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Anlegeleiter Gegenstand der Neuerung ist eine Anlegeleiter, deren
Holme zur Sicherung gegen Rutschen oder Umfallen am einen Ende mit gelenkig befestigten
Saugnäpfen versehen sind.
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Zur Sicherung von Anlegeleitern gegen das Abrutschen auf der Stellfläche
sind verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen worden. Leitern, die auf weichem Erdreich,
beispielsweise in Landwirtschaft, Gartenbau und im Baugewerbe benutzt werden, sind
im allgemeinen keiner Rutschgefahr ausgesetzt. Auch bei solchen Leitern werden jedoch
vielfach Stahlstützen an den unteren Enden der Holme verwendet, die eine Sicherung
gewährleisten. Wesentlich schwieriger gestaltet sich das Problem der Sicherung von
Anlegeleitern bei ihrer Verwendung auf glatten, harten Bodenflächen, insbesondere
solchen, die nicht ganz eben verlaufen. Hierbei hat man sich u. a. mit profilierten
Gummikappen u. dgl. zur Gleitsicherung geholfen. Weitere
Maßnahmen
bestehen in der Anlegung von Sicherungsketten an einer der untersten Sprossen, die
in irgendeiner Weise straff gespannt verankert werden. Ferner ist auch bekannt,
die Ausstattung der oberen Enden der Holme mit Anhängehaken zu versehen, die an
irgendwelche vorhandenen Vorsprünge u. dgl. angehängt werden.
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Alle diese Maßnahmen vermögen die Aufgabe der Sicherung der Leiter
nur unter bestimmten, verhältnismässig selten zutreffenden Voraussetzungen zu erfüllen.
In Fällen, bei denen eine auf einer glatten Bodenfläche stehende Leiter gegen eine
glatte Wandfläche angelehnt werden muß, vermögen sie sämtlich ihre Aufgabe nicht
zu erfüllen.
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Es besteht ein Bedürfnis nach Sicherungsmaßnahmen, die es gestatten,
Anlegeleitern auch unter diesen Voraussetzungen zu sichern. Insbesondere im städtisch
bebauten Gelände wird man im allgemeinen diese Voraussetzungen vorfinden. Besonders
auch bestimmte Gewerbebetriebe, die Anlegeleitern in ambulanter Arbeitsweise benötigen,
z. B.
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Fensterputzbetriebe, und die daher auf die Verwendung verhältnismäßig
leicht gebauter Leitern angewiesen sind, bedürfen einer Sicherungseinrichtung, die
unter den angegebenen Voraussetzungen zuverlässig wirkt.
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Die Aufgabe wird gemäß der Neuerung gelöst durch eine Anlegeleiter,
deren beide Holme am einen Ende mittels Gelenken befestigte Saugnäpfe zum unverrückbaren
Festhalten der Leiter an glatten Boden-oder Wandflächen besitzen. Die Saugnäpfe
können wahlweise am oberen oder unteren Ende beider Holme befestigt sein. Bei den
vielfach verwendeten Leitern geringer Länge mit parallel verlaufenden,
über
ihre Länge gleichstarken Holmen, können die Saugnäpfe am einen Ende der Holme befestigt
sein und die Leiter wird je nach den gegebenen Voraussetzungen so gehandhabt, daß
sich die Saugnäpfe am oberen oder unteren Ende befinden.
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Der Gebrauch der neuerungsgemäßen gegen Rutsch-und Kippgefahr gesicherten
Leiter gestaltet sich denkbar einfach. Steht eine glatte, ebene Wandfläche zur Verfügung,
dann wird die Leiter mit nach oben gekehrten Saugnäpfen angelehnt und die Saugnäpfe
werden an die Wandfläche angedrückt ; die Leiter ist damit unverrückbar gesichert.
