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Schaltanlagen-Reihenklemme Schaltanlagen-Reihenklemmen bestehen in
ihrem grundsätzlichen Aufbau aus dem Isolierkörper und dem darin befestigten Klemmkörper.
Neben Schaltanlagen-Reihenklemmen, deren dem Klemmkörper zugeordnete Anschlußelemente
für Haupt-und Nebenleitern mittels Klemmschrauben betätigt werden, sind solche bekannt,
deren Anschlußelemente Federkraft betätigt sind. Bei einer derartigen bekannten
Ausführungform von Schaltanlagen-Reihenklemmen mit Federkraft betätigten Anschlußelementen
sind die Klemmbacken der Anschlußelemente quer zur Einschieberichtung der einzuführenden
Leiter verschiebbar und zu diesem Zweck mittels Schraubenfeder gegen den Isolierkörper
abgestützt.
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Im einzelnen ist dabei die Anordnung der Schaltanlagen-Reihenklemmen
z. B. so getroffen, daß unter dem Druck der gegen den Isolierkörper abgestützten
Klemmfedern stehende Klemmstücke gegen ein Querblech arbeiten, daß ebenfalls gegen
den Isolierkörper abgestützt ist. Klemmstücke
und Querblech bilden
hier die eigentlichen Anschlußelemente. Nachteilig ist bei dieser Ausführungsform
vor allem, daß der Isolierkörper verhältnismäßig große Kräfte, nämlich über die
Abstützung der Klemmfedern und Querbleche die Kontaktdrucke aufzunehmen hat, was
die Größe des Isolierkörpers, insbesondere dessen Wandstärke, beeinflusst und im
Ergebnis eine unvorteilhafte Breite in Anreihrichtung der Schaltanlagen-Reihenklemmen
bedingt.
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Darüber hinaus ist die Fertigung und Montage dieser Klemmen aus den
Elementen umständlich, da in mechanischer Hinsicht Isolierkörper und mettallische
Klemmkörperteile eine Funktionseinheit bilden und in funktioneller Wechselwirkung
stehen. Umständliche Einpassungen und Fixierungen sind aber erforderlich. Endlich
bestehen in elektrischer Hinsicht insofern Nachteile, als es schwierig sein oder
ebenfalls unförmige Baugrösse bedingen kann, den elektrischen Querschnitt der in
der Reihenklemme gebildeten Strombrücke auf den der zu verbindenden Leiter abzustimmen.
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Bei einer anderen Ausführungsform derartiger Schaltanlagen-Reihenklemmen
ist die Anordnung so getroffen, daß die Klemmbacken der Anschlußelemente in Einschieberichtung
der anzuklemmenden Leiter verschiebbar sind. Dann ist es erforderlich, die Klemmflächen
der Klemmbacken im wesentlichen diagonal zur Klemmbackenverschiebe-bzw. Leitereinschieberichtung
verlaufend anzuordnen, damit die in Einschjieberichtung erfolgende Klemmbackenverschiebung
einen
Öffnungsspalt zur Leitereinführung zwischen den Klemmbacken bewirkt. Zwar ist bei
dieser Ausführungform eine Abstützung der Betätigungsfedern nicht gegen Isolierkörperteile,
sondern zwischen den gegenüberliegenden Klemmbacken möglich und vorgesehen, doch
ist auch diese Ausführungsform nachteilig, und zwar einerseits wegen des Erfordernisses,
die Leiter nach der Orientierung der diagonal verlaufenden Klemmfläche zu biegen
und außerdem, weil es nur umständlich mittels Zangen möglich ist, die Klemmbacken
zur Leitereinführung zusammenzudrücken.
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Endlich ist auch die Fertigung dieser Schaltanlagen-Reihenklemmen
umständlich.
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Es ist bei Schaltanlagen-Reihenklemmen anderen Aufbaues, bei denen
die Anschlußelemente über Klemmschrauben betätigt sind, bekannt, mit einem durchgehenden
Klemmkörper zu arbeiten, dessen Armen unter Federdruck stehende Klemmstücke zugeordnet
sind. Hierbei erfolgt der Anschluß der Leiter über andere hülsenförmige Klemmstücke,
die mittels Klemmschrauben betätigt sind und die eigentlichen Anschlußelemente bilden.
