DE1785659A1 - Verfahren zur kraeuselung von garnen oder dgl - Google Patents
Verfahren zur kraeuselung von garnen oder dglInfo
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Description
BASF Aktiengesellschaft 1785659
P 17 85 659.6-26 6700 Ludwigshafen, 20.6.1974
O.Z. 30 017 . ■
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung gekräuselter
Garne oder dgl. durch Einwirkung eines erhitzten strömenden Gasmediums
auf diese Garne.
Es sind zahlreiche Verfahren bekannt, um die Struktur der im allgemeinen glatten Fäden aus organischen synthetischen Hochmolekularen
zu verändern, beispielsweise das Stauchkammer-, Falschdrall-, Kerb-kräuselungs- oder Kantenziehverfahren. Bekannt sind ferner Verfahren
zur Kräuselung von Fäden mit turbulenten Luftströmen. Diese Verfahren
befriedigen jedoch nicht in jeder Hinsicht, sei es, daß die Produktionsgeschwindigkeiten bei diesen Verfahren nicht ausreichend hoch sind
oder sei es, daß diese Verfahren wegen der dabei verwendeten bewegten mechanischen Elemente zu störanfällig sind.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zur Herstellung gekräuselter
Garne oder dgl. zu finden, das hohe Produktionsgeschwindigkeiten beim
Kräuseln von Garnen oder dgl. erlaubt.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung liegt darin, ein Verfahren zur Herstellung gekräuselter Garne oder dgl. zu finden, das einfach und
störunanfällig ist.
Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung gekräuselter
Garne oder dgl. aus synthetischen linearen Hochmolekularen durch Durchführen der Garne oder dgl. durch zwei miteinander verbundene
rohrförmige Behandlungszonen, in denen die Garne oder dgl. der Einwirkung eines erhitzten strömenden Gasmediums ausgesetzt werden,
dadurch gekennzeichnet, daß man a) das Garn in einer ersten, von einem erhitzten Gasmedium durchströmenden Behandlungszone durch ein enges,
schwingendes, einseitig befestigtes Röhrchen führt, das durch das strömende Gasmedium in Schwingung von zumindest Schallfrequenz gehalten
wird und b) das Garn oder dgl. in einer anschließenden zweiten,
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rohrförmigen Behandlungszone Schwingungen des erhitzten strömenden
Gasmediums aussetzt, die in Resonanz zu Schwingungen des Gasmediums in der ersten Behandlungszone stehen.
Unter Garn oder dgl. gemäß der Erfindung werden endlose Gebilde, wie Garne, Fadenbündel, Einzelfäden oder auch Bänder, verstanden.
Der Titer der Einzelfäden kann beispielsweise zwischen 1 und 20 den betragen. Die Zahl der Einzelfäden in den Padenbündeln oder
Garnen kann beispielsweise zwischen 2 und einigen Tausend liegen. Die Fäden in den Fadenbündeln oder Garnen können verstreckt
oder teilverstreckt der Kräuselbehandlung zugeführt werden. Es et ist weiterhin möglich, Fäden mit rundem oder profiliertem Querschnitt
zu verwenden. Es kann zweckmäßig sein, wenn die Fadenbündel oder Garne einen gewissen Vordrall haben, beispielsweise
einen Drall von bis zu 30, insbesondere bis zu 25 Drehungen/m. Ein solcher Vordrall gibt den Fadenbündeln oder Garnen einen gewissen Zusammenhalt, so daß sich solche Gebilde leichter handhaben
lassen.
Als synthetische lineare bzw. praktisch lineare fadenbildende organische
Hochmolukulare zur Herstellung der Garne oder dgl ■. kommen
beispielsweise übliche lineare synthetische hochmolekulare Polyamide mit in der Hauptkette wiederkehrenden Carbonamidgruppen,
lineare synthetische hochmolekulare Polyester mit in der Haupt-P kette wiederkehrenden Estergruppierungen, fadenbildende Olefinpolymerisate,
fadenbildendes Polyacrylnitril bzw. überwiegend Acrylnitrileinheiten enthaltende fadenbildende Acrylnitrilco- .
polymerisate sowie Cellulosederivate, wie Celluloseester in
Frage. Geeignete hochmolekulare Verbindungen sind Nylon-6, Nylon-6.6,
Polyäthylenterephthalat, lineares Polyäthylen oder isotaktisches Polypropylen mit Grenzviskositäten von 0.8 bis 2.8.
