DE1795675U - Drahtbuendel zum gebrauch bei von hand oder maschinell zu betreibenden verpackungsvorrichtungen. - Google Patents
Drahtbuendel zum gebrauch bei von hand oder maschinell zu betreibenden verpackungsvorrichtungen.Info
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Description
- Drahtbündel zum Gebrauch bei von Hand oder maschinell zu betreibenden Verpackungsvorrichtungen.
- Die Erfindung bezieht sich auf ein zum Gebrauch bei von Hand oder maschinell zu betreibenden Verpackungsvorrichtungen bestimmte Drahtbündel, welches unter Zwischenschaltung eines Pappstreifens von einem vorzugsweise wendelförmig gewickelten Band aus Papier. Krepp-Papier od. dgl. umhüllt ist. Eine Umhüllung derartiger Drahtbündel wird in der Praxis vorgenommen, um diese vor Umweltseinflüssen zu schützen. Der dabei benutzte Pappstreifen wird bei den Drahtbündeln bisher stets im Bereich der inneren Umfangsfläche angeordnet und soll dem Bündel eine bessere Festigkeit geben. Während das Umwickeln der Drahtblindel bisher auf maschinelle Weise in verhältnismäßig einfacher und wohlfeile Art durchgeführt werden kann, ist das Lösen der Umhüllung vom Drahtbündel mit Nachteilen behaftet, denn bisher müssen die einzelnen Windungen der Umhüllung mühsam von dem Drahtbündel abgewickelt werden. Dies ist eine verhältnismäßig zeitraubende Art, wenn man berücksichtigt, daß eine große Anzahl von Windungen die fertige Umhüllung bildet.
- Aufgabe der Erfindung ist es, Umhüllungen für Drahtbündel der eingangs erwähnten Art mit einfachen und wohlfeile Mitteln weiter zu verbessern, wobei insbesondere die Nachteile bisher bekannter Ausführungsformen vermieden werden sollen. Dieses Ziel ist erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch erreicht, daß dem auf der äußeren Umfangs fläche des ringförmigen Drahtbündels angeordneten Pappstreifen ein das Aufreißen der Umhüllung zulassender Körper zugeordnet ist. Vorzugsweise wird als einskörper ein Draht benutzt, dessen eines Ende nach Umbiegung den Pappstreifen hintergreift, während das gegenüberliegende, vorzugsweise zur Bildung einer Handhabe schlaufenförmig gebogene andere Ende aus der Umhüllung herausragt. Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Aufreißkörpers kann die Umhüllung vor Gebrauch des Drahtbündels in einfacher Weise vollständig aufgerissen werden. Es ist also nicht mehr erforderlich, die einzelnen weindungen der Umhüllung abzuwickeln. Nach dem Aufreißen der Umhüllung kann diese in denkbar einfacher Weise von dem Drahtbtindel entfernt werden.
- Nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung kann der Pappstreifen in seinem innerhalb der Umhüllung liegenden Ende eine zur Festlegung des Aufreißkörpers benetzbare Ausnehmung aufweisen.
- In eine solche Ausnehmung kann das vorher umgebogene Ende des Drahtes eingehängt werden.
- Anstelle eines drahtförmigen Aufreißkörpers kann aber auch ein vorzugsweise aus einem Polyamid gefertigter Aufreißfaden Verwendung finden, dessen innerhalb der Umhüllung liegendes Ende fest mit dem Pappstreifen verbunden ist. Zweckmäßig befestigt man dabei den Aufreißfaden mittels einer Klebelasche am Pappstreifen.
- Das aus der Umhüllung herausragende, als Handhabe benutzbare freie Ende des Aufreißkörpers wird zeckmäßig vor seinem Gebrauch durch ein Etikett abgedeckt. Um zusätzliche Mittel für diese Abdeckung einzusparen, werden nach einem weiteren Vorschlag der Erfindung die bisher benutzten, mit Warenzeichen oder wierbehinweisen versehenen Etiketten im Bereich der freien aus der Umhüllung herausragenden Enden der Aufreißkörper an der Umhüllung befestigt.
- Weitere Einzelheiten der Erfindung sind in der nachfolgenden speziellen Beschreibung erläutert.