Während die ersterwähnten Klemmstücke als Isolierstücke ausgeführt sind, die bei
hochgeschraubten hülsenförmigen Klemmstücken den Hohlraum unter den hülsenförmigen
Klemmstücken verschließen. Die Gestaltung von Schaltanlagen-Reihenklemmen mit Federkraft
betätigten Anschlußelementen ist durch diese bekannten Maßnahmen nicht beeinflußt
worden.
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Die Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, Schaltanlagen-Reihenklemmen
so auszubilden, daß unter Verwendung von Federkraft betätigten Anschlußelementen
einerseits auf einfachste Weise das Einführen der Leiter möglich ist, darüber hihaus
aber die beschriebenen Nachteile, insbesondere die Abstützung der Klemmfedern gegen
den Isolierkörper vermieden wird.
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Die Erfindung betrifft Schaltanlagen-Reihenklemmen mit Federkraft
betätigten Anschlußstellen und besteht darin, daß der Klemmkörper ein im wesentlichen
T-förmiges Tragstück aufweist und daß auf die T-Arme hülsenförmige Klemmstücke aufgeschoben
sowie mittels in den Hülsen angeordneter Klemmfedern gegen die Arme selbst abgestützt
und quer zur Einschieberichtung der Leiter verschiebbar angeordnet sind. Eine bevorzugte
Ausführungsform der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmfedern auf
die Oberseite der T-Arme aufgesetzt und entsprechend die Klemmflächen im Hülsenboden
und auf der Unterseite der T-Arme gebildet sind. Die Klemmflächen können in an sich
bekannter Weise Ausbildungen zum Festhalten der Leiter aufweisen, z. B. aufgerauht
sein.
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Zweckmäßig sind die Arme an ihren Endflächen zur Bildung der Leitereinführungskanäle
abgeschrägt und die Hülsen mit entsprechenden Abbiegungen versehen, so daß es keine
Schwierigkeiten bereitet, nach Herabdrücken der hülsenförmigen Klemmstücke in die
so gebildeten Einführungskanäle
die Leiter einzuführen. Im allgemeinen
wird man bei der Erfindung in jeder Hülse zwei Klemmfedern anordnen, die nebeneinander
orientiert sein können und zu deren Fixierung der Hülsenkörper Abstandhalterausbildungen,
beispielsweise eingedrückte Vorsprünge, aufweisen kann.
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Die Hülsenkörper selbst können aus Blech bestehen, wobei die Blechteile'zur
Hülse zusammengebogen sein können.
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Bei den erfindungsgemäßen Schaltanlagen-Reihenklemmen besteht ein
besonderer Vorschlag der Erfindung darin, daß der T-Schaft des Tragstücke Ausbildungen
für Nebenanschlüsse, Stecker, Querbrücken oder dgl. aufweist, die demnach mittig
in die erfindungsgemäßen Schaltanlagen-Reihenklemmen von oben her einzuführen sind.
Im ganzen ist die Anordnung vorteilhaft so getroffen, daß es keine Schwierigkeiten
bereitet, den Klemmkörper aus dem Tragstück und den hülsenförmigen Klemmteilen in
einen haubenförmigen Isolierkörper, der also die metallischen Teile haubenartig
umgibt, einzuführen. Die Einführungsöffnung ist zweckmäßig im Boden des haubenförmigen
Körpers vorgesehen, wobei eine besondere Isolierung gegen die Tragschiene dann nicht
erforderlich ist, wenn die Tragschiene selbst aus einem nicht-metallischen Werkstoff,
wie Kunststoff oder Gummi, gebildet ist. Da erfindungsgemäß auf das Tragstück die
hülsenförmigen Teile aufgeschoben sind, ist der obere Teil des Klemmkörper im allgemeinen
breiter
als das eigentliche Tragstück. Zu diesem Zweck empfiehlt
die Erfindung, das Tragstück selbst aus Doppelblech auszubilden. Nach einem Vorschlag
der Erfindung ist es vorteilhaft, den T-Schaft am unteren Ende mit Basisverlängerungen
oder Basisschenkeln zu versehen. Diese weitere Ausgestaltung bringt zunächst den
Effekt mit, daß bei der einseitigen Druckanwendung beim Niederdrücken der hülsenförmigen
Klemmteile eine bei Felgen der Basisverlängerungen entstehende Kippneigung unterdrückt
wird. Vor allem ist wichtig, daß hierdurch die Fernhaltung jedweder Art von Feder-und
sonstigen unerwünschten Kraftwirkungen auf den Isolierkörper noch weiter verbessert
wird. Bei der Ausführungsform aus Doppelblech können diese Basis-Verlängerungen
durch Spreizung der Doppelblechteile auf Haubenbreite gebracht sein.
