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Angelhaken mit Spitzenschutz.
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Beim Angelsport, insbesondere bei der Grundangelei und der Schleppangelei
wird es häufig als nachteilig empfunden, daß sich der auf den Grund hinuntergelassene
bzw. der in einer bestimmten Wassertiefe durch das Wasser gezogene beköderte Angelhaken
an schwimmendem Gras, Schilf, Tang, Gestrüpp od. dgl. verhakt oder an Steinen hängenbleibt.
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Um die Bißfreudigkeit der Fische dadurch nicht zu beeinträchtigen,
sind Angelhaken bekannt, bei denen zur Verhinderung des Hängenbleibens des Hakens
im Gestrüpp oder dgl. die Hakenspitze mit einem geschlitzten Schutzschild aus Blech
versehen ist, dessen mittels einer Feder zusammengehaltene Hälften die Hakenspitze
sichern und diese bei einem Druck auf den gewölbten Rücken des Schildes freigeben.
Ferner sind Angelhaken bekannt, bei denen beim Biss des Fisches die Widerhaken selbsttätig
hervorschnellen.
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Diese bekannten Ausführungsformen sind wegen ihres recht komplizierten
Mechanismus sehr störanfällig, da sich Tang und Wurzeln im Mechanismus leicht festsetzen.
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Ferner sprechen diese Ausführungsformen auf einen schwachen Biss nicht
an, so daß oft wertvolle Beute verlorengeht. Eine mehrmalige Verwendung ist meist
nicht möglich. Demgegenüber
Demgegenüber ist gemäß der Erfindung
ein Angelhaken mit Spitzenschutz in der Weise ausgebildet, daß der Abstand zwischen
Hakenschaft und-spitzen durch Leitorgane aus nachgiebigen Kunststoffen überbrückt
ist, die von der Befestigungsöse ausgehend über die Umfangslinie der Hakenspitzen
reichen und als Führungsflächen ausgebildet sind.
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Die mit Führungsflächen versehenen Leitorgane bestehen aus einem
kegelförmigen Schaumstoffkörper, in dessen Basis die Hakenspitzen eingebettet sind.
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Nach einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform bestehen die
Leitorgane aus einem auf den Hakenschaft aufschiebbaren Röhrchen, das mit der Anzahl
der Hakenspitzen entsprechenden Führungsarmen versehen ist, die federnd am Röhrchen
angeschlossen sind und in Spreizstellung die Hakenspitzen aufnehmen. Zur Überdeckung
der Spitzen sind die federnden Arme mit Führungsschlitzen für den gerundeten Hakenteil
versehen und weisen zum Hakenschaft abgewinkelte Enden auf. Die federnden Arme können
auch mit rinnenförmigen Führungen versehen sein, die die Hakenspitzen abdecken.
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Auf der Zeichnung sind mehrere Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäß
ausgebildeten Angelhakens mit Spitzenschutz in vergrößerter Wiedergabe dargestellt,
und zwar zeigen in senkrechter Schnittdarstellung Fig. 1 einen Angelhaken mit aufgeschobenem
Schaumstofformkörper, Fig. 2 ein auf den Hakenschaft aufgeschobenes Röhrchen mit
federnden Führungsarmen, Fig. 3
Fig. 3 einen Angelhaken, bei dem
die federnden Führungsarme mit rinnenförmigen Führungen versehen sind und Fig. 4
einen Angelhaken mit Führungsarmen, die an ihren Enden Führungsschlitze für die
Hakenspitzen aufweisen, Fig. 5 veranschaulicht eine Ansicht des Angelhakens gemäß
Fig. 2 von oben, Fig. 6 zeigt einen rinnenförmig ausgebildeten Führungsarm. von
oben gesehen und Fig. 7 eine Ansicht des Angelhakens gemäß Fig. 4 ebenfalls von
oben gesehen.
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In Figur 1 ist ein Haken mit drei Spitzen dargestellt, jedoch sind
zur Verdeutlichung der Darstellung nur zwei Hakenspitzen wiedergegeben. Zur Befestigung
des Angelhakens an der Angelschnur oder an einem Köderfisch ist an einem mit 10
bezeichneten mit Spitzen 11,12,13 versehenen Hakenschaft, eine Befestigungsöse 14
ausgebildet. Über den Hakenschaft 10 und dessen Befestigungsöse 14 ist ein Formstück
15 aus Kunststoff hinweggeschoben, das von der Befestigungsöse 14 ausgehend bis
zur Umfangs-
| linie der Hakenspitzen abgeschrägte Führungsflächen 16,17 |
18 sowie zum Hakenschaft 10 parallel verlaufende Rippen 19, 20, 21 aufweist, die
die Hakenspitzen 11, 12, 13 in Führungsrinnen 22, 23, 24 aufnehmen. Auf Grund der
Darstellungart in Fig. 1 entfallen die Bezugszeichen für die abgeschrägte Führungsfläche
18 sowie für die Fläche 21 und die Rinne 24 des Formkörpers 15.