Eine mögliche Durchführungsart des erfindungsgemäßen Verfahrens
sei im folgenden beschrieben:
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Das zu kräuselnde Garn wird von einem Wickelkörper abgenommen
und mittels einer üblichen Fördereinrichtung mit konstanter,
einstellbarer Geschwindigkeit der ersten erfindungsgemäßen Behandlungszone
zugeführt. Gleichzeitig wird ein erhitztes Gasmedium in die erste Behandlungszone eingeblasen, das das Garn
in der ersten Behandlungszone durch ein enges, dünnwandiges,
einseitig befestigtes Röhrchen in und durch eine anschließende zweite Behandlungszone treibt. Das erhitzte strömende Gasmedium
versetzt durch Ein- bzw. Vorbeiströmen an dem engen, dünnwandigen,
einseitig befestigten, vorteilhaft am freien Ende abgeschrägten Röhrchen dieses, wie an Schallzungen bei Musikinstrumenten,
in Schwingungen und gerät dadurch seinerseits in hörbare Sehallschwingungen.
In der zweiten Behandlungszone wird das Garn %
Schwingungen des erhitzten strömenden Gasmediums ausgesetzt,
die durch Resonanz-Kopplung mit den Schwingungen des Gasmediums in der ersten Behandlungszone entstehen. Diese Kopplung erfolgt
durch das von der ersten durch das enge Röhrchen zur zweiten Behandlungszone strömende Gasmedium. Ein besonderer Schwingungserreger ist in der zweiten Zone nicht erforderlich. Die Intensität
der Schwingungen des Gasmediums ist, gemessen am Ausgang der
zweiten Behandlungszone, deutlich größer als die Intensität
der Schwingungen des Gasmediums, wie sie nach Wegnahme der zweiten
Behandlungszone für die erste Zone allein gemessen wird.
Der Resonanzpunkt kann durch einfaches Variieren der Länge und Form λ
der zweiten Behandlungszone leicht mittels des Gehörs oder mittels
eines Gerätes, das Schallschwingungsintensitäten mißt, eingestellt
werden.
Die Frequenz der Grundschwingungen des Gasmediums in beiden Zonen
beträgt zweckmäßig 500 bis 10 000 Hz, vorteilhaft 1 000 bis 6000 Hz. Daneben treten in beiden Zonen Oberschwingungen zu
diesen Grundschwingungen auf, die bis in den Bereich von 20 000 bis 25 000 Hz reichen können. Die Grundschwingung hängt ab von
der Länge, Form und der Materialart des schwingungsfähigen Formeleirientes
der ersten Behandlungs zone. Sie kann annähernd berechnet werden nach einer von J.P. Den Hartog und G* Mesmer in
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"Mechanische Schwingungen", Berlin 1952, Seite 175, Formel UM,
angegebenen Beziehung und läßt sich durch einfache Vorversuche leicht ermitteln.
Es kann vorteilhaft sein, das von einer Streckvorrichtung kommende,
zu kräuselnde Garn bzw. Fadenbündel über eine Fördereinrichtung unmittelbar den erfindungsgemäßen Behandlungszonen zuzuführen.
Ggf. empfiehlt sich auch eine Reinigung des Garnes bzw. Fadenbündels, beispielsweise durch Hindurchführen durch einen
Schlitzfadenreiniger vor der Kräuselung.
Die Fäden oder dgl. werden mittels des strömenden Gasmediums nach Einführen in die erste Behandlungszone durch beide Zonen hin-,
durchgefördert. Vorrichtungen zum Abziehen der behandelten Fäden oder dgl. sind nicht erforderlich. Da die Garne oder dgl. beim
Austritt aus der zweiten Behandlungszone jedoch höhere Temperaturen
aufweisen, ist es zweckmäßig, sie erst spannungslos oder unter geringer Spannung abzukühlen und dann aufzuspulen. Eine
Abkühlung auf der Spule würde zu starken Spannungen bei dem aufgespulten Garn führen. Geeignet ist beispielsweise eine.Kühlvorrichtung
gemäß Figur 6, bei der das Garn 24 zwischen einer Transportwalze
25 und einer durch ein Kühlmittel 9 gekühlten Kühlmanschette
26 gekühlt wird. Damit das Garn zuverlässig von der rotierenden Transportwalze mitgenommen wird, hat die Transportwalze
eine präparierte Oberfläche, beispielsweise einen Samtbelag. Die Oberfläche der Kühlmanschette besteht aus poliertem Metall. Anschließend
kann das Garn einem Aufspulaggregat 10 zugeführt werden.