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Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind im übrigen vor allem
darin zu sehen, daß wesentlich einfacher als bisher einerseits die Montage der metallischen
Klemmkörperteile zu einer Funktionseinheit erfolgt und daß darüberhinaus alle Abstützkräfte
gegen das Gehäuse vermieden sind. Es kann folglich ein dünnwandiges lediglich nach
Isolationsgesichtspunkten eingerichtetes Gehäuse Verwendung finden, so daß die Klemmen
selbst bei äußerster Schmalheit ausgeführt werden können. Selbstverständlich können
dabei Betätigungseinrichtungen aus dem Gehäuse
herausgeführt oder
auch im Gehäuse Ausnehmungen vorgesehen sein, um mittels Schraubenzieher oder dgl.
die hülsenförmigen Klemmstücke gegen den Druck ihrer Federn herabzudrücken und das
Einführen von Leitern zuzulassen.
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Im folgenden wird die Erfindung anhand einer, lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung erläutert.
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Es zeigen : Fig. 1 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Schaltanlagen-Reihenklemme
bei aufgeschnittenem Isolierkörper, Fig. 2 einen Schnitt in Richtung A-A durch den
Gegenstand nach Fig. 1, Fig. 3 eine Ansicht des Gegenstandes nach Fig. 1 von unten,
Fig. 4 eine Aufsicht auf den Gegenstand nach Fig. 1 von oben.
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Die in den Figuren dargestellte Schaltanlagen-Reihenklemme besitzt
durch Federkraft betätigte Anschlußstellen und zwar zwei Anschlußstellen 1, 2 für
Hauptanschlüsse. Der
Klemmkörper besitzt ein im wesentlichen T-förmiges
Tragstück 3. Auf die T-Arme 3a, 3b sind hülsenförmige Klemmstücke 4a, 4b aufgeschoben.
Die hülsenförmigen Klemmstücke 4a, 4b sind mittels Klemmfedern 5a, 5b gegen die
Arme 3a, 3b selbst abgestützt, zu diesem Zweck befinden sich die Klemmfedern 5a,
5b selbst innerhalb der Hülsen 4a, 4b und zwar drücken die Federn 5a, 5b auf die
Oberseite der T-Arme 3a, 3b, so daß die eigentlichen Klemmflächen für das Anklemmen
der Leiter auf der Unterseite der T-Arme 3a, 3b und im Hülsenboden gebildet sind.
Zur Bildung eines Einführungskanals 6 sind an der Unterseite die T-Arme 3a, 3b abgeschrägt
und die Hülsen 4a, 4b mit entsprechenden Abbiegungen 7 versehen. In jeder Hülse
4a, 4b befinden sich zwei der Klemmfedern 5a, 5b. Der Hülsenkörper besitzt eingedrückte
Abstandhalter 8 um diese Klemmfedern 5a, 5b zu fixieren.
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Soweit zusätzliche Funktionen erfüllt werden sollen, kann der Schaft
des T-förmigen Tragstückes 3 Ausbildungen 3c zum Anschluß von Nebenleitern, zur
Einführung von Steckern 9, Anbringen von Querbrücken oder dgl. aufweisen.
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Das T-förmige Tragstück 3 selbst ist aus Doppelblech gebildet, wobei
an der Basis Abstützungsschenkel 10a, 10b angebracht sind, die durch Spreizen auf
die Haubenweite des Isolierkörpers 11 aufgeweitet und sicher fixiert sind. Das Tragstück
besitzt so I-förmige Gestalt.
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Der hülsenförmige Isolierkörper 11 ist haubenförmig ausgebildet und
besitzt Einführungsöffnungen 12 aber nach unten hin keinen besonderen Abschluß,
was dann nicht erforderlich ist, wenn die Klemme auf einer Tragschiene 12 befestigt
wird, die ihrerseits aus nicht-metallischem isolierendem Werkstoff besteht, in die
der Hülsenkörper beispielsweise, wie eine Feder in eine Nut eingeführt wird.
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Ansprüche :