- Auf der Zeichnung ist die Erfindung in mehreren Ausführungsbeispielen dargestellt, und zwar zeigen : Fig. 1 ein erfindungsgemäß ausgebildetes ringförmiges Drahtbündel in Seitenansicht, Fig. 2 einen Schnitt nach der Linie II - II der Fig. 1 und
Fig. 3 eine zweite Ausführungsform der Aufreißvorrichtung inDraufsicht, teilweise weggebrochen. - In den Fig. 1 und 2 der Zeichnung ist generell mit 4 ein ringförmiges Drahtbündel bezeichnet, welches in bekannter Weise auf einer Drahtwickelmaschine erzeugt ist. Das Drahtbündel 4 ist vollständig von einer Umhüllung 5 aus Krepp-Papier od. dgl. umgeben, deren einzelne Lagen sich teilweise überlappend wendelförmig um das Drahtbündel 4 gelegt werden, wozu wiederum bekannte, maschinell arbeitende Wickelvorrichtungen benutzt werden. Auf der äußeren Umfangsfläche des Drahtbündels 4 und zwar innerhalb der Umhüllung 5 ist ein Pappstreifen 6 und ein Auf-
fens 6 entspricht in etwa derjenigen des Drahtbündels 4, auch bedeckt er im wesentlichen die gesamte äußere Umfangsfläche.reißdraht 7 angeordnet. Die Breite des eingelegten Pappstrei- ei r - Pappstreifen 6 und Aufreißdraht 7 können in einfacher und wohlfeiler Weise bei der sowieso vorgesehenen Anbringung der Umhüllung 5 am Drahtbündel 4 festgelegt werden. Es ist somit zur Anbringung des Aufreißdrahtes 7 kein zusätzlicher Arbeitsgang erforderlich. Die Länge des Aufreißdrahtes 7 ist dabei so bemessen, daß sein eines Ende 8 nach Fertigstellung der Umhüllung 5 aus dieser ein kleines Stück herausragt, wie es in der Fig. 1 der Zeichnung ersichtlich ist. Demgegenüber ist aus der Fig. 2 die Lage des Aufreißdrahtes 7 innerhalb der fertigen Umhüllung am besten zu erkennen. Daraus folgt, daß der Pappstreifen 6
während der Aufreißdraht 7 zwischen diesem Pappstreifen 6 und der äußeren Umhüllung 5 liegt. Das freie Ende 8 des Aufreißdrahtes 7 wird-was in der Zeichnung der Einfachheit halberunmi unmittelbar auf der äußersten Schicht des Drahtbündels liegt, Auch hierdurch ergibt sich kein zusätzlicher Aufwand, weil die bisher benutzten. Warenzeichen, Werbeverse od. dgl. tragenden Klebeetiketten nun einfach im Bereich des freien Drahtendes 8 auf die Umhüllung 5 geklebt werden. Zum Gebrauch des Drahtbündels 4 wird das Etikett entfernt und mit Hilfe des Aufreißdrahtes 7 die Umhüllung 5 aufgerissen. Zur besseren Handhabung kann das Ende 8 des Aufreißdrahtes 7 mit einer Schlaufe od. dgl. versehen sein. Das innerhalb der Umhüllung 5 liegende andere Ende des Aufreißdrahtes 7 hintergreift nach Bildung einer Abwinklung 9 teilweise das eine Ende des Pappstreifen 6. Diese ohne zusätzliche Befestigungsmittel erfolgende Verbindung zwischen Pappstreifen 6 und Aufreißdraht 7 genügt in den meisten in der Praxis vorkommenden Fällen.nicht dargestellt ist-durch ein Etikett od. dgl. abgedeckt. , edeckt. - Neben dem bisher angeführten drahtförmigen Aufreißkörper können aber auch andere Verwendung finden. So zeigt die Fig. 3 einen zum Aufreißen der Umhüllung bestimmten Faden 10, beispielsweise einen Polyamidfaden, der mittels einer Klebelasche 11 an dem einen Ende des Pappstreifen 6 befestigt ist. Bei der Herstellung der Umhüllung wird dieses Ende des Pappstreifens 6 mit dem daran befestigten Ende des Aufreißfadens 10 zuerst von dem die Umhüllung 5 bildenden Papierband od. dgl. eingewickelt. Dabei ist darauf zu achten, daß das Ende des Pappstreifen 6 so unter dem Band angeordnet wird, daß der Aufreißfaden 10 beim Aufreißen der Verpackung auch die erste Windung der Umhüllung 5 vollständig aufreißen kann. Nach Fertigstellung der Umhüllung 5 ragt auch in diesem Fall das freie Ende des Aufreißfadens 10, welches wiederum mit einer Schlaufe od. dgl. zur besseren Handhabung versehen sein kann, aus der Umhüllung heraus.
