DE1792819U - Gitarre. - Google Patents
Gitarre.Info
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Classifications
-
- G—PHYSICS
- G10—MUSICAL INSTRUMENTS; ACOUSTICS
- G10D—STRINGED MUSICAL INSTRUMENTS; WIND MUSICAL INSTRUMENTS; ACCORDIONS OR CONCERTINAS; PERCUSSION MUSICAL INSTRUMENTS; AEOLIAN HARPS; SINGING-FLAME MUSICAL INSTRUMENTS; MUSICAL INSTRUMENTS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
- G10D13/00—Percussion musical instruments; Details or accessories therefor
- G10D13/01—General design of percussion musical instruments
- G10D13/06—Castanets, cymbals, triangles, tambourines without drumheads or other single-toned percussion musical instruments
-
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- A63—SPORTS; GAMES; AMUSEMENTS
- A63H—TOYS, e.g. TOPS, DOLLS, HOOPS OR BUILDING BLOCKS
- A63H5/00—Musical or noise- producing devices for additional toy effects other than acoustical
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Description
- Gitarre Der Gegenstand der Neuerung bezieht sich auf eine Gitarre oder ähnliches Zupfinstrument.
- Die Neuerung hat sich die Aufgabe gestallt ein zerlegbares und zargenloses Zupfinstrument zu schaffen.
- Zerlegbare Gitarren sind an sich bekannt ; sie sind dadurch gekennzeichnet, daß der Hals dieser Instrumente abschraubbar ist, wodurch das Instrument in zwei Hauptteile-Hals und Korpuss-zerlegt werden kann.
- Zargenlosex Streichinstrumente gehen aus deutschen Patentschriften als Bekannt hervor. Zargenlose Zupfinstrumente sind nicht bekannt.
- Die Neuerung löst die gestellte Aufgabe dadurch, daß sie die an sich bekannten Merkmale-zerlegbar und zargenlosauf eine Gitarre oder ähnliches Zupfinstrument bezieht.
- Die Neuerung löst die gestellte Aufgabe weiterhin dadurch, daß sie die an sich bekannten Merkmale gleichzeitig anwendet.
- Darüberhinaus bildet die Neuerung die Zerlegbarkeit weiter dadurch, daß sie Boden und Decke als Einzelteile gestaltet, wodurch das Instrument in drei Hauptteile-Hals-Boden und Decke-zerlegbar ist. Die Neuerung hat den Vorteil, daß die Einzelteile auswechselbar sind. Die Neuerung löst ferner durch die Aussenformgebung des Resonanzgehäuses dessen Innenform, wodurch infolge der Verrundung eine tonliche Verbesserung erzielt werden kann.
- An Hand des in Fig. 1 und Fig. 2 dargestellten Ausfahrungbeispieles wird die Neuerung näher erläutert.
- Fig. 1 zeigt eine montierte Gitarre im Schnitt. Das Instrument besteht aus den Haupteinzelteilen-Hals-a-Deckc vb-und Boden-c-.
- Fig. 2 zeigt die Einzelteile im Schnitt. Das Haupteinzelteil Hals-a-besteht aus den Einzelteilen Hals mit aufgesetztem Griffbrett, letzteres mit Bünden und Verzierungen versehen, dem oberen Sattel und der Mechanik-1-und der Kopfplattenabdeckung-h-. Zum Hals gehört die Schubstange-und eine Verschraubung-k-o Das Haupteinzelteil Decke-bbesteht aus der geleisteten Decke, die mit einer Schallochabdeckung-f-versehen ist. Zum Haupteinzelteil Boden-c-, gehören die Verschraubungen-k-und der Kunststoffreifen-d-o.
Die Schubstange-i-wird durch die im Hals-a-befindliche Aussparung geschoben und in die Aussparung in der Decke-beingeführt. DervKunststoffreifen-d-wird auf die Decke-bgelegt ; dann der Boden-c-aufgesetzt. Die Decke-b-und der Boden-c-werden nun mittels Verschraubung-k-fest miteinander verbunden. Der Saitenhalter-e-wird auf das untere Ende der Schubstange-i-gesetzt und mit Verschraubung-kbefestigt. Nach Aufsetzen des Aufstellsteges-g-kann das Instrument besaitet werden. Durch Anziehen oder Nachlassen der Verschraubung-k-beim Saitenhalter-e-kann die Lage verändert werden.Das Instrument wird wie folgt montiert. Das Haupteinzelteil 1 Hals-a-wird in die im Haupteinzelteil Decke-b-befindlicher Aussparung eingesetzt und mittels Verschraubung-k-befestigt !