Als Gasmedien, die gemäß der Erfindung verwendet werden können,
eignen sich beispielsweise Stickstoff, Kohlendioxid, Wasserdampf und insbesondere, aus wirtschaftlichen Gründen, Luft. Ggf. empfiehlt
sich die Filterung der Gasmedium, um evtl. feste Partikel zu entfernen,
überraschend war, daß die Luft bei den verwendeten, zum Teil recht hohen Temperaturen keine Vergilbung der Garne oder
dgl.bewirkt.
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Um den Garnen oder dgl. eine bleibende Kräuselung zu verleihen,
ist ea erforderlich, daß sie sich während der Behandlung durch das schwingende Gasmedium in plastischem Zustand befinden, ohne
daß natürlich ein Verkleben der Garne oder dgl. erfolgt. Das
Plastisehmachen der Garne wird dadurch erreicht, daß sie der
Einwirkung eines erhitzten Gasmediums ausgesetzt werden. Die
erforderlichen Temperaturen des Gasmediums können in weiten Grenzen schwanken. Ein Temperaturbereich von 80 bis 55O°C hat
sich insgesamt bei dem erfindungsgemäßen Verfahren als zweckmäßig
erwiesen. Die erforderlichen Temperaturen hängen ab von den Schmelzbzw.
Plastifizierungstemperaturen der fadenbildenden Materialien, von der Zeit, in der die Gasmedien auf die Garne oder dgl. einwirken
können, von einer evtl. Vorerwärmung der Garne sowie von der Dicke der Garne oder dgl. Die Temperaturen des Gasmediums können
durchaus über dem Schmelz- bzw. Zersetzungspunkt der verwendeten fadenbildenden Materialien liegen, besonders dann, wenn die
Garne oder dgl. mit hoher Geschwindigkeit, d.g. kleiner Verweilzeit,
durch die Behandlungszonen geführt werden.
Wird das Fadenbündel mit relativ geringer Geschwindigkeit in die
erste Behandlungszone eingeführt, beispielsweise mit 50 - 150 m/min, so ist es zweckmäßig, eine Temperatur für das Gasmedium zu
wählen, die wenig oberhalb des Plastifizierungsbereiches der verwendeten hochmolekularen Materialien liegen. Diese Plastifizierungsbereiche
liegen beispielsweise für lineares Polyäthylen bei 80 - 900C, für Polypropylen bei 80 - 1200C, für Nylon-6.6 bei
210 - 24O0C, für Nylon-6 bei I65 - 1900C, für Polyacrylnitril bei
215 - 255°C und für Polyätherterephthalat bei I90 - 2300C.Wird
das Fadenbündel mit höheren Geschwindigkeiten in die erste Behandlungszone
eingeführt, so werden wegen der kürzeren Verweilzeiten des Fadenbündels in den Zonen steigende Temperaturen der
Gasmedien erforderlich. Für Fadenbündel aus Nylon-6 mit dem Gesamttiter
4 400 aus 268 Einzelfäden beispielsweise empfiehlt sich bei
einer Fadeneinführungsgeschwindigkeit von etwa 800 m/min eine Temperatur von 350 - 4300C für das Gasmedium, bei einer Fadeneinführungsgeschwindigkeit von 1 200 m/min eine Temperatur von 470 520
C. Die obere Grenze der Temperatur des verwendeten Gasmediums
liegt bei etwa 55O°C. Die optimalen Temperaturen für jede Garnsorte
lassen sich durch einfache Vorversuche ohne v/eiteres ermitteln.
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α η β c g c Q
Um die für eine bleibende Verformung des Fadenbündels erforderliche
Temperatur des Gasmediums abzusenken, kann es natürlich vorteilhaft sein, das Fadenbündel vorzuwärmen. Oft ist es zweckmäßig, die bei
120 - l60°C verstreckten, noch heißen Garne oder Fadenbündel in die erfindungsgemäßen Behandlungszonen einzuführen.