- Uie bereits erwähnt, ist die Erfindung nicht auf die dargestellten Ausführungsformen beschränkt, vielmehr sind noch mancherlei andere Ausführungen und Anwendungen möglich. So könnte zum Beispiel zum Aufreißen der Umhüllung 5 anstelle der genannten Elemente auch ein Band oder eine Kordel, Litze od. dgl. Verwendung finden. Auch ließe sieh die Befestigung dieser Aufreißkörper am Pappstreifen mannigfach abändern. Beispielsweise könnte der Aufreißdraht in ein Loch im Pappstreifen eingehängt werden. Ferner könnte die Länge des Pappstreifen 6 so bemessen sein, daß sich dessen Enden nach dem Umlegen um das Drahtbündel 4 überlappen. Schließlich ist es auch möglich, die Befestigung zwischen dem Pappstreifen 6 und dem Aufreißdraht 7 oder-faden 10 od. dgl. so anzuordnen, daß entgegen dem in Fig. 3 gezeigten Ausführungsbeispiel die aneinanderstoßenden Enden miteinander befestigt werden, so daß zur Herstellung der Umhüllung 5 der Pappstreifen 6 erst einmal vollständig um die äußere Umfangsfläche des Drahtbündels herumgelegt werden müßte, ehe der Aufreißdraht oder-fades
der Aufreißdraht oder-faden auch im Bereich einer der Seitenflächen des Drahtbundels angeordnet werden.mit eingewickelt werden kann. Ebenso könnten der Pappstreifen und
Claims (8)
- Ansprüche 1. Zum Gebrauch bei von Hand oder maschinell zu betreibenden Verpackungsvorrichtungen bestimmtes Drahtbündel, welches unter Zwischenschaltung eines Pappstreifens von einem vorzugsweise wendelförmig gewickelten Band aus Papier, Krepp-Papier od.dgl. umhüllt ist, dadurch gekennzeichnet, daß dem auf der äußeren Umfangsfläche des ringförmigen Drahtbündels (4) angeordneten Pappstreifen (6) ein das Aufreißen der Umhüllung (5) zulassender Korper (7t 10) zugeordnet ist.
- 2. Drahtbundel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Aufreißkörper ein Draht (7) benutzbar ist, dessen eines Ende (9) nach Umbiegung den Pappstreifen (6) hintergreift während das gegenüberliegende. vorzugsweise zur Bildung einer Handhabe schlaufenförmig gebogene andere Ende (8) aus der Umhüllung (5) herausragt.
- 3. Drahtbündel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Pappstreifen (6) an seinem innerhalb der Umhüllung (5) liegenden Ende eine zur Festlegung des Aufreißkörpers (7,10) benutzbare Ausnehmung aufweist.
- 4. Drahtbündel nach Anspruch 1 gekennzeichnet durch die Verwendung eines vorzugsweise aus einem Polyamid gefertigten Aufreißfadens (10) dessen innerhalb der Umhüllung (5) liegendes Ende fest mit dem Pappstreifen (6) verbunden ist.
- 5. Drahtbundel nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufreißfaden (10) mittels einer Klebelasche (11) am Pappstreifen (6) befestigt ist.
- 6. Drahtbundel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das aus der Umhüllung (5) herausragende Ende (8) des Aufreißkorpers (7,10) vor seinem Gebrauch durch ein insbesondere mit Warenzeichen, Werbeaufschriften od. dgl. versehenes Etikett abgedeckt ist.
- 7. Drahtbündel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des Aufreißkörpers (7, 10) diejenige der äußeren Umfangsfläche des Drahtbündels (4) übersteigt.
- 8. Drahtbündel nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufreißkörper (7, 10) in der Längsmittelebene des Drahtbündels (4) angeordnet ist.
Priority Applications (1)
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| DE1795675U true DE1795675U (de) | 1959-09-10 |
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19856172A1 (de) * | 1998-12-05 | 2000-06-15 | Siegbert Lapp | Verpackung für ein Kabel |
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1959
- 1959-06-02 DE DEB37680U patent/DE1795675U/de not_active Expired
Cited By (2)
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| DE19856172A1 (de) * | 1998-12-05 | 2000-06-15 | Siegbert Lapp | Verpackung für ein Kabel |
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