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Haltevorrichtung für Handgelenkuhren Die bekannten Haltevorrichtungen
für am Handgelenk zu tragende Uhren bestehen zumeist aus einem oder zwei bandartigen,
je an einer zumeist stiftartigen Halterung des Uhrgehäuses befestigten Teilen aus
Gewebe, Leder bzw. aus massiven Metallreifen oder einer Mehrzahl von in Längsrichtung
federnden Metallgliedern. Hierbei ist nachteilig, daß infolge der vollwandigen Ausbildung
schweißerzeugende Wärmestauungen auftreten, die nicht nur, insbesondere bei warmer
Temperatur, das Tragen unbequem machen, sondern durch die auch die Bänder selbst,
soweit sie aus Gewebe, Leder od. dgl. bestehen, vorzeitig unansehnlich oder so schädlich
beeinflußt werden, daß sie bereits nach kurzer Zeit ersetzt werden müssen. Die aus
einzelnen Metallgliedern bestehenden Bänder haben überdies den Mangel, daß an ihren
Rändern mit der Zeit scharfe und die Ärmel beschädigende Kanten entstehen.
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Diese Nachteile sind neuerungsgemäß dadurch vermieden,
daß
an den gegenüberliegenden Halterungen des Uhrgehäuses je ein aus mindestens zwei
im parallelen Abstand angeordneten und bogenförmig gekrümmten Drahtgliedern bestehender
Bügel angelenkt ist, wobei zweckmäßig die freien Bügelenden durch ein aus Gelenklaschen
bestehendes Schließglied lösbar miteinander verbunden sind. Zweckmäßig kann das
an den Bügelenden angelenkte Schließglied aus in Längsrichtung gegeneinander verschiebbaren
und der Stärke des Handgelenkes entsprechend einstellbaren Laschen bestehen. Dabei
führt sich vorteilhaft auf einer Grundplatte ein an dem einen Drahtbügel angelenkter
Schieber, während an der Grundplatte selbst eine auf ihre Innenwand zurückklappbare
Lasche angelenkt ist, die in Längsrichtung hintereinander angeordnete und mit einem
am Schieber befindlichen Sperrglied zusammenwirkende Lochöffnungen hat.
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Zur Sicherung des Sperrgliedes kann dabei eine einerseits an der Lochlasche
und andererseits am anderen Drahtbügel angelenkte Deckellasche dienen, die in Schließlage
zwischen den umgebogenen seitlichen Führungsrändern der Grundlasche klemmend gehalten
ist.
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Das Sperrglied des Schiebers ist vorteilhaft von einer aus seiner
Fläche herausgedrückten federnden Zunge gebildet, die beim Einschieben in die Grundlasche
federnd in eine der fensterartigen Lochöffnungen einrastet.
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In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele des Neuerungsgegenstandes
dargestellt. Es zeigen Fig. 1 das erste Beispiel in einer Draufsicht, Fig. 2 eine
Seitenansicht, Fig. 3 eine Außenansicht des geöffneten Verschlußteiles in größerem
Maßstab, Fig. 4 einen Längsschnitt nach der Linie I-I der Fig. 3, Fig. 5 eine Seitenansicht
des zweiten Ausführungsbeispieles in größerem Maßstab, Fig. 6 eine Ansicht der Innenseite
des Verschlusses, Fig. 7 eine Seitenansicht des teilweise geöffneten Verschlusses,
Fig. 8 eine Ansicht der Innenseite, völlig geöffnet, Fig. 9 einen Querschnitt nach
der Linie II-II der Fig. 6 in stark vergrößertem Maßstab.
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An einer Armbanduhr 1 ist mittels der Laschen 2,3 das Ende je eines
etwa halbkreisförmig gebogenen Bügels 4, 5 befestigt, die das Handgelenk umgreifen
und an ihren freien Enden mittels eines Schließgliedes A miteinander verbunden sind.
