DE1798990U - Folientontraeger zum abspielen auf schallwiedergabeapparaten. - Google Patents
Folientontraeger zum abspielen auf schallwiedergabeapparaten.Info
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Landscapes
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Description
-
Die Neuerung betrift einen Folientonträger zum Abspielen auf Schallwiedergabeapparaten. Derartige Folientonträger oder auch Sonfölien sind beispielsweise mit phonografischer Rillentonschrift bekannt, die auf üblichen Schallplattenapparaten abgesielt werden kann. Herzu gehören die sog.Folientonträger zum Abspielen auf . Schallwiedergab'eapparaten r - Tonkarten doer Bild-Tonkarten, die gewöhnlich aus einer Kartonunterlage mit einer Bild-oder Schriftdarstellung bestehen, auf die eine dünne, durchsichtige Kunststoffolie'haftend aufgebracht ist, in welche die Schallrille eingeprägt wird.
- Das wesentliche Merkmal des Folientonträgers nach der Neuerung besteht darin, daß er mit oder ohne Bild- bzw. Schriftunterlegung, gegebenenfalls mit einer Verstärkungsunterlage oder auch ohne eine solche, bei Verpackungen bzw. Kartonagen für. Verkaufsartikel insbesondere von Verbrauchsgütern ? Markenartikeln o. dgl. oder bei Heften, Zeitschriften, Alben,
Werbeschriften o. dgl. an-, auf-oder eingeheftet ist. - Die Ausführung kann so gewählt werden, daß der Folientonträger zusammen mit der Verpackung o. dgl. auf dem Schallwiedergabeapparat abspielbar ist. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, daß der Tonträger abgelöst oder abgetrennt wird, um. ihn auf dem Apparat abzuspielen. Es ist auch möglich, einen
Teil der Verpackung o. dgl. mit dem Tonträger, z. B. dem Deckel oder'Boden, abzulösen oder abzutrennen, um ihn auf den Apparat aufzulegen... I - Zum An-, Auf-oder Einheften des Folientonträgers können beispielsweise eine Klebeschicht oder auch Klebestreifen verwendet werden. Auch ein Klebe-oder Heftrand mit Perforation \ 0. dgl'kann an dem Folientonträger vorgesehen werden, um den abspielbaren Teil'desselben abzulösen.
- Ausführungsbeispiele des Gegenstandes der Neuerung sind anhand von Zeichnungen näher erläutert.
- Fig. 1 zeigt in perspektivischer Darstellung einen Folientonträger F, der auf eine Verkaufeverpackung-V in Form einer Schachtel o. dgl. aufgeklebt ist. Er kann mit einer Verstär-, kungsunterlage nach Art der bekannten Bild-Tonkarten versehen und mit. Schrift S sowie mit einem Bild B unterlegt sein.
- Er trägt vorzugsweise eine phonografisohe Sohallrillenaufzeichnung R und in der mitte ist, ähnlich wie bei Schallplat-
gers abzutrennen.teine ein Zentrierloch L zum Auflegen auf einen Schallplatten- apparat vorgesehen. Zum Abspielen kann man u. U. die ganze Verpackungsschachtelauf den'Plattenteller des Wiedergabe- apparates. auflegen. Man kann jedoch auch einen Teil dew Ver-. packung mit dem Tonträger beispielsweise längs der Trenn- linie Tr. abtrennbar machen,'um das Auflegen auf den Platten-' teller zu erleichtern. Fig. 2 zeigt einen Folientonträger mit einem Klebe-oder Heftrad H zum An-, Auf-oder Einheften sowie mit einer Per- forationsreihe P,'um, den abspielbâren Teil des Folientonträ- - Durch die Anbringung des Folientonträgers auf der Verpackung von. Verkaufsartikeln wird deren Verkaufsfähigkeit erhöht und es kann eine Werbewirkung erreicht werden. Dabei kann die Tonspur bzw. Rille der Schallfolie mit einer Bedienungs- oder Gebrauchsanweisung oder aber mit einer unterhaltenden Darbietung wie Musik vertont werden. Bei der Einheftung in Bücher, Zeitschriften o. dgl. kann der Tonträger ebenfalls mit gesprochenem Text oder mit Músikstücken vertont werden. Auch in diesem Falle kann dies zur Werbung ausgenutzt werden.
- 4 Schutzansprüche -'2 Figuren
Claims (1)
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ten, dadurch gekennzeichnet, daß er mit oder ohne Bild-bzw. Schriftunterlegung, gegebenenfalls mit einer Verstärkungsunterlage oder auch ohne eine solche, bei Verpackungen bzw. Kartonagen für Verkaufsartikel insbesondere von Verbrauchsgütern, Markenartikeln o. dgl. oder bei Heften ?Sehutzanspruche ' 1 e Folientontr èr zum Abspielen auf Schallwiedergabeappara- ßer zum ner Ablösung von dieser oder auch nach Ablösung bzw. Abtrennung eines Teiles der Verpackung o. dgl. auf demZeitschriften, Alben, Werbeschriften o.. dgl. an-, auf- oder eingeheftet ist. 2. Folientonträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnete daß er zusammen mit der Verpackung o. dgl. oder nach sei- . oder Einheften.Schalliedergabeapparat abspielbar ist. " 3. Folientonträger nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine Klebeschicht oder Klebestreifen zum An-, Auf- 4. Folientonträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch einen Klebe-oder Beftrand mit Perforation o « dgl. zum Ablösen des abspielbaren'Teiles des Folientonträgers.
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