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Auf glatten Fußbodenflächen, z. B. geschliffenen Steinfußböden, können
die Saugnäpfe zur Sicherung am Fußboden verwendet werden. In einer bevorzugten Ausführungsform
sind die Saugnäpfe an Langstäben gelenkig befestigt, die in Längsausnehmungen der
Holme längsverschieblich geführt und mittels Steckbolzen, Druckschrauben oder dgl.
festgestellt werden können. Diese zusätzliche Maßnahme gestattet zugleich eine Veränderung
der Holmenlänge in gewissem Grade. Insbesondere kann diese Maßnahme von Wert sein,
wenn zum An-drücken der Saugnäpfe beider Holme passende-Flächen auf gleicher Höhe
nicht zur Verfügung stehen.
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Derartige Fälle können beispielsweise in Treppenhäusern auftreten.
In einer weiteren Ausbildung dieser Maßnahme können die Holme an beiden Enden Längsausnehmungen
für die Langstäbe besitzen, so daß die Langstäbe mit den daran befestigten Saugnäpfen
vom einen auf das andere Ende des Holms umgesteckt werden können. In besonderen
Fällen kann es beispielsweise erwünscht sein, einen Saugnapf am unteren, den zweiten
Saugnapf am oberen Ende der Leiter zu verwenden.
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Vorzugsweise sollten solche Saugnäpfe verwendet werden, die mit mechanisch
wirkenden, von Hand zu betätigenden Vorrichtungen zur Bildung des Hohlraums und
damit aur Erzeugung des Vakuums versehen sind. Die Neuerung schlägt demgemäß die
Verwendung von Saugnäpfen vor, die aus einem starren, schalenförmigen Gehäuse mit
zentraler Bohrung, einer im Gehäuseinneren gleichachsig beweglichen Spannplatte
geringeren Durchmessers mit einem lotrecht zur Plattenebene stehenden, in der Bohrung
des Gehäuses geführten beweglichen Bolzen, und einer mit den Gehäuserändern abschließenden,
ebenen Saugplatte aus elastisch nachgiebigem Material mit glatter Oberfläche, die
mit der Spannplatte über deren ganze Ausdehnung unlösbar verbunden ist, bestehen,
und die mit Spannvorrichtungen zum Anheben und zur Fixierung des Bolzens in angehobener
Stellung versehen sind. Als Spannvorrichtung für den Bolzen kann eine einfache Einrichtung
verwendet werden, bestehend aus einem den Bolzen quer durchdringenden Gelenkstift
und einem um diesen schwenkbaren selbsthemmenden Spannhebel.
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Statt dessen kann auch eine Schraubeinrichtung, aus einem in den Bolzen
eingeschnittenen Steilgewinde und einer den Bolzen umgreifenden, gegen die Außenwand
des Gehäuses sich abstützenden Gewindemutter vorgesehen sein.
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Weitere Einzelheiten und Merkmale der Neuerung ergeben sich aus der
nachstehenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnungen, in denen eine bevorzugte
Ausführungs-t form der Neuerung in ihrer Anwendung und Einzelteile derselben wiedergegeben
sind. In den Zeichnungen zeigen : Fig. 1 eine neuerungsgemäße Anlegeleiter mit an
den oberen Enden der Holme gelenkig befestigten Saugnäpfen in Gebrauchsstellung
;
Fig. 2 die selbe Leiter mit am unteren Ende der Holme an Lang
? stäben angelenkten Saugnäpfen in Gebrauchsstellung unter schwierigeren Arbeitsvoraussetzungen
; Fig. 3 einen Saugnapf in bevorzugter Ausführungsform mit entspannter Spannvorrichtung
in schrägperspektivischer Draufsicht ; Fig. 44 denselben mit angespannter Spannvorrichtung
im Vertikalschnitt entlang einem Durchmesser.
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Die dargestellte Leiter 1 besteht in allen Teilen, nämlich Holmen
2 und Sprossen 3, aus Stahlrohren. In das obere (Fig. 1) bzw. untere (Fig. 2) Ende
der Holmen 2 sind teleskopartig Langstäbe 4 eingeschoben, an deren außenseitige
Enden Gabeln 5 angeschweißt sind. Diese sind mittels Gelenkbolzen mit Lagerböcken
der Saugnäpfe 8 verbunden, so daß die Saugnäpfe um die Gelenkbolzen schwenkbar sind.
