angeordneten Gewindebolzen aufweisendes Ver- |
| cm |
| bindungsstück eingeschraubt ist, das einen becher- |
| e |
| förmigen Teil aufweist, in dem der Geländerstab hö- |
| henverschiebbar eingesetzt und die Ungenauigkeiten |
| der Höhenmaße korrigierend befestigt ist. |
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Die erwähnte Merkmalskombination weist den Vorteil auf, daß die Höhendifferenzen
und auch Differenzen im Abstand einander benachbarter Stäbe ausgeglichen werden
können. Dies ist insbesondere bei freitragenden, einseitig eingespannten Treppenstufen
von ganz besonderer Bedeutung. Die in dieser Sache bereits ergangenen Bescheide
lassen erkennen, daß die große Bedeutung der vorliegenden Erfindung möglicherweise
nur aus der Problemstellung heraus verstündlich ist, aus der sie entstanden ist.
Die Erfindung wurde nämlich gemacht, weil sich die bekannten Geländerkonstruktionen
nicht zum Anbringen an freitragenden, einseitig eingespannten Treppenstufen eigneten.
Einseitig eingespannte Treppenstufen werden mit Vorliebe erst kurz vor der Fertigstellung
des Bauwerkes eingesetzt, vorzugsweise dadurch, daß mit Hilfe einer Mauerfräse in
die Tragwand Aussparungen eingefräst werden und die Treppenstufen in diese Aussparungen
dann eingesetzt werden. Diese Treppen sind sofort begehbar und lösen die sogenannte
Bautreppe ab. Da einseitig eingespannte Treppenstufen gegen Beschädigungen, wie
sie im Verlauf von Bauarbeiten vorkommen können, empfindlicher sind und auch sehr
viel schwerer zu beheben sind, ist man bestrebt, die Bautreppe so lange wie
möglich
beizubehalten und diese fertigen Stufen so spät wie möglich einzusetzen. Das Einsetzen
der einseitig eingespannten Treppenstufen mit Hilfe einer Mauerfräse geht sehr rasch.
Es ist daher auch erwünscht, daß das Anbringen des Geländers an der oft erst im
letzten Augenblick eingesetzten endgültigen Treppe möglichst rasch geht. Die Befestigungsart
der einseitig eingespannten Treppenstufen bringt es jedoch mit sich, daß sich gewisse
Maßtoleranzen nicht vermeiden lassen. Es war daher nicht möglich, das Geländer auf
schnellstem Wege etwa dadurch anzubringen, daß eine vorgefertigte Geländerkonstruktion
in Aussparungen der Treppenstufen eingesetzt wurde, die vor dem Einsetzen der Treppenstufen
in die Tragwand in die Stufe eingearbeitet wurden. Man war deshalb gezwungen, entweder
die Aussparungen in den einzelnen Treppenstufen, wie erwünscht, vorher vorzunehmen
und dann die einzelnen Geländerteile, wie Stäbe, Handlaufschiene und dergl., einzeln
anzubringen und zusammenzuschweißen oder aber eine vorgefertigte Geländerkonstruktion
zu verwenden und die Aussparungen in den einzelnen Stufen erst dann vorzunehmen,
wenn die Stufen montiert waren. In beiden Fällen war das Anbringen der Geländer
äußerst zeitraubend und insbesondere
das Einschlagen der Löcher
in die fertig eingespannten Stufen war äußerst unbefriedigend.
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Die Erfindung ermöglicht es nun, sowohl die Aussparungen, in denen
die einzelnen Geländerstäbe in den Stufen befestigt werden, vorher, also bereits
in dem Herstellungsbetrieb, auszusparen und trotzdem eine fix und fertig auf die
Baustelle angelieferte Geländerkonstruktion zu verwenden, so daß das Geländer nur
noch in die vorher eingearbeiteten Aussparungen eingesetzt werden muß.
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Dies vereinfacht die Montage des Geländers ganz erheblich und gerade
in Verbindung mit einseitig eingespannten Treppenstufen wurden viele tausend Meter
der Geländer mit der erfindungsgemäßen Ausgleichsanordnung verwendet. Die Verbindungsstücke,
die den Ausgleich der Höhen-und Abstqndstoleranzen bewirken, fallen, da sie unten
an der Treppenstufe angeordnet sind, überhaupt nicht ins Auge.
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Zur Montage des Geländers werden in die bereits eingegossenen Gewindehülsen
lediglich die Verbindungsstücke eingeschraubt undjin den becherförmigen Teil dieser
Verbindungsstücke die Stäbe der fertigen Geländerkonstruktion eingesetzt. Abstandstoleranzen
werden durch Drehen der Verbindungsstücke und Höhentoleranzen
durch
mehr oder weniger tiefes Eindringen der Geländerstäbe in die becherförmigen Teile
der Verbindungsstücke von selbst ausgeglichen.
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Das Geländer wird dann in den becherförmigen Teilen verschweißt, verlötet
oder anderweitig befestigt.
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Eine Anordnung, die nur die Höhendifferenzen ausgleicht oder aber
nur die Abstandsdifferenzen ausgleicht, wäre in Verbindung mit den einseitig eingespannten
Treppenstufen bei der vorausgesetzten Verwendung von fertig angelieferten Geländerkonstruktionen
unbrauchbar. Die erfindungsgemäße Anordnung ist die einzige, die das Problem, bei
einseitig eingespannten Treppenstufen eine fertige Geländerkonstruktion zu verwenden,
in befriedigender Weise löst. Alle wesentlichen Arbeiten können im Betrieb vorgenommen
werden, auf dem Bau müssen lediglich noch die unteren Enden der Geländerstäbe in
den Verbindungsstücken befestigt werden.