Claims (1)
-
1.) Gitarre oder ähnliches Zupfinstrument dadurch gekennzeichnet, daß es zerlegbar ist.- Schutzansprüche : ; :- ------- 2.) Gitarre oder ähnliches Zupfinstrument dadurch gekennzeichnet, daß es zargenlos ist, beziehungsweise einen Zwischenring als Zargen hat.3.) Gitarre oder ähnliches Zupfinstrument nach Anspruch 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, daß Boden und Decke aus Tonholz sind.4.) Gitarre oder ähnliches Zupfinstrument nach Anspruch 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, daß Boden und Decke aus verleimten Holzstreifen oder Holzstücken zwecks Erzielung einer besseren Festigkeit bestehen.5.) Gitarre oder ähnliches Zupfinstrument nach Anspruch 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, das anstelle der üblichen geraden Zargen, der Boden, die Decke, oder Boden und Decke seitlich verrundet sind.6.) Gitarre oder ähnliches Zupfinstrument nach Anspruch 5 dadurch gekennzeichnet, daß das sich durch Zusammensetzen von Boden und Decke ergebende Resonanzgehäuse innen verrundet ist, wodurch eine bessere Tonqualität erzeilt werden soll.7.) Gitarre oder ähnliches Zupfinstrument nach Anspruch 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Boden und Decke ein Kunststoffreifen, beziehungsweise ein solcher aus Metall oder anderem Material, ist, der die Stossfugen zwischen Boden und Decke abdeckt.8.) Gitarre oder ähnliches Zupfinstrument nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß die Haupteinzelteile-Hals Boden und Decke-durch Verschrauben miteinander verbunden sind.9.) Gitarre oder ähnliches Zupfinstrument nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Haupteinzelteile-Hals Boden und Decke-auch durch Verleimen mitamnander verbunden sind. lo.) Gitarre oder ähnliches Zupfinstrument nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß der Hals neben der Bekannten Befestigungsart durch eine Halsschraube zusätzlich mit einer Schubstange befestigt ist.11.) Gitarre oder ähnliches Zupfinstrument nach Anspruch lo dadurch gekennzeichnet, daß der Hals durch dme Schubstange je nach gewünschter lage verstellbar ist.12.) Gitarre oder ähnliches Zupfinstrument nach Anspruch lo dadurch gekennzeichnet, daß an der Schubstange der Saitenhalter befestigt ist.13.) Gitarre oder ähnliches Zupfinstrument nach Anspruch lo dadurch gekennzeichnet, da an der Schubstange ein Halter für ein Tragband befestigt ist.14.) Gitarre oder ähnliches Zupfinstrument nach Anspruch 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfplatte des Halses mit einer abklappe oder abnehmbaren Vorrichtung zur Abdeckung der Kopfplatte versehen ist.15.) Gitarre oder ähnliches Zupfinstrument nach Anspruch 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, daß hinter der Vorrichtung zur Abdeckung des Schalloches zwei Glühlämpchen angeordnet sind.16.) Gitarre oder ähnliches Zupfinstrument nach Anspruch 1 Forts. 16.) der Körperform des Spielers angepasstem Boden @uswechselbar ist.dadurch gekennzeichnet, daß der Boden auch mit einem tnr Forts. 16.) der. Körperform ães Spielers angepasstem Boden auswechselbar ist., instruCaont n-Lic : h 1-mspruch 17.) Gitarre oderähnlichesZupfinstrumentnachAnspruch 1 und 2 dadurch gekannzeichnet, : daß'eine lektrisch Tonabnahme eingebaut ist, die mit'wippsdnaltern geschaltet-'wird*---' :.-./)' .'1" 17.) Gitarre oder ähnliches Zupfinstrument nach Anspruch 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, daß eine elektrische geschaltet wird. (Unterschrift)Sonabnahme eingebaut ist, die mit Wippschaltern
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEA12738U DE1792819U (de) | 1959-01-10 | 1959-01-10 | Gitarre. |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEA12738U DE1792819U (de) | 1959-01-10 | 1959-01-10 | Gitarre. |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1792819U true DE1792819U (de) | 1959-07-30 |
Family
ID=32876083
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DEA12738U Expired DE1792819U (de) | 1959-01-10 | 1959-01-10 | Gitarre. |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1792819U (de) |
-
1959
- 1959-01-10 DE DEA12738U patent/DE1792819U/de not_active Expired
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