Am entgegengesetzten Ende der Holmen 2 sind Gummikappen 9 oder dgl. übergeschoben.
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Die Saugnäpfe 8 bestehen aus dem schalenförmigen Gehäuse 10, durch
dessen zentrale Bohrung ein Bolzen 11 durchgeführt ist, der am innenseitigen Ende
eine ebene Spannplatte 12 geringeren Durchmessers aus Stahl trägt.
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Auf dieser ist eine im Normalzustand ebenfalls ebene Saugplatte 13
aus Gummi unlösbar befestigt, z. B. aufvulkanisiert, die mit dem äußeren Rand des
Gehäuses 10 bündig abschließt. Der Bolzen 11 besitzt nahe seinem äußeren Ende einen
in einer Querbohrung geführten Gelenkstift 14, der zur gelenkigen Befestigung eines
den Bolzen
umgreifenden aus Stahlblech gepreßten Hebels 15 dient.
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Der Hebel 15 mit endständiger Fingerdruckplatte 16 besitzt die Form
eines exzentrisch angelenkten Dreieckshebels und wirkt als selbsthemmender Spannhebel.
Figur 3 zeigt den Saugnapf im entspannten Zustand mit hochgestelltem Spannhebel,
Fig. 4 in Arbeitsstellung mit abwärts geschwenktem Spannhebel und dadurch unter
Bildung eines luftleeren Raumes 17 angehobener Saugplatte 13.
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Zur Entspannung der Saugplatte und Herbeiführung der Ruhestellung
wird der Hebel 15 in die in Figur 3 gezeigte Stellung hochgeschwenkt, wodurch der
Bolzen 11, die Spannplatte 12 und die Saugplatte 13 abgesenkt werden.
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Auf der Außenseite des Gehäuses 10 des Saugnapfes sind zwei Lagerböcke
18 angebracht, an denen die Enden der Gabel 5 gelagert sind.
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Zum Gebrauch wird die Leiter an dem gewählten Standort aufgestellt
und die Saugnäpfe 8 durch Umlegen des Spannhebels 15 gespannt, d. h. in Arbeitsstellung
gebracht. An genügend glatter Fläche halten die Saugnäpfe und damit die Leiter unverrückbar
fest.
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Figur 1 zeigt eine neuerungsgemäß ausgestattete Anlegeleiter bei
der Verwendung zum Putzen eines großen Schaufensters. Die Stahlrohrleiter 1, in
deren obere Holmenenden die die Saugnäpfe 8 tragenden Langstäbe 4 eingeschoben sind,
wird gegen die Schaufensterscheibe 20 angelehnt und die Saugnäpfe werden nach Besteigen
der Leiter durch Umlegen der Spannhebel 15 befestigt, womit die Leiter unverrückbar
feststeht.
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Figur 2 zeigt die Verwendung der neuerungsgemäßen Leiter zum Anbringen
oder Abnehmen der Gardine 21 eines
Treppenhausfensters 22. Da die
örtlichen Voraussetzungen
| die Aufstellung der Leiter mit beiden Holmen in gleicher |
| die Aufstellun"d |
Höhe nicht erlauben, sind die die Saugnäpfe 8 tragenden Langstäbe 4 auf verschiedene
Länge ausgezogen und mittels Druckschrauben 19 in der Auszugslänge fixiert.
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Die Holme 2 stehen mittels der auf verschiedene Länge ausgezogenen
Langstäbe 4 auf zwei neben-bzw. übereinander befindlichen Treppenstufen 23 bzw.
24 und werden auf der glatten Trittfläche der Stufen mittels der Saugnäpfe 8 gesichert.
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Für ganz besondere Voraussetzungen können beipielsweise Stahlrohrleitern
an beiden Enden beider Holme mit
| insgesamt vier Saugnäpfen ausgerüstet sein, wobei dann |
| die Möglichkeit besteht, sie an glatten hohen Wandflächen |
mit allen vier Saugnäpfen in paralleler Lage zur Wand zu befestigen.