Es ist natürlich auch möglich, das Garn vor dem Eintritt in die erfindungsgemäßen Behandlungszonen über übliche Heizvorrichtungen,
wie geheizte Caletten oder Platten, zu führen.
Die Geschwindigkeit des strömenden Gasmediums wird im wesentlichen
durch den Druck, mit dem das Gasmedium in die verwendeten Vorrichtungen eingeführt wird, und durch die Abmessungen der Vor-P
richtungen bestimmt. Es haben sich Eingangsdrucke von 3 bis 7 atü,
insbesondere von 1I bis 6 atü, als zweckmäßig erwiesen.
Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens eignet sich besonders
eine Vorrichtung, bestehend aus mindestens zwei hintereinandergeschalteten
rohrförmigen, mit einem strömenden Medium beschickten Behandlungskammern für das durch diese hindurchgeführte Garn, wobei
die erste Behandlungskammer mit einer Garneintrittsöffnung, einer . Zuführbohrung für das strömende Medium und einem vom Garnaustrittsende
der Kammer her in die Behandlungskammer hineinragenden koaxial zur Garneintrittsöffnung angeordneten Garnführungsröhrchen versehen
ist, bei der erfindungsgemäß das Garnführungsröhrchen als schwing-
^ fähiges System mit einer zur Mittelachse unsymmetrischen Masseverteilung
ausgebildet, über das Garnaustrittsende der ersten Behandlungskammer
hinaus verlängert ist, und an seinem aus der ersten Behandlungskammer herausragenden Ende eine zweite koaxial aufgeschobene,
axial verschiebbare rohrförmige Behandlungskammer mit über die Länge
der Kammer verändertem Querschnitt trägt. Die Querschnittsveränderung kann beispielsweise aus sprunghaften Querschnittserweiterungen oder
aus die Wandung der Kammer radial durchdringenden Längsschlitzen bestehen. Die unsymmetrische Masseverteilung des Garnführungsröhrehens
kann beispielsweise durch Abschrägung des in die erste Behandlungskammer hineinragenden Endes erzielt werden. Die beiden rohrförmigen
Behandlungskammern sind zwar vorzugsweise koaxial zueinander angeordnet,
doch ist auch eine Anordnung im Winkel möglich, beispielsweise, wenn das die beiden Behändlungskammern verbindende Garnführungsröhrchen
abgebogen ist.
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Eine Ausführungsform der verwendbaren Vorrichtung ist in der
Zeichnung schematisch dargestellt, anhand deren das erfindungsgemäße
Verfahren im folgenden näher beschrieben ist.
Figur 1 stellt einen Längsschnitt durch die beiden hintereinandergeschalteten
Garnbehandlungskammern dar.
Figur 2 zeigt eine Ansicht der in Figur 1 dargestellten zweiten Behandlungskammer
in Richtung A.
Die Figuren 3 bis 5 stellen andere AusFührungsformen der zweiten
Behandlungskammer dar«
Gemäß Figur 1 besteht eine Ausführungsform der verwendbaren Vorrichtung
im wesentlichen aus den beiden BehandlungsiCammem 15 und 16, die
hintereinandergesehaltet und miteinander verbunden sind. Die erste
Behandlungskammer 15 weist eine zylindrisch ausgebildete Hülse 3 auf,
die an ihrem einen Ende mit der Platte 2 und am anderen Ende mit der Scheibe 6 verschlossen ist. Die Platte 2 ist mit Schrauben 7 an der
Hülse 3 befestigt. In die Platte 2 ist eine Schraube 1 eingesetzt, die mit einer koaxial zur Achse der Hülse 3 ausgerichteten Garneintrittsöffnung
17 für die Einspeisung des Garnes 24 in die Behandlungskammer 15 versehen ist. An dem in die Hülse 3 hineinragenden Ende der
Schraube l.ist die Garneintrittsöffnung in Form einer konischen Erweiterung
18 ausgebildet. Mit der am anderen Ende der Hülse 3 angeordneten Scheibe 6 ist ein diese Scheibe 6 durchdringendes Garnführungsröhrchen
4 fest verbunden, das wiederum koaxial zur Garneintrittsöffnung 17 ausgerichtet ist und bis in die konische Erweiterung
18 der Garneintrittsöffnung 17 hineinreicht. Die Scheibe 6 ist durch Schrauben 8 an der Hülse 3 befestigt. An dem aus der Behandlungskammer 15 herausragenden Ende des Garnführungsröhrchens 4 ist die
zweite Behandlungskammer 16 angeordnet. Diese besteht gemäß Figur 1 aus einem zylindrischen Rohr 11, das koaxial auf das Garnführungsröhrchen
k aufgeschoben ist und auf diesem mittels der Feststellschraube
12 fixiert werden kann. Das Rohr 11 ist an dem über das Garnführungsröhrchen
H hinausragenden Ende mit die Rohrwandung radial durchsetzenden Schlitzen 19 versehen (siehe auch Figur 2). Die Zahl
der Schlitze kann 2 betragen, doch steigt der Kräuseleffekt mit der Zahl der Schlitze. H bis 18 Schlitze haben sich als günstig erwiesen.
