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Haltevorrichtung für zusätzliche stabförmige Teile an Betten, vorzugsweise
an Krankenbetten Die Neuerung betrifft eine Haltevorrichtung für zusätzliche stabförmige
Teile an Betten, vorzugsweise an Krankenbetten.
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Bei derartigen Teilen handelt es sich beispielsweise um Extensionsrohre,
insbesondere Braun'sche Lochstabrohre, oder aber auch um Infusionsständer oder andere
meistens rohrförmige Stützen für Bett-Seitenteile, schwenkbare Bettische und sonstige
Bettaufnahmen. Haltevorrichtungen dieser Gattung sind bereits bekannt und so ausgebildet,
daß sie entweder an dem jeweiligen Profil des Matratzenrahmens unmittelbar angeschraubt
werden können oder zur Befestigung an besonderen Flacheisenschienen bestimmt und
geeignet sind, wobei die Schienen zusätzlich am Matratzenrahmen entweder an der
Quer-oder an der Längsseite sitzen. Die bekannten Haltevorrichtungen weisen den
Nachteil auf, daß sie entweder nicht an jeder beliebigen Stelle und nur umständlich
anbringbar bzw. lösbar sind oder aber nicht genügend festen Halt für die an ihnen
befestigten
stabförmigen Teile bieten, so daß diese, insbesondere nach längerer Gebrauchszeit
der Haltevorrichtung, zum Wackeln neigen oder sich leicht verstellen lassen, indem
beispielsweise eine Person gegen ein Extensionsrohr stößt und infolge des großen
Hebelarmes eine Lageveränderung dieses Rohres mitsamt der Haltevorrichtung, bewirkt.
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Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Haltevorrichtung der
erwähnten Gattung zu schaffen, mit der die genannten Nachteile nicht verbunden sind.
Außerdem soll durch die neue Vorrichtung die Möglichkeit geboten werden, die Haltevorrichtung
ohne die Notwendigkeit besonderer Flacheisenschienen am Matratzenrahmen befestigen
und dort leicht in verschiedenen Stellungen anbringen zu können. Die Lösung geschieht
nach der Neuerung dadurch, daß die Vorrichtung einen vorzugsweise plattenförmigen
Hauptteil aufweist, auf dessen einer Seite eine mit einer Einrichtung zum Halten
des zusätzlichen stabförmigen Teils in einer bestimmten Lage versehene Hülse fest
angebracht ist, während sich auf der anderen Seite eine lösbar angeordnete, bügelartige
Formplatte befindet. Die Formplatte dient dabei zum Befestigen der Haltevorrichtung
an dem betreffenden Profilteil des Matratzenrahmens ; sie ist neuerungsgemäß so
ausgebildet, daß sie sich der Form des Matratzenrahmenprofils anpaßt, wodurch die
Wirkung entsteht, daß dieses Profil gewissermaßen als Stabilisator für den festen
und unverrückbaren Sitz der ganzen Haltevorrichtung und damit auch des zusätzlichen
stabförmigen, von der Haltevorrichtung gehaltenen Teiles dient.
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Nach einer Ausführungsform der Neuerung ist vorgesehen, daß die Einrichtung
zum Halten des zusätzlichen Teils in der Hülse aus einem Stift besteht, der durch
beiderseitige Querbohrungen in der Hülse hindurchsteckbar ist. Dabei kann nach der
Neuerung der Stift ein umgebogenes Handhabungsende aufweisen und mit einem Kettchen
an dem Hauptteil unverlierbar befestigt sein.
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Bin anderes Ausführungsbeispiel der Neuerung zeichnet sich dadurch
aus, daß die Einrichtung zum Halten aus einer Handradschraube besteht, die in einer
Gewindebohrung einer Verstärkung der Hülse geführt ist und mit ihrem Gewindebolzen
gegen einen Lappen des Hülsenmantels wirkt, der vorzugsweise durch Einschnitte im
Hülsenmantel gebildet ist.
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Weiterhin kann nach der Neuerung als besonders vorteilhafte Ausbildungsweise
der Haltevorrichtung vorgesehen sein, daß Hauptteil und Formplattedie gleiche Grundrißgestalt
aufweisen, ferner, daß die Formplatte am Hauptteil durch zwei an diagonal gegenüberliegenden
Ecken angeordnete Innensechskantschrauben lösbar befestigt ist, und schließlich,
daß der Profildurchgang der Formplatte richtungsmäßig quer zur Hülsenachse angeordnet
ist.
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Auf der Zeichnung sind mehrere Ausführungsbeispiele der Neuerung veranschaulicht,
und zwar zeigen Abb. 1 die Haltevorrichtung in der Draufsicht, Abb. 2 die Haltevorrichtung
in der Ausbildung zur Anbringung an einem dreieckigen Matratzenprofil in der Ansicht
von
der Seite, Abb. 3 einen Schnitt nach der Linie 111-111 der Abb. 1, Abb. 4 eine zur
Befestigung an einem vierkantigen Matratzenrahmenprofil geeignete Haltevorrichtung
in der Draufsicht, Abb. 5 die Vorrichtung gemäß Abb. 4 in der Seitenansicht, Abb.
