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Einrichtung zum Stapeln von aus Deckel und Unterteil bestehenden Gehäusen,
insbesondere von Geldkassetten.
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Die neue Einrichtung hat das Stapeln von Gehäusen, insbesondere von
Geldkassetten zum Gegenstande. Infolge des Raummangels in Kassensohränken müssen
die Geldkassetten gestapelt werden. Hierbei ist es schwierig, das Abgleiten der
Kassetten zu verhüten, zumal, wenn die Kassettengehäuse geneigt sind.
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Diesem Mangel bei den aus Deckel und Unterteil bestehenden Gehäusen
wird erfindungsgemäss dadurch abgeholfen, dass an dem einen Gehäuseteil, beispielsweise
an dem Deckel, ein oder mehr hervorragende Halteteile angeordnet sind, die jeweils
den anderen, mit ihm beim Stapeln bzw. im Stapel zusammenwirkenden Gehäuseteil gegen
Verschieben sichern.
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Solche Einrichtungen tonnen auch beispielsweise dadurch geschaffen
werden, dass an dem einen Gehäuseteil eine Längsleiste vorgesehen wird, die in eine
entsprechende Aussparung des anderen, mit ihm im Stapel zusammenwirkenden Gehäuseteils
eingreift.
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Statt der Längsleiste können auch winkelfärmige oder flache Halteteile
gewählt werden, die den anderen Gehäuseteil mit winkelförmigen Haltern an den senkrechten
Kanten umfassen oder ihn mit flachen Haltern an den Seitenwänden abgrenzen.
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Bei nicht waagerechten Gehäusen müssen besondere Vorkehrungen getroffen
werden, um nicht nur das Abgleiten der Gehäuse zu verhüten, sondern auch eine senkrechte
(nicht schräge) Stapelung zu erzielen.
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Zur Erreichung dieses Zweckes wird vorgeschlagen, den einen Gehäuseteil
mit so grossen Vorsprüngen an der geneigten Stelle zu versehen, dass die Gehäuse
beim Stapeln waagerecht liegen.
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Diese Vorsprünge können auch zur Verschiebungsverhütung benutzt werden,
indem sie in entsprechende Halteteile des anderen mit ihm beim Stapeln zusammenwirkenden
Gehäuseteils gesteckt werden. Weitere Sicherungsmassnahmen sind dann unnötig.
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In den Abb. 1 bis 6 ist der Erfindungsgegenstand in mehreren Ausführungsformen
dargestellt.
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Abb 1 zeigt einen Vertikalsohnitt durch zwei aufeinandergestellte
Gehäuse, nach Linie 1--1 in Abb. 3f Abb 2 gibt eine zweite Stapelmöglichkeit mit
der Einrichtung nach Abb. 1 an ; Abb 3 stellt den Grundriß der Abb. 1 dar ; Abb
4 zeigt im Grundriß andersgestaltete Halter und Abb 5 + 6 im Vertikalschnitt und
in Draufsicht auf das untere Gehäuse die Verwendung der einen waagerechten Ausgleich
bewirkenden Vorsprünge zur Sicherung gegen Verschieben der Gehäuse im Stapel.
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In diesen Abbildungen bezeichnet 8 das Gehäuse, 10 den Gehäusedeokel,
12 den Gehäuseunterteil, 14 Halteteile in Form einer Längaleiste, 16 Aussparungen
für diese Leiste, 18 winkelförmige Halteteile, 2o Vorsprünge zum Ausgleich der Deckelneigung
und 22 Halteteile.
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Die Halteteile sind in allen Abbildungen am Gehäusedeckel dargestellt
; sie können jedoch mit gleicher Wirkung auch am Gehäuseunterteil angeordnet werden,
das auf den Deckel des zweiten Gehäuses aufzusetzen ist.
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In Abb. 1 und 3 ist eine lange Leiste 14 vorgesehen, die in eine Aussparung
16 des aufgesetzten Gehäuses eingreift und es gegen Verdrehen oder Abgleiten sichert
; damit das aufgesetzte Gehäuse in die waagerechte Lage kommt, sind 2 Vorsprünge
20 zur Abstützung vorgesehen.
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Die Gehäuse sind in Abb. 2, nicht wie in Abb. 1 mit übereinander liegenden
hohen Leisten gestapelt, sondern es wird wechselweise über eine hohe Seite des einen
Gehäuses die niedrige des anderen Gehäuses gesetzt. Diese Stapelung ist besonders
raumsparend.
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Sollen die Gehäuse sowohl gemäß Abb. 1 als auch Abb. 2 gestapelt werden
können, dann sind, wie in Abb. 1 dargestellt worden ist, zwei Aussparungen (Nuten)
16 erforderlich.
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In Abb. 4 sind winkelförmige Halteteile 18 angegeben, die das zu stapelnde
zweite Gehäuse an den senkrechten Kanten umfassen. Natürlich können auch flache
oder sonstwie gestaltete Halteteile statt der winkelförmigen gewählt und an den
Seitenflächen angeordnet werden.
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Die Abb. 5 und 6 geben eine besonders günstige Massnahme gegen Verschieben
der gestapelten Gehäuse an, bei der die für den waagerechten Ausgleich vorgesehenen
Vorsprünge 2o in der Weise benutzt werden, dass sie in Halteteile 20, die am aufzusetzenden
Gehäuse geordnet sind, eingesetzt werden ;
weitere Einrichtungen
zur Sicherung des Abgleitens der gestapelten Gehäuse sind nicht notwendig.
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Die Halteteile und Stützteile 14,16,18,20,22 können mit ihrem Gehäuseteil
aus einem Stück bestehen oder aufgesetzt sein, sie kennen hohl oder massiv gestaltet
sein. Die Form und Anordnung der Halteteile 14, 16, 20 muss natürlich so beschaffen
sein, dass die Verschiebung der aufeinander gestapelten Gehäuse auch bei Erschütterungen
nicht möglich ist. Statt der einzigen langen Leiste 14 (s. Abb.3) können natürlich
auch zwei oder mehr beliebig gestaltete Schienen oder Vorsprünge angeordnet werden.
Die Vorsprünge, Aussparungen und Halteteile 14,16,13,2o, 22 müssen je nach dem Gehäuseinhalt
so-angeordnet werden, dass dieser von ihnen nicht berührt wir ! der Gehäuseinhalt
muss seinem Zwecke dienen können, ohne dass eine Behinderung durch Halteteile, Vorsprünge,
Aussparungen usw. eintritt. Sohutzansprüohe : 1.) Einrichtung zum Stapeln von aus
Deckel und Unterteil bestehenden Gehäusen, insbesondere von Geldkassetten, d a d
u r o h g e k e n n z e i o h n e t, dass an dem einen Gehäuseteil, beispielsweise
an dem Deckel (10) ein oder mehr hervorragende Halteteile (14) angeordnet sind,
die jeweils den anderen, mit ihm beim Stapeln zusammenwirkenden Gehäuseteil gegen
Verschieben sichern.