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Die Schlitzbreite beträgt zweckmäßig 0.3 biß i* vorzugsweise 0.4 bis
0.6 mm. Um die Länge der Schlitze variieren zu können, kann über das
Rohr 11 eine zylindrisch ausgebildete Hülse 13 geschoben und mittels der Schraube 14 auf dem Rohr 11 fixiert werden· Die Länge des aus
der Behandlungskammer 15 herausragenden Gamführungsröhrehens 4 wird
zweckmäßig kurz gehalten.
Das zur Behandlung des durch die beiden Kammern 15 und 16 hindurchgeführten
Garnes benötigte gasförmige Medium wird der Kammer 15 über
den Stutzen 5 zugeführt. Die Durchmesser der Gameintrittsöffnung 17
und des Gamführungsröhrehens 4 sind so aufeinander abgestimmt, daß
der größere Teil des gasförmigen Mediums in das Garnftthrungsröhrchen eintritt und das über die Garneintrittsöffnung 17 zugeführte Garn
durch das Garnführungsröhrchen 4 und die Behandlungskammer 16 treibt.
Falls erforderlich, kann sich an die Schraube 1 auf der Garneintrittsseite ein koaxial zur Garneintrittsöffnung ausgerichtetes Röhrchen anschließen,
durch das das Garn geführt wird, um mit Hilfe des durch die Garneintrittsöffnung austretenden Anteils des gasförmigen Mediums
eine Vorerwärmung des Garnes zu erzielen. Die Länge dieses Röhrchens
ist zweckmäßig von der Größenordnung der Länge der in Figur 1 dargestellten Vorrichtung.
In den Figuren 3 bis 5 sind weitere Ausftihrungsformen der zweiten Behandlungskammer
16 dargestellt. Figur 3 zeigt eine solche rohrförmige Behandlungskammer mit senkrecht zur Achse der Behandlungskammer verlaufenden,
die Wandung radial durchdringenden Schlitzen 20, während in Figur 4 schräg zur Kammerachse verlaufende Schlitze 21 vorgesehen
sind. Figur 5 stellt einen Teillängsschnitt einer aus zwei Behandlungskammern
bestehenden Vorrichtung dar und zeigt eine weitere, auf das Garnführungsröhrchen 4 aufgeschobene zweite rohrförmige Behandlungskammer
16, die mit einer sprunghaften Querschnittserweiterung 22 versehen ist. Austrittsseitig ist die Behandlungskammer noch zusätzlich
mit einer konisch verlaufenden Erweiterung 23 versehen.
Um die Schwingungen des Gasmediums in der zweiten Behändlungszone in
Resonanz zu den Schwingungen in der ersten Zone zu bringen, wird zunächst das Rohr 11 ohne die Hülse 13 auf dem Garnführungsröhrchen 4
verschoben, bis der Resonanzpunkt annähernd erreicht ist. Das ist im allgemeinen dann der Fall, wenn beim Aufschieben der Hülse 11 auf
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das Garnführungsröhrchen 4 dieses mit seinem Ende im Innern der
Hülse 11 noch einige Millimeter vom Anfang der Schlitze 19 entfernt
ist. Durch Aufsetzen der Hülse 13 und Variieren der Schlitzlänge durch
Verschieben der Hülse kann eine Feineinstellung des Resonanzpunktes erfolgen. Bei Verwendung einer Behandlungskammer 16 gemäß Figur 5 ist
der Resonanzpunkt dann erreicht, wenn das Ende des Garnführungsröhrchens 4 im Innern der Behandlungskammer 16 beim Aufschieben noch
einige Millimeter von der ersten sprunghaften Erweiterung entfernt ist.
