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"Schiebeschachtel für die Verpackung und Aufbewahrung von Nähmaschinennadeln"
Die Erfindung betrifft eine Schiebeschachtel für die Verpackung und Aufbewahrung
von Nähmaschinennadeln, bestehend aus einem trogförmigen Kunststoffunterteil für
die Aufnahme der Nadeln und einem verschiebbar an diesem geführten durchsichtigen
Kunststoffdeckel. Im Unterteil sind in Abständen Stege vorgesehen, die Räume bilden,
in die die Nadelschäfte eingelagert werden, so daß die Nadeln nach Öffnen des Deckels
nach Belieben entnommen werden können. Die in einer solchen Schachtel untergebrachten
Nadeln haben verschiedene Durchmesser. Bricht eine solche Nadel, so vermag die Benutzerin
in der Regel von sich aus nicht festzustellen, welchen Durchmesser diese Nadel hat.
Die gebrochene Nadel muß also zur Ersatzbeschaffung in jedem Falle in das Verkaufsgeschäft
mitgenommen werden. Das wird meist in der Weise geschehen, daß die Nadelreste in
die freien Räume zwischen die übrigen Nadeln gelegt werden, so daß sie nur entnommen
werden können, wenn zugleich die übrigen Nadeln aus dem Schachtelunterteil entfernt
werden.
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Die Erfindung beseitigt diesen Nachteil dadurch, daß das Unterteil
im Abstand vor der einen, und zwar vorzugsweise der nadelspitzenseitigen Stirnwand
eine weitere, einen Querraum für die Aufnahme gebrochener Nadeln abteilende dünne
Wand aufweist.
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Gleichtgültig, ob dieser Querraum hinter den Nadelschäften oder hinter
den Nadelspitzen angeordnet ist, läßt sich durch die Anordnung von Arretierungsmitteln
am Deckel, also durch die vorgeschriebene Öffnungsrichtung des Deckels erreichen,
daß dieser nach einer geringen Verschiebebewegung nur diesen Querraum freigibt,
so daß die Reste der zerbrochenen Nadel bequem ausgekippt werden können, ohne daß
die Nadeln ihren Raum verlassen.
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Werden Wand und Querraum auf der Nadelspitzenseite vorgesehen, so
kann zum Schutz der Nadelspitzen die ihnen zugekehrte Wandfläche mit einer nachgiebigen
Stoffschicht verschiedener geeigneter Art belegt werden. Man kann diese dünne Wand
auch dadurch elastisch gestalten, daß sie mit den benachbarten Seitenwänden des
Unterteils nicht verbunden ist.
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Es ist ferner vorteilhaft, wenn der Deckel auf der Innenseite auf
der einen Stirnseite in den beiden Eckbereichen je einen Arretierungsvomprung besitzt,
die
das Abziehen des Deckels verhindern, und an der anderen Stirnseite einen Arretierungsvorsprung
im Mittelbereich, der den Deckel in der Schließlage sichert und auf diese Weise
auch verhindert, daß er unbeabsichtigt geöffnet wird, was beim Mitführen in einer
Tasche durch Berührung mit anderen Gegenständen leicht vorkommen könnte.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform sind die Seitenwände des Unterteils
mit je einer einwärts offenen Rinne versehen, in die der Deckel mit seinen Rändern
führend eingreift.
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Jedoch kann die Schiebeschachtel hinsichtlich der Schiebeverbindung
zwischen Unterteil und Deckel auch anders gestaltet sein z. Bl der Deckel mit Stegen
die Seitenwände des Unterteils führend umgreif In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele
der Erfindung dargestellt.
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Fig. 1 zeigt eine solche Schiebeschachtel in Draufsicht mit geöffnetem
Deckel in natürlicher Größe, Fig. 2 entsprechend vergrößert einen Längsschnitt bei
geschlossenem Deckel, Fig. 3 4inthinsichtlich der Führung des Deckels am Unterteil
abgeänderte Ausführung und
Fig. 4 einen Querschnitt in Richtung
A-B.
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Der trogförmige Unterteil 1 besitzt zwei Stirnwände 1a und zwei Längswände
1b. Letztere sind im oberen Bereich mit nach einwärts hin offenen Führungsrinnen
1c versehen, in denen sich die beiden Längsränder des flachen Deckels 2 führen.
Zwischen den Stegen 1d liegen die Schäfte der Nadeln 3. Bei diesem Beispiel ist
nun vor der nadelseitigen Stirnwand 1a in einem gewissen Abstande eine weitere Wand
1e vorgesehen, so daß ein wuerraum 19 entsteht, in den gebrochene Nadeln 3a eingelegt
werden sollen, um dem Benutzer der Maschine den Ersatz derselben durch eine neue
in einem Verkaufsgeschäft zu erleichtern. Wenn man sie nämlich zwischen die vorhandenen
Nadeln in das Unterteil einlegt, so müssen auch die Nadeln 3 entnommen werden, um
schließlich die Reststücke der gebrochenen Nadel entnehmen zu können. Der flache
Dekkel besitzt in seinen Eckbereichen auf der Unterfläche Vorsprünge 2a, die das
Abziehen des Deckels 2 nach rechts verhindern, die Freilegung des Querraumes 19
aber zulassen, um diese Nadelreste 3a auskippen zu können. Damit die Nadeln 3 in
dem Unterteil ihren Sitz nicht verlassen, werden einfach die Schäfte beim Erfassen
der Schachtel mit dem Daumen festgehalten. Man wird also am
Auskippen
der Nadelreste nicht gehindert.
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Würde aber bei der Ausführung nach Fig. 1 der Raum 19 und die Wand
1e vor der linken Stirnwand des Unterteils 1 und daher vor den Trennstegen 1d angeordnet
werden. In diesem Falle braucht man dann den Deckel 2 nur um die Breite des Querraumes
19 zu verschieben und kann die Nadelreste bequem auskippen, ohne auf die Nadeln
3 in dem übrigen Raum der Schachtel besonders einzuwirken.
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Man kann aber auch bei der in Fig. 1 dargestellten Anordnung den Deckel
um 1800 in seiner Ebene wenden, so daß der mittlere Vorsprung 2h bei einer nur geringen
Verschiebung des Deckels 2 nach links durch Anstoßen an die Wand 1e aufgehalten
wird. Der Aufnahmeraum der Nadeln bleibt dann ebenfalls geschlossen. In diesem Falle
muß nur dafür Sorge getragen werden, daß, wie es in Fig. 2 gestrichelt dargestellt
ist, der Deckel 2 nach links heraus durchgeschoben werden kann. Im übrigen kann
die Wand 1 auf ihrer den Nadelspitzen zugekehrten Seite mit einem elastischen Belag
1 versehen sein.
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Das zweite Ausführungsbeispiele nach Fig. 3 und 4 unterscheidet sich
nur dadurch, daß hier der Dekkel 2 seitliche Ränder 2c aufweist, die die Seitenwände
1b des Unterteils 1 führend umgreifen. Zur
Einsparung von Kunststoff
sind hier die Stege 1d nach unten hin mit Hohlräumen 1h versehen.
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Es wäre natürlich auch möglich, in Fig. 1 und 3 die Trennstege 1d
um 90 versetzt anzuordnen, so daß dann sie und die Nadel) 43 parallel zum uerraum
19 zu liegen kommen.
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Von solchen Einzelheiten der Ausführung ist der Erfindungsgedanke
unabhängig.