Die Bügel 4, 5 bestehen aus zwei parallel angeordneten, einen rechteckigen Rahmen
bildenden drahtförmigen Teilen, die durch Querstege 6, 7 gegeneinander versteift
sind.
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Durch diese grundsätzliche Ausbildung wird eine insbesondere für Armbanduhren
bestimmte Haltevorrichtung geschaffen, die einfach im Gebrauch und besonders angenehm
im Tragen ist, da eine lästige Wärmestauung vermieden wird.
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Das die beiden Drahtrahmen 4,5 verbindende Schließglied A kann, wie
z. B. aus Fig. 3 und 4 ersichtlich, aus einer flachen, leicht gewölbten Grundplatte
8 bestehen, an deren umgebogenen Randteilen ein eine Gelenklasche 9 tragender Bügel
10 um eine Achse 11 drehbar ist und an denen sich ferner ein um eine Achse 12 schwenkbarer
Deckel 13 befindet, der in Schließlage einen am Drahtbügel 5 angelenkten Halterahmen
14 sichert. Am Deckel 13 sind seitliche Fortsätze 15 vorgesehen, die im Zusammenwirken
mit entsprechend angeordneten Randteilen 16 der Grundlasche 8 einen Klemmverschluß
bilden.
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Um in Anpassung an verschieden starke Handgelenke eine Längsverstellbarkeit
des Schließgliedes zu erreichen, kann dieses, wie in den Fig. 5 bis 9 dargestellt,
aus mehreren teils gegeneinander verschiebbaren, teils gelenkig miteinander verbundenen
Teilen bestehen.
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So besteht z. B. das Schließglied B aus einer Grundplatte 20 mit umgebogenen
Randteilen 21, zwischen denen ein Schieber 22 sich führt, dessen freier Endteil
zur Aufnahme des Drahtbügels 5 zu einer Rolle 23 umgebogen ist. Der Schieber 22
hat eine aus seiner Fläche herausgebogene federnde Zunge 24, die beim Eingriff in
Löcher 26, die in einer um Zapfen 27 drehbaren
Lasche 28 vorgesehen
sind, eine Einstellung auf die jeweils gewünschte Länge des Schließgliedes B ermöglichen.
An der Lochlasche 28 ist eine die Innenfläche bildende, ebenfalls umgebogene Ränder
30 aufweisende Lasche 31 angelenkt, deren rollenförmig umgebogener Endteil 34 zur
Aufnahme des Drahtbügels 4 dient. In Schließlage (Fig. 5), d. h. wenn die den Deckel
bildende Innenlasche 31 in Pfeilrichtung x (Fig. 7) in die Grundplatte 20 hineingedrückt
ist, wird im Zusammenwirken der Randteile 21 und 30 ein sicherer Verschluß erreicht.
Zugleich wird dabei der Schieber 22 in seiner jeweiligen Stellung gesichert. Wird
nämlich der zunächst völlig aus der Grundplatte 20 herausgezogene Schieber 22 je
nach Stärke des Handgelenkes nach innen verschoben, so rastet die Zunge in die entsprechende
Öffnung 26 der unter Druck der Deckellasche : 31 stehenden Lochlasche 28 ein.
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Aus den Randteilen 21 der Grundlasche 20 sind Anschläge 36 abgebogen,
die im Zusammenwirken mit entsprechenden Kanten 37 verhindern, daß der Schieber
22 aus der Grundlasche 20 herausgleitet.
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Natürlich ist die Neuerung nicht auf die dargestellten Beispiele beschränkt.
So können die aus entsprechend gebogenen dünnen Metallstangen bestehende Haltebügel
für
eine Armbanduhr gegebenenfalls auch aus einer Mehrzahl von vorteilhaft parallel
angeordneten Drähten bestehen, die in geeigneter Weise gegeneinander versteift sind.
Ebenfalls kann das Schließglied, soweit es überhaupt erforderlich ist, ebenfalls
in einer anderen Weise angeordnet oder ausgebildet sein.