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Um ein leichtes Aufschieben des Formstückes 15 zu erreichen,
erreichen,
ist die Befestigungsöse 14 vorteilhaft oval ausgebildet. Die Lagensicherung erfolgt
aufder Spreizstelle der Hakenteile 11, 12,13.
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Das Formstück 15 besteht aus leuchtend rotem Schaumgummi, geschäumtem
Polystyrol oder sonstigen Schaumstoffen, die auf Grund der Zellstruktur eine gewisse
Steifigkeit aufweisen, jedoch beim Biß des Fisches ohne Widerstand nachgeben.
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Gemäß Figur 2 besteht der Formkörper aus einem auf den Hakenschaft
10 aufschiebbaren Röhrchen 25, an dessen der Befestigungsöse 14 zugewandtem Ende
federnde Führungsarme 26,27,28 angeordnet sind, die aus Kunststoffen, mit gut federnder
Wirkung bestehen. Die federnden Arme 26 bis
| 28 weisen nach dem Hakenschaft 10 abgewinkelte freie Enden |
| 29, 30, 31 auf, die mit gabelförmigen Führungsschlitzen 32, |
| 33, 34 versehen sind, in die akten 11 bis 13 hineinragen. |
| Die Anzahl der am Formkörper 15 bzw. am Röhrchen 25 |
| angeordneten und die Hakenspitzen überdenkenden Leitorga- |
ne 19 bis 21 und 26 bis 28 entspricht jeweils der Anzahl der an dem Hakenschaft
10 angeordneten Haken. Die Spitzen der Haken 11 bis 13 sind in die Führungsflächen
bzw.
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Führungsarme eingebettet.
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Weitere Ausführungsformen gemäß der Fig. 3 und 4 weisen Führungsarme
3, 5,36 sowie 40,41,42 auf, die gemäß Fig. 3 rinnenförmig ausgebildet sind, um die
Hakenspitzen 11, 12 aufnehmen zu können. Die Führungsarme 40,42 gemäß Figur 4 sind
an ihren freien Enden zur Aufnahme der Hakenspitzen 11 bis 13 geschlitzt.
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Die Führungsarme bestehen aus Kunststoffen wie beispielsweise Polyäthylen,
deren Härte so gewählt ist, daß
daß die federnden Teile größten
Belastungen ausgesetzt sein können.
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Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Angelhaken wird der Vorteil
erreicht, daß ein Einfach-oder Mehrfachhaken durch Verkrautungen oder sonstiges
schwimmendes Gut hindurchgezogen werden kann, ohne daß ein V-erhaler eintritt, da
das schwimmende Gut an den äußeren Führungflächen bzw. Führungsarmen abgleitet und
über die Hakenspitzen hinweggeführt wird. Beim Biß dagegen federn die Leitorgane
zurück und geben den Haken frei. Die Verwendung von Kunststoffen für die Formkörper
bzw. Führungsflächen wird beim Biß nicht als störend empfunden, da ein kaum merkbarer
Widerstand auftritt, dessen Stärke durch die Wahl geeigneter Kunststoffe beliebig
einstellbar ist. Um auf den Fisch eine erhöhte Reizwirkung auszuüben, können die
aus transparenten Kunststoffen bestehenden Leitorgane auch grelle Farben aufweisen.
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Durch die Verwendung von weichem elastischem Material für die Leitorgane
gemäß der Erfindung, besteht die Möglichkeit, diese auf jeden beliebigen Hakenschaft
aufzuschieben, und zwar so weit, bis der Formkörper zu seiner Lagensicherung an
den am Hakenschaft abgespreizten Haken anliegt. Dadurch wird ein Verkanten, Verdrehen
od. dgl. der Leitorgane auf dem Hakenschaft vermieden.
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Ferner besteht durch das leichte und mühelose Auswechseln der Leitorgane
die Möglichkeit, den Spitzenschutz je nach der zu mangelnden Fischart und je nach
dem Gewässer zu wählen. Zum Angeln größerer Fische werden Leitorgane mit entsprechender
geringeren Elastizität verwendet, während für den schwachen Biß kleinerer Fische
hochelastisc federnde Leitorgane verwendet werden können.
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Der Hakenschutz ist einstückig ; gelenkige und korrosionsanfällige
korrmsionsanfällige
Teile entfallen. Die Kunststoffkörper sichern die Hakenspitzen gegen Beschädigung
beim Transport. Eine Herrichtung eines Hakens mit einem Spitzenschutz ist am Gewässer
durch den Angler selbst möglich.
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Die Haken können auch nach dem Abnehmen des gefangenen Fisches sofort
wieder verwendet werden, da eine Beschädigung auf Grund der Nachgiebigkeit der Kunststoffe
entfällt.
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Irgendwelche Verformungen oder sonstige die Köderwirkung beeinträchtigenden
Beschädigungen entfallen. Die Herstellung des Spitzenschutzes in Reizfarben, auf
die die Fische ansprechen, erspart die Ausstattung mit zusätzlichen Köderblechen
und dgl. Schutzansprüche :