Das Verhältnis der lichten Weite des Garnführungsröhrchens 4 zu der
lichten Weite der Carneintrittsöffnung 17 beträgt zweckmäßig 1,4 bis
2,5 zu 1, vorteilhaft 1,5 bis 2,0 zu 1. Die Abmessungen selbst richten
sich nach der Dicke des oder der zu kräuselnden Garne oder Fadenbündel. Im allgemeinen ist es zweckmäßig, die lichten Weiten nicht
größer als für den Garntransport nötig zu wählen, um den Verbrauch des Gasmediums niedrig zu halten. So beträgt die Weite der Garneintrittsöffnung
17 für das Garn vom Gesamttiter 3 600 den zweckmäßig 1.2 mm. y
Die Gesamtabmessungen der Vorrichtungen gemäß Figur 1 sind verhältnismäßig
klein; sie liegen im allgemeinen im Dezimeterbereich, zweckmäßig zwischen 10 und 30 cm.
Als Materialien zur Herstellung der verwendbaren Vorrichtung eignen
sich gut Metalle oder Metallegierungen, insbesondere solche, die bei den hohen Temperaturen gegenüber Korrosion durch Sauerstoff beständig
sind, wie korrosionsfeste Chrom-Nickel-Stähle oder Messing.
Für das dünnwandige schwing- bzw. vibrationsfähige - fernführungsröhrchen
4 sind oxydationsbeständige metallische Werkstoffe mit großer Dauerwechselfestigkeit auch bei hohen Temperaturen, wie
beispielsweise reines Nickel, Nickel-Chrom- oder Nickel-Chrom-Eisen-Legierungen,
gegebenenfalls mit die Dauerschwingfestigkeit erhöhenden Elementen, wie Molybdän, Vanadium u.a., gut geeignet.
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Die erfindungsgemäß behandelten Garne oder dgl* zeichnen sich durch
Elastizität, große Bauschigkeit und Volurainosität aus. Eine besondere
Aufschlüsselung der Einzelfäden in den gekräuselten Garnen oder Fadenbündeln ist nicht erforderlich. Die Einzelfäden im Garn oder
Fadenbündel zeigen eine wellenförmige Struktur mit in der Richtung wechselnden Ausbuchtungen. Man kann von einem dreidimensional gekräuselten
Garn oder dgl. sprechen. Aufgrund der wellenförmigen fixierten Struktur sind die erfindungsgemäß gekräuselten Garne oder
dgl,, elastisch bei Zugbeanspruchung.
Die große Bauschigkeit und Fülligkeit der Garne oder dgl. verleiht
beispielsweise Geweben, die aus solchen Garnen oder dgl. hergestellt werden, eine besonders hohe Deckkraft und einen warmen angenehmen
Griff. Werden die erfindungsgemäß behandelten Garne oder dgl. beispielsweise
zu Teppichen verarbeitet, so zeigt der Flor der Teppiche eine ausgezeichnete Standfestigkeit. Die erfindungsgemäß gekräuselten
Garne oder dgl. lassen sich im Vergleich zu unbehandelten deutlich besser anfärben.
Die erfindungsgemäß gekräuselten Garne weisen einen guten Blooming-Effekt
auf, d.h. sie lassen sich durch eine Behandlung unter Wärme und unter Spannung fast entkräuseln, so daß sie gut verarbeitet, z.B.
getuftet, werden können, und gewinnen ihre Kräuselung durch Behandlung mit heißem Wasser, wie beim Färben, praktisch wieder zurück.
Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich durch große Einfachheit
aus und deshalb außerordentlich unempfindlich gegen Störungen. Da bei dem erfindungsgemäßen Verfahren keine komplizierten mechanischen
Teile bewegt werden, treten hier die sonst bei Krauselverfahren mit
mechanisch bewegten Teilen, besonders bei hohen Produktionsgeschwindigkeiten beobachtbaren Mängel nicht auf. Die Investitions- und Betriebskosten
sind niedrig. Von herausragendem Vorteil sind die Geschwindigkeiten, mit denen die Fäden oder dgl. gekräuselt werden können. Selbst
bei Austrittsgeschwindigkeiten von 1 200 m/min und Geschwindigkeiten darüber der Fäden oder dgl. aus der zweiten Behandlungszone werden
gute Kräuselergebnisse erhalten. Von ganz besonderem Vorteil ist, daß diese hohen Geschwindigkeiten auch über längere Zeit eingehalten
werden können. Da bei dem erfindungsgemäßen Verfahren Fadenbündel
oder Garne mit sehr vielen Einzelfäden oder hohem Gesamttiter gekräuselt
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werden können, ergibt sich in Verbindung mit den hohen Kräuselgeschwindigkeiten
eine hohe Kräuselkapazität. Das Verfahren ist sehr wirtschaftlich.
Ein Polyamid-6-Garn vom Gesamttiter 1 100 den, das aus 67 Einzelfäden
besteht und einen Vordrall von 6 Drehungen/m hat, wird von einem Wickelkörper abgenommen und mittels eines Zulieferwerkes mit
einer Geschwindigkeit von 800 m/min der in Figur 1 gezeigten Kräuselvorrichtung zugeführt. Das Garn wird durch die Garneintrittsöffnung
in die Behandlungskammer 15, durch das Garnführungsröhrchen 4 und durch die Behandlungskammer 16 geführt. Die Garneintrittsöffnung
hat eine lichte Weite von 1.1 mm und einen öffnungswinkel ß von 30°.
Das Garnführungsröhrchen 4 hat eine lichte Vielte von 2,0 mm, einen
Außendurchmesser von 3>0 mm, eine Länge von 5*9 mm und am freien
Ende in der Kammer 15 eine Abschrägung von 30°. Das Garnführungsröhrchen 4 hat auf der der Behandlungskammer 16 zugewandten Seite
nach Scheibe 6 eine Länge von 45 mm, einen Außendurchmesser von /
3,0 mm und eine lichte Weite von 2,0 mm.
Durch den Stutzen 5 mit der engsten Weite von 6.5 mm wird Luft der
Temperatur 43O°C mit einem Druck von 4,75 atü in die Behandlungskammer 15 eingeblasen, was einen Luftverbrauch von 6.5 Nm /h ergibt.
Die strömende Luft besorgt den Transport des Garnes durch das Garnführungsröhrchen
in und durch die Behandlungskammer 16. Die strömende Luft wird durch das Vorbeiströmen am Garnführungsröhrchen 4 in der
Kammer 15 in Schwingung versetzt. Eine Messung der Schwingungsfrequenz ergibt eine Grundfrequenz von ca. 3 000 Hs. Die untere
Grenze des Luftdruckes, bei der noch Schwingungen erzeugt werden können, liegt bei etwa 3 atü. Das die Behandlungskammer 16 bildende
zylindrische Rohr 11 mit einem äußeren Durchmesser von 10 mm und der
Länge von 70 mm weist 16 die Rohrwandung am Umfang durchsetzende Schlitze 19 der Länge 45 mm und der Breite 0.5 mm auf. Durch Ver-
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schieben des Rohres 11 und Variieren der Schli.tzlänge mittels der
Hülse 13 wird leicht der Punkt gefunden, bei dem die Luft in der Behändlungskammer l6 in Resonanz zu den Schwingungen in der Behandlungskammer
15 schwingt; das Garnführungsröhrchen 1I ragt dann mit 38 mm in das Rohr 11 und die Länge der offenen Schlitze liegt dann
bei 30 mm. Die gesamte Kräuselvorrichtung hat dann eine Länge von etwa 180 mm. Eine Messung der Schwingungsfrequenz ergibt die Werte,
wie sie für die erste Kammer 15 gefunden werden, doch mit wesentlich höherer Intensität. Das durch die Vorrichtung gemäß Figur 1 geführte
Garn hat dann besonders gute Kräuseleigenschaften, wenn die Schwingungen
der Luft in der Kammer 16 in Resonanz zu denen in der Kammer 15
stehen. Das mit der Luft aus der Kammer 16 herausgetriebene Garn ist derart stark gekräuselt, daß es auf das Fünffache seiner Länge
ausgezogen werden kann. Das Garn wird über eine Kühltrosunel gemäß
Figur 6 geführt und anschließend mit einer Zugkraft von 120 g aufgespult.