6 eine weitere Ausführungsform der Vorrichtung, die zur Befestigung an einem L-förmigen
Profil geeignet ist, Abb. 7 die Vorrichtung gemäß Abb. 6 in der Seitenansicht.
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Die Haltevorrichtung besteht im wesentlichen aus einer Grundplatte
1, aus einer bügelartigen Formplatte 2 und aus einer Hülse 3 zur Aufnahme des in
der Zeichnung nicht dargestellten zusätzlichen Teils für das Krankenbett. Die Grundplatte
1 weist etwa quadratische Form auf, was sich aus den Abb. 1, 4 und 6 ergibt. Auch
die Formplatte 2 ist entsprechend dem Umriß der Grundplatte 1 gestaltet. Sie besteht
aus einem Blechteil, welches in der Mitte eine profilierte Auswölbung 4 aufweist,
wobei die Auswölbung je nach dem Profil des betreffenden Matratzenrahmens gestaltet
ist, beispielsweise gemäß Abb. 2 wie ein dreieckiges Matratzenrahmenprofil 5 oder
gemäß Abb. 5 wie ein rechteckiges Profil 6 oder gemäß Abb. 7 wie ein L-förmiges
Profil 7.
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Die Formplatte ist durch zwei Innensechskantschrauben 8 mit der Grundplatte
1 verbunden, und zwar sind die Schrauben 8 an diagonal gegenüberliegenden Ecken
der Vorrichtung angeordnet.
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Auf der Vorderseite der Grundplatte 1 befindet sich, durch Schweißarbeit
befestigt, die Hülse 3 zur Aufnahme des zusätzlichen Betteils, und zwar ist die
Hülse 3 so angeordnet, daß ihre Längsachse im rechten Winkel zur Längsachse der
für die Einschließung des Matratzenrahmenprofils 5,6,7 vorgesehenen Auswölbung 4
der Formplatte 2 verläuft. Die Hülse 3 ist an ihrem einen Ende mit einem Boden 9
versehen, jedoch kann dieser Boden auch in Fortfall kommen. Im Mantel der Hülse
3 befinden sich miteinander fluchtende Bohrungen 10, die zum Hindurchstecken eines
Stiftes 11 dienen, welcher mit einem Handhabungsende 12 versehen und durch ein Kettchen
13 mit der einen Innensechskantschraube 8 verbunden ist. Der Stift 11 dient zum
Festhalten beispielsweise eines Braun'schen Lochstabrohres (nicht dargestellt) in
der für den speziellen Anwendungsfall erforderlichen Stellung.
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Ein anderes Ausführungsbeispiel der Einrichtung zum Festlegen des
stabförmigen Teiles in einer bestimmten Höhenlage ist auf der Zeichnung in strichpunktierten
Linien dargestellt. Gemäß Abb. 2 ist die Hülse 3 bei diesem Ausführungsbeispiel
mit einer ringförmigen Verstärkung 14 versehen, die an einer Stelle einen augenförmigen
Gewindeansatz 15 trägt. Durch den Gewindeansatz 15 und durch eine Bohrung in dem
Ring 14 ist der Gewindebolzen 16 einer Handradschraube 17 hindurchgeführt. Die Stirnfläche
des Bolzens 16 wirkt beim Anziehen der Handradschraube 17 auf einen Lappen 18, der
durch einen Abschnitt des Mantels der Hülse 3 dadurch gebildet wird, daß zwei Schlitze
19 vom Rand der Hülse aus in den Mantel eingeschnitten sind, die parallel zur
Längsachse
der Hülse 3 verlaufen. Der Lappen 18 wird mit seinem freien Ende beim Anziehen der
Schraube 17 in das Innere der Hülse 3 gedrückt und klemmt dadurch das in die Hülse
geführte, zusätzliche Teil in der gewünschten Stellung fest.
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Der Umgang mit der neuerungsgemäßen Haltevorrichtung geschieht wie
folgt : Vor dem Anbringen der Vorrichtung werden die beiden Innensechskantschrauben
8 gelockert, und eine der Schrauben wird ganz herausgenommen. Alsdann wird die Grundplatte
1 von der Formplatte 2 soweit weggeschwenkt, bis der Durchgang in der Formplatte
für das Profil 5,6,7 völlig frei liegt, so daß die Vorrichtung dann über das Profil
geschoben und durch Wiederhochschwenken der Grundplatte 1 und Einsetzen der entfernten
Schraube geschlossen und an dem Profil befestigt werden kann.
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Als letztes erfolgt das Anziehen der beiden Schrauben 8. Dadurch ist
die Grundplatte 1 mit der Hülse 3, und somit auch indirekt mit dem Extensionsteil,
unverrückbar fest an dem Profil des Matratzenrahmens gehalten, und zwar nicht nur
auf Grund der Reibung zwischen Grundplatte 1 und Profil 5,6,7, sondern vor allem
auf Grund der richtungsmäßig steifen Verspannung zwischen Profil und Formplatte
4. Schutzansprüche :