Das gekräuselte Garn hat folgende Eigenschaften:
Ein Maß für den Texturiereffekt ist die sogenannte "Einkrauselung".
Darunter ist folgender Wert zu verstehen, der in Prozent ausgedrückt wird. Belastet man einen gekräuselten Faden mit einem Gewicht von
0,002 g/den, so dehnt er sich auf die Länge 1 aus. Belastet man den Faden mit 0,2 g/den, so dehnt er sich um die Länge L aus. Unter Einkräuselung
wird nun folgender Wert verstanden:
χ 100 =
Die Einkräuselung der erfindungsgemäß gekräuselten Garne beträgt nach
Lagerung in Wasser von 600C 19%» Die Einzelfäden im Garn haben im
Durchschnitt 100 Bögen auf 100 mm. Die Reißfestigkeit beträgt 3.M g/den
die Bruchdehnung beträgt 69 %. Der Restkochschrumpf beträgt 2.8 JS.
Zur Bestimmung de? Blooming-Effektes werden 3 Messungen der Einkräuselung
des Garnes durchgeführt:
a) sofort nach Abnahme von der Spule,
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b) nach Entspannung einer Probe von 24 Std. bei Normalklima,
c) nach 5-min. Kochen einer Probe in Wasser.
Die Werte liegen für a) bei 4.9 JC, für b) bei 7.0 % und für c) bei
23 %. Niedere und vergleichbare Werte für a) und b) sowie ein relativ
hoher Wert für c) sind charakteristisch für einen guten Blooming-Effekt.
Wird an der in Beispiel 1 beschriebenen Vorrichtung von der Garneintrittsöffnung
17 ein metallisches Röhrchen der lichten Weite 1,1 ram und der Länge 150 mm koaxial angebracht, so erniedrigt sich bei sonst M
gleicher Durchführung des Beispiels 1 die erforderliche Temperatur der durch den Stutzen 5 eingeblasenen Luft auf 33O°C.
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Claims (1)
- PatentanspruchVerfahren zur Herstellung gekräuselter Garne oder dgl. aus synthetischen linearen Hochmolekularen durch Durchführen der Garne oder dgl. durch zwei miteinander verbundene rohrförraige Behandlungszonen, in denen die Garne oder dgl. der Einwirkung eines erhitzten strömenden Gasmediums ausgesetzt werden, dadurch gekennzeichnet, daß mana) da3 Garn in einer ersten, von einem erhitzten Gasmedium durchströmten Behandlungs zone, durch ein enges, schwingendes, einseitig befestigtes Röhrchen führt, das durch das strömende
Gasmedium in Schwingung von zumindest Schallfrequenz gehalten
wird undb) das Garn oder dgl. in einer anschließenden zweiten, rohrförmigen Behandlungszone Schwingungen des erhitzten strömenden Gasmediums aussetzt, die in Resonanz zu Schwingungen des Gasmediuums in der ersten Behandlungszone stehen.BASF Aktiengesellschaft
Zeichn.ORIGINAL409841/0861
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19681785659 DE1785659C3 (de) | 1968-09-13 | 1968-09-13 | Verfahren zur Kräuselung von Garnen o.dgl |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19681785659 DE1785659C3 (de) | 1968-09-13 | 1968-09-13 | Verfahren zur Kräuselung von Garnen o.dgl |
Publications (3)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1785659A1 true DE1785659A1 (de) | 1974-10-10 |
| DE1785659B2 DE1785659B2 (de) | 1977-09-15 |
| DE1785659C3 DE1785659C3 (de) | 1979-08-23 |
Family
ID=5706233
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19681785659 Expired DE1785659C3 (de) | 1968-09-13 | 1968-09-13 | Verfahren zur Kräuselung von Garnen o.dgl |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1785659C3 (de) |
-
1968
- 1968-09-13 DE DE19681785659 patent/DE1785659C3/de not_active Expired
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE1785659B2 (de) | 1977-09-15 |
| DE1785659C3 (de) | 1979-08-23 |
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